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Leitfaden Energieausweis Teil 2

<p>Leitfaden für Aussteller von Energieausweisen zum Vorgehen bei der Erstellung von Modernisierungsempfehlungen für den Energieausweis. Stand EnEV 2014</p> Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a>

<p>Leitfaden für Aussteller von Energieausweisen zum Vorgehen bei der Erstellung von Modernisierungsempfehlungen für den Energieausweis. Stand EnEV 2014</p>
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2.1 Leistungen im Rahmen des <strong>Energieausweis</strong>es 21<br />

2 Modernisierungsempfehlungen:<br />

Vorgehensweise.<br />

2.1 Leistungen im Rahmen des <strong>Energieausweis</strong>es – Abgrenzung zur<br />

Energieberatung und zu weitergehenden Planungsleistungen.<br />

Der <strong>Energieausweis</strong> dient als Instrument für mehr Markttransparenz und<br />

soll dem zukünftigen Eigentümer oder Mieter eines Wohnhauses bzw. einer<br />

Wohnung ermöglichen, die energetische Qualität verschiedener Immobilien<br />

zu bewerten und zu vergleichen.<br />

Neben der für den potenziellen Mieter oder Käufer wichtigen Information<br />

über die energetischen Aspekte enthält der <strong>Energieausweis</strong> Modernisierungsempfehlungen<br />

zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes.<br />

Diese Empfehlungen können dem Gebäudeeigentümer den Einstieg in die<br />

energetische Optimierung des Gebäudes erleichtern und fundierte Tipps für<br />

wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen geben, auf denen eine weiterführende<br />

Energieberatung oder eine Ausführungsplanung aufbauen kann. Die Modernisierungsempfehlungen<br />

werden im <strong>Energieausweis</strong> übersichtlich als kurz<br />

gefasste Hinweise ausgeführt. Eine ausführliche Maßnahmenbeschreibung<br />

oder gar eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist im <strong>Energieausweis</strong> nicht<br />

vorgesehen.<br />

Bei der Ausstellung eines <strong>Energieausweis</strong>es werden Leistungen erbracht,<br />

die sich zum <strong>Teil</strong> mit den Leistungen bei einer Energieberatung oder auch<br />

bei einer Ausführungsplanung decken. Je nach Qualifikation des Ausstellers<br />

können weiterführende Leistungen von demselben Fachmann erbracht<br />

werden, der den <strong>Energieausweis</strong> erstellt. So kann z. B. ein Architekt auch für<br />

eine weitergehende ausführliche Energieberatung und die anschließende<br />

Ausführungsplanung beauftragt werden. Wichtig ist, dass die vereinbarten<br />

Leistungen für den <strong>Energieausweis</strong> vertraglich klar festgelegt und auch von<br />

weitergehenden Leistungen abgegrenzt werden. Nur so können falsche<br />

Erwartungshaltungen des Auftraggebers vermieden und eventuelle spätere<br />

Konflikte, die auf Missverständnissen über zu erbringende Leistungen beruhen,<br />

von vornherein begrenzt werden.<br />

Leistungen des Energieberaters im Rahmen des <strong>Energieausweis</strong>es.<br />

Der Leistungsumfang im Rahmen des <strong>Energieausweis</strong>es erstreckt sich primär<br />

auf die Erstellung des Dokuments und die dafür erforderliche Datenaufnahme<br />

und -bewertung sowie die Berechnung. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt<br />

im Rahmen des <strong>Energieausweis</strong>es keine detaillierte auf das Gebäude und den<br />

Nutzer bezogene Energieberatung. Der <strong>Energieausweis</strong> für Bestandsgebäude<br />

auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs dient der Beurteilung der<br />

energetischen Qualität eines Gebäudes, um dieses innerhalb vergleichbarer<br />

Immobilien einordnen zu können. Die im <strong>Energieausweis</strong> enthaltenen<br />

Modernisierungsempfehlungen geben dem Hauseigentümer eine erste Übersicht<br />

über mögliche Maßnahmen zur Energieeinsparung. Für die praktische<br />

Umsetzung der Modernisierungsempfehlungen ist in vielen Fällen eine<br />

weiterführende Ausführungsplanung notwendig.<br />

Effizienz Entscheidet<br />

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