Viel Platz zum Toben im neuen Knirpsenland - Landsberg
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Amtlicher Teil - 4 -<br />
Nr. 18/2013<br />
Bürger der Stadt <strong>Landsberg</strong> haben die Möglichkeit, <strong>im</strong> Auslegungszeitrum<br />
vom 20.09.2013 bis einschließlich 21.10.2013 <strong>im</strong> Bürgerservice<br />
der Stadt <strong>Landsberg</strong> (Köthener Straße 28, 06188 <strong>Landsberg</strong>)<br />
während der Öffnungszeiten<br />
Montag von 8.00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr,<br />
Dienstag von 8:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr,<br />
Mittwoch von 8.00 bis 12:00 Uhr,<br />
Donnerstag von 8.00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr,<br />
Freitag von 8.00 bis 12:00 Uhr<br />
in die bereitgestellten Unterlagen einzusehen.<br />
Anlage:<br />
Lageskizze mit Geltungsbereich des B-Planes<br />
Bekanntmachung<br />
des Stadtratsbeschlusses zur Billigung des Entwurfes und der<br />
öffentlichen Auslegung eines Bebauungsplanes Nr. 4 „Gewerbegebiet<br />
<strong>zum</strong> nordöstlichen Stadtrand von Halle“ der<br />
Stadt <strong>Landsberg</strong> OT Peißen<br />
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs<br />
nach § 3 Abs. 2 BauGB<br />
Der Stadtrat von <strong>Landsberg</strong> hat in öffentlicher Sitzung am<br />
11.09.2013 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 4 „Gewerbegebiet<br />
<strong>zum</strong> nordöstlichen Stadtrand von Halle“ <strong>im</strong> OT Peißen der Stadt<br />
<strong>Landsberg</strong>, in der Fassung vom Juni 2013 einschließlich Begründung<br />
und Umweltbericht gebilligt und beschlossen, den B-Plan sowie die<br />
Begründung mit Umweltbericht und den wesentlichen, bereits vorliegenden<br />
umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2<br />
BauGB öffentlich auszulegen.<br />
Die öffentliche Auslegung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 4<br />
„Gewerbegebiet <strong>zum</strong> nordöstlichen Stadtrand von Halle“ <strong>im</strong> OT Peißen<br />
der Stadt <strong>Landsberg</strong> erfolgt in der Zeit vom 26.09.2013 bis<br />
28.10.2013 <strong>im</strong> Bauamt der Stadt <strong>Landsberg</strong>, Köthener Straße 2 in<br />
06188 <strong>Landsberg</strong> während folgender Dienststunden:<br />
Montag, Mittwoch von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und<br />
von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
Dienstag<br />
von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und<br />
von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr<br />
Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und<br />
von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr<br />
Freitag<br />
von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr<br />
Es liegen folgende Informationen zu umweltrelevanten Aspekten vor:<br />
- Stellungnahme des Landesverwaltungsamtes vom 26.06.2013<br />
(Hinweis auf Einhaltung der <strong>im</strong>missionsschutzrechtlichen Anforderungen<br />
bei der Ansiedlung von Gewerbe <strong>im</strong> Plangebiet)<br />
- Stellungnahme des Saalekreises vom 10.07.2013 (keine Betroffenheit<br />
von naturschutzrechtlich besonders geschützten Flächen,<br />
Notwendigkeit ergänzender Aussagen zu Gebäudebrütern<br />
und Zauneidechsen und ggf. Festsetzung von vorgezogenen<br />
Artenschutzausgleichsmaßnahmen, Hinweis auf Lärm- und abgasseitige<br />
Vorbelastung des Plangebietes und bereits erfolgte<br />
großflächige Bebauung und Versiegelung des Plangebietes)<br />
- Stellungnahme der Stadt Halle vom 05.07.2013 (Hinweis auf Geräuschvorbelastung<br />
und mögliche Fledermausvorkommen)<br />
Bekanntmachung des AZV Westliche Mulde<br />
Die nächste Ausschusssitzung des AZV Westliche Mulde findet am<br />
30.09.2013, um 14.00 Uhr<br />
in der Berliner Str. 06, 06749 Bitterfeld-Wolfen, großer Beratungsraum<br />
statt.<br />
Tagesordnung<br />
Öffentlicher Teil<br />
TOP 1 - Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und<br />
der Beschlussfähigkeit, Best<strong>im</strong>mung des Protokollführers<br />
TOP 2 - Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung<br />
TOP 3 - Einwendungen zur Niederschrift vom 01.07.2013 und zur<br />
nichtöffentlichen Sondersitzung vom 15.08.2013<br />
TOP 4 - Mitteilung der Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Sitzung<br />
vom 01.07. und zur nichtöffentlichen Sondersitzung vorn<br />
15.08.2013<br />
TOP 5 - Informationen, Anfragen<br />
Nichtöffentlicher Teil<br />
- Rechtsangelegenheiten<br />
- Stundungsangelegenheiten<br />
- Vergaben<br />
gez. Tetzlaff<br />
Vorsitzender der Verbandsversammlung<br />
Abwasserzweckverband Westliche Mulde<br />
Diese wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen aus der Behördenbeteiligung<br />
können während der öffentlichen Auslegung zusammen<br />
mit dem Planentwurf und der Begründung einschließlich<br />
Umweltbericht eingesehen werden.<br />
Über den Inhalt des Bebauungsplans wird auf Verlangen Auskunft<br />
erteilt.<br />
Während der Auslegung können von jedermann Anregungen und Bedenken<br />
<strong>zum</strong> Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 4 schriftlich<br />
oder zur Niederschrift vorgebracht werden.<br />
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingegangene<br />
Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Satzung<br />
unberücksichtigt bleiben können.<br />
O. Heinrich<br />
Bürgermeister