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Download - Unfallkasse NRW

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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf archäologischen Ausgrabungen<br />

Abbildung 21: Treppe zur Bauwagenunterkunft<br />

Treppenauftrittsflächen (z. B. an Baustellenwagen) sind waagerecht<br />

auszurichten und regelmäßig von Schmutz zu reinigen.<br />

Treppen mit mehr als vier Stufen müssen mit einem Handlauf<br />

versehen sein.<br />

Weitere Informationen zu Anforderungen und zur Beschaffenheit von<br />

Treppen finden Sie in der GUV-Information Treppen (GUV-I 561).<br />

7.4 Beleuchtung<br />

Bei Grabungsarbeiten im Dunkeln müssen Arbeitsplätze und<br />

Verkehrswege ausreichend beleuchtet sein. Dies kann z. B.<br />

durch Strahler, Leuchtballons auf Stativen oder lokale Beleuchtungseinrichtungen<br />

an Grabungsstellen und Verkehrswegen<br />

erreicht werden.<br />

Abbildung 22:<br />

Leuchtballon für blendfreie tageslichtähnliche Beleuchtung<br />

Als allgemeine Beleuchtung und für die Verkehrswege ist eine<br />

mit der Beleuchtung eines Bahnüberweges vergleichbare<br />

Mindestbeleuchtungsstärke von zwanzig Lux (20 lx) vorzusehen.<br />

Für Grabungsarbeiten ist eine Mindestbeleuchtungsstärke von<br />

200 Lux (200 lx) notwendig.<br />

Weitere Informationen zu Beleuchtungsstärken und zur Anordnung<br />

der Leuchten finden Sie in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten<br />

Beleuchtung (ASR A3.4)<br />

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