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Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes

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konzept Sprachför<strong>der</strong>ung“ zu entwickelnden Grundlagen und Instrumente (siehe<br />

Kap. 4.2).<br />

Für den Aufbau von Fachstellen und Kompetenzzentren Integration sowie für die<br />

Vermittlungsstellen für interkulturelles Übersetzen und Vermitteln (Schwerpunkt 2)<br />

geht <strong>der</strong> Bund mit Kantonen und privaten Trägerschaften Partnerschaften ein. Aktuell<br />

unterstützt <strong>der</strong> Bund mit insgesamt 2,5 Millionen Franken jährlich 31 Kompetenzzentren,<br />

die für Auslän<strong>der</strong>innen und Auslän<strong>der</strong> wie für Behörden zentrale Anlauf-<br />

und Scharnierstellen darstellen. Eine durch externe Evaluatoren erstellte<br />

Wirkungsanalyse <strong>der</strong> Kompetenzzentren Integration befindet sich noch in Erarbeitung.<br />

Wie die Kantone ihrerseits melden, werden <strong>der</strong>en Leistungen durchaus positiv<br />

eingeschätzt.<br />

Die interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzer unterstützen die Verständigung<br />

von fremdsprachigen Personen mit staatlichen Institutionen, namentlich im Gesundheits-,<br />

Sozial- und Bildungsbereich o<strong>der</strong> im Justizwesen. Im Jahr 2008 haben die<br />

vom BFM mit 1,4 Millionen Franken unterstützten 16 Vermittlungsstellen insgesamt<br />

94 964 Übersetzungsstunden geleistet. Der Bund för<strong>der</strong>t die Entwicklung von Professionalisierungsstandards<br />

für dieses Berufsbild. Eine Ausweitung <strong>der</strong> Einsätze von<br />

qualifizierten interkulturellen Übersetzerinnen und Übersetzern wäre notwendig, um<br />

den effektiven Bedarf an den Schulen und Berufsberatungsstellen, in den Institutionen<br />

<strong>des</strong> Sozialbereichs (Elternberatung, Anlaufstellen, Sozialhilfe etc) und in den<br />

ambulanten und stationären Einrichtungen <strong>des</strong> Gesundheitswesens zu decken. Als<br />

erfolgversprechend hat sich in Einzelfällen auch die Begleitung von Migrantinnen<br />

und Migranten durch geschulte Mentorinnen und Mentoren mit gleichem kulturellen<br />

Hintergrund erwiesen. Diese können individuelle Begleitung und im Konfliktfall<br />

Mediation und Beratung leisten. Im Bereich <strong>der</strong> individuellen Begleitung und interkulturellen<br />

Vermittlung wird <strong>der</strong> Bedarf auf zusätzliche 40 Millionen Franken<br />

geschätzt.<br />

Die Projektunterstützung von Modellvorhaben (Schwerpunkt 3) liegt in <strong>der</strong> Verantwortung<br />

<strong>des</strong> BFM und <strong>der</strong> Eidgenössischen Kommission für Migrationsfragen<br />

(EKM). Modellvorhaben dienen dazu, sowohl die Instrumente als auch die Praxis<br />

<strong>der</strong> Integrationsför<strong>der</strong>ung weiterzuentwickeln. Aktuell werden durch das BFM<br />

Modellvorhaben im Bereich gesellschaftliche Integration in beson<strong>der</strong>s von Integrationsrisiken<br />

betroffenen Wohngebieten („Projets urbains“), im Bereich <strong>der</strong> Entwicklung<br />

von Instrumenten <strong>zur</strong> Qualitätssicherung <strong>der</strong> sprachlichen För<strong>der</strong>ung, im Bereich<br />

<strong>der</strong> Information, <strong>der</strong> Bekämpfung <strong>der</strong> Zwangsheirat, <strong>der</strong> Integration von<br />

traumatisierten Personen sowie <strong>der</strong> Frühen För<strong>der</strong>ung unterstützt. Die EKM legt<br />

ihren Schwerpunkt auf innovative Projekte in den Bereichen Zusammenleben im<br />

ländlichen Raum und aktive Bürgerschaft sowie ebenfalls auf Integration im Frühbereich.<br />

Die Kantone sind bei vielen Pilotprojekten miteinbezogen o<strong>der</strong> selber finanziell<br />

beteiligt.<br />

Wie<strong>der</strong>um direkt an die Kantone gehen die einmaligen Integrationspauschalen, die<br />

<strong>der</strong> Bund für die Integrationsför<strong>der</strong>ung von vorläufig aufgenommenen Personen und<br />

anerkannten Flüchtlingen ausrichtet. Die Pauschale von 6000 Franken pro Person ist<br />

zweckgebunden und dient namentlich <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> beruflichen Integration und<br />

<strong>des</strong> Erwerbs einer Lan<strong>des</strong>sprache. Damit ist die vormalige durch die Schweizerische<br />

Flüchtlingshilfe im Auftrag <strong>des</strong> BFM vorgenommene Projektför<strong>der</strong>ung abgelöst<br />

worden. Die Mittel wurden im Zuge <strong>der</strong> Neuordnung <strong>des</strong> Finanzierungssystems<br />

(Abgeltung <strong>der</strong> Aufwendung <strong>der</strong> Kantone mittels Globalpauschalen) im Asylbereich<br />

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