Januar
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Dipl.-Ing. Bernherd Lode<br />
Besser Unfallverhütung<br />
als Unfallvergütung~<br />
Jeder Unfall ver ursacht für den Be':'<br />
troffenen Schmerzen, Arbeitsbehinderung,<br />
Siechtum oder Tod, dazu<br />
Lohnausfall; die Angehörigen werden<br />
zu Mitleidenden, Unternehmer<br />
bzw. Berufsgenossenschaften erleiden<br />
Betriebsstörungen, verlieren<br />
wertvolle Arbeitskraft oder werden<br />
finanziell belastet, die Volkswirtschaft<br />
insgesamt wird geschädigt.<br />
Kurzum, jeder Unfall hat schwerwiegende<br />
Folgen. Es sollte daher alles<br />
getan werden, um Unfälle zu<br />
vermeiden. Wie kann das geschehen?<br />
Zur Unfallverhütung gehört in erster<br />
Linie die Kenntnis der Unfallgefahren.<br />
Die ungeheure Entwicklung der<br />
Technik, zunehmende Mechanisierung,<br />
steigende Geschwindigkeiten,<br />
Gefahr von Kurzschlüssen und Explosionen,<br />
menschliches Versagen infolge<br />
Übermüdung, Unvorsichtigkeit<br />
und Gewöhnung erhöhen die Unfallanfälligkeit<br />
in den Betrieben und im<br />
Verkehr. Dieselben Gefahren drohen<br />
auch den THW-Helfern bei<br />
Übungen und besonders im Einsatz.<br />
Es kommt also darauf an, die Helfer<br />
über die möglichen Gefahren, Ursachen<br />
und Vermeidbarkeit rechtzeitig<br />
und vorsorglich zu unterrichten. Wie<br />
geschieht das? Und welche Stellen<br />
sind hierfür zuständig?<br />
In erster Linie hat der Staat mit besonderen<br />
gesetzlichen Vorschriften<br />
und. Verordnungen eingegriffen.<br />
Die Reichsversicherungsordnung<br />
(RVO) bestimmt im § 848a, daß die<br />
Berufsgenossenschaften die erforderlichen<br />
Unfallverhütungsvorschriften<br />
zu erlassen haben. Nach § 874 RVO<br />
haben die Berufsgenossenschaften<br />
für die Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften<br />
zu sorgen, die<br />
für die versicherten Betriebe und<br />
deren Belegschaften bindend sind.<br />
Diese Vorschriften werden in besonderen<br />
Fach- und Arbeitsausschüssen<br />
erarbeitet und entsprechend der Entwicklung<br />
der Technik ständig auf<br />
dem laufenden gehalten.<br />
Die Aufsicht über die Ausführung<br />
der Unfallverhütungsvorschriften<br />
und die Sicherung der Betriebe obliegt<br />
neben den Berufsgenossenschaften<br />
den Gewerbeaufsichtsämtern.<br />
Entsprechend den zahlreichen<br />
Arten von Betrieben, Verfahren,<br />
Produktionsbetrieben, Verarbei tungsbetrieben<br />
und Verkehrsbetrieben<br />
gibt es auch entsprechend verschiedene<br />
Berufsgenossenschaften. Zur<br />
Zeit bestehen 36 Berufsgenossen-<br />
schaften (BG). Hier seien nur ellllge<br />
davon aufgeführt, die den THW-Helfer<br />
besonders interessieren:<br />
Steinbruchs-BG<br />
BG der Gas- und Wasserwerke<br />
BG der Feinmechanik und Elektrotechnik<br />
Bau-BG<br />
Tiefbau-BG<br />
Binnenschiffahrts-BG<br />
Jede dieser Berufsgenossenschaften<br />
hat für ihre Betriebssparte eigene<br />
Unfallverhütungsvorschriften herausgegeben.<br />
Ein "Verzeichnis der<br />
Einzel-Unfall verhü tungsvorschriften<br />
der gewerblichen Berufsgenossenschaften"<br />
ist beim "Hauptverband<br />
der gewerblichen Berufsgenossenschaften<br />
- Zentralstelle für Unfallverhütung"<br />
- in Bonn, Re uterstraße<br />
157, erhältlich. Von grundlegender<br />
Bedeutung für alle Berufsgenossenschaften<br />
sind die "Allgemeinen Vorschriften".<br />
Darin sind u . a. die Pflichten<br />
der Unternehmer und der Versicherten<br />
enthalten. JederVersicherte<br />
hat die Pflicht, die Unfallverhütungsvorschriften<br />
zu befolgen.<br />
Häufig liegen noch nicht genügend<br />
Erfahrungen vor, um Unfallverhütungsvorschriften<br />
zu erlassen. In diesen<br />
Fällen werden besondere "Richtlinien"<br />
herausgegeben. Ein Verzeichnis<br />
dieser Richtlinien ist bei · der<br />
"Zentralstelle für Unfallverhütung"<br />
in Bonn, Reuterstraße 157, erhältlich.<br />
Hier seien einige für THW-Helfer<br />
wichtige Richtlinien aufgeführt:<br />
"Richtlinien für Rundstahlketten,<br />
Seile und Lastaufnahmemittel im<br />
Hebezeugbetrieb"<br />
"Richtlinien zum Schutz gegen<br />
ionisierende Strahlen bei Verwendung<br />
und Lagerung offener radioaktiver<br />
Stoffe"<br />
"Richtlinien für die unfallsichere<br />
Gestaltung von Rampen und geneigten<br />
Laufstegen"<br />
"Richtlinien für den Einsatz von<br />
Leich tta uchgerä ten"<br />
"Richtlinien für den Bau und Betrieb<br />
von Preßwasserrohrleitungen"<br />
"Richtlinien für Sicherheitsgurte<br />
und Sicherheitsseile".<br />
Für die Unfallverhütung von Bedeutung<br />
ist auch die Kenntnis der "DIN<br />
Normen". Das sind "allgemein anerkannte<br />
Regeln der Technik". Sie<br />
werden von Organisationen der<br />
Wirtschaft aufgestellt und können<br />
durch staatliche Anordnung zu Bestandteilen<br />
von Unfallverhütungsvorschriften<br />
erklärt werden. Es gibt<br />
zahlreiche DIN-Normen. Verzeichnisse<br />
der DIN-Normblätter können<br />
beim Beuth-Vertrieb in Köln, Friesenplatz,<br />
bestellt werden. Es ist daher<br />
sehr zu empfehlen, vor jeder schwierigen<br />
und nicht ungefährlichen Arbeit<br />
nachzuprüfen, ob ein DIN<br />
Normblatt vorhanden ist, das die<br />
notwendigen technischen Unterlagen<br />
und Kennzahlen vermittelt.<br />
Zum Schluß sei noch auf die "VDE<br />
Vorschriften" hingewiesen, auf die<br />
in den Anordnungen der Arbeitsschutzbehörden<br />
und in Vorschriften<br />
der Berufsgenossenschaften Bezug<br />
genommen wird. Diese VDE-Vorschriften<br />
werden vom "Verband<br />
Deutscher Elektrotechniker" in<br />
Frankfurt (Main) herausgegeben. Sie<br />
sind dem neuesten Stand der Technik<br />
angepaßt und einer ständigen<br />
Ergänzung unterworfen.<br />
Die vorliegenden Ausführungen lassen<br />
erkennen, daß eine ganze Anzahl<br />
von Anordnungen, Vorschriften,<br />
Richtlinien und Normen vorhanden<br />
ist, die zur Durchführung von technischen<br />
Aufgaben aus Sicherungsgründen<br />
beachtet werden müssen.<br />
Dem THW-Helfer sind diese Bestimmungen<br />
nicht immer geläufig und<br />
erreichbar. Die Bundesanstalt Technisches<br />
Hilfswerk hat daher in besonderer<br />
Verantwortung ihren Helfern<br />
gegenüber eigene Unfallverhütungsvorschriften<br />
erarbeitet und herausgegeben;<br />
weitere sind in Arbeit.<br />
Die bisher erschienenen Vorschriften<br />
des THW sind folgende:<br />
1. Unfallverhütungsvorschrift für die<br />
Ausbildung von THW-Helfern im<br />
Wasserdienst.<br />
2. Unfallverhütungsvorschrift für das<br />
Bergen aus Höhen und das Bergen<br />
aus Untergrund.<br />
Diese Unfallverhütungsvorschriften<br />
erscheinen als Sonderteile des Handbuches<br />
des Technischen Hilfswerks.<br />
Sie treten jeweils mit dem Erscheinen<br />
in Kraft.<br />
Die vorstehenden Ausführungen<br />
wenden sich an sämtliche THW-Helfer,<br />
insbesondere aber an die Ausbilder<br />
und Führungskräfte im Einsatz,<br />
die eine große Verantwortung<br />
übernommen haben. Diese Verantwortung<br />
können sie nur dann tragen,<br />
wenn sie die geschilderten Bestimmungen,<br />
Richtlinien und Normen<br />
beherrschen.<br />
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