BGH, Az. IV ZR 201/10 (Zillmerung) - Nwir.de
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- I <strong>ZR</strong> 79/85, NJW 1987, 3251, 3252 Wie<strong>de</strong>rholte Unterwerfung II). Diese<br />
sind hier nicht erfüllt. Die Beklagte verweigert die für eine Wi<strong>de</strong>rlegung<br />
regelmäßig erfor<strong>de</strong>rliche Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung,<br />
gegebenenfalls unter Hervorhebung ihrer an sich gegenteiligen<br />
Rechtsauffassung (vgl. <strong>BGH</strong>, Urteil vom 12. Juli 2000 aaO), und verteidigt<br />
durchgehend die angebliche Rechtmäßigkeit ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />
(<strong>BGH</strong>, Urteile vom 12. Juli 2000 aaO; vom 18.<br />
April 2002 aaO).<br />
73<br />
<strong>10</strong>. Bezüglich <strong>de</strong>r Pflicht <strong>de</strong>r Beklagten, <strong>de</strong>m Kläger die durch die<br />
außergerichtliche Abmahnung vom 28. September 2007 entstan<strong>de</strong>nen<br />
Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.641,96 € zuzüglich Zinsen zu erstatten,<br />
hat die Revision <strong>de</strong>r Beklagten insoweit Erfolg, als <strong>de</strong>r Kläger lediglich<br />
Zahlung von 1.477,76 € verlangen kann.<br />
74<br />
a) Zutreffend hat das Berufungsgericht einen Anspruch <strong>de</strong>s Klägers<br />
aus §§ 5 UKlaG, 12 Abs. 1 Satz 2 UWG auf Ersatz <strong>de</strong>r für die Abmahnung<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Aufwendungen angenommen. Erfor<strong>de</strong>rlich sind<br />
die Abmahnkosten, die tatsächlich entstan<strong>de</strong>n sind und nach Lage <strong>de</strong>s<br />
Falles aus <strong>de</strong>r Perspektive <strong>de</strong>s Abmahnen<strong>de</strong>n objektiv notwendig waren.<br />
Kosten für die Einschaltung eines Anwalts umfassen sie nur ausnahmsweise<br />
bei beson<strong>de</strong>rer rechtlicher Schwierigkeit, aufgrund <strong>de</strong>rer <strong>de</strong>r Verband<br />
mit seiner Ausstattung und Erfahrung nicht in <strong>de</strong>r Lage war, das<br />
Geschehen korrekt zu bewerten (Lindacher in Wolf/Lindacher/Pfeiffer<br />
aaO § 5 UKlaG Rn. 36; MünchKomm-ZPO/Micklitz, 3. Aufl. § 5 UKlaG<br />
Rn. 12).<br />
75<br />
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 UKlaG muss eine qualifizierte Einrichtung<br />
i.S. <strong>de</strong>s § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UKlaG für ihre Eintragung in die Lis-