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Bericht zur Weiterentwicklung der Integrationspolitik des Bundes

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praxisorientierte Wege auf, wann und wie das Recht gegen rassistische Diskriminierung<br />

eingesetzt werden kann. 43<br />

Der Bun<strong>des</strong>rat hat verschiedentlich die Meinung vertreten 44 , dass diese allgemeinen<br />

Regeln <strong>des</strong> Strafrechts und <strong>des</strong> Privatrechts sowie die bestehenden Erlasse <strong>des</strong><br />

öffentlichen Rechts wie auch die völkerrechtlichen Grundlagen einen ausreichenden<br />

Schutz gegen Diskriminierung bieten. Im Übrigen sieht auch <strong>der</strong> Nationalrat keinen<br />

Bedarf an weiterer Gesetzgebung und hat <strong>der</strong> parlamentarischen Initiative (07.422<br />

Rechsteiner Paul), mit <strong>der</strong> ein allgemeines Gleichbehandlungsgesetz verlangt wurde,<br />

im September 2009 keine Folge gegeben. Allerdings werden tatsächlich nur wenige<br />

Prozesse wegen Diskriminierung geführt. Der Rechtsweg erscheint vielen Betroffenen<br />

wenig attraktiv, weil die Durchsetzungskosten im Vergleich zu dem relativ<br />

niedrigen Erfolgsnutzen hoch sind. Unsicherheiten und Ängste (Unbekanntheit <strong>des</strong><br />

Rechts, Rechtsunklarheit, abschreckende Gerichtsverfahren, konfliktbezogene<br />

Gerichtsverfahren, Öffentlichkeit) sowie Prozessrisiken (Kosten, Beweisproblematik,<br />

unangemessene Rechtsfolgen) hin<strong>der</strong>n Personen, die Diskriminierungen ausgesetzt<br />

sind, den Rechtsweg einzuschreiten. 45<br />

Der Bun<strong>des</strong>rat möchte <strong>des</strong>halb das Durchsetzungspotenzial <strong>des</strong> geltenden Rechts<br />

erhöhen. Das geltende Recht soll bekannter gemacht werden, zum einen bei den<br />

potenziell von Diskriminierungen Betroffenen, zum an<strong>der</strong>n auch in <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

generell, damit potenziell Diskriminierende für die Thematik sensibilisiert werden.<br />

In diesem Sinne ist <strong>der</strong> Informationsauftrag in Artikel 56 AuG, <strong>der</strong> heute darin<br />

besteht, dass Auslän<strong>der</strong>innen und Auslän<strong>der</strong> über Lebens- und Arbeitsbedingungen<br />

in <strong>der</strong> Schweiz und über Rechte und Pflichten sowie die Bevölkerung über die<br />

beson<strong>der</strong>e Situation <strong>der</strong> Auslän<strong>der</strong>innen und Auslän<strong>der</strong> informiert werden, zu ergänzen<br />

mit dem expliziten Auftrag, den Diskriminierungsschutz zu thematisieren. Die<br />

Fachstellen Integration sollen Betroffenen kompetente Beratung zum rechtlichen<br />

Diskriminierungsschutz und dem Verfahren anbieten o<strong>der</strong> vermitteln können. Ergänzend<br />

dazu sind nie<strong>der</strong>schwellige, kooperativ ausgerichtete Streitbeilegungsmechanismen<br />

zu för<strong>der</strong>n. Schliesslich wirken die Fachstellen Integration in Zusammenarbeit<br />

mit den Regelstrukturen auch darauf hin, dass allfällige Strukturen o<strong>der</strong><br />

Prozesse, die indirekt diskriminierend wirken, erkannt und abgebaut werden können.<br />

Falls die spezifische Integrationsför<strong>der</strong>ung im oben skizzierten Sinne verstärkt wird,<br />

ist im Rahmen <strong>der</strong> Integrationsför<strong>der</strong>ung auch die Möglichkeit zu schaffen, dass den<br />

Fachstellen Integration ein Auftrag <strong>zur</strong> Sensibilisierung und Prävention erteilt wird<br />

und ihnen die dazu notwendigen Mitteln <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden, diesen<br />

umzusetzen bzw. Dritte damit zu beauftragen. Eine Verbindung von Integration und<br />

Schutz vor Diskriminierung ist in einzelnen Kantonen sowie in an<strong>der</strong>en europäischen<br />

Län<strong>der</strong>n bereits üblich. Ein separater, nicht mit <strong>der</strong> <strong>Integrationspolitik</strong> ver-<br />

43 Abrufbar auf <strong>der</strong> Website <strong>der</strong> Fachstelle Rassismusbekämpfung unter<br />

http://www.edi.admin.ch/shop/00019/00150/index.html?lang=de, 2.2.2010.<br />

44 So in seinen Antworten vom 20.5.2009 auf die Interpellation "Diskriminierungsschutz"<br />

(09.3242), vom 23.2.2005 auf die Motion "Gesetz gegen die rassistische Diskriminierung<br />

in <strong>der</strong> Arbeitswelt" (04.3791) und vom 17.5.2006 auf die Motion "Bun<strong>des</strong>gesetz gegen<br />

Diskriminierung" (06.3082).<br />

45 Siehe Naguib, Tarek: Diskriminierende Verweigerung <strong>des</strong> Vertragsabschlusses über<br />

Dienstleistungen Privater: Diskriminierungsschutz zwischen Normativität, Realität und<br />

Idealität. In: AJP/PJA – Zeitschrift für die Aktuelle Juristische Praxis 8/2009, S. 993-<br />

1017.<br />

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