Was ist steuerlich zu beachten? - Deka Investmentfonds
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II. Wer sich umfassend informiert, navigiert sich schneller ans Ziel.<br />
Welche Grundlagen nötig sind, um auf Steuer-Kurs <strong>zu</strong> gehen.<br />
Die Besteuerung der „Einkünfte aus Kapitalvermögen“<br />
regeln das Einkommensteuergesetz (EStG) und dessen<br />
Auslegung durch Rechtsprechung, Richtlinien der<br />
Finanzverwaltung und Kommentare.<br />
§ 1 EStG regelt z. B. die persönlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />
und den Umfang der individuellen Einkommensteuerpflicht.<br />
Danach unterliegen unbeschränkt Steuerpflichtige<br />
– für die diese Broschüre entwickelt wurde – mit<br />
ihrem gesamten Welteinkommen der deutschen Einkommensteuer.<br />
Egal wo sie es erzielt haben. Folglich<br />
sind alle „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ einkommensteuerpflichtig<br />
– genau wie z. B. alle „Einkünfte aus<br />
nichtselbstständiger Arbeit“.<br />
Welche Einkünfte der Einkommensteuer unterliegen,<br />
legt § 2 EStG fest.<br />
Werden alle Einkunftsarten <strong>steuerlich</strong> gleich behandelt?<br />
Wie wird die Steuer im Einzelnen erhoben?<br />
Im deutschen Steuersystem gibt es zwei verschiedene<br />
Erhebungsarten: durch Ab<strong>zu</strong>g bzw. durch Veranlagung.<br />
Bei der Erhebung durch Ab<strong>zu</strong>g wird die Steuer schon<br />
bei Ertrags<strong>zu</strong>fluss abgezogen, z. B. bei der Lohnund<br />
Gehaltszahlung. Der Arbeitnehmer erhält nicht<br />
das Brutto-, sondern das Nettogehalt ausgezahlt.<br />
Denn der Arbeitgeber leitet die schon abgezogenen<br />
Steuern und Sozialabgaben direkt an die <strong>zu</strong>ständigen<br />
Stellen weiter. Eventuell <strong>zu</strong> viel gezahlte Steuern<br />
erhält der Arbeitnehmer erst über seine Einkommensteuerveranlagung<br />
<strong>zu</strong>rück.<br />
Anders verhält es sich bei der Erhebung durch Veranlagung.<br />
Hier werden die Einkünfte erst in der<br />
Einkunftsarten: Arten der Besteuerung:<br />
Land- & Forstwirtschaft<br />
Gewerbebetrieb<br />
selbstständige Arbeit<br />
nichtselbstständige Arbeit<br />
Kapitalvermögen<br />
Vermietung & Verpachtung<br />
sonstige Einkünfte (im Sinne § 22 EStG)<br />
Mehr über diese beiden<br />
Einkunftsarten lesen Sie im<br />
Detail in dieser Broschüre.<br />
Steuerab<strong>zu</strong>g<br />
durch Vorausbesteuerung<br />
Steuererklärung<br />
Steuerschuld<br />
Nur bei zwei Einkunftsarten wird eine Vorausbesteuerung durch Steuerab<strong>zu</strong>g vorgenommen.<br />
Anrechnung<br />
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