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Freden – 4 – Nr. 12/2008<br />

A 145<br />

Baugr<strong>und</strong>stücke in der Gemeinde Winzenburg<br />

zu veräußern<br />

<strong>Die</strong> Gemeinde Winzenburg hat in Winzenburg das Neubaugebiet „Petersberg“<br />

erschlossen. Zur Zeit stehen noch 3 Baugr<strong>und</strong>stücke mit<br />

Gr<strong>und</strong>stücksgrößen bis zu 1000 qm auf. Zulässig laut Bebauungsplan<br />

Nr. 7 „Petersberg“ ist eine Bebauung der Baugr<strong>und</strong>stücke mit Einzel<strong>und</strong><br />

Doppelhäusern. Das Bischöfliche Generalvikariat, als Eigentümerin<br />

der betreffenden Flächen, veräußert die Gr<strong>und</strong>stücke zu einem Kaufpreis<br />

von 16.00 €/qm. Alternativ können die Gr<strong>und</strong>stücke auch auf Erbpacht<br />

erworben werden. Der Erbpachtzins beträgt pro qm Gr<strong>und</strong>stücksfläche<br />

0,36 €. Dazu kommen noch die Erschließungsbeiträge.<br />

Ansprechpartner in Gr<strong>und</strong>stücksfragen ist Frau Behrens vom Bischöflichen<br />

Generalvikariat Hildesheim unter folgender Rufnummer<br />

05121/307432 oder Herr Weiland, Rufhummer 05121/307430.<br />

Sie können sich aber auch an die Samtgemeinde Freden (Leine), Rufnummer<br />

05184/79037, wenden.<br />

A146<br />

Bekanntmachung der Samtgemeinde Freden (Leine)<br />

Öffnungszeiten des Jugendzentrums<br />

<strong>Die</strong> Samtgemeinde Freden (Leine) teilt mit, dass das Jugendzentrum<br />

dienstags, mittwochs <strong>und</strong> donnerstags in der Zeit von 15.00 Uhr bis<br />

21.00 Uhr, freitags in der Zeit von 15.00 Uhr bis 21.30 Uhr <strong>und</strong> jeden<br />

1. Samstag eines Monats von 16.00 Uhr bis 21.30 Uhr geöffnet hat.<br />

Frau Neumann ist dienstags <strong>und</strong> donnerstags in der Zeit von 8.30 Uhr<br />

bis 11.30 Uhr im Rathaus zu erreichen.<br />

Der Samtgemeindebürgermeister<br />

i. A. Ahrens<br />

A 147<br />

2. Bekanntmachung<br />

der Nachtragshaushaltssatzung<br />

<strong>Die</strong> vorstehende ll. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

<strong>Die</strong> nach den §§ 92 Abs. 2 <strong>und</strong> 94 Abs. 2 NGO erforderliche Genehmigung<br />

ist durch den Landkreis Hildesheim am 4.11.2008 unter Az.: (910)<br />

14/10 erteilt worden. Der Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 86 Abs. 2<br />

Satz 3 NGO vom 27.11.2008 bis 05.12.2008 zur Einsichtnahme während<br />

der <strong>Die</strong>nstst<strong>und</strong>en im Rathaus der Samtgemeinde Freden (Leine),<br />

Am Schillerplatz 4, Zimmer-Nr. 17, 31084 Freden (Leine)<br />

öffentlich aus.<br />

Freden (Leine), den 10.11.2008<br />

II. Nachtragshaushaltssatzung<br />

der Gemeinde Freden (Leine)<br />

für das Haushaltsjahr 2008<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der<br />

Fassung vom 28. Oktober 2006 (Nieders. GVBI. S. 473), hat der Rat der<br />

Gemeinde Freden (Leine) in der Sitzung am 08. Oktober 2008 folgende<br />

II. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen:<br />

§ 1<br />

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden<br />

erhöht vermindert <strong>und</strong> damit der Gesamtum<br />

um betrag des Haushaltsplanes<br />

einschl. der<br />

Nachträge<br />

gegenüber nunmehr<br />

bisher festge-<br />

_________________________________________________________ setzt auf<br />

_________________________________________________________<br />

EURO EURO EURO EURO<br />

1. im Verwaltungshaushalt<br />

die Einnahmen 124.<strong>700</strong> 6.300 1.793.<strong>700</strong> 1.912.100<br />

die Ausgaben<br />

2. im Vermögenshaushalt<br />

64.100 5.<strong>800</strong> 3.347.<strong>700</strong> 3.406.000<br />

die Einnahmen 28.100 328.100 624.300 324.300<br />

die Ausgaben<br />

§ 2<br />

14.600 314.600 624.300 324.300<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen<br />

<strong>und</strong> Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird<br />

gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 129.500 € um<br />

59.500 € vermindert <strong>und</strong> damit auf 70.000 € festgesetzt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der bisherige Höchstbetrag, bis zu dem Liquiditätskredite aufgenommen<br />

werden dürfen, wird nicht verändert.<br />

§ 5<br />

<strong>Die</strong> Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden nicht geändert.<br />

Freden (Leine), den 08. Oktober 2008<br />

A 148<br />

2. Bekanntmachung der<br />

l. Nachtragshaushaltssatzung<br />

<strong>Die</strong> vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

<strong>Die</strong> nach § 94 Abs. 2 NGO erforderliche Genehmigung ist durch den<br />

Landkreis Hildesheim am 4.11.2008 unter Az.: (910) 14/10 erteilt worden.<br />

Der Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 86 Abs. 2 Satz 3 NGO<br />

vom 27.11.2008 bis 05.12.2008 zur<br />

Einsichtnahme während der <strong>Die</strong>nstst<strong>und</strong>en im<br />

Rathaus der Samtgemeinde Freden (Leine), Am Schillerplatz 4,<br />

Zimmer Nr. 17, 31084 Freden (Leine),<br />

öffentlich aus.<br />

Freden (Leine), 10.11.2008<br />

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