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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf archäologischen Ausgrabungen<br />

nichtbindige<br />

Böden<br />

bindige<br />

Böden<br />

Böden wie Sand, Kies, Steine und ihre Mischungen<br />

werden als nichtbindig bezeichnet. Der Boden ist als<br />

nichtbindig einzustufen, wenn eine Bodenprobe bei<br />

Wasserzugabe in einen breiigen Zustand übergeht bzw.<br />

wenn sie im ausgetrockneten Zustand bei mäßigem<br />

Fingerdruck zerfällt.<br />

Tone, tonige Schluffe und Schluffe sowie ihre<br />

Mischungen mit nichtbindigen Böden werden als<br />

bindig bezeichnet. Der Boden darf als bindig eingestuft<br />

werden, wenn eine Bodenprobe bei Wasserzugabe ihre<br />

Form behält bzw. wenn sie im ausgetrockneten Zustand<br />

nur bei Anwendung eines erheblichen Fingerdrucks in<br />

einzelne Teilstücke zerbricht.<br />

a) Tiefen bis 1,25 m<br />

Bis zu einer Tiefe von 1,25 m kann auf Abböschungen verzichtet<br />

werden. Die Neigung der angrenzenden Flächen darf bei<br />

nichtbindigen Böden jedoch nicht steiler als 1:10 und bei<br />

bindigen Böden nicht steiler als 1:2 ansteigen. Der Aushub ist<br />

mindestens 0,60 m von der Grabenkante entfernt zu lagern. Ist<br />

perspektivisch mit einem Fortschreiten der Grabungstiefe zu<br />

rechnen, empfiehlt sich schon in diesem Stadium die Lagerung<br />

des Abraums in einem größeren Abstand, um doppelte Abraumarbeiten<br />

zu vermeiden.<br />

0,60 0,50<br />

Fels<br />

Als Fels gelten fest gelagerte Gesteinsarten.<br />

1,25<br />

Abbildung 34: Bodenarten nach DIN 1054 und DIN EN ISO 14688, Teil 1<br />

Ab einer Grabungstiefe von 1,75 m wächst die Aushubmenge<br />

infolge der notwendigen Abböschungen überproportional. Eine<br />

Abschätzung der Aushubmenge, der Gesamtbreite des Schnittes<br />

sowie der minimalen Abstände von der Grabenkante bis zum<br />

Lagerplatz des Aushubs für einen ein Meter breiten Schnitt kann<br />

mit Hilfe der nachfolgenden Tabelle vorgenommen werden.<br />

Um zum einen durch Abböschen im Schnitt sicher arbeiten zu<br />

können, zum anderen aber auch ein gutes Profil des Schnittes<br />

zu erhalten, bietet sich für Schnitte mit einer Tiefe bis 1,75 m die<br />

nachfolgend beschriebene Vorgehensweise an:<br />

Abbildung 36: Schnitt mit einer Tiefe bis 1,25 m<br />

b) Tiefen von 1,25 m bis 1,75 m<br />

Bei Gruben und Gräben von 1,25 m bis 1,75 m Tiefe in steifen,<br />

bindigen Böden und in Fels ist der 1,25 m über der Sohle<br />

liegende Teil um 45° abzuböschen. Die Stirnwände von Gräben<br />

in mindestens steifem bindigem Boden dürfen bis zu einer Tiefe<br />

von 1,75 m und einer Breite von 1,25 m senkrecht abgeschachtet<br />

werden. Die angrenzenden Geländeoberflächen dürfen dabei<br />

nicht steiler als 1:10 ansteigen. Der im nachfolgenden Bild blau<br />

markierte Profilabschnitt bleibt bei der beschriebenen Vertiefung<br />

um 0,5 m bestehen und ermöglicht so die fortlaufende<br />

Dokumentation.<br />

Schnitttiefe in Stufen [m] 1,25 1,75 2,75 3,25 4,25 4,75<br />

Anzahl der Arbeitsstufen bis zur Sohle 1 2 3 4 5 6<br />

Böschungswinkel 60°<br />

Böschungswinkel 45°<br />

Schnittbreite an der Oberkante [m] 1,00 2,00 5,72 6,72 7,46 8,46<br />

Abstand des Abraums zur Schnittachse [m] 1,10 1,60 3,46 3,96 4,33 4,83<br />

Abraummenge pro Meter Profillänge [m 3 ] 1,25 2,00 8,54 10,79 18,44 22,19<br />

Abraummenge für beide Schnittenden [m 3 ] – 0,25 5,79 7,54 14,19 17,44<br />

Längenzugabe für beide Schnittenden [m] – 1,00 4,72 5,72 6,46 7,46<br />

Schnittbreite an der Oberkante [m] 1,00 2,00 7,00 8,00 10,00 11,00<br />

Abstand des Abraums zur Schnittachse [m] 1,10 1,60 4,10 4,60 5,60 6,10<br />

Abraummenge pro Meter Profillänge [m 3 ] 1,25 2,00 9,50 11,75 22,25 26,00<br />

Abraummenge für beide Schnittenden [m 3 ] – 0,25 6,75 8,50 18,00 21,25<br />

Längenzugabe für beide Schnittenden [m] – 1,00 6,00 7,00 9,00 10,00<br />

Abbildung 35: Abraummengen und Schnittbreiten<br />

33

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