Leitfaden Energieausweis Teil 2
<p>Leitfaden für Aussteller von Energieausweisen zum Vorgehen bei der Erstellung von Modernisierungsempfehlungen für den Energieausweis. Stand EnEV 2014</p> Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a>
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2.1 Leistungen im Rahmen des <strong>Energieausweis</strong>es 21<br />
2 Modernisierungsempfehlungen:<br />
Vorgehensweise.<br />
2.1 Leistungen im Rahmen des <strong>Energieausweis</strong>es – Abgrenzung zur<br />
Energieberatung und zu weitergehenden Planungsleistungen.<br />
Der <strong>Energieausweis</strong> dient als Instrument für mehr Markttransparenz und<br />
soll dem zukünftigen Eigentümer oder Mieter eines Wohnhauses bzw. einer<br />
Wohnung ermöglichen, die energetische Qualität verschiedener Immobilien<br />
zu bewerten und zu vergleichen.<br />
Neben der für den potenziellen Mieter oder Käufer wichtigen Information<br />
über die energetischen Aspekte enthält der <strong>Energieausweis</strong> Modernisierungsempfehlungen<br />
zur Verbesserung der Energieeffizienz des Gebäudes.<br />
Diese Empfehlungen können dem Gebäudeeigentümer den Einstieg in die<br />
energetische Optimierung des Gebäudes erleichtern und fundierte Tipps für<br />
wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen geben, auf denen eine weiterführende<br />
Energieberatung oder eine Ausführungsplanung aufbauen kann. Die Modernisierungsempfehlungen<br />
werden im <strong>Energieausweis</strong> übersichtlich als kurz<br />
gefasste Hinweise ausgeführt. Eine ausführliche Maßnahmenbeschreibung<br />
oder gar eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ist im <strong>Energieausweis</strong> nicht<br />
vorgesehen.<br />
Bei der Ausstellung eines <strong>Energieausweis</strong>es werden Leistungen erbracht,<br />
die sich zum <strong>Teil</strong> mit den Leistungen bei einer Energieberatung oder auch<br />
bei einer Ausführungsplanung decken. Je nach Qualifikation des Ausstellers<br />
können weiterführende Leistungen von demselben Fachmann erbracht<br />
werden, der den <strong>Energieausweis</strong> erstellt. So kann z. B. ein Architekt auch für<br />
eine weitergehende ausführliche Energieberatung und die anschließende<br />
Ausführungsplanung beauftragt werden. Wichtig ist, dass die vereinbarten<br />
Leistungen für den <strong>Energieausweis</strong> vertraglich klar festgelegt und auch von<br />
weitergehenden Leistungen abgegrenzt werden. Nur so können falsche<br />
Erwartungshaltungen des Auftraggebers vermieden und eventuelle spätere<br />
Konflikte, die auf Missverständnissen über zu erbringende Leistungen beruhen,<br />
von vornherein begrenzt werden.<br />
Leistungen des Energieberaters im Rahmen des <strong>Energieausweis</strong>es.<br />
Der Leistungsumfang im Rahmen des <strong>Energieausweis</strong>es erstreckt sich primär<br />
auf die Erstellung des Dokuments und die dafür erforderliche Datenaufnahme<br />
und -bewertung sowie die Berechnung. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt<br />
im Rahmen des <strong>Energieausweis</strong>es keine detaillierte auf das Gebäude und den<br />
Nutzer bezogene Energieberatung. Der <strong>Energieausweis</strong> für Bestandsgebäude<br />
auf Grundlage des berechneten Energiebedarfs dient der Beurteilung der<br />
energetischen Qualität eines Gebäudes, um dieses innerhalb vergleichbarer<br />
Immobilien einordnen zu können. Die im <strong>Energieausweis</strong> enthaltenen<br />
Modernisierungsempfehlungen geben dem Hauseigentümer eine erste Übersicht<br />
über mögliche Maßnahmen zur Energieeinsparung. Für die praktische<br />
Umsetzung der Modernisierungsempfehlungen ist in vielen Fällen eine<br />
weiterführende Ausführungsplanung notwendig.<br />
Effizienz Entscheidet<br />
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