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Download - Unfallkasse NRW

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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf archäologischen Ausgrabungen<br />

schließt Fahrzeugaufbauten und Ladeflächen von Pkw-Kombis<br />

und Kastenwagen (Transporter) ein.<br />

Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung können<br />

sein:<br />

• Ankerschienen (in Verbindung mit z. B. Zurrgurten, Seilen,<br />

Sperr- oder Ladebalken)<br />

• Zurrpunkte (fest oder beweglich)<br />

• Ladehölzer (Keile, Bretter, Kanthölzer)<br />

• rutschhemmende Unter- und Zwischenlagen (RH-Matten)<br />

• Seil- und Kantenschoner<br />

• Füllmittel (z.B. Aufblaspolster)<br />

• Planen und Netze<br />

Die Ladung ist so zu verstauen und bei Bedarf auch zu sichern,<br />

dass bei üblichen Verkehrsbedingungen eine Gefährdung von<br />

Personen ausgeschlossen ist. Zu üblichen Verkehrsbedingungen<br />

gehören Vollbremsungen, plötzliche Ausweichbewegungen oder<br />

Unebenheiten der Fahrbahn. Die Maßnahmen zur Sicherung<br />

der Ladung richten sich nach der Art des Ladegutes und den<br />

Konstruktionsmerkmalen des Fahrzeugaufbaues. Ist eine ausreichende<br />

Ladungssicherung durch den Fahrzeugaufbau allein<br />

nicht gewährleistet, sind geeignete Hilfsmittel zu benutzen.<br />

14.9 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel<br />

Unfälle durch elektrischen Strom sind selten. Wenn es aber zu<br />

einem Unfall kommt, sind die Folgen oftmals tödlich. Für den<br />

sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln<br />

müssen deshalb insbesondere folgende Regeln unbedingt<br />

beachtet werden.<br />

Auswahl elektrischer Betriebsmittel<br />

Als bewegliche Anschluss- und Verlängerungsleitungen sind<br />

auf Grabungen widerstandsfähige Gummischlauchleitungen<br />

der Bauart H07RN-F oder H07BQ-F zu verwenden. Leitungen, die<br />

mechanisch besonders beansprucht werden, sind geschützt<br />

zu verlegen – z. B. unter festen Abdeckungen, in Kabelbrücken<br />

bzw. Schutzrohren – oder sie werden hochgehängt.<br />

Kabeltrommeln (Leitungsroller) müssen für den Einsatz unter<br />

den rauen Umgebungsbedingungen auf der Grabung geeignet<br />

sein. Dazu gehört u. a., dass sie<br />

• in Schutzklasse II ausgeführt sind<br />

• Tragegriffe, Kurbelgriff und Trommel aus einem Isolierstoff<br />

(Kunststoff) bestehen oder mit Isolierstoff umhüllt sind<br />

• eine integrierte Schutzeinrichtung gegen übermäßige Erwärmung<br />

(z. B. Thermoschutzschalter) haben<br />

• der Schutzart IP 44 (spritzwassergeschützt) entsprechen.<br />

Leitungsroller sind in der vorgesehenen Gebrauchslage zu<br />

betreiben, also aufrecht auf einem Tragegestell stehend.<br />

Abbildung 57: Netze zur Ladungssicherung<br />

Weitere Informationen zum sicheren Betrieb von Fahrzeugen finden<br />

Sie in der Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge (GUV-V D 29).<br />

Umfangreiche Hinweise zur Ladungssicherung sind in der BG-Information<br />

Ladungssicherung auf Fahrzeugen (BGI 649) zusammengestellt.<br />

Abbildung 58: Geeigneter Leitungsroller für den Einsatz auf Grabungen<br />

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