LB 6-08.qxp - Treuen
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DONNERSTAG, 15. AUGUST 2013<br />
16. AUSGABE<br />
ÖFFENTLICHE<br />
BEKANNTMACHUNGEN<br />
Öffentliche Bekanntmachung<br />
Stadt <strong>Treuen</strong><br />
Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für<br />
das Haushaltsjahr 2013<br />
Arbeiten am Anbau der Lessingschule<br />
Die 2012 begonnene<br />
Sanierung der Lessingschule<br />
<strong>Treuen</strong> mit Gesamtkosten<br />
in Höhe von<br />
4,13 Mio EUR wird aus<br />
Mitteln des Europäischen<br />
Fonds für regionale<br />
Entwicklung (EFRE)<br />
der Europäischen Union<br />
und aus Mitteln des Freistaates<br />
Sachsen gefördert.<br />
Den Eigenanteil in<br />
Höhe von 60 % trägt der<br />
Schulverband „<strong>Treuen</strong>er<br />
Land“.<br />
Nach der Sanierung des<br />
Schulgebäudes mit Errichtung<br />
des Erweiterungsneubaus<br />
erfolgen<br />
Steinmetz- und Steinbildhauermeister<br />
Martin Günther von der<br />
Fa. Hollerung beim Restaurieren<br />
der Zierelemente aus Sandstein<br />
im Jahr 2014 die Integration der Horteinrichtung, der<br />
Neubau des Verbinders und die Wiederherstellung der<br />
Turnhallenanbauten.<br />
Nach dem vollständigen Rückbau der Flachdachanbauten<br />
sind die Außenanlagen zu sanieren, zu befestigen<br />
bzw. neu zu gestalten.<br />
Mario Petzoldt von der Fa. Hoch-, Tief- und Landschaftsbau<br />
GmbH Schöneck bei der Ausführung von Pflasterarbeiten<br />
vor der Marienschule<br />
Bettina Trautzsch, Schulverband „<strong>Treuen</strong>er Land“<br />
Die Haushaltssatzung der Stadt <strong>Treuen</strong> für das Haushaltsjahr 2013 wurde<br />
am 12.06.2013 vom Stadtrat beschlossen.<br />
Gemäß § 76 (3) SächsGemO ist der Haushaltsplan mit der öffentlichen Bekanntmachung<br />
der Haushaltssatzung für die Dauer von mindestens einer<br />
Woche an einer bestimmten Verwaltungsstelle zur kostenlosen Einsicht<br />
durch jedermann während der Sprechzeiten niederzulegen.<br />
Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Teile, darf sie erst<br />
nach Erteilung der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht werden.<br />
Der nunmehr vorliegende Feststellungs- und Genehmigungsbescheid des<br />
Landratsamtes Vogtlandkreis zur Haushaltssatzung sowie zum Haushaltsplan<br />
2013 der Stadt <strong>Treuen</strong> vom 29.07.2013 bestätigt die Gesetzmäßigkeit<br />
der vorliegenden Haushaltssatzung.<br />
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung zum festgesetzten Gesamtbetrag der<br />
Kreditaufnahme für Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe<br />
von 400.000 € sowie des vorgesehenen Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen<br />
in Höhe von 358.650 € wurde erteilt.<br />
Somit kann die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2013 erfolgen.<br />
Der Haushaltsplan 2013 wird in der Zeit vom 19.08. bis 25.08.2013 zur Einsicht<br />
niedergelegt und kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus<br />
der Stadt <strong>Treuen</strong>, Finanzverwaltung, eingesehen werden.<br />
i. V.<br />
M. Puschmann<br />
stellv. Bürgermeister<br />
Haushaltssatzung der Stadt <strong>Treuen</strong> für das Haushaltsjahr<br />
2013<br />
Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />
(SächsGemO) in der jeweiligen Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung<br />
am 12.06.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />
§1<br />
Der Haushaltsplan für das Hauhaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung<br />
der Aufgaben der Stadt <strong>Treuen</strong> voraussichtlich anfallenden Erträge und<br />
entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und<br />
zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:<br />
im Ergebnishaushalt mit dem<br />
- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge festgesetzt auf 12.091.350 EUR<br />
- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen festgesetzt auf 11.270.250 EUR<br />
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen<br />
(ordentliches Ergebnis) festgesetzt auf<br />
821.100 EUR<br />
- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses<br />
aus Vorjahren festgesetzt auf<br />
0 EUR<br />
- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung<br />
von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren<br />
(veranschlagtes ordentliches Ergebnis) festgesetzt auf<br />
821.100 EUR<br />
-Saldo aus den außerordentlichen Erträgen<br />
0 EUR