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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf archäologischen Ausgrabungen<br />

11 Bodeneingriffe<br />

Bei jeder Ausgrabung wird der natürliche Gleichgewichtszustand<br />

im angeschnittenen Boden gestört. Die durch Haft- und<br />

Reibkräfte verbliebene Standfestigkeit des Bodens um den<br />

Schnitt herum reicht häufig nicht aus, um das Abbrechen oder<br />

Abrutschen der angrenzenden Erdwände sicher zu verhindern.<br />

Oftmals schwerwiegende Folgen sind dann Einstürze<br />

von Profilen, Abstürze von am Rand stehenden Personen,<br />

Maschinen und Arbeitsmitteln oder die Verschüttung von im<br />

Schnitt arbeitenden Beschäftigten.<br />

11.1 Vorplanung<br />

Vor Beginn der Grabung ist, insbesondere bei Schnitten mit<br />

größeren Tiefen, ausreichend Platz für Böschungen, Arbeitsgeräte,<br />

Abraum und sichere Verkehrswege zu den Grabungsarbeitsplätzen<br />

einzuplanen. Zeitabläufe an angrenzenden<br />

Böschungskanten (z. B. bei Tagebauen und Kiesgruben) sind<br />

bei der Festlegung des Grabungsverlaufes ebenfalls zu berücksichtigen.<br />

Die Erkundung der Grabungsstelle mittels Hohlmeißelbohrer<br />

(Pürckhauer) oder maschinell vorgetriebenen Kernbohrungen<br />

gibt Aufschluss über die zu erwartende Tiefe und Art<br />

des Befundes sowie die sich daraus ergebenden notwendigen<br />

Flächen und ggf. erforderlichen Verbaumaterialien.<br />

Abbildung 32: Pürckhauer (Hohlmeißelbohrer) für Bodenuntersuchung<br />

Abbildung 30: Störung des natürlichen Gleichgewichts durch Entnahme<br />

von Boden<br />

Kernbohrungen zur Ermittlung der Bodenstandfestigkeit werden<br />

heute bei jedem größeren Bauvorhaben von geologischen Fachfirmen<br />

durchgeführt. Bei archäologischen Grabungen werden<br />

i. d. R. genauere Angaben zum Bodenaufbau als für Baugrunduntersuchungen<br />

benötigt. Um einen möglichst genauen Bohrkern<br />

mit geringer Stauchung und Verschiebung der einzelnen<br />

Schichten zu erhalten, sollten deshalb kleine Bohrdurchmesser<br />

verwendet werden.<br />

Die Ränder von Gruben, Gräben und Schnitten, die betreten<br />

werden, müssen immer mindestens von einem 0,60 m breiten,<br />

möglichst waagerechten Schutzstreifen umgeben werden;<br />

dieser ist von Aushubmaterial, Hindernissen und nicht benötigten<br />

Gegenständen freizuhalten. Bei Gräben bis zu einer<br />

Tiefe von 0,80 m kann auf einer Seite auf den Schutzstreifen<br />

verzichtet werden.<br />

Abbildung 31: Abgerutschter Schnitt<br />

Um solche Unglücke auszuschließen, sind bei Tiefschnitten<br />

geeignete sicherheitstechnische Maßnahmen zu treffen, die<br />

nachfolgend beschrieben werden. Archäologische Kriterien für<br />

die Abfolge und Lage von Schnitten müssen zum Schutz von<br />

Leben und Gesundheit der Beschäftigten auf der Grabung an<br />

diese Maßnahmen angepasst werden.<br />

Beim Einsatz von Erdbaumaschinen sind je nach Gewicht<br />

Abstände von mindestens einem Meter bzw. zwei Metern einzuhalten<br />

(siehe auch Kapitel 14.5 dieser Informationsschrift).<br />

11.2 Dokumentation bei Tiefschnitten<br />

Schnitte, die tiefer sind als 1,25 m, können nicht als ganzheitliches<br />

Profil dokumentiert werden. Die Gesamtzeichnung, das<br />

Gesamtfoto und die gesamte Beschreibung müssen sich in<br />

diesen Fällen aus zusammengesetzten Einzelstücken von Teildokumentationen<br />

ergeben.<br />

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