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Engagiert aus Überzeugung für unsere Region - E.ON - Strom und ...

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Die Vorräte an Roh-, Hilfs- <strong>und</strong> Betriebsstoffen sowie<br />

Waren werden mit den durchschnittlichen Einstandskosten<br />

oder zu niedrigeren Tageswerten<br />

angesetzt. Die in Ausführung befindlichen Aufträge<br />

sind mit den Herstellungskosten zuzüglich angemessener<br />

Gemeinkostenzuschläge bewertet.<br />

Forderungen <strong>und</strong> sonstige Vermögensgegenstände<br />

sind gr<strong>und</strong>sätzlich mit den Nennbeträgen <strong>aus</strong>gewiesen;<br />

erkennbare Risiken sind durch Wertberichtigungen<br />

berücksichtigt. Die in den Forderungen<br />

<strong>aus</strong> Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen enthaltenen Forderungen<br />

<strong>aus</strong> <strong>Strom</strong>-, Gas-, Wärme- <strong>und</strong> Wasserlieferungen<br />

basieren bei Vertragsk<strong>und</strong>en im Wesentlichen<br />

auf Verbrauchsablesungen.<br />

Bei den Privatk<strong>und</strong>en basieren die Forderungen<br />

<strong>aus</strong> Energie- <strong>und</strong> Wasserlieferungen auf der bilanziellen<br />

Forderungsabgrenzung. Die erhaltenen<br />

Abschlagszahlungen wurden offen abgesetzt.<br />

Der Rückdeckungsanspruch an die Versorgungskasse<br />

Energie VVaG (Versorgungskasse) ist identisch<br />

mit der bei dieser versicherungsmathematisch<br />

(Gegenwartswertmethode; Zinsfuß 3,5 %) gebildeten<br />

Rückstellung <strong>für</strong> die in Rückdeckung genommenen<br />

Verpflichtungen. Die Rückdeckung beläuft sich<br />

auf 30 % der handelsrechtlichen Versorgungsverpflichtungen.<br />

Der Sonderposten mit Rücklageanteil enthält steuerrechtliche<br />

Abschreibungen auf Vermögensgegenstände<br />

des Anlagevermögens, die abschreibungskonform<br />

aufgelöst werden.<br />

In Anwendung der BMF-Schreiben vom 27.05.2003<br />

bzw. vom 07.10.2004 zur Behandlung der Baukostenzuschüsse<br />

in der Versorgungswirtschaft werden<br />

nach dem 01.01.2003 vereinnahmte Baukostenzuschüsse<br />

in einen Sonderposten „Investitionszuschüsse“<br />

eingestellt <strong>und</strong> entsprechend der Abschreibungen<br />

der Verteilungsanlagen über „Sonstige<br />

betriebliche Erträge“ aufgelöst. Die Auflösung dieser<br />

Investitionszuschüsse betrug im Geschäftsjahr<br />

E.<strong>ON</strong> Westfalen Weser AG · Jahresabschluss<br />

2,1 Mio.apple. Soweit Baukostenzuschüsse vor dem<br />

01.01.2003 vereinnahmt wurden, werden diese weiterhin<br />

noch unter dem Bilanzposten „Baukostenzuschüsse“<br />

<strong>aus</strong>gewiesen <strong>und</strong> über die Umsatzerlöse<br />

linear aufgelöst.<br />

Die Rückstellungen <strong>für</strong> Pensionen <strong>und</strong> ähnliche<br />

Verpflichtungen sowie Vorruhestandsverpflichtungen<br />

werden nach der Teilwertmethode gemäß<br />

§ 6a EStG versicherungsmathematisch mit dem<br />

steuerlichen Rechnungszinsfuß von 6,0 % errechnet.<br />

Darüber hin<strong>aus</strong> enthalten die Pensionsrückstellungen<br />

anteilige Verwaltungskosten. Den übrigen Verpflichtungen<br />

<strong>für</strong> <strong>Strom</strong>deputate, Jubiläumszuwendungen,<br />

Überbrückungsgelder <strong>und</strong> Altersteilzeit<br />

liegen ebenfalls versicherungsmathematische<br />

Berechnungen auf Basis der „Heubeck-Richttafeln“<br />

von 2005 zugr<strong>und</strong>e. Der Rechnungszinsfuß beträgt<br />

hier 5,5 %. Die Verpflichtungen <strong>für</strong> <strong>Strom</strong>deputate<br />

gegenüber aktiven Mitarbeitern werden unter den<br />

sonstigen Rückstellungen <strong>aus</strong> gewiesen.<br />

Die übrigen Rückstellungen decken alle erkennbaren<br />

Steuer- <strong>und</strong> anderen Risiken ab, wobei längerfristige<br />

Posten nach versicherungsmathematischen<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen mit dem Teilwert, die anderen<br />

in Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme<br />

angesetzt werden.<br />

Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag<br />

<strong>aus</strong>gewiesen.<br />

Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind<br />

vor dem Abschlussstichtag vereinnahmte Beträge<br />

enthalten, die Ertrag <strong>für</strong> einen bestimmten Zeitraum<br />

nach dem Bilanzstichtag darstellen.<br />

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