Was ist steuerlich zu beachten? - Deka Investmentfonds
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Die Ermittlung des Kapitalertragsteuerab<strong>zu</strong>gs bei<br />
einem Anleger, dessen steuerpflichtiger Dividendenteil<br />
den Freibetrag übersteigt, ergibt sich aus dem nebenstehenden<br />
Beispiel.<br />
Einbehaltene Kapitalertragsteuer sowie Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag<br />
können im Rahmen der Einkommensteuererklärung<br />
verrechnet werden.<br />
Nichtveranlagungs-Bescheinigung.<br />
Für Anleger, deren Einkünfte insgesamt unter dem<br />
Grundfreibetrag von <strong>zu</strong>rzeit 7.235 Euro und anderen<br />
Einkommensteuerfreibeträgen bleiben, kommt eine<br />
Veranlagung <strong>zu</strong>r Einkommensteuer nicht in Betracht.<br />
Sie können – statt des Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrages – ihrem<br />
Kreditinstitut eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung<br />
vorlegen. Dann werden alle Kapitaleinkünfte – auch<br />
über 1.601 Euro – ohne Ab<strong>zu</strong>g von Kapitalertragsteuer<br />
ungekürzt ausgezahlt. Eine Erstattung von gezahlter<br />
Körperschaftsteuer <strong>ist</strong> nach dem neuen System<br />
jedoch auch bei Vorlage einer NV-Bescheinigung nicht<br />
möglich. Die NV-Bescheinigung wird unter bestimmten<br />
Vorausset<strong>zu</strong>ngen vom Wohnsitzfinanzamt ausgestellt.<br />
Mit einer Gültigkeit von maximal drei Jahren.<br />
Steuerpflichtige Dividende<br />
Halbe Dividende<br />
Abzüglich Freibetrag<br />
Verbleiben<br />
Zuzüglich steuerfreier Hälfte<br />
Kapitalertragsteuerpflichtige<br />
Dividende<br />
Kapitalertragsteuer (20%)<br />
Solidaritäts<strong>zu</strong>schlag (5,5%)<br />
Alles Wichtige auf einen Blick:<br />
Wie hoch <strong>ist</strong> der Kapitalertragsteuerab<strong>zu</strong>g, wenn<br />
der Fre<strong>ist</strong>ellungsauftrag überschritten <strong>ist</strong>?<br />
Kapitalertragsteuer und Ertragsgutschrift.<br />
Liegt eine wirksame Befreiung vor, erfolgt bei Verwahrung<br />
im Sparkassendepot eine Erstattung bzw. bei<br />
Verwahrung im <strong>Deka</strong>Bank Depot eine Einbuchung<br />
neuer Fondsanteile in Höhe des Abschlages.<br />
Die Erhebung der Kapitalertragsteuer bei <strong>Investmentfonds</strong> unterscheidet sich erheblich. Sie <strong>ist</strong> abhängig<br />
davon, ob es sich um einen in- bzw. ausländischen Fonds oder einen ausschüttenden bzw. thesaurierenden<br />
Fonds handelt. Auch der Verwahrort und die Fre<strong>ist</strong>ellungsmöglichkeiten des Anlegers sind <strong>zu</strong> berücksichtigen.<br />
Einen Überblick über die <strong>steuerlich</strong>en Daten bekommt man einfach und schnell. Denn die Kapitalanlagegesellschaften<br />
veröffentlichen in der Regel sechs Wochen nach dem Geschäftsjahresabschluss des<br />
Fonds einen Rechenschaftsbericht. Mit allen <strong>steuerlich</strong>en Hinweisen, die sowohl für die Einkommensteuer<br />
als auch für die Kapitalertragsteuer von Bedeutung sind.<br />
Bei einer Verwahrung im <strong>Deka</strong>Bank Depot erhält der Kunde – wenn keine Steuern einbehalten werden –<br />
eine Erträgnisaufstellung, ansonsten eine Jahres-Steuerbescheinigung (siehe Mittelteil, Seite VI).<br />
EUR<br />
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4.090<br />
2.045<br />
–1.601<br />
444<br />
444<br />
888<br />
177,60<br />
9,77<br />
Das Fre<strong>ist</strong>ellungsvolumen verdoppelt sich de facto,<br />
wenn ausschließlich Dividendeneinnahmen aus inländischen<br />
Fonds erzielt werden.<br />
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