Ein Hauch von Hollywood - Landsberg
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Nichtamtlicher Teil - 6 -<br />
Nr. 17/2013<br />
■ Die Suchtberatungsstelle<br />
Sprechzeiten in der Stadt <strong>Landsberg</strong><br />
(An der Kirche 1)<br />
Dienstag, 17.09./01.10./15.10.2013<br />
jeweils 15 – 18 Uhr<br />
Kontakt: Birgit Pötzsch, Telefon: 0345 2178138<br />
E-Mail: suchtberatung@stadtmission-halle.de<br />
■ Wasser- und Abwasserzweckverband<br />
Saalkreis, Außenstelle <strong>Landsberg</strong><br />
Delitzscher Chaussee 6 • 06188 <strong>Landsberg</strong> OT Queis<br />
Herr Kuschel Tel.: 034602 404423<br />
Herr Proft Tel.: 034602 404420<br />
Fax: 034602 404421<br />
■ Büro Stadtsanierung<br />
Sprechzeiten siehe aktuelles Amtsblatt, Seite 2<br />
Das Sanierungsbüro ist zu erreichen unter:<br />
Tel.: 034602 4004911; Fax: 034602 4004919<br />
Ansprechpartner Sanierungsträger: Herr Neßlage<br />
BauBeCon Sanierungsträger GmbH<br />
Anne-Conway-Straße 1, 28359 Bremen<br />
Telefon: 0421 32901-25, Fax: 0421 3290111<br />
Bauberatung: Frau Sparfeld<br />
Gloria Sparfeld Architekten & Ingenieure<br />
Halberstädter Straße 12, 06112 Halle<br />
Telefon: 0345 3880965; Fax: 0345 3880966<br />
Ausgleichsbeträge für Grundstücke im Sanierungsgebiet „<strong>Landsberg</strong>-Kernbereich“ werden fällig<br />
Wie bereits im <strong>Landsberg</strong>er Echo 12/2013<br />
vom 19.06.2013 berichtet, rückt der Termin<br />
für den Abschluss des Sanierungsgebietes<br />
„<strong>Landsberg</strong>-Kernbereich“ (Altstadtkern) näher.<br />
Voraussichtlich 2016 soll das Förderprogramm<br />
beendet werden. Bis dahin haben<br />
Planer, Architekten, die <strong>Landsberg</strong>er Bauverwaltung<br />
und so mancher Grundstückseigentümer<br />
noch alle Hände voll zu tun, um die<br />
Ziele des Programms bzw. ihre eigenen Ziele<br />
im Rahmen der Förderung zu erreichen. Doch<br />
ein Thema ist bereits jetzt aktuell: Aufgrund<br />
der im Zuge der Sanierung <strong>von</strong> Straßen, Wegen<br />
und Plätzen erreichten Bodenwertsteigerung<br />
der Grundstücke im Sanierungsgebiet<br />
kommt auf jeden Grundstückseigentümer die<br />
Zahlung eines Ausgleichsbetrages zu.<br />
Dies geschieht spätestens mit Abschluss<br />
des Sanierungsgebietes. Dann erfolgen Kostenbescheide<br />
auf Grundlage der Ergebnisse<br />
eines Gutachterausschusses. Gegenstand<br />
der Wertermittlung ist dabei lediglich der<br />
Bodenwert, nicht der Wert der aufstehenden<br />
Gebäude. Zwanzig Jahre nach Auflage<br />
des Förderprogramms „Sanierungsgebiet<br />
<strong>Landsberg</strong>-Kernbereich“ (1993/94) kommt<br />
das dennoch für so manchen Eigentümer<br />
überraschend. Deshalb steht man in der<br />
<strong>Landsberg</strong>er Bauverwaltung und im Sanierungsbüro<br />
für individuelle Beratungen bereit.<br />
Weiterhin hat der <strong>Landsberg</strong>er Stadtrat in<br />
seiner Juli-Sitzung die Rahmenbedingungen<br />
für eine vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge<br />
beschlossen, die besonders<br />
bei Eigentümern mit großen Grundstücken<br />
die Zahllast verringern (siehe „Aus dem<br />
<strong>Landsberg</strong>er Stadtrat“, <strong>Landsberg</strong>er Echo<br />
15/2013 vom 04.08.2013). Die Eckpunkte<br />
zum Thema im Überblick:<br />
Warum wird überhaupt ein<br />
Ausgleichsbetrag fällig?<br />
Das Sanierungsgebiet wurde auf Grundlage<br />
eines Förderprogramms <strong>von</strong> Bund und<br />
Ländern geschaffen. Dadurch war die Stadt<br />
<strong>Landsberg</strong> in der Lage, mithilfe <strong>von</strong> Zuschüssen<br />
die festgelegten Sanierungsziele zu verfolgen.<br />
Deren Umsetzung zeigt sich heute<br />
besonders eindrücklich z. B. auf dem <strong>Landsberg</strong>er<br />
Topfmarkt und dem Marktplatz. Im<br />
Zuge der Maßnahmen wurden im gesamten<br />
Stadtkern Straßen und Plätze ausgebaut<br />
sowie andere städtebauliche Missstände beseitigt.<br />
Grundstückseigentümer im Geltungsbereich<br />
wurden gleichzeitig <strong>von</strong> den üblichen<br />
Straßenausbaubeiträgen befreit. Die umfassende<br />
Sanierung schlug sich jedoch auch in<br />
der positiven Entwicklung der Bodenwerte<br />
wider. Konkret stiegen unabhängig <strong>von</strong> den<br />
aufstehenden Gebäuden die Grundstückswerte<br />
im Sanierungsgebiet „<strong>Landsberg</strong>-<br />
Kernbereich“. Im Baugesetzbuch (§§ 154 f.)<br />
ist geregelt, dass für den allein durch die<br />
Sanierungsmaßnahmen erreichten Anteil<br />
am Wertzuwachs eines Grundstückes bei<br />
Abschluss eines Sanierungsgebietes (Zeitpunkt<br />
der öffentlichen Aufhebung der Satzung)<br />
ein Ausgleich in Höhe dieses Anteils<br />
zu zahlen ist.<br />
Wer hat einen Ausgleichsbeitrag zu<br />
bezahlen?<br />
Zahlungspflichtig ist jeder Eigentümer eines<br />
Grundstücks oder Teilgrundstücks innerhalb<br />
des festgelegten Sanierungsgebietes, dessen<br />
Grundstückswert sich durch die städtebaulichen<br />
Sanierungsmaßnahmen erhöht<br />
hat. Dabei ist es unerheblich, ob an seinem<br />
Haus selbst Sanierungsmaßnahmen unter<br />
Inanspruchnahme <strong>von</strong> Fördermitteln erfolgt<br />
sind, ein Grundstücksverkauf stattgefunden<br />
hat oder ein Erbfall vorliegt.<br />
Wie wird die Höhe des<br />
Ausgleichsbeitrages ermittelt und<br />
welche Höhe ist zu erwarten?<br />
Zuständig für die Ermittlung der Wertsteigerung<br />
ist der unabhängige Gutachterausschuss<br />
für Grundstückswerte für den<br />
Regionalbereich Saale-Unstrut des Landesamtes<br />
für Vermessung und Geoinformation<br />
Sachsen-Anhalt. Dieser ermittelt die Differenz<br />
der Anfangs- und Endwerte für das<br />
zu diesem Zweck in einzelne Zonen eingeteilte<br />
Sanierungsgebiet. Diese <strong>Ein</strong>teilung ist<br />
notwendig, da auch in einem Gebiet dieser<br />
Größe die Entwicklung der Bodenwerte unterschiedlich<br />
ausfällt. Für das Sanierungsgebiet<br />
„<strong>Landsberg</strong>-Kernbereich“ wurden sanierungsbedingte<br />
Werterhöhungen <strong>von</strong> 8,00<br />
bis 10,00 Euro pro m 2 Grundstücksfläche<br />
ermittelt.<br />
Wann ist der Ausgleichsbetrag zu<br />
zahlen?<br />
1. Spätestens mit der Aufhebung der<br />
Satzung und dem damit verbundenen<br />
Abschluss des Sanierungsgebietes voraussichtlich<br />
im Jahr 2016 ergeht an alle<br />
Grundstückseigentümer, die keine vorzeitige<br />
Ablösungsvereinbarung getroffen<br />
haben, durch die Stadt <strong>Landsberg</strong> ein<br />
Kostenbescheid in Höhe des zu zahlenden<br />
Ausgleichsbetrages.<br />
2. Die Stadt <strong>Landsberg</strong> bietet jedem<br />
Grundstückseigentümer die Möglichkeit<br />
einer vorzeitigen Ablösungsvereinbarung<br />
an. Wer diese nutzt, kann<br />
die Höhe seines Ausgleichsbetrages<br />
um bis zu 10 % verringern. Ab Zustellung<br />
der Vereinbarung wird eine Frist<br />
<strong>von</strong> 4 Wochen gewährt, in der dieser<br />
zugestimmt werden kann. Wer ab dem<br />
Zeitpunkt der Unterzeichnung den<br />
Gesamtbetrag innerhalb einer Frist<br />
<strong>von</strong> 6 Monaten zahlt, erhält 10 % der<br />
Summe erlassen, wer innerhalb <strong>von</strong><br />
12 Monaten zahlt, kann immer noch<br />
5 % sparen. Als dritte Möglichkeit kann<br />
im Zuge der vorzeitigen Ablösung eine<br />
Ratenzahlung vereinbart werden.