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Was ist steuerlich zu beachten? - Deka Investmentfonds

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Aktualisiert:<br />

steuerrechtlicher Stand<br />

per 01.06.2003<br />

Mit <strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong><br />

in ruhigere Fahrwasser.<br />

Das Steuer-Kursbuch für Anleger.<br />

<strong>Deka</strong>Bank<br />

Deutsche Girozentrale<br />

ŸFinanzgruppe


Das Steuer-Kursbuch für Ihre Investmentanlage.<br />

„Wer die Pflicht hat,<br />

Steuern <strong>zu</strong> zahlen, hat<br />

auch das Recht, Steuern<br />

<strong>zu</strong> sparen.“<br />

Bundesfinanzhof, 1965<br />

Eine attraktive Kapitalrendite <strong>zu</strong> erreichen <strong>ist</strong> ein grundsätzliches<br />

Ziel jeder Vermögensanlage. Dies <strong>ist</strong> umso<br />

einfacher, je intensiver man sich auch mit den <strong>steuerlich</strong>en<br />

Aspekten beschäftigt – denn letztendlich <strong>ist</strong> die<br />

Rendite nach Steuern ausschlaggebend für Ihren Anlageerfolg.<br />

Die <strong>steuerlich</strong>en Regelungen werden für den Einzelnen<br />

immer unüberschaubarer und komplizierter. Häufige<br />

Gesetzesänderungen machen es künftig schwieriger,<br />

individuelle Steuersparmöglichkeiten <strong>zu</strong> nutzen. Nach<br />

intensiven Diskussionen sind die mit dem Steuerabbauvergünstigungsgesetz<br />

vorgesehenen Änderungen<br />

für <strong>Investmentfonds</strong>anleger wieder komplett gestrichen<br />

worden, ebenso wie die von der Regierung<br />

geplante generelle Versteuerung von Wertpapierveräußerungsgewinnen<br />

bei Privatanlegern. Doch weitere<br />

Änderungen stehen bereits an: So sollen die rechtlichen<br />

und <strong>steuerlich</strong>en Rahmenbedingungen für<br />

<strong>Investmentfonds</strong> komplett neu gefasst werden – man<br />

darf gespannt sein, ob das Ziel einer Vereinfachung<br />

der Regelungen erreicht wird.<br />

Deshalb gilt: Nur wer rechtzeitig den richtigen Kurs<br />

bestimmt, kommt schneller <strong>zu</strong>m Ziel. Und nur wer<br />

sich grundsätzlich auskennt, weiß, wie er sein Kapital<br />

möglichst steueroptimiert für sich arbeiten lassen kann.<br />

Genau hier setzt unser Steuer-Kursbuch für Ihre Investmentanlage<br />

an. Um Sie <strong>zu</strong> informieren, an<strong>zu</strong>regen<br />

und um Ihnen mögliche Konsequenzen für Ihre<br />

Kapitalanlage auf<strong>zu</strong>zeigen. Allerdings beschränkt auf<br />

die Besteuerung von <strong>Investmentfonds</strong> und mit gezielter<br />

Darstellung der Auswirkungen auf <strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong>.<br />

Diese Broschüre dient da<strong>zu</strong>, die komplexe Steuersystematik<br />

dar<strong>zu</strong>legen und Ihnen den allgemeinen<br />

Kurs auf<strong>zu</strong>zeigen. In welche Richtung Sie dann<br />

persönlich steuern wollen, sollten Sie unbedingt mit<br />

Ihrem Anlageberater der Sparkasse oder Landesbank<br />

individuell besprechen. Und mit Ihrem Steuerberater,<br />

mit dem Sie dann auch alle über Ihre Kapitalanlagen<br />

hinausgehenden <strong>steuerlich</strong>en Fragen im Detail<br />

erörtern sollten.<br />

Osvin Nöller,<br />

Generalbevollmächtigter der<br />

<strong>Deka</strong>Bank<br />

Deutsche Girozentrale<br />

1


Wer ein konkretes Ziel hat,<br />

nimmt den direkten Weg.<br />

I. Wer den richtigen Kurs kennt, kommt schneller in den sicheren Hafen.<br />

Der Überblick, der schneller ans Ziel führt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 5<br />

II. Wer sich umfassend informiert, navigiert sich schneller ans Ziel.<br />

Welche Grundlagen nötig sind, um auf Steuer-Kurs <strong>zu</strong> gehen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 7<br />

Wie wird die Steuer im Einzelnen erhoben? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 7<br />

III. Wer auf alles vorbereitet <strong>ist</strong>, kann rechtzeitig vor dem Wind steuern.<br />

Vom Erwerb bis <strong>zu</strong>r Veräußerung: <strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>steuerlich</strong> <strong>zu</strong> <strong>beachten</strong>? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 11<br />

<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> die Kapitalertragsteuer? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 11<br />

Kapitalertragsteuer bei ...<br />

… im Inland bzw. im Ausland aufgelegten <strong>Investmentfonds</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 11<br />

… unterschiedlichen Arten des Ertrags<strong>zu</strong>flusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 12<br />

Kapitalertragsteuer und Zwischengewinn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 14<br />

Zwischengewinntopf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 15<br />

Kapitalertragsteuer und Fre<strong>ist</strong>ellungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 15<br />

Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 16<br />

Nichtveranlagungs-Bescheinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 17<br />

Kapitalertragsteuer und Ertragsgutschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 17<br />

<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> die Einkommensteuer? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 18<br />

Sparerfreibeträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 19<br />

Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 19<br />

Einbehaltene Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 19<br />

<strong>Was</strong> im Einzelnen einkommensteuerpflichtig <strong>ist</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 20<br />

Keine Steuerpflicht für Veräußerungsgeschäfte auf Fondsebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 21<br />

IV. Wer langfr<strong>ist</strong>ig denkt, muss rechtzeitig seine individuelle Route festlegen.<br />

Übersicht über Erbschaft- und Schenkungsteuer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 23<br />

V. Wer mit dem Kompass umgehen kann, segelt bei jedem Wetter ohne Probleme mit.<br />

Wie Sie Ihr Vermögen mit <strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong> auf Steuer-Kurs bringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 27<br />

VI. Wer die besten Ankerplätze nutzt, hat mehr vom Leben.<br />

Ausgewählte <strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong> bringen Sie auf Steuer-Kurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 33<br />

Steuer-Abc. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 42 und 43<br />

Prax<strong>ist</strong>eil: Wie sehen die Abrechnungen<br />

und Aufstellungen im <strong>Deka</strong>Bank Depot aus? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Broschüren-Mitte<br />

Zu Ihrer Information: Beim Lesen des Textes werden Sie immer wieder rot markierte Begriffe finden. Das sagt<br />

Ihnen, dass Sie am Ende der Broschüre weitere Informationen da<strong>zu</strong> nachlesen können. In unserem Steuer-Abc auf<br />

den Seiten 42 und 43.<br />

3


I. Wer den richtigen Kurs kennt, kommt schneller in den<br />

sicheren Hafen.<br />

Der Überblick, der schneller ans Ziel führt.<br />

Wie unterscheidet sich die Kapitalertragsteuer<br />

von der Einkommensteuer?<br />

Genau definierte kapitalertragsteuerpflichtige<br />

Erträge<br />

Pauschale Steuersätze<br />

von 30% (35%) und 20%<br />

Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag<br />

1.601 EUR/3.202 EUR<br />

Ausschlaggebende Geschäftsvorfälle:<br />

■ Kauf (gezahlter Zwischengewinn)<br />

■ Verkauf<br />

(vereinnahmter Zwischengewinn)<br />

■ Ertrags<strong>zu</strong>fluss<br />

(kapitalertragsteuerpflichtige Erträge)<br />

Nach der Einführung der Zinsabschlagsteuer 1993<br />

und des Steuersenkungsgesetzes 2000 wurden die<br />

<strong>steuerlich</strong>en Konsequenzen bei der Investmentanlage<br />

immer komplexer. Ausschüttungs- und Thesaurierungsbeträge<br />

von offenen <strong>Investmentfonds</strong><br />

gehören nach wie vor <strong>zu</strong> den Einkünften aus Kapitalvermögen.<br />

Aber mit der damaligen Einführung der<br />

Zinsabschlagsteuer und der Besteuerung der Zwischengewinne<br />

auch für <strong>Investmentfonds</strong> wurde<br />

durch Ab<strong>zu</strong>g bereits bei Ertrags<strong>zu</strong>fluss eine zweite<br />

Steuer-Erhebungsweise geschaffen. Durch die Einführung<br />

des Halbeinkünfteverfahrens werden weitere<br />

Unterschiede zwischen im Inland und im Ausland aufgelegten<br />

Fonds gemacht. In diesen Zusammenhängen<br />

gilt es – <strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng der <strong>steuerlich</strong>en Vorgaben –,<br />

Kapitalertragsteuer Einkommensteuer<br />

Zeitpunkt der Steuerfälligkeit:<br />

■ individuell, nach jedem<br />

Geschäftsvorfall<br />

Genau definierte Einkunftsarten<br />

Individueller Steuersatz<br />

von 0 bis ca. 49%<br />

Sparer-Freibetrag<br />

1.601 EUR/3.202 EUR<br />

Ausschlaggebende Erträge:<br />

■ Kauf (ggfs. negative Einkünfte)<br />

■ Verkauf<br />

(steuerpflichtiger Zwischengewinn)<br />

■ Ertrags<strong>zu</strong>fluss<br />

(ordentliche Erträge)<br />

Zeitpunkt der Steuerfälligkeit:<br />

■ für das vergangene<br />

Kalenderjahr<br />

Die Kapitalertragsteuer <strong>ist</strong> nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.<br />

Begriffe und Methoden dar<strong>zu</strong>stellen, die sich auch in<br />

den Abrechnungen bis hin <strong>zu</strong>m Depot-Jahresaus<strong>zu</strong>g<br />

wiederfinden.<br />

Die nebenstehende Übersicht erklärt kurz und knapp<br />

die Unterschiede zwischen der kapitalertrag<strong>steuerlich</strong>en<br />

und der einkommen<strong>steuerlich</strong>en Handhabung<br />

von Erträgen aus <strong>Investmentfonds</strong> für Privatanleger.<br />

In den nachfolgenden Kapiteln sind die dabei verwendeten<br />

Begriffe erläutert und die Zusammenhänge<br />

verdeutlicht, wobei sich die Erklärungen auf deutsche<br />

und ausländische <strong>Investmentfonds</strong> beziehen, die in<br />

Deutschland <strong>zu</strong>m Vertrieb <strong>zu</strong>gelassen sind. Analog der<br />

Vorgehensweise – vom Kauf über die Ertragsausschüttung<br />

bis hin <strong>zu</strong>m Depot-Jahresaus<strong>zu</strong>g – <strong>ist</strong> die kapitalertrag<strong>steuerlich</strong>e<br />

Thematik der einkommensteuerrechtlichen<br />

vorangestellt. Darüber hinaus werden die neuen<br />

Regelungen der Besteuerung der Kapitalerträge, die<br />

ab diesem Jahr gelten, erläutert. Das abschließende<br />

Kapitel gibt Hinweise und zeigt Anlagemöglichkeiten<br />

für Ihr Wertpapierdepot auf, um auf Steuer-Kurs <strong>zu</strong><br />

gehen.<br />

5


6<br />

Auf einen Blick:<br />

Wichtige <strong>steuerlich</strong>e Änderungen der letzten Jahre, die Sie als Anleger kennen sollten.<br />

• Die Freibeträge für Einkünfte aus Kapitalvermögen betragen 1.601 EUR für Ledige und<br />

3.202 EUR für Ehegatten.<br />

• Die Grundfreibeträge bei der Bemessung der Einkommensteuer werden sukzessive erhöht,<br />

und die Eingangssteuersätze sowie die Spitzensteuersätze werden reduziert.<br />

• Dividenden aus inländischen <strong>Investmentfonds</strong>anteilen unterliegen bei Privatanlegern in der Regel nur<br />

noch <strong>zu</strong>r Hälfte der Einkommensteuer (Halbeinkünfteverfahren). Das Körperschaftsteueranrechnungsguthaben<br />

entfällt.<br />

• Quasi Verdoppelung des Fre<strong>ist</strong>ellungsbetrages und des Sparer-Freibetrages bei ausschließlicher<br />

Anlage in inländischen Aktienfonds.<br />

• Die Kapitalertragsteuer auf inländische Dividenden, die von einer inländischen Fondsgesellschaft<br />

bezogen werden, sinkt auf 20 %.


II. Wer sich umfassend informiert, navigiert sich schneller ans Ziel.<br />

Welche Grundlagen nötig sind, um auf Steuer-Kurs <strong>zu</strong> gehen.<br />

Die Besteuerung der „Einkünfte aus Kapitalvermögen“<br />

regeln das Einkommensteuergesetz (EStG) und dessen<br />

Auslegung durch Rechtsprechung, Richtlinien der<br />

Finanzverwaltung und Kommentare.<br />

§ 1 EStG regelt z. B. die persönlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />

und den Umfang der individuellen Einkommensteuerpflicht.<br />

Danach unterliegen unbeschränkt Steuerpflichtige<br />

– für die diese Broschüre entwickelt wurde – mit<br />

ihrem gesamten Welteinkommen der deutschen Einkommensteuer.<br />

Egal wo sie es erzielt haben. Folglich<br />

sind alle „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ einkommensteuerpflichtig<br />

– genau wie z. B. alle „Einkünfte aus<br />

nichtselbstständiger Arbeit“.<br />

Welche Einkünfte der Einkommensteuer unterliegen,<br />

legt § 2 EStG fest.<br />

Werden alle Einkunftsarten <strong>steuerlich</strong> gleich behandelt?<br />

Wie wird die Steuer im Einzelnen erhoben?<br />

Im deutschen Steuersystem gibt es zwei verschiedene<br />

Erhebungsarten: durch Ab<strong>zu</strong>g bzw. durch Veranlagung.<br />

Bei der Erhebung durch Ab<strong>zu</strong>g wird die Steuer schon<br />

bei Ertrags<strong>zu</strong>fluss abgezogen, z. B. bei der Lohnund<br />

Gehaltszahlung. Der Arbeitnehmer erhält nicht<br />

das Brutto-, sondern das Nettogehalt ausgezahlt.<br />

Denn der Arbeitgeber leitet die schon abgezogenen<br />

Steuern und Sozialabgaben direkt an die <strong>zu</strong>ständigen<br />

Stellen weiter. Eventuell <strong>zu</strong> viel gezahlte Steuern<br />

erhält der Arbeitnehmer erst über seine Einkommensteuerveranlagung<br />

<strong>zu</strong>rück.<br />

Anders verhält es sich bei der Erhebung durch Veranlagung.<br />

Hier werden die Einkünfte erst in der<br />

Einkunftsarten: Arten der Besteuerung:<br />

Land- & Forstwirtschaft<br />

Gewerbebetrieb<br />

selbstständige Arbeit<br />

nichtselbstständige Arbeit<br />

Kapitalvermögen<br />

Vermietung & Verpachtung<br />

sonstige Einkünfte (im Sinne § 22 EStG)<br />

Mehr über diese beiden<br />

Einkunftsarten lesen Sie im<br />

Detail in dieser Broschüre.<br />

Steuerab<strong>zu</strong>g<br />

durch Vorausbesteuerung<br />

Steuererklärung<br />

Steuerschuld<br />

Nur bei zwei Einkunftsarten wird eine Vorausbesteuerung durch Steuerab<strong>zu</strong>g vorgenommen.<br />

Anrechnung<br />

7


8<br />

Welche Erträge fließen dem Anleger <strong>zu</strong>?<br />

Fonds<br />

Gesamtausschüttung<br />

Barausschüttung<br />

Anleger<br />

Direkt<br />

Steuererklärung<br />

Steuerab<strong>zu</strong>g<br />

Indirekt<br />

Verrechnung<br />

Alle Erträge fließen dem Anleger <strong>zu</strong>.<br />

Eine Doppelbesteuerung<br />

wird i.d.R. vermieden<br />

Anrechnung<br />

Einkommensteuererklärung angegeben und über die<br />

Einkommensteuerveranlagung versteuert. So sind<br />

z. B. in der Anlage SO (früher Teil der KSO) die so<br />

genannten „Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften“,<br />

auch als „Gewinne aus Spekulationsgeschäften“<br />

oder als „Spekulationsgewinne“<br />

bekannt, auf<strong>zu</strong>l<strong>ist</strong>en. Diese können z. B. beim Verkauf<br />

von Fondsanteilen innerhalb der Spekulationsfr<strong>ist</strong> von<br />

einem Jahr entstehen.<br />

Zur Ermittlung des persönlichen Steuersatzes des Anlegers<br />

werden alle steuerpflichtigen Einkünfte eines<br />

Kalenderjahres herangezogen. Und zwar im Rahmen<br />

der „Jahresabrechnung“ – der Einkommensteuererklärung<br />

–, auf die die Seiten 18 f. näher eingehen.<br />

Die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind dann <strong>zu</strong> versteuern,<br />

wenn sie als dem Anleger <strong>zu</strong>geflossen gelten.<br />

Für Ausschüttungen <strong>ist</strong> das der Tag, an dem die<br />

Ausschüttung erfolgt. Das <strong>ist</strong> auch gleichzeitig der<br />

frühestmögliche Gutschriftstermin. Egal wann der<br />

Anleger tatsächlich über den Betrag verfügt (bspw.<br />

spätere Einlösung des Kupons). Bei thesaurierenden<br />

Fonds gilt eine Zuflussfiktion: D. h., die ordentlichen<br />

Einkünfte (z. B. Zinsen, Dividenden, Mieterträge bei<br />

Immobilienfonds und Gewinne aus bestimmten<br />

Termingeschäften) gelten als dem Anleger <strong>zu</strong>m Ende<br />

des Fondsgeschäftsjahres <strong>zu</strong>geflossen. Die Termine<br />

sind bei den einzelnen <strong>Investmentfonds</strong> unterschiedlich<br />

und können z. B. dem Verkaufsprospekt entnommen<br />

werden.<br />

Die im Beispiel dargestellten (ordentlichen) Erträge<br />

des Ari<strong>Deka</strong> (blaues Dreieck) wurden im 1. Geschäftsjahr<br />

erzielt, fließen dem Anleger aber erst mit der<br />

Ausschüttung im folgenden Kalenderjahr (2. Jahr) <strong>zu</strong><br />

(roter Balken). Berücksichtigung finden sie dann im<br />

nächstfolgenden Jahr in der Steuererklärung für das<br />

Kalenderjahr (2. Jahr), die nicht vor dem 1. Januar des<br />

3. Jahres erstellt werden kann.<br />

Wann sind Erträge <strong>zu</strong> versteuern?<br />

Beispiel: Ari<strong>Deka</strong><br />

Stetiges<br />

Anwachsen<br />

der Erträge<br />

Geschäftsjahr des Fonds<br />

01.01.<br />

31.12.<br />

Erträge werden:<br />

erwirtschaftet<br />

Steuerlicher<br />

Zufluss<br />

(KESt-Ab<strong>zu</strong>g)<br />

20.02.<br />

Ausschüttung<br />

1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr<br />

ausgeschüttet<br />

In der Steuererklärung des Folgejahres<br />

der Ausschüttung.<br />

31.12.<br />

Steuererklärung<br />

versteuert


Der Ab<strong>zu</strong>g der Kapitalertragsteuer (KESt), die nachfolgend<br />

ausführlich beschrieben <strong>ist</strong>, erfolgt in der<br />

Regel <strong>zu</strong>m Zeitpunkt des Zuflusses. Dieser stellt jedoch<br />

eine <strong>steuerlich</strong>e Vorauszahlung dar, die mit der in der<br />

Einkommensteuererklärung ermittelten Steuerschuld<br />

verrechnet werden kann. So wird eine doppelte oder<br />

mehrfache Besteuerung vermieden.<br />

Privatanleger, die in <strong>Investmentfonds</strong> investieren, sollen<br />

nach dem Transparenzgrundsatz dem Direktanleger<br />

in Wertpapieren <strong>steuerlich</strong> weitgehend gleichgestellt<br />

werden. Entsprechend sind Zinsen, die der<br />

Anleger in der Direktanlage erzielt, ebenso steuerpflichtig<br />

wie Zinsen, die über einen <strong>Investmentfonds</strong><br />

vereinnahmt werden. Auf alle zinsabschlagsteuer-<br />

Alles Wichtige auf einen Blick:<br />

pflichtigen Erträge wird ein Zinsabschlag sowie der<br />

Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag erhoben. Bei deutschen <strong>Investmentfonds</strong>,<br />

die in Anteilen inländischer Unternehmen<br />

investieren und somit inländische Dividendenerträge<br />

erzielen, wird die Kapitalertragsteuer auf Dividenden<br />

im Rechenschaftsbericht ausgewiesen und an die<br />

Anteilinhaber weitergereicht. Bei Aktienfonds, die in<br />

ausländischen Aktien anlegen, erhält der Anleger,<br />

soweit angefallen, eine Bescheinigung über die anrechenbare<br />

ausländische Quellensteuer. Diese kann<br />

er im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung<br />

anrechnen lassen, sodass es auch hier zwischen dem<br />

Fondsanleger und dem Direktanleger keine Unterschiede<br />

gibt.<br />

Zins- und Dividendenerträge, Miet- und Pachterträge und Gewinne aus bestimmten Termingeschäften<br />

unterliegen der inländischen Einkommensteuer. Unabhängig davon, ob<br />

• diese aus direkten Anlagen in Aktien und/oder festverzinslichen<br />

Wertpapieren oder <strong>Investmentfonds</strong>anlagen – z. B. Aktien-,<br />

Renten-, Offenen Immobilienfonds – erzielt werden<br />

• Wertpapiere in einem in- oder ausländischen Depot verwahrt<br />

oder eigenverwahrt sind<br />

• diese aus in- oder ausländischen Erträgen stammen<br />

Da<strong>zu</strong> ein Hinweis: Erträge aus Offenen Immobilienfonds werden beim Anleger als Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen behandelt und unterliegen somit dem Zinsabschlag, wie z. B. <strong>Deka</strong>-ImmobilienFonds<br />

oder <strong>Deka</strong>-ImmobilienEuropa.<br />

9


III. Wer auf alles vorbereitet <strong>ist</strong>, kann rechtzeitig vor dem Wind steuern.<br />

Vom Erwerb bis <strong>zu</strong>r Veräußerung: <strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>steuerlich</strong> <strong>zu</strong> <strong>beachten</strong>?<br />

<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> die Kapitalertragsteuer?<br />

Die Kapitalertragsteuer (KESt) <strong>ist</strong> eine Ab<strong>zu</strong>gsteuer,<br />

die die Kreditinstitute aufgrund gesetzlicher Verpflichtung<br />

beim Ertrags<strong>zu</strong>fluss von bestimmten<br />

Erträgen aus Kapitalvermögen einbehalten und an das<br />

Finanzamt weiterleiten müssen. Und zwar bei der<br />

Direktanlage in Höhe von 30 % bei Zinserträgen und<br />

in Höhe von 20 % bei inländischen Dividendenerträgen.<br />

Die Kapitalertragsteuer auf den Zinsanteil erhöht<br />

sich bei Tafelgeschäften auf 35 %. Zusätzlich wird<br />

auf die Kapitalertragsteuer noch der Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />

(<strong>zu</strong>rzeit 5,5 %) erhoben. Die Kapitalertragsteuer<br />

<strong>ist</strong> eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld<br />

des Anlegers. Erträge, die nicht kapitalertragsteuerpflichtig<br />

sind, können aber trotzdem der<br />

materiellen Einkommensteuerpflicht unterliegen.<br />

Daraus folgt, dass die kapitalertragsteuer- und die einkommensteuerpflichtigen<br />

Erträge einiger <strong>Investmentfonds</strong><br />

unterschiedlich sind.<br />

Wie können <strong>Investmentfonds</strong> klassifiziert werden?<br />

Ertrags<strong>zu</strong>fluss<br />

Ausschüttung<br />

Thesaurierung<br />

Inland<br />

Ari<strong>Deka</strong><br />

<strong>Deka</strong>Fonds<br />

Rendit<strong>Deka</strong><br />

<strong>Deka</strong>Spezial<br />

<strong>Deka</strong>Tresor<br />

Nach der Erhebungsweise der Kapitalertragsteuer.<br />

Auflegungsland<br />

Ausland<br />

<strong>Deka</strong>Lux-Europa TF<br />

<strong>Deka</strong>Lux-Deutschland TF<br />

<strong>Deka</strong>-Flex: Euro (B)<br />

<strong>Deka</strong>Lux-Bond<br />

<strong>Deka</strong>Lux-Japan<br />

<strong>Deka</strong>-Flex: Euro (A)<br />

Einteilung von <strong>Investmentfonds</strong> nach<br />

kapitalertrag<strong>steuerlich</strong>er Behandlung.<br />

Für <strong>Investmentfonds</strong>anteile gibt es verschiedene Arten<br />

der Verwahrung. Daraus ergeben sich unterschiedliche<br />

Erhebungsformen. Üblich <strong>ist</strong> die Verwahrung in<br />

einem Investmentdepot (z. B. im <strong>Deka</strong>Bank Depot)<br />

oder in einem Wertpapierdepot bei der Sparkasse.<br />

Neben der Verwahrart und dem Auflegungsland nehmen<br />

auch die Art des Ertrages sowie des Ertrags<strong>zu</strong>flusses<br />

Einfluss auf die kapitalertrag<strong>steuerlich</strong>e<br />

Behandlung von <strong>Investmentfonds</strong>.<br />

Kapitalertragsteuer bei im Inland bzw. im<br />

Ausland aufgelegten <strong>Investmentfonds</strong>.<br />

Grundsätzlich wird auch auf die Einnahmen aus <strong>Investmentfonds</strong><br />

eine Kapitalertragsteuer einbehalten. Die<br />

genaue Höhe und der Zeitpunkt des Kapitalertragsteuerab<strong>zu</strong>gs<br />

hängen von mehreren Faktoren ab. Zum<br />

Beispiel davon, ob der Fonds im In- oder Ausland<br />

aufgelegt wurde.<br />

Im Ausland aufgelegte <strong>Investmentfonds</strong>.<br />

Bei im Ausland aufgelegten und in Deutschland <strong>zu</strong>m<br />

Vertrieb <strong>zu</strong>gelassenen Fonds sind die gesamten<br />

ordentlichen Erträge – z. B. Zinsen und Dividenden,<br />

nicht aber Veräußerungsgewinne – kapitalertragsteuerpflichtig.<br />

Und zwar mit einem einheitlichen Satz<br />

von 30 % (bzw. 35 % für Fonds, die im Tafelgeschäft<br />

gehalten werden).<br />

Im Inland aufgelegte <strong>Investmentfonds</strong>.<br />

Bei Erträgen eines <strong>Investmentfonds</strong>, dessen Verwaltungsgesellschaft<br />

im Inland ansässig <strong>ist</strong>, richten sich<br />

Kapitalertragsteuerpflicht und die Höhe des Steuerab<strong>zu</strong>gs<br />

nach der Art der erzielten Erträge. Ähnlich wie<br />

Direktanlagen sind Zinsen grundsätzlich zinsabschlagsteuerpflichtig<br />

mit einem Steuersatz von 30 %.<br />

Dividenden inländischer Aktiengesellschaften unterliegen<br />

einer Kapitalertragsteuer von 20 %. Obwohl diese<br />

Dividenden nach dem Halbeinkünfteverfahren (siehe<br />

im Einzelnen Seite 20) nur noch <strong>zu</strong>r Hälfte einkommensteuerpflichtig<br />

sind, unterliegt grundsätzlich der<br />

gesamte Dividendenertrag der Kapitalertragsteuer.<br />

Auf ausländische Dividenden wird dagegen kein<br />

Ab<strong>zu</strong>g deutscher Kapitalertragsteuer vorgenommen.<br />

Bei Offenen Immobilienfonds <strong>ist</strong> <strong>zu</strong> <strong>beachten</strong>, dass<br />

neben den Zinsen auch Mieteinnahmen aus Immobilien<br />

<strong>zu</strong> den zinsabschlagsteuerpflichtigen Erträgen<br />

zählen.<br />

11


12<br />

Kapitalertragsteuer bei unterschiedlichen<br />

Arten des Ertrags<strong>zu</strong>flusses.<br />

Ausschüttungen, die über ein ausländisches Depot<br />

vereinnahmt werden, unterliegen nicht der Zinsabschlagsteuer,<br />

aber der Kapitalertragsteuer auf Dividenden,<br />

die von der inländischen Kapitalanlagegesellschaft<br />

direkt einbehalten wird. Unabhängig davon<br />

unterliegen diese Erträge wie bei Inlandsverwahrung<br />

grundsätzlich der Einkommensteuer. Die erzielten<br />

Kapitalerträge werden dann im Rahmen der persönlichen<br />

Einkommensteuererklärung berücksichtigt.<br />

Bei Verwahrung in einem inländischen Depot – von<br />

der in den folgenden Ausführungen ausgegangen<br />

wird – wird die Kapitalertragsteuer direkt abgezogen.<br />

Bei ausschüttenden Fonds.<br />

Die überwiegende Anzahl der <strong>Investmentfonds</strong> schüttet<br />

ihre ordentlichen Erträge einmal jährlich an die<br />

Anteileigner aus. Die Kapitalertragsteuer <strong>ist</strong> dann von<br />

der Ausschüttung ein<strong>zu</strong>behalten, wenn keine Fre<strong>ist</strong>ellung<br />

möglich <strong>ist</strong>. Dies gilt sowohl für inländische als<br />

auch für die im Ausland aufgelegten <strong>Investmentfonds</strong>.<br />

Das heißt z. B. bei <strong>Deka</strong>Fonds oder bei<br />

Rendit<strong>Deka</strong>, die beide in Deutschland aufgelegt sind:<br />

Hier wird die Kapitalertragsteuer grundsätzlich mit<br />

der Ertragsgutschrift verrechnet. Das Gleiche gilt für<br />

<strong>Deka</strong>Lux-USA oder <strong>Deka</strong>Lux-Bond, ausschüttende ausländische<br />

Fonds mit Vertriebs<strong>zu</strong>lassung in Deutschland.<br />

Allerdings unterscheiden sich die Kapitalertragsteuersätze<br />

und die kapitalertragsteuerpflichtigen<br />

Erträge: Denn bei der Ausschüttung ausländischer<br />

Fonds unterliegen alle ordentlichen Erträge der Kapitalertragsteuer<br />

von 30 % – egal ob es sich um Zinsen<br />

oder Dividenden handelt. Bei inländischen Fonds wird<br />

dagegen genau unterschieden, ob es sich um Zinsoder<br />

Dividendenerträge handelt.<br />

Wie setzt sich die Wertentwicklung eines<br />

inländischen ausschüttenden Fonds <strong>zu</strong>sammen?<br />

EUR<br />

23,0<br />

22,5<br />

22,0<br />

21,5<br />

21,0<br />

20,5<br />

20,0<br />

19,5<br />

19,0<br />

18,5<br />

18,0<br />

Beispiel: Rendit<strong>Deka</strong><br />

Mit Wiederanlage der<br />

Ausschüttung<br />

Mit Wiederanlage der<br />

Ausschüttung nach Steuern<br />

Ohne Wiederanlage der<br />

Ausschüttung<br />

Ende des<br />

Geschäftsjahres<br />

1. Jahr<br />

20.02.<br />

Ausschüttung<br />

2. Jahr<br />

20.02.<br />

Ausschüttung<br />

Ende des<br />

Geschäftsjahres<br />

Aus der Anteilpreisentwicklung <strong>zu</strong>züglich der<br />

jeweiligen Ausschüttungen.<br />

3. Jahr<br />

Bei thesaurierenden Fonds.<br />

Thesaurierende Fonds schütten die Erträge nicht aus,<br />

sondern diese verbleiben im Fondsvermögen wie<br />

z. B. beim Rentenfonds <strong>Deka</strong>Tresor (inländischer Fonds)<br />

oder beim geldmarktnahen Fonds <strong>Deka</strong>-Flex: Euro (A)<br />

(ausländischer Fonds). Deshalb erhält der Anleger<br />

auch keine Ertragsgutschrift auf sein Konto. Und: Da<br />

ausschließlich im Inland Kapitalertragsteuer erhoben<br />

werden kann, <strong>ist</strong> wie folgt <strong>zu</strong> unterscheiden.<br />

Inländische thesaurierende Fonds.<br />

Bei den inländischen thesaurierenden Fonds, hier am<br />

Beispiel <strong>Deka</strong>Tresor, <strong>ist</strong> die Kapitalanlagegesellschaft –<br />

in diesem Fall die <strong>Deka</strong> Investment GmbH – durch das<br />

Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften verpflichtet,<br />

die Kapitalertragsteuer <strong>zu</strong>züglich des Solidaritäts<strong>zu</strong>schlages<br />

automatisch ein<strong>zu</strong>behalten. Übrig bleibt der<br />

Thesaurierungsbetrag. Mit der Folge, dass – am ersten<br />

Tag des neuen Geschäftsjahres – die Anteilpreise<br />

um den Einbehalt <strong>zu</strong>rückgehen. Der entnommene<br />

Betrag fließt direkt dem Finanzamt <strong>zu</strong>. Der Anleger<br />

mit ausreichendem Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag erhält den<br />

Barausgleich, im <strong>Deka</strong>Bank Depot werden entsprechende<br />

neue Fondsanteile gutgeschrieben. In allen<br />

anderen Fällen erhält er über den <strong>steuerlich</strong>en Ab<strong>zu</strong>g<br />

eine Bescheinigung, spätestens als Anlage des Depot-<br />

Jahresaus<strong>zu</strong>ges, die er mit seiner Einkommensteuererklärung<br />

einreichen kann.


Wie setzt sich die Wertentwicklung eines<br />

inländischen thesaurierenden Fonds <strong>zu</strong>sammen?<br />

EUR<br />

70<br />

69<br />

68<br />

67<br />

66<br />

65<br />

64<br />

63<br />

62<br />

61<br />

Beispiel: <strong>Deka</strong>Tresor<br />

Fiktive Entwicklung ohne<br />

ZASt-Einbehalt<br />

Tatsächliche Entwicklung<br />

des Anteilpreises<br />

Thesaurierung erfolgt<br />

mit ZASt-Einbehalt<br />

(jeweils <strong>zu</strong>m 31.12.)<br />

Ende des<br />

Geschäftsjahres<br />

1. Jahr<br />

2. Jahr<br />

Ende des<br />

Geschäftsjahres<br />

Aus der Anteilpreisentwicklung <strong>zu</strong>züglich des<br />

jeweiligen ZASt-Einbehalts.<br />

3. Jahr<br />

Ausländische thesaurierende Fonds.<br />

Im Gegensatz <strong>zu</strong> den inländischen thesaurierenden<br />

Fonds erfolgt kein Preisabschlag auf den Anteilpreis<br />

<strong>zu</strong>m Ende des Geschäftsjahres. Denn die ausländische<br />

Kapitalanlagegesellschaft führt keine bundesdeutschen<br />

Steuern <strong>zu</strong>lasten des Fondsvermögens ab. Der<br />

Zinsabschlag <strong>zu</strong>züglich des Solidaritäts<strong>zu</strong>schlages wird<br />

erst beim Anteilverkauf über ein inländisches Kreditinstitut<br />

verrechnet. Und zwar wie folgt: Die seit dem<br />

Kauf aufgelaufenen thesaurierten ordentlichen Erträge<br />

für die vergangenen Geschäftsjahre, die so genannten<br />

ausschüttungsgleichen Erträge, und der Zwischengewinn<br />

für das laufende Geschäftsjahr werden addiert.<br />

Auf die Gesamtsumme der ausländischen Erträge<br />

wird dann der Abschlag errechnet.<br />

Eine abweichende Behandlung ergibt sich allerdings,<br />

wenn der Fondsanteil nicht bei demselben Kreditinstitut<br />

gekauft, verwahrt und veräußert wird: Das<br />

inländische Kreditinstitut behält in diesem Fall auf alle<br />

aufgelaufenen ordentlichen Erträge, die seit dem<br />

1. Januar 1994 entstanden sind, Zinsabschlag <strong>zu</strong>züglich<br />

Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag ein. Die Regelung betrifft beispielsweise<br />

Depoteinlieferungen ausländischer thesaurierender<br />

Fonds mit anschließender Veräußerung durch<br />

eine deutsche Depotstelle. Materiell einkommensteuerpflichtig<br />

sind zwar nach wie vor die auf die Besitzzeit<br />

entfallenden Erträge, aber der Zinsabschlagsteuerab<strong>zu</strong>g<br />

wird hiervon unabhängig auf einen möglicherweise<br />

sehr viel höheren Ertrag einbehalten.<br />

Wie setzt sich die Wertentwicklung eines ausländischen<br />

thesaurierenden Fonds <strong>zu</strong>sammen?<br />

EUR<br />

840<br />

830<br />

820<br />

810<br />

800<br />

790<br />

780<br />

770<br />

760<br />

750<br />

Beispiel: <strong>Deka</strong>-Flex: Euro (A)<br />

Entwicklung des Anteilpreises<br />

Thesaurierung<br />

erfolgt ohne<br />

KESt-Einbehalt<br />

Ende des<br />

Geschäftsjahres<br />

31.03.<br />

1. Jahr<br />

Ende des<br />

Geschäftsjahres<br />

31.03.<br />

2. Jahr<br />

Ende des<br />

Geschäftsjahres<br />

31.03.<br />

3. Jahr<br />

Die Anteilpreisentwicklung <strong>ist</strong> bis <strong>zu</strong>m Verkauf der<br />

Anteile identisch mit der Wertentwicklung.<br />

Wie kann die Kapitalertragsteuer beim<br />

Verkauf ausländischer thesaurierender Fonds<br />

errechnet werden?<br />

Beispiel: <strong>Deka</strong>-Flex: Euro (A)<br />

bei inländischer Depotverwahrung<br />

= seit 01.01.94<br />

<strong>zu</strong>geflossene Erträge<br />

+ aufgelaufener Zwischengewinn<br />

bis 24.07.02<br />

= Grundlage für die<br />

Kapitalertragsteuer<br />

Davon<br />

30% Kapitalertragsteuer<br />

Davon<br />

5,5% Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />

1) Wegen einmaliger Änderung des Geschäftsjahres gab es einen zweiten Thesaurierungstermin.<br />

2) Keine Fre<strong>ist</strong>ellung berücksichtigt.<br />

1994<br />

1995<br />

1996<br />

1997<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

(30.09.) 1) 2000<br />

2001<br />

Thesaurierungsbeträge<br />

der einzelnen Jahre<br />

35,05<br />

26,53<br />

24,61<br />

17,48<br />

18,72<br />

21,06<br />

18,08<br />

10,84<br />

27,95<br />

200,32<br />

22,00<br />

222,32 2)<br />

66,70<br />

3,67<br />

Durch die Addition der <strong>zu</strong>geflossenen Erträge und des<br />

aufgelaufenen Zwischengewinnes.<br />

13


Wie sieht eine Anteilpreisveröffentlichung<br />

in der Tagespresse aus?<br />

Beispiel aus dem Handelsblatt, 16.05.2002.<br />

Welche Zwischengewinne fallen beim Kauf bzw. Verkauf<br />

von Investmentanteilen an?<br />

Kauf <strong>Deka</strong>Spezial am 02.04.02<br />

Pro Anteil 50 Anteile<br />

Ausgabepreis<br />

Anteilpreis<br />

EUR 253,75 EUR 12.687,50<br />

EUR 229,05 EUR<br />

gezahlter<br />

vereinnahmter<br />

Zwischengewinn Zwischengewinn<br />

Zwischengewinn Zwischengewinn<br />

EUR 0,01 EUR 0,50<br />

EUR 0,06 EUR 3,00<br />

Einzahlungsbetrag<br />

*Keine Fre<strong>ist</strong>ellung und Verrechnung von Zwischengewinnen berücksichtigt.<br />

Verkauf* <strong>Deka</strong>Spezial am 15.05.02<br />

Pro Anteil 50 Anteile<br />

Davon Zinsabschlagsteuer<br />

(30%)<br />

Davon Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />

(5,5%)<br />

EUR 12.687,50<br />

Auszahlungsbetrag EUR<br />

Gezahlter Zwischengewinn als <strong>steuerlich</strong>es Guthaben, vereinnahmter<br />

Zwischengewinn als <strong>steuerlich</strong>e Vorauszahlung.<br />

14<br />

EUR<br />

EUR<br />

11.452,50<br />

0,90<br />

0,05<br />

11.451,55<br />

Kapitalertragsteuer und Zwischengewinn.<br />

Beim Kauf oder Verkauf von festverzinslichen Wertpapieren<br />

werden üblicherweise Stückzinsen gutgeschrieben<br />

oder belastet. Bei <strong>Investmentfonds</strong> sind dies<br />

die Zwischengewinne. Durch die Einführung der<br />

Zwischengewinne <strong>ist</strong> der Fondsanleger dem Direktanleger<br />

weitgehend gleichgestellt. Denn die Zwischengewinne<br />

sind vergleichbar mit den Stückzinsen, die bei<br />

einer Direktanlage anfallen. Der Zwischengewinn eines<br />

Fonds <strong>ist</strong> der dem Anleger noch nicht <strong>zu</strong>geflossene<br />

(bzw. noch nicht ausgeschüttete oder thesaurierte)<br />

Ertrag, sofern er aus Zinsen und Zinsansprüchen bzw.<br />

Gewinnen aus bestimmten Termingeschäften besteht.<br />

Kursgewinne, Dividenden und Mieterträge zählen<br />

nicht da<strong>zu</strong>.<br />

Der Zwischengewinn <strong>ist</strong> somit im Anteilpreis enthalten<br />

und wird börsentäglich in den verschiedenen Medien<br />

veröffentlicht (siehe das nebenstehende Beispiel einer<br />

Anteilpreisveröffentlichung).<br />

Damit wird der Zwischengewinn sowohl beim Kauf<br />

als auch beim Verkauf von Anteilen in den Kunden-<br />

Abrechnungen berücksichtigt. Kauft der Anleger<br />

Fondsanteile, zahlt er als Teil des Anteilpreises den<br />

Zwischengewinn. Verkauft er die Anteile vor dem<br />

Ertrags<strong>zu</strong>fluss, vereinnahmt er den Zwischengewinn.<br />

Diese vom Anleger beim Verkauf von Fondsanteilen<br />

vereinnahmten Zwischengewinne sind einkommensteuerpflichtig,<br />

beim Kauf gezahlte Zwischengewinne<br />

mindern die steuerpflichtigen Einkünfte. Dadurch wird<br />

sichergestellt, dass der Anleger nur die Zinsen <strong>zu</strong><br />

versteuern hat, die dem Fonds während seiner Besitzzeit<br />

<strong>zu</strong>geflossen sind. Zwischengewinne unterliegen<br />

darüber hinaus dem Zinsabschlag von 30 % sowie<br />

dem Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag hierauf. Die Berücksichtigung<br />

der Zwischengewinne erfolgt durch eine besondere<br />

Methode, den so genannten „Zwischengewinntopf“.


Zwischengewinntopf.<br />

Zwischengewinn-Verrechnung bei Kauf und<br />

Verkauf.<br />

Bei jedem Kauf von Fondsanteilen wird bei der Investmentgesellschaft<br />

für jeden Anleger der gezahlte<br />

Zwischengewinn in den so genannten Zwischengewinntopf<br />

eingestellt. Vereinnahmt der Anleger später<br />

im gleichen Kalenderjahr durch den Verkauf von<br />

Fondsanteilen zinsabschlagsteuerpflichtigen Zwischengewinn,<br />

wird dieser <strong>zu</strong>nächst mit dem vorher gezahlten<br />

Zwischengewinn verrechnet. Nur wenn nach<br />

dieser Verrechnung und nach Anrechnung des Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrages<br />

ein positiver Betrag verbleibt, wird ein<br />

Zinsabschlag einbehalten.<br />

Wie funktioniert das Prinzip des Zwischengewinntopfes?<br />

Kunde<br />

kauft<br />

Jan. Febr. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.<br />

Gutschrift*:<br />

gezahlter<br />

Zwischengewinn<br />

Zwischengewinntopf<br />

Wenn vorhanden:<br />

Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag<br />

Belastung:<br />

vereinnahmter<br />

Zwischengewinn<br />

Kunde<br />

verkauft<br />

*Gezahlte Zwischengewinne können auch mit zinsabschlagsteuerpflichtigen Erträgen bei Ausschüttung/Thesaurierung verrechnet werden.<br />

Die gezahlten und vereinnahmten Zwischengewinne können in den einzelnen<br />

Kalenderjahren miteinander verrechnet werden.<br />

Zwischengewinn-Verrechnung bei Ertrags<strong>zu</strong>fluss.<br />

Auch zinsabschlagsteuerpflichtige Erträge, die bei der<br />

Ausschüttung bzw. Thesaurierung anfallen, werden<br />

mit den im Zwischengewinntopf vorgehaltenen<br />

gezahlten Zwischengewinnen verrechnet. Reicht die<br />

Höhe des Topfes nicht aus, wird – sofern keine<br />

Fre<strong>ist</strong>ellung vorliegt – Zinsabschlagsteuer einbehalten.<br />

Zum Jahresende wird der Topf auf Null gestellt.<br />

Eventuelle noch darin befindliche gezahlte Zwischengewinne<br />

sind dann im Depot-Jahresaus<strong>zu</strong>g als<br />

„negative Einkünfte aus Kapitalvermögen“ ausgewiesen,<br />

die der Anleger mit anderen Einkünften in seiner<br />

Einkommensteuererklärung verrechnen kann.<br />

Kapitalertragsteuer und Fre<strong>ist</strong>ellungsmöglichkeiten.<br />

Ob bei einem Verkauf oder bei einer Ertragsausschüttung<br />

bzw. -thesaurierung auch tatsächlich Kapitalertragsteuer<br />

vom inländischen Kreditinstitut einbehalten<br />

werden muss, hängt vom Anleger ab. Und zwar<br />

davon, ob er die bestehenden Möglichkeiten nutzt,<br />

sich vom Kapitalertragsteuerab<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> befreien. Unter<br />

bestimmten Vorausset<strong>zu</strong>ngen kann der Anleger von<br />

der direkten Pauschalbesteuerung befreit werden. Und<br />

zwar dann, wenn …<br />

… ein ausreichender Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag vorliegt.<br />

… eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung ausgestellt<br />

wurde.<br />

15


Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag<br />

der <strong>Deka</strong>Bank.<br />

16<br />

Wie vollzieht sich die Wiederanlage der Ertragsausschüttung?<br />

Beispiel: <strong>Deka</strong>-EuropaBond TF, 20.08.02<br />

Mit Fre<strong>ist</strong>ellung (in EUR pro Anteil)* Ohne Fre<strong>ist</strong>ellung (in EUR pro Anteil)*<br />

Ausschüttung<br />

+ anrechenbare Kapitalertragsteuer<br />

auf Dividendenbeträge (20%)<br />

+ (darauf) anrechenbarer Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />

(5,5%)<br />

= Gesamtausschüttung<br />

: Anteilpreis vom 20.08.2002<br />

= neue Fondsanteile<br />

*Rundungsdifferenzen können <strong>zu</strong> abweichenden Angaben führen.<br />

Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag.<br />

1,84<br />

Jeder Privatanleger kann dem<br />

depotführenden Kreditinstitut<br />

einen Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag bis <strong>zu</strong><br />

1.601 Euro erteilen. Dieser setzt<br />

sich aus dem Sparerfreibetrag von<br />

1.550 Euro und einer Werbungskostenpauschale<br />

von 51 Euro<br />

<strong>zu</strong>sammen. Für <strong>zu</strong>sammen veranlagte<br />

Eheleute verdoppeln sich<br />

diese Beträge.<br />

Dieser Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag kann<br />

auch auf mehrere Kreditinstitute<br />

verteilt werden. Die Obergrenze<br />

in der Summe <strong>ist</strong> aber in jedem<br />

Fall immer 1.601 Euro bzw.<br />

3.202 Euro. Die Kreditinstitute<br />

sind gesetzlich verpflichtet, dem Bundesamt für Finanzen<br />

sowohl Name und Adresse des Ausstellers als<br />

auch die Summe der tatsächlichen Beanspruchung des<br />

Freibetrages <strong>zu</strong> übermitteln.<br />

–<br />

–<br />

1,84<br />

36,51<br />

0,0504<br />

Dies hängt von der Höhe der verbleibenden Fre<strong>ist</strong>ellung ab.<br />

Gesamtausschüttung<br />

– einbehaltene Kapitalertragsteuer<br />

auf Dividendenerträge (20%)<br />

– anrechenbarer Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />

auf die anrechenbare KESt (5,5%)<br />

= Ausschüttung (vor ZASt)<br />

– anrechenbare Kapitalertragsteuer<br />

auf Zinsanteil (30%)<br />

– anrechenbarer Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />

auf die anrechenbare KESt (5,5%)<br />

= Anlagebetrag<br />

: Anteilpreis vom 20.08.2002<br />

= neue Fondsanteile<br />

1,84<br />

–<br />

–<br />

1,84<br />

0,55<br />

0,03<br />

1,26<br />

36,51<br />

0,0345<br />

Mit den Fondsausschüttungen in der ersten Jahreshälfte<br />

2002 werden von inländischen Fonds noch nach<br />

altem Recht vereinnahmte Dividenden ausgekehrt.<br />

Daher <strong>ist</strong> auf solche Ausschüttungen inländischer<br />

Dividenden in der Regel letztmalig der Kapitalertragsteuersatz<br />

von 25 % anwendbar und die Körperschaftsteuer<br />

anrechenbar. Die inländischen Dividenden<br />

unterliegen noch in voller Höhe der Einkommensteuerpflicht<br />

und sind in voller Höhe auf den Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag<br />

an<strong>zu</strong>rechnen.<br />

Nach dem anschließend in der Regel für in- und ausländische<br />

Dividenden aus inländischen Aktienfonds<br />

geltenden Halbeinkünfteverfahren ergibt sich bei<br />

Anlage in reinen Aktienfonds eine Verdoppelung des<br />

Fre<strong>ist</strong>ellungsvolumens. Denn obwohl die Dividenden in<br />

voller Höhe dem Kapitalertragsteuerab<strong>zu</strong>g unterliegen,<br />

wird auf den Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag nur die Hälfte<br />

der Dividende angerechnet. Daher verdoppelt sich das<br />

Fre<strong>ist</strong>ellungsvolumen, sofern ausschließlich Dividendeneinnahmen<br />

vereinnahmt werden. Gleichzeitig <strong>ist</strong><br />

jedoch die einbehaltene Körperschaftsteuer (das frühere<br />

Körperschaftsteueranrechnungsguthaben) nicht<br />

mehr auf die individuelle Steuerschuld anrechenbar.<br />

Eine Erstattung bei Vorlage des Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrages<br />

entfällt ebenfalls.


Die Ermittlung des Kapitalertragsteuerab<strong>zu</strong>gs bei<br />

einem Anleger, dessen steuerpflichtiger Dividendenteil<br />

den Freibetrag übersteigt, ergibt sich aus dem nebenstehenden<br />

Beispiel.<br />

Einbehaltene Kapitalertragsteuer sowie Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />

können im Rahmen der Einkommensteuererklärung<br />

verrechnet werden.<br />

Nichtveranlagungs-Bescheinigung.<br />

Für Anleger, deren Einkünfte insgesamt unter dem<br />

Grundfreibetrag von <strong>zu</strong>rzeit 7.235 Euro und anderen<br />

Einkommensteuerfreibeträgen bleiben, kommt eine<br />

Veranlagung <strong>zu</strong>r Einkommensteuer nicht in Betracht.<br />

Sie können – statt des Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrages – ihrem<br />

Kreditinstitut eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung<br />

vorlegen. Dann werden alle Kapitaleinkünfte – auch<br />

über 1.601 Euro – ohne Ab<strong>zu</strong>g von Kapitalertragsteuer<br />

ungekürzt ausgezahlt. Eine Erstattung von gezahlter<br />

Körperschaftsteuer <strong>ist</strong> nach dem neuen System<br />

jedoch auch bei Vorlage einer NV-Bescheinigung nicht<br />

möglich. Die NV-Bescheinigung wird unter bestimmten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen vom Wohnsitzfinanzamt ausgestellt.<br />

Mit einer Gültigkeit von maximal drei Jahren.<br />

Steuerpflichtige Dividende<br />

Halbe Dividende<br />

Abzüglich Freibetrag<br />

Verbleiben<br />

Zuzüglich steuerfreier Hälfte<br />

Kapitalertragsteuerpflichtige<br />

Dividende<br />

Kapitalertragsteuer (20%)<br />

Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag (5,5%)<br />

Alles Wichtige auf einen Blick:<br />

Wie hoch <strong>ist</strong> der Kapitalertragsteuerab<strong>zu</strong>g, wenn<br />

der Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag überschritten <strong>ist</strong>?<br />

Kapitalertragsteuer und Ertragsgutschrift.<br />

Liegt eine wirksame Befreiung vor, erfolgt bei Verwahrung<br />

im Sparkassendepot eine Erstattung bzw. bei<br />

Verwahrung im <strong>Deka</strong>Bank Depot eine Einbuchung<br />

neuer Fondsanteile in Höhe des Abschlages.<br />

Die Erhebung der Kapitalertragsteuer bei <strong>Investmentfonds</strong> unterscheidet sich erheblich. Sie <strong>ist</strong> abhängig<br />

davon, ob es sich um einen in- bzw. ausländischen Fonds oder einen ausschüttenden bzw. thesaurierenden<br />

Fonds handelt. Auch der Verwahrort und die Fre<strong>ist</strong>ellungsmöglichkeiten des Anlegers sind <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

Einen Überblick über die <strong>steuerlich</strong>en Daten bekommt man einfach und schnell. Denn die Kapitalanlagegesellschaften<br />

veröffentlichen in der Regel sechs Wochen nach dem Geschäftsjahresabschluss des<br />

Fonds einen Rechenschaftsbericht. Mit allen <strong>steuerlich</strong>en Hinweisen, die sowohl für die Einkommensteuer<br />

als auch für die Kapitalertragsteuer von Bedeutung sind.<br />

Bei einer Verwahrung im <strong>Deka</strong>Bank Depot erhält der Kunde – wenn keine Steuern einbehalten werden –<br />

eine Erträgnisaufstellung, ansonsten eine Jahres-Steuerbescheinigung (siehe Mittelteil, Seite VI).<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

4.090<br />

2.045<br />

–1.601<br />

444<br />

444<br />

888<br />

177,60<br />

9,77<br />

Das Fre<strong>ist</strong>ellungsvolumen verdoppelt sich de facto,<br />

wenn ausschließlich Dividendeneinnahmen aus inländischen<br />

Fonds erzielt werden.<br />

17


Zum Beispiel im Rechenschaftsbericht.<br />

Erhältlich<br />

für Fonds der <strong>Deka</strong>-Gruppe<br />

bei der Sparkasse oder<br />

Landesbank. Oder über<br />

die Ertragsabrechnung <strong>zu</strong><br />

Ihren Anteilen.<br />

18<br />

Wo finden Sie die <strong>steuerlich</strong>en Angaben <strong>zu</strong> Ihrer Fondsanlage?<br />

Auszüge aus ausgewählten<br />

Rechenschaftsberichten<br />

WKN<br />

Ausschüttung 1)<br />

Gesamtausschüttung<br />

Steuerpflichtig<br />

Inländische Dividenden<br />

Inländische Dividenden (StSenkG) 3)<br />

Inländische Zinsen<br />

Erträge aus Wertpapier-Darlehensgeschäften<br />

Ausländische Dividenden – brutto –<br />

Ausländische Dividenden – brutto – (StSenkG) 3)<br />

Ausländische Zinsen – brutto –<br />

Sonstige Erträge<br />

Veräußerungsgewinne<br />

Veräußerungsgewinne (StSenkG) 4)<br />

Erträge aus Termingeschäften<br />

Erträge aus Investmentzertifikaten<br />

Summe Erträge<br />

Davon steuerfrei in Privatvermögen bzw.<br />

körperschaftsteuerfrei für Kapitalgesellschaften<br />

Davon steuerpflichtig nach Halbeinkünfteverfahren<br />

Davon voll einkommen- und körperschaftsteuerpflichtig<br />

Ausländische Zins- und Dividendenerträge mit Quellensteuerab<strong>zu</strong>g<br />

(keine Anwendbarkeit des StSenkG 2000)<br />

Tatsächlich abgezogene ausländische Steuer<br />

Auf die deutsche Steuer anrechenbare oder auf Antrag bei der Ermittlung<br />

des Gesamtbetrages der Einkünfte abziehbare ausländische Steuer 6)<br />

Davon fiktive Quellensteuer<br />

Hierfür maßgebliche ausländische Bruttoerträge 7)<br />

Inländische Dividendenerträge<br />

(keine Anwendbarkeit des StSenkG 2000)<br />

Erträge i. S. v. § 30 II KStG, für die eine Ausschüttungsbelastung mit<br />

Körperschaftssteuer gemäß § 38a KAGG nicht her<strong>zu</strong>stellen war<br />

Inländischer Dividendenanteil<br />

(Anwendbarkeit des StSenkG 2000)<br />

Inländischer Dividendenanteil<br />

Anrechenbare Kapitalertragsteuer auf Dividendenerträge (20 v.H.) 8)<br />

Anrechenbarer Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag auf die anrechenbare<br />

Kapitalertragsteuer (5,5 v.H.) 8)<br />

Höhe des von der le<strong>ist</strong>enden Körperschaft in Anspruch genommenen<br />

Körperschaftsminderungsbetrages (§ 37 III KStG)<br />

Zinsabschlagsteuerpflichtige Beträge<br />

Zinsanteil<br />

Anrechenbare Kapitalertragsteuer (30 v.H.) 8)<br />

Anrechenbarer Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag auf die anrechenbare<br />

Kapitalertragsteuer (5,5 v.H.) 8)<br />

1) Die Ausschüttung errechnet sich wie folgt: Gesamtausschüttung abzüglich<br />

Kapitalertragsteuer auf Dividendenerträge sowie des hierauf entfallenden Solidaritäts<strong>zu</strong>schlags.<br />

2) Der Betrag beträgt durch Rundung EUR 0,00.<br />

3) Zur Hälfte einkommensteuerpflichtig im Privatvermögen bzw. im Betriebsvermögen<br />

von Personengesellschaften (§ 3 Nr. 40 EStG). Körperschaftsteuerfrei für<br />

Kapitalgesellschaften und sonstige Personen i. S. v. § 1 Abs. 1 KStG (§ 8b KStG).<br />

4) Steuerfrei im Privatvermögen bzw. körperschaftsteuerfrei für Kapitalgesellschaften<br />

und sonstige Personen i. S. v. § 1 KStG (§§ 40 I KAGG, 8b II KStG). Zur<br />

Hälfte einkommensteuerpflichtig im Betriebsvermögen von Personengesellschaften<br />

(§ 3 Nr. 40 EStG).<br />

5) Der ausgewiesene negative steuerpflichtige Ertrag kann im Veranlagungszeitraum<br />

2003 mit anderen Einkünften verrechnet werden.<br />

<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> die Einkommensteuer?<br />

Grundsätzlich gilt: Alle Einkünfte sind <strong>zu</strong>r Bemessung<br />

der individuellen Steuerschuld maßgeblich. Auch<br />

wenn bereits Steuern im Voraus einbehalten worden<br />

sind. Die steuerpflichtigen Erträge aus Kapitalvermögen<br />

sind in der Anlage KAP an<strong>zu</strong>geben. Handelt<br />

es sich um Erträge ausländischer Fonds, müssen diese<br />

auch in der Anlage AUS deklariert werden.<br />

31.12.2002<br />

Ari<strong>Deka</strong><br />

847 451<br />

0,48<br />

0,49<br />

0,01<br />

0,04<br />

0,01<br />

0,002) -0,030<br />

0,53<br />

0,002) –<br />

–<br />

0,01<br />

–<br />

–<br />

0,57<br />

0,01<br />

0,57<br />

-0,015) 0,08<br />

0,07<br />

–<br />

0,23<br />

0,01<br />

0,04<br />

0,01<br />

0,00 2)<br />

0,01<br />

0,01<br />

0,00 2)<br />

0,00 2)<br />

31.12.2002<br />

<strong>Deka</strong>Spezial<br />

847 466<br />

–<br />

–<br />

0,01<br />

0,07<br />

0,14<br />

–<br />

-0,020<br />

0,84<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

1,04<br />

–<br />

0,91<br />

0,13<br />

0,65<br />

0,33<br />

0,002) 0,71<br />

0,01<br />

0,07<br />

0,01<br />

0,00 2)<br />

0,02<br />

0,14<br />

0,04<br />

0,002) 30.09.2002 30.06.2002 31.01.2003<br />

<strong>Deka</strong>-Flex: Euro A <strong>Deka</strong>-<br />

EuropaBond TF<br />

<strong>Deka</strong>-Wachstum<br />

TF<br />

971 712 977 198 930 906<br />

–<br />

1,84<br />

–<br />

–<br />

1,84<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

26,99<br />

–<br />

–<br />

–<br />

0,002) –<br />

–<br />

–<br />

26,99<br />

–<br />

0,002) 26,99<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

0,29<br />

0,01<br />

–<br />

–<br />

1,53<br />

0,002) 0,002) –<br />

0,01<br />

–<br />

1,84<br />

0,00<br />

–<br />

1,84<br />

–<br />

0,01<br />

0,01<br />

0,10<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

–<br />

1,83<br />

0,55<br />

0,03<br />

1,51<br />

0,00 2)<br />

1,51<br />

1,51<br />

0,45<br />

0,02<br />

6) Die Anrechnung erfolgt gemäß § 34c EStG bzw. § 26 KStG auf den Teil der<br />

deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, der auf die ausländischen<br />

Einkünfte entfällt.<br />

7) Steuerpflichtiger Betrag, der <strong>zu</strong>r Hälfte der Besteuerung unterliegt.<br />

8) Sämtliche Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der individuellen <strong>steuerlich</strong>en<br />

Situation des Anlegers. Bei Depotverwahrung und rechtzeitiger Vorlage einer<br />

NV-Bescheinigung des Finanzamtes oder eines Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrages erfolgt unter<br />

bestimmten Vorausset<strong>zu</strong>ngen entweder kein Einbehalt von den Steuerab<strong>zu</strong>gsbeträgen<br />

oder eine ggfs. teilweise Erstattung bereits einbehaltener Steuer. Für die<br />

Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung sind deshalb die Angaben in der<br />

Steuerbescheinigung maßgeblich.<br />

Bei der Ermittlung der einzelnen Einkunftsarten werden<br />

pauschale Freibeträge und Werbungskosten direkt<br />

mit den jeweiligen Einkünften verrechnet. Nach der<br />

Ermittlung des <strong>zu</strong> versteuernden Einkommens wird<br />

über die Einkommensteuertabelle die tarifliche Einkommensteuer<br />

festgelegt. Die anrechenbaren Steuern<br />

(wie z. B. Kapitalertragsteuer, Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag)<br />

werden dann von der tariflichen Einkommensteuer<br />

abgezogen. Hieraus ermittelt sich die endgültig fest<strong>zu</strong>setzende<br />

Einkommensteuer. Im Ergebnis zahlt<br />

jeder Anleger im Großen und Ganzen daher unabhängig<br />

von <strong>zu</strong>nächst pauschalen Steuerabzügen<br />

und -einbehalten auf seine Einkünfte einen individuell<br />

festgelegten Steuersatz.


Sparer-Freibeträge.<br />

Für jeden Anleger beträgt der Freibetrag bei den Einkünften<br />

aus Kapitalvermögen 1.550 Euro. Hin<strong>zu</strong><br />

kommt jeweils die Werbungskostenpauschale von<br />

51 Euro. Für <strong>zu</strong>sammen veranlagte Eheleute verdoppeln<br />

sich diese Beträge.<br />

Lagen im vergangenen Kalenderjahr die Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen unter dem Freibetrag und wurden<br />

keine Steuern einbehalten, wird grundsätzlich auf die<br />

Abgabe der Anlage KAP (frühere KSO) verzichtet.<br />

Die Anlage KAP <strong>ist</strong> in jedem Fall aus<strong>zu</strong>füllen, sobald<br />

die gesamten Kapitaleinkünfte höher als der Sparer-<br />

Freibetrag sind. Unabhängig von bereits gezahlter<br />

ZASt, SolZ etc. Auch wenn der erteilte Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag<br />

nicht vollständig ausgenutzt <strong>ist</strong>, kann für<br />

Zwecke der Einkommensteuer der Sparer-Freibetrag<br />

doch überschritten sein. Denn manche Erträge<br />

unterliegen zwar keinem Kapitalertragsteuerab<strong>zu</strong>g,<br />

sind aber materiell einkommensteuerpflichtig.<br />

Werbungskosten.<br />

Jeder Steuerpflichtige kann bereits in der Fre<strong>ist</strong>ellung<br />

die Werbungskostenpauschale in Höhe von 51 Euro<br />

berücksichtigen. Ohne dafür Nachweise erbringen <strong>zu</strong><br />

müssen. Erst bei höheren persönlichen Werbungskosten<br />

sind diese nach<strong>zu</strong>weisen. Da<strong>zu</strong> gehören z. B.<br />

die Gebühren für die Depotführung im <strong>Deka</strong>Bank<br />

Depot und die Vermögensverwaltungen (qDynamik-<br />

Depot und Schweiz PrivatPortfolio) und die Aufwendungen<br />

für Fachliteratur sowie bestimmte<br />

Finanzierungskosten, die mit den Kapitaleinkünften<br />

unmittelbar in Zusammenhang stehen müssen.<br />

Ausgabeaufschläge zählen nicht <strong>zu</strong> den Werbungskosten.<br />

Sie sind so genannte Anschaffungskosten<br />

und werden gegebenenfalls bei der Ermittlung eines<br />

eventuellen Gewinnes aus einem Veräußerungsgeschäft<br />

berücksichtigt.<br />

Einbehaltene Steuern.<br />

Liegt keine ausreichende Fre<strong>ist</strong>ellung vor, wird die<br />

Kapitalertragsteuer <strong>zu</strong>züglich des Solidaritäts<strong>zu</strong>schlages<br />

direkt vom Ertrag einbehalten. Diese<br />

gezahlten Steuern können dann mit der endgültigen<br />

Steuerschuld verrechnet werden. Auch im Ausland<br />

auf ausländische Dividendenzahlungen einbehaltene<br />

ausländische Quellensteuern können auf die inländische<br />

Steuerschuld angerechnet werden. Als Nachweis<br />

der einbehaltenen anrechenbaren Steuern dient<br />

die Jahres-Steuerbescheinigung der Depotbank.<br />

19


20<br />

<strong>Was</strong> im Einzelnen einkommensteuerpflichtig <strong>ist</strong>.<br />

Ordentliche Erträge.<br />

Alle Zinseinnahmen, Dividenden- und Mieterträge<br />

(bei Offenen Immobilienfonds), Gewinne aus bestimmten<br />

Termingeschäften sowie die vereinnahmten<br />

Zwischengewinne beim Verkauf von <strong>Investmentfonds</strong>anteilen<br />

unterliegen grundsätzlich der deutschen<br />

Einkommensbesteuerung, unabhängig von der Verwahrung.<br />

Auch wenn vorher die Zinsabschlagsteuer<br />

und der Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag schon einbehalten<br />

wurden. Der gezahlte Zwischengewinn kann – im<br />

Kalenderjahr der Zahlung – mit anderen steuerpflichtigen<br />

Einkünften verrechnet werden.<br />

Grundsätzlich wird nicht zwischen ausschüttenden<br />

und thesaurierenden sowie in- und ausländischen<br />

Fonds unterschieden. Obwohl bei thesaurierenden<br />

Fonds keine Erträge <strong>zu</strong>fließen, gelten sie wirtschaftlich<br />

als <strong>zu</strong>geflossen. Sie sind also im Jahr der Thesaurierung<br />

steuerpflichtig.<br />

Halbeinkünfteverfahren.<br />

Seit 2002 unterliegen Dividendenerträge, die durch<br />

einen inländischen Fonds vereinnahmt werden, in der<br />

Regel dem neuen Halbeinkünfteverfahren.<br />

In 2003 werden Sie nur noch in Ausnahmefällen Dividendenerträge<br />

aus inländischen <strong>Investmentfonds</strong> nach<br />

altem Recht erhalten. Die <strong>steuerlich</strong>e Behandlung der<br />

jeweiligen vereinnahmten Dividendenerträge ergibt<br />

sich aus Ihrer Steuerbescheinigung.<br />

Nach dem neuen Halbeinkünfteverfahren <strong>ist</strong> nur noch<br />

die Hälfte der Dividenden aus inländischen Fonds beim<br />

Wie können Sie den steuerpflichtigen Gewinn aus Veräußerungsgeschäften berechnen?<br />

Beispiel: <strong>Deka</strong>Spezial<br />

Kaufdatum 02.04.2002<br />

Verkaufsdatum 15.05.2002<br />

Kursgewinn<br />

Minus<br />

ordentliche Erträge<br />

Gewinn aus<br />

Veräußerungsgeschäften<br />

(Spekulationsgewinn)<br />

EUR<br />

Ausgabepreis<br />

253,75<br />

Pro Anteil<br />

Zwischengewinn<br />

EUR<br />

0,01<br />

EUR<br />

Kaufbetrag<br />

Rücknahmepreis Zwischengewinn<br />

Verkaufsbetrag<br />

EUR 229,05 EUR 0,06<br />

EUR 11.452,50<br />

EUR -24,70<br />

EUR<br />

EUR 0,05<br />

EUR<br />

EUR -24,75<br />

EUR<br />

Durch Ab<strong>zu</strong>g der ordentlichen Erträge vom Kursgewinn.<br />

Anleger steuerpflichtig. Bei Anlage in reinen Aktienfonds<br />

verdoppelt sich der Sparer-Freibetrag dadurch.<br />

Demgegenüber <strong>ist</strong> eine Erstattung oder Anrechnung<br />

der von der ausschüttenden Gesellschaft entrichteten<br />

Körperschaftsteuer nicht mehr möglich – die Körperschaftsteuerbelastung<br />

von nunmehr 25 % <strong>ist</strong> definitiv.<br />

Das Halbeinkünfteverfahren <strong>ist</strong> allerdings nicht auf<br />

Dividenden ausländischer Fondsgesellschaften anwendbar.<br />

Diese Dividenden sind wie bisher voll steuerpflichtig.<br />

Aber: Dieser <strong>steuerlich</strong>e Nachteil sollte nicht<br />

überbewertet werden. Denn Dividenden machen oft<br />

nur einen geringen Betrag der Wertentwicklung aus.<br />

Der größte Teil des Wert<strong>zu</strong>wachses wird mittel- bis<br />

längerfr<strong>ist</strong>ig über Kursgewinne erzielt. Daher sollte<br />

weiterhin bei der Auswahl des Aktienfonds das jeweilige<br />

Ertrags-Risiko-Profil ausschlaggebend sein.<br />

Welche Beträge müssen angegeben werden?<br />

Die Beträge können ganz einfach aus der Erträgnisaufstellung<br />

bzw. der Jahres-Steuerbescheinigung,<br />

die dem Depotaus<strong>zu</strong>g beiliegt, entnommen werden.<br />

Eine Jahres-Steuerbescheinigung gibt es nur dann,<br />

wenn Steuern einbehalten wurden. Alle Daten pro<br />

Anteil sind auch direkt in den jährlichen Rechenschaftsberichten<br />

<strong>zu</strong> finden. Dann muss man nur noch diese<br />

Angaben mit der Anzahl der gehaltenen Anteile<br />

multiplizieren.<br />

Veräußerungsgewinne aus Fondsverkauf.<br />

Hält der Anleger seine Fondsanteile länger als ein Jahr,<br />

so überschreitet er die Spekulationsfr<strong>ist</strong> und vereinnahmt<br />

den Veräußerungsgewinn – mit Ausnahme des<br />

Zwischengewinnes sowie der bereits als <strong>zu</strong>geflossen<br />

12.687,50<br />

-1.235,00<br />

50 Anteile<br />

2,50<br />

-1.237,50<br />

Zwischengewinn<br />

EUR<br />

0,50<br />

Zwischengewinn<br />

EUR<br />

3,00<br />

Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen<br />

Sonstige<br />

Einkünfte


geltenden Thesaurierungsbeträge – steuerfrei. Erfolgen<br />

Käufe und Verkäufe von Investmentzertifikaten<br />

dagegen innerhalb der seit dem 1. Januar 1999 auf<br />

ein Jahr verlängerten Spekulationsfr<strong>ist</strong>, handelt es sich<br />

um steuerpflichtige Veräußerungsgeschäfte; das Halbeinkünfteverfahren<br />

findet hierbei keine Anwendung.<br />

Steuerfrei sind Veräußerungsgewinne, sofern die<br />

Summe aller steuerpflichtigen Gewinne aus Veräußerungsgeschäften<br />

pro Person im Kalenderjahr<br />

unter 512 Euro bleibt. Wird diese Freigrenze<br />

überschritten, <strong>ist</strong> der gesamte Gewinn einkommensteuerpflichtig.<br />

Steuerpflichtige Veräußerungsgewinne können aber<br />

gegen Verluste – die ebenfalls innerhalb der 1-Jahres-<br />

Fr<strong>ist</strong> realisiert wurden – verrechnet werden. Übersteigen<br />

die angefallenen Veräußerungsverluste die<br />

erzielten Veräußerungsgewinne, können diese nicht<br />

mit anderen Einkünften des gleichen Kalenderjahres<br />

verrechnet werden. Verluste aus Wertpapierveräußerungen<br />

vermindern jedoch steuerpflichtige Einkünfte<br />

aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden) nicht. Es<br />

besteht aber die Möglichkeit, die Verluste mit anderen<br />

Veräußerungsgewinnen aus dem vergangenen Jahr<br />

(Verlustrücktrag) bzw. mit den Gewinnen <strong>zu</strong>künftiger<br />

Jahre (Verlustvortrag) <strong>zu</strong> verrechnen.<br />

Die steuerpflichtigen Veräußerungsgewinne sind einzig<br />

und allein vom Depotinhaber <strong>zu</strong> ermitteln. Denn<br />

eine schriftliche Information wird von der Depotbank<br />

nicht ausgegeben.<br />

Keine Steuerpflicht für Veräußerungsgeschäfte<br />

auf Fondsebene.<br />

Um gleiche Erträge nicht zweifach <strong>zu</strong> versteuern,<br />

werden Gewinne aus Veräußerungsgeschäften mit<br />

Ausnahme der Termingeschäfte bei Wertpapierverkäufen<br />

nicht auf Fondsebene besteuert. Der Fondsmanager<br />

kann daher seine Entscheidungen unabhängig<br />

von der Spekulationsfr<strong>ist</strong> treffen. Denn alle realisierten<br />

Kursgewinne werden dem Fonds steuerfrei gutgeschrieben.<br />

21


IV. Wer langfr<strong>ist</strong>ig denkt, muss rechtzeitig seine individuelle Route<br />

festlegen.<br />

Übersicht über Erbschaft- und Schenkungsteuer.<br />

In den vorigen Kapiteln wurde ein Überblick über die<br />

jährlich erhobene Einkommensteuer sowie die hiermit<br />

<strong>zu</strong>sammenhängenden Quellensteuern gegeben.<br />

Bei der Planung Ihres Vermögens unter <strong>steuerlich</strong>en<br />

Aspekten wird es – wenn Sie langfr<strong>ist</strong>ig denken –<br />

noch etwas komplizierter. Dann kann es sinnvoll sein,<br />

auch die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Ihre<br />

Überlegungen mit ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer fällt nicht jährlich<br />

an, sondern nur wenn entweder ein so genannter<br />

Erwerb von Todes wegen (<strong>zu</strong>m Beispiel durch Erbschaft)<br />

oder eine Schenkung unter Lebenden stattfindet.<br />

Eine rechtzeitige Einplanung dieser Steuer <strong>ist</strong><br />

deshalb so wichtig, weil eine vorzeitige Übertragung<br />

von Vermögen möglicherweise Steuern spart. So <strong>ist</strong> <strong>zu</strong><br />

bedenken, dass nach Schenkungen erfolgte Wertsteigerungen<br />

erbschaftsteuerfrei bleiben. Darüber hinaus<br />

kann durch geschickte Ausnut<strong>zu</strong>ng der Freibeträge<br />

die Erbschaftsteuerbelastung erheblich gesenkt werden.<br />

Denn die Freibeträge können alle 10 Jahre neu<br />

genutzt werden. Zu überlegen <strong>ist</strong> auch, wem vererbt<br />

oder geschenkt werden soll – durch einen Generationensprung<br />

auf die Enkel beispielsweise kann möglicherweise<br />

vermieden werden, dass auf dasselbe Vermögen<br />

doppelte Erbschaftsteuer anfällt. Denn die<br />

Erbschaftsteuer schuldet immer derjenige, der durch<br />

eine Übertragung begünstigt <strong>ist</strong>.<br />

Größere Übertragungen <strong>zu</strong> Lebzeiten sollten aber sehr<br />

genau überdacht werden, da auch andere Auswirkungen<br />

berücksichtigt werden müssen: Beispielsweise verlieren<br />

Eltern, deren Kinder eigene Jahreseinkünfte von<br />

mehr als 7.188 Euro beziehen, den Anspruch auf Kindergeld<br />

beziehungsweise Kinderfreibetrag. Und nicht<br />

<strong>zu</strong> vergessen: Wer Vermögen verschenkt, sollte sich<br />

ganz sicher sein, dass er tatsächlich auf Dauer rechtlich<br />

und wirtschaftlich das Vermögen übertragen möchte,<br />

denn einmal geschenktes Vermögen kann nicht ohne<br />

weiteres wieder <strong>zu</strong>rückübertragen werden.<br />

Mit welchen Sätzen werden<br />

Erbschaften/Schenkungen versteuert?<br />

Wert des steuerpflichtigen<br />

Erwerbs bis …<br />

TEUR<br />

52<br />

Vomhundertsatz in der Steuerklasse …<br />

I II III<br />

7 12 17<br />

256 11 17 23<br />

512 15 22 29<br />

5.113 19 27 35<br />

12.783 23 32 41<br />

25.565 27 37 47<br />

Über 25.565 30 40 50<br />

Werden Fondsanteile geschenkt oder vererbt, so unterliegt<br />

grundsätzlich der Anteilwert aller übertragenen<br />

Anteile der Erbschaftsteuer, sofern kein besonderer<br />

Befreiungstatbestand vorliegt. Von diesem Wert sind<br />

die Freibeträge ab<strong>zu</strong>ziehen. Die Höhe der Freibeträge<br />

<strong>ist</strong> gestaffelt nach Art des erworbenen Vermögens<br />

und nach dem Verwandtschaftsgrad, in dem der Begünstigte<br />

<strong>zu</strong> dem Erblasser oder Schenkenden steht.<br />

Für übertragene Fondsanteile sind der allgemeine Freibetrag<br />

(für Ehegatten 307.000 Euro) sowie der Versorgungsfreibetrag<br />

(für Ehegatten 256.000 Euro) wichtig;<br />

Letzterer kann allerdings nur bei Erwerb durch Erbschaft,<br />

nicht bei Schenkung, genutzt werden.<br />

23


24<br />

Auf die verbleibende Bemessungsgrundlage <strong>ist</strong> dann<br />

der Steuersatz an<strong>zu</strong>wenden. Auch hier bleibt es kompliziert:<br />

Denn der Steuersatz <strong>ist</strong> einerseits gestaffelt<br />

nach dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs, andererseits<br />

nach der geltenden Steuerklasse. Die Steuerklasse<br />

bestimmt sich bei der Erbschaftsteuer nach<br />

dem Verwandtschaftsgrad, in dem der Begünstigte<br />

<strong>zu</strong> dem Erblasser oder Schenkenden stand. In der<br />

Steuerklasse I beispielsweise sind unter anderem Ehegatten,<br />

Kinder und Enkelkinder. Hintergrund dieser<br />

Regelung <strong>ist</strong>, dass derjenige, der <strong>zu</strong> dem Erblasser<br />

oder Schenkenden in engem verwandtschaftlichem<br />

Verhältnis steht, weniger Erbschaftsteuer zahlen soll.<br />

Welche Freibeträge werden bei Erbschaft und Schenkung eingeräumt?<br />

(In EUR)<br />

Steuerklasse<br />

I<br />

I<br />

I<br />

II<br />

III<br />

Verwandtschaftsgrad<br />

Ehegatte<br />

Kinder, Stiefkinder, Enkel,<br />

deren Eltern verstorben sind<br />

Enkel, Urenkel, Eltern,<br />

Großeltern und Urgroßeltern<br />

im Erbfall<br />

Eltern, Großeltern und<br />

Urgroßeltern bei Schenkung,<br />

Geschw<strong>ist</strong>er, Neffen,<br />

Nichten, Schwiegerkinder<br />

und -eltern, geschiedene<br />

Ehegatten<br />

Verlobte, Lebensgefährten<br />

und alle anderen<br />

Hausrat, Kleidung<br />

Wäsche<br />

41.000<br />

41.000<br />

41.000<br />

10.300<br />

10.300<br />

Ob die Erbschaftsteuer überhaupt mit der Verfassung<br />

in Einklang steht, wird im Übrigen demnächst das<br />

Verfassungsgericht <strong>zu</strong> entscheiden haben. Aufgrund<br />

des anhängigen Verfahrens sollten Sie darauf achten,<br />

dass Erbschaftsteuerbescheide derzeit nur vorläufig<br />

ergehen.<br />

Kunst, Sammlungen,<br />

Sonstiges (Auto,<br />

Schmuck, etc.) Allgem. Freibetrag<br />

10.300<br />

10.300<br />

10.300<br />

10.300<br />

10.300<br />

307.000<br />

205.000<br />

51.200<br />

10.300<br />

5.200<br />

Versorgungsfreibetrag<br />

– nur<br />

bei Erbschaft<br />

256.000<br />

10.300 bis 52.000<br />

(abhängig vom<br />

Alter der Erben)<br />

–<br />

–<br />


V. Wer mit dem Kompass umgehen kann, segelt bei jedem<br />

Wetter ohne Probleme mit.<br />

Wie Sie Ihr Vermögen mit <strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong><br />

auf Steuer-Kurs bringen.<br />

Es <strong>ist</strong> wichtig <strong>zu</strong> wissen, wie im aufgezeigten <strong>steuerlich</strong>en<br />

Umfeld eine Vermögensanlage strukturiert sein<br />

kann, da dies auch unmittelbaren Einfluss auf die<br />

Wertentwicklung hat. Soll Ihr Vermögen ohne Wertverlust<br />

erhalten bleiben, <strong>ist</strong> neben dem individuellen<br />

Steuersatz auch die jährliche Inflation <strong>zu</strong> berücksichtigen,<br />

die in den letzten 20 Jahren durchschnittlich<br />

2,5 % p. a. ausmachte.<br />

Wie berechnet sich der Anlageerfolg nach Steuern und Inflation?<br />

Steuerpflichtige<br />

Erträge<br />

2%<br />

3%<br />

4%<br />

5%<br />

6%<br />

8%<br />

Nettorendite nach Steuern von:<br />

Und einer Inflationsrate von 2,5%:<br />

30% 40% 50% 30% 40% 50%<br />

1,4<br />

2,1<br />

2,8<br />

3,5<br />

4,2<br />

5,6<br />

1,2<br />

1,8<br />

2,4<br />

3,0<br />

3,6<br />

4,8<br />

1,0<br />

1,5<br />

2,0<br />

2,5<br />

3,0<br />

4,0<br />

–0,4<br />

0,3<br />

1,0<br />

1,7<br />

3,1<br />

Wenn ein Anleger sein Geld <strong>zu</strong> 4% anlegt, führen Steuern (40%) und Inflation (2,5%)<br />

<strong>zu</strong> einem jährlichen Vermögensverlust von 0,1% ! Alle Angaben in %.<br />

Durch Ab<strong>zu</strong>g der Inflationsrate von der Nettorendite.<br />

bei steuerpflichtigem<br />

Anteil von<br />

bei steuerfreiem<br />

Anteil von<br />

–1,1<br />

Wie können Sie Ihren Investment-Erfolg optimieren?<br />

Anlageerfolg einer 10%igen Anlage nach Steuern:<br />

100<br />

80<br />

60<br />

40<br />

20<br />

0<br />

20<br />

40<br />

60<br />

80<br />

19,9%<br />

8,0<br />

8,4<br />

8,8<br />

9,2<br />

9,6<br />

–1,3<br />

–0,7<br />

–0,1<br />

0,5<br />

1,1<br />

2,3<br />

bei einem Steuersatz von<br />

30,0%<br />

7,0<br />

7,6<br />

8,2<br />

8,8<br />

9,4<br />

40,0%<br />

6,0<br />

6,8<br />

7,6<br />

Durch die Anlage in einer Alternative mit hohen steuerfreien Ertragsanteilen,<br />

z. B. Aktienfonds.<br />

8,4<br />

9,2<br />

–1,5<br />

–1,0<br />

–0,5<br />

0,0<br />

0,5<br />

1,5<br />

50,0%<br />

5,0<br />

6,0<br />

7,0<br />

8,0<br />

9,0<br />

Alle Angaben in %.<br />

Es gestaltet sich schon schwierig, das Kapital ohne<br />

Kaufkraftverluste an<strong>zu</strong>legen. Ganz anders sieht<br />

die Situation aus, wenn <strong>zu</strong>mindest ein Teil des Wert<strong>zu</strong>wachses<br />

steuerfrei <strong>ist</strong>, z. B. weil es sich um Kursgewinne<br />

handelt.<br />

Solche um die Steuer bereinigten Wertentwicklungszahlen,<br />

die auch als Nachsteuerrenditen bezeichnet<br />

werden, lassen sich kaum mit voll steuerpflichtigen<br />

Alternativen erzielen.<br />

Wie viel Bruttorendite müssten Sie erzielen?<br />

Steuersatz<br />

0%<br />

20 %<br />

30%<br />

40 %<br />

50 %<br />

5%<br />

Nominalzins<br />

6% 7%<br />

5,0 6,0 7,0<br />

6,3<br />

7,1<br />

8,3<br />

10,0<br />

7,5<br />

8,6<br />

10,0<br />

12,0<br />

8,8<br />

10,0<br />

11,7<br />

14,0<br />

Soll ein Nominalzins von 7% erreicht werden, so müsste ein<br />

Anleger mit einem Steuersatz von 40% 11,7% Bruttorendite<br />

erwirtschaften. Alle Angaben in %.<br />

Bei einem hohen Steuersatz fast das Doppelte.<br />

Dies wäre in der Direktanlage nur mit höheren Risiken<br />

erreichbar. Bei Anlagen mit einer ähnlichen Risikostruktur<br />

gibt es daher <strong>zu</strong> <strong>Investmentfonds</strong> keine Alternativen.<br />

Entscheidend für den Erfolg einer Anlage <strong>ist</strong>, dass die<br />

besonderen <strong>steuerlich</strong>en Behandlungen der Kapitalerträge<br />

genutzt werden. Der <strong>steuerlich</strong>e Effekt wirkt<br />

hier umso stärker, je höher Ihre individuelle Steuerbelastung<br />

<strong>ist</strong>.<br />

27


28<br />

<strong>Was</strong> wurde aus 10.000 EUR?<br />

Anlagezeitraum Dezember 1992 bis Dezember 2002<br />

Angaben der Renditen in % p.a.<br />

EUR<br />

25.000<br />

20.000<br />

15.000<br />

10.000<br />

5.000<br />

0<br />

7,6<br />

6,9<br />

Ari-<br />

<strong>Deka</strong><br />

6,3<br />

5,4<br />

<strong>Deka</strong>-<br />

Fonds<br />

7,3<br />

Vergangenheitswerte stellen keine Garantien<br />

für <strong>zu</strong>künftige Wertentwicklungen dar.<br />

5,1<br />

<strong>Deka</strong>-<br />

Rent<br />

Ohne Berücksichtigung von Steuern<br />

Mit Berücksichtigung von Steuern (40%)<br />

Rendit-<br />

<strong>Deka</strong><br />

4,7<br />

3,6<br />

<strong>Deka</strong>-<br />

Immobilien-<br />

Fonds<br />

Festgeld<br />

Quelle: Datastream; qFondsConsult.<br />

Ohne Steuerzahlungen <strong>zu</strong> berücksichtigen, bleiben –<br />

wie z. B. anhand der in den letzten zehn Jahren erzielten<br />

Wertentwicklungen einiger Anlageformen dargestellt<br />

wird – Aktienfonds trotz der üblichen temporären<br />

Kursschwankungen konkurrenzlos. Denn die<br />

durchschnittliche Rendite von Aktienfonds, z. B. des<br />

<strong>Deka</strong>Fonds, betrug in den letzten zehn Jahren, also<br />

von Dezember 1992 bis Dezember 2002, unter<br />

Berücksichtigung des einmaligen Ausgabeaufschlages<br />

6,3 % pro Jahr. Das bedeutet z. B. bei einem Steuersatz<br />

von 40 % eine durchschnittliche Rendite pro Jahr<br />

von 5,4 %.<br />

6,4<br />

4,4<br />

4,3<br />

2,6<br />

Wie viel kann steuerfrei angelegt werden?<br />

Steuerpflichtiger<br />

Ertrag<br />

Aktuelle<br />

Umlaufrendite<br />

Steuerfreier Ertrag p.a.<br />

2%<br />

3%<br />

6%<br />

7%<br />

Steuerfreier Anlage-Betrag für …<br />

… Ledige … Verheiratete<br />

1% EUR 160.100 EUR 320.200<br />

4%<br />

EUR 80.050 EUR 160.100<br />

EUR 53.367 EUR 106.733<br />

EUR 40.025 EUR 80.050<br />

5% EUR 32.020 EUR 64.040<br />

EUR 26.683 EUR 53.367<br />

EUR 22.871 EUR 45.743<br />

EUR 1.601 EUR 3.202<br />

Dies <strong>ist</strong> abhängig von der Höhe des jeweiligen<br />

steuerpflichtigen Ertrags.<br />

Aber grundsätzlich gilt: Liegen Ihre Kapitaleinkünfte<br />

unterhalb der Freibeträge, dann brauchen Sie keinen<br />

besonderen Wert auf steuerpflichtige oder steuerfreie<br />

Ertragsbestandteile <strong>zu</strong> legen.<br />

Sie können sich aus der gesamten Angebotspalette für<br />

die Fonds Ihrer Wahl entscheiden, je nach Ihrem individuellen<br />

Anlage-Temperament.<br />

Denn auch beim Sparer-Freibetrag von insgesamt<br />

1.601 Euro können Sie bei einer mit 5 % steuerpflichtigen<br />

Kapitalanlage noch bis 32.020 Euro steuerfrei<br />

anlegen.


Wie teilen sich Fondserträge <strong>steuerlich</strong> auf?<br />

Fondsart Rentenfonds/<br />

Offene<br />

geldmarktnahe Fonds Immobilienfonds<br />

Zum Beispiel <strong>Deka</strong>-ImmobilienFonds<br />

Steuerfreie Erträge<br />

nach Ablauf der<br />

Spekulationsfr<strong>ist</strong><br />

aus<br />

<strong>Deka</strong>-Wachstum TF<br />

<strong>Deka</strong>Valor<br />

<strong>Deka</strong>-ImmobilienEuropa<br />

Nationale/<br />

internationale<br />

Aktienfonds<br />

<strong>Deka</strong>Fonds<br />

Ari<strong>Deka</strong><br />

<strong>Deka</strong>Spezial<br />

Möglich bis ca. 30%<br />

75%<br />

95%<br />

Steuerpflichtige<br />

Erträge<br />

Kursgewinnen Wertsteigerungen/<br />

Devisenkursgewinnen/<br />

ausländischen Erträgen<br />

Zinsen/unterjährige<br />

Erträge aus<br />

Termingeschäften<br />

Mieteinnahmen<br />

und Zinsen<br />

Kursgewinnen/<br />

Devisenkursgewinnen<br />

Dividenden/unterjährige<br />

Erträge aus<br />

Termingeschäften<br />

Überschreiten Sie jedoch mit Ihren Kapitaleinkünften<br />

den Freibetrag, dann sollten Sie <strong>steuerlich</strong>e Aspekte in<br />

Ihre Anlage-Entscheidung einfließen lassen. Bei der<br />

Auswahl der Fonds <strong>ist</strong> es wichtig, <strong>zu</strong> wissen, welche<br />

Fonds überwiegend „steuerpflichtige“ bzw. „steuerfreie“<br />

Anteile am Wert<strong>zu</strong>wachs erzielen können.<br />

Möchten Sie Ihr Vermögen langfr<strong>ist</strong>ig mit höherer Rendite<br />

anlegen, dann sollten Sie den Schwerpunkt der<br />

Anlagen auf Aktienfonds legen. Bitte <strong>beachten</strong> Sie<br />

dabei, dass die (steuerfreien) Wert<strong>zu</strong>wächse im Zeitverlauf<br />

z. B. wegen der aktuellen Marktentwicklung<br />

schwanken können.<br />

Welche Kriterien sollten bei einer Anlageentscheidung<br />

berücksichtigt werden?<br />

Rentabilität<br />

Sicherheit<br />

Substanzwertsicherung<br />

Steuern<br />

Verfügbarkeit<br />

In steuerfreie und steuerpflichtige Erträge. Die Gewichtung der Kriterien <strong>ist</strong> abhängig von der individuellen<br />

Anlagementalität.<br />

Daher, aber auch weil andere Anlageziele genauso<br />

wichtig sind, <strong>ist</strong> es ratsam, das Vermögen nicht nur<br />

in einem Fonds <strong>zu</strong> investieren, sondern auf eine ausgewogene<br />

Depot-Struktur <strong>zu</strong> achten.<br />

29


30<br />

Welche <strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong> bieten sich für Ihre individuellen Anlageziele an?<br />

Sie suchen ...<br />

Fondsart<br />

Zum Beispiel<br />

Empfohlene<br />

Anlagedauer<br />

... eine sachwertgesicherte<br />

Anlage mit hoher<br />

Wertbeständigkeit und<br />

stetigen Erträgen<br />

Offener<br />

Immobilienfonds<br />

<strong>Deka</strong>-ImmobilienFonds<br />

Langfr<strong>ist</strong>ig<br />

Kursschwankungen<br />

Gering<br />

Kaum<br />

Deshalb sollten Sie sich in jedem Fall für eine Anlagestrategie<br />

entscheiden, die möglichst viele dieser<br />

Aspekte abdeckt. Mit den <strong>Investmentfonds</strong> der <strong>Deka</strong>-<br />

Gruppe können Sie Ihr individuelles Depot nach Ihrer<br />

Anlagementalität <strong>zu</strong>sammenstellen und dabei Ihre<br />

persönlichen Vorstellungen einbeziehen: Berücksichtigen<br />

Sie dabei Ihre Risikobereitschaft, die gewünschte<br />

Anlagedauer und Ihre Vermögensverhältnisse.<br />

Wählen Sie die für Sie passenden Einzelfonds aus und<br />

stellen Sie so Ihr Wertpapierdepot <strong>zu</strong>sammen. Setzen<br />

Sie also auf eine Streuung Ihrer Anlage. Mit dem<br />

<strong>zu</strong>sätzlichen Vorteil, dass sich die Wertentwicklung<br />

stabilisiert und gleichzeitig das Risiko Ihrer Gesamtanlage<br />

reduziert wird. Mit dem angenehmen Nebeneffekt<br />

der – längerfr<strong>ist</strong>igen – steuerfreien Wert<strong>zu</strong>wächse. Je<br />

nachdem welches Anlageziel Sie bevor<strong>zu</strong>gen, lassen<br />

sich individuelle Depots <strong>zu</strong>sammenstellen. Wobei<br />

jeweils die prozentuale Vermögensaufteilung Ihren<br />

Vorstellungen an<strong>zu</strong>passen <strong>ist</strong>.<br />

... eine Alternative <strong>zu</strong> anderen<br />

Anlagen mit attraktiver<br />

Nachsteuer-Rendite und<br />

hoher Kursstabilität<br />

Steueroptimierter<br />

Rentenfonds<br />

<strong>Deka</strong>-Wachstum TF<br />

Mittelfr<strong>ist</strong>ig<br />

Wie könnte ein steueroptimiertes<br />

Basisdepot aussehen?<br />

Ari<strong>Deka</strong><br />

<strong>Deka</strong>-<br />

Immobilienfonds<br />

<strong>Deka</strong>Spezial<br />

... eine Anlage mit<br />

überdurchschnittlichen<br />

Ertragschancen<br />

Aktienfonds<br />

Ari<strong>Deka</strong><br />

Mittel- bis langfr<strong>ist</strong>ig<br />

Größer<br />

<strong>Deka</strong>Valor<br />

<strong>Deka</strong>-<br />

Wachstum TF


VI. Wer die besten Ankerplätze nutzt, hat mehr vom Leben.<br />

Ausgewählte <strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong> bringen Sie auf Steuer-Kurs.<br />

Egal welche persönlichen Anlage-Ziele Sie auch verfolgen:<br />

In der breiten Produkt-Palette der <strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong><br />

<strong>ist</strong> für nahe<strong>zu</strong> jeden Anleger die passende<br />

Fonds-Alternative dabei. Selbstverständlich auch<br />

Fonds, die dem Anleger langfr<strong>ist</strong>ig eine überzeugende<br />

Rendite nach Steuern bieten.<br />

Denn: Diese <strong>steuerlich</strong> attraktiven Fonds sind für viele<br />

Anleger auch ergänzend <strong>zu</strong> ihrem Depot besonders<br />

interessant. Sie ermöglichen es, einen individuellen<br />

Steuer-Kurs ein<strong>zu</strong>schlagen.<br />

Welche Anlage-Vorteile Ihnen steueroptimierte <strong>Deka</strong><br />

<strong>Investmentfonds</strong> für Ihr Depot im Detail bieten, zeigen<br />

Ihnen unsere ausgewählten Beispiele auf den nächsten<br />

Seiten, z. B. wenn …<br />

… Sie eine geldmarktnahe Anlage unter <strong>steuerlich</strong>en<br />

Gesichtspunkten suchen: <strong>Deka</strong>Valor<br />

… Sie Ihr Depot um einen Sicherheitsbaustein ergänzen<br />

wollen: <strong>Deka</strong>-Wachstum TF<br />

… Sie einen Stabilitätsfaktor in Ihr Portfolio<br />

integrieren wollen: <strong>Deka</strong>-ImmobilienFonds<br />

… Sie Ihr Depot um einen europäischen<br />

Immobilienmix erweitern wollen:<br />

<strong>Deka</strong>-ImmobilienEuropa<br />

… Sie die Rendite-Chancen für Ihr Portfolio erhöhen<br />

wollen: Ari<strong>Deka</strong><br />

… Sie Ihr Depot um eine weitere Rendite-Komponente<br />

ausbauen wollen: <strong>Deka</strong>Spezial<br />

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Anlageberater<br />

oder Ihrer Anlageberaterin in Ihrer Sparkasse<br />

oder Landesbank. Dort informiert man Sie auch gern<br />

ausführlich über den Erwerb der einzelnen <strong>Deka</strong><br />

<strong>Investmentfonds</strong> oder beispielsweise eines steuerorientierten<br />

Produktbündels. Und versorgt Sie bei Bedarf<br />

mit allen notwendigen Informationsmaterialien, z. B.<br />

den jeweils gültigen Verkaufsprospekten sowie den<br />

neuesten Rechenschafts- und Halbjahresberichten der<br />

<strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong>.<br />

33


34<br />

<strong>Deka</strong>Valor.<br />

Geldmarktnahe Anlage unter <strong>steuerlich</strong>en Gesichtspunkten<br />

Geeignet für steuersensible Anleger, die Wert auf<br />

hohe Flexibilität und Wertstabilität legen.<br />

Die Anlage-Strategie.<br />

<strong>Deka</strong>Valor investiert überwiegend in währungsgesicherten<br />

Anlagen – Termingeldern und niederverzinslichen<br />

Fremdwährungsanleihen. Um eine möglichst<br />

hohe Wertstabilität <strong>zu</strong> erzielen, werden Anlagen mit<br />

kurzen Restlaufzeiten von ca. einem Jahr gewählt.<br />

Sodass der Fonds ein geldmarktnahes Portfolio hat.<br />

Darüber hinaus werden moderne Finanzinstrumente<br />

genutzt.<br />

Fondsstruktur.<br />

Liquidität<br />

5,6%<br />

Sonst.<br />

Währungen<br />

3,3%<br />

Quelle: <strong>Deka</strong>Bank.<br />

Japanische Yen<br />

41,3%<br />

Euro<br />

49,8%<br />

Stand: Dezember 2002.<br />

Die Anlage-Vorteile:<br />

Basis: RP/RP, Erträge wieder angelegt. Vergangene Entwicklungen stellen keine Garantien für <strong>zu</strong>künftige Wertentwicklungen dar.<br />

• geldmarktnahe Renditen durch konsequente<br />

Verfolgung der Anlagestrategie.<br />

• keine größeren Währungsschwankungen, da<br />

Absicherungen über Termingeschäfte erfolgen.<br />

• hohe Kursstabilität durch kurze Restlaufzeiten<br />

der Wertpapiere.<br />

• niedrige Kursrückgänge bei möglichen Zinserhöhungen.<br />

• geringe steuerpflichtige Erträge.<br />

• hohe Nachsteuerrenditen nach Ablauf der<br />

gesetzlichen Spekulationsfr<strong>ist</strong>.<br />

Fondsentwicklung unter <strong>steuerlich</strong>en Gesichtspunkten seit Fondsgründung 23.03.1994.<br />

Euro<br />

14.000<br />

13.000<br />

12.000<br />

11.000<br />

10.000<br />

9.000<br />

23.03.1994<br />

31.12.1996<br />

31.12.1998 31.12.2000 02.01.2003<br />

3,4% Rendite p.a.*<br />

Ergebnis: EUR 13.465,62<br />

Steuerfrei<br />

EUR 2.649,27<br />

Steuerpflichtig<br />

EUR 816,35<br />

Einmalanlage<br />

EUR 10.000<br />

*Ohne Berücksichtigung von Steuern.<br />

(= 76,4%)<br />

(= 23,6%)<br />

Quelle: <strong>Deka</strong>Bank – ohne Obligo.<br />

Stand: 02.01.2003.


<strong>Deka</strong>-Wachstum TF.<br />

Ausgewogener Rentenmix als Sicherheitsbaustein für Ihr Depot.<br />

Geeignet für Anleger, die steuerorientiert und überwiegend<br />

kursstabil anlegen möchten.<br />

Die Anlage-Strategie.<br />

Der steuerorientierte <strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong> <strong>Deka</strong>-<br />

Wachstum investiert sein Fondsvermögen überwiegend<br />

in festverzinslichen Wertpapieren mit niedrigem<br />

Nominalzins. Die Anlagephilosophie <strong>ist</strong> auf eine durchschnittliche<br />

Restlaufzeit im mittleren bis längeren<br />

Laufzeitsegment ausgerichtet. Darüber hinaus können<br />

internationale Renditeunterschiede durch die Fremdwährungsanleihen<br />

genutzt werden. Begrenzt auf 30 %<br />

des Fondsvermögens.<br />

Fondsstruktur.<br />

Liquidität<br />

4,4%<br />

Längere<br />

Laufzeiten<br />

37,9%<br />

Quelle: <strong>Deka</strong>Bank.<br />

Bis 1 Jahr<br />

20,9%<br />

Bis 5 Jahre<br />

36,8%<br />

Stand: Dezember 2002.<br />

Die Anlage-Vorteile:<br />

Fondsentwicklung unter <strong>steuerlich</strong>en Gesichtspunkten seit 31.01.1994.**<br />

EUR<br />

16.000<br />

15.000<br />

14.000<br />

13.000<br />

12.000<br />

11.000<br />

10.000<br />

9.000<br />

31.01.1994<br />

Basis: RP/RP, Erträge wieder angelegt. Vergangene Entwicklungen stellen keine Garantien für <strong>zu</strong>künftige Wertentwicklungen dar.<br />

**<strong>Deka</strong>-Wachstum B.<br />

• Alternative <strong>zu</strong>r Optimierung des individuellen<br />

Portfolios mit festverzinslichen Wertpapieren<br />

höchster Bonität.<br />

• geringe Währungseinflüsse durch überwiegende<br />

Investition in Euro-Anleihen (mind. 70 %).<br />

• <strong>zu</strong>sätzliche Erträge durch Nut<strong>zu</strong>ng internationaler<br />

Zinsdifferenzen.<br />

• niedrige steuerpflichtige Ausschüttung.<br />

• hohe steuerfreie Kursgewinne durch Anlage in<br />

nationalen wie internationalen Anleihen, die<br />

unter pari notieren.<br />

31.12.1996 31.12.1998 31.12.2000 31.01.2003<br />

5,0% Rendite p.a.*<br />

Ergebnis: EUR 15.508,45<br />

Steuerfrei<br />

Steuerpflichtig<br />

Einmalanlage<br />

EUR 2.386,90 (= 43,3%)<br />

EUR 3.121,55 (= 56,7%)<br />

EUR 10.000<br />

*Ohne Berücksichtigung von Steuern.<br />

Quelle: <strong>Deka</strong>Bank – ohne Obligo.<br />

Stand: 31.01.2003.<br />

35


36<br />

<strong>Deka</strong>-ImmobilienFonds.<br />

Ausgewogener Immobilienmix als Stabilitätsfaktor für Ihr Depot.<br />

Geeignet für Anleger, die durch ein sachwertbezogenes,<br />

wertstabiles Investment ihr Depot ausgewogen<br />

strukturieren wollen.<br />

Die Anlage-Strategie.<br />

<strong>Deka</strong>-ImmobilienFonds, ein Offener Immobilienfonds,<br />

erwirbt überwiegend gewerbliche Objekte in den<br />

wirtschaftlichen Ballungsräumen der Bundesrepublik.<br />

Und ausgewählte Immobilien an erstklassigen<br />

Standorten der Europäischen Union. Angekauft werden<br />

vermietete Büro-, Einzelhandels- und gemischt<br />

genutzte Immobilien sowie in Einzelfällen auch<br />

Spezialobjekte. Vorhandene Liquidität wird in festverzinslichen<br />

Wertpapieren geparkt.<br />

Fondsstruktur.<br />

Liquidität/Sonstiges*<br />

14,1%<br />

Zweckgebundene<br />

Mittel<br />

12,0%<br />

Im Bau<br />

befindliche<br />

Objekte<br />

2,4%<br />

Sonstige<br />

Beteiligungen<br />

4,3%<br />

*Inkl. Mindestliquidität und sonstigen Vermögens (–2,6 %).<br />

Quelle: <strong>Deka</strong>Bank.<br />

Liegenschaften/<br />

gewerblich<br />

genutzte Objekte<br />

67,2%<br />

Stand: Dezember 2002.<br />

Die Anlage-Vorteile:<br />

Basis: RP/RP, Erträge wieder angelegt. Vergangene Entwicklungen stellen keine Garantien für <strong>zu</strong>künftige Wertentwicklungen dar.<br />

• Anlage mit kontinuierlicher Wertentwicklung.<br />

• steuerfreie Kursgewinne durch Wertsteigerung<br />

der einzelnen Immobilien und Grundstücke.<br />

• steuerfreie Erträge u. a. durch Ausnut<strong>zu</strong>ng der<br />

<strong>zu</strong>lässigen Abschreibungsmethoden.<br />

• ideale Anlageform, um sich regelmäßig ein<br />

„zweites Einkommen“ auszahlen <strong>zu</strong> lassen.<br />

Fondsentwicklung unter <strong>steuerlich</strong>en Gesichtspunkten in den letzten 10 Jahren.<br />

EUR<br />

17.000<br />

16.000<br />

15.000<br />

14.000<br />

13.000<br />

12.000<br />

11.000<br />

10.000<br />

9.000<br />

31.12.1992<br />

31.12.1995 31.12.1998 07.01.2003<br />

5,2% Rendite p.a.*<br />

Ergebnis: EUR 16.665,95<br />

Steuerfrei<br />

EUR 2.974,92<br />

Steuerpflichtig<br />

EUR 3.691,03<br />

Einmalanlage<br />

EUR 10.000<br />

*Ohne Berücksichtigung von Steuern.<br />

(= 44,6%)<br />

(= 55,4%)<br />

Quelle: <strong>Deka</strong>Bank – ohne Obligo.<br />

Stand: 31.01.2003.


<strong>Deka</strong>-ImmobilienEuropa.<br />

Europäischer Immobilienmix als Zusatzbaustein für Ihr Immobiliendepot.<br />

Geeignet für Anleger, die ihre Immobilienanlage<br />

breiter diversifizieren wollen.<br />

Die Anlage-Strategie.<br />

<strong>Deka</strong>-ImmobilienEuropa <strong>ist</strong> ein Offener Immobilienfonds,<br />

der sein Fondsvermögen überwiegend in<br />

europäischen Gewerbeimmobilien investiert. Des<br />

Weiteren werden Immobilien außerhalb des europäischen<br />

Kontinents beigemischt. Erworben werden<br />

vermietete Büro-, Einzelhandels- und gemischt genutzte<br />

Objekte an erstklassigen Standorten. Vorhandene<br />

Liquidität wird in festverzinslichen Wertpapieren<br />

geparkt.<br />

Fondsstruktur.<br />

Liquidität/Sonstiges*<br />

37,0%<br />

Beteiligung an<br />

Grundstücksgesellschaften<br />

9,7%<br />

Im Bau befindliche<br />

Objekte<br />

5,7%<br />

*Inkl. Mindestliquidität und sonstigen Vermögens (–4,2 %).<br />

Quelle: <strong>Deka</strong>Bank.<br />

Liegenschaften/<br />

gewerblich<br />

genutzte Objekte<br />

47,6%<br />

Stand: Dezember 2002.<br />

Die Anlage-Vorteile:<br />

Basis: RP/RP, Erträge wieder angelegt. Vergangene Entwicklungen stellen keine Garantien für <strong>zu</strong>künftige Wertentwicklungen dar.<br />

• Anlage mit kontinuierlicher Wertentwicklung.<br />

• steuerfreie Performanceanteile durch für den<br />

Anleger günstige Steuergesetze im Ausland.<br />

• steuerfreie Kursgewinne durch Wertsteigerung<br />

der einzelnen Immobilien und Grundstücke.<br />

• steuerfreie Erträge u. a. durch Ausnut<strong>zu</strong>ng der<br />

<strong>zu</strong>lässigen Abschreibungsmethoden und durch<br />

Auslandsinvestitionen.<br />

• ideale Anlageform, um sich regelmäßig ein<br />

„zweites Einkommen“ auszahlen <strong>zu</strong> lassen.<br />

Fondsentwicklung unter <strong>steuerlich</strong>en Gesichtspunkten seit Fondsgründung 20.01.1997.<br />

EUR<br />

14.000<br />

13.000<br />

12.000<br />

11.000<br />

10.000<br />

9.000<br />

20.01.1997<br />

31.12.1997 31.12.1998 31.12.1999 31.12.2000 31.12.2001 07.01.2003<br />

5,7% Rendite p.a.*<br />

Ergebnis: EUR 13.890,59<br />

Steuerfrei<br />

EUR 2.348,06<br />

Steuerpflichtig<br />

EUR 1.542,53<br />

Einmalanlage<br />

EUR 10.000<br />

*Ohne Berücksichtigung von Steuern.<br />

(= 60,4%)<br />

(= 39,6%)<br />

Quelle: <strong>Deka</strong>Bank – ohne Obligo.<br />

Stand: 07.01.2003.<br />

37


38<br />

Ari<strong>Deka</strong>.<br />

Ausgewogener europäischer Aktienmix als Renditechance für Ihr Depot.<br />

Geeignet für chancenorientierte Anleger, die sich langfr<strong>ist</strong>ig<br />

ein Vermögen aufbauen wollen.<br />

Die Anlage-Strategie.<br />

Ari<strong>Deka</strong> investiert in Aktien erstklassiger europäischer<br />

Unternehmen, primär in marktbreiten europäischen<br />

Standardwerten. Durch die breite Anlagestreuung<br />

wird das Risiko gegenüber einzelnen Aktien reduziert.<br />

Ziel des Fondsmanagements <strong>ist</strong> es, eine Wertentwicklung<br />

<strong>zu</strong> erwirtschaften, die sich an der des europäischen<br />

Aktienmarktes orientiert.<br />

Fondsstruktur.<br />

Sonstige Länder<br />

0,9%<br />

Spanien<br />

2,5%<br />

Finnland<br />

4,3%<br />

Italien<br />

4,6%<br />

Deutschland<br />

8,1%<br />

Großbritannien<br />

39,0%<br />

Quelle: <strong>Deka</strong>Bank.<br />

Liquidität<br />

2,5%<br />

Schweiz<br />

17,4%<br />

Frankreich<br />

10,4%<br />

Niederlande<br />

10,3%<br />

Stand: Dezember 2002.<br />

Die Anlage-Vorteile:<br />

Basis: RP/RP, Erträge wieder angelegt. Vergangene Entwicklungen stellen keine Garantien für <strong>zu</strong>künftige Wertentwicklungen dar.<br />

• Kurssteigerungspotenzial durch vielversprechende<br />

Ertragsaussichten europäischer Top-<br />

Unternehmen.<br />

• steuerfreie Aktienkursgewinne für den Fonds<br />

und – nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfr<strong>ist</strong><br />

– auch für den Anleger.<br />

• Steuerpflichtige Dividenden-Erträge sind nur<br />

ein geringer Teil des gesamten Wert<strong>zu</strong>wachses.<br />

• ideale Möglichkeit, um mit geringen regelmäßigen<br />

Sparbeträgen systematisch ein<br />

Vermögen auf<strong>zu</strong>bauen.<br />

• hohe Flexibilität durch kostengünstige Tauschmöglichkeiten<br />

im <strong>Deka</strong>Bank Depot und jederzeitige<br />

Verfügbarkeit des Kapitals.<br />

Fondsentwicklung unter <strong>steuerlich</strong>en Gesichtspunkten in den letzten 10 Jahren.<br />

EUR<br />

55.000<br />

45.000<br />

35.000<br />

25.000<br />

15.000<br />

5.000<br />

31.12.1992<br />

31.12.1994<br />

31.12.1996 31.12.1998 31.12.2000 31.12.2002<br />

8,2% Rendite p.a.*<br />

Ergebnis: EUR 21.974,07<br />

Steuerfrei<br />

Steuerpflichtig<br />

Einmalanlage<br />

EUR 8.549,43 (= 71,4%)<br />

EUR 3.424,64 (= 28,6%)<br />

EUR 10.000<br />

*Ohne Berücksichtigung von Steuern.<br />

Quelle: <strong>Deka</strong>Bank – ohne Obligo.<br />

Stand: 31.12.2002.


<strong>Deka</strong>Spezial.<br />

Ausgewogener weltweiter Aktienmix als Renditekomponente für Ihr Depot.<br />

Geeignet für risikobewusste Anleger, die sich an den<br />

Chancen internationaler Wachstumswerte beteiligen<br />

wollen.<br />

Die Anlage-Strategie.<br />

<strong>Deka</strong>Spezial investiert sein Fondsvermögen vorwiegend<br />

in Wachstumswerten an den internationalen<br />

Aktienmärkten. Das Fondsmanagement sucht gezielt<br />

nach Unternehmen, die – aufgrund ihrer Ausrichtung<br />

und ihres Managements auf mittlere Sicht –<br />

besondere Kursperspektiven bieten. Zusätzlich wird<br />

das Anlagerisiko durch die weltweite Streuung im Vergleich<br />

<strong>zu</strong>m Kauf von Einzelwerten reduziert.<br />

Fondsstruktur.<br />

Frankreich<br />

5,5%<br />

Deutschland<br />

2,4%<br />

Sonstige<br />

5,1%<br />

Liquidität<br />

17,5%<br />

USA<br />

42,4%<br />

Quelle: <strong>Deka</strong>Bank.<br />

Niederlande<br />

3,5%<br />

Sonst. Euro-Länder<br />

6,1%<br />

Großbritannien<br />

7,9%<br />

Weitere eur.<br />

Länder<br />

4,9%<br />

Japan<br />

4,7%<br />

Stand: Dezember 2002.<br />

Die Anlage-Vorteile:<br />

• idealer renditeorientierter Grundbaustein für<br />

ein breit diversifiziertes Aktienportfolio.<br />

• gezieltes Engagement in ausgewählten Wachstumswerten<br />

mit professionellem Management.<br />

• langfr<strong>ist</strong>ig höhere Kurschancen durch Aktien<br />

der Wachstumsbranchen.<br />

• Reduzierung des Marktrisikos durch weltweite<br />

Streuung.<br />

• Währungsgewinne – aber auch Verluste –<br />

können Anlageerfolg beeinflussen.<br />

• erzielte Kursgewinne beim Anleger nach Ablauf<br />

der Spekulationsfr<strong>ist</strong> steuerfrei.<br />

• niedrige steuerpflichtige (Dividenden-)Erträge.<br />

Fondsentwicklung unter <strong>steuerlich</strong>en Gesichtspunkten in den letzten 10 Jahren.<br />

EUR<br />

50.000<br />

45.000<br />

40.000<br />

35.000<br />

30.000<br />

25.000<br />

20.000<br />

15.000<br />

10.000<br />

5.000<br />

31.12.1992<br />

31.12.1994<br />

31.12.1996 31.12.1998 31.12.2000 02.01.2003<br />

Basis: RP/RP, Erträge wieder angelegt. Vergangene Entwicklungen stellen keine Garantien für <strong>zu</strong>künftige Wertentwicklungen dar.<br />

7,2% Rendite p.a.*<br />

Ergebnis: EUR 20.051,91<br />

Steuerfrei<br />

EUR 8.518,98<br />

Steuerpflichtig<br />

EUR 1.532,93<br />

Einmalanlage<br />

EUR 10.000<br />

*Ohne Berücksichtigung von Steuern.<br />

(= 84,8%)<br />

(= 15,2%)<br />

Quelle: <strong>Deka</strong>Bank – ohne Obligo.<br />

Stand: 02.01.2003.<br />

39


40<br />

Wichtige <strong>steuerlich</strong> relevante Beträge in EUR:<br />

Bitte <strong>beachten</strong> Sie:<br />

Einzeln Veranlagte Zusammen Veranlagte<br />

Sparerfreibetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1.550 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3.100<br />

Werbungskosten-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .51 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .102<br />

Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag maximal . . . . . . . . . . . . . . . . . .1.601 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3.202<br />

Freigrenze für Spekulationsgeschäfte . . . . . . . . . . . . .512 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1.024<br />

Grundfreibetrag <strong>zu</strong>r<br />

Einkommensteuerveranlagung . . . . . . . . . . . . . . . . .7.235 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14.470<br />

Vermögenswirksame Le<strong>ist</strong>ungen:<br />

Einkommensgrenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17.900 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35.800<br />

Maximal geförderter Betrag<br />

bei Anlagen in <strong>Investmentfonds</strong> –<br />

Anlagebetrag für jeden Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . .408 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .408<br />

Spar<strong>zu</strong>lage bei <strong>Investmentfonds</strong><br />

je Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .82 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .82


8 Schritte <strong>zu</strong> Ihrer individuellen Anlageentscheidung:<br />

1. Machen Sie <strong>zu</strong>erst eine Bestandsaufnahme Ihres<br />

derzeitigen Vermögens.<br />

2. Legen Sie dann Ihre individuellen Anlageziele fest,<br />

z. B. Vorsorge, Vermögensbildung etc.<br />

3. Berücksichtigen Sie bei Ihren Überlegungen Ihre<br />

persönliche Risikopräferenz.<br />

4. Informieren Sie sich über die Entwicklung der<br />

verschiedenen Kapitalmärkte.<br />

5. Gehen Sie <strong>zu</strong> Ihrem persönlichen Wertpapierberater<br />

Ihrer Sparkasse und lassen Sie sich ausführlich und<br />

unverbindlich beraten.<br />

6. Beziehen Sie neben den steuerfrei möglichen Erträgen<br />

verschiedene Anlagekriterien in Ihre Entscheidungsfindung<br />

mit ein, wie z. B.<br />

– die geplante Anlagedauer<br />

– <strong>steuerlich</strong>e Aspekte<br />

– ausreichende Liquiditätsreserve<br />

7. Optimieren Sie gemeinsam mit Ihrem Wertpapier-Berater<br />

Ihr persönliches Wertpapier-Depot – unter Einbeziehung<br />

<strong>steuerlich</strong> attraktiver Fonds.<br />

8. Passen Sie Ihren Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag der geänderten<br />

Anlagestruktur an.<br />

41


Steuer-Abc.<br />

42<br />

Ab<strong>zu</strong>gsteuern<br />

Steuererhebung durch Ab<strong>zu</strong>g einer Steuer bereits bei Zufluss der<br />

Einnahmen, z. B. die → Zinsabschlagsteuer, die → Kapitalertragsteuer.<br />

Anlage AUS (Formular, siehe Mittelteil, Seite VI)<br />

Formular der Einkommensteuererklärung <strong>zu</strong>r Angabe ausländischer<br />

Kapitalerträge (z. B. Erträge ausländischer Fonds).<br />

Anlage KAP (Formular, siehe Mittelteil, Seite VI)<br />

Formular der Einkommensteuererklärung <strong>zu</strong>r Angabe von Einkünften<br />

aus Kapitalvermögen.<br />

Anlage SO<br />

Formular der Einkommensteuererklärung <strong>zu</strong>r Angabe sonstiger<br />

Einkünfte.<br />

Anteilpreis<br />

Wird börsentäglich errechnet. Setzt sich aus dem jeweiligen<br />

Börsenwert der <strong>zu</strong>m Fondsvermögen gehörenden Wertpapiere<br />

<strong>zu</strong>sammen, dividiert durch die Anzahl der umlaufenden Anteile.<br />

Anteilpreisveröffentlichung<br />

Die me<strong>ist</strong>en Fonds der <strong>Deka</strong>-Gruppe werden börsentäglich in<br />

vielen Tageszeitungen mit Ausgabe- und Rücknahmepreisen<br />

sowie den Zwischengewinnen veröffentlicht.<br />

Auch im Internet unter www.deka.de, in T-Online unter *deka#,<br />

im Videotext von ARD/ZDF ab Seite 434. Und per Faxabruf unter<br />

(069) 7147-4999200.<br />

Arbeitnehmer-Spar<strong>zu</strong>lage<br />

Vom Staat entrichtete steuerfreie Zahlung auf bestimmte Sparformen,<br />

die so genannten „vermögenswirksamen Le<strong>ist</strong>ungen“.<br />

Gilt nur bis <strong>zu</strong> einer Einkommensgrenze von 17.900 Euro, bei<br />

Verheirateten bis 35.800 Euro. Beim Erwerb von Aktienfonds<br />

beträgt die Spar<strong>zu</strong>lage 20 % auf die Sparle<strong>ist</strong>ung (maximal auf<br />

408 Euro jährlich).<br />

Ausländische Erträge<br />

Erträge, die aus dem Ausland stammen (z. B. Dividenden von<br />

ausländischen Gesellschaften oder Erträge ausländischer<br />

<strong>Investmentfonds</strong>). Sie unterliegen trotzdem der inländischen<br />

Besteuerung und sind in der →Anlage AUS an<strong>zu</strong>geben.<br />

Ausländische <strong>Investmentfonds</strong><br />

Alle im Ausland aufgelegten <strong>Investmentfonds</strong>.<br />

Steuerrechtlich <strong>ist</strong> aber <strong>zu</strong> unterscheiden zwischen<br />

1. Fonds, die in Deutschland reg<strong>ist</strong>riert sind und einen inländischen<br />

Finanzvertreter haben<br />

2. Fonds, die nicht in Deutschland reg<strong>ist</strong>riert sind, jedoch einen<br />

inländischen Finanzvertreter haben<br />

3. Fonds, die weder in Deutschland reg<strong>ist</strong>riert sind noch einen<br />

inländischen Finanzvertreter haben<br />

Ausländische Quellensteuer<br />

Auf ausländische Erträge wird teilweise bereits im Ausland ausländische<br />

Quellensteuer einbehalten. Diese kann sich der Fonds<br />

entweder erstatten oder aber der Anleger kann sie auf seine<br />

deutsche Steuerschuld anrechnen lassen. Die anrechenbare<br />

ausländische Quellensteuer wird in der Steuerbescheinigung für<br />

den Anleger gesondert ausgewiesen. Dieser Betrag <strong>ist</strong> in der<br />

→Anlage AUS an<strong>zu</strong>geben. Der Steuerab<strong>zu</strong>g im Ausland erfolgt<br />

unabhängig von einem erteilten →Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag oder<br />

einer →Nichtveranlagungs-Bescheinigung.<br />

Ausschüttung (mehr Infos, Seite 8 ff.)<br />

Allgemeine Bezeichnung für die Zahlung von Erträgen an die<br />

Anteilinhaber, die bei ausschüttenden <strong>Investmentfonds</strong> i. d. R.<br />

einmal jährlich – ca. sechs Wochen nach Ende des Geschäftsjahres<br />

– vorgenommen wird. Die Ausschüttung wird im Rechenschaftsbericht,<br />

in diversen Tageszeitungen und in den elektronischen<br />

Medien veröffentlicht. Durch die Ausschüttung sinkt<br />

automatisch der →Anteilpreis. Durch die Wiederanlage der Ausschüttungserträge<br />

erhöht sich automatisch der Anteilbestand<br />

und somit der Anteilwert.<br />

Depot-Jahresaus<strong>zu</strong>g (Formular, siehe Mittelteil, Seite VII)<br />

Übersichtliche Aufl<strong>ist</strong>ung aller im Depot befindlichen Wertpapiere<br />

und vorgenommenen Transaktionen. Er besteht aus<br />

Depotübersicht, Umsatz-Jahresübersicht, Erträgnisaufstellung<br />

(wenn kein Steuerab<strong>zu</strong>g erfolgte) oder einer Jahres-Steuerbescheinigung<br />

(wenn Steuern einbehalten wurden). Und aus einer<br />

VL-Bescheinigung, wenn Anlagen aus vermögenswirksamen<br />

Le<strong>ist</strong>ungen getätigt wurden.<br />

Dividenden<br />

Von Aktiengesellschaften an die Aktionäre ausgeschüttete Erträge.<br />

Die Erträge unterliegen ab dem Wirtschaftsjahr 2001 auf<br />

Ebene der Aktiengesellschaft einer Körperschaftsteuer in Höhe<br />

von 25 %. Diese Steuer kann der Privatanleger nicht auf seine<br />

Einkommensteuer anrechnen. Die ausgeschüttete Dividende <strong>ist</strong><br />

vom Anleger – <strong>zu</strong>m Ausgleich der fehlenden Körperschaftsteueranrechnung<br />

– nur noch <strong>zu</strong>r Hälfte <strong>zu</strong> versteuern. Die andere Hälfte<br />

<strong>ist</strong> steuerfrei (→Halbeinkünfteverfahren/Körperschaftsteuer).<br />

Die auf die Dividende einbehaltene Kapitalertragsteuer <strong>ist</strong> weiterhin<br />

auf die Einkommensteuer des Anlegers anrechenbar.<br />

Doppelbesteuerungsabkommen<br />

Vereinbarung von Besteuerungsregeln zwischen zwei Staaten,<br />

um grundsätzlich eine doppelte Besteuerung <strong>zu</strong> vermeiden.<br />

Eigenverwahrung von <strong>Investmentfonds</strong><br />

Auch →Tafelgeschäfte; Erwerb und Verwaltung von Wertpapieren<br />

in effektiven Stücken. Die →Ausschüttung erfolgt über<br />

die Einlösung von Ertragsscheinen bei einer inländischen Bank<br />

oder Sparkasse. I. d. R. <strong>ist</strong> ein erhöhter Zinsabschlag von 35 %<br />

auf Zinserträge bzw. 20 % auf inländische Dividenden <strong>zu</strong>züglich<br />

jeweils 5,5 % SolZ an<strong>zu</strong>wenden. Eine Fre<strong>ist</strong>ellung durch<br />

Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag bzw. NV-Bescheinigung <strong>ist</strong> nicht möglich.<br />

Erträgnisaufstellung (Seite 20)<br />

Bestandteil des →Depot-Jahresaus<strong>zu</strong>gs der <strong>Deka</strong>Bank, auch als<br />

<strong>steuerlich</strong>e Erträgnisaufstellung bezeichnet. Enthält die kumulierten<br />

steuerpflichtigen Erträge eines Depots mit Bezeichnungen,<br />

analog <strong>zu</strong>r →Anlage KAP, sodass das Ausfüllen der<br />

Einkommensteuererklärung erheblich erleichtert wird.<br />

Ertrags<strong>zu</strong>fluss<br />

Oberbegriff für den Zufluss der Erträge bei <strong>Investmentfonds</strong>. Die<br />

Erträge werden nach den Vertragsbedingungen entweder ca.<br />

6 Wochen nach Ende des Geschäftsjahres ausgeschüttet oder<br />

<strong>zu</strong>m Ende des Geschäftsjahres thesauriert.<br />

Freibetrag<br />

Steuerfreier Betrag bei einer Einkommensart. Nur der übersteigende<br />

Betrag <strong>ist</strong> <strong>zu</strong> versteuern. Zum Beispiel Kapitaleinkünfte<br />

über dem →Sparer-Freibetrag.<br />

Freigrenze<br />

Betragsgrenze, bis <strong>zu</strong> der Steuerfreiheit besteht. Bei Überschreitung<br />

der Grenze <strong>ist</strong> der Gesamtbetrag steuerpflichtig, z. B.<br />

bei →Gewinnen aus Spekulationsgeschäften.<br />

Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag (Formular, Seite 16)<br />

Bei rechtzeitiger Vorlage bei der depotführenden Stelle werden<br />

Kapitaleinkünfte eines Anlegers bis 1.601 Euro (bei <strong>zu</strong>sammen<br />

veranlagten Ehegatten bis 3.202 Euro) ohne Ab<strong>zu</strong>g von Kapitalertragsteuer<br />

ausbezahlt. Bis <strong>zu</strong>m freigestellten Betrag werden<br />

die vereinnahmten Kapitaleinkünfte vom Ab<strong>zu</strong>g der Kapitalertragsteuer<br />

ausgenommen. Die depotführende Stelle <strong>ist</strong> gesetzlich<br />

verpflichtet, die tatsächlich beanspruchten Freibeträge dem<br />

Bundesamt für Finanzen <strong>zu</strong> melden. →Sparer-Freibetrag.<br />

Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />

Neuer steuerrechtlicher Begriff für →Gewinne aus Spekulationsgeschäften.<br />

Gewinne aus Spekulationsgeschäften<br />

(mehr Infos, Seite 21)<br />

Realisierte Kursgewinne bei Verkauf und Kauf von Wertpapieren<br />

innerhalb von 12 Monaten. Sie unterliegen der Einkommensteuer,<br />

wenn die →Freigrenze von 511,99 Euro überschritten<br />

<strong>ist</strong>. Gewinne aus Spekulationsgeschäften können mit<br />

realisierten Verlusten aus anderen Spekulationsgeschäften verrechnet<br />

werden. <strong>Investmentfonds</strong> jedoch vereinnahmen realisierte<br />

Gewinne aus Käufen und Verkäufen von Aktien und Rentenpapieren<br />

steuerfrei, selbst innerhalb der Spekulationsfr<strong>ist</strong> von<br />

einem Jahr.


Halbeinkünfteverfahren<br />

Dividenden sind für den Privatanleger nur <strong>zu</strong>r Hälfte steuerpflichtig.<br />

Die andere Hälfte <strong>ist</strong> steuerfrei. Eine Anrechnung der<br />

abgeführten Körperschaftsteuer <strong>ist</strong> für den Anleger nicht mehr<br />

möglich. Diese Regelung gilt i. d. R. für ausländische Dividenden<br />

ab 2001 und für inländische Dividenden ab 2002.<br />

Inländische Dividendenerträge<br />

Von deutschen Unternehmen gezahlte →Dividenden. Sie unterliegen<br />

der →Körperschaftsteuer und der →Kapitalertragsteuer.<br />

<strong>Investmentfonds</strong><br />

Vermögen, das nach dem Grundsatz der Risikomischung und<br />

den Anlagegrundsätzen der Kapitalanlagegesellschaft angelegt<br />

wird. In dieser Broschüre werden ausschließlich die so genannten<br />

Offenen <strong>Investmentfonds</strong> behandelt, die laufend Anteilscheine<br />

herausgeben und verpflichtet sind, sie jederzeit <strong>zu</strong>m<br />

→Anteilpreis <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Die Anlagemöglichkeiten der<br />

deutschen <strong>Investmentfonds</strong> sind im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften<br />

genau geregelt. Es gibt unterschiedlich anlegende<br />

Offene <strong>Investmentfonds</strong>, beispielsweise Geldmarktfonds, Rentenfonds,<br />

Aktienfonds, Immobilienfonds, AS-Fonds, Dachfonds.<br />

Jahres-Steuerbescheinigung<br />

(Formular, siehe Mittelteil, Seite V)<br />

Bestandteil des →Depot-Jahresaus<strong>zu</strong>gs der <strong>Deka</strong> Bank, wenn<br />

innerhalb eines Depots Steuerabzüge vorgenommen wurden.<br />

Kapitalertragsteuer (mehr Infos, Seite 11)<br />

Von bestimmten Einkünften aus Kapitalvermögen ein<strong>zu</strong>behaltende<br />

Ab<strong>zu</strong>gsteuer; Sonderform <strong>ist</strong> die →Zinsabschlagsteuer.<br />

Körperschaftsteuer/(Anrechnungs-)Guthaben<br />

Dividenden aus Gewinnen eines Wirtschaftsjahres bis 2000 waren<br />

mit 30 % Körperschaftsteuer belastet, die vom ausschüttenden<br />

Unternehmen direkt an das Finanzamt abgeführt werden. Der<br />

Privatanleger konnte diese Körperschaftsteueranrechnungsguthaben<br />

auf seine persönliche Einkommensteuer anrechnen. Dies<br />

wird dem Anleger in der Jahres-Steuerbescheinigung mitgeteilt.<br />

Dividenden aus Gewinnen eines Wirtschaftsjahres ab 2001<br />

unterliegen nur noch einer 25 %igen Körperschaftsteuer. Diese<br />

kann der Privatanleger nicht auf seine persönliche Einkommensteuer<br />

anrechnen. →Halbeinkünfteverfahren.<br />

Nichtveranlagungs-Bescheinigung<br />

Auch NV-Bescheinigung genannt. Liegt sie dem depotführenden<br />

Institut vor, wird bei Ertragsausschüttungen keine Zinsabschlagsteuer<br />

einbehalten und die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.<br />

Wird vom Wohnsitzfinanzamt ausgestellt und <strong>ist</strong> maximal drei<br />

Jahre gültig.<br />

Ordentliche Erträge<br />

Alle Zinsen, Dividenden und Mieterträge, die ein Fonds im Laufe<br />

eines Geschäftsjahres erwirtschaftet. In Einzelfällen können die im<br />

Fonds angefallenen abziehbaren Kosten die ordentlichen Erträge<br />

übersteigen; dadurch entsteht ein negativer ordentlicher Ertrag,<br />

der mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden kann.<br />

Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />

Sondersteuer <strong>zu</strong>r Förderung des Aufbaus der neuen Bundesländer.<br />

Wird seit dem 1. Januar 1995 als Ergän<strong>zu</strong>ngsabgabe<br />

(zz. 5,5 %) u. a. auf die Einkommensteuer erhoben. Als Vorauszahlung<br />

<strong>ist</strong> der Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag auch auf die Kapitalertragsteuer<br />

ein<strong>zu</strong>behalten.<br />

Sparer-Freibetrag (mehr Infos, Seite 19)<br />

Bis <strong>zu</strong> diesem Betrag sind Einnahmen aus Kapitalvermögen von<br />

der Einkommensteuer befreit. Der Sparer-Freibetrag beträgt<br />

1.601 Euro für Ledige und 3.202 Euro für <strong>zu</strong>sammen veranlagte<br />

Ehegatten – jeweils inkl. Werbungskostenpauschale von 51 Euro<br />

pro Person. In gleicher Höhe kann der Anleger Fre<strong>ist</strong>ellungsaufträge<br />

erteilen. →Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag.<br />

Steuersatz<br />

Wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung für jeden<br />

Steuerpflichtigen in Abhängigkeit von seinem <strong>zu</strong> versteuernden<br />

Einkommen individuell ermittelt.<br />

Stückzinsen<br />

Rechnerisch ermittelte Zinsen zwischen den Zinszahlungsterminen<br />

von festverzinslichen Wertpapieren. Beim Verkauf vereinnahmte<br />

Stückzinsen sind einkommensteuerpflichtig. Beim<br />

Kauf gezahlte Stückzinsen kann der Käufer als negative<br />

Zinseinnahmen absetzen. Bei <strong>Investmentfonds</strong> heißen die<br />

Stückzinsen →Zwischengewinne.<br />

Tafelgeschäfte<br />

Kauf und Verkauf von effektiven Stücken und Aushändigung<br />

an den Besitzer. →Eigenverwahrung von <strong>Investmentfonds</strong>.<br />

Thesaurierung (mehr Infos, Seite 12)<br />

Die im Geschäftsjahr erwirtschafteten (ordentlichen) Erträge<br />

verbleiben im Fondsvermögen. Das Gegenteil da<strong>zu</strong> <strong>ist</strong> die<br />

→Ausschüttung.<br />

Umsatz-Jahresübersicht<br />

(Formulare, siehe Mittelteil, Seite VII)<br />

Bestandteil des →Depot-Jahresaus<strong>zu</strong>gs der <strong>Deka</strong>Bank. Enthält<br />

chronologisch alle getätigten Umsätze pro Unterkonto.<br />

Veräußerungsgewinne (Beispiel, Seite 21)<br />

Gewinne aus dem Unterschiedsbetrag zwischen Verkaufserlös<br />

und Kaufbetrag, bei Privatanlegern sind i. d. R. Gewinne aus der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen nicht einkommensteuerpflichtig.<br />

Ausnahmen sind z. B. →Gewinne aus Spekulationsgeschäften<br />

und →Zwischengewinne.<br />

Verkauf von Investmentanteilen<br />

Ist jederzeit <strong>zu</strong>m Anteilpreis möglich (→Zwischengewinne).<br />

Verlustrücktrag/Verlustvortrag<br />

Verluste aus Spekulationsgeschäften können nur mit Gewinnen<br />

aus Spekulationsgeschäften verrechnet werden. Verbleibt im Veranlagungszeitraum<br />

ein Saldo, so mindert dieser Gewinne aus<br />

Spekulationsgeschäften aus dem Vorjahr (Verlustrücktrag) und<br />

aus folgenden Jahren (Verlustvortrag).<br />

Verwahrung von Wertpapieren<br />

Möglich in einem in- oder ausländischen Depot. Oder in Eigenverwahrung.<br />

Hat keinen Einfluss auf die Einkommensteuer.<br />

Werbungskosten<br />

Aufwendungen <strong>zu</strong>m Erwerb, <strong>zu</strong>r Sicherung und <strong>zu</strong>r Erhaltung<br />

von steuerpflichtigen Einnahmen, die von den entsprechenden<br />

steuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden können. Sie<br />

betragen z. B. bei Einkünften aus Kapitalvermögen pauschal<br />

51 Euro, sofern keine höheren Werbungskosten nachgewiesen<br />

werden.<br />

Wert<strong>zu</strong>wachs<br />

Differenz zwischen dem Wert des Kapitals am Ende und am<br />

Anfang einer bestimmten Periode <strong>zu</strong>züglich eventueller <strong>steuerlich</strong>er<br />

Abflüsse (z. B. ZASt bei deutschen thesaurierenden<br />

Fonds). Beruht bei einer Investmentanlage auf ordentlichen Erträgen<br />

(z. B. Zinsen und Dividenden) sowie den außerordentlichen<br />

Erträgen (Kursgewinnen) des Fonds. Steuern werden beim<br />

Wert<strong>zu</strong>wachs me<strong>ist</strong> nicht berücksichtigt.<br />

Zinsabschlagsteuer<br />

Eine →Ab<strong>zu</strong>gsteuer, Form der →Kapitalertragsteuer. Sie beträgt<br />

30 % auf den zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteil des Ertrags<strong>zu</strong>flusses<br />

und 35 % bei →Tafelgeschäften.<br />

Zuflussprinzip<br />

Bedeutet, dass Erträge erst bei Zufluss der Steuerpflicht unterliegen<br />

(→Ertrags<strong>zu</strong>fluss).<br />

Zwischengewinne (mehr Infos, Seite 14)<br />

Teil des Anteilpreises, der dem Anleger für noch nicht <strong>zu</strong>geflossene<br />

Zinserträge und Zinsansprüche ausgewiesen wird.<br />

Durch die Steuerpflicht des Zwischengewinns werden Zinserträge<br />

und Zinsansprüche, die bei Verkauf von Fondsanteilen nach Ausschüttungen/Thesaurierungen<br />

anfallen, besteuert.<br />

Zwischengewinntopf (mehr Infos, Seite 15)<br />

Buchungstechnische Zusammenstellung von gezahlten und vereinnahmten<br />

Zwischengewinnen innerhalb eines Kalenderjahres<br />

für jeden Anleger.<br />

43


Diese Broschüre wurde mit größtmöglicher Sorgfalt<br />

auf dem steuerrechtlichen Stand per 1. Juni 2003<br />

erstellt. Trotzdem können wir keine Haftung übernehmen.<br />

Denn die Broschüre dient nur der allgemeinen,<br />

unverbindlichen Information und ersetzt nicht die<br />

individuelle Beratung durch Ihren Steuerberater.<br />

Wenn Sie Anteile der <strong>Deka</strong>-Gruppe kaufen wollen<br />

oder mehr über <strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong> und ihre Verwahr-<br />

bzw. Anlagemöglichkeiten wissen möchten,<br />

berät Sie der Anlageberater oder die Anlageberaterin<br />

Ihrer Sparkasse oder Landesbank gern ausführlich.<br />

Hier erhalten Sie auch die jeweils gültigen Verkaufsprospekte<br />

sowie die neuesten Rechenschafts- und<br />

Halbjahresberichte der <strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong>.<br />

Nicht vorhersehbare Änderungen der Steuergesetzgebung<br />

können das <strong>steuerlich</strong>e Anlageergebnis von<br />

<strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong> in der Zukunft beeinflussen.


D 500 060/06.03/100T Gedruckt auf umweltfreundlichem Papier.<br />

<strong>Deka</strong>Bank<br />

Deutsche Girozentrale<br />

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