Was ist steuerlich zu beachten? - Deka Investmentfonds
Was ist steuerlich zu beachten? - Deka Investmentfonds
Was ist steuerlich zu beachten? - Deka Investmentfonds
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Aktualisiert:<br />
steuerrechtlicher Stand<br />
per 01.06.2003<br />
Mit <strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong><br />
in ruhigere Fahrwasser.<br />
Das Steuer-Kursbuch für Anleger.<br />
<strong>Deka</strong>Bank<br />
Deutsche Girozentrale<br />
ŸFinanzgruppe
Das Steuer-Kursbuch für Ihre Investmentanlage.<br />
„Wer die Pflicht hat,<br />
Steuern <strong>zu</strong> zahlen, hat<br />
auch das Recht, Steuern<br />
<strong>zu</strong> sparen.“<br />
Bundesfinanzhof, 1965<br />
Eine attraktive Kapitalrendite <strong>zu</strong> erreichen <strong>ist</strong> ein grundsätzliches<br />
Ziel jeder Vermögensanlage. Dies <strong>ist</strong> umso<br />
einfacher, je intensiver man sich auch mit den <strong>steuerlich</strong>en<br />
Aspekten beschäftigt – denn letztendlich <strong>ist</strong> die<br />
Rendite nach Steuern ausschlaggebend für Ihren Anlageerfolg.<br />
Die <strong>steuerlich</strong>en Regelungen werden für den Einzelnen<br />
immer unüberschaubarer und komplizierter. Häufige<br />
Gesetzesänderungen machen es künftig schwieriger,<br />
individuelle Steuersparmöglichkeiten <strong>zu</strong> nutzen. Nach<br />
intensiven Diskussionen sind die mit dem Steuerabbauvergünstigungsgesetz<br />
vorgesehenen Änderungen<br />
für <strong>Investmentfonds</strong>anleger wieder komplett gestrichen<br />
worden, ebenso wie die von der Regierung<br />
geplante generelle Versteuerung von Wertpapierveräußerungsgewinnen<br />
bei Privatanlegern. Doch weitere<br />
Änderungen stehen bereits an: So sollen die rechtlichen<br />
und <strong>steuerlich</strong>en Rahmenbedingungen für<br />
<strong>Investmentfonds</strong> komplett neu gefasst werden – man<br />
darf gespannt sein, ob das Ziel einer Vereinfachung<br />
der Regelungen erreicht wird.<br />
Deshalb gilt: Nur wer rechtzeitig den richtigen Kurs<br />
bestimmt, kommt schneller <strong>zu</strong>m Ziel. Und nur wer<br />
sich grundsätzlich auskennt, weiß, wie er sein Kapital<br />
möglichst steueroptimiert für sich arbeiten lassen kann.<br />
Genau hier setzt unser Steuer-Kursbuch für Ihre Investmentanlage<br />
an. Um Sie <strong>zu</strong> informieren, an<strong>zu</strong>regen<br />
und um Ihnen mögliche Konsequenzen für Ihre<br />
Kapitalanlage auf<strong>zu</strong>zeigen. Allerdings beschränkt auf<br />
die Besteuerung von <strong>Investmentfonds</strong> und mit gezielter<br />
Darstellung der Auswirkungen auf <strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong>.<br />
Diese Broschüre dient da<strong>zu</strong>, die komplexe Steuersystematik<br />
dar<strong>zu</strong>legen und Ihnen den allgemeinen<br />
Kurs auf<strong>zu</strong>zeigen. In welche Richtung Sie dann<br />
persönlich steuern wollen, sollten Sie unbedingt mit<br />
Ihrem Anlageberater der Sparkasse oder Landesbank<br />
individuell besprechen. Und mit Ihrem Steuerberater,<br />
mit dem Sie dann auch alle über Ihre Kapitalanlagen<br />
hinausgehenden <strong>steuerlich</strong>en Fragen im Detail<br />
erörtern sollten.<br />
Osvin Nöller,<br />
Generalbevollmächtigter der<br />
<strong>Deka</strong>Bank<br />
Deutsche Girozentrale<br />
1
Wer ein konkretes Ziel hat,<br />
nimmt den direkten Weg.<br />
I. Wer den richtigen Kurs kennt, kommt schneller in den sicheren Hafen.<br />
Der Überblick, der schneller ans Ziel führt. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 5<br />
II. Wer sich umfassend informiert, navigiert sich schneller ans Ziel.<br />
Welche Grundlagen nötig sind, um auf Steuer-Kurs <strong>zu</strong> gehen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 7<br />
Wie wird die Steuer im Einzelnen erhoben? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 7<br />
III. Wer auf alles vorbereitet <strong>ist</strong>, kann rechtzeitig vor dem Wind steuern.<br />
Vom Erwerb bis <strong>zu</strong>r Veräußerung: <strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>steuerlich</strong> <strong>zu</strong> <strong>beachten</strong>? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 11<br />
<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> die Kapitalertragsteuer? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 11<br />
Kapitalertragsteuer bei ...<br />
… im Inland bzw. im Ausland aufgelegten <strong>Investmentfonds</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 11<br />
… unterschiedlichen Arten des Ertrags<strong>zu</strong>flusses . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 12<br />
Kapitalertragsteuer und Zwischengewinn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 14<br />
Zwischengewinntopf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 15<br />
Kapitalertragsteuer und Fre<strong>ist</strong>ellungsmöglichkeiten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 15<br />
Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 16<br />
Nichtveranlagungs-Bescheinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 17<br />
Kapitalertragsteuer und Ertragsgutschrift . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 17<br />
<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> die Einkommensteuer? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 18<br />
Sparerfreibeträge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 19<br />
Werbungskosten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 19<br />
Einbehaltene Steuern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 19<br />
<strong>Was</strong> im Einzelnen einkommensteuerpflichtig <strong>ist</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 20<br />
Keine Steuerpflicht für Veräußerungsgeschäfte auf Fondsebene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 21<br />
IV. Wer langfr<strong>ist</strong>ig denkt, muss rechtzeitig seine individuelle Route festlegen.<br />
Übersicht über Erbschaft- und Schenkungsteuer. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 23<br />
V. Wer mit dem Kompass umgehen kann, segelt bei jedem Wetter ohne Probleme mit.<br />
Wie Sie Ihr Vermögen mit <strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong> auf Steuer-Kurs bringen . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 27<br />
VI. Wer die besten Ankerplätze nutzt, hat mehr vom Leben.<br />
Ausgewählte <strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong> bringen Sie auf Steuer-Kurs . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 33<br />
Steuer-Abc. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Seite 42 und 43<br />
Prax<strong>ist</strong>eil: Wie sehen die Abrechnungen<br />
und Aufstellungen im <strong>Deka</strong>Bank Depot aus? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Broschüren-Mitte<br />
Zu Ihrer Information: Beim Lesen des Textes werden Sie immer wieder rot markierte Begriffe finden. Das sagt<br />
Ihnen, dass Sie am Ende der Broschüre weitere Informationen da<strong>zu</strong> nachlesen können. In unserem Steuer-Abc auf<br />
den Seiten 42 und 43.<br />
3
I. Wer den richtigen Kurs kennt, kommt schneller in den<br />
sicheren Hafen.<br />
Der Überblick, der schneller ans Ziel führt.<br />
Wie unterscheidet sich die Kapitalertragsteuer<br />
von der Einkommensteuer?<br />
Genau definierte kapitalertragsteuerpflichtige<br />
Erträge<br />
Pauschale Steuersätze<br />
von 30% (35%) und 20%<br />
Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag<br />
1.601 EUR/3.202 EUR<br />
Ausschlaggebende Geschäftsvorfälle:<br />
■ Kauf (gezahlter Zwischengewinn)<br />
■ Verkauf<br />
(vereinnahmter Zwischengewinn)<br />
■ Ertrags<strong>zu</strong>fluss<br />
(kapitalertragsteuerpflichtige Erträge)<br />
Nach der Einführung der Zinsabschlagsteuer 1993<br />
und des Steuersenkungsgesetzes 2000 wurden die<br />
<strong>steuerlich</strong>en Konsequenzen bei der Investmentanlage<br />
immer komplexer. Ausschüttungs- und Thesaurierungsbeträge<br />
von offenen <strong>Investmentfonds</strong><br />
gehören nach wie vor <strong>zu</strong> den Einkünften aus Kapitalvermögen.<br />
Aber mit der damaligen Einführung der<br />
Zinsabschlagsteuer und der Besteuerung der Zwischengewinne<br />
auch für <strong>Investmentfonds</strong> wurde<br />
durch Ab<strong>zu</strong>g bereits bei Ertrags<strong>zu</strong>fluss eine zweite<br />
Steuer-Erhebungsweise geschaffen. Durch die Einführung<br />
des Halbeinkünfteverfahrens werden weitere<br />
Unterschiede zwischen im Inland und im Ausland aufgelegten<br />
Fonds gemacht. In diesen Zusammenhängen<br />
gilt es – <strong>zu</strong>r Umset<strong>zu</strong>ng der <strong>steuerlich</strong>en Vorgaben –,<br />
Kapitalertragsteuer Einkommensteuer<br />
Zeitpunkt der Steuerfälligkeit:<br />
■ individuell, nach jedem<br />
Geschäftsvorfall<br />
Genau definierte Einkunftsarten<br />
Individueller Steuersatz<br />
von 0 bis ca. 49%<br />
Sparer-Freibetrag<br />
1.601 EUR/3.202 EUR<br />
Ausschlaggebende Erträge:<br />
■ Kauf (ggfs. negative Einkünfte)<br />
■ Verkauf<br />
(steuerpflichtiger Zwischengewinn)<br />
■ Ertrags<strong>zu</strong>fluss<br />
(ordentliche Erträge)<br />
Zeitpunkt der Steuerfälligkeit:<br />
■ für das vergangene<br />
Kalenderjahr<br />
Die Kapitalertragsteuer <strong>ist</strong> nur eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer.<br />
Begriffe und Methoden dar<strong>zu</strong>stellen, die sich auch in<br />
den Abrechnungen bis hin <strong>zu</strong>m Depot-Jahresaus<strong>zu</strong>g<br />
wiederfinden.<br />
Die nebenstehende Übersicht erklärt kurz und knapp<br />
die Unterschiede zwischen der kapitalertrag<strong>steuerlich</strong>en<br />
und der einkommen<strong>steuerlich</strong>en Handhabung<br />
von Erträgen aus <strong>Investmentfonds</strong> für Privatanleger.<br />
In den nachfolgenden Kapiteln sind die dabei verwendeten<br />
Begriffe erläutert und die Zusammenhänge<br />
verdeutlicht, wobei sich die Erklärungen auf deutsche<br />
und ausländische <strong>Investmentfonds</strong> beziehen, die in<br />
Deutschland <strong>zu</strong>m Vertrieb <strong>zu</strong>gelassen sind. Analog der<br />
Vorgehensweise – vom Kauf über die Ertragsausschüttung<br />
bis hin <strong>zu</strong>m Depot-Jahresaus<strong>zu</strong>g – <strong>ist</strong> die kapitalertrag<strong>steuerlich</strong>e<br />
Thematik der einkommensteuerrechtlichen<br />
vorangestellt. Darüber hinaus werden die neuen<br />
Regelungen der Besteuerung der Kapitalerträge, die<br />
ab diesem Jahr gelten, erläutert. Das abschließende<br />
Kapitel gibt Hinweise und zeigt Anlagemöglichkeiten<br />
für Ihr Wertpapierdepot auf, um auf Steuer-Kurs <strong>zu</strong><br />
gehen.<br />
5
6<br />
Auf einen Blick:<br />
Wichtige <strong>steuerlich</strong>e Änderungen der letzten Jahre, die Sie als Anleger kennen sollten.<br />
• Die Freibeträge für Einkünfte aus Kapitalvermögen betragen 1.601 EUR für Ledige und<br />
3.202 EUR für Ehegatten.<br />
• Die Grundfreibeträge bei der Bemessung der Einkommensteuer werden sukzessive erhöht,<br />
und die Eingangssteuersätze sowie die Spitzensteuersätze werden reduziert.<br />
• Dividenden aus inländischen <strong>Investmentfonds</strong>anteilen unterliegen bei Privatanlegern in der Regel nur<br />
noch <strong>zu</strong>r Hälfte der Einkommensteuer (Halbeinkünfteverfahren). Das Körperschaftsteueranrechnungsguthaben<br />
entfällt.<br />
• Quasi Verdoppelung des Fre<strong>ist</strong>ellungsbetrages und des Sparer-Freibetrages bei ausschließlicher<br />
Anlage in inländischen Aktienfonds.<br />
• Die Kapitalertragsteuer auf inländische Dividenden, die von einer inländischen Fondsgesellschaft<br />
bezogen werden, sinkt auf 20 %.
II. Wer sich umfassend informiert, navigiert sich schneller ans Ziel.<br />
Welche Grundlagen nötig sind, um auf Steuer-Kurs <strong>zu</strong> gehen.<br />
Die Besteuerung der „Einkünfte aus Kapitalvermögen“<br />
regeln das Einkommensteuergesetz (EStG) und dessen<br />
Auslegung durch Rechtsprechung, Richtlinien der<br />
Finanzverwaltung und Kommentare.<br />
§ 1 EStG regelt z. B. die persönlichen Vorausset<strong>zu</strong>ngen<br />
und den Umfang der individuellen Einkommensteuerpflicht.<br />
Danach unterliegen unbeschränkt Steuerpflichtige<br />
– für die diese Broschüre entwickelt wurde – mit<br />
ihrem gesamten Welteinkommen der deutschen Einkommensteuer.<br />
Egal wo sie es erzielt haben. Folglich<br />
sind alle „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ einkommensteuerpflichtig<br />
– genau wie z. B. alle „Einkünfte aus<br />
nichtselbstständiger Arbeit“.<br />
Welche Einkünfte der Einkommensteuer unterliegen,<br />
legt § 2 EStG fest.<br />
Werden alle Einkunftsarten <strong>steuerlich</strong> gleich behandelt?<br />
Wie wird die Steuer im Einzelnen erhoben?<br />
Im deutschen Steuersystem gibt es zwei verschiedene<br />
Erhebungsarten: durch Ab<strong>zu</strong>g bzw. durch Veranlagung.<br />
Bei der Erhebung durch Ab<strong>zu</strong>g wird die Steuer schon<br />
bei Ertrags<strong>zu</strong>fluss abgezogen, z. B. bei der Lohnund<br />
Gehaltszahlung. Der Arbeitnehmer erhält nicht<br />
das Brutto-, sondern das Nettogehalt ausgezahlt.<br />
Denn der Arbeitgeber leitet die schon abgezogenen<br />
Steuern und Sozialabgaben direkt an die <strong>zu</strong>ständigen<br />
Stellen weiter. Eventuell <strong>zu</strong> viel gezahlte Steuern<br />
erhält der Arbeitnehmer erst über seine Einkommensteuerveranlagung<br />
<strong>zu</strong>rück.<br />
Anders verhält es sich bei der Erhebung durch Veranlagung.<br />
Hier werden die Einkünfte erst in der<br />
Einkunftsarten: Arten der Besteuerung:<br />
Land- & Forstwirtschaft<br />
Gewerbebetrieb<br />
selbstständige Arbeit<br />
nichtselbstständige Arbeit<br />
Kapitalvermögen<br />
Vermietung & Verpachtung<br />
sonstige Einkünfte (im Sinne § 22 EStG)<br />
Mehr über diese beiden<br />
Einkunftsarten lesen Sie im<br />
Detail in dieser Broschüre.<br />
Steuerab<strong>zu</strong>g<br />
durch Vorausbesteuerung<br />
Steuererklärung<br />
Steuerschuld<br />
Nur bei zwei Einkunftsarten wird eine Vorausbesteuerung durch Steuerab<strong>zu</strong>g vorgenommen.<br />
Anrechnung<br />
7
8<br />
Welche Erträge fließen dem Anleger <strong>zu</strong>?<br />
Fonds<br />
Gesamtausschüttung<br />
Barausschüttung<br />
Anleger<br />
Direkt<br />
Steuererklärung<br />
Steuerab<strong>zu</strong>g<br />
Indirekt<br />
Verrechnung<br />
Alle Erträge fließen dem Anleger <strong>zu</strong>.<br />
Eine Doppelbesteuerung<br />
wird i.d.R. vermieden<br />
Anrechnung<br />
Einkommensteuererklärung angegeben und über die<br />
Einkommensteuerveranlagung versteuert. So sind<br />
z. B. in der Anlage SO (früher Teil der KSO) die so<br />
genannten „Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften“,<br />
auch als „Gewinne aus Spekulationsgeschäften“<br />
oder als „Spekulationsgewinne“<br />
bekannt, auf<strong>zu</strong>l<strong>ist</strong>en. Diese können z. B. beim Verkauf<br />
von Fondsanteilen innerhalb der Spekulationsfr<strong>ist</strong> von<br />
einem Jahr entstehen.<br />
Zur Ermittlung des persönlichen Steuersatzes des Anlegers<br />
werden alle steuerpflichtigen Einkünfte eines<br />
Kalenderjahres herangezogen. Und zwar im Rahmen<br />
der „Jahresabrechnung“ – der Einkommensteuererklärung<br />
–, auf die die Seiten 18 f. näher eingehen.<br />
Die Einkünfte aus Kapitalvermögen sind dann <strong>zu</strong> versteuern,<br />
wenn sie als dem Anleger <strong>zu</strong>geflossen gelten.<br />
Für Ausschüttungen <strong>ist</strong> das der Tag, an dem die<br />
Ausschüttung erfolgt. Das <strong>ist</strong> auch gleichzeitig der<br />
frühestmögliche Gutschriftstermin. Egal wann der<br />
Anleger tatsächlich über den Betrag verfügt (bspw.<br />
spätere Einlösung des Kupons). Bei thesaurierenden<br />
Fonds gilt eine Zuflussfiktion: D. h., die ordentlichen<br />
Einkünfte (z. B. Zinsen, Dividenden, Mieterträge bei<br />
Immobilienfonds und Gewinne aus bestimmten<br />
Termingeschäften) gelten als dem Anleger <strong>zu</strong>m Ende<br />
des Fondsgeschäftsjahres <strong>zu</strong>geflossen. Die Termine<br />
sind bei den einzelnen <strong>Investmentfonds</strong> unterschiedlich<br />
und können z. B. dem Verkaufsprospekt entnommen<br />
werden.<br />
Die im Beispiel dargestellten (ordentlichen) Erträge<br />
des Ari<strong>Deka</strong> (blaues Dreieck) wurden im 1. Geschäftsjahr<br />
erzielt, fließen dem Anleger aber erst mit der<br />
Ausschüttung im folgenden Kalenderjahr (2. Jahr) <strong>zu</strong><br />
(roter Balken). Berücksichtigung finden sie dann im<br />
nächstfolgenden Jahr in der Steuererklärung für das<br />
Kalenderjahr (2. Jahr), die nicht vor dem 1. Januar des<br />
3. Jahres erstellt werden kann.<br />
Wann sind Erträge <strong>zu</strong> versteuern?<br />
Beispiel: Ari<strong>Deka</strong><br />
Stetiges<br />
Anwachsen<br />
der Erträge<br />
Geschäftsjahr des Fonds<br />
01.01.<br />
31.12.<br />
Erträge werden:<br />
erwirtschaftet<br />
Steuerlicher<br />
Zufluss<br />
(KESt-Ab<strong>zu</strong>g)<br />
20.02.<br />
Ausschüttung<br />
1. Jahr 2. Jahr 3. Jahr<br />
ausgeschüttet<br />
In der Steuererklärung des Folgejahres<br />
der Ausschüttung.<br />
31.12.<br />
Steuererklärung<br />
versteuert
Der Ab<strong>zu</strong>g der Kapitalertragsteuer (KESt), die nachfolgend<br />
ausführlich beschrieben <strong>ist</strong>, erfolgt in der<br />
Regel <strong>zu</strong>m Zeitpunkt des Zuflusses. Dieser stellt jedoch<br />
eine <strong>steuerlich</strong>e Vorauszahlung dar, die mit der in der<br />
Einkommensteuererklärung ermittelten Steuerschuld<br />
verrechnet werden kann. So wird eine doppelte oder<br />
mehrfache Besteuerung vermieden.<br />
Privatanleger, die in <strong>Investmentfonds</strong> investieren, sollen<br />
nach dem Transparenzgrundsatz dem Direktanleger<br />
in Wertpapieren <strong>steuerlich</strong> weitgehend gleichgestellt<br />
werden. Entsprechend sind Zinsen, die der<br />
Anleger in der Direktanlage erzielt, ebenso steuerpflichtig<br />
wie Zinsen, die über einen <strong>Investmentfonds</strong><br />
vereinnahmt werden. Auf alle zinsabschlagsteuer-<br />
Alles Wichtige auf einen Blick:<br />
pflichtigen Erträge wird ein Zinsabschlag sowie der<br />
Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag erhoben. Bei deutschen <strong>Investmentfonds</strong>,<br />
die in Anteilen inländischer Unternehmen<br />
investieren und somit inländische Dividendenerträge<br />
erzielen, wird die Kapitalertragsteuer auf Dividenden<br />
im Rechenschaftsbericht ausgewiesen und an die<br />
Anteilinhaber weitergereicht. Bei Aktienfonds, die in<br />
ausländischen Aktien anlegen, erhält der Anleger,<br />
soweit angefallen, eine Bescheinigung über die anrechenbare<br />
ausländische Quellensteuer. Diese kann<br />
er im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung<br />
anrechnen lassen, sodass es auch hier zwischen dem<br />
Fondsanleger und dem Direktanleger keine Unterschiede<br />
gibt.<br />
Zins- und Dividendenerträge, Miet- und Pachterträge und Gewinne aus bestimmten Termingeschäften<br />
unterliegen der inländischen Einkommensteuer. Unabhängig davon, ob<br />
• diese aus direkten Anlagen in Aktien und/oder festverzinslichen<br />
Wertpapieren oder <strong>Investmentfonds</strong>anlagen – z. B. Aktien-,<br />
Renten-, Offenen Immobilienfonds – erzielt werden<br />
• Wertpapiere in einem in- oder ausländischen Depot verwahrt<br />
oder eigenverwahrt sind<br />
• diese aus in- oder ausländischen Erträgen stammen<br />
Da<strong>zu</strong> ein Hinweis: Erträge aus Offenen Immobilienfonds werden beim Anleger als Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen behandelt und unterliegen somit dem Zinsabschlag, wie z. B. <strong>Deka</strong>-ImmobilienFonds<br />
oder <strong>Deka</strong>-ImmobilienEuropa.<br />
9
III. Wer auf alles vorbereitet <strong>ist</strong>, kann rechtzeitig vor dem Wind steuern.<br />
Vom Erwerb bis <strong>zu</strong>r Veräußerung: <strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>steuerlich</strong> <strong>zu</strong> <strong>beachten</strong>?<br />
<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> die Kapitalertragsteuer?<br />
Die Kapitalertragsteuer (KESt) <strong>ist</strong> eine Ab<strong>zu</strong>gsteuer,<br />
die die Kreditinstitute aufgrund gesetzlicher Verpflichtung<br />
beim Ertrags<strong>zu</strong>fluss von bestimmten<br />
Erträgen aus Kapitalvermögen einbehalten und an das<br />
Finanzamt weiterleiten müssen. Und zwar bei der<br />
Direktanlage in Höhe von 30 % bei Zinserträgen und<br />
in Höhe von 20 % bei inländischen Dividendenerträgen.<br />
Die Kapitalertragsteuer auf den Zinsanteil erhöht<br />
sich bei Tafelgeschäften auf 35 %. Zusätzlich wird<br />
auf die Kapitalertragsteuer noch der Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />
(<strong>zu</strong>rzeit 5,5 %) erhoben. Die Kapitalertragsteuer<br />
<strong>ist</strong> eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld<br />
des Anlegers. Erträge, die nicht kapitalertragsteuerpflichtig<br />
sind, können aber trotzdem der<br />
materiellen Einkommensteuerpflicht unterliegen.<br />
Daraus folgt, dass die kapitalertragsteuer- und die einkommensteuerpflichtigen<br />
Erträge einiger <strong>Investmentfonds</strong><br />
unterschiedlich sind.<br />
Wie können <strong>Investmentfonds</strong> klassifiziert werden?<br />
Ertrags<strong>zu</strong>fluss<br />
Ausschüttung<br />
Thesaurierung<br />
Inland<br />
Ari<strong>Deka</strong><br />
<strong>Deka</strong>Fonds<br />
Rendit<strong>Deka</strong><br />
<strong>Deka</strong>Spezial<br />
<strong>Deka</strong>Tresor<br />
Nach der Erhebungsweise der Kapitalertragsteuer.<br />
Auflegungsland<br />
Ausland<br />
<strong>Deka</strong>Lux-Europa TF<br />
<strong>Deka</strong>Lux-Deutschland TF<br />
<strong>Deka</strong>-Flex: Euro (B)<br />
<strong>Deka</strong>Lux-Bond<br />
<strong>Deka</strong>Lux-Japan<br />
<strong>Deka</strong>-Flex: Euro (A)<br />
Einteilung von <strong>Investmentfonds</strong> nach<br />
kapitalertrag<strong>steuerlich</strong>er Behandlung.<br />
Für <strong>Investmentfonds</strong>anteile gibt es verschiedene Arten<br />
der Verwahrung. Daraus ergeben sich unterschiedliche<br />
Erhebungsformen. Üblich <strong>ist</strong> die Verwahrung in<br />
einem Investmentdepot (z. B. im <strong>Deka</strong>Bank Depot)<br />
oder in einem Wertpapierdepot bei der Sparkasse.<br />
Neben der Verwahrart und dem Auflegungsland nehmen<br />
auch die Art des Ertrages sowie des Ertrags<strong>zu</strong>flusses<br />
Einfluss auf die kapitalertrag<strong>steuerlich</strong>e<br />
Behandlung von <strong>Investmentfonds</strong>.<br />
Kapitalertragsteuer bei im Inland bzw. im<br />
Ausland aufgelegten <strong>Investmentfonds</strong>.<br />
Grundsätzlich wird auch auf die Einnahmen aus <strong>Investmentfonds</strong><br />
eine Kapitalertragsteuer einbehalten. Die<br />
genaue Höhe und der Zeitpunkt des Kapitalertragsteuerab<strong>zu</strong>gs<br />
hängen von mehreren Faktoren ab. Zum<br />
Beispiel davon, ob der Fonds im In- oder Ausland<br />
aufgelegt wurde.<br />
Im Ausland aufgelegte <strong>Investmentfonds</strong>.<br />
Bei im Ausland aufgelegten und in Deutschland <strong>zu</strong>m<br />
Vertrieb <strong>zu</strong>gelassenen Fonds sind die gesamten<br />
ordentlichen Erträge – z. B. Zinsen und Dividenden,<br />
nicht aber Veräußerungsgewinne – kapitalertragsteuerpflichtig.<br />
Und zwar mit einem einheitlichen Satz<br />
von 30 % (bzw. 35 % für Fonds, die im Tafelgeschäft<br />
gehalten werden).<br />
Im Inland aufgelegte <strong>Investmentfonds</strong>.<br />
Bei Erträgen eines <strong>Investmentfonds</strong>, dessen Verwaltungsgesellschaft<br />
im Inland ansässig <strong>ist</strong>, richten sich<br />
Kapitalertragsteuerpflicht und die Höhe des Steuerab<strong>zu</strong>gs<br />
nach der Art der erzielten Erträge. Ähnlich wie<br />
Direktanlagen sind Zinsen grundsätzlich zinsabschlagsteuerpflichtig<br />
mit einem Steuersatz von 30 %.<br />
Dividenden inländischer Aktiengesellschaften unterliegen<br />
einer Kapitalertragsteuer von 20 %. Obwohl diese<br />
Dividenden nach dem Halbeinkünfteverfahren (siehe<br />
im Einzelnen Seite 20) nur noch <strong>zu</strong>r Hälfte einkommensteuerpflichtig<br />
sind, unterliegt grundsätzlich der<br />
gesamte Dividendenertrag der Kapitalertragsteuer.<br />
Auf ausländische Dividenden wird dagegen kein<br />
Ab<strong>zu</strong>g deutscher Kapitalertragsteuer vorgenommen.<br />
Bei Offenen Immobilienfonds <strong>ist</strong> <strong>zu</strong> <strong>beachten</strong>, dass<br />
neben den Zinsen auch Mieteinnahmen aus Immobilien<br />
<strong>zu</strong> den zinsabschlagsteuerpflichtigen Erträgen<br />
zählen.<br />
11
12<br />
Kapitalertragsteuer bei unterschiedlichen<br />
Arten des Ertrags<strong>zu</strong>flusses.<br />
Ausschüttungen, die über ein ausländisches Depot<br />
vereinnahmt werden, unterliegen nicht der Zinsabschlagsteuer,<br />
aber der Kapitalertragsteuer auf Dividenden,<br />
die von der inländischen Kapitalanlagegesellschaft<br />
direkt einbehalten wird. Unabhängig davon<br />
unterliegen diese Erträge wie bei Inlandsverwahrung<br />
grundsätzlich der Einkommensteuer. Die erzielten<br />
Kapitalerträge werden dann im Rahmen der persönlichen<br />
Einkommensteuererklärung berücksichtigt.<br />
Bei Verwahrung in einem inländischen Depot – von<br />
der in den folgenden Ausführungen ausgegangen<br />
wird – wird die Kapitalertragsteuer direkt abgezogen.<br />
Bei ausschüttenden Fonds.<br />
Die überwiegende Anzahl der <strong>Investmentfonds</strong> schüttet<br />
ihre ordentlichen Erträge einmal jährlich an die<br />
Anteileigner aus. Die Kapitalertragsteuer <strong>ist</strong> dann von<br />
der Ausschüttung ein<strong>zu</strong>behalten, wenn keine Fre<strong>ist</strong>ellung<br />
möglich <strong>ist</strong>. Dies gilt sowohl für inländische als<br />
auch für die im Ausland aufgelegten <strong>Investmentfonds</strong>.<br />
Das heißt z. B. bei <strong>Deka</strong>Fonds oder bei<br />
Rendit<strong>Deka</strong>, die beide in Deutschland aufgelegt sind:<br />
Hier wird die Kapitalertragsteuer grundsätzlich mit<br />
der Ertragsgutschrift verrechnet. Das Gleiche gilt für<br />
<strong>Deka</strong>Lux-USA oder <strong>Deka</strong>Lux-Bond, ausschüttende ausländische<br />
Fonds mit Vertriebs<strong>zu</strong>lassung in Deutschland.<br />
Allerdings unterscheiden sich die Kapitalertragsteuersätze<br />
und die kapitalertragsteuerpflichtigen<br />
Erträge: Denn bei der Ausschüttung ausländischer<br />
Fonds unterliegen alle ordentlichen Erträge der Kapitalertragsteuer<br />
von 30 % – egal ob es sich um Zinsen<br />
oder Dividenden handelt. Bei inländischen Fonds wird<br />
dagegen genau unterschieden, ob es sich um Zinsoder<br />
Dividendenerträge handelt.<br />
Wie setzt sich die Wertentwicklung eines<br />
inländischen ausschüttenden Fonds <strong>zu</strong>sammen?<br />
EUR<br />
23,0<br />
22,5<br />
22,0<br />
21,5<br />
21,0<br />
20,5<br />
20,0<br />
19,5<br />
19,0<br />
18,5<br />
18,0<br />
Beispiel: Rendit<strong>Deka</strong><br />
Mit Wiederanlage der<br />
Ausschüttung<br />
Mit Wiederanlage der<br />
Ausschüttung nach Steuern<br />
Ohne Wiederanlage der<br />
Ausschüttung<br />
Ende des<br />
Geschäftsjahres<br />
1. Jahr<br />
20.02.<br />
Ausschüttung<br />
2. Jahr<br />
20.02.<br />
Ausschüttung<br />
Ende des<br />
Geschäftsjahres<br />
Aus der Anteilpreisentwicklung <strong>zu</strong>züglich der<br />
jeweiligen Ausschüttungen.<br />
3. Jahr<br />
Bei thesaurierenden Fonds.<br />
Thesaurierende Fonds schütten die Erträge nicht aus,<br />
sondern diese verbleiben im Fondsvermögen wie<br />
z. B. beim Rentenfonds <strong>Deka</strong>Tresor (inländischer Fonds)<br />
oder beim geldmarktnahen Fonds <strong>Deka</strong>-Flex: Euro (A)<br />
(ausländischer Fonds). Deshalb erhält der Anleger<br />
auch keine Ertragsgutschrift auf sein Konto. Und: Da<br />
ausschließlich im Inland Kapitalertragsteuer erhoben<br />
werden kann, <strong>ist</strong> wie folgt <strong>zu</strong> unterscheiden.<br />
Inländische thesaurierende Fonds.<br />
Bei den inländischen thesaurierenden Fonds, hier am<br />
Beispiel <strong>Deka</strong>Tresor, <strong>ist</strong> die Kapitalanlagegesellschaft –<br />
in diesem Fall die <strong>Deka</strong> Investment GmbH – durch das<br />
Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften verpflichtet,<br />
die Kapitalertragsteuer <strong>zu</strong>züglich des Solidaritäts<strong>zu</strong>schlages<br />
automatisch ein<strong>zu</strong>behalten. Übrig bleibt der<br />
Thesaurierungsbetrag. Mit der Folge, dass – am ersten<br />
Tag des neuen Geschäftsjahres – die Anteilpreise<br />
um den Einbehalt <strong>zu</strong>rückgehen. Der entnommene<br />
Betrag fließt direkt dem Finanzamt <strong>zu</strong>. Der Anleger<br />
mit ausreichendem Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag erhält den<br />
Barausgleich, im <strong>Deka</strong>Bank Depot werden entsprechende<br />
neue Fondsanteile gutgeschrieben. In allen<br />
anderen Fällen erhält er über den <strong>steuerlich</strong>en Ab<strong>zu</strong>g<br />
eine Bescheinigung, spätestens als Anlage des Depot-<br />
Jahresaus<strong>zu</strong>ges, die er mit seiner Einkommensteuererklärung<br />
einreichen kann.
Wie setzt sich die Wertentwicklung eines<br />
inländischen thesaurierenden Fonds <strong>zu</strong>sammen?<br />
EUR<br />
70<br />
69<br />
68<br />
67<br />
66<br />
65<br />
64<br />
63<br />
62<br />
61<br />
Beispiel: <strong>Deka</strong>Tresor<br />
Fiktive Entwicklung ohne<br />
ZASt-Einbehalt<br />
Tatsächliche Entwicklung<br />
des Anteilpreises<br />
Thesaurierung erfolgt<br />
mit ZASt-Einbehalt<br />
(jeweils <strong>zu</strong>m 31.12.)<br />
Ende des<br />
Geschäftsjahres<br />
1. Jahr<br />
2. Jahr<br />
Ende des<br />
Geschäftsjahres<br />
Aus der Anteilpreisentwicklung <strong>zu</strong>züglich des<br />
jeweiligen ZASt-Einbehalts.<br />
3. Jahr<br />
Ausländische thesaurierende Fonds.<br />
Im Gegensatz <strong>zu</strong> den inländischen thesaurierenden<br />
Fonds erfolgt kein Preisabschlag auf den Anteilpreis<br />
<strong>zu</strong>m Ende des Geschäftsjahres. Denn die ausländische<br />
Kapitalanlagegesellschaft führt keine bundesdeutschen<br />
Steuern <strong>zu</strong>lasten des Fondsvermögens ab. Der<br />
Zinsabschlag <strong>zu</strong>züglich des Solidaritäts<strong>zu</strong>schlages wird<br />
erst beim Anteilverkauf über ein inländisches Kreditinstitut<br />
verrechnet. Und zwar wie folgt: Die seit dem<br />
Kauf aufgelaufenen thesaurierten ordentlichen Erträge<br />
für die vergangenen Geschäftsjahre, die so genannten<br />
ausschüttungsgleichen Erträge, und der Zwischengewinn<br />
für das laufende Geschäftsjahr werden addiert.<br />
Auf die Gesamtsumme der ausländischen Erträge<br />
wird dann der Abschlag errechnet.<br />
Eine abweichende Behandlung ergibt sich allerdings,<br />
wenn der Fondsanteil nicht bei demselben Kreditinstitut<br />
gekauft, verwahrt und veräußert wird: Das<br />
inländische Kreditinstitut behält in diesem Fall auf alle<br />
aufgelaufenen ordentlichen Erträge, die seit dem<br />
1. Januar 1994 entstanden sind, Zinsabschlag <strong>zu</strong>züglich<br />
Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag ein. Die Regelung betrifft beispielsweise<br />
Depoteinlieferungen ausländischer thesaurierender<br />
Fonds mit anschließender Veräußerung durch<br />
eine deutsche Depotstelle. Materiell einkommensteuerpflichtig<br />
sind zwar nach wie vor die auf die Besitzzeit<br />
entfallenden Erträge, aber der Zinsabschlagsteuerab<strong>zu</strong>g<br />
wird hiervon unabhängig auf einen möglicherweise<br />
sehr viel höheren Ertrag einbehalten.<br />
Wie setzt sich die Wertentwicklung eines ausländischen<br />
thesaurierenden Fonds <strong>zu</strong>sammen?<br />
EUR<br />
840<br />
830<br />
820<br />
810<br />
800<br />
790<br />
780<br />
770<br />
760<br />
750<br />
Beispiel: <strong>Deka</strong>-Flex: Euro (A)<br />
Entwicklung des Anteilpreises<br />
Thesaurierung<br />
erfolgt ohne<br />
KESt-Einbehalt<br />
Ende des<br />
Geschäftsjahres<br />
31.03.<br />
1. Jahr<br />
Ende des<br />
Geschäftsjahres<br />
31.03.<br />
2. Jahr<br />
Ende des<br />
Geschäftsjahres<br />
31.03.<br />
3. Jahr<br />
Die Anteilpreisentwicklung <strong>ist</strong> bis <strong>zu</strong>m Verkauf der<br />
Anteile identisch mit der Wertentwicklung.<br />
Wie kann die Kapitalertragsteuer beim<br />
Verkauf ausländischer thesaurierender Fonds<br />
errechnet werden?<br />
Beispiel: <strong>Deka</strong>-Flex: Euro (A)<br />
bei inländischer Depotverwahrung<br />
= seit 01.01.94<br />
<strong>zu</strong>geflossene Erträge<br />
+ aufgelaufener Zwischengewinn<br />
bis 24.07.02<br />
= Grundlage für die<br />
Kapitalertragsteuer<br />
Davon<br />
30% Kapitalertragsteuer<br />
Davon<br />
5,5% Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />
1) Wegen einmaliger Änderung des Geschäftsjahres gab es einen zweiten Thesaurierungstermin.<br />
2) Keine Fre<strong>ist</strong>ellung berücksichtigt.<br />
1994<br />
1995<br />
1996<br />
1997<br />
1998<br />
1999<br />
2000<br />
(30.09.) 1) 2000<br />
2001<br />
Thesaurierungsbeträge<br />
der einzelnen Jahre<br />
35,05<br />
26,53<br />
24,61<br />
17,48<br />
18,72<br />
21,06<br />
18,08<br />
10,84<br />
27,95<br />
200,32<br />
22,00<br />
222,32 2)<br />
66,70<br />
3,67<br />
Durch die Addition der <strong>zu</strong>geflossenen Erträge und des<br />
aufgelaufenen Zwischengewinnes.<br />
13
Wie sieht eine Anteilpreisveröffentlichung<br />
in der Tagespresse aus?<br />
Beispiel aus dem Handelsblatt, 16.05.2002.<br />
Welche Zwischengewinne fallen beim Kauf bzw. Verkauf<br />
von Investmentanteilen an?<br />
Kauf <strong>Deka</strong>Spezial am 02.04.02<br />
Pro Anteil 50 Anteile<br />
Ausgabepreis<br />
Anteilpreis<br />
EUR 253,75 EUR 12.687,50<br />
EUR 229,05 EUR<br />
gezahlter<br />
vereinnahmter<br />
Zwischengewinn Zwischengewinn<br />
Zwischengewinn Zwischengewinn<br />
EUR 0,01 EUR 0,50<br />
EUR 0,06 EUR 3,00<br />
Einzahlungsbetrag<br />
*Keine Fre<strong>ist</strong>ellung und Verrechnung von Zwischengewinnen berücksichtigt.<br />
Verkauf* <strong>Deka</strong>Spezial am 15.05.02<br />
Pro Anteil 50 Anteile<br />
Davon Zinsabschlagsteuer<br />
(30%)<br />
Davon Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />
(5,5%)<br />
EUR 12.687,50<br />
Auszahlungsbetrag EUR<br />
Gezahlter Zwischengewinn als <strong>steuerlich</strong>es Guthaben, vereinnahmter<br />
Zwischengewinn als <strong>steuerlich</strong>e Vorauszahlung.<br />
14<br />
EUR<br />
EUR<br />
11.452,50<br />
0,90<br />
0,05<br />
11.451,55<br />
Kapitalertragsteuer und Zwischengewinn.<br />
Beim Kauf oder Verkauf von festverzinslichen Wertpapieren<br />
werden üblicherweise Stückzinsen gutgeschrieben<br />
oder belastet. Bei <strong>Investmentfonds</strong> sind dies<br />
die Zwischengewinne. Durch die Einführung der<br />
Zwischengewinne <strong>ist</strong> der Fondsanleger dem Direktanleger<br />
weitgehend gleichgestellt. Denn die Zwischengewinne<br />
sind vergleichbar mit den Stückzinsen, die bei<br />
einer Direktanlage anfallen. Der Zwischengewinn eines<br />
Fonds <strong>ist</strong> der dem Anleger noch nicht <strong>zu</strong>geflossene<br />
(bzw. noch nicht ausgeschüttete oder thesaurierte)<br />
Ertrag, sofern er aus Zinsen und Zinsansprüchen bzw.<br />
Gewinnen aus bestimmten Termingeschäften besteht.<br />
Kursgewinne, Dividenden und Mieterträge zählen<br />
nicht da<strong>zu</strong>.<br />
Der Zwischengewinn <strong>ist</strong> somit im Anteilpreis enthalten<br />
und wird börsentäglich in den verschiedenen Medien<br />
veröffentlicht (siehe das nebenstehende Beispiel einer<br />
Anteilpreisveröffentlichung).<br />
Damit wird der Zwischengewinn sowohl beim Kauf<br />
als auch beim Verkauf von Anteilen in den Kunden-<br />
Abrechnungen berücksichtigt. Kauft der Anleger<br />
Fondsanteile, zahlt er als Teil des Anteilpreises den<br />
Zwischengewinn. Verkauft er die Anteile vor dem<br />
Ertrags<strong>zu</strong>fluss, vereinnahmt er den Zwischengewinn.<br />
Diese vom Anleger beim Verkauf von Fondsanteilen<br />
vereinnahmten Zwischengewinne sind einkommensteuerpflichtig,<br />
beim Kauf gezahlte Zwischengewinne<br />
mindern die steuerpflichtigen Einkünfte. Dadurch wird<br />
sichergestellt, dass der Anleger nur die Zinsen <strong>zu</strong><br />
versteuern hat, die dem Fonds während seiner Besitzzeit<br />
<strong>zu</strong>geflossen sind. Zwischengewinne unterliegen<br />
darüber hinaus dem Zinsabschlag von 30 % sowie<br />
dem Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag hierauf. Die Berücksichtigung<br />
der Zwischengewinne erfolgt durch eine besondere<br />
Methode, den so genannten „Zwischengewinntopf“.
Zwischengewinntopf.<br />
Zwischengewinn-Verrechnung bei Kauf und<br />
Verkauf.<br />
Bei jedem Kauf von Fondsanteilen wird bei der Investmentgesellschaft<br />
für jeden Anleger der gezahlte<br />
Zwischengewinn in den so genannten Zwischengewinntopf<br />
eingestellt. Vereinnahmt der Anleger später<br />
im gleichen Kalenderjahr durch den Verkauf von<br />
Fondsanteilen zinsabschlagsteuerpflichtigen Zwischengewinn,<br />
wird dieser <strong>zu</strong>nächst mit dem vorher gezahlten<br />
Zwischengewinn verrechnet. Nur wenn nach<br />
dieser Verrechnung und nach Anrechnung des Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrages<br />
ein positiver Betrag verbleibt, wird ein<br />
Zinsabschlag einbehalten.<br />
Wie funktioniert das Prinzip des Zwischengewinntopfes?<br />
Kunde<br />
kauft<br />
Jan. Febr. März Apr. Mai Juni Juli Aug. Sept. Okt. Nov. Dez.<br />
Gutschrift*:<br />
gezahlter<br />
Zwischengewinn<br />
Zwischengewinntopf<br />
Wenn vorhanden:<br />
Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag<br />
Belastung:<br />
vereinnahmter<br />
Zwischengewinn<br />
Kunde<br />
verkauft<br />
*Gezahlte Zwischengewinne können auch mit zinsabschlagsteuerpflichtigen Erträgen bei Ausschüttung/Thesaurierung verrechnet werden.<br />
Die gezahlten und vereinnahmten Zwischengewinne können in den einzelnen<br />
Kalenderjahren miteinander verrechnet werden.<br />
Zwischengewinn-Verrechnung bei Ertrags<strong>zu</strong>fluss.<br />
Auch zinsabschlagsteuerpflichtige Erträge, die bei der<br />
Ausschüttung bzw. Thesaurierung anfallen, werden<br />
mit den im Zwischengewinntopf vorgehaltenen<br />
gezahlten Zwischengewinnen verrechnet. Reicht die<br />
Höhe des Topfes nicht aus, wird – sofern keine<br />
Fre<strong>ist</strong>ellung vorliegt – Zinsabschlagsteuer einbehalten.<br />
Zum Jahresende wird der Topf auf Null gestellt.<br />
Eventuelle noch darin befindliche gezahlte Zwischengewinne<br />
sind dann im Depot-Jahresaus<strong>zu</strong>g als<br />
„negative Einkünfte aus Kapitalvermögen“ ausgewiesen,<br />
die der Anleger mit anderen Einkünften in seiner<br />
Einkommensteuererklärung verrechnen kann.<br />
Kapitalertragsteuer und Fre<strong>ist</strong>ellungsmöglichkeiten.<br />
Ob bei einem Verkauf oder bei einer Ertragsausschüttung<br />
bzw. -thesaurierung auch tatsächlich Kapitalertragsteuer<br />
vom inländischen Kreditinstitut einbehalten<br />
werden muss, hängt vom Anleger ab. Und zwar<br />
davon, ob er die bestehenden Möglichkeiten nutzt,<br />
sich vom Kapitalertragsteuerab<strong>zu</strong>g <strong>zu</strong> befreien. Unter<br />
bestimmten Vorausset<strong>zu</strong>ngen kann der Anleger von<br />
der direkten Pauschalbesteuerung befreit werden. Und<br />
zwar dann, wenn …<br />
… ein ausreichender Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag vorliegt.<br />
… eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung ausgestellt<br />
wurde.<br />
15
Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag<br />
der <strong>Deka</strong>Bank.<br />
16<br />
Wie vollzieht sich die Wiederanlage der Ertragsausschüttung?<br />
Beispiel: <strong>Deka</strong>-EuropaBond TF, 20.08.02<br />
Mit Fre<strong>ist</strong>ellung (in EUR pro Anteil)* Ohne Fre<strong>ist</strong>ellung (in EUR pro Anteil)*<br />
Ausschüttung<br />
+ anrechenbare Kapitalertragsteuer<br />
auf Dividendenbeträge (20%)<br />
+ (darauf) anrechenbarer Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />
(5,5%)<br />
= Gesamtausschüttung<br />
: Anteilpreis vom 20.08.2002<br />
= neue Fondsanteile<br />
*Rundungsdifferenzen können <strong>zu</strong> abweichenden Angaben führen.<br />
Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag.<br />
1,84<br />
Jeder Privatanleger kann dem<br />
depotführenden Kreditinstitut<br />
einen Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag bis <strong>zu</strong><br />
1.601 Euro erteilen. Dieser setzt<br />
sich aus dem Sparerfreibetrag von<br />
1.550 Euro und einer Werbungskostenpauschale<br />
von 51 Euro<br />
<strong>zu</strong>sammen. Für <strong>zu</strong>sammen veranlagte<br />
Eheleute verdoppeln sich<br />
diese Beträge.<br />
Dieser Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag kann<br />
auch auf mehrere Kreditinstitute<br />
verteilt werden. Die Obergrenze<br />
in der Summe <strong>ist</strong> aber in jedem<br />
Fall immer 1.601 Euro bzw.<br />
3.202 Euro. Die Kreditinstitute<br />
sind gesetzlich verpflichtet, dem Bundesamt für Finanzen<br />
sowohl Name und Adresse des Ausstellers als<br />
auch die Summe der tatsächlichen Beanspruchung des<br />
Freibetrages <strong>zu</strong> übermitteln.<br />
–<br />
–<br />
1,84<br />
36,51<br />
0,0504<br />
Dies hängt von der Höhe der verbleibenden Fre<strong>ist</strong>ellung ab.<br />
Gesamtausschüttung<br />
– einbehaltene Kapitalertragsteuer<br />
auf Dividendenerträge (20%)<br />
– anrechenbarer Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />
auf die anrechenbare KESt (5,5%)<br />
= Ausschüttung (vor ZASt)<br />
– anrechenbare Kapitalertragsteuer<br />
auf Zinsanteil (30%)<br />
– anrechenbarer Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />
auf die anrechenbare KESt (5,5%)<br />
= Anlagebetrag<br />
: Anteilpreis vom 20.08.2002<br />
= neue Fondsanteile<br />
1,84<br />
–<br />
–<br />
1,84<br />
0,55<br />
0,03<br />
1,26<br />
36,51<br />
0,0345<br />
Mit den Fondsausschüttungen in der ersten Jahreshälfte<br />
2002 werden von inländischen Fonds noch nach<br />
altem Recht vereinnahmte Dividenden ausgekehrt.<br />
Daher <strong>ist</strong> auf solche Ausschüttungen inländischer<br />
Dividenden in der Regel letztmalig der Kapitalertragsteuersatz<br />
von 25 % anwendbar und die Körperschaftsteuer<br />
anrechenbar. Die inländischen Dividenden<br />
unterliegen noch in voller Höhe der Einkommensteuerpflicht<br />
und sind in voller Höhe auf den Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag<br />
an<strong>zu</strong>rechnen.<br />
Nach dem anschließend in der Regel für in- und ausländische<br />
Dividenden aus inländischen Aktienfonds<br />
geltenden Halbeinkünfteverfahren ergibt sich bei<br />
Anlage in reinen Aktienfonds eine Verdoppelung des<br />
Fre<strong>ist</strong>ellungsvolumens. Denn obwohl die Dividenden in<br />
voller Höhe dem Kapitalertragsteuerab<strong>zu</strong>g unterliegen,<br />
wird auf den Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag nur die Hälfte<br />
der Dividende angerechnet. Daher verdoppelt sich das<br />
Fre<strong>ist</strong>ellungsvolumen, sofern ausschließlich Dividendeneinnahmen<br />
vereinnahmt werden. Gleichzeitig <strong>ist</strong><br />
jedoch die einbehaltene Körperschaftsteuer (das frühere<br />
Körperschaftsteueranrechnungsguthaben) nicht<br />
mehr auf die individuelle Steuerschuld anrechenbar.<br />
Eine Erstattung bei Vorlage des Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrages<br />
entfällt ebenfalls.
Die Ermittlung des Kapitalertragsteuerab<strong>zu</strong>gs bei<br />
einem Anleger, dessen steuerpflichtiger Dividendenteil<br />
den Freibetrag übersteigt, ergibt sich aus dem nebenstehenden<br />
Beispiel.<br />
Einbehaltene Kapitalertragsteuer sowie Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />
können im Rahmen der Einkommensteuererklärung<br />
verrechnet werden.<br />
Nichtveranlagungs-Bescheinigung.<br />
Für Anleger, deren Einkünfte insgesamt unter dem<br />
Grundfreibetrag von <strong>zu</strong>rzeit 7.235 Euro und anderen<br />
Einkommensteuerfreibeträgen bleiben, kommt eine<br />
Veranlagung <strong>zu</strong>r Einkommensteuer nicht in Betracht.<br />
Sie können – statt des Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrages – ihrem<br />
Kreditinstitut eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung<br />
vorlegen. Dann werden alle Kapitaleinkünfte – auch<br />
über 1.601 Euro – ohne Ab<strong>zu</strong>g von Kapitalertragsteuer<br />
ungekürzt ausgezahlt. Eine Erstattung von gezahlter<br />
Körperschaftsteuer <strong>ist</strong> nach dem neuen System<br />
jedoch auch bei Vorlage einer NV-Bescheinigung nicht<br />
möglich. Die NV-Bescheinigung wird unter bestimmten<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ngen vom Wohnsitzfinanzamt ausgestellt.<br />
Mit einer Gültigkeit von maximal drei Jahren.<br />
Steuerpflichtige Dividende<br />
Halbe Dividende<br />
Abzüglich Freibetrag<br />
Verbleiben<br />
Zuzüglich steuerfreier Hälfte<br />
Kapitalertragsteuerpflichtige<br />
Dividende<br />
Kapitalertragsteuer (20%)<br />
Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag (5,5%)<br />
Alles Wichtige auf einen Blick:<br />
Wie hoch <strong>ist</strong> der Kapitalertragsteuerab<strong>zu</strong>g, wenn<br />
der Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag überschritten <strong>ist</strong>?<br />
Kapitalertragsteuer und Ertragsgutschrift.<br />
Liegt eine wirksame Befreiung vor, erfolgt bei Verwahrung<br />
im Sparkassendepot eine Erstattung bzw. bei<br />
Verwahrung im <strong>Deka</strong>Bank Depot eine Einbuchung<br />
neuer Fondsanteile in Höhe des Abschlages.<br />
Die Erhebung der Kapitalertragsteuer bei <strong>Investmentfonds</strong> unterscheidet sich erheblich. Sie <strong>ist</strong> abhängig<br />
davon, ob es sich um einen in- bzw. ausländischen Fonds oder einen ausschüttenden bzw. thesaurierenden<br />
Fonds handelt. Auch der Verwahrort und die Fre<strong>ist</strong>ellungsmöglichkeiten des Anlegers sind <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />
Einen Überblick über die <strong>steuerlich</strong>en Daten bekommt man einfach und schnell. Denn die Kapitalanlagegesellschaften<br />
veröffentlichen in der Regel sechs Wochen nach dem Geschäftsjahresabschluss des<br />
Fonds einen Rechenschaftsbericht. Mit allen <strong>steuerlich</strong>en Hinweisen, die sowohl für die Einkommensteuer<br />
als auch für die Kapitalertragsteuer von Bedeutung sind.<br />
Bei einer Verwahrung im <strong>Deka</strong>Bank Depot erhält der Kunde – wenn keine Steuern einbehalten werden –<br />
eine Erträgnisaufstellung, ansonsten eine Jahres-Steuerbescheinigung (siehe Mittelteil, Seite VI).<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR<br />
EUR<br />
4.090<br />
2.045<br />
–1.601<br />
444<br />
444<br />
888<br />
177,60<br />
9,77<br />
Das Fre<strong>ist</strong>ellungsvolumen verdoppelt sich de facto,<br />
wenn ausschließlich Dividendeneinnahmen aus inländischen<br />
Fonds erzielt werden.<br />
17
Zum Beispiel im Rechenschaftsbericht.<br />
Erhältlich<br />
für Fonds der <strong>Deka</strong>-Gruppe<br />
bei der Sparkasse oder<br />
Landesbank. Oder über<br />
die Ertragsabrechnung <strong>zu</strong><br />
Ihren Anteilen.<br />
18<br />
Wo finden Sie die <strong>steuerlich</strong>en Angaben <strong>zu</strong> Ihrer Fondsanlage?<br />
Auszüge aus ausgewählten<br />
Rechenschaftsberichten<br />
WKN<br />
Ausschüttung 1)<br />
Gesamtausschüttung<br />
Steuerpflichtig<br />
Inländische Dividenden<br />
Inländische Dividenden (StSenkG) 3)<br />
Inländische Zinsen<br />
Erträge aus Wertpapier-Darlehensgeschäften<br />
Ausländische Dividenden – brutto –<br />
Ausländische Dividenden – brutto – (StSenkG) 3)<br />
Ausländische Zinsen – brutto –<br />
Sonstige Erträge<br />
Veräußerungsgewinne<br />
Veräußerungsgewinne (StSenkG) 4)<br />
Erträge aus Termingeschäften<br />
Erträge aus Investmentzertifikaten<br />
Summe Erträge<br />
Davon steuerfrei in Privatvermögen bzw.<br />
körperschaftsteuerfrei für Kapitalgesellschaften<br />
Davon steuerpflichtig nach Halbeinkünfteverfahren<br />
Davon voll einkommen- und körperschaftsteuerpflichtig<br />
Ausländische Zins- und Dividendenerträge mit Quellensteuerab<strong>zu</strong>g<br />
(keine Anwendbarkeit des StSenkG 2000)<br />
Tatsächlich abgezogene ausländische Steuer<br />
Auf die deutsche Steuer anrechenbare oder auf Antrag bei der Ermittlung<br />
des Gesamtbetrages der Einkünfte abziehbare ausländische Steuer 6)<br />
Davon fiktive Quellensteuer<br />
Hierfür maßgebliche ausländische Bruttoerträge 7)<br />
Inländische Dividendenerträge<br />
(keine Anwendbarkeit des StSenkG 2000)<br />
Erträge i. S. v. § 30 II KStG, für die eine Ausschüttungsbelastung mit<br />
Körperschaftssteuer gemäß § 38a KAGG nicht her<strong>zu</strong>stellen war<br />
Inländischer Dividendenanteil<br />
(Anwendbarkeit des StSenkG 2000)<br />
Inländischer Dividendenanteil<br />
Anrechenbare Kapitalertragsteuer auf Dividendenerträge (20 v.H.) 8)<br />
Anrechenbarer Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag auf die anrechenbare<br />
Kapitalertragsteuer (5,5 v.H.) 8)<br />
Höhe des von der le<strong>ist</strong>enden Körperschaft in Anspruch genommenen<br />
Körperschaftsminderungsbetrages (§ 37 III KStG)<br />
Zinsabschlagsteuerpflichtige Beträge<br />
Zinsanteil<br />
Anrechenbare Kapitalertragsteuer (30 v.H.) 8)<br />
Anrechenbarer Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag auf die anrechenbare<br />
Kapitalertragsteuer (5,5 v.H.) 8)<br />
1) Die Ausschüttung errechnet sich wie folgt: Gesamtausschüttung abzüglich<br />
Kapitalertragsteuer auf Dividendenerträge sowie des hierauf entfallenden Solidaritäts<strong>zu</strong>schlags.<br />
2) Der Betrag beträgt durch Rundung EUR 0,00.<br />
3) Zur Hälfte einkommensteuerpflichtig im Privatvermögen bzw. im Betriebsvermögen<br />
von Personengesellschaften (§ 3 Nr. 40 EStG). Körperschaftsteuerfrei für<br />
Kapitalgesellschaften und sonstige Personen i. S. v. § 1 Abs. 1 KStG (§ 8b KStG).<br />
4) Steuerfrei im Privatvermögen bzw. körperschaftsteuerfrei für Kapitalgesellschaften<br />
und sonstige Personen i. S. v. § 1 KStG (§§ 40 I KAGG, 8b II KStG). Zur<br />
Hälfte einkommensteuerpflichtig im Betriebsvermögen von Personengesellschaften<br />
(§ 3 Nr. 40 EStG).<br />
5) Der ausgewiesene negative steuerpflichtige Ertrag kann im Veranlagungszeitraum<br />
2003 mit anderen Einkünften verrechnet werden.<br />
<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> die Einkommensteuer?<br />
Grundsätzlich gilt: Alle Einkünfte sind <strong>zu</strong>r Bemessung<br />
der individuellen Steuerschuld maßgeblich. Auch<br />
wenn bereits Steuern im Voraus einbehalten worden<br />
sind. Die steuerpflichtigen Erträge aus Kapitalvermögen<br />
sind in der Anlage KAP an<strong>zu</strong>geben. Handelt<br />
es sich um Erträge ausländischer Fonds, müssen diese<br />
auch in der Anlage AUS deklariert werden.<br />
31.12.2002<br />
Ari<strong>Deka</strong><br />
847 451<br />
0,48<br />
0,49<br />
0,01<br />
0,04<br />
0,01<br />
0,002) -0,030<br />
0,53<br />
0,002) –<br />
–<br />
0,01<br />
–<br />
–<br />
0,57<br />
0,01<br />
0,57<br />
-0,015) 0,08<br />
0,07<br />
–<br />
0,23<br />
0,01<br />
0,04<br />
0,01<br />
0,00 2)<br />
0,01<br />
0,01<br />
0,00 2)<br />
0,00 2)<br />
31.12.2002<br />
<strong>Deka</strong>Spezial<br />
847 466<br />
–<br />
–<br />
0,01<br />
0,07<br />
0,14<br />
–<br />
-0,020<br />
0,84<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
1,04<br />
–<br />
0,91<br />
0,13<br />
0,65<br />
0,33<br />
0,002) 0,71<br />
0,01<br />
0,07<br />
0,01<br />
0,00 2)<br />
0,02<br />
0,14<br />
0,04<br />
0,002) 30.09.2002 30.06.2002 31.01.2003<br />
<strong>Deka</strong>-Flex: Euro A <strong>Deka</strong>-<br />
EuropaBond TF<br />
<strong>Deka</strong>-Wachstum<br />
TF<br />
971 712 977 198 930 906<br />
–<br />
1,84<br />
–<br />
–<br />
1,84<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
26,99<br />
–<br />
–<br />
–<br />
0,002) –<br />
–<br />
–<br />
26,99<br />
–<br />
0,002) 26,99<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
0,29<br />
0,01<br />
–<br />
–<br />
1,53<br />
0,002) 0,002) –<br />
0,01<br />
–<br />
1,84<br />
0,00<br />
–<br />
1,84<br />
–<br />
0,01<br />
0,01<br />
0,10<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
–<br />
1,83<br />
0,55<br />
0,03<br />
1,51<br />
0,00 2)<br />
1,51<br />
1,51<br />
0,45<br />
0,02<br />
6) Die Anrechnung erfolgt gemäß § 34c EStG bzw. § 26 KStG auf den Teil der<br />
deutschen Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, der auf die ausländischen<br />
Einkünfte entfällt.<br />
7) Steuerpflichtiger Betrag, der <strong>zu</strong>r Hälfte der Besteuerung unterliegt.<br />
8) Sämtliche Angaben erfolgen ohne Berücksichtigung der individuellen <strong>steuerlich</strong>en<br />
Situation des Anlegers. Bei Depotverwahrung und rechtzeitiger Vorlage einer<br />
NV-Bescheinigung des Finanzamtes oder eines Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrages erfolgt unter<br />
bestimmten Vorausset<strong>zu</strong>ngen entweder kein Einbehalt von den Steuerab<strong>zu</strong>gsbeträgen<br />
oder eine ggfs. teilweise Erstattung bereits einbehaltener Steuer. Für die<br />
Anrechnung im Rahmen der Steuererklärung sind deshalb die Angaben in der<br />
Steuerbescheinigung maßgeblich.<br />
Bei der Ermittlung der einzelnen Einkunftsarten werden<br />
pauschale Freibeträge und Werbungskosten direkt<br />
mit den jeweiligen Einkünften verrechnet. Nach der<br />
Ermittlung des <strong>zu</strong> versteuernden Einkommens wird<br />
über die Einkommensteuertabelle die tarifliche Einkommensteuer<br />
festgelegt. Die anrechenbaren Steuern<br />
(wie z. B. Kapitalertragsteuer, Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag)<br />
werden dann von der tariflichen Einkommensteuer<br />
abgezogen. Hieraus ermittelt sich die endgültig fest<strong>zu</strong>setzende<br />
Einkommensteuer. Im Ergebnis zahlt<br />
jeder Anleger im Großen und Ganzen daher unabhängig<br />
von <strong>zu</strong>nächst pauschalen Steuerabzügen<br />
und -einbehalten auf seine Einkünfte einen individuell<br />
festgelegten Steuersatz.
Sparer-Freibeträge.<br />
Für jeden Anleger beträgt der Freibetrag bei den Einkünften<br />
aus Kapitalvermögen 1.550 Euro. Hin<strong>zu</strong><br />
kommt jeweils die Werbungskostenpauschale von<br />
51 Euro. Für <strong>zu</strong>sammen veranlagte Eheleute verdoppeln<br />
sich diese Beträge.<br />
Lagen im vergangenen Kalenderjahr die Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen unter dem Freibetrag und wurden<br />
keine Steuern einbehalten, wird grundsätzlich auf die<br />
Abgabe der Anlage KAP (frühere KSO) verzichtet.<br />
Die Anlage KAP <strong>ist</strong> in jedem Fall aus<strong>zu</strong>füllen, sobald<br />
die gesamten Kapitaleinkünfte höher als der Sparer-<br />
Freibetrag sind. Unabhängig von bereits gezahlter<br />
ZASt, SolZ etc. Auch wenn der erteilte Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag<br />
nicht vollständig ausgenutzt <strong>ist</strong>, kann für<br />
Zwecke der Einkommensteuer der Sparer-Freibetrag<br />
doch überschritten sein. Denn manche Erträge<br />
unterliegen zwar keinem Kapitalertragsteuerab<strong>zu</strong>g,<br />
sind aber materiell einkommensteuerpflichtig.<br />
Werbungskosten.<br />
Jeder Steuerpflichtige kann bereits in der Fre<strong>ist</strong>ellung<br />
die Werbungskostenpauschale in Höhe von 51 Euro<br />
berücksichtigen. Ohne dafür Nachweise erbringen <strong>zu</strong><br />
müssen. Erst bei höheren persönlichen Werbungskosten<br />
sind diese nach<strong>zu</strong>weisen. Da<strong>zu</strong> gehören z. B.<br />
die Gebühren für die Depotführung im <strong>Deka</strong>Bank<br />
Depot und die Vermögensverwaltungen (qDynamik-<br />
Depot und Schweiz PrivatPortfolio) und die Aufwendungen<br />
für Fachliteratur sowie bestimmte<br />
Finanzierungskosten, die mit den Kapitaleinkünften<br />
unmittelbar in Zusammenhang stehen müssen.<br />
Ausgabeaufschläge zählen nicht <strong>zu</strong> den Werbungskosten.<br />
Sie sind so genannte Anschaffungskosten<br />
und werden gegebenenfalls bei der Ermittlung eines<br />
eventuellen Gewinnes aus einem Veräußerungsgeschäft<br />
berücksichtigt.<br />
Einbehaltene Steuern.<br />
Liegt keine ausreichende Fre<strong>ist</strong>ellung vor, wird die<br />
Kapitalertragsteuer <strong>zu</strong>züglich des Solidaritäts<strong>zu</strong>schlages<br />
direkt vom Ertrag einbehalten. Diese<br />
gezahlten Steuern können dann mit der endgültigen<br />
Steuerschuld verrechnet werden. Auch im Ausland<br />
auf ausländische Dividendenzahlungen einbehaltene<br />
ausländische Quellensteuern können auf die inländische<br />
Steuerschuld angerechnet werden. Als Nachweis<br />
der einbehaltenen anrechenbaren Steuern dient<br />
die Jahres-Steuerbescheinigung der Depotbank.<br />
19
20<br />
<strong>Was</strong> im Einzelnen einkommensteuerpflichtig <strong>ist</strong>.<br />
Ordentliche Erträge.<br />
Alle Zinseinnahmen, Dividenden- und Mieterträge<br />
(bei Offenen Immobilienfonds), Gewinne aus bestimmten<br />
Termingeschäften sowie die vereinnahmten<br />
Zwischengewinne beim Verkauf von <strong>Investmentfonds</strong>anteilen<br />
unterliegen grundsätzlich der deutschen<br />
Einkommensbesteuerung, unabhängig von der Verwahrung.<br />
Auch wenn vorher die Zinsabschlagsteuer<br />
und der Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag schon einbehalten<br />
wurden. Der gezahlte Zwischengewinn kann – im<br />
Kalenderjahr der Zahlung – mit anderen steuerpflichtigen<br />
Einkünften verrechnet werden.<br />
Grundsätzlich wird nicht zwischen ausschüttenden<br />
und thesaurierenden sowie in- und ausländischen<br />
Fonds unterschieden. Obwohl bei thesaurierenden<br />
Fonds keine Erträge <strong>zu</strong>fließen, gelten sie wirtschaftlich<br />
als <strong>zu</strong>geflossen. Sie sind also im Jahr der Thesaurierung<br />
steuerpflichtig.<br />
Halbeinkünfteverfahren.<br />
Seit 2002 unterliegen Dividendenerträge, die durch<br />
einen inländischen Fonds vereinnahmt werden, in der<br />
Regel dem neuen Halbeinkünfteverfahren.<br />
In 2003 werden Sie nur noch in Ausnahmefällen Dividendenerträge<br />
aus inländischen <strong>Investmentfonds</strong> nach<br />
altem Recht erhalten. Die <strong>steuerlich</strong>e Behandlung der<br />
jeweiligen vereinnahmten Dividendenerträge ergibt<br />
sich aus Ihrer Steuerbescheinigung.<br />
Nach dem neuen Halbeinkünfteverfahren <strong>ist</strong> nur noch<br />
die Hälfte der Dividenden aus inländischen Fonds beim<br />
Wie können Sie den steuerpflichtigen Gewinn aus Veräußerungsgeschäften berechnen?<br />
Beispiel: <strong>Deka</strong>Spezial<br />
Kaufdatum 02.04.2002<br />
Verkaufsdatum 15.05.2002<br />
Kursgewinn<br />
Minus<br />
ordentliche Erträge<br />
Gewinn aus<br />
Veräußerungsgeschäften<br />
(Spekulationsgewinn)<br />
EUR<br />
Ausgabepreis<br />
253,75<br />
Pro Anteil<br />
Zwischengewinn<br />
EUR<br />
0,01<br />
EUR<br />
Kaufbetrag<br />
Rücknahmepreis Zwischengewinn<br />
Verkaufsbetrag<br />
EUR 229,05 EUR 0,06<br />
EUR 11.452,50<br />
EUR -24,70<br />
EUR<br />
EUR 0,05<br />
EUR<br />
EUR -24,75<br />
EUR<br />
Durch Ab<strong>zu</strong>g der ordentlichen Erträge vom Kursgewinn.<br />
Anleger steuerpflichtig. Bei Anlage in reinen Aktienfonds<br />
verdoppelt sich der Sparer-Freibetrag dadurch.<br />
Demgegenüber <strong>ist</strong> eine Erstattung oder Anrechnung<br />
der von der ausschüttenden Gesellschaft entrichteten<br />
Körperschaftsteuer nicht mehr möglich – die Körperschaftsteuerbelastung<br />
von nunmehr 25 % <strong>ist</strong> definitiv.<br />
Das Halbeinkünfteverfahren <strong>ist</strong> allerdings nicht auf<br />
Dividenden ausländischer Fondsgesellschaften anwendbar.<br />
Diese Dividenden sind wie bisher voll steuerpflichtig.<br />
Aber: Dieser <strong>steuerlich</strong>e Nachteil sollte nicht<br />
überbewertet werden. Denn Dividenden machen oft<br />
nur einen geringen Betrag der Wertentwicklung aus.<br />
Der größte Teil des Wert<strong>zu</strong>wachses wird mittel- bis<br />
längerfr<strong>ist</strong>ig über Kursgewinne erzielt. Daher sollte<br />
weiterhin bei der Auswahl des Aktienfonds das jeweilige<br />
Ertrags-Risiko-Profil ausschlaggebend sein.<br />
Welche Beträge müssen angegeben werden?<br />
Die Beträge können ganz einfach aus der Erträgnisaufstellung<br />
bzw. der Jahres-Steuerbescheinigung,<br />
die dem Depotaus<strong>zu</strong>g beiliegt, entnommen werden.<br />
Eine Jahres-Steuerbescheinigung gibt es nur dann,<br />
wenn Steuern einbehalten wurden. Alle Daten pro<br />
Anteil sind auch direkt in den jährlichen Rechenschaftsberichten<br />
<strong>zu</strong> finden. Dann muss man nur noch diese<br />
Angaben mit der Anzahl der gehaltenen Anteile<br />
multiplizieren.<br />
Veräußerungsgewinne aus Fondsverkauf.<br />
Hält der Anleger seine Fondsanteile länger als ein Jahr,<br />
so überschreitet er die Spekulationsfr<strong>ist</strong> und vereinnahmt<br />
den Veräußerungsgewinn – mit Ausnahme des<br />
Zwischengewinnes sowie der bereits als <strong>zu</strong>geflossen<br />
12.687,50<br />
-1.235,00<br />
50 Anteile<br />
2,50<br />
-1.237,50<br />
Zwischengewinn<br />
EUR<br />
0,50<br />
Zwischengewinn<br />
EUR<br />
3,00<br />
Einkünfte aus<br />
Kapitalvermögen<br />
Sonstige<br />
Einkünfte
geltenden Thesaurierungsbeträge – steuerfrei. Erfolgen<br />
Käufe und Verkäufe von Investmentzertifikaten<br />
dagegen innerhalb der seit dem 1. Januar 1999 auf<br />
ein Jahr verlängerten Spekulationsfr<strong>ist</strong>, handelt es sich<br />
um steuerpflichtige Veräußerungsgeschäfte; das Halbeinkünfteverfahren<br />
findet hierbei keine Anwendung.<br />
Steuerfrei sind Veräußerungsgewinne, sofern die<br />
Summe aller steuerpflichtigen Gewinne aus Veräußerungsgeschäften<br />
pro Person im Kalenderjahr<br />
unter 512 Euro bleibt. Wird diese Freigrenze<br />
überschritten, <strong>ist</strong> der gesamte Gewinn einkommensteuerpflichtig.<br />
Steuerpflichtige Veräußerungsgewinne können aber<br />
gegen Verluste – die ebenfalls innerhalb der 1-Jahres-<br />
Fr<strong>ist</strong> realisiert wurden – verrechnet werden. Übersteigen<br />
die angefallenen Veräußerungsverluste die<br />
erzielten Veräußerungsgewinne, können diese nicht<br />
mit anderen Einkünften des gleichen Kalenderjahres<br />
verrechnet werden. Verluste aus Wertpapierveräußerungen<br />
vermindern jedoch steuerpflichtige Einkünfte<br />
aus Kapitalvermögen (Zinsen, Dividenden) nicht. Es<br />
besteht aber die Möglichkeit, die Verluste mit anderen<br />
Veräußerungsgewinnen aus dem vergangenen Jahr<br />
(Verlustrücktrag) bzw. mit den Gewinnen <strong>zu</strong>künftiger<br />
Jahre (Verlustvortrag) <strong>zu</strong> verrechnen.<br />
Die steuerpflichtigen Veräußerungsgewinne sind einzig<br />
und allein vom Depotinhaber <strong>zu</strong> ermitteln. Denn<br />
eine schriftliche Information wird von der Depotbank<br />
nicht ausgegeben.<br />
Keine Steuerpflicht für Veräußerungsgeschäfte<br />
auf Fondsebene.<br />
Um gleiche Erträge nicht zweifach <strong>zu</strong> versteuern,<br />
werden Gewinne aus Veräußerungsgeschäften mit<br />
Ausnahme der Termingeschäfte bei Wertpapierverkäufen<br />
nicht auf Fondsebene besteuert. Der Fondsmanager<br />
kann daher seine Entscheidungen unabhängig<br />
von der Spekulationsfr<strong>ist</strong> treffen. Denn alle realisierten<br />
Kursgewinne werden dem Fonds steuerfrei gutgeschrieben.<br />
21
IV. Wer langfr<strong>ist</strong>ig denkt, muss rechtzeitig seine individuelle Route<br />
festlegen.<br />
Übersicht über Erbschaft- und Schenkungsteuer.<br />
In den vorigen Kapiteln wurde ein Überblick über die<br />
jährlich erhobene Einkommensteuer sowie die hiermit<br />
<strong>zu</strong>sammenhängenden Quellensteuern gegeben.<br />
Bei der Planung Ihres Vermögens unter <strong>steuerlich</strong>en<br />
Aspekten wird es – wenn Sie langfr<strong>ist</strong>ig denken –<br />
noch etwas komplizierter. Dann kann es sinnvoll sein,<br />
auch die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Ihre<br />
Überlegungen mit ein<strong>zu</strong>beziehen.<br />
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer fällt nicht jährlich<br />
an, sondern nur wenn entweder ein so genannter<br />
Erwerb von Todes wegen (<strong>zu</strong>m Beispiel durch Erbschaft)<br />
oder eine Schenkung unter Lebenden stattfindet.<br />
Eine rechtzeitige Einplanung dieser Steuer <strong>ist</strong><br />
deshalb so wichtig, weil eine vorzeitige Übertragung<br />
von Vermögen möglicherweise Steuern spart. So <strong>ist</strong> <strong>zu</strong><br />
bedenken, dass nach Schenkungen erfolgte Wertsteigerungen<br />
erbschaftsteuerfrei bleiben. Darüber hinaus<br />
kann durch geschickte Ausnut<strong>zu</strong>ng der Freibeträge<br />
die Erbschaftsteuerbelastung erheblich gesenkt werden.<br />
Denn die Freibeträge können alle 10 Jahre neu<br />
genutzt werden. Zu überlegen <strong>ist</strong> auch, wem vererbt<br />
oder geschenkt werden soll – durch einen Generationensprung<br />
auf die Enkel beispielsweise kann möglicherweise<br />
vermieden werden, dass auf dasselbe Vermögen<br />
doppelte Erbschaftsteuer anfällt. Denn die<br />
Erbschaftsteuer schuldet immer derjenige, der durch<br />
eine Übertragung begünstigt <strong>ist</strong>.<br />
Größere Übertragungen <strong>zu</strong> Lebzeiten sollten aber sehr<br />
genau überdacht werden, da auch andere Auswirkungen<br />
berücksichtigt werden müssen: Beispielsweise verlieren<br />
Eltern, deren Kinder eigene Jahreseinkünfte von<br />
mehr als 7.188 Euro beziehen, den Anspruch auf Kindergeld<br />
beziehungsweise Kinderfreibetrag. Und nicht<br />
<strong>zu</strong> vergessen: Wer Vermögen verschenkt, sollte sich<br />
ganz sicher sein, dass er tatsächlich auf Dauer rechtlich<br />
und wirtschaftlich das Vermögen übertragen möchte,<br />
denn einmal geschenktes Vermögen kann nicht ohne<br />
weiteres wieder <strong>zu</strong>rückübertragen werden.<br />
Mit welchen Sätzen werden<br />
Erbschaften/Schenkungen versteuert?<br />
Wert des steuerpflichtigen<br />
Erwerbs bis …<br />
TEUR<br />
52<br />
Vomhundertsatz in der Steuerklasse …<br />
I II III<br />
7 12 17<br />
256 11 17 23<br />
512 15 22 29<br />
5.113 19 27 35<br />
12.783 23 32 41<br />
25.565 27 37 47<br />
Über 25.565 30 40 50<br />
Werden Fondsanteile geschenkt oder vererbt, so unterliegt<br />
grundsätzlich der Anteilwert aller übertragenen<br />
Anteile der Erbschaftsteuer, sofern kein besonderer<br />
Befreiungstatbestand vorliegt. Von diesem Wert sind<br />
die Freibeträge ab<strong>zu</strong>ziehen. Die Höhe der Freibeträge<br />
<strong>ist</strong> gestaffelt nach Art des erworbenen Vermögens<br />
und nach dem Verwandtschaftsgrad, in dem der Begünstigte<br />
<strong>zu</strong> dem Erblasser oder Schenkenden steht.<br />
Für übertragene Fondsanteile sind der allgemeine Freibetrag<br />
(für Ehegatten 307.000 Euro) sowie der Versorgungsfreibetrag<br />
(für Ehegatten 256.000 Euro) wichtig;<br />
Letzterer kann allerdings nur bei Erwerb durch Erbschaft,<br />
nicht bei Schenkung, genutzt werden.<br />
23
24<br />
Auf die verbleibende Bemessungsgrundlage <strong>ist</strong> dann<br />
der Steuersatz an<strong>zu</strong>wenden. Auch hier bleibt es kompliziert:<br />
Denn der Steuersatz <strong>ist</strong> einerseits gestaffelt<br />
nach dem Wert des steuerpflichtigen Erwerbs, andererseits<br />
nach der geltenden Steuerklasse. Die Steuerklasse<br />
bestimmt sich bei der Erbschaftsteuer nach<br />
dem Verwandtschaftsgrad, in dem der Begünstigte<br />
<strong>zu</strong> dem Erblasser oder Schenkenden stand. In der<br />
Steuerklasse I beispielsweise sind unter anderem Ehegatten,<br />
Kinder und Enkelkinder. Hintergrund dieser<br />
Regelung <strong>ist</strong>, dass derjenige, der <strong>zu</strong> dem Erblasser<br />
oder Schenkenden in engem verwandtschaftlichem<br />
Verhältnis steht, weniger Erbschaftsteuer zahlen soll.<br />
Welche Freibeträge werden bei Erbschaft und Schenkung eingeräumt?<br />
(In EUR)<br />
Steuerklasse<br />
I<br />
I<br />
I<br />
II<br />
III<br />
Verwandtschaftsgrad<br />
Ehegatte<br />
Kinder, Stiefkinder, Enkel,<br />
deren Eltern verstorben sind<br />
Enkel, Urenkel, Eltern,<br />
Großeltern und Urgroßeltern<br />
im Erbfall<br />
Eltern, Großeltern und<br />
Urgroßeltern bei Schenkung,<br />
Geschw<strong>ist</strong>er, Neffen,<br />
Nichten, Schwiegerkinder<br />
und -eltern, geschiedene<br />
Ehegatten<br />
Verlobte, Lebensgefährten<br />
und alle anderen<br />
Hausrat, Kleidung<br />
Wäsche<br />
41.000<br />
41.000<br />
41.000<br />
10.300<br />
10.300<br />
Ob die Erbschaftsteuer überhaupt mit der Verfassung<br />
in Einklang steht, wird im Übrigen demnächst das<br />
Verfassungsgericht <strong>zu</strong> entscheiden haben. Aufgrund<br />
des anhängigen Verfahrens sollten Sie darauf achten,<br />
dass Erbschaftsteuerbescheide derzeit nur vorläufig<br />
ergehen.<br />
Kunst, Sammlungen,<br />
Sonstiges (Auto,<br />
Schmuck, etc.) Allgem. Freibetrag<br />
10.300<br />
10.300<br />
10.300<br />
10.300<br />
10.300<br />
307.000<br />
205.000<br />
51.200<br />
10.300<br />
5.200<br />
Versorgungsfreibetrag<br />
– nur<br />
bei Erbschaft<br />
256.000<br />
10.300 bis 52.000<br />
(abhängig vom<br />
Alter der Erben)<br />
–<br />
–<br />
–
V. Wer mit dem Kompass umgehen kann, segelt bei jedem<br />
Wetter ohne Probleme mit.<br />
Wie Sie Ihr Vermögen mit <strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong><br />
auf Steuer-Kurs bringen.<br />
Es <strong>ist</strong> wichtig <strong>zu</strong> wissen, wie im aufgezeigten <strong>steuerlich</strong>en<br />
Umfeld eine Vermögensanlage strukturiert sein<br />
kann, da dies auch unmittelbaren Einfluss auf die<br />
Wertentwicklung hat. Soll Ihr Vermögen ohne Wertverlust<br />
erhalten bleiben, <strong>ist</strong> neben dem individuellen<br />
Steuersatz auch die jährliche Inflation <strong>zu</strong> berücksichtigen,<br />
die in den letzten 20 Jahren durchschnittlich<br />
2,5 % p. a. ausmachte.<br />
Wie berechnet sich der Anlageerfolg nach Steuern und Inflation?<br />
Steuerpflichtige<br />
Erträge<br />
2%<br />
3%<br />
4%<br />
5%<br />
6%<br />
8%<br />
Nettorendite nach Steuern von:<br />
Und einer Inflationsrate von 2,5%:<br />
30% 40% 50% 30% 40% 50%<br />
1,4<br />
2,1<br />
2,8<br />
3,5<br />
4,2<br />
5,6<br />
1,2<br />
1,8<br />
2,4<br />
3,0<br />
3,6<br />
4,8<br />
1,0<br />
1,5<br />
2,0<br />
2,5<br />
3,0<br />
4,0<br />
–0,4<br />
0,3<br />
1,0<br />
1,7<br />
3,1<br />
Wenn ein Anleger sein Geld <strong>zu</strong> 4% anlegt, führen Steuern (40%) und Inflation (2,5%)<br />
<strong>zu</strong> einem jährlichen Vermögensverlust von 0,1% ! Alle Angaben in %.<br />
Durch Ab<strong>zu</strong>g der Inflationsrate von der Nettorendite.<br />
bei steuerpflichtigem<br />
Anteil von<br />
bei steuerfreiem<br />
Anteil von<br />
–1,1<br />
Wie können Sie Ihren Investment-Erfolg optimieren?<br />
Anlageerfolg einer 10%igen Anlage nach Steuern:<br />
100<br />
80<br />
60<br />
40<br />
20<br />
0<br />
20<br />
40<br />
60<br />
80<br />
19,9%<br />
8,0<br />
8,4<br />
8,8<br />
9,2<br />
9,6<br />
–1,3<br />
–0,7<br />
–0,1<br />
0,5<br />
1,1<br />
2,3<br />
bei einem Steuersatz von<br />
30,0%<br />
7,0<br />
7,6<br />
8,2<br />
8,8<br />
9,4<br />
40,0%<br />
6,0<br />
6,8<br />
7,6<br />
Durch die Anlage in einer Alternative mit hohen steuerfreien Ertragsanteilen,<br />
z. B. Aktienfonds.<br />
8,4<br />
9,2<br />
–1,5<br />
–1,0<br />
–0,5<br />
0,0<br />
0,5<br />
1,5<br />
50,0%<br />
5,0<br />
6,0<br />
7,0<br />
8,0<br />
9,0<br />
Alle Angaben in %.<br />
Es gestaltet sich schon schwierig, das Kapital ohne<br />
Kaufkraftverluste an<strong>zu</strong>legen. Ganz anders sieht<br />
die Situation aus, wenn <strong>zu</strong>mindest ein Teil des Wert<strong>zu</strong>wachses<br />
steuerfrei <strong>ist</strong>, z. B. weil es sich um Kursgewinne<br />
handelt.<br />
Solche um die Steuer bereinigten Wertentwicklungszahlen,<br />
die auch als Nachsteuerrenditen bezeichnet<br />
werden, lassen sich kaum mit voll steuerpflichtigen<br />
Alternativen erzielen.<br />
Wie viel Bruttorendite müssten Sie erzielen?<br />
Steuersatz<br />
0%<br />
20 %<br />
30%<br />
40 %<br />
50 %<br />
5%<br />
Nominalzins<br />
6% 7%<br />
5,0 6,0 7,0<br />
6,3<br />
7,1<br />
8,3<br />
10,0<br />
7,5<br />
8,6<br />
10,0<br />
12,0<br />
8,8<br />
10,0<br />
11,7<br />
14,0<br />
Soll ein Nominalzins von 7% erreicht werden, so müsste ein<br />
Anleger mit einem Steuersatz von 40% 11,7% Bruttorendite<br />
erwirtschaften. Alle Angaben in %.<br />
Bei einem hohen Steuersatz fast das Doppelte.<br />
Dies wäre in der Direktanlage nur mit höheren Risiken<br />
erreichbar. Bei Anlagen mit einer ähnlichen Risikostruktur<br />
gibt es daher <strong>zu</strong> <strong>Investmentfonds</strong> keine Alternativen.<br />
Entscheidend für den Erfolg einer Anlage <strong>ist</strong>, dass die<br />
besonderen <strong>steuerlich</strong>en Behandlungen der Kapitalerträge<br />
genutzt werden. Der <strong>steuerlich</strong>e Effekt wirkt<br />
hier umso stärker, je höher Ihre individuelle Steuerbelastung<br />
<strong>ist</strong>.<br />
27
28<br />
<strong>Was</strong> wurde aus 10.000 EUR?<br />
Anlagezeitraum Dezember 1992 bis Dezember 2002<br />
Angaben der Renditen in % p.a.<br />
EUR<br />
25.000<br />
20.000<br />
15.000<br />
10.000<br />
5.000<br />
0<br />
7,6<br />
6,9<br />
Ari-<br />
<strong>Deka</strong><br />
6,3<br />
5,4<br />
<strong>Deka</strong>-<br />
Fonds<br />
7,3<br />
Vergangenheitswerte stellen keine Garantien<br />
für <strong>zu</strong>künftige Wertentwicklungen dar.<br />
5,1<br />
<strong>Deka</strong>-<br />
Rent<br />
Ohne Berücksichtigung von Steuern<br />
Mit Berücksichtigung von Steuern (40%)<br />
Rendit-<br />
<strong>Deka</strong><br />
4,7<br />
3,6<br />
<strong>Deka</strong>-<br />
Immobilien-<br />
Fonds<br />
Festgeld<br />
Quelle: Datastream; qFondsConsult.<br />
Ohne Steuerzahlungen <strong>zu</strong> berücksichtigen, bleiben –<br />
wie z. B. anhand der in den letzten zehn Jahren erzielten<br />
Wertentwicklungen einiger Anlageformen dargestellt<br />
wird – Aktienfonds trotz der üblichen temporären<br />
Kursschwankungen konkurrenzlos. Denn die<br />
durchschnittliche Rendite von Aktienfonds, z. B. des<br />
<strong>Deka</strong>Fonds, betrug in den letzten zehn Jahren, also<br />
von Dezember 1992 bis Dezember 2002, unter<br />
Berücksichtigung des einmaligen Ausgabeaufschlages<br />
6,3 % pro Jahr. Das bedeutet z. B. bei einem Steuersatz<br />
von 40 % eine durchschnittliche Rendite pro Jahr<br />
von 5,4 %.<br />
6,4<br />
4,4<br />
4,3<br />
2,6<br />
Wie viel kann steuerfrei angelegt werden?<br />
Steuerpflichtiger<br />
Ertrag<br />
Aktuelle<br />
Umlaufrendite<br />
Steuerfreier Ertrag p.a.<br />
2%<br />
3%<br />
6%<br />
7%<br />
Steuerfreier Anlage-Betrag für …<br />
… Ledige … Verheiratete<br />
1% EUR 160.100 EUR 320.200<br />
4%<br />
EUR 80.050 EUR 160.100<br />
EUR 53.367 EUR 106.733<br />
EUR 40.025 EUR 80.050<br />
5% EUR 32.020 EUR 64.040<br />
EUR 26.683 EUR 53.367<br />
EUR 22.871 EUR 45.743<br />
EUR 1.601 EUR 3.202<br />
Dies <strong>ist</strong> abhängig von der Höhe des jeweiligen<br />
steuerpflichtigen Ertrags.<br />
Aber grundsätzlich gilt: Liegen Ihre Kapitaleinkünfte<br />
unterhalb der Freibeträge, dann brauchen Sie keinen<br />
besonderen Wert auf steuerpflichtige oder steuerfreie<br />
Ertragsbestandteile <strong>zu</strong> legen.<br />
Sie können sich aus der gesamten Angebotspalette für<br />
die Fonds Ihrer Wahl entscheiden, je nach Ihrem individuellen<br />
Anlage-Temperament.<br />
Denn auch beim Sparer-Freibetrag von insgesamt<br />
1.601 Euro können Sie bei einer mit 5 % steuerpflichtigen<br />
Kapitalanlage noch bis 32.020 Euro steuerfrei<br />
anlegen.
Wie teilen sich Fondserträge <strong>steuerlich</strong> auf?<br />
Fondsart Rentenfonds/<br />
Offene<br />
geldmarktnahe Fonds Immobilienfonds<br />
Zum Beispiel <strong>Deka</strong>-ImmobilienFonds<br />
Steuerfreie Erträge<br />
nach Ablauf der<br />
Spekulationsfr<strong>ist</strong><br />
aus<br />
<strong>Deka</strong>-Wachstum TF<br />
<strong>Deka</strong>Valor<br />
<strong>Deka</strong>-ImmobilienEuropa<br />
Nationale/<br />
internationale<br />
Aktienfonds<br />
<strong>Deka</strong>Fonds<br />
Ari<strong>Deka</strong><br />
<strong>Deka</strong>Spezial<br />
Möglich bis ca. 30%<br />
75%<br />
95%<br />
Steuerpflichtige<br />
Erträge<br />
Kursgewinnen Wertsteigerungen/<br />
Devisenkursgewinnen/<br />
ausländischen Erträgen<br />
Zinsen/unterjährige<br />
Erträge aus<br />
Termingeschäften<br />
Mieteinnahmen<br />
und Zinsen<br />
Kursgewinnen/<br />
Devisenkursgewinnen<br />
Dividenden/unterjährige<br />
Erträge aus<br />
Termingeschäften<br />
Überschreiten Sie jedoch mit Ihren Kapitaleinkünften<br />
den Freibetrag, dann sollten Sie <strong>steuerlich</strong>e Aspekte in<br />
Ihre Anlage-Entscheidung einfließen lassen. Bei der<br />
Auswahl der Fonds <strong>ist</strong> es wichtig, <strong>zu</strong> wissen, welche<br />
Fonds überwiegend „steuerpflichtige“ bzw. „steuerfreie“<br />
Anteile am Wert<strong>zu</strong>wachs erzielen können.<br />
Möchten Sie Ihr Vermögen langfr<strong>ist</strong>ig mit höherer Rendite<br />
anlegen, dann sollten Sie den Schwerpunkt der<br />
Anlagen auf Aktienfonds legen. Bitte <strong>beachten</strong> Sie<br />
dabei, dass die (steuerfreien) Wert<strong>zu</strong>wächse im Zeitverlauf<br />
z. B. wegen der aktuellen Marktentwicklung<br />
schwanken können.<br />
Welche Kriterien sollten bei einer Anlageentscheidung<br />
berücksichtigt werden?<br />
Rentabilität<br />
Sicherheit<br />
Substanzwertsicherung<br />
Steuern<br />
Verfügbarkeit<br />
In steuerfreie und steuerpflichtige Erträge. Die Gewichtung der Kriterien <strong>ist</strong> abhängig von der individuellen<br />
Anlagementalität.<br />
Daher, aber auch weil andere Anlageziele genauso<br />
wichtig sind, <strong>ist</strong> es ratsam, das Vermögen nicht nur<br />
in einem Fonds <strong>zu</strong> investieren, sondern auf eine ausgewogene<br />
Depot-Struktur <strong>zu</strong> achten.<br />
29
30<br />
Welche <strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong> bieten sich für Ihre individuellen Anlageziele an?<br />
Sie suchen ...<br />
Fondsart<br />
Zum Beispiel<br />
Empfohlene<br />
Anlagedauer<br />
... eine sachwertgesicherte<br />
Anlage mit hoher<br />
Wertbeständigkeit und<br />
stetigen Erträgen<br />
Offener<br />
Immobilienfonds<br />
<strong>Deka</strong>-ImmobilienFonds<br />
Langfr<strong>ist</strong>ig<br />
Kursschwankungen<br />
Gering<br />
Kaum<br />
Deshalb sollten Sie sich in jedem Fall für eine Anlagestrategie<br />
entscheiden, die möglichst viele dieser<br />
Aspekte abdeckt. Mit den <strong>Investmentfonds</strong> der <strong>Deka</strong>-<br />
Gruppe können Sie Ihr individuelles Depot nach Ihrer<br />
Anlagementalität <strong>zu</strong>sammenstellen und dabei Ihre<br />
persönlichen Vorstellungen einbeziehen: Berücksichtigen<br />
Sie dabei Ihre Risikobereitschaft, die gewünschte<br />
Anlagedauer und Ihre Vermögensverhältnisse.<br />
Wählen Sie die für Sie passenden Einzelfonds aus und<br />
stellen Sie so Ihr Wertpapierdepot <strong>zu</strong>sammen. Setzen<br />
Sie also auf eine Streuung Ihrer Anlage. Mit dem<br />
<strong>zu</strong>sätzlichen Vorteil, dass sich die Wertentwicklung<br />
stabilisiert und gleichzeitig das Risiko Ihrer Gesamtanlage<br />
reduziert wird. Mit dem angenehmen Nebeneffekt<br />
der – längerfr<strong>ist</strong>igen – steuerfreien Wert<strong>zu</strong>wächse. Je<br />
nachdem welches Anlageziel Sie bevor<strong>zu</strong>gen, lassen<br />
sich individuelle Depots <strong>zu</strong>sammenstellen. Wobei<br />
jeweils die prozentuale Vermögensaufteilung Ihren<br />
Vorstellungen an<strong>zu</strong>passen <strong>ist</strong>.<br />
... eine Alternative <strong>zu</strong> anderen<br />
Anlagen mit attraktiver<br />
Nachsteuer-Rendite und<br />
hoher Kursstabilität<br />
Steueroptimierter<br />
Rentenfonds<br />
<strong>Deka</strong>-Wachstum TF<br />
Mittelfr<strong>ist</strong>ig<br />
Wie könnte ein steueroptimiertes<br />
Basisdepot aussehen?<br />
Ari<strong>Deka</strong><br />
<strong>Deka</strong>-<br />
Immobilienfonds<br />
<strong>Deka</strong>Spezial<br />
... eine Anlage mit<br />
überdurchschnittlichen<br />
Ertragschancen<br />
Aktienfonds<br />
Ari<strong>Deka</strong><br />
Mittel- bis langfr<strong>ist</strong>ig<br />
Größer<br />
<strong>Deka</strong>Valor<br />
<strong>Deka</strong>-<br />
Wachstum TF
VI. Wer die besten Ankerplätze nutzt, hat mehr vom Leben.<br />
Ausgewählte <strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong> bringen Sie auf Steuer-Kurs.<br />
Egal welche persönlichen Anlage-Ziele Sie auch verfolgen:<br />
In der breiten Produkt-Palette der <strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong><br />
<strong>ist</strong> für nahe<strong>zu</strong> jeden Anleger die passende<br />
Fonds-Alternative dabei. Selbstverständlich auch<br />
Fonds, die dem Anleger langfr<strong>ist</strong>ig eine überzeugende<br />
Rendite nach Steuern bieten.<br />
Denn: Diese <strong>steuerlich</strong> attraktiven Fonds sind für viele<br />
Anleger auch ergänzend <strong>zu</strong> ihrem Depot besonders<br />
interessant. Sie ermöglichen es, einen individuellen<br />
Steuer-Kurs ein<strong>zu</strong>schlagen.<br />
Welche Anlage-Vorteile Ihnen steueroptimierte <strong>Deka</strong><br />
<strong>Investmentfonds</strong> für Ihr Depot im Detail bieten, zeigen<br />
Ihnen unsere ausgewählten Beispiele auf den nächsten<br />
Seiten, z. B. wenn …<br />
… Sie eine geldmarktnahe Anlage unter <strong>steuerlich</strong>en<br />
Gesichtspunkten suchen: <strong>Deka</strong>Valor<br />
… Sie Ihr Depot um einen Sicherheitsbaustein ergänzen<br />
wollen: <strong>Deka</strong>-Wachstum TF<br />
… Sie einen Stabilitätsfaktor in Ihr Portfolio<br />
integrieren wollen: <strong>Deka</strong>-ImmobilienFonds<br />
… Sie Ihr Depot um einen europäischen<br />
Immobilienmix erweitern wollen:<br />
<strong>Deka</strong>-ImmobilienEuropa<br />
… Sie die Rendite-Chancen für Ihr Portfolio erhöhen<br />
wollen: Ari<strong>Deka</strong><br />
… Sie Ihr Depot um eine weitere Rendite-Komponente<br />
ausbauen wollen: <strong>Deka</strong>Spezial<br />
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Anlageberater<br />
oder Ihrer Anlageberaterin in Ihrer Sparkasse<br />
oder Landesbank. Dort informiert man Sie auch gern<br />
ausführlich über den Erwerb der einzelnen <strong>Deka</strong><br />
<strong>Investmentfonds</strong> oder beispielsweise eines steuerorientierten<br />
Produktbündels. Und versorgt Sie bei Bedarf<br />
mit allen notwendigen Informationsmaterialien, z. B.<br />
den jeweils gültigen Verkaufsprospekten sowie den<br />
neuesten Rechenschafts- und Halbjahresberichten der<br />
<strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong>.<br />
33
34<br />
<strong>Deka</strong>Valor.<br />
Geldmarktnahe Anlage unter <strong>steuerlich</strong>en Gesichtspunkten<br />
Geeignet für steuersensible Anleger, die Wert auf<br />
hohe Flexibilität und Wertstabilität legen.<br />
Die Anlage-Strategie.<br />
<strong>Deka</strong>Valor investiert überwiegend in währungsgesicherten<br />
Anlagen – Termingeldern und niederverzinslichen<br />
Fremdwährungsanleihen. Um eine möglichst<br />
hohe Wertstabilität <strong>zu</strong> erzielen, werden Anlagen mit<br />
kurzen Restlaufzeiten von ca. einem Jahr gewählt.<br />
Sodass der Fonds ein geldmarktnahes Portfolio hat.<br />
Darüber hinaus werden moderne Finanzinstrumente<br />
genutzt.<br />
Fondsstruktur.<br />
Liquidität<br />
5,6%<br />
Sonst.<br />
Währungen<br />
3,3%<br />
Quelle: <strong>Deka</strong>Bank.<br />
Japanische Yen<br />
41,3%<br />
Euro<br />
49,8%<br />
Stand: Dezember 2002.<br />
Die Anlage-Vorteile:<br />
Basis: RP/RP, Erträge wieder angelegt. Vergangene Entwicklungen stellen keine Garantien für <strong>zu</strong>künftige Wertentwicklungen dar.<br />
• geldmarktnahe Renditen durch konsequente<br />
Verfolgung der Anlagestrategie.<br />
• keine größeren Währungsschwankungen, da<br />
Absicherungen über Termingeschäfte erfolgen.<br />
• hohe Kursstabilität durch kurze Restlaufzeiten<br />
der Wertpapiere.<br />
• niedrige Kursrückgänge bei möglichen Zinserhöhungen.<br />
• geringe steuerpflichtige Erträge.<br />
• hohe Nachsteuerrenditen nach Ablauf der<br />
gesetzlichen Spekulationsfr<strong>ist</strong>.<br />
Fondsentwicklung unter <strong>steuerlich</strong>en Gesichtspunkten seit Fondsgründung 23.03.1994.<br />
Euro<br />
14.000<br />
13.000<br />
12.000<br />
11.000<br />
10.000<br />
9.000<br />
23.03.1994<br />
31.12.1996<br />
31.12.1998 31.12.2000 02.01.2003<br />
3,4% Rendite p.a.*<br />
Ergebnis: EUR 13.465,62<br />
Steuerfrei<br />
EUR 2.649,27<br />
Steuerpflichtig<br />
EUR 816,35<br />
Einmalanlage<br />
EUR 10.000<br />
*Ohne Berücksichtigung von Steuern.<br />
(= 76,4%)<br />
(= 23,6%)<br />
Quelle: <strong>Deka</strong>Bank – ohne Obligo.<br />
Stand: 02.01.2003.
<strong>Deka</strong>-Wachstum TF.<br />
Ausgewogener Rentenmix als Sicherheitsbaustein für Ihr Depot.<br />
Geeignet für Anleger, die steuerorientiert und überwiegend<br />
kursstabil anlegen möchten.<br />
Die Anlage-Strategie.<br />
Der steuerorientierte <strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong> <strong>Deka</strong>-<br />
Wachstum investiert sein Fondsvermögen überwiegend<br />
in festverzinslichen Wertpapieren mit niedrigem<br />
Nominalzins. Die Anlagephilosophie <strong>ist</strong> auf eine durchschnittliche<br />
Restlaufzeit im mittleren bis längeren<br />
Laufzeitsegment ausgerichtet. Darüber hinaus können<br />
internationale Renditeunterschiede durch die Fremdwährungsanleihen<br />
genutzt werden. Begrenzt auf 30 %<br />
des Fondsvermögens.<br />
Fondsstruktur.<br />
Liquidität<br />
4,4%<br />
Längere<br />
Laufzeiten<br />
37,9%<br />
Quelle: <strong>Deka</strong>Bank.<br />
Bis 1 Jahr<br />
20,9%<br />
Bis 5 Jahre<br />
36,8%<br />
Stand: Dezember 2002.<br />
Die Anlage-Vorteile:<br />
Fondsentwicklung unter <strong>steuerlich</strong>en Gesichtspunkten seit 31.01.1994.**<br />
EUR<br />
16.000<br />
15.000<br />
14.000<br />
13.000<br />
12.000<br />
11.000<br />
10.000<br />
9.000<br />
31.01.1994<br />
Basis: RP/RP, Erträge wieder angelegt. Vergangene Entwicklungen stellen keine Garantien für <strong>zu</strong>künftige Wertentwicklungen dar.<br />
**<strong>Deka</strong>-Wachstum B.<br />
• Alternative <strong>zu</strong>r Optimierung des individuellen<br />
Portfolios mit festverzinslichen Wertpapieren<br />
höchster Bonität.<br />
• geringe Währungseinflüsse durch überwiegende<br />
Investition in Euro-Anleihen (mind. 70 %).<br />
• <strong>zu</strong>sätzliche Erträge durch Nut<strong>zu</strong>ng internationaler<br />
Zinsdifferenzen.<br />
• niedrige steuerpflichtige Ausschüttung.<br />
• hohe steuerfreie Kursgewinne durch Anlage in<br />
nationalen wie internationalen Anleihen, die<br />
unter pari notieren.<br />
31.12.1996 31.12.1998 31.12.2000 31.01.2003<br />
5,0% Rendite p.a.*<br />
Ergebnis: EUR 15.508,45<br />
Steuerfrei<br />
Steuerpflichtig<br />
Einmalanlage<br />
EUR 2.386,90 (= 43,3%)<br />
EUR 3.121,55 (= 56,7%)<br />
EUR 10.000<br />
*Ohne Berücksichtigung von Steuern.<br />
Quelle: <strong>Deka</strong>Bank – ohne Obligo.<br />
Stand: 31.01.2003.<br />
35
36<br />
<strong>Deka</strong>-ImmobilienFonds.<br />
Ausgewogener Immobilienmix als Stabilitätsfaktor für Ihr Depot.<br />
Geeignet für Anleger, die durch ein sachwertbezogenes,<br />
wertstabiles Investment ihr Depot ausgewogen<br />
strukturieren wollen.<br />
Die Anlage-Strategie.<br />
<strong>Deka</strong>-ImmobilienFonds, ein Offener Immobilienfonds,<br />
erwirbt überwiegend gewerbliche Objekte in den<br />
wirtschaftlichen Ballungsräumen der Bundesrepublik.<br />
Und ausgewählte Immobilien an erstklassigen<br />
Standorten der Europäischen Union. Angekauft werden<br />
vermietete Büro-, Einzelhandels- und gemischt<br />
genutzte Immobilien sowie in Einzelfällen auch<br />
Spezialobjekte. Vorhandene Liquidität wird in festverzinslichen<br />
Wertpapieren geparkt.<br />
Fondsstruktur.<br />
Liquidität/Sonstiges*<br />
14,1%<br />
Zweckgebundene<br />
Mittel<br />
12,0%<br />
Im Bau<br />
befindliche<br />
Objekte<br />
2,4%<br />
Sonstige<br />
Beteiligungen<br />
4,3%<br />
*Inkl. Mindestliquidität und sonstigen Vermögens (–2,6 %).<br />
Quelle: <strong>Deka</strong>Bank.<br />
Liegenschaften/<br />
gewerblich<br />
genutzte Objekte<br />
67,2%<br />
Stand: Dezember 2002.<br />
Die Anlage-Vorteile:<br />
Basis: RP/RP, Erträge wieder angelegt. Vergangene Entwicklungen stellen keine Garantien für <strong>zu</strong>künftige Wertentwicklungen dar.<br />
• Anlage mit kontinuierlicher Wertentwicklung.<br />
• steuerfreie Kursgewinne durch Wertsteigerung<br />
der einzelnen Immobilien und Grundstücke.<br />
• steuerfreie Erträge u. a. durch Ausnut<strong>zu</strong>ng der<br />
<strong>zu</strong>lässigen Abschreibungsmethoden.<br />
• ideale Anlageform, um sich regelmäßig ein<br />
„zweites Einkommen“ auszahlen <strong>zu</strong> lassen.<br />
Fondsentwicklung unter <strong>steuerlich</strong>en Gesichtspunkten in den letzten 10 Jahren.<br />
EUR<br />
17.000<br />
16.000<br />
15.000<br />
14.000<br />
13.000<br />
12.000<br />
11.000<br />
10.000<br />
9.000<br />
31.12.1992<br />
31.12.1995 31.12.1998 07.01.2003<br />
5,2% Rendite p.a.*<br />
Ergebnis: EUR 16.665,95<br />
Steuerfrei<br />
EUR 2.974,92<br />
Steuerpflichtig<br />
EUR 3.691,03<br />
Einmalanlage<br />
EUR 10.000<br />
*Ohne Berücksichtigung von Steuern.<br />
(= 44,6%)<br />
(= 55,4%)<br />
Quelle: <strong>Deka</strong>Bank – ohne Obligo.<br />
Stand: 31.01.2003.
<strong>Deka</strong>-ImmobilienEuropa.<br />
Europäischer Immobilienmix als Zusatzbaustein für Ihr Immobiliendepot.<br />
Geeignet für Anleger, die ihre Immobilienanlage<br />
breiter diversifizieren wollen.<br />
Die Anlage-Strategie.<br />
<strong>Deka</strong>-ImmobilienEuropa <strong>ist</strong> ein Offener Immobilienfonds,<br />
der sein Fondsvermögen überwiegend in<br />
europäischen Gewerbeimmobilien investiert. Des<br />
Weiteren werden Immobilien außerhalb des europäischen<br />
Kontinents beigemischt. Erworben werden<br />
vermietete Büro-, Einzelhandels- und gemischt genutzte<br />
Objekte an erstklassigen Standorten. Vorhandene<br />
Liquidität wird in festverzinslichen Wertpapieren<br />
geparkt.<br />
Fondsstruktur.<br />
Liquidität/Sonstiges*<br />
37,0%<br />
Beteiligung an<br />
Grundstücksgesellschaften<br />
9,7%<br />
Im Bau befindliche<br />
Objekte<br />
5,7%<br />
*Inkl. Mindestliquidität und sonstigen Vermögens (–4,2 %).<br />
Quelle: <strong>Deka</strong>Bank.<br />
Liegenschaften/<br />
gewerblich<br />
genutzte Objekte<br />
47,6%<br />
Stand: Dezember 2002.<br />
Die Anlage-Vorteile:<br />
Basis: RP/RP, Erträge wieder angelegt. Vergangene Entwicklungen stellen keine Garantien für <strong>zu</strong>künftige Wertentwicklungen dar.<br />
• Anlage mit kontinuierlicher Wertentwicklung.<br />
• steuerfreie Performanceanteile durch für den<br />
Anleger günstige Steuergesetze im Ausland.<br />
• steuerfreie Kursgewinne durch Wertsteigerung<br />
der einzelnen Immobilien und Grundstücke.<br />
• steuerfreie Erträge u. a. durch Ausnut<strong>zu</strong>ng der<br />
<strong>zu</strong>lässigen Abschreibungsmethoden und durch<br />
Auslandsinvestitionen.<br />
• ideale Anlageform, um sich regelmäßig ein<br />
„zweites Einkommen“ auszahlen <strong>zu</strong> lassen.<br />
Fondsentwicklung unter <strong>steuerlich</strong>en Gesichtspunkten seit Fondsgründung 20.01.1997.<br />
EUR<br />
14.000<br />
13.000<br />
12.000<br />
11.000<br />
10.000<br />
9.000<br />
20.01.1997<br />
31.12.1997 31.12.1998 31.12.1999 31.12.2000 31.12.2001 07.01.2003<br />
5,7% Rendite p.a.*<br />
Ergebnis: EUR 13.890,59<br />
Steuerfrei<br />
EUR 2.348,06<br />
Steuerpflichtig<br />
EUR 1.542,53<br />
Einmalanlage<br />
EUR 10.000<br />
*Ohne Berücksichtigung von Steuern.<br />
(= 60,4%)<br />
(= 39,6%)<br />
Quelle: <strong>Deka</strong>Bank – ohne Obligo.<br />
Stand: 07.01.2003.<br />
37
38<br />
Ari<strong>Deka</strong>.<br />
Ausgewogener europäischer Aktienmix als Renditechance für Ihr Depot.<br />
Geeignet für chancenorientierte Anleger, die sich langfr<strong>ist</strong>ig<br />
ein Vermögen aufbauen wollen.<br />
Die Anlage-Strategie.<br />
Ari<strong>Deka</strong> investiert in Aktien erstklassiger europäischer<br />
Unternehmen, primär in marktbreiten europäischen<br />
Standardwerten. Durch die breite Anlagestreuung<br />
wird das Risiko gegenüber einzelnen Aktien reduziert.<br />
Ziel des Fondsmanagements <strong>ist</strong> es, eine Wertentwicklung<br />
<strong>zu</strong> erwirtschaften, die sich an der des europäischen<br />
Aktienmarktes orientiert.<br />
Fondsstruktur.<br />
Sonstige Länder<br />
0,9%<br />
Spanien<br />
2,5%<br />
Finnland<br />
4,3%<br />
Italien<br />
4,6%<br />
Deutschland<br />
8,1%<br />
Großbritannien<br />
39,0%<br />
Quelle: <strong>Deka</strong>Bank.<br />
Liquidität<br />
2,5%<br />
Schweiz<br />
17,4%<br />
Frankreich<br />
10,4%<br />
Niederlande<br />
10,3%<br />
Stand: Dezember 2002.<br />
Die Anlage-Vorteile:<br />
Basis: RP/RP, Erträge wieder angelegt. Vergangene Entwicklungen stellen keine Garantien für <strong>zu</strong>künftige Wertentwicklungen dar.<br />
• Kurssteigerungspotenzial durch vielversprechende<br />
Ertragsaussichten europäischer Top-<br />
Unternehmen.<br />
• steuerfreie Aktienkursgewinne für den Fonds<br />
und – nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfr<strong>ist</strong><br />
– auch für den Anleger.<br />
• Steuerpflichtige Dividenden-Erträge sind nur<br />
ein geringer Teil des gesamten Wert<strong>zu</strong>wachses.<br />
• ideale Möglichkeit, um mit geringen regelmäßigen<br />
Sparbeträgen systematisch ein<br />
Vermögen auf<strong>zu</strong>bauen.<br />
• hohe Flexibilität durch kostengünstige Tauschmöglichkeiten<br />
im <strong>Deka</strong>Bank Depot und jederzeitige<br />
Verfügbarkeit des Kapitals.<br />
Fondsentwicklung unter <strong>steuerlich</strong>en Gesichtspunkten in den letzten 10 Jahren.<br />
EUR<br />
55.000<br />
45.000<br />
35.000<br />
25.000<br />
15.000<br />
5.000<br />
31.12.1992<br />
31.12.1994<br />
31.12.1996 31.12.1998 31.12.2000 31.12.2002<br />
8,2% Rendite p.a.*<br />
Ergebnis: EUR 21.974,07<br />
Steuerfrei<br />
Steuerpflichtig<br />
Einmalanlage<br />
EUR 8.549,43 (= 71,4%)<br />
EUR 3.424,64 (= 28,6%)<br />
EUR 10.000<br />
*Ohne Berücksichtigung von Steuern.<br />
Quelle: <strong>Deka</strong>Bank – ohne Obligo.<br />
Stand: 31.12.2002.
<strong>Deka</strong>Spezial.<br />
Ausgewogener weltweiter Aktienmix als Renditekomponente für Ihr Depot.<br />
Geeignet für risikobewusste Anleger, die sich an den<br />
Chancen internationaler Wachstumswerte beteiligen<br />
wollen.<br />
Die Anlage-Strategie.<br />
<strong>Deka</strong>Spezial investiert sein Fondsvermögen vorwiegend<br />
in Wachstumswerten an den internationalen<br />
Aktienmärkten. Das Fondsmanagement sucht gezielt<br />
nach Unternehmen, die – aufgrund ihrer Ausrichtung<br />
und ihres Managements auf mittlere Sicht –<br />
besondere Kursperspektiven bieten. Zusätzlich wird<br />
das Anlagerisiko durch die weltweite Streuung im Vergleich<br />
<strong>zu</strong>m Kauf von Einzelwerten reduziert.<br />
Fondsstruktur.<br />
Frankreich<br />
5,5%<br />
Deutschland<br />
2,4%<br />
Sonstige<br />
5,1%<br />
Liquidität<br />
17,5%<br />
USA<br />
42,4%<br />
Quelle: <strong>Deka</strong>Bank.<br />
Niederlande<br />
3,5%<br />
Sonst. Euro-Länder<br />
6,1%<br />
Großbritannien<br />
7,9%<br />
Weitere eur.<br />
Länder<br />
4,9%<br />
Japan<br />
4,7%<br />
Stand: Dezember 2002.<br />
Die Anlage-Vorteile:<br />
• idealer renditeorientierter Grundbaustein für<br />
ein breit diversifiziertes Aktienportfolio.<br />
• gezieltes Engagement in ausgewählten Wachstumswerten<br />
mit professionellem Management.<br />
• langfr<strong>ist</strong>ig höhere Kurschancen durch Aktien<br />
der Wachstumsbranchen.<br />
• Reduzierung des Marktrisikos durch weltweite<br />
Streuung.<br />
• Währungsgewinne – aber auch Verluste –<br />
können Anlageerfolg beeinflussen.<br />
• erzielte Kursgewinne beim Anleger nach Ablauf<br />
der Spekulationsfr<strong>ist</strong> steuerfrei.<br />
• niedrige steuerpflichtige (Dividenden-)Erträge.<br />
Fondsentwicklung unter <strong>steuerlich</strong>en Gesichtspunkten in den letzten 10 Jahren.<br />
EUR<br />
50.000<br />
45.000<br />
40.000<br />
35.000<br />
30.000<br />
25.000<br />
20.000<br />
15.000<br />
10.000<br />
5.000<br />
31.12.1992<br />
31.12.1994<br />
31.12.1996 31.12.1998 31.12.2000 02.01.2003<br />
Basis: RP/RP, Erträge wieder angelegt. Vergangene Entwicklungen stellen keine Garantien für <strong>zu</strong>künftige Wertentwicklungen dar.<br />
7,2% Rendite p.a.*<br />
Ergebnis: EUR 20.051,91<br />
Steuerfrei<br />
EUR 8.518,98<br />
Steuerpflichtig<br />
EUR 1.532,93<br />
Einmalanlage<br />
EUR 10.000<br />
*Ohne Berücksichtigung von Steuern.<br />
(= 84,8%)<br />
(= 15,2%)<br />
Quelle: <strong>Deka</strong>Bank – ohne Obligo.<br />
Stand: 02.01.2003.<br />
39
40<br />
Wichtige <strong>steuerlich</strong> relevante Beträge in EUR:<br />
Bitte <strong>beachten</strong> Sie:<br />
Einzeln Veranlagte Zusammen Veranlagte<br />
Sparerfreibetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1.550 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3.100<br />
Werbungskosten-Pauschbetrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . .51 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .102<br />
Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag maximal . . . . . . . . . . . . . . . . . .1.601 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .3.202<br />
Freigrenze für Spekulationsgeschäfte . . . . . . . . . . . . .512 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .1.024<br />
Grundfreibetrag <strong>zu</strong>r<br />
Einkommensteuerveranlagung . . . . . . . . . . . . . . . . .7.235 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14.470<br />
Vermögenswirksame Le<strong>ist</strong>ungen:<br />
Einkommensgrenze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .17.900 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35.800<br />
Maximal geförderter Betrag<br />
bei Anlagen in <strong>Investmentfonds</strong> –<br />
Anlagebetrag für jeden Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . .408 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .408<br />
Spar<strong>zu</strong>lage bei <strong>Investmentfonds</strong><br />
je Arbeitnehmer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .82 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .82
8 Schritte <strong>zu</strong> Ihrer individuellen Anlageentscheidung:<br />
1. Machen Sie <strong>zu</strong>erst eine Bestandsaufnahme Ihres<br />
derzeitigen Vermögens.<br />
2. Legen Sie dann Ihre individuellen Anlageziele fest,<br />
z. B. Vorsorge, Vermögensbildung etc.<br />
3. Berücksichtigen Sie bei Ihren Überlegungen Ihre<br />
persönliche Risikopräferenz.<br />
4. Informieren Sie sich über die Entwicklung der<br />
verschiedenen Kapitalmärkte.<br />
5. Gehen Sie <strong>zu</strong> Ihrem persönlichen Wertpapierberater<br />
Ihrer Sparkasse und lassen Sie sich ausführlich und<br />
unverbindlich beraten.<br />
6. Beziehen Sie neben den steuerfrei möglichen Erträgen<br />
verschiedene Anlagekriterien in Ihre Entscheidungsfindung<br />
mit ein, wie z. B.<br />
– die geplante Anlagedauer<br />
– <strong>steuerlich</strong>e Aspekte<br />
– ausreichende Liquiditätsreserve<br />
7. Optimieren Sie gemeinsam mit Ihrem Wertpapier-Berater<br />
Ihr persönliches Wertpapier-Depot – unter Einbeziehung<br />
<strong>steuerlich</strong> attraktiver Fonds.<br />
8. Passen Sie Ihren Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag der geänderten<br />
Anlagestruktur an.<br />
41
Steuer-Abc.<br />
42<br />
Ab<strong>zu</strong>gsteuern<br />
Steuererhebung durch Ab<strong>zu</strong>g einer Steuer bereits bei Zufluss der<br />
Einnahmen, z. B. die → Zinsabschlagsteuer, die → Kapitalertragsteuer.<br />
Anlage AUS (Formular, siehe Mittelteil, Seite VI)<br />
Formular der Einkommensteuererklärung <strong>zu</strong>r Angabe ausländischer<br />
Kapitalerträge (z. B. Erträge ausländischer Fonds).<br />
Anlage KAP (Formular, siehe Mittelteil, Seite VI)<br />
Formular der Einkommensteuererklärung <strong>zu</strong>r Angabe von Einkünften<br />
aus Kapitalvermögen.<br />
Anlage SO<br />
Formular der Einkommensteuererklärung <strong>zu</strong>r Angabe sonstiger<br />
Einkünfte.<br />
Anteilpreis<br />
Wird börsentäglich errechnet. Setzt sich aus dem jeweiligen<br />
Börsenwert der <strong>zu</strong>m Fondsvermögen gehörenden Wertpapiere<br />
<strong>zu</strong>sammen, dividiert durch die Anzahl der umlaufenden Anteile.<br />
Anteilpreisveröffentlichung<br />
Die me<strong>ist</strong>en Fonds der <strong>Deka</strong>-Gruppe werden börsentäglich in<br />
vielen Tageszeitungen mit Ausgabe- und Rücknahmepreisen<br />
sowie den Zwischengewinnen veröffentlicht.<br />
Auch im Internet unter www.deka.de, in T-Online unter *deka#,<br />
im Videotext von ARD/ZDF ab Seite 434. Und per Faxabruf unter<br />
(069) 7147-4999200.<br />
Arbeitnehmer-Spar<strong>zu</strong>lage<br />
Vom Staat entrichtete steuerfreie Zahlung auf bestimmte Sparformen,<br />
die so genannten „vermögenswirksamen Le<strong>ist</strong>ungen“.<br />
Gilt nur bis <strong>zu</strong> einer Einkommensgrenze von 17.900 Euro, bei<br />
Verheirateten bis 35.800 Euro. Beim Erwerb von Aktienfonds<br />
beträgt die Spar<strong>zu</strong>lage 20 % auf die Sparle<strong>ist</strong>ung (maximal auf<br />
408 Euro jährlich).<br />
Ausländische Erträge<br />
Erträge, die aus dem Ausland stammen (z. B. Dividenden von<br />
ausländischen Gesellschaften oder Erträge ausländischer<br />
<strong>Investmentfonds</strong>). Sie unterliegen trotzdem der inländischen<br />
Besteuerung und sind in der →Anlage AUS an<strong>zu</strong>geben.<br />
Ausländische <strong>Investmentfonds</strong><br />
Alle im Ausland aufgelegten <strong>Investmentfonds</strong>.<br />
Steuerrechtlich <strong>ist</strong> aber <strong>zu</strong> unterscheiden zwischen<br />
1. Fonds, die in Deutschland reg<strong>ist</strong>riert sind und einen inländischen<br />
Finanzvertreter haben<br />
2. Fonds, die nicht in Deutschland reg<strong>ist</strong>riert sind, jedoch einen<br />
inländischen Finanzvertreter haben<br />
3. Fonds, die weder in Deutschland reg<strong>ist</strong>riert sind noch einen<br />
inländischen Finanzvertreter haben<br />
Ausländische Quellensteuer<br />
Auf ausländische Erträge wird teilweise bereits im Ausland ausländische<br />
Quellensteuer einbehalten. Diese kann sich der Fonds<br />
entweder erstatten oder aber der Anleger kann sie auf seine<br />
deutsche Steuerschuld anrechnen lassen. Die anrechenbare<br />
ausländische Quellensteuer wird in der Steuerbescheinigung für<br />
den Anleger gesondert ausgewiesen. Dieser Betrag <strong>ist</strong> in der<br />
→Anlage AUS an<strong>zu</strong>geben. Der Steuerab<strong>zu</strong>g im Ausland erfolgt<br />
unabhängig von einem erteilten →Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag oder<br />
einer →Nichtveranlagungs-Bescheinigung.<br />
Ausschüttung (mehr Infos, Seite 8 ff.)<br />
Allgemeine Bezeichnung für die Zahlung von Erträgen an die<br />
Anteilinhaber, die bei ausschüttenden <strong>Investmentfonds</strong> i. d. R.<br />
einmal jährlich – ca. sechs Wochen nach Ende des Geschäftsjahres<br />
– vorgenommen wird. Die Ausschüttung wird im Rechenschaftsbericht,<br />
in diversen Tageszeitungen und in den elektronischen<br />
Medien veröffentlicht. Durch die Ausschüttung sinkt<br />
automatisch der →Anteilpreis. Durch die Wiederanlage der Ausschüttungserträge<br />
erhöht sich automatisch der Anteilbestand<br />
und somit der Anteilwert.<br />
Depot-Jahresaus<strong>zu</strong>g (Formular, siehe Mittelteil, Seite VII)<br />
Übersichtliche Aufl<strong>ist</strong>ung aller im Depot befindlichen Wertpapiere<br />
und vorgenommenen Transaktionen. Er besteht aus<br />
Depotübersicht, Umsatz-Jahresübersicht, Erträgnisaufstellung<br />
(wenn kein Steuerab<strong>zu</strong>g erfolgte) oder einer Jahres-Steuerbescheinigung<br />
(wenn Steuern einbehalten wurden). Und aus einer<br />
VL-Bescheinigung, wenn Anlagen aus vermögenswirksamen<br />
Le<strong>ist</strong>ungen getätigt wurden.<br />
Dividenden<br />
Von Aktiengesellschaften an die Aktionäre ausgeschüttete Erträge.<br />
Die Erträge unterliegen ab dem Wirtschaftsjahr 2001 auf<br />
Ebene der Aktiengesellschaft einer Körperschaftsteuer in Höhe<br />
von 25 %. Diese Steuer kann der Privatanleger nicht auf seine<br />
Einkommensteuer anrechnen. Die ausgeschüttete Dividende <strong>ist</strong><br />
vom Anleger – <strong>zu</strong>m Ausgleich der fehlenden Körperschaftsteueranrechnung<br />
– nur noch <strong>zu</strong>r Hälfte <strong>zu</strong> versteuern. Die andere Hälfte<br />
<strong>ist</strong> steuerfrei (→Halbeinkünfteverfahren/Körperschaftsteuer).<br />
Die auf die Dividende einbehaltene Kapitalertragsteuer <strong>ist</strong> weiterhin<br />
auf die Einkommensteuer des Anlegers anrechenbar.<br />
Doppelbesteuerungsabkommen<br />
Vereinbarung von Besteuerungsregeln zwischen zwei Staaten,<br />
um grundsätzlich eine doppelte Besteuerung <strong>zu</strong> vermeiden.<br />
Eigenverwahrung von <strong>Investmentfonds</strong><br />
Auch →Tafelgeschäfte; Erwerb und Verwaltung von Wertpapieren<br />
in effektiven Stücken. Die →Ausschüttung erfolgt über<br />
die Einlösung von Ertragsscheinen bei einer inländischen Bank<br />
oder Sparkasse. I. d. R. <strong>ist</strong> ein erhöhter Zinsabschlag von 35 %<br />
auf Zinserträge bzw. 20 % auf inländische Dividenden <strong>zu</strong>züglich<br />
jeweils 5,5 % SolZ an<strong>zu</strong>wenden. Eine Fre<strong>ist</strong>ellung durch<br />
Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag bzw. NV-Bescheinigung <strong>ist</strong> nicht möglich.<br />
Erträgnisaufstellung (Seite 20)<br />
Bestandteil des →Depot-Jahresaus<strong>zu</strong>gs der <strong>Deka</strong>Bank, auch als<br />
<strong>steuerlich</strong>e Erträgnisaufstellung bezeichnet. Enthält die kumulierten<br />
steuerpflichtigen Erträge eines Depots mit Bezeichnungen,<br />
analog <strong>zu</strong>r →Anlage KAP, sodass das Ausfüllen der<br />
Einkommensteuererklärung erheblich erleichtert wird.<br />
Ertrags<strong>zu</strong>fluss<br />
Oberbegriff für den Zufluss der Erträge bei <strong>Investmentfonds</strong>. Die<br />
Erträge werden nach den Vertragsbedingungen entweder ca.<br />
6 Wochen nach Ende des Geschäftsjahres ausgeschüttet oder<br />
<strong>zu</strong>m Ende des Geschäftsjahres thesauriert.<br />
Freibetrag<br />
Steuerfreier Betrag bei einer Einkommensart. Nur der übersteigende<br />
Betrag <strong>ist</strong> <strong>zu</strong> versteuern. Zum Beispiel Kapitaleinkünfte<br />
über dem →Sparer-Freibetrag.<br />
Freigrenze<br />
Betragsgrenze, bis <strong>zu</strong> der Steuerfreiheit besteht. Bei Überschreitung<br />
der Grenze <strong>ist</strong> der Gesamtbetrag steuerpflichtig, z. B.<br />
bei →Gewinnen aus Spekulationsgeschäften.<br />
Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag (Formular, Seite 16)<br />
Bei rechtzeitiger Vorlage bei der depotführenden Stelle werden<br />
Kapitaleinkünfte eines Anlegers bis 1.601 Euro (bei <strong>zu</strong>sammen<br />
veranlagten Ehegatten bis 3.202 Euro) ohne Ab<strong>zu</strong>g von Kapitalertragsteuer<br />
ausbezahlt. Bis <strong>zu</strong>m freigestellten Betrag werden<br />
die vereinnahmten Kapitaleinkünfte vom Ab<strong>zu</strong>g der Kapitalertragsteuer<br />
ausgenommen. Die depotführende Stelle <strong>ist</strong> gesetzlich<br />
verpflichtet, die tatsächlich beanspruchten Freibeträge dem<br />
Bundesamt für Finanzen <strong>zu</strong> melden. →Sparer-Freibetrag.<br />
Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />
Neuer steuerrechtlicher Begriff für →Gewinne aus Spekulationsgeschäften.<br />
Gewinne aus Spekulationsgeschäften<br />
(mehr Infos, Seite 21)<br />
Realisierte Kursgewinne bei Verkauf und Kauf von Wertpapieren<br />
innerhalb von 12 Monaten. Sie unterliegen der Einkommensteuer,<br />
wenn die →Freigrenze von 511,99 Euro überschritten<br />
<strong>ist</strong>. Gewinne aus Spekulationsgeschäften können mit<br />
realisierten Verlusten aus anderen Spekulationsgeschäften verrechnet<br />
werden. <strong>Investmentfonds</strong> jedoch vereinnahmen realisierte<br />
Gewinne aus Käufen und Verkäufen von Aktien und Rentenpapieren<br />
steuerfrei, selbst innerhalb der Spekulationsfr<strong>ist</strong> von<br />
einem Jahr.
Halbeinkünfteverfahren<br />
Dividenden sind für den Privatanleger nur <strong>zu</strong>r Hälfte steuerpflichtig.<br />
Die andere Hälfte <strong>ist</strong> steuerfrei. Eine Anrechnung der<br />
abgeführten Körperschaftsteuer <strong>ist</strong> für den Anleger nicht mehr<br />
möglich. Diese Regelung gilt i. d. R. für ausländische Dividenden<br />
ab 2001 und für inländische Dividenden ab 2002.<br />
Inländische Dividendenerträge<br />
Von deutschen Unternehmen gezahlte →Dividenden. Sie unterliegen<br />
der →Körperschaftsteuer und der →Kapitalertragsteuer.<br />
<strong>Investmentfonds</strong><br />
Vermögen, das nach dem Grundsatz der Risikomischung und<br />
den Anlagegrundsätzen der Kapitalanlagegesellschaft angelegt<br />
wird. In dieser Broschüre werden ausschließlich die so genannten<br />
Offenen <strong>Investmentfonds</strong> behandelt, die laufend Anteilscheine<br />
herausgeben und verpflichtet sind, sie jederzeit <strong>zu</strong>m<br />
→Anteilpreis <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>nehmen. Die Anlagemöglichkeiten der<br />
deutschen <strong>Investmentfonds</strong> sind im Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften<br />
genau geregelt. Es gibt unterschiedlich anlegende<br />
Offene <strong>Investmentfonds</strong>, beispielsweise Geldmarktfonds, Rentenfonds,<br />
Aktienfonds, Immobilienfonds, AS-Fonds, Dachfonds.<br />
Jahres-Steuerbescheinigung<br />
(Formular, siehe Mittelteil, Seite V)<br />
Bestandteil des →Depot-Jahresaus<strong>zu</strong>gs der <strong>Deka</strong> Bank, wenn<br />
innerhalb eines Depots Steuerabzüge vorgenommen wurden.<br />
Kapitalertragsteuer (mehr Infos, Seite 11)<br />
Von bestimmten Einkünften aus Kapitalvermögen ein<strong>zu</strong>behaltende<br />
Ab<strong>zu</strong>gsteuer; Sonderform <strong>ist</strong> die →Zinsabschlagsteuer.<br />
Körperschaftsteuer/(Anrechnungs-)Guthaben<br />
Dividenden aus Gewinnen eines Wirtschaftsjahres bis 2000 waren<br />
mit 30 % Körperschaftsteuer belastet, die vom ausschüttenden<br />
Unternehmen direkt an das Finanzamt abgeführt werden. Der<br />
Privatanleger konnte diese Körperschaftsteueranrechnungsguthaben<br />
auf seine persönliche Einkommensteuer anrechnen. Dies<br />
wird dem Anleger in der Jahres-Steuerbescheinigung mitgeteilt.<br />
Dividenden aus Gewinnen eines Wirtschaftsjahres ab 2001<br />
unterliegen nur noch einer 25 %igen Körperschaftsteuer. Diese<br />
kann der Privatanleger nicht auf seine persönliche Einkommensteuer<br />
anrechnen. →Halbeinkünfteverfahren.<br />
Nichtveranlagungs-Bescheinigung<br />
Auch NV-Bescheinigung genannt. Liegt sie dem depotführenden<br />
Institut vor, wird bei Ertragsausschüttungen keine Zinsabschlagsteuer<br />
einbehalten und die Kapitalertragsteuer ausgezahlt.<br />
Wird vom Wohnsitzfinanzamt ausgestellt und <strong>ist</strong> maximal drei<br />
Jahre gültig.<br />
Ordentliche Erträge<br />
Alle Zinsen, Dividenden und Mieterträge, die ein Fonds im Laufe<br />
eines Geschäftsjahres erwirtschaftet. In Einzelfällen können die im<br />
Fonds angefallenen abziehbaren Kosten die ordentlichen Erträge<br />
übersteigen; dadurch entsteht ein negativer ordentlicher Ertrag,<br />
der mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden kann.<br />
Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />
Sondersteuer <strong>zu</strong>r Förderung des Aufbaus der neuen Bundesländer.<br />
Wird seit dem 1. Januar 1995 als Ergän<strong>zu</strong>ngsabgabe<br />
(zz. 5,5 %) u. a. auf die Einkommensteuer erhoben. Als Vorauszahlung<br />
<strong>ist</strong> der Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag auch auf die Kapitalertragsteuer<br />
ein<strong>zu</strong>behalten.<br />
Sparer-Freibetrag (mehr Infos, Seite 19)<br />
Bis <strong>zu</strong> diesem Betrag sind Einnahmen aus Kapitalvermögen von<br />
der Einkommensteuer befreit. Der Sparer-Freibetrag beträgt<br />
1.601 Euro für Ledige und 3.202 Euro für <strong>zu</strong>sammen veranlagte<br />
Ehegatten – jeweils inkl. Werbungskostenpauschale von 51 Euro<br />
pro Person. In gleicher Höhe kann der Anleger Fre<strong>ist</strong>ellungsaufträge<br />
erteilen. →Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag.<br />
Steuersatz<br />
Wird im Rahmen der Einkommensteuererklärung für jeden<br />
Steuerpflichtigen in Abhängigkeit von seinem <strong>zu</strong> versteuernden<br />
Einkommen individuell ermittelt.<br />
Stückzinsen<br />
Rechnerisch ermittelte Zinsen zwischen den Zinszahlungsterminen<br />
von festverzinslichen Wertpapieren. Beim Verkauf vereinnahmte<br />
Stückzinsen sind einkommensteuerpflichtig. Beim<br />
Kauf gezahlte Stückzinsen kann der Käufer als negative<br />
Zinseinnahmen absetzen. Bei <strong>Investmentfonds</strong> heißen die<br />
Stückzinsen →Zwischengewinne.<br />
Tafelgeschäfte<br />
Kauf und Verkauf von effektiven Stücken und Aushändigung<br />
an den Besitzer. →Eigenverwahrung von <strong>Investmentfonds</strong>.<br />
Thesaurierung (mehr Infos, Seite 12)<br />
Die im Geschäftsjahr erwirtschafteten (ordentlichen) Erträge<br />
verbleiben im Fondsvermögen. Das Gegenteil da<strong>zu</strong> <strong>ist</strong> die<br />
→Ausschüttung.<br />
Umsatz-Jahresübersicht<br />
(Formulare, siehe Mittelteil, Seite VII)<br />
Bestandteil des →Depot-Jahresaus<strong>zu</strong>gs der <strong>Deka</strong>Bank. Enthält<br />
chronologisch alle getätigten Umsätze pro Unterkonto.<br />
Veräußerungsgewinne (Beispiel, Seite 21)<br />
Gewinne aus dem Unterschiedsbetrag zwischen Verkaufserlös<br />
und Kaufbetrag, bei Privatanlegern sind i. d. R. Gewinne aus der<br />
Veräußerung von Vermögensgegenständen nicht einkommensteuerpflichtig.<br />
Ausnahmen sind z. B. →Gewinne aus Spekulationsgeschäften<br />
und →Zwischengewinne.<br />
Verkauf von Investmentanteilen<br />
Ist jederzeit <strong>zu</strong>m Anteilpreis möglich (→Zwischengewinne).<br />
Verlustrücktrag/Verlustvortrag<br />
Verluste aus Spekulationsgeschäften können nur mit Gewinnen<br />
aus Spekulationsgeschäften verrechnet werden. Verbleibt im Veranlagungszeitraum<br />
ein Saldo, so mindert dieser Gewinne aus<br />
Spekulationsgeschäften aus dem Vorjahr (Verlustrücktrag) und<br />
aus folgenden Jahren (Verlustvortrag).<br />
Verwahrung von Wertpapieren<br />
Möglich in einem in- oder ausländischen Depot. Oder in Eigenverwahrung.<br />
Hat keinen Einfluss auf die Einkommensteuer.<br />
Werbungskosten<br />
Aufwendungen <strong>zu</strong>m Erwerb, <strong>zu</strong>r Sicherung und <strong>zu</strong>r Erhaltung<br />
von steuerpflichtigen Einnahmen, die von den entsprechenden<br />
steuerpflichtigen Einkünften abgezogen werden können. Sie<br />
betragen z. B. bei Einkünften aus Kapitalvermögen pauschal<br />
51 Euro, sofern keine höheren Werbungskosten nachgewiesen<br />
werden.<br />
Wert<strong>zu</strong>wachs<br />
Differenz zwischen dem Wert des Kapitals am Ende und am<br />
Anfang einer bestimmten Periode <strong>zu</strong>züglich eventueller <strong>steuerlich</strong>er<br />
Abflüsse (z. B. ZASt bei deutschen thesaurierenden<br />
Fonds). Beruht bei einer Investmentanlage auf ordentlichen Erträgen<br />
(z. B. Zinsen und Dividenden) sowie den außerordentlichen<br />
Erträgen (Kursgewinnen) des Fonds. Steuern werden beim<br />
Wert<strong>zu</strong>wachs me<strong>ist</strong> nicht berücksichtigt.<br />
Zinsabschlagsteuer<br />
Eine →Ab<strong>zu</strong>gsteuer, Form der →Kapitalertragsteuer. Sie beträgt<br />
30 % auf den zinsabschlagsteuerpflichtigen Anteil des Ertrags<strong>zu</strong>flusses<br />
und 35 % bei →Tafelgeschäften.<br />
Zuflussprinzip<br />
Bedeutet, dass Erträge erst bei Zufluss der Steuerpflicht unterliegen<br />
(→Ertrags<strong>zu</strong>fluss).<br />
Zwischengewinne (mehr Infos, Seite 14)<br />
Teil des Anteilpreises, der dem Anleger für noch nicht <strong>zu</strong>geflossene<br />
Zinserträge und Zinsansprüche ausgewiesen wird.<br />
Durch die Steuerpflicht des Zwischengewinns werden Zinserträge<br />
und Zinsansprüche, die bei Verkauf von Fondsanteilen nach Ausschüttungen/Thesaurierungen<br />
anfallen, besteuert.<br />
Zwischengewinntopf (mehr Infos, Seite 15)<br />
Buchungstechnische Zusammenstellung von gezahlten und vereinnahmten<br />
Zwischengewinnen innerhalb eines Kalenderjahres<br />
für jeden Anleger.<br />
43
Diese Broschüre wurde mit größtmöglicher Sorgfalt<br />
auf dem steuerrechtlichen Stand per 1. Juni 2003<br />
erstellt. Trotzdem können wir keine Haftung übernehmen.<br />
Denn die Broschüre dient nur der allgemeinen,<br />
unverbindlichen Information und ersetzt nicht die<br />
individuelle Beratung durch Ihren Steuerberater.<br />
Wenn Sie Anteile der <strong>Deka</strong>-Gruppe kaufen wollen<br />
oder mehr über <strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong> und ihre Verwahr-<br />
bzw. Anlagemöglichkeiten wissen möchten,<br />
berät Sie der Anlageberater oder die Anlageberaterin<br />
Ihrer Sparkasse oder Landesbank gern ausführlich.<br />
Hier erhalten Sie auch die jeweils gültigen Verkaufsprospekte<br />
sowie die neuesten Rechenschafts- und<br />
Halbjahresberichte der <strong>Deka</strong> <strong>Investmentfonds</strong>.<br />
Nicht vorhersehbare Änderungen der Steuergesetzgebung<br />
können das <strong>steuerlich</strong>e Anlageergebnis von<br />
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