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Neue<br />
EU-Verordnung<br />
zur Kennzeichnung<br />
von Chemikalien<br />
_ Nachdem das neue europäische Chemikalienrecht rEACh hersteller<br />
und händler von Chemikalien in den letzten Monaten intensiv beschäftigt<br />
hat und auch ein Dauerthema bleiben wird, hat die Europäische Union<br />
unterdessen mit der so genannten ghS-Verordnung einen weiteren Schritt<br />
in richtung europäischer harmonisierung des Chemikalienrechts getan.<br />
Am 28.11.2008 verabschiedeten<br />
die Parlamentarier die Verordnung<br />
über die Einordnung von<br />
Stoffen und Gemischen sowie<br />
zur Änderung der Richtlinie<br />
67/548/EWG und der Verordnung (EG)<br />
Nr. 1907/2006.<br />
Hinter dem Kürzel GHS verbirgt sich das<br />
Globally Harmonized System, welches<br />
von der UN und der OECD entwickelt<br />
wurde und die weltweite Harmonisierung<br />
der Einstufung und Kennzeichnung<br />
von Stoffen und Stoffgemischen fordert.<br />
Ziel ist es, die Gefahren für die menschliche<br />
Gesundheit und für die Umwelt bei<br />
der Herstellung, Verwendung und beim<br />
Transport von chemischen Stoffen und<br />
Gemischen zu reduzieren. Die Basis bildet<br />
dafür ein weltweit einheitliches System<br />
für die Einstufung der Gefahren, die<br />
von Chemikalien ausgehen können und<br />
für Gefahrenkommunikation soll durch<br />
die Verwendung einheitlicher Kennzeichnungssymbole<br />
verbessert werden.<br />
Die Kennzeichnung der Gefahren ist<br />
von Land zu Land noch verschieden. Eine<br />
weltweite Verwendung einheitlicher<br />
Piktogramme und Warnhinweise für<br />
dieselben Gefahren dient demnach dem<br />
Schutz der Arbeitnehmer in den Betrieben,<br />
in denen mit Chemikalien hantiert<br />
wird, sowie der Sicherheit der Verbraucher<br />
und der Umwelt. Die GHS-Verordnung<br />
verpflichtet die Unternehmen, ihre<br />
Chemikalien vor deren Vermarktung entsprechend<br />
ihrer Gefährlichkeit einzustufen,<br />
zu kennzeichnen und zu verpacken.<br />
Neben der Kennzeichnung der möglichen<br />
Gefahren die von betroffenen Che-<br />
mikalien ausgehen, muss gleichzeitig der<br />
Gefährlichkeitsgrad an die Europäische<br />
Agentur für chemische Stoffe gemeldet<br />
werden, damit dieser ins GHS übernommen<br />
werden kann.<br />
GHS weist einige Überschneidungen<br />
mit REACH auf, es gibt aber auch wesentliche<br />
Unterschiede. REACH will jedes<br />
Mitglied der Lieferkette verpflichten, zu<br />
Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen<br />
Sicherheitsangaben zu machen und<br />
mit Risiken beim Gebrauch richtig umzugehen.<br />
Information ist das Herzstück<br />
von REACH. REACH verpflichtet Industrie,<br />
Handel und Anwender zur Registrierung<br />
von Stoffen (und Verwendungen),<br />
zur Identifizierung von Verwendungen<br />
und zur Information in der Lieferkette.<br />
Wer die Anforderungen von REACH<br />
nicht erfüllt, kann aus dem Markt in der<br />
EU ausgeschlossen werden. Ohne Daten<br />
kein Markt! GHS dagegen hat Auswirkungen<br />
auf die Einstufung und die<br />
Kennzeichnungspflicht für Stoffe und<br />
Stoffgemische unabhängig von der produzierten<br />
oder importierten Menge. Mit<br />
ihrem Inkrafttreten hat die GHS-Verordnung<br />
Anfang 2009 einige Bestimmungen<br />
zur Einstufung und Kennzeichnung, die<br />
in REACH enthalten sind, ersetzt. Andere<br />
Rechtsbereiche wie die Verpflichtung<br />
zur Übermittlung des Sicherheitsdatenblattes<br />
sowie die mit GHS harmonisierten<br />
Vorgaben zu dessen Erstellung werden<br />
weiterhin von REACH geregelt.<br />
Nach einer Übergangszeit soll die<br />
GHS-Verordnung die geltenden Vorschriften<br />
zur Einstufung, Kennzeichnung<br />
und Verpackung von Stoffen und Ge-<br />
Die Bundesanstalt für<br />
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin<br />
informiert zu<br />
diesem Thema.<br />
Das Umweltbundesamt kann<br />
zu rEACh und ghS kompetent<br />
Auskunft geben.<br />
mischen ersetzen. Stoffe müssen demnach<br />
bis zum 1. Dezember 2010 und<br />
Gemische bis zum 1. Juni 2015 nach den<br />
neuen Vorschriften eingestuft und mit<br />
einem neuen Sicherheitsdatenblatt versehen<br />
werden.<br />
Nähere Informationen zum Thema<br />
GHS bietet etwa die Bundesanstalt für<br />
Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (baua)<br />
unter www.baua.de.<br />
<strong>amz</strong> - auto | motor | zubehör Nr. 1/2-2009 45