20.10.2014 Aufrufe

Download - Unfallkasse NRW

Download - Unfallkasse NRW

Download - Unfallkasse NRW

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf archäologischen Ausgrabungen<br />

• Bei der Beförderung von Gasen ist für ausreichende Belüftung<br />

des Fahrzeugs zu sorgen.<br />

• Der Transport von Druckgasen in geschlossenen Fahrzeugen<br />

ist vorrangig mit Belüftungseinrichtung oder mit der Warnaufschrift<br />

„Achtung! Keine Belüftung! Vorsichtig öffnen!“<br />

durchzuführen.<br />

• Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind zu unterweisen.<br />

Wird die Obergrenze für Kleinmengen überschritten, sind alle<br />

Vorschriften der GGVSEB zu beachten; dies betrifft u. a. die<br />

Kennzeichnung der Fahrzeuge, die Bereitstellung von Unfallmerkblättern<br />

und die Bestellung eines oder einer Gefahrgutbeauftragten.<br />

Hilfen für die Berechnung von Kleinmengen finden sich in der GUV-<br />

Information Gefahrstoffe auf Bauhöfen im öffentlichen Dienst (GUV-I<br />

8561).<br />

15.5 Kontaminierte Flächen<br />

Sobald mit Teer, Altöl etc. kontaminierte Flächen vorgefunden<br />

werden, sind die Grabungsarbeiten unverzüglich einzustellen.<br />

Das örtliche Umweltamt oder die Untere Wasserbehörde ist<br />

unmittelbar über den Fund zu informieren. Die zuständige<br />

Stelle entscheidet dann, wie die gefundenen Stoffe sachgerecht<br />

entsorgt werden können. Außerdem ist im Rahmen einer<br />

Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person zu<br />

ermitteln, welche Schutzmaßnamen auf der Grabungsstelle<br />

zum Schutz der Beschäftigten zukünftig einzuhalten sind. Eine<br />

verbindliche Orientierung bieten die Vorgaben zur Einhaltung<br />

der Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für Gefahrstoffe; zur sicheren<br />

Identifizierung des Stoffes kann die Hinzuziehung eines Prüfinstituts<br />

erforderlich oder hilfreich sein.<br />

Das ausgehobene kontaminierte Material darf nicht wieder<br />

eingefüllt werden, sondern muss sachgerecht, also auf einer<br />

Sondermülldeponie, entsorgt werden.<br />

15.6 Kampfmittel<br />

Beim Auffinden von Kampfmitteln (Munitionsreste, Bomben,<br />

Granaten u. ä.) sind die Grabungsarbeiten unverzüglich einzustellen.<br />

Das örtliche Ordnungsamt oder die Polizeidienststelle<br />

ist sofort über den Fund zu informieren. Die zuständige Stelle<br />

verständigt dann zwecks Bewertung und Beseitigung den bei<br />

den jeweiligen Bezirksregierungen angesiedelten Kampfmittelräumdienst.<br />

15.7 Ozon<br />

Ozon entsteht in der bodennahen Außenluft vorwiegend an<br />

heißen Sommertagen, wenn schadstoffbelastete Luft intensiver<br />

Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist. Die höchsten Konzentrationen<br />

treten nachmittags und am Rande von Ballungsgebieten<br />

auf. Hauptzielorgan für die gesundheitsgefährdenden<br />

Wirkungen von Ozon ist der Atemtrakt. Da Ozon kaum<br />

wasserlöslich ist, kann es bis in die feinsten Verästelungen der<br />

Lunge (Bronchiolen, Alveolen) vordringen. Durch Ozon und die<br />

Begleitstoffe des Ozons können Befindlichkeitsstörungen wie<br />

Reizungen der Atemwege, Husten, Kopfschmerz und Atembeschwerden<br />

sowie Tränenreiz ausgelöst werden.<br />

Die Ozonkonzentrationen werden in allen Bundesländern<br />

ständig gemessen und die Tageshöchstwerte zur Information<br />

der Bevölkerung in Zeitungen, im Rundfunk und im Internet<br />

veröffentlicht. In einigen Bundesländern haben die für den<br />

Emissionsschutz zuständigen Ämter spezielle Rufnummern zur<br />

Abfrage geschaltet.<br />

Die für die Arbeitsplatzgestaltung relevante, im Verlauf eines<br />

Arbeitstages durchschnittlich eingeatmete Ozon-Konzentration<br />

ist in der Regel etwa um ein Drittel niedriger als die Tageshöchstwerte,<br />

da die Ozon-Konzentrationen morgens noch nicht so<br />

hoch sind und gegen Abend wieder abfallen.<br />

Zum Schutz der Beschäftigten wird angeraten,<br />

• bei Überschreitung des Schwellenwertes von 180 Mikrogramm<br />

pro Kubikmeter (µg/m 3 ) Atemluft schwere körperliche<br />

Arbeiten in die Vormittagsstunden zu verlegen<br />

• die Arbeitsplätze abzuschatten<br />

• das Arbeitstempo zu drosseln<br />

• körperlich anstrengende Tätigkeiten zu vermeiden<br />

• Arbeiten und Pausen ins Innere von Gebäuden zu verlagern<br />

(wenn möglich).<br />

Personen, die auf Ozon besonders empfindlich reagieren,<br />

sollten sich zudem ärztlich beraten lassen.<br />

Bis zum Eintreffen des Kampfmittelräumdienstes ist die Fundstelle<br />

weiträumig abzusperren, der Kampfmittelfund zu bewachen<br />

und vor dem Zugriff Dritter zu sichern.<br />

51

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!