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Was ist steuerlich zu beachten? - Deka Investmentfonds

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Die Ermittlung des Kapitalertragsteuerab<strong>zu</strong>gs bei<br />

einem Anleger, dessen steuerpflichtiger Dividendenteil<br />

den Freibetrag übersteigt, ergibt sich aus dem nebenstehenden<br />

Beispiel.<br />

Einbehaltene Kapitalertragsteuer sowie Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />

können im Rahmen der Einkommensteuererklärung<br />

verrechnet werden.<br />

Nichtveranlagungs-Bescheinigung.<br />

Für Anleger, deren Einkünfte insgesamt unter dem<br />

Grundfreibetrag von <strong>zu</strong>rzeit 7.235 Euro und anderen<br />

Einkommensteuerfreibeträgen bleiben, kommt eine<br />

Veranlagung <strong>zu</strong>r Einkommensteuer nicht in Betracht.<br />

Sie können – statt des Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrages – ihrem<br />

Kreditinstitut eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung<br />

vorlegen. Dann werden alle Kapitaleinkünfte – auch<br />

über 1.601 Euro – ohne Ab<strong>zu</strong>g von Kapitalertragsteuer<br />

ungekürzt ausgezahlt. Eine Erstattung von gezahlter<br />

Körperschaftsteuer <strong>ist</strong> nach dem neuen System<br />

jedoch auch bei Vorlage einer NV-Bescheinigung nicht<br />

möglich. Die NV-Bescheinigung wird unter bestimmten<br />

Vorausset<strong>zu</strong>ngen vom Wohnsitzfinanzamt ausgestellt.<br />

Mit einer Gültigkeit von maximal drei Jahren.<br />

Steuerpflichtige Dividende<br />

Halbe Dividende<br />

Abzüglich Freibetrag<br />

Verbleiben<br />

Zuzüglich steuerfreier Hälfte<br />

Kapitalertragsteuerpflichtige<br />

Dividende<br />

Kapitalertragsteuer (20%)<br />

Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag (5,5%)<br />

Alles Wichtige auf einen Blick:<br />

Wie hoch <strong>ist</strong> der Kapitalertragsteuerab<strong>zu</strong>g, wenn<br />

der Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag überschritten <strong>ist</strong>?<br />

Kapitalertragsteuer und Ertragsgutschrift.<br />

Liegt eine wirksame Befreiung vor, erfolgt bei Verwahrung<br />

im Sparkassendepot eine Erstattung bzw. bei<br />

Verwahrung im <strong>Deka</strong>Bank Depot eine Einbuchung<br />

neuer Fondsanteile in Höhe des Abschlages.<br />

Die Erhebung der Kapitalertragsteuer bei <strong>Investmentfonds</strong> unterscheidet sich erheblich. Sie <strong>ist</strong> abhängig<br />

davon, ob es sich um einen in- bzw. ausländischen Fonds oder einen ausschüttenden bzw. thesaurierenden<br />

Fonds handelt. Auch der Verwahrort und die Fre<strong>ist</strong>ellungsmöglichkeiten des Anlegers sind <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />

Einen Überblick über die <strong>steuerlich</strong>en Daten bekommt man einfach und schnell. Denn die Kapitalanlagegesellschaften<br />

veröffentlichen in der Regel sechs Wochen nach dem Geschäftsjahresabschluss des<br />

Fonds einen Rechenschaftsbericht. Mit allen <strong>steuerlich</strong>en Hinweisen, die sowohl für die Einkommensteuer<br />

als auch für die Kapitalertragsteuer von Bedeutung sind.<br />

Bei einer Verwahrung im <strong>Deka</strong>Bank Depot erhält der Kunde – wenn keine Steuern einbehalten werden –<br />

eine Erträgnisaufstellung, ansonsten eine Jahres-Steuerbescheinigung (siehe Mittelteil, Seite VI).<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

EUR<br />

4.090<br />

2.045<br />

–1.601<br />

444<br />

444<br />

888<br />

177,60<br />

9,77<br />

Das Fre<strong>ist</strong>ellungsvolumen verdoppelt sich de facto,<br />

wenn ausschließlich Dividendeneinnahmen aus inländischen<br />

Fonds erzielt werden.<br />

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