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Maifeuer in der Stadt Homberg (Ohm) Maifeuer ... - Gemünden (Felda)

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<strong>Ohm</strong>tal-Bote -18- Nr. 17/2012<br />

Bauleitplanung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Amöneburg<br />

Bebauungsplan „H<strong>in</strong>ter den Posthäusern“<br />

im <strong>Stadt</strong>teil Roßdorf<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3(2)<br />

BauGB<br />

DerEntwurf des Bebauungsplans liegt zusammen mit <strong>der</strong> Umweltprüfung<br />

im Zeitraum vom:<br />

Montag den 07.05.2012 bis e<strong>in</strong>schließlich Freitag den 08.06.2012<br />

im Rathaus <strong>der</strong><strong>Stadt</strong> Amöneburg,Schulgasse 2, 35287Amöneburg,Bauamt,<br />

zu je<strong>der</strong>manns E<strong>in</strong>sicht während <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Dienststunden im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3(2) BauGB öffentlich aus.<br />

Den Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.<br />

Gem. §3Abs. 2Satz 2BauGB wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass nicht fristgerecht<br />

abgegebene Stellungnahmen bei <strong>der</strong> Beschlussfassung über den<br />

Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Darüber h<strong>in</strong>aus wird darauf<br />

h<strong>in</strong>gewiesen, dass e<strong>in</strong> Antrag nach §47<strong>der</strong> Verwaltungsgerichtsordnung<br />

(VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm E<strong>in</strong>wendungen geltend<br />

gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen <strong>der</strong> Auslegung nicht<br />

o<strong>der</strong> verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht<br />

werden können.<br />

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. §3Abs. 2Satz<br />

2BauGB):<br />

In <strong>der</strong> Umweltprüfung gem. §2(4) BauGB wurden <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Angaben<br />

gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grünglie<strong>der</strong>ung<br />

und Realnutzung, zum örtlichen Landschaftsbild und zum Immissionsschutz.Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus liegt e<strong>in</strong>e Altlastenuntersuchung für Teile des<br />

Plangebietes (Orientierende Untersuchung, Altablagerung <strong>Stadt</strong> Amöneburg,<br />

Roßdorf, „H<strong>in</strong>ter den Posthäusern, Flst. 49/1, 49/2, 74/12, 74/11 -<br />

Abschlussbericht 24.02.2012, Geowissenschaftliches Gutachterbüro<br />

GEOLOOK, Münchhausen) zur E<strong>in</strong>sichtnahme aus.<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes sowie <strong>der</strong> Entwurf des<br />

Bebauungsplans gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor<br />

(fett umrandete Bereiche).<br />

Bauleitplanung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> Amöneburg<br />

Än<strong>der</strong>ung des Flächennutzungsplans (FNP)<br />

im Bereich „H<strong>in</strong>ter den Posthäusern“<br />

im <strong>Stadt</strong>teil Roßdorf<br />

Bekanntmachung <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3(2)<br />

BauGB<br />

Der Entwurf<strong>der</strong> FNP-Än<strong>der</strong>ungliegtzusammen mit <strong>der</strong>Umweltprüfung im<br />

Zeitraum vom:<br />

Montag den 07.05.2012 bis e<strong>in</strong>schließlich Freitag den 08.06.2012<br />

im Rathaus <strong>der</strong><strong>Stadt</strong> Amöneburg,Schulgasse 2, 35287Amöneburg,Bauamt,<br />

zu je<strong>der</strong>manns E<strong>in</strong>sicht während <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en Dienststunden im<br />

Rahmen <strong>der</strong> Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3(2) BauGB öffentlich aus.<br />

Den Bürgern wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.<br />

Gem. §3Abs. 2Satz 2BauGB wird darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass nicht fristgerecht<br />

abgegebene Stellungnahmen bei <strong>der</strong> Beschlussfassung über die<br />

FNP-Än<strong>der</strong>ung unberücksichtigt bleiben können.<br />

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen (gem. §3Abs. 2Satz<br />

2BauGB):<br />

In <strong>der</strong> Umweltprüfung gem. §2(4) BauGB wurden <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Angaben<br />

gemacht zu Boden-, Wasser-, Luft- und Klimafunktionen, zur Grünglie<strong>der</strong>ung<br />

und Realnutzung, zum örtlichen Landschaftsbild und zum Immissionsschutz.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus liegt e<strong>in</strong>e Altlastenuntersuchung für Teile des Plangebietes<br />

(Orientierende Untersuchung, Altablagerung <strong>Stadt</strong> Amöneburg, Roßdorf,<br />

„H<strong>in</strong>ter den Posthäusern, Flst. 49/1, 49/2, 74/12, 74/11 -<br />

Abschlussbericht 24.02.2012, Geowissenschaftliches Gutachterbüro<br />

GEOLOOK, Münchhausen) zur E<strong>in</strong>sichtnahme aus.<br />

Der räumliche Geltungsbereich des Plangebietes sowie <strong>der</strong> Entwurf <strong>der</strong><br />

FNP-Än<strong>der</strong>ung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor<br />

(fett umrandete Bereiche).<br />

Satzung <strong>der</strong> STADT AMÖNEBURG<br />

gem. §34Abs. 4Satz 1Nr. 3BauGB –<br />

Ergänzungssatzung<br />

für den Bereich „Teichgartenweg“ im <strong>Stadt</strong>teil Mardorf<br />

Aufgrund des §34Abs. 4Satz 1Nr. 3Baugesetzbuch (BauGB, i.d.F. <strong>der</strong><br />

Bekanntmachung vom 23.09.2004, zuletzt geän<strong>der</strong>t durch Artikel 1des<br />

Gesetzes vom 22.07.2011) und §5Hessische Geme<strong>in</strong>deordnung (HGO,<br />

i.d.F. vom 01.04.2005) hat die <strong>Stadt</strong>verordnetenversammlung <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong><br />

Amöneburg <strong>in</strong> ihrer Sitzung am 26.03.2012 die Ergänzungssatzung für<br />

den Bereich „Teichgartenweg“ im <strong>Stadt</strong>teil Mardorf beschlossen.

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