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Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes

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tenzzentren Integration inklusive Beratung und Intervention im Fall von interkulturellen<br />

Konflikten und Diskriminierung sowie interkulturelles Übersetzen (beide<br />

heutiger Schwerpunkt 2) umfassen. Es ist denkbar, die Erstinformation so auszugestalten,<br />

dass sie gleichzeitig auch ein Instrument <strong>zur</strong> Abschätzung <strong>des</strong> Bedarfs an<br />

Integrationsmassnahmen und damit <strong>der</strong> Steuerung <strong>der</strong> kantonalen Programme dienen<br />

kann. Der zweite Pfeiler Bildung und Arbeit umfasst die Massnahmen <strong>zur</strong> Sprache<br />

und Bildung (heutiger Schwerpunkt 1) sowie <strong>zur</strong> beruflichen Integration für<br />

Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene (heute Integrationspauschale), indem er<br />

die bestehenden Massnahmen weiterführt sowie dort, wo nötig, gezielt verstärkt. Der<br />

dritte Pfeiler schliesslich soll dazu dienen, den Kantonen im Rahmen <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>vorgaben<br />

Raum für eigene Schwerpunktsetzungen zu lassen. Die Erfahrung hat<br />

gezeigt, dass nicht nur die strukturellen Voraussetzungen in den Kantonen, son<strong>der</strong>n<br />

zum Beispiel auch die Zusammensetzung <strong>der</strong> Migrationsbevölkerung sehr unterschiedlich<br />

sein können. Daher soll den Kantonen die Möglichkeit eingeräumt werden,<br />

durch eine Erhöhung <strong>des</strong> Mitteleinsatzes in den beiden ersten Pfeilern o<strong>der</strong><br />

durch die Unterstützung von Massnahmen in den drei Bereichen soziale Integration,<br />

Diskriminierungsschutz o<strong>der</strong> interkulturelles Übersetzen eigene Gewichtungen<br />

vorzunehmen. Die Zielvorgaben <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> sollen daher so formuliert werden, dass<br />

die Kantone diejenigen Angebote schaffen können, für die in ihrem Gebiet Bedarf<br />

besteht.<br />

Mit dem Ziel, eine hohe Verbindlichkeit bei gleichzeitiger Flexibilität in <strong>der</strong> Umsetzung<br />

in den Kantonen zu gewährleisten, steht ein Modell im Vor<strong>der</strong>grund, wonach<br />

die Kantone bestimmte Min<strong>des</strong>tanteile an den Bun<strong>des</strong>gel<strong>der</strong>n für die Erreichung <strong>der</strong><br />

jeweiligen Ziele (Erstinformation, Kompetenzzentren Integration/Interkulturelle<br />

Konflikte/Diskriminierungsbekämpfung, Sprache und Bildung, etc.) einzusetzen<br />

haben. Die neben den Min<strong>des</strong>tanteilen verbleibenden Bun<strong>des</strong>mittel sollen aber die<br />

Kantone in ihren Programmen gemäss dem jeweiligen Bedarf einsetzen können<br />

(dritter Pfeiler). Darüber hinaus entwickelt <strong>der</strong> Bund gemeinsam mit den Kantonen<br />

die Qualitätssicherungsinstrumente. Im Rahmen <strong>der</strong> <strong>Bericht</strong>erstattung soll <strong>der</strong> Beitrag<br />

<strong>zur</strong> Zielerreichung jährlich ermittelt werden. Falls nötig, kann <strong>der</strong> Bund seine<br />

Mittelvergabe an die Anwendung <strong>der</strong> Qualitätssicherungsinstrumente knüpfen.<br />

Schliesslich soll ein Teil <strong>der</strong> Bun<strong>des</strong>mittel <strong>zur</strong> spezifischen Integrationsför<strong>der</strong>ung<br />

wie bisher durch den Bund (BFM und EKM) direkt für die För<strong>der</strong>ung von Massnahmen<br />

mit nationaler Ausstrahlung sowie für innovative Projekte (Modellvorhaben)<br />

eingesetzt werden.<br />

Für die Umsetzung soll folgende Vorgehensweise gelten: Die Kantone, die von den<br />

Bun<strong>des</strong>beiträgen profitieren wollen, präsentieren kantonale Programme, in denen sie<br />

ihre Massnahmen in den drei Pfeilern jeweils für eine Legislaturperiode definieren.<br />

Es ist denkbar, dass sie hierzu die Kooperation mit an<strong>der</strong>en Kantonen suchen o<strong>der</strong><br />

Programme auf kommunaler Ebene ermöglichen. Fe<strong>der</strong>führend zuständig für diese<br />

Programme sind die kantonalen Ansprechstellen für Integrationsfragen (Art. 57<br />

AuG) unter Beibezug an<strong>der</strong>er kantonaler Stellen, <strong>der</strong> Gemeinden sowie Privater<br />

(Organisationen <strong>der</strong> Migrationsbevölkerung, Trägerschaften, Sozialpartner). Die<br />

kantonalen Programme enthalten eine qualitative und quantitative Beschreibung <strong>des</strong><br />

Bedarfs und <strong>der</strong> bestehenden Angebote an Integrationsför<strong>der</strong>ungsmassnahmen und<br />

darauf aufbauend eine Prioritätenordnung sowie eine Konkretisierung <strong>der</strong> Ziele in<br />

den drei erwähnten Pfeilern. Sie skizzieren die geplanten Massnahmen, benennen<br />

die für <strong>der</strong>en Umsetzung verantwortlichen Stellen und entwerfen Zeitpläne. Im<br />

Finanzplan wird dargestellt, welche Leistungen vom Bund, welche vom Kanton und<br />

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