02.11.2012 Aufrufe

und Prospektverteilungen Die Ortsboten GmbH Tel. 0 800 /900 700 6

und Prospektverteilungen Die Ortsboten GmbH Tel. 0 800 /900 700 6

und Prospektverteilungen Die Ortsboten GmbH Tel. 0 800 /900 700 6

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Freden – 6 – Nr. 12/2008<br />

I. Nachtragshaushaltssatzung<br />

der Gemeinde Landwehr<br />

für das Haushaltsjahr 2008<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der<br />

Fassung vom 28. Oktober 2006 (Nieders. GVBl. S. 473), zuletzt geändert<br />

durch Artikel 3 des Gesetzes vom 07.12.2006 (Nds. GVBl. S. 575)<br />

hat der Rat der Gemeinde Landwehr in der Sitzung am 11.09.2008 folgende<br />

I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2008 beschlossen:<br />

§ 1<br />

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden<br />

er- ver- <strong>und</strong> damit der<br />

höht mindert Gesamtbetrag des<br />

Haushaltsplanes<br />

einschl. der Nachträge<br />

um um gegenüber nunmehr<br />

bisher festgesetzt<br />

auf<br />

_______________________________________<br />

im Verwaltungs-<br />

haushalt<br />

die Einnahmen 19.600 € 7.400 € 280.600 € 292.<strong>800</strong> €<br />

die Ausgaben 18.600 € 28.400 € 463.<strong>900</strong> € 454.100 €<br />

im Vermögenshaushalt<br />

die Einnahmen 0 0 9.300 € 9.300 €<br />

die Ausgaben 0 0 9.300 € 9.300 €<br />

§ 2<br />

Kredite für Investitionen <strong>und</strong> Investitionsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der Höchstbetrag bis zu dem im Haushaltsjarh 2008 Liquiditätskredite<br />

zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen<br />

wreden dürfen, wird gegenüber dem bisherigen Höchstbetrag nicht verändert.<br />

§ 5<br />

<strong>Die</strong> Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden nicht geändert.<br />

Landwehr, den 11.09.2008<br />

A 151<br />

2. Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung<br />

<strong>Die</strong> vorstehende II. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr<br />

2008 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

<strong>Die</strong> nach § 94 Abs. 2 NGO erforderliche Genehmigung ist durch den<br />

Landkreis Hildesheim am 5.11.2008 unter Az.: (910) 14/10 erteilt worden.<br />

Der Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 86 Abs. 2 Satz 3 NGO<br />

vom 27.11.2008 bis 05.12.2008 Einsichtnahme während der <strong>Die</strong>nstst<strong>und</strong>en<br />

im Rathaus der Samtgemeinde Freden (Leine), Am Schillerplatz<br />

4, Zimmer-Nr. 17, 31084 Freden (Leine)<br />

öffentlich aus.<br />

Freden (Leine), den 10.11.2008<br />

II. Nachtragshaushaltssatzung<br />

der Gemeinde Winzenburg<br />

für das Haushaltsjahr 2008<br />

Aufgr<strong>und</strong> des § 87 der Niedersächsischen Gemeindeordnung in der<br />

Fassung vom 28. Oktober 2006 (Nieders. GVBI. S. 473), hat der Rat der<br />

Gemeinde Winzenburg in der Sitzung am 16.September 2008 folgende<br />

II. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:<br />

§ 1<br />

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden<br />

erhöht vermindert <strong>und</strong> damit der Gesamtum<br />

um betrag des Haushaltsplanes<br />

einschl. der<br />

Nachträge<br />

gegenüber nunmehr<br />

bisher festgesetzt<br />

auf<br />

________________________________________________________<br />

EUR EUR EUR EUR<br />

________________________________________________________<br />

1. im Verwaltungshaushalt<br />

die Einnahmen 50.300 1.<strong>700</strong> 320.<strong>900</strong> 369.500<br />

die Ausgaben 18.600 4.500 563.100 577.200<br />

2. im Vermögenshaushalt<br />

die Einnahmen 1.100 0 11.400 12.500<br />

die Ausgaben 1.<strong>700</strong> 600 11.400 12.500<br />

§ 2<br />

Kreditaufnahmen für Investitionen <strong>und</strong> Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

werden nicht veranschlagt.<br />

§ 3<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4<br />

Der bisherige Höchstbetrag bis zu dem Liquiditätskredite aufgenommen<br />

werden dürfen, wird nicht verändert.<br />

§ 5<br />

<strong>Die</strong> Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert:<br />

Winzenburg, den 16. September 2008<br />

A 152<br />

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung<br />

<strong>Die</strong> vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird<br />

hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

<strong>Die</strong> nach § 94 Abs. 2 NGO erforderliche Genehmigung ist durch den<br />

Landkreis Hildesheim am 10.11.2008 unter Az.: (910) 14/10 erteilt worden.<br />

Der Haushaltsplan liegt nach § 86 Abs. 2 Satz 3 NGO<br />

vom 27.11.2008 bis 05.12.2008 zur<br />

Einsichtnahme während der <strong>Die</strong>nstst<strong>und</strong>en im<br />

Rathaus der Samtgemeinde Freden (Leine),<br />

Am Schillerplatz 4, Zimmer Nr. 17, 31084 Freden (Leine),<br />

öffentlich aus.<br />

Freden (Leine).14.11.2008

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!