Engagiert aus Überzeugung für unsere Region - E.ON - Strom und ...
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Die Vorräte an Roh-, Hilfs- <strong>und</strong> Betriebsstoffen sowie<br />
Waren werden mit den durchschnittlichen Einstandskosten<br />
oder zu niedrigeren Tageswerten<br />
angesetzt. Die in Ausführung befindlichen Aufträge<br />
sind mit den Herstellungskosten zuzüglich angemessener<br />
Gemeinkostenzuschläge bewertet.<br />
Forderungen <strong>und</strong> sonstige Vermögensgegenstände<br />
sind gr<strong>und</strong>sätzlich mit den Nennbeträgen <strong>aus</strong>gewiesen;<br />
erkennbare Risiken sind durch Wertberichtigungen<br />
berücksichtigt. Die in den Forderungen<br />
<strong>aus</strong> Lieferungen <strong>und</strong> Leistungen enthaltenen Forderungen<br />
<strong>aus</strong> <strong>Strom</strong>-, Gas-, Wärme- <strong>und</strong> Wasserlieferungen<br />
basieren bei Vertragsk<strong>und</strong>en im Wesentlichen<br />
auf Verbrauchsablesungen.<br />
Bei den Privatk<strong>und</strong>en basieren die Forderungen<br />
<strong>aus</strong> Energie- <strong>und</strong> Wasserlieferungen auf der bilanziellen<br />
Forderungsabgrenzung. Die erhaltenen<br />
Abschlagszahlungen wurden offen abgesetzt.<br />
Der Rückdeckungsanspruch an die Versorgungskasse<br />
Energie VVaG (Versorgungskasse) ist identisch<br />
mit der bei dieser versicherungsmathematisch<br />
(Gegenwartswertmethode; Zinsfuß 3,5 %) gebildeten<br />
Rückstellung <strong>für</strong> die in Rückdeckung genommenen<br />
Verpflichtungen. Die Rückdeckung beläuft sich<br />
auf 30 % der handelsrechtlichen Versorgungsverpflichtungen.<br />
Der Sonderposten mit Rücklageanteil enthält steuerrechtliche<br />
Abschreibungen auf Vermögensgegenstände<br />
des Anlagevermögens, die abschreibungskonform<br />
aufgelöst werden.<br />
In Anwendung der BMF-Schreiben vom 27.05.2003<br />
bzw. vom 07.10.2004 zur Behandlung der Baukostenzuschüsse<br />
in der Versorgungswirtschaft werden<br />
nach dem 01.01.2003 vereinnahmte Baukostenzuschüsse<br />
in einen Sonderposten „Investitionszuschüsse“<br />
eingestellt <strong>und</strong> entsprechend der Abschreibungen<br />
der Verteilungsanlagen über „Sonstige<br />
betriebliche Erträge“ aufgelöst. Die Auflösung dieser<br />
Investitionszuschüsse betrug im Geschäftsjahr<br />
E.<strong>ON</strong> Westfalen Weser AG · Jahresabschluss<br />
2,1 Mio.apple. Soweit Baukostenzuschüsse vor dem<br />
01.01.2003 vereinnahmt wurden, werden diese weiterhin<br />
noch unter dem Bilanzposten „Baukostenzuschüsse“<br />
<strong>aus</strong>gewiesen <strong>und</strong> über die Umsatzerlöse<br />
linear aufgelöst.<br />
Die Rückstellungen <strong>für</strong> Pensionen <strong>und</strong> ähnliche<br />
Verpflichtungen sowie Vorruhestandsverpflichtungen<br />
werden nach der Teilwertmethode gemäß<br />
§ 6a EStG versicherungsmathematisch mit dem<br />
steuerlichen Rechnungszinsfuß von 6,0 % errechnet.<br />
Darüber hin<strong>aus</strong> enthalten die Pensionsrückstellungen<br />
anteilige Verwaltungskosten. Den übrigen Verpflichtungen<br />
<strong>für</strong> <strong>Strom</strong>deputate, Jubiläumszuwendungen,<br />
Überbrückungsgelder <strong>und</strong> Altersteilzeit<br />
liegen ebenfalls versicherungsmathematische<br />
Berechnungen auf Basis der „Heubeck-Richttafeln“<br />
von 2005 zugr<strong>und</strong>e. Der Rechnungszinsfuß beträgt<br />
hier 5,5 %. Die Verpflichtungen <strong>für</strong> <strong>Strom</strong>deputate<br />
gegenüber aktiven Mitarbeitern werden unter den<br />
sonstigen Rückstellungen <strong>aus</strong> gewiesen.<br />
Die übrigen Rückstellungen decken alle erkennbaren<br />
Steuer- <strong>und</strong> anderen Risiken ab, wobei längerfristige<br />
Posten nach versicherungsmathematischen<br />
Gr<strong>und</strong>sätzen mit dem Teilwert, die anderen<br />
in Höhe der wahrscheinlichen Inanspruchnahme<br />
angesetzt werden.<br />
Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag<br />
<strong>aus</strong>gewiesen.<br />
Im passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind<br />
vor dem Abschlussstichtag vereinnahmte Beträge<br />
enthalten, die Ertrag <strong>für</strong> einen bestimmten Zeitraum<br />
nach dem Bilanzstichtag darstellen.<br />
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