25.07.2014 Aufrufe

Viel Platz zum Toben im neuen Knirpsenland - Landsberg

Viel Platz zum Toben im neuen Knirpsenland - Landsberg

Viel Platz zum Toben im neuen Knirpsenland - Landsberg

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Amtlicher Teil - 4 -<br />

Nr. 18/2013<br />

Bürger der Stadt <strong>Landsberg</strong> haben die Möglichkeit, <strong>im</strong> Auslegungszeitrum<br />

vom 20.09.2013 bis einschließlich 21.10.2013 <strong>im</strong> Bürgerservice<br />

der Stadt <strong>Landsberg</strong> (Köthener Straße 28, 06188 <strong>Landsberg</strong>)<br />

während der Öffnungszeiten<br />

Montag von 8.00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr,<br />

Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr,<br />

Mittwoch von 8.00 bis 12:00 Uhr,<br />

Donnerstag von 8.00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr,<br />

Freitag von 8.00 bis 12:00 Uhr<br />

in die bereitgestellten Unterlagen einzusehen.<br />

Anlage:<br />

Lageskizze mit Geltungsbereich des B-Planes<br />

Bekanntmachung<br />

des Stadtratsbeschlusses zur Billigung des Entwurfes und der<br />

öffentlichen Auslegung eines Bebauungsplanes Nr. 4 „Gewerbegebiet<br />

<strong>zum</strong> nordöstlichen Stadtrand von Halle“ der<br />

Stadt <strong>Landsberg</strong> OT Peißen<br />

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs<br />

nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />

Der Stadtrat von <strong>Landsberg</strong> hat in öffentlicher Sitzung am<br />

11.09.2013 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4 „Gewerbegebiet<br />

<strong>zum</strong> nordöstlichen Stadtrand von Halle“ <strong>im</strong> OT Peißen der Stadt<br />

<strong>Landsberg</strong>, in der Fassung vom Juni 2013 einschließlich Begründung<br />

und Umweltbericht gebilligt und beschlossen, den B-Plan sowie die<br />

Begründung mit Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden<br />

umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2<br />

BauGB öffentlich auszulegen.<br />

Die öffentliche Auslegung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 4<br />

„Gewerbegebiet <strong>zum</strong> nordöstlichen Stadtrand von Halle“ <strong>im</strong> OT Peißen<br />

der Stadt <strong>Landsberg</strong> erfolgt in der Zeit vom 26.09.2013 bis<br />

28.10.2013 <strong>im</strong> Bauamt der Stadt <strong>Landsberg</strong>, Köthener Straße 2 in<br />

06188 <strong>Landsberg</strong> während folgender Dienststunden:<br />

Montag, Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und<br />

von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

Dienstag<br />

von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und<br />

von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />

Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und<br />

von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />

Freitag<br />

von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />

Es liegen folgende Informationen zu umweltrelevanten Aspekten vor:<br />

- Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes vom 26.06.2013<br />

(Hinweis auf Einhaltung der <strong>im</strong>missionsschutzrechtlichen Anforderungen<br />

bei der Ansiedlung von Gewerbe <strong>im</strong> Plangebiet)<br />

- Stellungnahme des Saalekreises vom 10.07.2013 (keine Betroffenheit<br />

von naturschutzrechtlich besonders geschützten Flächen,<br />

Notwendigkeit ergänzender Aussagen zu Gebäudebrütern<br />

und Zauneidechsen und ggf. Festsetzung von vorgezogenen<br />

Artenschutzausgleichsmaßnahmen, Hinweis auf Lärm- und abgasseitige<br />

Vorbelastung des Plangebietes und bereits erfolgte<br />

großflächige Bebauung und Versiegelung des Plangebietes)<br />

- Stellungnahme der Stadt Halle vom 05.07.2013 (Hinweis auf Geräuschvorbelastung<br />

und mögliche Fledermausvorkommen)<br />

Bekanntmachung des AZV Westliche Mulde<br />

Die nächste Ausschusssitzung des AZV Westliche Mulde findet am<br />

30.09.2013, um 14.00 Uhr<br />

in der Berliner Str. 06, 06749 Bitterfeld-Wolfen, großer Beratungsraum<br />

statt.<br />

Tagesordnung<br />

Öffentlicher Teil<br />

TOP 1 - Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und<br />

der Beschlussfähigkeit, Best<strong>im</strong>mung des Protokollführers<br />

TOP 2 - Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung<br />

TOP 3 - Einwendungen zur Niederschrift vom 01.07.2013 und zur<br />

nichtöffentlichen Sondersitzung vom 15.08.2013<br />

TOP 4 - Mitteilung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung<br />

vom 01.07. und zur nichtöffentlichen Sondersitzung vorn<br />

15.08.2013<br />

TOP 5 - Informationen, Anfragen<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

- Rechtsangelegenheiten<br />

- Stundungsangelegenheiten<br />

- Vergaben<br />

gez. Tetzlaff<br />

Vorsitzender der Verbandsversammlung<br />

Abwasserzweckverband Westliche Mulde<br />

Diese wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung<br />

können während der öffentlichen Auslegung zusammen<br />

mit dem Planentwurf und der Begründung einschließlich<br />

Umweltbericht eingesehen werden.<br />

Über den Inhalt des Bebauungsplans wird auf Verlangen Auskunft<br />

erteilt.<br />

Während der Auslegung können von jedermann Anregungen und Bedenken<br />

<strong>zum</strong> Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 4 schriftlich<br />

oder zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingegangene<br />

Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung<br />

unberücksichtigt bleiben können.<br />

O. Heinrich<br />

Bürgermeister

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!