LPO_UA Entwurf 16 - Universität Augsburg
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zwischen einem Lehramts- und einem Bachelor- oder Masterstudium werden bereits<br />
erbrachte Studienleistungen anerkannt, wenn sie gleichwertig sind. 3 Im Übrigen gelten<br />
die Bestimmungen des Studiengangs, in den gewechselt wird.<br />
§ 5<br />
Akademische Grade<br />
(1)<br />
(2)<br />
1 Diese Prüfungsordnung regelt die Voraussetzungen, unter denen die Universität<br />
<strong>Augsburg</strong> aufgrund von Modulprüfungen im Lehramtsstudium den Erwerb des ersten<br />
berufsbefähigenden Abschlusses „Bachelor of Education“ ermöglicht. 2 Näheres regelt §<br />
9.<br />
1 Das Modulhandbuch kann Hinweise darauf geben, in welcher Weise ein nach dieser<br />
Prüfungsordnung erfolgreich abgeschlossenes Lehramtsstudium den Zugang zu einem<br />
weiteren, berufs- und forschungsqualifizierenden Abschluss („Master of Education“,<br />
„Master of Arts“ oder „Master of Science“) an der Universität <strong>Augsburg</strong> ermöglicht.<br />
2 Näheres regeln die Masterstudienordnungen der Universität <strong>Augsburg</strong>.