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Was ist steuerlich zu beachten? - Deka Investmentfonds

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III. Wer auf alles vorbereitet <strong>ist</strong>, kann rechtzeitig vor dem Wind steuern.<br />

Vom Erwerb bis <strong>zu</strong>r Veräußerung: <strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>steuerlich</strong> <strong>zu</strong> <strong>beachten</strong>?<br />

<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> die Kapitalertragsteuer?<br />

Die Kapitalertragsteuer (KESt) <strong>ist</strong> eine Ab<strong>zu</strong>gsteuer,<br />

die die Kreditinstitute aufgrund gesetzlicher Verpflichtung<br />

beim Ertrags<strong>zu</strong>fluss von bestimmten<br />

Erträgen aus Kapitalvermögen einbehalten und an das<br />

Finanzamt weiterleiten müssen. Und zwar bei der<br />

Direktanlage in Höhe von 30 % bei Zinserträgen und<br />

in Höhe von 20 % bei inländischen Dividendenerträgen.<br />

Die Kapitalertragsteuer auf den Zinsanteil erhöht<br />

sich bei Tafelgeschäften auf 35 %. Zusätzlich wird<br />

auf die Kapitalertragsteuer noch der Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />

(<strong>zu</strong>rzeit 5,5 %) erhoben. Die Kapitalertragsteuer<br />

<strong>ist</strong> eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld<br />

des Anlegers. Erträge, die nicht kapitalertragsteuerpflichtig<br />

sind, können aber trotzdem der<br />

materiellen Einkommensteuerpflicht unterliegen.<br />

Daraus folgt, dass die kapitalertragsteuer- und die einkommensteuerpflichtigen<br />

Erträge einiger <strong>Investmentfonds</strong><br />

unterschiedlich sind.<br />

Wie können <strong>Investmentfonds</strong> klassifiziert werden?<br />

Ertrags<strong>zu</strong>fluss<br />

Ausschüttung<br />

Thesaurierung<br />

Inland<br />

Ari<strong>Deka</strong><br />

<strong>Deka</strong>Fonds<br />

Rendit<strong>Deka</strong><br />

<strong>Deka</strong>Spezial<br />

<strong>Deka</strong>Tresor<br />

Nach der Erhebungsweise der Kapitalertragsteuer.<br />

Auflegungsland<br />

Ausland<br />

<strong>Deka</strong>Lux-Europa TF<br />

<strong>Deka</strong>Lux-Deutschland TF<br />

<strong>Deka</strong>-Flex: Euro (B)<br />

<strong>Deka</strong>Lux-Bond<br />

<strong>Deka</strong>Lux-Japan<br />

<strong>Deka</strong>-Flex: Euro (A)<br />

Einteilung von <strong>Investmentfonds</strong> nach<br />

kapitalertrag<strong>steuerlich</strong>er Behandlung.<br />

Für <strong>Investmentfonds</strong>anteile gibt es verschiedene Arten<br />

der Verwahrung. Daraus ergeben sich unterschiedliche<br />

Erhebungsformen. Üblich <strong>ist</strong> die Verwahrung in<br />

einem Investmentdepot (z. B. im <strong>Deka</strong>Bank Depot)<br />

oder in einem Wertpapierdepot bei der Sparkasse.<br />

Neben der Verwahrart und dem Auflegungsland nehmen<br />

auch die Art des Ertrages sowie des Ertrags<strong>zu</strong>flusses<br />

Einfluss auf die kapitalertrag<strong>steuerlich</strong>e<br />

Behandlung von <strong>Investmentfonds</strong>.<br />

Kapitalertragsteuer bei im Inland bzw. im<br />

Ausland aufgelegten <strong>Investmentfonds</strong>.<br />

Grundsätzlich wird auch auf die Einnahmen aus <strong>Investmentfonds</strong><br />

eine Kapitalertragsteuer einbehalten. Die<br />

genaue Höhe und der Zeitpunkt des Kapitalertragsteuerab<strong>zu</strong>gs<br />

hängen von mehreren Faktoren ab. Zum<br />

Beispiel davon, ob der Fonds im In- oder Ausland<br />

aufgelegt wurde.<br />

Im Ausland aufgelegte <strong>Investmentfonds</strong>.<br />

Bei im Ausland aufgelegten und in Deutschland <strong>zu</strong>m<br />

Vertrieb <strong>zu</strong>gelassenen Fonds sind die gesamten<br />

ordentlichen Erträge – z. B. Zinsen und Dividenden,<br />

nicht aber Veräußerungsgewinne – kapitalertragsteuerpflichtig.<br />

Und zwar mit einem einheitlichen Satz<br />

von 30 % (bzw. 35 % für Fonds, die im Tafelgeschäft<br />

gehalten werden).<br />

Im Inland aufgelegte <strong>Investmentfonds</strong>.<br />

Bei Erträgen eines <strong>Investmentfonds</strong>, dessen Verwaltungsgesellschaft<br />

im Inland ansässig <strong>ist</strong>, richten sich<br />

Kapitalertragsteuerpflicht und die Höhe des Steuerab<strong>zu</strong>gs<br />

nach der Art der erzielten Erträge. Ähnlich wie<br />

Direktanlagen sind Zinsen grundsätzlich zinsabschlagsteuerpflichtig<br />

mit einem Steuersatz von 30 %.<br />

Dividenden inländischer Aktiengesellschaften unterliegen<br />

einer Kapitalertragsteuer von 20 %. Obwohl diese<br />

Dividenden nach dem Halbeinkünfteverfahren (siehe<br />

im Einzelnen Seite 20) nur noch <strong>zu</strong>r Hälfte einkommensteuerpflichtig<br />

sind, unterliegt grundsätzlich der<br />

gesamte Dividendenertrag der Kapitalertragsteuer.<br />

Auf ausländische Dividenden wird dagegen kein<br />

Ab<strong>zu</strong>g deutscher Kapitalertragsteuer vorgenommen.<br />

Bei Offenen Immobilienfonds <strong>ist</strong> <strong>zu</strong> <strong>beachten</strong>, dass<br />

neben den Zinsen auch Mieteinnahmen aus Immobilien<br />

<strong>zu</strong> den zinsabschlagsteuerpflichtigen Erträgen<br />

zählen.<br />

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