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10 Fragen und Antworten zur Vertrauensarbeitszeit

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Herrmann · Kutscher · Weidinger<br />

Arbeitszeitberatung<br />

• die Befürchtung, Führungskräfte seien mit den – veränderten – Aufgaben<br />

des Zeitmanagements überfordert.<br />

•<br />

FRAGE 4: Lassen sich <strong>Vertrauensarbeitszeit</strong>-Systeme prinzipiell in allen Bereichen<br />

- also zum Beispiel auch in der industriellen Fertigung - einführen?<br />

Nicht ob es möglich ist (dies könnte bejaht werden), sondern, ob es überall sinnvoll<br />

ist, soll nachfolgend untersucht werden.<br />

Flexible Arbeitszeitsysteme differenzieren sich immer weiter aus; unter dieser<br />

Prämisse wäre es schon sehr verw<strong>und</strong>erlich, wenn es ein Arbeitszeitsystem gebe,<br />

dass für alle Anforderungen <strong>und</strong> alle Mitarbeiter passt. Oft wird in der Praxis die<br />

Frage gestellt, ob es bestimmte Betriebsgrößen oder Branchen gibt, die für die<br />

<strong>Vertrauensarbeitszeit</strong> prädestiniert seien. Wichtiger erscheint mir stattdessen die<br />

Unterscheidung nach Mitarbeitergruppen. Schon allein wegen der unterschiedlichen<br />

Ausgestaltung der Arbeitsverträge - beispielsweise hier ohne, da mit pauschaler<br />

Mehrarbeitsvergütung.<br />

1. Für welche Mitarbeiter ist <strong>Vertrauensarbeitszeit</strong> sinnvoll?<br />

Sie liegt geradezu auf der Hand für sämtliche Mitarbeiter, bei denen<br />

es aufgr<strong>und</strong> der arbeitsvertraglichen Ausgestaltung (a) auf die<br />

Einhaltung der Vertragsarbeitszeit nicht ankommt – insbesondere<br />

also für AT-Mitarbeiter mit einzelvertraglich geregelter pauschalierter<br />

Mehrarbeitsvergütung bzw. (b) eine Erfolgsvergütung vereinbart<br />

wurde, wie sie z.B. bereits vielfach im Außendienst üblich ist. Während<br />

für die ersteren ein persönliches Zeitkonto eigentlich gar nicht<br />

geführt werden kann, ergibt es für die letzteren keinen Sinn, weil<br />

sich bei ihnen ein hoher Arbeitszeiteinsatz bereits unmittelbar in der<br />

Vergütung niederschlägt. Nicht zufällig sind diese Mitarbeitergruppen<br />

daher in vielen Unternehmen Vorreiter in Sachen <strong>Vertrauensarbeitszeit</strong><br />

– was allerdings für die spätere Ausweitung ihres Geltungsbereichs<br />

nicht unproblematisch ist, weil es bei den hinzu kommenden<br />

Mitarbeitern ja durchaus auf die Erfüllung der Vertragsarbeitszeit<br />

ankommen kann.<br />

Der zweite Mitarbeiterkreis, der für <strong>Vertrauensarbeitszeit</strong> in Frage<br />

kommt, umfasst all jene, denen die Übernahme der Verantwortung<br />

<strong>zur</strong> eigenverantwortlichen Erfüllung der Vertragsarbeitszeit zugetraut<br />

werden kann. Dies hängt von drei Faktoren ab:<br />

(a) Die Mitarbeiter müssen bei der Erledigung ihrer Arbeitsaufgaben<br />

Gestaltungsspielräume haben. Ist dies nicht der Fall, kann ihnen logischerweise<br />

auch nicht die Verantwortung für einen eigenverantwortlicher<br />

Zeitausgleich übertragen werden. Dabei muss die Minimalanforderung<br />

jeder flexiblen Arbeitszeitregelung erfüllt sein: Es<br />

<strong>10</strong>

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