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Was ist steuerlich zu beachten? - Deka Investmentfonds

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Der Ab<strong>zu</strong>g der Kapitalertragsteuer (KESt), die nachfolgend<br />

ausführlich beschrieben <strong>ist</strong>, erfolgt in der<br />

Regel <strong>zu</strong>m Zeitpunkt des Zuflusses. Dieser stellt jedoch<br />

eine <strong>steuerlich</strong>e Vorauszahlung dar, die mit der in der<br />

Einkommensteuererklärung ermittelten Steuerschuld<br />

verrechnet werden kann. So wird eine doppelte oder<br />

mehrfache Besteuerung vermieden.<br />

Privatanleger, die in <strong>Investmentfonds</strong> investieren, sollen<br />

nach dem Transparenzgrundsatz dem Direktanleger<br />

in Wertpapieren <strong>steuerlich</strong> weitgehend gleichgestellt<br />

werden. Entsprechend sind Zinsen, die der<br />

Anleger in der Direktanlage erzielt, ebenso steuerpflichtig<br />

wie Zinsen, die über einen <strong>Investmentfonds</strong><br />

vereinnahmt werden. Auf alle zinsabschlagsteuer-<br />

Alles Wichtige auf einen Blick:<br />

pflichtigen Erträge wird ein Zinsabschlag sowie der<br />

Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag erhoben. Bei deutschen <strong>Investmentfonds</strong>,<br />

die in Anteilen inländischer Unternehmen<br />

investieren und somit inländische Dividendenerträge<br />

erzielen, wird die Kapitalertragsteuer auf Dividenden<br />

im Rechenschaftsbericht ausgewiesen und an die<br />

Anteilinhaber weitergereicht. Bei Aktienfonds, die in<br />

ausländischen Aktien anlegen, erhält der Anleger,<br />

soweit angefallen, eine Bescheinigung über die anrechenbare<br />

ausländische Quellensteuer. Diese kann<br />

er im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung<br />

anrechnen lassen, sodass es auch hier zwischen dem<br />

Fondsanleger und dem Direktanleger keine Unterschiede<br />

gibt.<br />

Zins- und Dividendenerträge, Miet- und Pachterträge und Gewinne aus bestimmten Termingeschäften<br />

unterliegen der inländischen Einkommensteuer. Unabhängig davon, ob<br />

• diese aus direkten Anlagen in Aktien und/oder festverzinslichen<br />

Wertpapieren oder <strong>Investmentfonds</strong>anlagen – z. B. Aktien-,<br />

Renten-, Offenen Immobilienfonds – erzielt werden<br />

• Wertpapiere in einem in- oder ausländischen Depot verwahrt<br />

oder eigenverwahrt sind<br />

• diese aus in- oder ausländischen Erträgen stammen<br />

Da<strong>zu</strong> ein Hinweis: Erträge aus Offenen Immobilienfonds werden beim Anleger als Einkünfte aus<br />

Kapitalvermögen behandelt und unterliegen somit dem Zinsabschlag, wie z. B. <strong>Deka</strong>-ImmobilienFonds<br />

oder <strong>Deka</strong>-ImmobilienEuropa.<br />

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