Was ist steuerlich zu beachten? - Deka Investmentfonds
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<strong>Was</strong> im Einzelnen einkommensteuerpflichtig <strong>ist</strong>.<br />
Ordentliche Erträge.<br />
Alle Zinseinnahmen, Dividenden- und Mieterträge<br />
(bei Offenen Immobilienfonds), Gewinne aus bestimmten<br />
Termingeschäften sowie die vereinnahmten<br />
Zwischengewinne beim Verkauf von <strong>Investmentfonds</strong>anteilen<br />
unterliegen grundsätzlich der deutschen<br />
Einkommensbesteuerung, unabhängig von der Verwahrung.<br />
Auch wenn vorher die Zinsabschlagsteuer<br />
und der Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag schon einbehalten<br />
wurden. Der gezahlte Zwischengewinn kann – im<br />
Kalenderjahr der Zahlung – mit anderen steuerpflichtigen<br />
Einkünften verrechnet werden.<br />
Grundsätzlich wird nicht zwischen ausschüttenden<br />
und thesaurierenden sowie in- und ausländischen<br />
Fonds unterschieden. Obwohl bei thesaurierenden<br />
Fonds keine Erträge <strong>zu</strong>fließen, gelten sie wirtschaftlich<br />
als <strong>zu</strong>geflossen. Sie sind also im Jahr der Thesaurierung<br />
steuerpflichtig.<br />
Halbeinkünfteverfahren.<br />
Seit 2002 unterliegen Dividendenerträge, die durch<br />
einen inländischen Fonds vereinnahmt werden, in der<br />
Regel dem neuen Halbeinkünfteverfahren.<br />
In 2003 werden Sie nur noch in Ausnahmefällen Dividendenerträge<br />
aus inländischen <strong>Investmentfonds</strong> nach<br />
altem Recht erhalten. Die <strong>steuerlich</strong>e Behandlung der<br />
jeweiligen vereinnahmten Dividendenerträge ergibt<br />
sich aus Ihrer Steuerbescheinigung.<br />
Nach dem neuen Halbeinkünfteverfahren <strong>ist</strong> nur noch<br />
die Hälfte der Dividenden aus inländischen Fonds beim<br />
Wie können Sie den steuerpflichtigen Gewinn aus Veräußerungsgeschäften berechnen?<br />
Beispiel: <strong>Deka</strong>Spezial<br />
Kaufdatum 02.04.2002<br />
Verkaufsdatum 15.05.2002<br />
Kursgewinn<br />
Minus<br />
ordentliche Erträge<br />
Gewinn aus<br />
Veräußerungsgeschäften<br />
(Spekulationsgewinn)<br />
EUR<br />
Ausgabepreis<br />
253,75<br />
Pro Anteil<br />
Zwischengewinn<br />
EUR<br />
0,01<br />
EUR<br />
Kaufbetrag<br />
Rücknahmepreis Zwischengewinn<br />
Verkaufsbetrag<br />
EUR 229,05 EUR 0,06<br />
EUR 11.452,50<br />
EUR -24,70<br />
EUR<br />
EUR 0,05<br />
EUR<br />
EUR -24,75<br />
EUR<br />
Durch Ab<strong>zu</strong>g der ordentlichen Erträge vom Kursgewinn.<br />
Anleger steuerpflichtig. Bei Anlage in reinen Aktienfonds<br />
verdoppelt sich der Sparer-Freibetrag dadurch.<br />
Demgegenüber <strong>ist</strong> eine Erstattung oder Anrechnung<br />
der von der ausschüttenden Gesellschaft entrichteten<br />
Körperschaftsteuer nicht mehr möglich – die Körperschaftsteuerbelastung<br />
von nunmehr 25 % <strong>ist</strong> definitiv.<br />
Das Halbeinkünfteverfahren <strong>ist</strong> allerdings nicht auf<br />
Dividenden ausländischer Fondsgesellschaften anwendbar.<br />
Diese Dividenden sind wie bisher voll steuerpflichtig.<br />
Aber: Dieser <strong>steuerlich</strong>e Nachteil sollte nicht<br />
überbewertet werden. Denn Dividenden machen oft<br />
nur einen geringen Betrag der Wertentwicklung aus.<br />
Der größte Teil des Wert<strong>zu</strong>wachses wird mittel- bis<br />
längerfr<strong>ist</strong>ig über Kursgewinne erzielt. Daher sollte<br />
weiterhin bei der Auswahl des Aktienfonds das jeweilige<br />
Ertrags-Risiko-Profil ausschlaggebend sein.<br />
Welche Beträge müssen angegeben werden?<br />
Die Beträge können ganz einfach aus der Erträgnisaufstellung<br />
bzw. der Jahres-Steuerbescheinigung,<br />
die dem Depotaus<strong>zu</strong>g beiliegt, entnommen werden.<br />
Eine Jahres-Steuerbescheinigung gibt es nur dann,<br />
wenn Steuern einbehalten wurden. Alle Daten pro<br />
Anteil sind auch direkt in den jährlichen Rechenschaftsberichten<br />
<strong>zu</strong> finden. Dann muss man nur noch diese<br />
Angaben mit der Anzahl der gehaltenen Anteile<br />
multiplizieren.<br />
Veräußerungsgewinne aus Fondsverkauf.<br />
Hält der Anleger seine Fondsanteile länger als ein Jahr,<br />
so überschreitet er die Spekulationsfr<strong>ist</strong> und vereinnahmt<br />
den Veräußerungsgewinn – mit Ausnahme des<br />
Zwischengewinnes sowie der bereits als <strong>zu</strong>geflossen<br />
12.687,50<br />
-1.235,00<br />
50 Anteile<br />
2,50<br />
-1.237,50<br />
Zwischengewinn<br />
EUR<br />
0,50<br />
Zwischengewinn<br />
EUR<br />
3,00<br />
Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen<br />
Sonstige<br />
Einkünfte