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Leitfaden Energieausweis Teil 2

<p>Leitfaden für Aussteller von Energieausweisen zum Vorgehen bei der Erstellung von Modernisierungsempfehlungen für den Energieausweis. Stand EnEV 2014</p> Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a>

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2.4 Grundlagen zur Erstellung sinnvoller Modernisierungsempfehlungen<br />

2<br />

Bauteil Maßnahme Max.<br />

U-Wert<br />

W/(m 2·K)<br />

Außenwand 3,10 Ersatz des Bauteils 2 ; Anbringen von Platten oder plattenartigen Bauteilen, Verschalungen und Mauerwerk-<br />

Vorsatzschalen<br />

0,24<br />

Einbau von Dämmschichten 1,2<br />

Erneuerung des Außenputzes bei einer Wand mit U > 0,9 W/(m 2 · K)<br />

Fenster 4,5 Ersatz außen liegender Fenster und Fenstertüren, Einbau zusätzlicher Vor- oder Innenfenster 1,3<br />

Ersatz von Dachflächenfenstern, Einbau zusätzlicher Vor- oder Innenfenster in den Dachflächen 1,4<br />

Ersatz von Verglasungen 6 1,1<br />

Ersatz von Glasdächern oder ihrer Verglasung 6 2,0<br />

Außentüren Erneuerung von Außentüren 1,8<br />

Steildächer 7,9,10 Ersatz des Daches; Ersatz oder Neuaufbau der Dachhaut bzw. der außenseitigen Bekleidungen oder Verschalungen<br />

8 0,24<br />

Aufbringen oder Erneuern innenseitiger Bekleidungen oder Verschalungen<br />

Einbau von Dämmschichten 8<br />

Einbau von zusätzlichen Bekleidungen oder Dämmschichten an den Wänden zum unbeheizten Dachraum<br />

0,2<br />

Decken und<br />

Wände gegen<br />

unbeheizte<br />

Räume oder<br />

Erdreich 3,9,10<br />

Aufbringen oder Erneuern der innenseitigen Bekleidungen oder Verschalungen<br />

Einbau von Dämmschichten<br />

Ersatz des Bauteils, Erneuerung oder Anbringen von außenseitigen Bekleidungen oder Verschalungen,<br />

Feuchtigkeitssperren oder Drainagen<br />

Anbringen von Deckenbekleidungen auf der Kaltseite<br />

Einbau von Dämmschichten<br />

0,3<br />

Aufbringen oder Erneuerung von Fußbodenaufbauten auf der beheizten Seite 0,5<br />

Decken nach<br />

unten an die<br />

Außenluft 10<br />

Ersatz des Bauteils, Erneuerung oder Anbringen von außenseitigen Bekleidungen oder Verschalungen,<br />

Feuchtigkeitssperren oder Drainagen<br />

Anbringen von Deckenbekleidungen auf der Kaltseite<br />

Einbau von Dämmschichten<br />

Aufbringen oder Erneuerung von Fußbodenaufbauten auf der beheizten Seite<br />

0,24<br />

Flachdächer 3,9,10 Ersatz des Daches; Ersatz oder Neuaufbau der Dachhaut bzw. der außenseitigen Bekleidungen oder Verschalungen<br />

Vorhangfassaden<br />

Ersatz des Bauteils 1,5<br />

4<br />

1 Bei einer Kerndämmung von mehrschaligem Mauerwerk genügt es, den Hohlraum vollständig mit Dämmstoff auszufüllen.<br />

2 Gesonderte Anforderungen für Außenwände in Sichtfachwerkbauweise.<br />

3 Gesonderte Anforderungen, wenn die Dämmschichtdicke aus technischen Gründen begrenzt ist.<br />

4 Gesonderte Anforderungen für Bauteile mit Sonderverglasungen (z. B. Schallschutzverglasung, durchschusshemmende Verglasung oder Brandschutzverglasung).<br />

5 Gilt nicht für Schaufenster und Türanlagen aus Glas.<br />

6 Gilt nicht, wenn der Rahmen für die vorgeschriebene Verglasung ungeeignet ist; gesonderte Anforderungen, wenn die Glasdicke aus technischen<br />

Gründen begrenzt ist; gesonderte Anforderungen für Kasten- und Doppelfenster.<br />

7 Gilt auch für Decken unter nicht ausgebauten Dachräumen sowie für Decken und Wände (einschl. Dachschrägen), die beheizte oder gekühlte<br />

Räume nach oben gegen die Außenluft abgrenzen.<br />

8 Wird der Wärmeschutz als Zwischensparrendämmung ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke wegen einer innenseitigen Bekleidung und der<br />

Sparrenhöhe begrenzt, so gilt die Anforderung als erfüllt, wenn die nach den anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke<br />

eingebaut wird.<br />

9 Gilt nur für opake Bauteile.<br />

10 Ist nicht auf Bauteile anzuwenden, die unter Einhaltung energiesparrechtlicher Vorschriften nach dem 31. Dezember 1983 errichtet oder erneuert<br />

wurden.<br />

Tab. 2: Anforderungen der Anlage 3 zur EnEV an den maximal zulässigen Wärmedurchgangskoeffizienten U bei nachträglichen baulichen Änderungen<br />

von Bauteilen<br />

Effizienz Entscheidet<br />

17

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