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Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes

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1. Durch den fö<strong>der</strong>alistischen Staatsaufbau und die thematische Breite <strong>der</strong> Integration<br />

sind viele Akteure für Integration zuständig und die Verantwortlichkeiten nicht<br />

immer klar. Der Gedanke <strong>der</strong> Integration als Querschnittaufgabe und verbindlicher<br />

Grundauftrag <strong>der</strong> zuständigen Regelstrukturen soll stärker verankert werden. Dies<br />

kann erreicht werden, indem entsprechende Regelungen in die rechtlichen Grundlagen<br />

<strong>der</strong> Regelstrukturen aufgenommen werden. Dieses Vorgehen hat den Vorteil,<br />

dass durch entsprechende Verfassungs- und Gesetzesgrundlagen die Frage beantwortet<br />

wird, welche Bun<strong>des</strong>kompetenzen in welchem Umfang vorhanden sind.<br />

Darüber hinaus lässt sich in den jeweiligen Sachbereichen spezifisch festlegen, auf<br />

welche Art und Weise und durch welche Stellen ein rechtlicher Auftrag für integrations-<br />

o<strong>der</strong> integrationsför<strong>der</strong>ungspolitische und diskriminierungsverhin<strong>der</strong>nde<br />

Massnahmen erteilt werden soll. Dies verhin<strong>der</strong>t, dass die Integrationsför<strong>der</strong>ungspolitik<br />

in einem Spezialgesetz (AuG, Integrationsrahmengesetz) nur verallgemeinernd<br />

festgelegt wird, was die Gefahr birgt, dass sich niemand für Integration verantwortlich<br />

fühlt und die Normen leere Buchstaben bleiben. Verankert man Integration in<br />

vorhandenen Regelwerken, lässt sich schliesslich auch gewährleisten, dass Massnahmen<br />

nicht nur <strong>der</strong> ausländischen Bevölkerung, son<strong>der</strong>n auch an<strong>der</strong>en Bevölkerungsgruppen<br />

mit Integrationsproblemen zugute kommen, was eine Diskriminierung<br />

<strong>der</strong> nichtausländischen Bevölkerung verhin<strong>der</strong>t.<br />

2. Eine <strong>Weiterentwicklung</strong> drängt sich auch in <strong>der</strong> spezifischen Integrationsför<strong>der</strong>ung<br />

auf. Hier erweisen sich die Zuständigkeiten, die unterschiedlichen Situationen<br />

<strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong>innen und Auslän<strong>der</strong> einerseits und <strong>der</strong> Kantone an<strong>der</strong>erseits, die<br />

Schwierigkeit <strong>der</strong> Erreichbarkeit <strong>der</strong> Migrantinnen und Migranten sowie die in<br />

quantitativer und teilweise auch qualitativer Hinsicht ungenügenden Angebote <strong>der</strong><br />

spezifischen Integrationsför<strong>der</strong>ung als Herausfor<strong>der</strong>ungen. Der Bund nimmt eine<br />

aktivere strategische Rolle wahr. Er soll klare und gleichzeitig Flexibilität zulassende<br />

Rahmenbedingungen schaffen, damit die Kantone gezielte Integrationsmassnahmen<br />

umsetzen können. Er muss seine Steuerungsrolle wahrnahmen, auch indem er<br />

seinen finanziellen Beitrag an die Integrationsför<strong>der</strong>ung mit Anreizen verbindet,<br />

damit auf <strong>der</strong> kantonalen Ebene Strategien und wirkungsvolle Massnahmen ergriffen<br />

werden. Zudem ist ein mo<strong>der</strong>ater quantitativer Ausbau notwendig, um mit <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung<br />

eine grössere Breitenwirkung erlangen zu können.<br />

3. In den Ratsdebatten <strong>zur</strong> Motion Schiesser wurde mehrfach die Notwendigkeit <strong>des</strong><br />

Schutzes vor Diskriminierung betont. Der Bun<strong>des</strong>rat stellt fest, dass Diskriminierungen<br />

ein zentrales Hin<strong>der</strong>nis für die Integration darstellen. Integrationsför<strong>der</strong>ung, die<br />

darauf zielt, Migrantinnen und Migranten in ihrer Eigenverantwortung und <strong>der</strong><br />

Entwicklung ihrer Fähigkeiten zu unterstützen, muss zwingend mit einer Politik<br />

gegen Diskriminierungen einhergehen. Der Bun<strong>des</strong>rat sieht vorerst nicht in <strong>der</strong><br />

Schaffung von neuen Bestimmungen zum Schutz vor Diskriminierungen, son<strong>der</strong>n<br />

vor allem in <strong>der</strong> Durchsetzung <strong>des</strong> geltenden Rechts Handlungsbedarf. Er wird die<br />

Entwicklungen aufmerksam verfolgen und <strong>der</strong>en Auswirkungen auf die Schweiz<br />

und insbeson<strong>der</strong>e die schweizerische Wirtschaft prüfen, um rechtzeitig entsprechende<br />

Massnahmen ergreifen zu können. 31<br />

4. Der Bun<strong>des</strong>rat erachtet es als sinnvoll, periodisch mit allen staatlichen und nichtstaatlichen<br />

Akteuren sowie namentlich mit Vertreterinnen und Vertretern <strong>der</strong> Migra-<br />

31 Siehe die Antwort <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rates auf die Ip. Bühlmann, "Rassistische Diskriminierung<br />

in <strong>der</strong> Arbeitswelt" (03.3372).<br />

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