LPO_UA Entwurf 16 - Universität Augsburg
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Kapitel III<br />
Leistungsmessung und Studienaufbau<br />
Erster Teil<br />
Leistungspunktesystem und modulare Gliederung des Studiums<br />
§ 14<br />
Leistungspunktesystem (ECTS)<br />
(1)<br />
(2)<br />
(3)<br />
(4)<br />
1 Der erfolgreiche Studienfortschritt wird durch die Vergabe von Leistungspunkten (LP) nach<br />
dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) gemessen.<br />
2 Leistungspunkte sind das Maß für den Arbeitsaufwand, der für die Studierenden mit der<br />
erfolgreichen Teilnahme an der jeweiligen Lehrveranstaltung bzw. am jeweiligen Modul<br />
verbunden ist. 3 Ein Leistungspunkt entspricht 30 Arbeitsstunden.<br />
1 Das Studium ist aus Modulen aufgebaut. 2 Ein Modul ist eine inhaltlich, methodisch und<br />
zeitlich definierte Studieneinheit, die in der Regel aus mehreren Lehrveranstaltungen<br />
besteht, die zu den auf das jeweilige Studienziel bezogenen Teilqualifikationen führen,<br />
welche in Lernzielen beziehungsweise Kompetenzbeschreibungen festgelegt sind und<br />
geprüft werden. 3 Es werden in der Regel die Modulgruppen A (Basismodule), B<br />
(Aufbaumodule) und C (Vertiefungsmodule) unterschieden. Die Basismodule sind für das 1.<br />
Studienjahr (1. und 2. Semester) vorgesehen. 4 Die Aufbau- und Vertiefungsmodule<br />
strukturieren den weiteren Studienverlauf. 5 Die inhaltliche Strukturierung des Studiums legt<br />
es nahe, dass die Anforderungen der Prüfungsordnung am besten zu erfüllen sind, wenn die<br />
Module in der vorgesehenen Reihenfolge absolviert werden. 6 Die Modulbeschreibungen im<br />
Modulhandbuch können Hinweise zur Abfolge der Module geben und den Zugang zu<br />
Modulen von bestimmten Voraussetzungen abhängig machen.<br />
1 Über den erfolgreichen Abschluss eines Moduls entscheidet die Modulprüfung. 2 Diese<br />
besteht aus einer oder mehreren der in Abs. 4 genannten Leistungskontrollen. 3 Die<br />
Leistungskontrollen erfolgen studienbegleitend, d.h. während der Vorlesungszeit oder im<br />
Anschluss an die letzte Lehrveranstaltung des betreffenden Moduls vor Beginn der<br />
Vorlesungszeit des folgenden Semesters. 4 Die Anforderungen für das Bestehen einer<br />
Leistungskontrolle ergeben sich aus den Inhalten der jeweiligen Lehrveranstaltungen. 5 Für<br />
die Korrektur und Bewertung der Leistungskontrollen ist die für die betreffende<br />
Lehrveranstaltung verantwortliche Lehrperson zuständig. 6 Aufgrund erfolgreich absolvierter<br />
Leistungskontrollen werden Leistungspunkte vergeben. 7 Zu jeder Modulprüfung nennt die<br />
Modulbeschreibung im Modulhandbuch die zugehörigen Lehrveranstaltungen, die Anzahl<br />
der zu erwerbenden Leistungspunkte und die Form der Bildung der nach Leistungspunkten<br />
gewichteten Note.<br />
1 Zur Durchführung der Modulprüfungen finden in der Regel die folgenden Formen der<br />
Leistungskontrolle Anwendung:<br />
- Beteiligungsnachweis,<br />
- mündliche Prüfung,<br />
- Klausur,<br />
- schriftliche Seminar- oder Hausarbeit,<br />
- Projektarbeit.<br />
2 Andere, fachübliche Formen der Leistungskontrolle werden im Modulhandbuch erläutert.<br />
3 Die einer Lehrveranstaltung zugeordnete Form der Leistungskontrolle muss die<br />
verantwortliche Lehrperson spätestens mit Beginn der Lehrveranstaltung bekannt geben.