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BGH, Az. IV ZR 201/10 (Zillmerung) - Nwir.de

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3. Eine Regelung in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kapitallebensversicherung,<br />

die aufgeschobene Rentenversicherung und die fondsgebun<strong>de</strong>ne<br />

Rentenversicherung, die vorsieht, dass nach allen Abzügen verbleiben<strong>de</strong> Beträge<br />

unter <strong>10</strong> € nicht erstattet wer<strong>de</strong>n, ist wegen unangemessener Benachteiligung <strong>de</strong>s<br />

Versicherungsnehmers unwirksam.<br />

<strong>BGH</strong>, Urteil vom 25. Juli <strong>201</strong>2 - <strong>IV</strong> <strong>ZR</strong> <strong>201</strong>/<strong>10</strong> - OLG Hamburg<br />

LG Hamburg

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