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Ein Hauch von Hollywood - Landsberg

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Nichtamtlicher Teil - 6 -<br />

Nr. 17/2013<br />

■ Die Suchtberatungsstelle<br />

Sprechzeiten in der Stadt <strong>Landsberg</strong><br />

(An der Kirche 1)<br />

Dienstag, 17.09./01.10./15.10.2013<br />

jeweils 15 – 18 Uhr<br />

Kontakt: Birgit Pötzsch, Telefon: 0345 2178138<br />

E-Mail: suchtberatung@stadtmission-halle.de<br />

■ Wasser- und Abwasserzweckverband<br />

Saalkreis, Außenstelle <strong>Landsberg</strong><br />

Delitzscher Chaussee 6 • 06188 <strong>Landsberg</strong> OT Queis<br />

Herr Kuschel Tel.: 034602 404423<br />

Herr Proft Tel.: 034602 404420<br />

Fax: 034602 404421<br />

■ Büro Stadtsanierung<br />

Sprechzeiten siehe aktuelles Amtsblatt, Seite 2<br />

Das Sanierungsbüro ist zu erreichen unter:<br />

Tel.: 034602 4004911; Fax: 034602 4004919<br />

Ansprechpartner Sanierungsträger: Herr Neßlage<br />

BauBeCon Sanierungsträger GmbH<br />

Anne-Conway-Straße 1, 28359 Bremen<br />

Telefon: 0421 32901-25, Fax: 0421 3290111<br />

Bauberatung: Frau Sparfeld<br />

Gloria Sparfeld Architekten & Ingenieure<br />

Halberstädter Straße 12, 06112 Halle<br />

Telefon: 0345 3880965; Fax: 0345 3880966<br />

Ausgleichsbeträge für Grundstücke im Sanierungsgebiet „<strong>Landsberg</strong>-Kernbereich“ werden fällig<br />

Wie bereits im <strong>Landsberg</strong>er Echo 12/2013<br />

vom 19.06.2013 berichtet, rückt der Termin<br />

für den Abschluss des Sanierungsgebietes<br />

„<strong>Landsberg</strong>-Kernbereich“ (Altstadtkern) näher.<br />

Voraussichtlich 2016 soll das Förderprogramm<br />

beendet werden. Bis dahin haben<br />

Planer, Architekten, die <strong>Landsberg</strong>er Bauverwaltung<br />

und so mancher Grundstückseigentümer<br />

noch alle Hände voll zu tun, um die<br />

Ziele des Programms bzw. ihre eigenen Ziele<br />

im Rahmen der Förderung zu erreichen. Doch<br />

ein Thema ist bereits jetzt aktuell: Aufgrund<br />

der im Zuge der Sanierung <strong>von</strong> Straßen, Wegen<br />

und Plätzen erreichten Bodenwertsteigerung<br />

der Grundstücke im Sanierungsgebiet<br />

kommt auf jeden Grundstückseigentümer die<br />

Zahlung eines Ausgleichsbetrages zu.<br />

Dies geschieht spätestens mit Abschluss<br />

des Sanierungsgebietes. Dann erfolgen Kostenbescheide<br />

auf Grundlage der Ergebnisse<br />

eines Gutachterausschusses. Gegenstand<br />

der Wertermittlung ist dabei lediglich der<br />

Bodenwert, nicht der Wert der aufstehenden<br />

Gebäude. Zwanzig Jahre nach Auflage<br />

des Förderprogramms „Sanierungsgebiet<br />

<strong>Landsberg</strong>-Kernbereich“ (1993/94) kommt<br />

das dennoch für so manchen Eigentümer<br />

überraschend. Deshalb steht man in der<br />

<strong>Landsberg</strong>er Bauverwaltung und im Sanierungsbüro<br />

für individuelle Beratungen bereit.<br />

Weiterhin hat der <strong>Landsberg</strong>er Stadtrat in<br />

seiner Juli-Sitzung die Rahmenbedingungen<br />

für eine vorzeitige Ablösung der Ausgleichsbeträge<br />

beschlossen, die besonders<br />

bei Eigentümern mit großen Grundstücken<br />

die Zahllast verringern (siehe „Aus dem<br />

<strong>Landsberg</strong>er Stadtrat“, <strong>Landsberg</strong>er Echo<br />

15/2013 vom 04.08.2013). Die Eckpunkte<br />

zum Thema im Überblick:<br />

Warum wird überhaupt ein<br />

Ausgleichsbetrag fällig?<br />

Das Sanierungsgebiet wurde auf Grundlage<br />

eines Förderprogramms <strong>von</strong> Bund und<br />

Ländern geschaffen. Dadurch war die Stadt<br />

<strong>Landsberg</strong> in der Lage, mithilfe <strong>von</strong> Zuschüssen<br />

die festgelegten Sanierungsziele zu verfolgen.<br />

Deren Umsetzung zeigt sich heute<br />

besonders eindrücklich z. B. auf dem <strong>Landsberg</strong>er<br />

Topfmarkt und dem Marktplatz. Im<br />

Zuge der Maßnahmen wurden im gesamten<br />

Stadtkern Straßen und Plätze ausgebaut<br />

sowie andere städtebauliche Missstände beseitigt.<br />

Grundstückseigentümer im Geltungsbereich<br />

wurden gleichzeitig <strong>von</strong> den üblichen<br />

Straßenausbaubeiträgen befreit. Die umfassende<br />

Sanierung schlug sich jedoch auch in<br />

der positiven Entwicklung der Bodenwerte<br />

wider. Konkret stiegen unabhängig <strong>von</strong> den<br />

aufstehenden Gebäuden die Grundstückswerte<br />

im Sanierungsgebiet „<strong>Landsberg</strong>-<br />

Kernbereich“. Im Baugesetzbuch (§§ 154 f.)<br />

ist geregelt, dass für den allein durch die<br />

Sanierungsmaßnahmen erreichten Anteil<br />

am Wertzuwachs eines Grundstückes bei<br />

Abschluss eines Sanierungsgebietes (Zeitpunkt<br />

der öffentlichen Aufhebung der Satzung)<br />

ein Ausgleich in Höhe dieses Anteils<br />

zu zahlen ist.<br />

Wer hat einen Ausgleichsbeitrag zu<br />

bezahlen?<br />

Zahlungspflichtig ist jeder Eigentümer eines<br />

Grundstücks oder Teilgrundstücks innerhalb<br />

des festgelegten Sanierungsgebietes, dessen<br />

Grundstückswert sich durch die städtebaulichen<br />

Sanierungsmaßnahmen erhöht<br />

hat. Dabei ist es unerheblich, ob an seinem<br />

Haus selbst Sanierungsmaßnahmen unter<br />

Inanspruchnahme <strong>von</strong> Fördermitteln erfolgt<br />

sind, ein Grundstücksverkauf stattgefunden<br />

hat oder ein Erbfall vorliegt.<br />

Wie wird die Höhe des<br />

Ausgleichsbeitrages ermittelt und<br />

welche Höhe ist zu erwarten?<br />

Zuständig für die Ermittlung der Wertsteigerung<br />

ist der unabhängige Gutachterausschuss<br />

für Grundstückswerte für den<br />

Regionalbereich Saale-Unstrut des Landesamtes<br />

für Vermessung und Geoinformation<br />

Sachsen-Anhalt. Dieser ermittelt die Differenz<br />

der Anfangs- und Endwerte für das<br />

zu diesem Zweck in einzelne Zonen eingeteilte<br />

Sanierungsgebiet. Diese <strong>Ein</strong>teilung ist<br />

notwendig, da auch in einem Gebiet dieser<br />

Größe die Entwicklung der Bodenwerte unterschiedlich<br />

ausfällt. Für das Sanierungsgebiet<br />

„<strong>Landsberg</strong>-Kernbereich“ wurden sanierungsbedingte<br />

Werterhöhungen <strong>von</strong> 8,00<br />

bis 10,00 Euro pro m 2 Grundstücksfläche<br />

ermittelt.<br />

Wann ist der Ausgleichsbetrag zu<br />

zahlen?<br />

1. Spätestens mit der Aufhebung der<br />

Satzung und dem damit verbundenen<br />

Abschluss des Sanierungsgebietes voraussichtlich<br />

im Jahr 2016 ergeht an alle<br />

Grundstückseigentümer, die keine vorzeitige<br />

Ablösungsvereinbarung getroffen<br />

haben, durch die Stadt <strong>Landsberg</strong> ein<br />

Kostenbescheid in Höhe des zu zahlenden<br />

Ausgleichsbetrages.<br />

2. Die Stadt <strong>Landsberg</strong> bietet jedem<br />

Grundstückseigentümer die Möglichkeit<br />

einer vorzeitigen Ablösungsvereinbarung<br />

an. Wer diese nutzt, kann<br />

die Höhe seines Ausgleichsbetrages<br />

um bis zu 10 % verringern. Ab Zustellung<br />

der Vereinbarung wird eine Frist<br />

<strong>von</strong> 4 Wochen gewährt, in der dieser<br />

zugestimmt werden kann. Wer ab dem<br />

Zeitpunkt der Unterzeichnung den<br />

Gesamtbetrag innerhalb einer Frist<br />

<strong>von</strong> 6 Monaten zahlt, erhält 10 % der<br />

Summe erlassen, wer innerhalb <strong>von</strong><br />

12 Monaten zahlt, kann immer noch<br />

5 % sparen. Als dritte Möglichkeit kann<br />

im Zuge der vorzeitigen Ablösung eine<br />

Ratenzahlung vereinbart werden.

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