Download - Unfallkasse NRW
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Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf archäologischen Ausgrabungen<br />
Abbildung 21: Treppe zur Bauwagenunterkunft<br />
Treppenauftrittsflächen (z. B. an Baustellenwagen) sind waagerecht<br />
auszurichten und regelmäßig von Schmutz zu reinigen.<br />
Treppen mit mehr als vier Stufen müssen mit einem Handlauf<br />
versehen sein.<br />
Weitere Informationen zu Anforderungen und zur Beschaffenheit von<br />
Treppen finden Sie in der GUV-Information Treppen (GUV-I 561).<br />
7.4 Beleuchtung<br />
Bei Grabungsarbeiten im Dunkeln müssen Arbeitsplätze und<br />
Verkehrswege ausreichend beleuchtet sein. Dies kann z. B.<br />
durch Strahler, Leuchtballons auf Stativen oder lokale Beleuchtungseinrichtungen<br />
an Grabungsstellen und Verkehrswegen<br />
erreicht werden.<br />
Abbildung 22:<br />
Leuchtballon für blendfreie tageslichtähnliche Beleuchtung<br />
Als allgemeine Beleuchtung und für die Verkehrswege ist eine<br />
mit der Beleuchtung eines Bahnüberweges vergleichbare<br />
Mindestbeleuchtungsstärke von zwanzig Lux (20 lx) vorzusehen.<br />
Für Grabungsarbeiten ist eine Mindestbeleuchtungsstärke von<br />
200 Lux (200 lx) notwendig.<br />
Weitere Informationen zu Beleuchtungsstärken und zur Anordnung<br />
der Leuchten finden Sie in den Technischen Regeln für Arbeitsstätten<br />
Beleuchtung (ASR A3.4)<br />
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