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LPO_UA Entwurf 16 - Universität Augsburg

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zwischen einem Lehramts- und einem Bachelor- oder Masterstudium werden bereits<br />

erbrachte Studienleistungen anerkannt, wenn sie gleichwertig sind. 3 Im Übrigen gelten<br />

die Bestimmungen des Studiengangs, in den gewechselt wird.<br />

§ 5<br />

Akademische Grade<br />

(1)<br />

(2)<br />

1 Diese Prüfungsordnung regelt die Voraussetzungen, unter denen die Universität<br />

<strong>Augsburg</strong> aufgrund von Modulprüfungen im Lehramtsstudium den Erwerb des ersten<br />

berufsbefähigenden Abschlusses „Bachelor of Education“ ermöglicht. 2 Näheres regelt §<br />

9.<br />

1 Das Modulhandbuch kann Hinweise darauf geben, in welcher Weise ein nach dieser<br />

Prüfungsordnung erfolgreich abgeschlossenes Lehramtsstudium den Zugang zu einem<br />

weiteren, berufs- und forschungsqualifizierenden Abschluss („Master of Education“,<br />

„Master of Arts“ oder „Master of Science“) an der Universität <strong>Augsburg</strong> ermöglicht.<br />

2 Näheres regeln die Masterstudienordnungen der Universität <strong>Augsburg</strong>.

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