Maifeuer in der Stadt Homberg (Ohm) Maifeuer ... - Gemünden (Felda)
Maifeuer in der Stadt Homberg (Ohm) Maifeuer ... - Gemünden (Felda)
Maifeuer in der Stadt Homberg (Ohm) Maifeuer ... - Gemünden (Felda)
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<strong>Ohm</strong>tal-Bote -18- Nr. 17/2012<br />
Bauleitplanung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Amöneburg<br />
Bebauungsplan „H<strong>in</strong>ter den Posthäusern“<br />
im <strong>Stadt</strong>teil Roßdorf<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3(2)<br />
BauGB<br />
DerEntwurf des Bebauungsplans liegt zusammen mit <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />
im Zeitraum vom:<br />
Montag den 07.05.2012 bis e<strong>in</strong>schließlich Freitag den 08.06.2012<br />
im Rathaus <strong>der</strong><strong>Stadt</strong> Amöneburg,Schulgasse 2, 35287Amöneburg,Bauamt,<br />
zu je<strong>der</strong>manns E<strong>in</strong>sicht während <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Dienststunden im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3(2) BauGB öffentlich aus.<br />
Den Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.<br />
Gem. §3Abs. 2Satz 2BauGB wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass nicht fristgerecht<br />
abgegebene Stellungnahmen bei <strong>der</strong> Beschlussfassung über den<br />
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Darüber h<strong>in</strong>aus wird darauf<br />
h<strong>in</strong>gewiesen, dass e<strong>in</strong> Antrag nach §47<strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsordnung<br />
(VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm E<strong>in</strong>wendungen geltend<br />
gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen <strong>der</strong> Auslegung nicht<br />
o<strong>der</strong> verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />
werden können.<br />
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. §3Abs. 2Satz<br />
2BauGB):<br />
In <strong>der</strong> Umweltprüfung gem. §2(4) BauGB wurden <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Angaben<br />
gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grünglie<strong>der</strong>ung<br />
und Realnutzung, zum örtlichen Landschaftsbild und zum Immissionsschutz.Darüber<br />
h<strong>in</strong>aus liegt e<strong>in</strong>e Altlastenuntersuchung für Teile des<br />
Plangebietes (Orientierende Untersuchung, Altablagerung <strong>Stadt</strong> Amöneburg,<br />
Roßdorf, „H<strong>in</strong>ter den Posthäusern, Flst. 49/1, 49/2, 74/12, 74/11 -<br />
Abschlussbericht 24.02.2012, Geowissenschaftliches Gutachterbüro<br />
GEOLOOK, Münchhausen) zur E<strong>in</strong>sichtnahme aus.<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes sowie <strong>der</strong> Entwurf des<br />
Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor<br />
(fett umrandete Bereiche).<br />
Bauleitplanung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Amöneburg<br />
Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplans (FNP)<br />
im Bereich „H<strong>in</strong>ter den Posthäusern“<br />
im <strong>Stadt</strong>teil Roßdorf<br />
Bekanntmachung <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3(2)<br />
BauGB<br />
Der Entwurf<strong>der</strong> FNP-Än<strong>der</strong>ungliegtzusammen mit <strong>der</strong>Umweltprüfung im<br />
Zeitraum vom:<br />
Montag den 07.05.2012 bis e<strong>in</strong>schließlich Freitag den 08.06.2012<br />
im Rathaus <strong>der</strong><strong>Stadt</strong> Amöneburg,Schulgasse 2, 35287Amöneburg,Bauamt,<br />
zu je<strong>der</strong>manns E<strong>in</strong>sicht während <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Dienststunden im<br />
Rahmen <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3(2) BauGB öffentlich aus.<br />
Den Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.<br />
Gem. §3Abs. 2Satz 2BauGB wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass nicht fristgerecht<br />
abgegebene Stellungnahmen bei <strong>der</strong> Beschlussfassung über die<br />
FNP-Än<strong>der</strong>ung unberücksichtigt bleiben können.<br />
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. §3Abs. 2Satz<br />
2BauGB):<br />
In <strong>der</strong> Umweltprüfung gem. §2(4) BauGB wurden <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Angaben<br />
gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grünglie<strong>der</strong>ung<br />
und Realnutzung, zum örtlichen Landschaftsbild und zum Immissionsschutz.<br />
Darüber h<strong>in</strong>aus liegt e<strong>in</strong>e Altlastenuntersuchung für Teile des Plangebietes<br />
(Orientierende Untersuchung, Altablagerung <strong>Stadt</strong> Amöneburg, Roßdorf,<br />
„H<strong>in</strong>ter den Posthäusern, Flst. 49/1, 49/2, 74/12, 74/11 -<br />
Abschlussbericht 24.02.2012, Geowissenschaftliches Gutachterbüro<br />
GEOLOOK, Münchhausen) zur E<strong>in</strong>sichtnahme aus.<br />
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes sowie <strong>der</strong> Entwurf <strong>der</strong><br />
FNP-Än<strong>der</strong>ung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor<br />
(fett umrandete Bereiche).<br />
Satzung <strong>der</strong> STADT AMÖNEBURG<br />
gem. §34Abs. 4Satz 1Nr. 3BauGB –<br />
Ergänzungssatzung<br />
für den Bereich „Teichgartenweg“ im <strong>Stadt</strong>teil Mardorf<br />
Aufgrund des §34Abs. 4Satz 1Nr. 3Baugesetzbuch (BauGB, i.d.F. <strong>der</strong><br />
Bekanntmachung vom 23.09.2004, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 1des<br />
Gesetzes vom 22.07.2011) und §5Hessische Geme<strong>in</strong>deordnung (HGO,<br />
i.d.F. vom 01.04.2005) hat die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />
Amöneburg <strong>in</strong> ihrer Sitzung am 26.03.2012 die Ergänzungssatzung für<br />
den Bereich „Teichgartenweg“ im <strong>Stadt</strong>teil Mardorf beschlossen.