Download - Unfallkasse NRW
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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf archäologischen Ausgrabungen<br />
5 Persönliche Schutzausrüstungen<br />
Eine Grabungsfläche wird niemals so sicher begehbar sein wie<br />
ein Büroflur. Nicht alle Gefährdungen auf einer Grabung können<br />
durch technische und organisatorische Arbeitsschutzmaßnahmen<br />
vollständig beseitigt werden. So wird zum Schutz der<br />
Beschäftigten der Einsatz Persönlicher Schutzausrüstungen oft<br />
als letztes Mittel der Wahl erforderlich sein.<br />
Sicherheitsschuhe, Wetterschutzjacken, Handschuhe,<br />
Knieschutz, Helm und Warnwesten, Atemschutzmasken<br />
und Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz – auf<br />
archäologischen Grabungen kommen die unterschiedlichsten<br />
Persönlichen Schutzausrüstungen im Einsatz. Damit sie auch<br />
wirklich schützen und nicht nur Sicherheit suggerieren, müssen<br />
sie für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sein, den<br />
Beschäftigten individuell passen und in ausreichender Zahl zur<br />
Verfügung stehen. Grundsätzlich sind Persönliche Schutzausrüstungen<br />
für den Gebrauch durch nur eine Person bestimmt.<br />
Erfordern die Umstände eine Benutzung durch verschiedene<br />
Beschäftigte, hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Gesundheitsgefahren<br />
oder hygienische Probleme nicht auftreten.<br />
Die Kosten für die Bereitstellung von Persönlichen Schutzausrüstungen,<br />
deren Pflege, Wartung und Prüfung trägt der Unternehmer.<br />
Da die Benutzung Persönlicher Schutzausrüstungen<br />
maßgeblich von der Akzeptanz der Beschäftigten abhängt, hat<br />
der Unternehmer die Beschäftigten auf der Grabung bzw. deren<br />
Personal- oder Betriebsrat zur Bereitstellung und Benutzung der<br />
Persönlichen Schutzausrüstungen anzuhören.<br />
Die Beschäftigten auf der Grabung wiederum haben die bereitgestellten<br />
Persönlichen Schutzausrüstungen bestimmungsgemäß<br />
zu benutzen, regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen<br />
Zustand zu prüfen und festgestellte Mängel dem Unternehmer<br />
bzw. seinem Beauftragten – i. d. R. dem Grabungsleiter oder der<br />
Grabungsleiterin vor Ort – unverzüglich zu melden.<br />
Wie die Persönlichen Schutzausrüstungen sicherheitsgerecht<br />
benutzt werden, ist den Beschäftigten im Rahmen von Unterweisungen<br />
durch den Arbeitgeber zu vermitteln. Weiterhin hat<br />
der Arbeitgeber für jede bereitgestellte Persönliche Schutzausrüstung<br />
die erforderlichen Informationen für die Benutzung<br />
in für die Beschäftigten verständlicher Form und Sprache<br />
bereitzuhalten – z. B. in Form einer Betriebsanweisung. Für<br />
Persönliche Schutzausrüstungen, die gegen tödliche Gefahren<br />
oder bleibende Gesundheitsschäden schützen<br />
(z. B. Atemschutz, Persönliche Schutzausrüstung gegen<br />
Absturz), ist den Beschäftigten zusätzlich zur Unterweisung<br />
der richtige Gebrauch im Rahmen von Übungen vor der ersten<br />
Benutzung und anschließend mindestens jährlich zu vermitteln.<br />
Eine Auflistung typischer Persönlicher Schutzausrüstungen bei archäologischen<br />
Grabungen ist in Anhang 3 aufgeführt.<br />
Weitere generelle Informationen zur Beschaffung und Verwendung<br />
Persönlicher Schutzausrüstungen finden Sie in der GUV-Regel Grundsätze<br />
der Prävention (GUV-R A1) sowie in der PSA-Benutzungsverordnung<br />
(PSA-BV).<br />
5.1 Fußschutz<br />
Auf archäologischen Grabungen bestehen besondere Gefährdungen<br />
für die Füße – z. B. durch Einklemmen des Vorderfußes,<br />
Sturz und Auftreffen mit der Ferse, Einwirkung auf die Knöchel<br />
und den Mittelfuß, Treten auf spitze oder schneidende Gegenstände<br />
sowie Sturz durch Ausgleiten. Deshalb ist allen auf der<br />
Grabung Tätigen ein geeigneter Fußschutz zur Verfügung zu<br />
stellen und von diesen zu tragen. Für Grabungen geeignet sind<br />
Sicherheitsschuhe der Schutzkategorie S3 oder (bei Nässe) S5<br />
nach DIN EN ISO 20345; diese Schuhe verfügen u. a. über einen<br />
Zehenschutz mit Zehenschutzkappe, eine kraftstoffbeständige<br />
Laufsohle, einen geschlossenen Fersenbereich, eine Energieaufnahme<br />
im Fersenbereich zur Dämpfung des Auftritts, Durchtrittsicherheit<br />
der Sohle sowie eine profilierte Laufsohle.<br />
Abbildung 9: Sicherheitsschuh der Schutzkategorie S3<br />
Neben diesen Sicherheitsanforderungen sind bei der Auswahl<br />
auch ungünstige Einwirkungen des Sicherheitsschuhs zu<br />
beachten. Diese können sich ergeben aus mangelhaftem Tragekomfort,<br />
eingeschränkter Passform, geringer Atmungsaktivität,<br />
hohem Schuhgewicht oder Steifigkeit, allergischem Potenzial,<br />
beschränkten Reinigungsmöglichkeiten und eingeschränktem<br />
Halt des Fußes.<br />
Es hat sich bewährt, den Fußschutz den Benutzern und Benutzerinnen<br />
jeweils in zweifacher Ausführung zur Verfügung zu stellen<br />
und die beiden Paare dann abwechselnd zu tragen.<br />
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