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Was ist steuerlich zu beachten? - Deka Investmentfonds

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Halbeinkünfteverfahren<br />

Dividenden sind für den Privatanleger nur <strong>zu</strong>r Hälfte steuerpflichtig.<br />

Die andere Hälfte <strong>ist</strong> steuerfrei. Eine Anrechnung der<br />

abgeführten Körperschaftsteuer <strong>ist</strong> für den Anleger nicht mehr<br />

möglich. Diese Regelung gilt i. d. R. für ausländische Dividenden<br />

ab 2001 und für inländische Dividenden ab 2002.<br />

Inländische Dividendenerträge<br />

Von deutschen Unternehmen gezahlte →Dividenden. Sie unterliegen<br />

der →Körperschaftsteuer und der →Kapitalertragsteuer.<br />

<strong>Investmentfonds</strong><br />

Vermögen, das nach dem Grundsatz der Risikomischung und<br />

den Anlagegrundsätzen der Kapitalanlagegesellschaft angelegt<br />

wird. In dieser Broschüre werden ausschließlich die so genannten<br />

Offenen <strong>Investmentfonds</strong> behandelt, die laufend Anteilscheine<br />

herausgeben und verpflichtet sind, sie jederzeit <strong>zu</strong>m<br />

→Anteilpreis <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Die Anlagemöglichkeiten der<br />

deutschen <strong>Investmentfonds</strong> sind im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften<br />

genau geregelt. Es gibt unterschiedlich anlegende<br />

Offene <strong>Investmentfonds</strong>, beispielsweise Geldmarktfonds, Rentenfonds,<br />

Aktienfonds, Immobilienfonds, AS-Fonds, Dachfonds.<br />

Jahres-Steuerbescheinigung<br />

(Formular, siehe Mittelteil, Seite V)<br />

Bestandteil des →Depot-Jahresaus<strong>zu</strong>gs der <strong>Deka</strong> Bank, wenn<br />

innerhalb eines Depots Steuerabzüge vorgenommen wurden.<br />

Kapitalertragsteuer (mehr Infos, Seite 11)<br />

Von bestimmten Einkünften aus Kapitalvermögen ein<strong>zu</strong>behaltende<br />

Ab<strong>zu</strong>gsteuer; Sonderform <strong>ist</strong> die →Zinsabschlagsteuer.<br />

Körperschaftsteuer/(Anrechnungs-)Guthaben<br />

Dividenden aus Gewinnen eines Wirtschaftsjahres bis 2000 waren<br />

mit 30 % Körperschaftsteuer belastet, die vom ausschüttenden<br />

Unternehmen direkt an das Finanzamt abgeführt werden. Der<br />

Privatanleger konnte diese Körperschaftsteueranrechnungsguthaben<br />

auf seine persönliche Einkommensteuer anrechnen. Dies<br />

wird dem Anleger in der Jahres-Steuerbescheinigung mitgeteilt.<br />

Dividenden aus Gewinnen eines Wirtschaftsjahres ab 2001<br />

unterliegen nur noch einer 25 %igen Körperschaftsteuer. Diese<br />

kann der Privatanleger nicht auf seine persönliche Einkommensteuer<br />

anrechnen. →Halbeinkünfteverfahren.<br />

Nichtveranlagungs-Bescheinigung<br />

Auch NV-Bescheinigung genannt. Liegt sie dem depotführenden<br />

Institut vor, wird bei Ertragsausschüttungen keine Zinsabschlagsteuer<br />

einbehalten und die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.<br />

Wird vom Wohnsitzfinanzamt ausgestellt und <strong>ist</strong> maximal drei<br />

Jahre gültig.<br />

Ordentliche Erträge<br />

Alle Zinsen, Dividenden und Mieterträge, die ein Fonds im Laufe<br />

eines Geschäftsjahres erwirtschaftet. In Einzelfällen können die im<br />

Fonds angefallenen abziehbaren Kosten die ordentlichen Erträge<br />

übersteigen; dadurch entsteht ein negativer ordentlicher Ertrag,<br />

der mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden kann.<br />

Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />

Sondersteuer <strong>zu</strong>r Förderung des Aufbaus der neuen Bundesländer.<br />

Wird seit dem 1. Januar 1995 als Ergän<strong>zu</strong>ngsabgabe<br />

(zz. 5,5 %) u. a. auf die Einkommensteuer erhoben. Als Vorauszahlung<br />

<strong>ist</strong> der Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag auch auf die Kapitalertragsteuer<br />

ein<strong>zu</strong>behalten.<br />

Sparer-Freibetrag (mehr Infos, Seite 19)<br />

Bis <strong>zu</strong> diesem Betrag sind Einnahmen aus Kapitalvermögen von<br />

der Einkommensteuer befreit. Der Sparer-Freibetrag beträgt<br />

1.601 Euro für Ledige und 3.202 Euro für <strong>zu</strong>sammen veranlagte<br />

Ehegatten – jeweils inkl. Werbungskostenpauschale von 51 Euro<br />

pro Person. In gleicher Höhe kann der Anleger Fre<strong>ist</strong>ellungsaufträge<br />

erteilen. →Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag.<br />

Steuersatz<br />

Wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung für jeden<br />

Steuerpflichtigen in Abhängigkeit von seinem <strong>zu</strong> versteuernden<br />

Einkommen individuell ermittelt.<br />

Stückzinsen<br />

Rechnerisch ermittelte Zinsen zwischen den Zinszahlungsterminen<br />

von festverzinslichen Wertpapieren. Beim Verkauf vereinnahmte<br />

Stückzinsen sind einkommensteuerpflichtig. Beim<br />

Kauf gezahlte Stückzinsen kann der Käufer als negative<br />

Zinseinnahmen absetzen. Bei <strong>Investmentfonds</strong> heißen die<br />

Stückzinsen →Zwischengewinne.<br />

Tafelgeschäfte<br />

Kauf und Verkauf von effektiven Stücken und Aushändigung<br />

an den Besitzer. →Eigenverwahrung von <strong>Investmentfonds</strong>.<br />

Thesaurierung (mehr Infos, Seite 12)<br />

Die im Geschäftsjahr erwirtschafteten (ordentlichen) Erträge<br />

verbleiben im Fondsvermögen. Das Gegenteil da<strong>zu</strong> <strong>ist</strong> die<br />

→Ausschüttung.<br />

Umsatz-Jahresübersicht<br />

(Formulare, siehe Mittelteil, Seite VII)<br />

Bestandteil des →Depot-Jahresaus<strong>zu</strong>gs der <strong>Deka</strong>Bank. Enthält<br />

chronologisch alle getätigten Umsätze pro Unterkonto.<br />

Veräußerungsgewinne (Beispiel, Seite 21)<br />

Gewinne aus dem Unterschiedsbetrag zwischen Verkaufserlös<br />

und Kaufbetrag, bei Privatanlegern sind i. d. R. Gewinne aus der<br />

Veräußerung von Vermögensgegenständen nicht einkommensteuerpflichtig.<br />

Ausnahmen sind z. B. →Gewinne aus Spekulationsgeschäften<br />

und →Zwischengewinne.<br />

Verkauf von Investmentanteilen<br />

Ist jederzeit <strong>zu</strong>m Anteilpreis möglich (→Zwischengewinne).<br />

Verlustrücktrag/Verlustvortrag<br />

Verluste aus Spekulationsgeschäften können nur mit Gewinnen<br />

aus Spekulationsgeschäften verrechnet werden. Verbleibt im Veranlagungszeitraum<br />

ein Saldo, so mindert dieser Gewinne aus<br />

Spekulationsgeschäften aus dem Vorjahr (Verlustrücktrag) und<br />

aus folgenden Jahren (Verlustvortrag).<br />

Verwahrung von Wertpapieren<br />

Möglich in einem in- oder ausländischen Depot. Oder in Eigenverwahrung.<br />

Hat keinen Einfluss auf die Einkommensteuer.<br />

Werbungskosten<br />

Aufwendungen <strong>zu</strong>m Erwerb, <strong>zu</strong>r Sicherung und <strong>zu</strong>r Erhaltung<br />

von steuerpflichtigen Einnahmen, die von den entsprechenden<br />

steuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden können. Sie<br />

betragen z. B. bei Einkünften aus Kapitalvermögen pauschal<br />

51 Euro, sofern keine höheren Werbungskosten nachgewiesen<br />

werden.<br />

Wert<strong>zu</strong>wachs<br />

Differenz zwischen dem Wert des Kapitals am Ende und am<br />

Anfang einer bestimmten Periode <strong>zu</strong>züglich eventueller <strong>steuerlich</strong>er<br />

Abflüsse (z. B. ZASt bei deutschen thesaurierenden<br />

Fonds). Beruht bei einer Investmentanlage auf ordentlichen Erträgen<br />

(z. B. Zinsen und Dividenden) sowie den außerordentlichen<br />

Erträgen (Kursgewinnen) des Fonds. Steuern werden beim<br />

Wert<strong>zu</strong>wachs me<strong>ist</strong> nicht berücksichtigt.<br />

Zinsabschlagsteuer<br />

Eine →Ab<strong>zu</strong>gsteuer, Form der →Kapitalertragsteuer. Sie beträgt<br />

30 % auf den zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteil des Ertrags<strong>zu</strong>flusses<br />

und 35 % bei →Tafelgeschäften.<br />

Zuflussprinzip<br />

Bedeutet, dass Erträge erst bei Zufluss der Steuerpflicht unterliegen<br />

(→Ertrags<strong>zu</strong>fluss).<br />

Zwischengewinne (mehr Infos, Seite 14)<br />

Teil des Anteilpreises, der dem Anleger für noch nicht <strong>zu</strong>geflossene<br />

Zinserträge und Zinsansprüche ausgewiesen wird.<br />

Durch die Steuerpflicht des Zwischengewinns werden Zinserträge<br />

und Zinsansprüche, die bei Verkauf von Fondsanteilen nach Ausschüttungen/Thesaurierungen<br />

anfallen, besteuert.<br />

Zwischengewinntopf (mehr Infos, Seite 15)<br />

Buchungstechnische Zusammenstellung von gezahlten und vereinnahmten<br />

Zwischengewinnen innerhalb eines Kalenderjahres<br />

für jeden Anleger.<br />

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