Was ist steuerlich zu beachten? - Deka Investmentfonds
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III. Wer auf alles vorbereitet <strong>ist</strong>, kann rechtzeitig vor dem Wind steuern.<br />
Vom Erwerb bis <strong>zu</strong>r Veräußerung: <strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>steuerlich</strong> <strong>zu</strong> <strong>beachten</strong>?<br />
<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> die Kapitalertragsteuer?<br />
Die Kapitalertragsteuer (KESt) <strong>ist</strong> eine Ab<strong>zu</strong>gsteuer,<br />
die die Kreditinstitute aufgrund gesetzlicher Verpflichtung<br />
beim Ertrags<strong>zu</strong>fluss von bestimmten<br />
Erträgen aus Kapitalvermögen einbehalten und an das<br />
Finanzamt weiterleiten müssen. Und zwar bei der<br />
Direktanlage in Höhe von 30 % bei Zinserträgen und<br />
in Höhe von 20 % bei inländischen Dividendenerträgen.<br />
Die Kapitalertragsteuer auf den Zinsanteil erhöht<br />
sich bei Tafelgeschäften auf 35 %. Zusätzlich wird<br />
auf die Kapitalertragsteuer noch der Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />
(<strong>zu</strong>rzeit 5,5 %) erhoben. Die Kapitalertragsteuer<br />
<strong>ist</strong> eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld<br />
des Anlegers. Erträge, die nicht kapitalertragsteuerpflichtig<br />
sind, können aber trotzdem der<br />
materiellen Einkommensteuerpflicht unterliegen.<br />
Daraus folgt, dass die kapitalertragsteuer- und die einkommensteuerpflichtigen<br />
Erträge einiger <strong>Investmentfonds</strong><br />
unterschiedlich sind.<br />
Wie können <strong>Investmentfonds</strong> klassifiziert werden?<br />
Ertrags<strong>zu</strong>fluss<br />
Ausschüttung<br />
Thesaurierung<br />
Inland<br />
Ari<strong>Deka</strong><br />
<strong>Deka</strong>Fonds<br />
Rendit<strong>Deka</strong><br />
<strong>Deka</strong>Spezial<br />
<strong>Deka</strong>Tresor<br />
Nach der Erhebungsweise der Kapitalertragsteuer.<br />
Auflegungsland<br />
Ausland<br />
<strong>Deka</strong>Lux-Europa TF<br />
<strong>Deka</strong>Lux-Deutschland TF<br />
<strong>Deka</strong>-Flex: Euro (B)<br />
<strong>Deka</strong>Lux-Bond<br />
<strong>Deka</strong>Lux-Japan<br />
<strong>Deka</strong>-Flex: Euro (A)<br />
Einteilung von <strong>Investmentfonds</strong> nach<br />
kapitalertrag<strong>steuerlich</strong>er Behandlung.<br />
Für <strong>Investmentfonds</strong>anteile gibt es verschiedene Arten<br />
der Verwahrung. Daraus ergeben sich unterschiedliche<br />
Erhebungsformen. Üblich <strong>ist</strong> die Verwahrung in<br />
einem Investmentdepot (z. B. im <strong>Deka</strong>Bank Depot)<br />
oder in einem Wertpapierdepot bei der Sparkasse.<br />
Neben der Verwahrart und dem Auflegungsland nehmen<br />
auch die Art des Ertrages sowie des Ertrags<strong>zu</strong>flusses<br />
Einfluss auf die kapitalertrag<strong>steuerlich</strong>e<br />
Behandlung von <strong>Investmentfonds</strong>.<br />
Kapitalertragsteuer bei im Inland bzw. im<br />
Ausland aufgelegten <strong>Investmentfonds</strong>.<br />
Grundsätzlich wird auch auf die Einnahmen aus <strong>Investmentfonds</strong><br />
eine Kapitalertragsteuer einbehalten. Die<br />
genaue Höhe und der Zeitpunkt des Kapitalertragsteuerab<strong>zu</strong>gs<br />
hängen von mehreren Faktoren ab. Zum<br />
Beispiel davon, ob der Fonds im In- oder Ausland<br />
aufgelegt wurde.<br />
Im Ausland aufgelegte <strong>Investmentfonds</strong>.<br />
Bei im Ausland aufgelegten und in Deutschland <strong>zu</strong>m<br />
Vertrieb <strong>zu</strong>gelassenen Fonds sind die gesamten<br />
ordentlichen Erträge – z. B. Zinsen und Dividenden,<br />
nicht aber Veräußerungsgewinne – kapitalertragsteuerpflichtig.<br />
Und zwar mit einem einheitlichen Satz<br />
von 30 % (bzw. 35 % für Fonds, die im Tafelgeschäft<br />
gehalten werden).<br />
Im Inland aufgelegte <strong>Investmentfonds</strong>.<br />
Bei Erträgen eines <strong>Investmentfonds</strong>, dessen Verwaltungsgesellschaft<br />
im Inland ansässig <strong>ist</strong>, richten sich<br />
Kapitalertragsteuerpflicht und die Höhe des Steuerab<strong>zu</strong>gs<br />
nach der Art der erzielten Erträge. Ähnlich wie<br />
Direktanlagen sind Zinsen grundsätzlich zinsabschlagsteuerpflichtig<br />
mit einem Steuersatz von 30 %.<br />
Dividenden inländischer Aktiengesellschaften unterliegen<br />
einer Kapitalertragsteuer von 20 %. Obwohl diese<br />
Dividenden nach dem Halbeinkünfteverfahren (siehe<br />
im Einzelnen Seite 20) nur noch <strong>zu</strong>r Hälfte einkommensteuerpflichtig<br />
sind, unterliegt grundsätzlich der<br />
gesamte Dividendenertrag der Kapitalertragsteuer.<br />
Auf ausländische Dividenden wird dagegen kein<br />
Ab<strong>zu</strong>g deutscher Kapitalertragsteuer vorgenommen.<br />
Bei Offenen Immobilienfonds <strong>ist</strong> <strong>zu</strong> <strong>beachten</strong>, dass<br />
neben den Zinsen auch Mieteinnahmen aus Immobilien<br />
<strong>zu</strong> den zinsabschlagsteuerpflichtigen Erträgen<br />
zählen.<br />
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