Was ist steuerlich zu beachten? - Deka Investmentfonds
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Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag<br />
der <strong>Deka</strong>Bank.<br />
16<br />
Wie vollzieht sich die Wiederanlage der Ertragsausschüttung?<br />
Beispiel: <strong>Deka</strong>-EuropaBond TF, 20.08.02<br />
Mit Fre<strong>ist</strong>ellung (in EUR pro Anteil)* Ohne Fre<strong>ist</strong>ellung (in EUR pro Anteil)*<br />
Ausschüttung<br />
+ anrechenbare Kapitalertragsteuer<br />
auf Dividendenbeträge (20%)<br />
+ (darauf) anrechenbarer Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />
(5,5%)<br />
= Gesamtausschüttung<br />
: Anteilpreis vom 20.08.2002<br />
= neue Fondsanteile<br />
*Rundungsdifferenzen können <strong>zu</strong> abweichenden Angaben führen.<br />
Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag.<br />
1,84<br />
Jeder Privatanleger kann dem<br />
depotführenden Kreditinstitut<br />
einen Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag bis <strong>zu</strong><br />
1.601 Euro erteilen. Dieser setzt<br />
sich aus dem Sparerfreibetrag von<br />
1.550 Euro und einer Werbungskostenpauschale<br />
von 51 Euro<br />
<strong>zu</strong>sammen. Für <strong>zu</strong>sammen veranlagte<br />
Eheleute verdoppeln sich<br />
diese Beträge.<br />
Dieser Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag kann<br />
auch auf mehrere Kreditinstitute<br />
verteilt werden. Die Obergrenze<br />
in der Summe <strong>ist</strong> aber in jedem<br />
Fall immer 1.601 Euro bzw.<br />
3.202 Euro. Die Kreditinstitute<br />
sind gesetzlich verpflichtet, dem Bundesamt für Finanzen<br />
sowohl Name und Adresse des Ausstellers als<br />
auch die Summe der tatsächlichen Beanspruchung des<br />
Freibetrages <strong>zu</strong> übermitteln.<br />
–<br />
–<br />
1,84<br />
36,51<br />
0,0504<br />
Dies hängt von der Höhe der verbleibenden Fre<strong>ist</strong>ellung ab.<br />
Gesamtausschüttung<br />
– einbehaltene Kapitalertragsteuer<br />
auf Dividendenerträge (20%)<br />
– anrechenbarer Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />
auf die anrechenbare KESt (5,5%)<br />
= Ausschüttung (vor ZASt)<br />
– anrechenbare Kapitalertragsteuer<br />
auf Zinsanteil (30%)<br />
– anrechenbarer Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />
auf die anrechenbare KESt (5,5%)<br />
= Anlagebetrag<br />
: Anteilpreis vom 20.08.2002<br />
= neue Fondsanteile<br />
1,84<br />
–<br />
–<br />
1,84<br />
0,55<br />
0,03<br />
1,26<br />
36,51<br />
0,0345<br />
Mit den Fondsausschüttungen in der ersten Jahreshälfte<br />
2002 werden von inländischen Fonds noch nach<br />
altem Recht vereinnahmte Dividenden ausgekehrt.<br />
Daher <strong>ist</strong> auf solche Ausschüttungen inländischer<br />
Dividenden in der Regel letztmalig der Kapitalertragsteuersatz<br />
von 25 % anwendbar und die Körperschaftsteuer<br />
anrechenbar. Die inländischen Dividenden<br />
unterliegen noch in voller Höhe der Einkommensteuerpflicht<br />
und sind in voller Höhe auf den Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag<br />
an<strong>zu</strong>rechnen.<br />
Nach dem anschließend in der Regel für in- und ausländische<br />
Dividenden aus inländischen Aktienfonds<br />
geltenden Halbeinkünfteverfahren ergibt sich bei<br />
Anlage in reinen Aktienfonds eine Verdoppelung des<br />
Fre<strong>ist</strong>ellungsvolumens. Denn obwohl die Dividenden in<br />
voller Höhe dem Kapitalertragsteuerab<strong>zu</strong>g unterliegen,<br />
wird auf den Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag nur die Hälfte<br />
der Dividende angerechnet. Daher verdoppelt sich das<br />
Fre<strong>ist</strong>ellungsvolumen, sofern ausschließlich Dividendeneinnahmen<br />
vereinnahmt werden. Gleichzeitig <strong>ist</strong><br />
jedoch die einbehaltene Körperschaftsteuer (das frühere<br />
Körperschaftsteueranrechnungsguthaben) nicht<br />
mehr auf die individuelle Steuerschuld anrechenbar.<br />
Eine Erstattung bei Vorlage des Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrages<br />
entfällt ebenfalls.