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Neue<br />

EU-Verordnung<br />

zur Kennzeichnung<br />

von Chemikalien<br />

_ Nachdem das neue europäische Chemikalienrecht rEACh hersteller<br />

und händler von Chemikalien in den letzten Monaten intensiv beschäftigt<br />

hat und auch ein Dauerthema bleiben wird, hat die Europäische Union<br />

unterdessen mit der so genannten ghS-Verordnung einen weiteren Schritt<br />

in richtung europäischer harmonisierung des Chemikalienrechts getan.<br />

Am 28.11.2008 verabschiedeten<br />

die Parlamentarier die Verordnung<br />

über die Einordnung von<br />

Stoffen und Gemischen sowie<br />

zur Änderung der Richtlinie<br />

67/548/EWG und der Verordnung (EG)<br />

Nr. 1907/2006.<br />

Hinter dem Kürzel GHS verbirgt sich das<br />

Globally Harmonized System, welches<br />

von der UN und der OECD entwickelt<br />

wurde und die weltweite Harmonisierung<br />

der Einstufung und Kennzeichnung<br />

von Stoffen und Stoffgemischen fordert.<br />

Ziel ist es, die Gefahren für die menschliche<br />

Gesundheit und für die Umwelt bei<br />

der Herstellung, Verwendung und beim<br />

Transport von chemischen Stoffen und<br />

Gemischen zu reduzieren. Die Basis bildet<br />

dafür ein weltweit einheitliches System<br />

für die Einstufung der Gefahren, die<br />

von Chemikalien ausgehen können und<br />

für Gefahrenkommunikation soll durch<br />

die Verwendung einheitlicher Kennzeichnungssymbole<br />

verbessert werden.<br />

Die Kennzeichnung der Gefahren ist<br />

von Land zu Land noch verschieden. Eine<br />

weltweite Verwendung einheitlicher<br />

Piktogramme und Warnhinweise für<br />

dieselben Gefahren dient demnach dem<br />

Schutz der Arbeitnehmer in den Betrieben,<br />

in denen mit Chemikalien hantiert<br />

wird, sowie der Sicherheit der Verbraucher<br />

und der Umwelt. Die GHS-Verordnung<br />

verpflichtet die Unternehmen, ihre<br />

Chemikalien vor deren Vermarktung entsprechend<br />

ihrer Gefährlichkeit einzustufen,<br />

zu kennzeichnen und zu verpacken.<br />

Neben der Kennzeichnung der möglichen<br />

Gefahren die von betroffenen Che-<br />

mikalien ausgehen, muss gleichzeitig der<br />

Gefährlichkeitsgrad an die Europäische<br />

Agentur für chemische Stoffe gemeldet<br />

werden, damit dieser ins GHS übernommen<br />

werden kann.<br />

GHS weist einige Überschneidungen<br />

mit REACH auf, es gibt aber auch wesentliche<br />

Unterschiede. REACH will jedes<br />

Mitglied der Lieferkette verpflichten, zu<br />

Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen<br />

Sicherheitsangaben zu machen und<br />

mit Risiken beim Gebrauch richtig umzugehen.<br />

Information ist das Herzstück<br />

von REACH. REACH verpflichtet Industrie,<br />

Handel und Anwender zur Registrierung<br />

von Stoffen (und Verwendungen),<br />

zur Identifizierung von Verwendungen<br />

und zur Information in der Lieferkette.<br />

Wer die Anforderungen von REACH<br />

nicht erfüllt, kann aus dem Markt in der<br />

EU ausgeschlossen werden. Ohne Daten<br />

kein Markt! GHS dagegen hat Auswirkungen<br />

auf die Einstufung und die<br />

Kennzeichnungspflicht für Stoffe und<br />

Stoffgemische unabhängig von der produzierten<br />

oder importierten Menge. Mit<br />

ihrem Inkrafttreten hat die GHS-Verordnung<br />

Anfang 2009 einige Bestimmungen<br />

zur Einstufung und Kennzeichnung, die<br />

in REACH enthalten sind, ersetzt. Andere<br />

Rechtsbereiche wie die Verpflichtung<br />

zur Übermittlung des Sicherheitsdatenblattes<br />

sowie die mit GHS harmonisierten<br />

Vorgaben zu dessen Erstellung werden<br />

weiterhin von REACH geregelt.<br />

Nach einer Übergangszeit soll die<br />

GHS-Verordnung die geltenden Vorschriften<br />

zur Einstufung, Kennzeichnung<br />

und Verpackung von Stoffen und Ge-<br />

Die Bundesanstalt für<br />

Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br />

informiert zu<br />

diesem Thema.<br />

Das Umweltbundesamt kann<br />

zu rEACh und ghS kompetent<br />

Auskunft geben.<br />

mischen ersetzen. Stoffe müssen demnach<br />

bis zum 1. Dezember 2010 und<br />

Gemische bis zum 1. Juni 2015 nach den<br />

neuen Vorschriften eingestuft und mit<br />

einem neuen Sicherheitsdatenblatt versehen<br />

werden.<br />

Nähere Informationen zum Thema<br />

GHS bietet etwa die Bundesanstalt für<br />

Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua)<br />

unter www.baua.de.<br />

<strong>amz</strong> - auto | motor | zubehör Nr. 1/2-2009 45

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