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SEITE 2<br />

DONNERSTAG, 15. AUGUST 2013<br />

16. AUSGABE<br />

ÖFFENTLICHE<br />

BEKANNTMACHUNGEN<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Stadt <strong>Treuen</strong><br />

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung für<br />

das Haushaltsjahr 2013<br />

Arbeiten am Anbau der Lessingschule<br />

Die 2012 begonnene<br />

Sanierung der Lessingschule<br />

<strong>Treuen</strong> mit Gesamtkosten<br />

in Höhe von<br />

4,13 Mio EUR wird aus<br />

Mitteln des Europäischen<br />

Fonds für regionale<br />

Entwicklung (EFRE)<br />

der Europäischen Union<br />

und aus Mitteln des Freistaates<br />

Sachsen gefördert.<br />

Den Eigenanteil in<br />

Höhe von 60 % trägt der<br />

Schulverband „<strong>Treuen</strong>er<br />

Land“.<br />

Nach der Sanierung des<br />

Schulgebäudes mit Errichtung<br />

des Erweiterungsneubaus<br />

erfolgen<br />

Steinmetz- und Steinbildhauermeister<br />

Martin Günther von der<br />

Fa. Hollerung beim Restaurieren<br />

der Zierelemente aus Sandstein<br />

im Jahr 2014 die Integration der Horteinrichtung, der<br />

Neubau des Verbinders und die Wiederherstellung der<br />

Turnhallenanbauten.<br />

Nach dem vollständigen Rückbau der Flachdachanbauten<br />

sind die Außenanlagen zu sanieren, zu befestigen<br />

bzw. neu zu gestalten.<br />

Mario Petzoldt von der Fa. Hoch-, Tief- und Landschaftsbau<br />

GmbH Schöneck bei der Ausführung von Pflasterarbeiten<br />

vor der Marienschule<br />

Bettina Trautzsch, Schulverband „<strong>Treuen</strong>er Land“<br />

Die Haushaltssatzung der Stadt <strong>Treuen</strong> für das Haushaltsjahr 2013 wurde<br />

am 12.06.2013 vom Stadtrat beschlossen.<br />

Gemäß § 76 (3) SächsGemO ist der Haushaltsplan mit der öffentlichen Bekanntmachung<br />

der Haushaltssatzung für die Dauer von mindestens einer<br />

Woche an einer bestimmten Verwaltungsstelle zur kostenlosen Einsicht<br />

durch jedermann während der Sprechzeiten niederzulegen.<br />

Enthält die Haushaltssatzung genehmigungspflichtige Teile, darf sie erst<br />

nach Erteilung der Genehmigung öffentlich bekannt gemacht werden.<br />

Der nunmehr vorliegende Feststellungs- und Genehmigungsbescheid des<br />

Landratsamtes Vogtlandkreis zur Haushaltssatzung sowie zum Haushaltsplan<br />

2013 der Stadt <strong>Treuen</strong> vom 29.07.2013 bestätigt die Gesetzmäßigkeit<br />

der vorliegenden Haushaltssatzung.<br />

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung zum festgesetzten Gesamtbetrag der<br />

Kreditaufnahme für Investitions- und Investitionsfördermaßnahmen in Höhe<br />

von 400.000 € sowie des vorgesehenen Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen<br />

in Höhe von 358.650 € wurde erteilt.<br />

Somit kann die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2013 erfolgen.<br />

Der Haushaltsplan 2013 wird in der Zeit vom 19.08. bis 25.08.2013 zur Einsicht<br />

niedergelegt und kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus<br />

der Stadt <strong>Treuen</strong>, Finanzverwaltung, eingesehen werden.<br />

i. V.<br />

M. Puschmann<br />

stellv. Bürgermeister<br />

Haushaltssatzung der Stadt <strong>Treuen</strong> für das Haushaltsjahr<br />

2013<br />

Aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen<br />

(SächsGemO) in der jeweiligen Fassung hat der Stadtrat in der Sitzung<br />

am 12.06.2013 folgende Haushaltssatzung erlassen:<br />

§1<br />

Der Haushaltsplan für das Hauhaltsjahr 2013, der die für die Erfüllung<br />

der Aufgaben der Stadt <strong>Treuen</strong> voraussichtlich anfallenden Erträge und<br />

entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und<br />

zu leistenden Auszahlungen enthält, wird:<br />

im Ergebnishaushalt mit dem<br />

- Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge festgesetzt auf 12.091.350 EUR<br />

- Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen festgesetzt auf 11.270.250 EUR<br />

- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen<br />

(ordentliches Ergebnis) festgesetzt auf<br />

821.100 EUR<br />

- Betrag der veranschlagten Abdeckung von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses<br />

aus Vorjahren festgesetzt auf<br />

0 EUR<br />

- Saldo aus den ordentlichen Erträgen und Aufwendungen einschließlich der Abdeckung<br />

von Fehlbeträgen des ordentlichen Ergebnisses aus Vorjahren<br />

(veranschlagtes ordentliches Ergebnis) festgesetzt auf<br />

821.100 EUR<br />

-Saldo aus den außerordentlichen Erträgen<br />

0 EUR

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