Was ist steuerlich zu beachten? - Deka Investmentfonds
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Halbeinkünfteverfahren<br />
Dividenden sind für den Privatanleger nur <strong>zu</strong>r Hälfte steuerpflichtig.<br />
Die andere Hälfte <strong>ist</strong> steuerfrei. Eine Anrechnung der<br />
abgeführten Körperschaftsteuer <strong>ist</strong> für den Anleger nicht mehr<br />
möglich. Diese Regelung gilt i. d. R. für ausländische Dividenden<br />
ab 2001 und für inländische Dividenden ab 2002.<br />
Inländische Dividendenerträge<br />
Von deutschen Unternehmen gezahlte →Dividenden. Sie unterliegen<br />
der →Körperschaftsteuer und der →Kapitalertragsteuer.<br />
<strong>Investmentfonds</strong><br />
Vermögen, das nach dem Grundsatz der Risikomischung und<br />
den Anlagegrundsätzen der Kapitalanlagegesellschaft angelegt<br />
wird. In dieser Broschüre werden ausschließlich die so genannten<br />
Offenen <strong>Investmentfonds</strong> behandelt, die laufend Anteilscheine<br />
herausgeben und verpflichtet sind, sie jederzeit <strong>zu</strong>m<br />
→Anteilpreis <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Die Anlagemöglichkeiten der<br />
deutschen <strong>Investmentfonds</strong> sind im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften<br />
genau geregelt. Es gibt unterschiedlich anlegende<br />
Offene <strong>Investmentfonds</strong>, beispielsweise Geldmarktfonds, Rentenfonds,<br />
Aktienfonds, Immobilienfonds, AS-Fonds, Dachfonds.<br />
Jahres-Steuerbescheinigung<br />
(Formular, siehe Mittelteil, Seite V)<br />
Bestandteil des →Depot-Jahresaus<strong>zu</strong>gs der <strong>Deka</strong> Bank, wenn<br />
innerhalb eines Depots Steuerabzüge vorgenommen wurden.<br />
Kapitalertragsteuer (mehr Infos, Seite 11)<br />
Von bestimmten Einkünften aus Kapitalvermögen ein<strong>zu</strong>behaltende<br />
Ab<strong>zu</strong>gsteuer; Sonderform <strong>ist</strong> die →Zinsabschlagsteuer.<br />
Körperschaftsteuer/(Anrechnungs-)Guthaben<br />
Dividenden aus Gewinnen eines Wirtschaftsjahres bis 2000 waren<br />
mit 30 % Körperschaftsteuer belastet, die vom ausschüttenden<br />
Unternehmen direkt an das Finanzamt abgeführt werden. Der<br />
Privatanleger konnte diese Körperschaftsteueranrechnungsguthaben<br />
auf seine persönliche Einkommensteuer anrechnen. Dies<br />
wird dem Anleger in der Jahres-Steuerbescheinigung mitgeteilt.<br />
Dividenden aus Gewinnen eines Wirtschaftsjahres ab 2001<br />
unterliegen nur noch einer 25 %igen Körperschaftsteuer. Diese<br />
kann der Privatanleger nicht auf seine persönliche Einkommensteuer<br />
anrechnen. →Halbeinkünfteverfahren.<br />
Nichtveranlagungs-Bescheinigung<br />
Auch NV-Bescheinigung genannt. Liegt sie dem depotführenden<br />
Institut vor, wird bei Ertragsausschüttungen keine Zinsabschlagsteuer<br />
einbehalten und die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.<br />
Wird vom Wohnsitzfinanzamt ausgestellt und <strong>ist</strong> maximal drei<br />
Jahre gültig.<br />
Ordentliche Erträge<br />
Alle Zinsen, Dividenden und Mieterträge, die ein Fonds im Laufe<br />
eines Geschäftsjahres erwirtschaftet. In Einzelfällen können die im<br />
Fonds angefallenen abziehbaren Kosten die ordentlichen Erträge<br />
übersteigen; dadurch entsteht ein negativer ordentlicher Ertrag,<br />
der mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden kann.<br />
Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />
Sondersteuer <strong>zu</strong>r Förderung des Aufbaus der neuen Bundesländer.<br />
Wird seit dem 1. Januar 1995 als Ergän<strong>zu</strong>ngsabgabe<br />
(zz. 5,5 %) u. a. auf die Einkommensteuer erhoben. Als Vorauszahlung<br />
<strong>ist</strong> der Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag auch auf die Kapitalertragsteuer<br />
ein<strong>zu</strong>behalten.<br />
Sparer-Freibetrag (mehr Infos, Seite 19)<br />
Bis <strong>zu</strong> diesem Betrag sind Einnahmen aus Kapitalvermögen von<br />
der Einkommensteuer befreit. Der Sparer-Freibetrag beträgt<br />
1.601 Euro für Ledige und 3.202 Euro für <strong>zu</strong>sammen veranlagte<br />
Ehegatten – jeweils inkl. Werbungskostenpauschale von 51 Euro<br />
pro Person. In gleicher Höhe kann der Anleger Fre<strong>ist</strong>ellungsaufträge<br />
erteilen. →Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag.<br />
Steuersatz<br />
Wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung für jeden<br />
Steuerpflichtigen in Abhängigkeit von seinem <strong>zu</strong> versteuernden<br />
Einkommen individuell ermittelt.<br />
Stückzinsen<br />
Rechnerisch ermittelte Zinsen zwischen den Zinszahlungsterminen<br />
von festverzinslichen Wertpapieren. Beim Verkauf vereinnahmte<br />
Stückzinsen sind einkommensteuerpflichtig. Beim<br />
Kauf gezahlte Stückzinsen kann der Käufer als negative<br />
Zinseinnahmen absetzen. Bei <strong>Investmentfonds</strong> heißen die<br />
Stückzinsen →Zwischengewinne.<br />
Tafelgeschäfte<br />
Kauf und Verkauf von effektiven Stücken und Aushändigung<br />
an den Besitzer. →Eigenverwahrung von <strong>Investmentfonds</strong>.<br />
Thesaurierung (mehr Infos, Seite 12)<br />
Die im Geschäftsjahr erwirtschafteten (ordentlichen) Erträge<br />
verbleiben im Fondsvermögen. Das Gegenteil da<strong>zu</strong> <strong>ist</strong> die<br />
→Ausschüttung.<br />
Umsatz-Jahresübersicht<br />
(Formulare, siehe Mittelteil, Seite VII)<br />
Bestandteil des →Depot-Jahresaus<strong>zu</strong>gs der <strong>Deka</strong>Bank. Enthält<br />
chronologisch alle getätigten Umsätze pro Unterkonto.<br />
Veräußerungsgewinne (Beispiel, Seite 21)<br />
Gewinne aus dem Unterschiedsbetrag zwischen Verkaufserlös<br />
und Kaufbetrag, bei Privatanlegern sind i. d. R. Gewinne aus der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen nicht einkommensteuerpflichtig.<br />
Ausnahmen sind z. B. →Gewinne aus Spekulationsgeschäften<br />
und →Zwischengewinne.<br />
Verkauf von Investmentanteilen<br />
Ist jederzeit <strong>zu</strong>m Anteilpreis möglich (→Zwischengewinne).<br />
Verlustrücktrag/Verlustvortrag<br />
Verluste aus Spekulationsgeschäften können nur mit Gewinnen<br />
aus Spekulationsgeschäften verrechnet werden. Verbleibt im Veranlagungszeitraum<br />
ein Saldo, so mindert dieser Gewinne aus<br />
Spekulationsgeschäften aus dem Vorjahr (Verlustrücktrag) und<br />
aus folgenden Jahren (Verlustvortrag).<br />
Verwahrung von Wertpapieren<br />
Möglich in einem in- oder ausländischen Depot. Oder in Eigenverwahrung.<br />
Hat keinen Einfluss auf die Einkommensteuer.<br />
Werbungskosten<br />
Aufwendungen <strong>zu</strong>m Erwerb, <strong>zu</strong>r Sicherung und <strong>zu</strong>r Erhaltung<br />
von steuerpflichtigen Einnahmen, die von den entsprechenden<br />
steuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden können. Sie<br />
betragen z. B. bei Einkünften aus Kapitalvermögen pauschal<br />
51 Euro, sofern keine höheren Werbungskosten nachgewiesen<br />
werden.<br />
Wert<strong>zu</strong>wachs<br />
Differenz zwischen dem Wert des Kapitals am Ende und am<br />
Anfang einer bestimmten Periode <strong>zu</strong>züglich eventueller <strong>steuerlich</strong>er<br />
Abflüsse (z. B. ZASt bei deutschen thesaurierenden<br />
Fonds). Beruht bei einer Investmentanlage auf ordentlichen Erträgen<br />
(z. B. Zinsen und Dividenden) sowie den außerordentlichen<br />
Erträgen (Kursgewinnen) des Fonds. Steuern werden beim<br />
Wert<strong>zu</strong>wachs me<strong>ist</strong> nicht berücksichtigt.<br />
Zinsabschlagsteuer<br />
Eine →Ab<strong>zu</strong>gsteuer, Form der →Kapitalertragsteuer. Sie beträgt<br />
30 % auf den zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteil des Ertrags<strong>zu</strong>flusses<br />
und 35 % bei →Tafelgeschäften.<br />
Zuflussprinzip<br />
Bedeutet, dass Erträge erst bei Zufluss der Steuerpflicht unterliegen<br />
(→Ertrags<strong>zu</strong>fluss).<br />
Zwischengewinne (mehr Infos, Seite 14)<br />
Teil des Anteilpreises, der dem Anleger für noch nicht <strong>zu</strong>geflossene<br />
Zinserträge und Zinsansprüche ausgewiesen wird.<br />
Durch die Steuerpflicht des Zwischengewinns werden Zinserträge<br />
und Zinsansprüche, die bei Verkauf von Fondsanteilen nach Ausschüttungen/Thesaurierungen<br />
anfallen, besteuert.<br />
Zwischengewinntopf (mehr Infos, Seite 15)<br />
Buchungstechnische Zusammenstellung von gezahlten und vereinnahmten<br />
Zwischengewinnen innerhalb eines Kalenderjahres<br />
für jeden Anleger.<br />
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