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Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes

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Zusammenfassend stellt <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>rat fest, dass sich unserer Rechtsordnung die<br />

Prinzipien entnehmen lassen, die geeignet sind, einen inneren Zusammenhalt von<br />

Staat und Gesamtgesellschaft herzustellen und ein harmonisches Zusammenleben im<br />

staatlichen, öffentlichen und privaten Bereich zu gewährleisten. In laufenden Vorhaben,<br />

die namentlich auf parlamentarische Vorstösse <strong>zur</strong>ückgehen, wird <strong>zur</strong>zeit<br />

geprüft, ob und wie mit gesetzlichen Massnahmen allfällige Lücken in <strong>der</strong> Rechtsordnung<br />

zu schliessen sind.<br />

Mit einem ähnlichen Interessenkonflikt konfrontiert ist <strong>der</strong> Staat, wenn es darum<br />

geht, nichtstaatliche Akteure, die für die Integration in die Gesellschaft zentral sind,<br />

in die Integrationsför<strong>der</strong>ung einzubinden, ohne Grundrechte wie Wirtschaftsfreiheit<br />

o<strong>der</strong> Vereinsfreiheit zu tangieren. Um nichtstaatliche Akteure (z.B. Arbeitgeber,<br />

Vereine) für einen Öffnungsprozess (stärkerer Einbezug von Auslän<strong>der</strong>innen und<br />

Auslän<strong>der</strong>n) zu gewinnen, sind von Seiten <strong>des</strong> Staates günstige Rahmenbedingungen<br />

und Anreize zu schaffen. Die staatlichen Stellen sollen bei <strong>der</strong> Entwicklung und<br />

Umsetzung von Massnahmen mit den nichtstaatlichen Stellen zusammenarbeiten.<br />

Die staatlichen Akteure sind zudem gefor<strong>der</strong>t, bei <strong>der</strong> Öffnung voran zu gehen.<br />

Insbeson<strong>der</strong>e ist hier <strong>der</strong> Staat als Arbeitgeber gefor<strong>der</strong>t.<br />

5.4 Stellungnahme <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rates <strong>zur</strong> For<strong>der</strong>ung nach einem Integrationsgesetz<br />

Unter Berücksichtigung <strong>der</strong> in Kapitel 3 dargestellten aktuellen <strong>Integrationspolitik</strong><br />

und den unter 4 dargestellten Möglichkeiten und Grenzen in <strong>der</strong> Integrationsgesetzgebung<br />

folgt: Die Grundzüge eines möglichen Integrationsgesetzes, wie sie in <strong>der</strong><br />

Motion Schiesser skizziert worden sind, finden sich bereits im heutigen AuG: Integration<br />

wird als staatliche und gesellschaftliche Aufgabe verstanden. Integration ist<br />

ein gegenseitiger Prozess, <strong>der</strong> sowohl eines grossen Beitrags <strong>der</strong> zuziehenden Personen<br />

wie auch <strong>des</strong> Staates und <strong>der</strong> Schweizer Bevölkerung bedarf. Der Bund legt<br />

zusammen mit Kantonen und Gemeinden die Grundsätze <strong>der</strong> <strong>Integrationspolitik</strong> fest<br />

und beschränkt sich auf Mitfinanzierung und Controlling, während die operativen<br />

Aufgaben von den Kantonen und Gemeinden wahrgenommen werden.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rat stellt fest, dass diese Prinzipien nicht grundsätzlich in Frage gestellt<br />

werden. Die Vorschläge aus den eidgenössischen Räten streben denn auch nicht eine<br />

komplette Neuausrichtung <strong>der</strong> <strong>Integrationspolitik</strong>, son<strong>der</strong>n in erster Linie einen<br />

gezielteren Einsatz <strong>der</strong> vorhandenen Instrumente, eine umfassen<strong>der</strong>e und in allen<br />

Kantonen verbindlich von den zuständigen Stellen umzusetzende Integrationsför<strong>der</strong>ung<br />

sowie eine konsequentere Einfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> auslän<strong>der</strong>rechtlichen Erfor<strong>der</strong>nisse<br />

an die Integration an.<br />

Sowohl dem För<strong>der</strong>n als auch dem For<strong>der</strong>n sind allerdings auf Bun<strong>des</strong>ebene Grenzen<br />

gesetzt: Die vertikal stark fö<strong>der</strong>alen sowie horizontal aufgeteilten politischen<br />

Einflussnahmen und Zuständigkeiten sowie die völkerrechtlichen Verträge mit <strong>der</strong><br />

EU/EFTA sind für eine schweizerische Integrationsstrategie konstituierende Rahmenbedingungen.<br />

Der Bun<strong>des</strong>rat erachtet die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen als gute Grundlagen<br />

und den eingeschlagenen Weg <strong>der</strong> Integration als gegenseitigen Prozess als<br />

erfolgversprechend und ausbaufähig. Er hält aber grundsätzlich fest: Das Prinzip,<br />

wonach Integration einen gegenseitigen gesellschaftlichen Prozess darstellt und<br />

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