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Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes

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Die <strong>Integrationspolitik</strong> misst sowohl im Bereich <strong>des</strong> „For<strong>der</strong>ns“ wie <strong>des</strong> „För<strong>der</strong>ns“<br />

<strong>der</strong> beruflichen Integration einen grossen Stellenwert zu und trägt damit <strong>zur</strong> Sicherstellung<br />

<strong>des</strong> Wohlstands bei: Von Auslän<strong>der</strong>innen und Auslän<strong>der</strong>n wird erwartet,<br />

dass sie am Wirtschaftsleben teilnehmen (siehe Kap. 4.2). In <strong>der</strong> Integrationsför<strong>der</strong>ung<br />

wird Priorität auf den Bereich Arbeit gelegt, mit dem Ziel, dass Auslän<strong>der</strong>innen<br />

und Auslän<strong>der</strong> ihre Fähigkeiten entwickeln und ihren Lebensunterhalt selber bestreiten<br />

können.<br />

Gewährung von Schutz für Verfolgte: Die Schweiz anerkennt Personen als Flüchtlinge,<br />

die in ihrem Heimatstaat o<strong>der</strong> im Land, in dem sie zuletzt wohnten, wegen<br />

ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen<br />

Gruppe o<strong>der</strong> wegen ihrer politischen Anschauungen ernsthaften Nachteilen ausgesetzt<br />

sind o<strong>der</strong> begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden.<br />

Im Jahr 2009 haben 16 005 Personen in <strong>der</strong> Schweiz ein Asylgesuch gestellt. Die<br />

wichtigsten Herkunftslän<strong>der</strong> waren Eritrea, Somalia, Irak, Serbien, Kosovo, Sri<br />

Lanka und Nigeria. Von den 17 326 Asylgesuchen, die im Jahr 2009 erstinstanzlich<br />

behandelt wurden, erhielten 2622 Personen Asyl. Dies entspricht einer Anerkennungsquote<br />

von 16.3 Prozent.<br />

Personen, <strong>der</strong>en Weg- o<strong>der</strong> Ausweisung nicht möglich, nicht zulässig o<strong>der</strong> nicht<br />

zumutbar ist, werden vorläufig aufgenommen (Art. 83 AuG). Im Jahr 2009 wurde<br />

3385 Personen eine vorläufige Aufnahme gewährt; 668 Personen wurden als vorläufig<br />

aufgenommene Flüchtlinge anerkannt.<br />

Anerkannte Flüchtlinge sowie vorläufig aufgenommene Personen bleiben längerfristig<br />

in <strong>der</strong> Schweiz und sollen sich <strong>des</strong>halb auch in <strong>der</strong> Schweiz integrieren. Der Staat<br />

unterstützt sie dabei, indem für diese Personengruppe ausdrücklich Integrationsmittel<br />

investiert werden (siehe Kap. 4.3).<br />

Sowohl als Arbeitskräfte eingereiste Personen wie auch Flüchtlinge und vorläufig<br />

aufgenommene Personen können unter gewissen Bedingungen ihre Familien nachziehen,<br />

weshalb neben <strong>der</strong> Einreise mit Erwerbstätigkeit <strong>der</strong> Familiennachzug mit<br />

über 30 Prozent den wichtigsten Einwan<strong>der</strong>ungsgrund darstellt.<br />

Sicherheit für Einheimische und Zugewan<strong>der</strong>te: Die <strong>Integrationspolitik</strong> strebt als<br />

Hauptziel das friedliche Zusammenleben <strong>der</strong> einheimischen und ausländischen<br />

Wohnbevölkerung an. Grundlage dazu legen die Werte <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>verfassung und<br />

gegenseitige Achtung und Toleranz. Eine Gesellschaft, die alle Mitglie<strong>der</strong> am wirtschaftlichen,<br />

sozialen und kulturellen Leben teilhaben lässt, ist stabil und bietet<br />

Sicherheit.<br />

Zu einer konsequenten Migrationspolitik gehört auch, dass Personen, denen nicht<br />

aus humanitären o<strong>der</strong> wirtschaftlichen Gründen Aufenthalt gewährt wird, das Land<br />

wie<strong>der</strong> verlassen müssen. 2009 sind insgesamt 1577 Personen mit einer Rückkehrhilfe<br />

<strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> ausgereist. Zur Durchsetzung <strong>der</strong> Rückreise- und Ausreisepflicht<br />

von Auslän<strong>der</strong>innen und Auslän<strong>der</strong>n wurden 2008 2544 Haftanordnungen verfügt.<br />

In 83 Prozent <strong>der</strong> Fälle führte die Haft zu einem erfolgreichen Vollzug <strong>der</strong> Wegweisung.<br />

4928 Personen sind behördlich kontrolliert auf dem Luftweg aus <strong>der</strong> Schweiz<br />

ausgereist. 45,5 Prozent <strong>der</strong> kontrollierten Ausreisen entfielen auf Personen aus dem<br />

Asylbereich und 54,5 Prozent auf Personen aus dem Bereich <strong>des</strong> AuG. 2009 verfügte<br />

das BFM 7942 Einreisesperren.<br />

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