Download - Unfallkasse NRW
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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf archäologischen Ausgrabungen<br />
Untersuchung durch Verbau<br />
Bei Brunnenuntersuchungen auf beengtem Raum erfolgt der<br />
Verbau häufig durch mit Steigeisen versehene Betonringe mit<br />
einem Durchmesser von ca. zwei Metern. Diese werden mit<br />
einem für das Heben von Lasten zugelassenen Bagger oder Kran<br />
nach und nach aufgesetzt und durch vorsichtiges Unterhöhlen<br />
mit Werkzeugen gleichmäßig abgelassen. Zum Schutz gegen<br />
Verrutschen und Eindringen von Erdmassen werden die Ringe<br />
durch geeignete Flacheisen miteinander verbunden.<br />
Bei Böden, die größere Steine enthalten, ist dieses Verfahren<br />
nicht einsetzbar, da das angestrebte gleichmäßige Abrutschen<br />
der Ringe durch die Steine verhindert wird.<br />
Einstieg in den Brunnen<br />
Beim Einsteigen in Brunnen und Schächte bestehen insbesondere<br />
Gefährdungen durch<br />
• Einsturz der Brunnen- oder Schachtwandung<br />
• mögliche Gefahrstoffe oder Sauerstoffmangel im Brunnenschacht<br />
• Absturz des oder der Einsteigenden<br />
• herabfallende Gegenstände<br />
• Hineinstürzen Dritter in den Brunnen<br />
Deshalb sind vor dem Einstieg in Brunnen und Schächte ausreichende<br />
Sicherheitsvorkehrungen zu treffen.<br />
Dazu gehören:<br />
Abbildung 48: Verbau mit Betonringen<br />
a) Ermittlung der Standfestigkeit<br />
Unverfüllte gemauerte Steinbrunnen müssen durch einen<br />
Statiker oder eine Statikerin vor dem Einsteigen auf Begehbarkeit,<br />
Standfestigkeit und Wasserführung geprüft werden.<br />
Insbesondere bei wasserführenden Brunnen, aus denen zur<br />
Untersuchung des Brunnenbodens Wasser abgepumpt wird,<br />
sind Veränderungen in der Brunnenwandung aufmerksam zu<br />
beobachten und ggf. zusätzliche Abstützmaßnahmen zu treffen,<br />
da durch den absinkenden Wasserstand im Brunnen verstärkt<br />
Wasser und mitgezogene Sedimente nachdrücken und die Statik<br />
und Standsicherheit der unteren Brunnenwandung verändern<br />
können. Kann die Standfestigkeit von Brunnenwandungen nicht<br />
sichergestellt werden, so sind der Einstieg in den Brunnen und<br />
die Untersuchung des Brunnenbodens nicht möglich.<br />
b) Ermittlung gefährlicher Atmosphären<br />
Vor dem Einstieg in Brunnenschächte ist mit geeigneten Messgeräten<br />
festzustellen, ob im Schacht ausreichend Sauerstoff und<br />
keine explosionsfähige Atmosphäre vorhanden ist. Dies kann<br />
z. B. durch kombinierte Messgeräte ermittelt werden.<br />
Muss – z. B. aufgrund benachbarter Betriebe oder vorgefundener<br />
Stoffe – im Brunnenschacht mit weiteren gefährlichen<br />
Gasen und Dämpfen gerechnet werden, sind zusätzliche<br />
Messungen notwendig.<br />
Abbildung 49: Betonringschacht mit Beleuchtung und Belüftung<br />
Bei mangelndem natürlichen Luftaustausch (z. B. in tiefen,<br />
engen Brunnenschächten) sind diese Brunnenschächte mittels<br />
Belüftungsgeräten zu belüften.<br />
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