Was ist steuerlich zu beachten? - Deka Investmentfonds
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Der Ab<strong>zu</strong>g der Kapitalertragsteuer (KESt), die nachfolgend<br />
ausführlich beschrieben <strong>ist</strong>, erfolgt in der<br />
Regel <strong>zu</strong>m Zeitpunkt des Zuflusses. Dieser stellt jedoch<br />
eine <strong>steuerlich</strong>e Vorauszahlung dar, die mit der in der<br />
Einkommensteuererklärung ermittelten Steuerschuld<br />
verrechnet werden kann. So wird eine doppelte oder<br />
mehrfache Besteuerung vermieden.<br />
Privatanleger, die in <strong>Investmentfonds</strong> investieren, sollen<br />
nach dem Transparenzgrundsatz dem Direktanleger<br />
in Wertpapieren <strong>steuerlich</strong> weitgehend gleichgestellt<br />
werden. Entsprechend sind Zinsen, die der<br />
Anleger in der Direktanlage erzielt, ebenso steuerpflichtig<br />
wie Zinsen, die über einen <strong>Investmentfonds</strong><br />
vereinnahmt werden. Auf alle zinsabschlagsteuer-<br />
Alles Wichtige auf einen Blick:<br />
pflichtigen Erträge wird ein Zinsabschlag sowie der<br />
Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag erhoben. Bei deutschen <strong>Investmentfonds</strong>,<br />
die in Anteilen inländischer Unternehmen<br />
investieren und somit inländische Dividendenerträge<br />
erzielen, wird die Kapitalertragsteuer auf Dividenden<br />
im Rechenschaftsbericht ausgewiesen und an die<br />
Anteilinhaber weitergereicht. Bei Aktienfonds, die in<br />
ausländischen Aktien anlegen, erhält der Anleger,<br />
soweit angefallen, eine Bescheinigung über die anrechenbare<br />
ausländische Quellensteuer. Diese kann<br />
er im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung<br />
anrechnen lassen, sodass es auch hier zwischen dem<br />
Fondsanleger und dem Direktanleger keine Unterschiede<br />
gibt.<br />
Zins- und Dividendenerträge, Miet- und Pachterträge und Gewinne aus bestimmten Termingeschäften<br />
unterliegen der inländischen Einkommensteuer. Unabhängig davon, ob<br />
• diese aus direkten Anlagen in Aktien und/oder festverzinslichen<br />
Wertpapieren oder <strong>Investmentfonds</strong>anlagen – z. B. Aktien-,<br />
Renten-, Offenen Immobilienfonds – erzielt werden<br />
• Wertpapiere in einem in- oder ausländischen Depot verwahrt<br />
oder eigenverwahrt sind<br />
• diese aus in- oder ausländischen Erträgen stammen<br />
Da<strong>zu</strong> ein Hinweis: Erträge aus Offenen Immobilienfonds werden beim Anleger als Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen behandelt und unterliegen somit dem Zinsabschlag, wie z. B. <strong>Deka</strong>-ImmobilienFonds<br />
oder <strong>Deka</strong>-ImmobilienEuropa.<br />
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