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LPO_UA Entwurf 16 - Universität Augsburg

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Kapitel III<br />

Leistungsmessung und Studienaufbau<br />

Erster Teil<br />

Leistungspunktesystem und modulare Gliederung des Studiums<br />

§ 14<br />

Leistungspunktesystem (ECTS)<br />

(1)<br />

(2)<br />

(3)<br />

(4)<br />

1 Der erfolgreiche Studienfortschritt wird durch die Vergabe von Leistungspunkten (LP) nach<br />

dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) gemessen.<br />

2 Leistungspunkte sind das Maß für den Arbeitsaufwand, der für die Studierenden mit der<br />

erfolgreichen Teilnahme an der jeweiligen Lehrveranstaltung bzw. am jeweiligen Modul<br />

verbunden ist. 3 Ein Leistungspunkt entspricht 30 Arbeitsstunden.<br />

1 Das Studium ist aus Modulen aufgebaut. 2 Ein Modul ist eine inhaltlich, methodisch und<br />

zeitlich definierte Studieneinheit, die in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen<br />

besteht, die zu den auf das jeweilige Studienziel bezogenen Teilqualifikationen führen,<br />

welche in Lernzielen beziehungsweise Kompetenzbeschreibungen festgelegt sind und<br />

geprüft werden. 3 Es werden in der Regel die Modulgruppen A (Basismodule), B<br />

(Aufbaumodule) und C (Vertiefungsmodule) unterschieden. Die Basismodule sind für das 1.<br />

Studienjahr (1. und 2. Semester) vorgesehen. 4 Die Aufbau- und Vertiefungsmodule<br />

strukturieren den weiteren Studienverlauf. 5 Die inhaltliche Strukturierung des Studiums legt<br />

es nahe, dass die Anforderungen der Prüfungsordnung am besten zu erfüllen sind, wenn die<br />

Module in der vorgesehenen Reihenfolge absolviert werden. 6 Die Modulbeschreibungen im<br />

Modulhandbuch können Hinweise zur Abfolge der Module geben und den Zugang zu<br />

Modulen von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen.<br />

1 Über den erfolgreichen Abschluss eines Moduls entscheidet die Modulprüfung. 2 Diese<br />

besteht aus einer oder mehreren der in Abs. 4 genannten Leistungskontrollen. 3 Die<br />

Leistungskontrollen erfolgen studienbegleitend, d.h. während der Vorlesungszeit oder im<br />

Anschluss an die letzte Lehrveranstaltung des betreffenden Moduls vor Beginn der<br />

Vorlesungszeit des folgenden Semesters. 4 Die Anforderungen für das Bestehen einer<br />

Leistungskontrolle ergeben sich aus den Inhalten der jeweiligen Lehrveranstaltungen. 5 Für<br />

die Korrektur und Bewertung der Leistungskontrollen ist die für die betreffende<br />

Lehrveranstaltung verantwortliche Lehrperson zuständig. 6 Aufgrund erfolgreich absolvierter<br />

Leistungskontrollen werden Leistungspunkte vergeben. 7 Zu jeder Modulprüfung nennt die<br />

Modulbeschreibung im Modulhandbuch die zugehörigen Lehrveranstaltungen, die Anzahl<br />

der zu erwerbenden Leistungspunkte und die Form der Bildung der nach Leistungspunkten<br />

gewichteten Note.<br />

1 Zur Durchführung der Modulprüfungen finden in der Regel die folgenden Formen der<br />

Leistungskontrolle Anwendung:<br />

- Beteiligungsnachweis,<br />

- mündliche Prüfung,<br />

- Klausur,<br />

- schriftliche Seminar- oder Hausarbeit,<br />

- Projektarbeit.<br />

2 Andere, fachübliche Formen der Leistungskontrolle werden im Modulhandbuch erläutert.<br />

3 Die einer Lehrveranstaltung zugeordnete Form der Leistungskontrolle muss die<br />

verantwortliche Lehrperson spätestens mit Beginn der Lehrveranstaltung bekannt geben.

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