19.11.2014 Aufrufe

Düren, im Juli 2003 Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ...

Düren, im Juli 2003 Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ...

Düren, im Juli 2003 Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Düren, <strong>im</strong> <strong>Juli</strong> <strong>2003</strong><br />

<strong>Sehr</strong> <strong>geehrte</strong> <strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Mitarbeiter</strong>,<br />

liebe Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen!<br />

Die derzeit geltende Dienstvereinbarung war wegen des Abschlusses der Pilotphase<br />

der „Vertrauensarbeitszeit“ zu aktualisieren.<br />

Verwaltungsleitung <strong>und</strong> Personalrat sind gemeinsam der Auffassung, zukünftig den<br />

<strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Mitarbeiter</strong>n der Kreisverwaltung Düren zwei moderne <strong>und</strong> flexible<br />

Arbeitszeitmodelle anzubieten. Sie haben nunmehr die Wahlmöglichkeit an der<br />

Vertrauensarbeitszeit (VAZ) oder der elektronisch erfassten Arbeitszeit (EAZ) teilzunehmen.<br />

Mit dieser Wahlmöglichkeit, zwischen zwei Arbeitszeitmodellen eigenverantwortlich<br />

zu entscheiden, setzt die Kreisverwaltung Düren konsequent ihren Weg zur Einführung<br />

<strong>und</strong> Anwendung moderner Arbeitszeitsysteme fort. Die Regelungen sind geprägt<br />

von hoher Eigenverantwortlichkeit <strong>und</strong> Vertrauen in die <strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Mitarbeiter</strong>.<br />

Ein Einstieg in die Vertrauensarbeitszeit ist jederzeit möglich. Für neu eingestellte<br />

<strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> sowie für Rückkehrerinnen <strong>und</strong> Rückkehrer<br />

aus der Beurlaubung wurden neue Regelungen geschaffen.<br />

Wir hoffen, mit diesen flexiblen Arbeitszeitmodellen allen Interessen entgegengekommen<br />

zu sein. Die Kreisverwaltung Düren als k<strong>und</strong>en- <strong>und</strong> dienstleistungsorientiertes<br />

Unternehmen ermöglicht mit diesen beiden Modellen eine ergebnis- <strong>und</strong> bürgerorientierte<br />

Arbeit einerseits <strong>und</strong> eine mitarbeiterorientierte eigenverantwortliche<br />

Arbeitszeitgestaltung andererseits. Gr<strong>und</strong>voraussetzung ist nach wie vor die Teamarbeit!<br />

Wir bitten Sie daher weiterhin um die bestmögliche Unterstützung Ihres<br />

Teams.<br />

Ein Dank gilt allen, die an der Entwicklung der modernen Arbeitszeitmodelle der<br />

Kreisverwaltung beteiligt waren sowie allen, die die Modelle in den jeweiligen Pilotphasen<br />

kritisch begleitet haben.<br />

Mit fre<strong>und</strong>lichem Gruß<br />

Für die Kreisverwaltung<br />

Für den Personalrat<br />

(Wolfgang Spelthahn)<br />

Landrat<br />

(Wolfgang Platz)<br />

Personalratsvorsitzender


INHALTSVERZEICHNIS<br />

Seite/n<br />

1. Dienstvereinbarung über flexible Arbeitszeitmodelle in der<br />

Kreisverwaltung Düren 1 – 4<br />

2. Erläuterungen zur Dienstvereinbarung 5 – 16<br />

3. Anleitung zur Bedienung der Eingabeterminals sowie der<br />

der Parkplatzschranken <strong>und</strong> Zutrittskontrollen 17 – 26<br />

4. Leitfaden zur Bedienung der TARIS-Funktionen über das<br />

Intranet der Kreisverwaltung Düren 27 – 34<br />

5. Aufzeichnungsformular für Teilnehmerinnen <strong>und</strong><br />

Teilnehmer an der VAZ 35<br />

6. Auszüge aus dem Arbeitszeitgesetz 37


Dienstvereinbarung<br />

über flexible Arbeitszeitmodelle<br />

in der<br />

Kreisverwaltung Düren<br />

Präambel<br />

Diese Dienstvereinbarung soll auf dem Weg zu einer neuen Verwaltungskultur<br />

durch einen verbesserten Service gegenüber K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong><br />

K<strong>und</strong>en<br />

unter Beachtung eines bedarfsgerechten wirtschaftlichen<br />

Personaleinsatzes<br />

ein hohes Maß an Zeitsouveränität <strong>und</strong> individuellen Gestaltungsmöglichkeiten<br />

der Arbeitszeit für die <strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> <strong>im</strong> Team bieten.<br />

Diese Zielsetzungen sollen zu einem ergebnis- <strong>und</strong> qualitätsorientierten<br />

Arbeiten sowie zur Zufriedenheit der Beschäftigten beitragen.<br />

Die Dienstvereinbarung verbindet folgende zwei flexible Arbeitszeitmodelle:<br />

Vertrauensarbeitszeit = VAZ<br />

d.h. eigenverantwortliches Steuern der Arbeitszeit<br />

Elektronisch erfasste Arbeitszeit = EAZ<br />

d.h. die Erfassung der Arbeitszeit über das System TARIS.<br />

Dieser weitere Schritt in Richtung Ergebnisorientierung soll durch Terminvereinbarungen<br />

für Spezialleistungen <strong>und</strong> die einheitlichen Servicezeiten<br />

für Standardleistungen gefördert werden.<br />

- Seite 1 -


1. Geltungsbereich<br />

Diese Dienstvereinbarung gilt für alle <strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> der Kreisverwaltung<br />

Düren, sofern nicht eine individuelle Arbeitszeitregelung Anwendung findet.<br />

2. Durchschnittliche Arbeitszeit<br />

Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit beträgt 1/5 der individuellen Wochenarbeitszeit,<br />

auch für Teilzeit-Beschäftigte. Diese ist zugleich Gr<strong>und</strong>lage für die Zeitkontenführung<br />

<strong>und</strong> die Bewertung von Fehltagen.<br />

3. Arbeitszeitrahmen<br />

Frühestmöglicher Arbeitsbeginn ist gr<strong>und</strong>sätzlich arbeitstäglich um 6.30 Uhr <strong>und</strong> Arbeitsende<br />

spätestens montags bis donnerstags 19.00 Uhr bzw. freitags 16.00 Uhr.<br />

Die tägliche Arbeitszeit darf gr<strong>und</strong>sätzlich zehn bei Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten zwölf<br />

St<strong>und</strong>en nicht überschreiten.<br />

4. Arbeitszeit<br />

4.1 Gr<strong>und</strong>satz<br />

Lage <strong>und</strong> Verteilung der Arbeitszeit richten sich nach den vereinbarten Aufgaben<br />

<strong>und</strong> der Abst<strong>im</strong>mung <strong>im</strong> Team. Absprachen zum Zeitausgleich sind <strong>im</strong><br />

Team <strong>und</strong> mit der Führungskraft zu regeln.<br />

4.2 Servicezeiten<br />

Servicezeit ist die vereinbarte durchgängige Erreichbarkeit des Teams. Dazu<br />

gehört auch die Vereinbarung von Serviceversprechen, also jener Leistungen,<br />

deren Erbringung das Team seinen K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en während der gesamten<br />

Servicezeit in gegenseitiger Absprache garantiert. Dies schließt evtl. differenzierte<br />

Besetzungsstärken der Teams ein. Die Einhaltung der Besetzungsstärke,<br />

der Serviceversprechen <strong>und</strong> der Servicezeit sind Sache der jeweiligen<br />

Teams.<br />

Individuelle Terminvereinbarungen sind erwünscht <strong>und</strong> jederzeit möglich.<br />

Für die Organisationseinheiten der Kreisverwaltung gilt mit Ausnahme des<br />

Straßenverkehrsamtes gr<strong>und</strong>sätzlich folgende einheitliche Servicezeit:<br />

montags bis donnerstags 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

bzw. freitags<br />

08.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />

- Seite 2 -


4.3 Arbeitsunterbrechungen/Pausen<br />

Unter Berücksichtigung der Vereinbarungen zur Servicezeit kann die Arbeitszeit<br />

beliebig unterbrochen werden; die gesetzlichen Pausenbest<strong>im</strong>mungen sind einzuhalten.<br />

4.4 Zuhausearbeit<br />

In Absprache mit der Führungskraft ist Zuhausearbeit möglich. Für Telearbeit<br />

gelten besondere Regelungen.<br />

5. Arbeitszeitmodelle<br />

5.1 Gr<strong>und</strong>satz<br />

5.2 VAZ<br />

5.3 EAZ<br />

Alle <strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Mitarbeiter</strong>, mit Ausnahme der Auszubildenden, Anwärterinnen<br />

<strong>und</strong> Anwärtern <strong>und</strong> neu eingestellter Kräfte, nehmen in Abst<strong>im</strong>mung<br />

mit den Vorgesetzten wahlweise an der VAZ oder der EAZ teil, ein<br />

Wechsel ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich.<br />

Auszubildende, Anwärterinnen <strong>und</strong> Anwärter nehmen, soweit keine sondergesetzlichen<br />

Regelungen gelten, an der EAZ teil.<br />

Neu eingestellte <strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> nehmen zunächst an der EAZ<br />

teil. Nach Ablauf eines halben Jahres besteht auch für sie die Wahlmöglichkeit<br />

zwischen den beiden Arbeitszeitmodellen. Gleiches gilt für Auszubildende, Anwärterinnen<br />

<strong>und</strong> Anwärter nach sechsmonatiger Beschäftigung <strong>im</strong> Anschluss<br />

an die Ausbildung.<br />

Für Rückkehrerinnen bzw. Rückkehrer aus der Beurlaubung gelten die vorstehenden<br />

Regelungen sinngemäß.<br />

Die <strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Mitarbeiter</strong>, die an der VAZ teilnehmen, steuern ihre<br />

Arbeitszeit <strong>und</strong> den Zeitausgleich eigenverantwortlich. Der Arbeitgeber verzichtet<br />

in diesem Fall auf eine Erfassung der Arbeitszeit. Aus gesetzlichen Gründen<br />

müssen die Arbeitszeiten montags - freitags über 9,5 St<strong>und</strong>en, samstags <strong>und</strong><br />

sonntags auf einem zur Verfügung gestellten Formular eigenverantwortlich aufgezeichnet<br />

werden.<br />

Für alle <strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> die an der EAZ teilnehmen, werden mit<br />

Hilfe der elektronischen Zeiterfassung persönliche Zeitkonten geführt. Das Zeitkonto<br />

läuft durch <strong>und</strong> wird zu keinem Zeitpunkt abgerechnet. Es muss jedoch<br />

innerhalb von 6 Monaten die „Nulllinie“ von Plus nach Minus einmal berührt<br />

werden.<br />

- Seite 3 -


Die Zeitkonten werden nach dem „Ampelprinzip" gesteuert:<br />

- Grünphase: bis +/- 30 St<strong>und</strong>en - eigenverantwortliche Disposition der<br />

Arbeitszeit durch die <strong>Mitarbeiter</strong>in bzw. den <strong>Mitarbeiter</strong><br />

- Gelbphase: bis +/- 40 St<strong>und</strong>en - weitere Zuflüsse bzw. Abflüsse vom<br />

Zeitkonto spricht die <strong>Mitarbeiter</strong>in bzw. der <strong>Mitarbeiter</strong> <strong>im</strong><br />

Voraus mit seiner Führungskraft ab.<br />

- Rotphase: über +/- 40 St<strong>und</strong>en - nur vorübergehend zulässig bei<br />

vorab vereinbarter Form des Zeitausgleiches.<br />

6. Mehrarbeit/Überst<strong>und</strong>en<br />

Es gelten die gesetzlichen bzw. tariflichen Best<strong>im</strong>mungen.<br />

7. Schlichtungsstelle<br />

Konflikte sollten in den Teams bzw. der Organisationseinheit gelöst werden. Sollte<br />

dies nicht möglich sein, tritt die Schlichtungsstelle zusammen <strong>und</strong> wirkt auf eine Lösung<br />

hin. Sie setzt sich zusammen aus zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern des jeweiligen<br />

Amtes, einer Vertreterin bzw. einem Vertreter des Amtes für zentrale Verwaltungsaufgaben<br />

<strong>und</strong> zwei Vertreterinnen bzw. Vertretern des Personalrates.<br />

Die Mitglieder der Schlichtungsstelle sollten, wenn Belange von Frauen,<br />

Schwerbehinderten bzw. Jugendlichen berührt werden, die jeweilige<br />

Interessensvertretung der Kreisverwaltung hinzuziehen.<br />

8. In- Kraft- Treten<br />

Die Dienstvereinbarung tritt am 01.08.<strong>2003</strong> in Kraft <strong>und</strong> gilt zunächst bis 31.12.2008.<br />

Düren, den 30.07.<strong>2003</strong><br />

Für die Kreisverwaltung<br />

Für den Personalrat<br />

(Wolfgang Spelthahn)<br />

Landrat<br />

(Wolfgang Platz)<br />

Personalratsvorsitzender<br />

- Seite 4 -


Erläuterungen<br />

zur Dienstvereinbarung<br />

über die<br />

flexiblen Arbeitszeitmodelle<br />

in der<br />

Kreisverwaltung Düren<br />

- Seite 5 -


Für wen gilt die Dienstvereinbarung?<br />

Geltungsbereich<br />

Für alle Bediensteten der Kreisverwaltung Düren, sofern nicht eine individuelle<br />

Arbeitszeitregelung Anwendung findet.<br />

Vertrauensarbeitszeit<br />

Die Einführung der VAZ ist ein Beitrag zur Förderung der Vertrauenskultur in<br />

der Kreisverwaltung Düren. Die VAZ ist gr<strong>und</strong>sätzlich die eigenverantwortliche<br />

Steuerung der Vertragsarbeitszeiten entsprechend den jeweiligen Anforderungen<br />

<strong>im</strong> Team <strong>und</strong> unter Beachtung von Gesetz <strong>und</strong> Tarifvertrag, wobei<br />

in diesem Rahmen selbstverständlich persönliche Belange Berücksichtigung<br />

finden.<br />

VAZ <strong>und</strong> Ausbildung<br />

VAZ <strong>und</strong> neue<br />

<strong>Mitarbeiter</strong>/innen<br />

VAZ <strong>und</strong> Rückkehrer/innen<br />

Auszubildende, Anwärterinnen <strong>und</strong> Anwärter sind gemäß der Dienstvereinbarung<br />

von der Teilnahme an der VAZ aus nachfolgend dargestellten Gründen<br />

ausgeschlossen:<br />

Die eigenverantwortliche Steuerung der Arbeitszeiten setzt eine gewisse Erfahrung<br />

voraus, die bei Berufsanfängerinnen <strong>und</strong> Berufsangängern nicht<br />

vorausgesetzt werden kann. Durch die Ausbildung erfolgt zunächst eine<br />

„Eingewöhnung“ in das Berufsleben. Auszubildende, Anwärterinnen <strong>und</strong> Anwärter<br />

sind weiterhin <strong>im</strong> Rahmen ihrer Ausbildung in verschiedenen Ämtern<br />

eingesetzt. Durch diesen ständigen Wechsel sind die Voraussetzungen für<br />

die Teilnahme an der VAZ ebenfalls nicht gegeben.<br />

Neue <strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> nehmen zunächst an der EAZ teil <strong>und</strong><br />

können nach Ablauf eines halben Jahres zwischen den beiden Arbeitszeitmodellen<br />

wählen. Diese Regelung wurde an die üblichen Probezeiten angepasst.<br />

Bei Rückkehrerinnen <strong>und</strong> Rückkehrern aus der Beurlaubung muss <strong>im</strong> Einzelfall<br />

entschieden werden.<br />

Kehrt z.B. eine <strong>Mitarbeiter</strong>in nach 3 Jahren Elternzeit in dasselbe Amt zurück,<br />

in dem sie vor ihrer Beurlaubung tätig war <strong>und</strong> dort auch schon an der<br />

VAZ teilgenommen hatte, so kann diese <strong>Mitarbeiter</strong>in sofort wieder an der<br />

VAZ teilnehmen.<br />

Dagegen n<strong>im</strong>mt z.B. ein <strong>Mitarbeiter</strong>, der nach 6 Jahren Beurlaubung in ein<br />

neues Amt zurückkehrt <strong>und</strong> seine Arbeitszeit reduziert hat zunächst für eine<br />

„Eingewöhnungsphase“ von einem halben Jahr an der EAZ teil.<br />

Wechsel zwischen den Arbeitszeitmodellen<br />

Ein Wechsel zwischen den Arbeitszeitmodellen ist jederzeit <strong>und</strong> ohne Angabe<br />

von Gründen möglich. Zwecks entsprechender Umstellung in „TARIS“ ist<br />

jedoch ein kurzes Schreiben auf dem Dienstweg an das Amt für Zentrale<br />

Verwaltungsaufgaben erforderlich.<br />

- Seite 6 -


Haben wir eine einheitliche Soll-Arbeitszeit von<br />

montags - freitags?<br />

Durchschnittliche<br />

Arbeitszeit<br />

Ja, die Soll-Arbeitszeit wird sowohl für die EAZ als auch für die VAZ auf 5<br />

Arbeitstage pro Woche (rein rechnerischer Wert) verteilt. Für Vollzeitkräfte<br />

mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 St<strong>und</strong>en gilt eine tägliche Soll-<br />

Arbeitszeit von 7 St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> 42 Minuten.<br />

Gilt diese Regelung bzgl. der einheitlichen Soll-Arbeitszeit auch<br />

für Teilzeitkräfte?<br />

Ja, auch die Arbeitszeitkonten der Teilzeitkräfte werden nach dem Durchschnittsprinzip<br />

geführt. Dies bedeutet, dass bei einer Teilzeitkraft, die normalerweise<br />

z.B. an 2,5 Wochentagen arbeitet, die Soll-Arbeitszeit auf 5 Tage<br />

umgerechnet wird.<br />

Gleichzeitig wird für alle Abwesenheitszeiten (Krankheit, Urlaub, Freistellungstage,<br />

Dienstreisen usw.) für jeden Wochentag die gleiche Soll-<br />

Arbeitszeit zugr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

Hierbei ist <strong>im</strong> Krankheitsfalle insbesondere auf die Fristenregelung bzgl. der<br />

Krankenatteste zu achten. Wenn z.B. eine Teilzeitkraft, die normalerweise<br />

montags bis mittwochs arbeitet, am Freitag erkrankt, so gilt bei andauernder<br />

Krankheit der Montag als 4. Krankheitstag, wobei dann die Vorlage eines<br />

Krankenattestes erforderlich ist.<br />

einheitlicher<br />

Urlaubsanspruch<br />

In welchem Zeitrahmen kann die Arbeitszeit geleistet<br />

werden?<br />

Der Arbeitszeitrahmen wird sowohl für Vollzeit- als auch Teilzeitkräfte auf<br />

montags bis donnerstags für die Zeit von 06.30 - 19.00 Uhr bzw. freitags bis<br />

16.00 Uhr festgesetzt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dieser mit der Anwesenheitspflicht<br />

gleichzusetzen ist. Vielmehr soll der weite Arbeitszeitrahmen<br />

dazu beitragen, dass Sie auch <strong>im</strong> Rahmen der K<strong>und</strong>enorientierung Termine<br />

außerhalb Ihrer Servicezeiten vereinbaren oder spontan auf größeren Arbeitsanfall<br />

reagieren können.<br />

Arbeitszeitrahmen<br />

Wie lange darf höchstens pro Tag gearbeitet werden?<br />

Nach den gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen darf gr<strong>und</strong>sätzlich die Tages- höchstarbeitszeit<br />

von 10 St<strong>und</strong>en (Beamtinnen/Beamte ausnahmsweise 12 St<strong>und</strong>en)<br />

nicht überschritten werden.<br />

- Seite 7 -


Für wen gelten Sonderregelungen?<br />

Jugendliche<br />

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen aufgr<strong>und</strong> des Jugendarbeitsschutzgesetzes<br />

arbeitstäglich nicht mehr als 8 St<strong>und</strong>en beschäftigt werden.<br />

Für die Arbeitszeit an Berufsschul- bzw. Lehrgangstagen gelten die §§ 8 <strong>und</strong><br />

9 des Jugendarbeitsschutzgesetzes.<br />

Schwangere<br />

Für <strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong>, für die das Mutterschutzgesetz gilt, gelten folgende<br />

Sonderregelungen:<br />

Eine tägliche Arbeitszeit von 8 St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> 30 Minuten darf nicht überschritten<br />

werden; außerdem darf die Arbeitszeit innerhalb von 2 Wochen 90 St<strong>und</strong>en<br />

nicht überschreiten.<br />

Was sind Servicezeiten?<br />

Servicezeiten<br />

Der Arbeitszeitrahmen bildet die äußere Grenze, innerhalb der das Team<br />

(Arbeitsgruppe bzw. engeres Arbeitsumfeld) gemeinsam vereinbaren muss,<br />

in welchem Zeitraum es für seine K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en ansprechbar sein<br />

muss. Dieser Zeitraum sind die Servicezeiten. In der Servicezeit muss gewährleistet<br />

sein, dass die K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en Standardleistungen (z.B.<br />

Auskünfte über Erreichbarkeit der gewünschten Ansprechpartner/innen,<br />

Formulare etc.) erhalten.<br />

Im Rahmen der K<strong>und</strong>enorientierung sind aber insbesondere individuelle<br />

Terminvereinbarungen erwünscht, in denen die K<strong>und</strong>in bzw. der K<strong>und</strong>e die<br />

gewünschte Ansprechpartnerin bzw. den gewünschten Ansprechpartner erreicht<br />

<strong>und</strong> „Spezialleistungen“ (z.B. umfassende Beratung durch die zuständige<br />

Sachbearbeiterin bzw. den zuständigen Sachbearbeiter) erbracht werden<br />

können. Terminvereinbarungen sind innerhalb des Arbeitszeitrahmens<br />

jederzeit möglich!<br />

Gilt für alle Teams die gleiche Servicezeit?<br />

Um eine Erreichbarkeit aller Organisationseinheiten zu gewährleisten <strong>und</strong> die<br />

Servicezeiten des Kreises auf eine einfache, kurze Botschaft zu beschränken,<br />

wurde mit Ausnahme des Straßenverkehrsamtes gr<strong>und</strong>sätzlich für alle<br />

Bereiche eine einheitliche Servicezeit vereinbart.<br />

- Seite 8 -


Was gehört noch zur Servicezeit?<br />

Zu den Servicezeiten gehören auch die Serviceversprechen <strong>und</strong> die Besetzungsstärke.<br />

Das Serviceversprechen drückt aus, welche Leistungen das Team während<br />

der Servicezeit für ihre K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en sofort (sog. Standardleistungen)<br />

erbringt.<br />

Ein Beispiel könnte sein:<br />

Schnellstmögliche, qualifizierte Erledigung von sämtlichen (internen<br />

<strong>und</strong> externen) K<strong>und</strong>enanfragen.<br />

In Bereichen mit hohem Anteil an Standardleistungen (die ja sofort zu erbringen<br />

sind) sollte auch eine Besetzungsstärke festgelegt werden. Sie drückt<br />

aus, wie viele <strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> zur Einhaltung des Serviceversprechens<br />

zu welcher Zeit benötigt werden.<br />

Ein Beispiel könnte sein:<br />

Ab 08.00 Uhr mit 3, ab 10.00 Uhr mit 4 <strong>und</strong> ab 15.00 Uhr mit 2 von 8<br />

<strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> bzw. <strong>Mitarbeiter</strong>n.<br />

Die Benutzung einer Mailbox ist während der Servicezeiten nicht erwünscht!<br />

Wer ist für die Abdeckung der Servicezeit verantwortlich?<br />

Die Einhaltung der Servicezeit, der Besetzungsstärke <strong>und</strong> des Serviceversprechens<br />

sind in Absprache mit dem Team <strong>und</strong> mit der Führungskraft zu<br />

regeln.<br />

Gibt es einen Unterschied zwischen Service- <strong>und</strong> Besuchszeiten?<br />

Nein, es gibt keinen Unterschied zwischen Service- <strong>und</strong> Besuchszeiten.<br />

Besuchszeiten<br />

Vielmehr soll den Bürgerinnen <strong>und</strong> Bürgern während des gesamten Arbeitszeitrahmens<br />

die Möglichkeit von Terminvereinbarungen eingeräumt werden.<br />

Ansonsten sollen die K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en durchgehend während der<br />

Servicezeiten bedient werden.<br />

- Seite 9 -


Muss die Führungskraft <strong>im</strong>mer die einzelnen Arbeitszeiten<br />

vorgeben?<br />

Nein, <strong>im</strong> Gegenteil! Die Führungskraft sollte nur dann eingreifen, wenn die<br />

Einhaltung der vereinbarten Standards gefährdet ist oder innerhalb des<br />

Teams ein Konflikt besteht. Dann ist es ihre Aufgabe, sich beratend <strong>und</strong><br />

ggfls. auch entscheidend einzuschalten.<br />

Was ist Arbeitszeit?<br />

Arbeitszeit<br />

Arbeitszeit ist die Zeit, die die <strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> für die Erfüllung<br />

ihrer Arbeitsaufgaben einsetzen müssen.<br />

Bei der EAZ werden <strong>im</strong> Sinne der vereinbarten Zeiterfassung weiterhin wie<br />

bisher die sog. „Kommt- <strong>und</strong> Geht-Zeiten“ (Betreten <strong>und</strong> Verlassen des<br />

Dienstgebäudes bzw. der Kantine) festgehalten.<br />

Sämtliche Arbeitsunterbrechungen müssen aber jeweils durch die <strong>Mitarbeiter</strong>in<br />

bzw. den <strong>Mitarbeiter</strong> berücksichtigt werden. Dies kann wie folgt geschehen:<br />

- Aus- <strong>und</strong> Einstempeln bei EAZ<br />

- über Korrekturbeleg bei EAZ<br />

- Eigenverantwortlich bei VAZ<br />

Einzige Ausnahme:<br />

Die Frühstückspause wird weiterhin als<br />

Arbeitszeit geduldet.<br />

Sind auch außer der Mittagspause Arbeitszeitunterbrechungen<br />

möglich?<br />

Arbeitszeitunterbrechung<br />

Unter Berücksichtigung der Vereinbarung zur Servicezeit <strong>und</strong> der Aufgabenerledigung<br />

kann die Arbeitszeit beliebig oft <strong>und</strong> beliebig lang unterbrochen<br />

werden.<br />

Die <strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> müssen genau zwischen Arbeitszeit <strong>und</strong><br />

Anwesenheitszeit unterscheiden.<br />

Durch die sehr variablen Arbeitszeiten verlieren<br />

zwangsläufig einige Tatbestände für<br />

Arbeitszeitbefreiung an Bedeutung.<br />

- Seite 10 -


Dies sind Arztgänge <strong>und</strong> private Gerichtstermine:<br />

Arztbesuche sowie sonstige ärztlich verordnete Untersuchungen<br />

oder Behandlungen sind außerhalb der Arbeitszeit wahrzunehmen.<br />

Arztbesuche<br />

Zum Beispiel der <strong>Mitarbeiter</strong> Rudi Rur muss um 09.00 Uhr zur<br />

Blutabnahme <strong>und</strong> kann seinen Dienst erst um 11.00 Uhr antreten. Die<br />

ausfallende Zeit wird nicht als Arbeitszeit berücksichtigt.<br />

Das Gleiche gilt für private Behörden- <strong>und</strong> Gerichtstermine.<br />

Wie oft muss die Arbeitszeit mindestens unterbrochen werden?<br />

Die täglichen Ruhepausen sind entsprechend der gesetzlichen Best<strong>im</strong>mungen<br />

einzuhalten. D.h. spätestens nach 6 St<strong>und</strong>en ununterbrochener Arbeitszeit<br />

muss eine Pause eingelegt werden. Sie beträgt bei 6 - 9 St<strong>und</strong>en täglicher<br />

Arbeitszeit mindestens 30 Minuten.<br />

Ruhepausen<br />

Bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 St<strong>und</strong>en müssen die<br />

Pausenzeiten insgesamt 45 Minuten betragen.<br />

Ruhepausen können in Abschnitte von je mindestens 15 Minuten<br />

aufgeteilt werden.<br />

Bei einer verbrauchten Arbeitszeit von mehr als 6 St<strong>und</strong>en bzw. 9<br />

St<strong>und</strong>en wird bei Teilnahme an der EAZ in jedem Fall eine 1/2 bzw. 3/4<br />

St<strong>und</strong>e als Ruhepause automatisch vom Zeitbudget abgezogen.<br />

Kann die Arbeit auch teilweise zu Hause verrichtet<br />

werden?<br />

Mit der Zuhausearbeit sollen best<strong>im</strong>mte Arbeiten, wie z.B. eine Projektarbeit<br />

oder evtl. konzeptionelle Tätigkeiten abgedeckt werden.<br />

Im Rahmen der EAZ erfolgt die Erfassung der Arbeitszeit über Korrekturbeleg.<br />

Zuhausearbeit<br />

- Seite 11 -


Wie werden die verbrauchten Arbeitszeiten festgehalten?<br />

Die Arbeitszeit wird für alle Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer an der EAZ unter<br />

Abzug der Pausen <strong>und</strong> sonstigen für die Festlegung der Arbeitszeit relevanten<br />

Arbeitszeitunterbrechung in Form eines Zeitkontos durch das elektronisches<br />

Zeitmanagementsystem erfasst.<br />

Die Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer an der VAZ steuern ihre Vertragsarbeitszeit<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich eigenverantwortlich. Eine elektronische Zeiterfassung<br />

findet nicht statt. Der Arbeitgeber verzichtet in diesem Fall auf eine Kontrolle<br />

der Einhaltung der Vertragsarbeitszeit.<br />

Wie funktioniert das Zeitkonto bei der EAZ?<br />

Zeitkonten<br />

Be<strong>im</strong> flexiblen Arbeitszeitmodell werden die Zeitkonten nach dem Ampelprinzip<br />

geführt. Dieses Modell bezieht sich auf die drei „Ampelphasen“ in die es<br />

unterteilt ist.<br />

Ampelkonto<br />

Nur vorübergehend zulässig; Disposition der<br />

Arbeitszeit durch die Führungskraft<br />

+ 40<br />

Gemeinsame Disposition der Arbeitszeit<br />

durch <strong>Mitarbeiter</strong>/in <strong>und</strong> Führungskraft<br />

+ 30<br />

Eigenverantwortliche Disposition der<br />

Arbeitszeit durch den/die <strong>Mitarbeiter</strong>/in<br />

- 30<br />

Gemeinsame Disposition der Arbeitszeit<br />

durch <strong>Mitarbeiter</strong>/in <strong>und</strong> Führungskraft<br />

- 40<br />

Nur vorübergehend zulässig; Disposition der<br />

Arbeitszeit durch die Führungskraft<br />

Dem Prinzip nach funktioniert das sog. „Ampelkonto“ so, dass bei <strong>im</strong>mer weiteren<br />

Entfernen der <strong>Mitarbeiter</strong>in bzw. des <strong>Mitarbeiter</strong>s von der Grünphase<br />

Rücksteuerungsmaßnahmen durch sie bzw. ihn selbst <strong>und</strong> <strong>im</strong>mer stärker<br />

durch die Führungskraft zu erfolgen haben, um das Zeitkonto auf kurz oder<br />

lang wieder in die Grünphase zurückzuführen.<br />

Dieses Ampelkonto findet sowohl für die Vollzeit- als auch für die Teilzeitkräfte<br />

mit den o.g. Grenzen Anwendung.<br />

- Seite 12 -


Gibt es bei der EAZ Kappungsgrenzen?<br />

Nein, die Zeitkonten haben keine Kappungsgrenzen, sondern setzen nur<br />

noch mit Hilfe der Führungskraft auf Gegensteuerung.<br />

Kappungsgrenzen<br />

Durch diese Regelung wird man der dezentralen Ressourcenverantwortung<br />

gerecht <strong>und</strong> die einzelnen Arbeitszeitkonten können gemessen am aktuellen<br />

Arbeitsanfall zwischen der Führungskraft <strong>und</strong> den <strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Mitarbeiter</strong>n<br />

abgest<strong>im</strong>mt werden.<br />

Das Zeitkonto läuft zudem durch <strong>und</strong> wird zu keinem Zeitpunkt abgerechnet.<br />

Es muss jedoch innerhalb von 26 Wochen die „Nulllinie“ von Plus nach Minus<br />

berührt werden.<br />

Und wie sieht das bei der VAZ aus?<br />

Die VAZ ist gr<strong>und</strong>sätzlich die eigenverantwortliche Steuerung der Vertragsarbeitszeiten<br />

<strong>im</strong> Team entsprechend den jeweiligen Anforderungen <strong>und</strong> unter<br />

Beachtung von Gesetz <strong>und</strong> Tarifvertrag, wobei in diesem Rahmen selbstverständlich<br />

persönliche Belange Berücksichtigung finden.<br />

Dies bedeutet, dass die Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer an der VAZ ihren<br />

Zeitausgleich ohne Zeiterfassung <strong>und</strong> Zeitkontenführung in Absprache mit<br />

dem Team <strong>und</strong> der Führungskraft regeln. Die anderen Regelungen wie z.B.<br />

Servicezeiten, Arbeitszeit (z.B. bei Vollzeitkräften 38,5 Std/Woche) etc. gelten<br />

für sie als Mitglied des Teams analog.<br />

Wer ist Führungskraft?<br />

Personen, denen andere <strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> oder <strong>Mitarbeiter</strong> unterstellt sind.<br />

Führungskraft<br />

Wie werden bei der VAZ die Arbeitszeiten festgehalten?<br />

Bei der VAZ gibt es gr<strong>und</strong>sätzlich keine Erfassung der Arbeitszeit. Jedoch<br />

sind die Teilnehmerinnen <strong>und</strong> Teilnehmer an der VAZ nach dem Schutzzweck<br />

des Arbeitszeitgesetzes verpflichtet, Überschreitungen von Arbeitszeiten<br />

(z.B. montags - freitags über 9,5 St<strong>und</strong>en) in dem als Anlage zur Verfügung<br />

gestellten Formular aufzuzeichnen.<br />

Insofern nehmen sie die Unterscheidung zwischen<br />

Anwesenheit <strong>und</strong> Arbeitszeit ebenfalls vollständig eigenverantwortlich<br />

vor.<br />

Arbeitszeitformular<br />

- Seite 13 -


Ist Zeitausgleich möglich?<br />

Zeitausgleich<br />

Ja, der Zeitausgleich sollte in Anspruch genommen<br />

werden, sobald dies die Aufgabenerledigung möglich<br />

macht. Ein möglicher Zeitausgleich ist nicht nur auf<br />

Zeitguthaben beschränkt, sondern es ist auch die Freizeit<br />

zu Lasten des Zeitkontos bei negativem Zeitsaldo<br />

möglich. Hierdurch kann die Besetzungsstärke eines<br />

Teams regelmäßig <strong>und</strong> kontinuierlich dem jeweiligen<br />

aktuellen Arbeitsaufkommen angepasst werden.<br />

Gibt es für den Zeitausgleich Beschränkungen?<br />

Es sind keine Höchstgrenzen für die Inanspruchnahme von Zeitausgleich <strong>im</strong><br />

Rahmen der Dienstvereinbarung reglementiert. Die weitaus flexible Arbeitszeitgestaltung<br />

gibt den <strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Mitarbeiter</strong>n die Möglichkeit, ihre<br />

individuellen Wünsche <strong>im</strong> Rahmen dienstlicher Belange weitestgehend zu<br />

verwirklichen.<br />

Absprachen zum Zeitausgleich sind <strong>im</strong> Team <strong>und</strong> mit der Führungskraft zu<br />

regeln. Sie können nur dann verweigert werden, wenn dadurch die Einhaltung<br />

des Serviceversprechens nicht möglich ist oder andere dienstliche Belange<br />

Vorrang haben.<br />

Was ist bei der EAZ <strong>im</strong> Hinblick auf das Zeitkonto be<strong>im</strong> Ausscheiden<br />

einer <strong>Mitarbeiter</strong>in bzw. eines <strong>Mitarbeiter</strong>s aus dem Dienst zu<br />

beachten?<br />

Hierbei sollte sowohl durch die <strong>Mitarbeiter</strong>in bzw. den <strong>Mitarbeiter</strong> als auch<br />

durch die zuständige Führungskraft dafür Sorge getragen werden, dass das<br />

Zeitkonto auf Null steht.<br />

Was müssen die Azubis, Anwärterinnen <strong>und</strong> Anwärter beachten?<br />

Sonderregelung<br />

Azubis<br />

Die Auszubildenden, Anwärterinnen <strong>und</strong> Anwärter<br />

sollten ebenfalls darauf achten, dass am Ende des<br />

Ausbildungsabschnittes das Arbeitszeitkonto nach<br />

Möglichkeit ausgeglichen ist.<br />

- Seite 14 -


Können auch Mehrarbeitsst<strong>und</strong>en anfallen?<br />

Mehrarbeit <strong>und</strong> Überst<strong>und</strong>en sollen <strong>im</strong> Rahmen einer flexiblen Arbeitszeitregelung<br />

eine absolute Ausnahme darstellen. Im Sinne der Dienstvereinbarung<br />

ist/sind sie nur dann gegeben, wenn bei Erfüllung der förmlichen Voraussetzungen<br />

(vorherige Anordnung, Genehmigung) die Überst<strong>und</strong>en außerhalb<br />

des festgelegten Arbeitszeitrahmens anfallen.<br />

Mehrarbeit/<br />

Überst<strong>und</strong>en<br />

Welche Regelungen gelten für Dienstbefreiungen?<br />

Dienstbefreiungen auf die ein gesetzlicher oder tariflicher Anspruch besteht,<br />

gelten als Arbeitszeit.<br />

Dienstbefreiung<br />

Das gilt auch für sonstige generelle Dienstbefreiungen, die von Fall zu Fall<br />

durch besondere Hausverfügungen geregelt werden. In diesen Fällen werden<br />

in den Hausverfügungen die erforderlichen Buchungshinweise für die<br />

EAZ mitgeteilt.<br />

Und mehr ist nicht geregelt?<br />

Es wurde ganz bewusst auf weitere Regelungen verzichtet <strong>und</strong> den einzelnen<br />

<strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> bzw. dem einzelnen <strong>Mitarbeiter</strong> einen großen Gestaltungsspielraum<br />

eingeräumt. Schließlich soll mit dem jetzt beschrittenen Weg<br />

die notwendige Teamfähigkeit sowie Vertrauenskultur bei der Kreisverwaltung<br />

Düren geschaffen werden.<br />

gegenseitiges<br />

Vertrauen<br />

Was passiert bei Verstößen gegen diese Dienstvereinbarung?<br />

Jeder Missbrauch einer so offenen Arbeitszeitregelung stellt eine Pflichtverletzung<br />

dar, die nach beamtenrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Vorschriften<br />

geahndet wird.<br />

- Seite 15 -


Ansprechpartner!<br />

Für Fragen zur Arbeitszeitregelung stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden<br />

<strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> der Personalverwaltung zur Verfügung:<br />

Herr Bünten, Z<strong>im</strong>mer 166, Tel. 2338<br />

Frau Schmieder, Z<strong>im</strong>mer 167, Tel. 2340<br />

Frau Kenter, Z<strong>im</strong>mer 168, Tel. 2342<br />

Frau Schiffer, Z<strong>im</strong>mer 169, Tel. 2345<br />

Darüber hinaus können Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte sowie an<br />

ein Personalratsmitglied Ihrer Wahl wenden.<br />

- Seite 16 -


Anleitung<br />

zur Bedienung<br />

der Eingabeterminals<br />

sowie<br />

der Parkplatzschranken<br />

<strong>und</strong> Zutrittskontrollen<br />

- Seite 17 -


1. Allgemein:<br />

Die Registrierung der Arbeitszeit erfolgt durch ein elektronisches Zeiterfassungssystem.<br />

Alle Bediensteten, die an der Gleitzeit teilnehmen, erhalten eine mit einer Nummer versehene,<br />

codierte Ausweiskarte in Größe <strong>und</strong> Form einer Scheckkarte, die so codiert ist, dass<br />

man nur auf dem persönlichen Zeitkonto buchen kann. Die Eingabeterminals befinden<br />

sich:<br />

1. <strong>im</strong> Kreishaus:<br />

a) am Haupteingang (Foyer), Bismarckstraße,<br />

b) am Haupteingang des Erweiterungsbaues, Marienstraße,<br />

c) in der Kantine,<br />

d) <strong>im</strong> 1. UG (Tiefgarage) in Aufzugsnähe,<br />

e) <strong>im</strong> 2. UG (Tiefgarage) in Aufzugsnähe,<br />

2. <strong>im</strong> Bürohaus Moltkestraße, Eingang,<br />

3. <strong>im</strong> Straßenverkehrsamt, Kölner Landstraße,<br />

4. in der Polizeiverwaltung, Aachener Straße 28<br />

5. in der Nebenstelle Jülich.<br />

Bei der ersten Buchung zeigt das Eingabeterminal die Tagessollzeit an. Sie beträgt bei<br />

Vollzeitkräften von montags bis freitags 7 St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> 42 Minuten; bei Teilzeitbeschäftigten<br />

entspricht sie der vereinbarten Tagessollzeit.<br />

Im Laufe des Tages baut sich das Soll <strong>im</strong>mer mehr ab, so dass nach Ablauf der jeweiligen<br />

Tagessollzeit auf dem Zeitkonto plus/minus = 0 oder bei einer längeren oder kürzeren Arbeitszeit<br />

eine entsprechende Plus-/Minuszeit registriert ist. Diese Zeit wird mit der Tagessollzeit<br />

am nächsten Tag verrechnet.<br />

Die Terminals in der Aachener Straße <strong>und</strong> in der Nebenstelle Jülich sind über eine Telefonleitung<br />

mit dem Hauptrechner verb<strong>und</strong>en. Dadurch wird erst am jeweiligen Folgetag die<br />

aktuelle Plus-/Minuszeit auf dem Display angezeigt.<br />

- Seite 18 -


2. Zeiterfassung<br />

2.1 Im Betriebszustand zeigt das Eingabeterminal <strong>im</strong> Anzeigenbereich<br />

die Abkürzung des jeweiligen Wochentages, das Datum <strong>und</strong> die Uhrzeit<br />

an.<br />

2.2 Bei Dienstbeginn ist eine Kommt-Buchung vorzunehmen. Hierzu wird<br />

die Ausweiskarte kontaktlos an dem vorgesehenen Sensor des Eingabeterminals<br />

vorbeigeführt. Auf dem Display erscheint die aktuelle<br />

Plus-/Minuszeit unterstützt durch ein akustisches Signal für Kommt-<br />

Buchung. Dies ist die Bestätigung, dass die Buchung ordnungsgemäß<br />

vorgenommen wurde.<br />

Um Buchungswiederholungen zu vermeiden, wird ein zweites Vorbeiführen<br />

der Ausweiskarte innerhalb einer Minute auf dem Display<br />

angezeigt, jedoch nicht registriert.<br />

2.3 Bei Dienstende ist eine Geht-Buchung vorzunehmen. Hierzu ist wiederum<br />

die Ausweiskarte kontaktlos an dem vorgesehenen Sensor<br />

vorbeizuführen. Im Display erscheint die aktuelle Plus-/Minuszeit unterstützt<br />

durch ein akustisches Signal für Geht-Buchung. Dies ist erneut<br />

die Bestätigung, dass die Buchung ordnungsgemäß vorgenommen<br />

wurde.<br />

Auch hierbei wird innerhalb einer Minute ein wiederholtes Buchen<br />

angezeigt, jedoch nicht registriert.<br />

- Seite 19 -


2.4 Ist kein komplettes Buchungspaar (Kommt-/Geht-Buchung) vorhanden,<br />

findet keine Zeitrechnung statt, d.h., die Zeit ab der letzten<br />

Kommt-Buchung wird nicht auf dem Zeitkonto verrechnet. Eine Korrektur<br />

mittels Korrekturbeleg durch das Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben<br />

ist dann unbedingt erforderlich.<br />

Das Eingabeterminal zeigt am Folgetag die Fehlbedienung durch<br />

Aufblinken der Anzeige <strong>und</strong> ein akustisches Signal an. In der Anzeige<br />

erscheint die Mitteilung: „Fehlende Zeit“.<br />

2.5 Bei der Mittagspause hat die <strong>Mitarbeiter</strong>in bzw. der <strong>Mitarbeiter</strong>, die<br />

bzw. der<br />

1. während der Mittagspause das Haus verlässt,<br />

2. während der Mittagspause die Kantine aufsucht <strong>und</strong> anschließend<br />

an den Arbeitsplatz zurückgeht oder<br />

3. während der Mittagspause die Kantine aufsucht <strong>und</strong> anschließend<br />

das Haus verlässt,<br />

ein Eingabeterminal zu betätigen. Zu Beginn der Mittagspause ist eine<br />

Geht-Buchung <strong>und</strong> nach Beendigung ist eine Kommt-Buchung<br />

durch Vorbeiführen der Ausweiskarte vorzunehmen. Bezüglich der<br />

Anzeige wird auf Ziffer 2.2 <strong>und</strong> 2.3 dieser Bedienungsanleitung verwiesen.<br />

Welches Eingabeterminal zu betätigen ist, ist wie folgt festgelegt:<br />

Zu 1): Be<strong>im</strong> Verlassen <strong>und</strong> Wiederbetreten des Dienstgebäudes<br />

muss das Eingabeterminal am gewählten Gebäudeausgang<br />

bzw. -eingang betätigt werden.<br />

Zu 2): Be<strong>im</strong> Betreten <strong>und</strong> Verlassen der Kantine muss das dort<br />

aufgestellte Eingabeterminal betätigt werden.<br />

- Seite 20 -


Zu 3): Be<strong>im</strong> Betreten der Kantine muss das dort aufgestellte Eingabeterminal<br />

<strong>und</strong> bei der Rückkehr in das Dienstgebäude das<br />

Eingabeterminal am gewählten Gebäudeeingang betätigt<br />

werden.<br />

Für <strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> des Straßenverkehrsamtes sowie<br />

der Polizeiverwaltung, die in der Mittagspause nur die Kantine <strong>im</strong><br />

Hauptgebäude besuchen wollen, gilt folgende Regelung:<br />

Be<strong>im</strong> Verlassen <strong>und</strong> Betreten des Verwaltungsgebäudes Kölner<br />

Landstraße <strong>und</strong> Oberstraße ist das Eingabeterminal nicht zu betätigen;<br />

dies muss vielmehr be<strong>im</strong> Betreten <strong>und</strong> Verlassen der Kantine<br />

erfolgen.<br />

Die Aufrechnung der Ruhepause geschieht wie folgt:<br />

Wird eine Pause von weniger als 30 bzw. 45 Minuten registriert oder<br />

erfolgt nach 6 bzw. 9 St<strong>und</strong>en geleisteter Arbeit keine Buchung<br />

(Kommt-/Geht-Buchung), werden automatisch 30 bzw. 45 Minuten<br />

als Ruhepause angerechnet. Liegt die Pausenzeit über 30 bzw. 45<br />

Minuten, so wird die gesamte Zeit der Abwesenheit auf dem Zeitkonto<br />

verrechnet. Für Teilzeitkräfte, deren Soll-Arbeitszeit sowohl <strong>im</strong><br />

Vormittags- als auch <strong>im</strong> Nachmittagsbereich liegt, erfolgt die Abrechnung<br />

analog.<br />

- Seite 21 -


3. Abwesenheitsgründe<br />

3.1 Be<strong>im</strong> Verlassen des Dienstgebäudes während des Tages<br />

wegen<br />

- Dienstreise bzw.<br />

- Dienstgang,<br />

muss am Eingabeterminal vor Vorbeiführen der Ausweiskarte<br />

die Abwesenheitstaste<br />

⁄≡ „Geht auf DR/DG“<br />

gedrückt werden. Nach dem Drücken der Abwesenheitstaste<br />

ist innerhalb des optischen Countdowns von 5 Sek<strong>und</strong>en die<br />

Ausweiskarte zur Geht-Buchung am Sensor vorbeizuführen.<br />

Bei Rückkehr zum Dienstgebäude am gleichen Tag ist eine<br />

normale Kommt-Buchung vorzunehmen.<br />

3.2 Endet eine Dienstreise bzw. Dienstgang nicht <strong>im</strong> Dienstgebäude,<br />

so dass keine Buchung mehr vorgenommen werden<br />

kann, wird die Normalarbeitszeit angesetzt. Weicht die<br />

dienstliche Abwesenheit von der Normalarbeitszeit ab, ist<br />

dies durch Korrekturbeleg dem Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben<br />

mitzuteilen.<br />

3.3 Beginnt der Dienst aus einem der in Ziff. 3.1 genannten<br />

Gründe von der Wohnung aus, muss bei Betreten des<br />

Dienstgebäudes vor dem Vorbeiführen der Ausweiskarte<br />

(Kommt-Buchung) die Abwesenheitstaste<br />

⁄≥ „Kommt von DR/DG”<br />

- Seite 22 -


gedrückt werden. Das Gerät rechnet dann ab Beginn der<br />

Normalarbeitszeit. Weicht die dienstliche Abwesenheit vom<br />

Beginn der Normalarbeitszeit ab, ist dies ebenfalls durch<br />

Korrekturbeleg dem Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben<br />

mitzuteilen.<br />

3.4 Wird am nächsten Tag eine ganz- oder mehrtägige Dienstreise<br />

ab Wohnung begonnen, so ist vor der letzten Geht-<br />

Buchung die entsprechende Abwesenheitstaste<br />

⁄- - - ><br />

“Dienstreise morgen”<br />

zu betätigen <strong>und</strong> anschließend die Ausweiskarte vorbeizuführen.<br />

3.5 Wird eine mehrtägige Dienstreise <strong>im</strong> Laufe eines Tages beendet,<br />

so ist in Verbindung mit der Taste<br />

⁄≥ „Kommt von DR/DG“<br />

eine Kommt-Buchung durchzuführen.<br />

3.6 Urlaubsregelung<br />

Der Urlaub ist über Intranet bei der/dem jeweiligen Vorgesetzten<br />

zu beantragen.<br />

3.7 Krankmeldungen sind über Intranet durch die/den jeweilige/n<br />

Vorgesetzte/n am Tag der Erkrankung vorzunehmen.<br />

Bei <strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> oder <strong>Mitarbeiter</strong>n die an den Außenstellen<br />

(ausgenommen SVA <strong>und</strong> Nebenstelle Jülich) beschäftigt<br />

sind, sind die Krankmeldungen durch das Fachamt auf den<br />

dafür vorgesehenen Formularen dem Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben<br />

mitzuteilen.<br />

- Seite 23 -


3.8 Die Abwesenheitsgründe Krank <strong>und</strong> Dienstreise werden solange<br />

auf die folgenden Tage übernommen, bis eine einfache<br />

Kommt-Buchung erfolgt bzw. ein anderer „Planungseintrag“<br />

über Intranet vorgenommen wird.<br />

3.9 Damit das Krankheitsende der Teilnehmer/innen an der VAZ<br />

registriert werden kann, müssen diese <strong>Mitarbeiter</strong>/innen am<br />

Tage des Dienstantritts einmal ihre Ausweiskarte am Terminal<br />

vorbeiführen.<br />

4. Ausgleich von Zeitguthaben<br />

Zum Ausgleich von Zeitguthaben ist am Vortag be<strong>im</strong> Verlassen des<br />

Dienstgebäudes lediglich durch Vorbeiführen der Ausweiskarte eine<br />

Geht-Buchung vorzunehmen. Eine Ausnahme ist der Ausgleich von<br />

Zeitguthaben in Verbindung mit Urlaub. Hierbei sind Ausgleich <strong>und</strong><br />

Urlaub vorab über Intranet bei der bzw. dem jeweiligen Vorgesetzten<br />

zu beantragen.<br />

5. Korrekturbeleg<br />

Auf dem Korrekturbeleg können verschiedene Korrekturen gesammelt<br />

<strong>und</strong> wöchentlich dem Amt für zentrale Verwaltungsaufgaben zur<br />

Nachbuchung abgegeben werden. Diejenigen <strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Mitarbeiter</strong>, die Zugang zu einem PC haben, werden gebeten, die<br />

Korrekturen über das hausinterne Intranet vorzunehmen.<br />

In diesem Zusammenhang auftretende Fragen sind an das Amt für<br />

zentrale Verwaltungsaufgaben Frau Schneider <strong>und</strong> Frau Köhler, Zi.<br />

170, Tel.: 2349 bzw. 2348, zu richten.<br />

6. Abfrage des Zeitsaldos<br />

Zur Abfrage des Zeitsaldos, der eigenen Buchungen sowie des Urlaubskontos<br />

steht ebenfalls das hausinterne Intranet zur Verfügung.<br />

- Seite 24 -


7. Meldungen am Buchungsterminal<br />

Bei starker Beanspruchung des Netzwerkes kann es bei der Abfrage<br />

des Zeitsaldos oder des aktuellen Urlaubsanspruches dazu<br />

kommen, dass auf dem Display der Buchungsterminals folgende<br />

Meldung erscheint:<br />

“Terminal-Offline“<br />

Sollte diese Meldung erscheinen, so ist die Saldenabfrage zu einem<br />

anderen Zeitpunkt zu wiederholen. Die Buchung wurde dennoch registriert.<br />

8. Bedienung der Parkplatzschranke<br />

Die Parkplatzschranken an der Moltkestraße, Tiefgarage <strong>und</strong> Kreisbildstelle<br />

sind mit der Gleitzeitkarte zu öffnen. Zur Öffnung der<br />

Schranken ist die Gleitzeitkarte an den jeweiligen Sensor zu halten.<br />

Der Sensor bzw. die Zutrittsberechtigungen für die Türöffner sind in<br />

Betrieb, wenn die gelbe Kontrolllampe dauerhaft leuchtet. Sollte wider<br />

Erwarten die gelbe Kontrolllampe blinken, so ist aus techn.<br />

Gründen der Zutritt zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Bei Aufleuchten<br />

der grünen Kontrolllampe öffnen sich die Schranken. Leuchtet die<br />

rote Kontrolllampe auf, so ist der bzw. diejenige zur Inanspruchnahme<br />

dieses Parkplatzes nicht bzw. zu diesem Zeitpunkt nicht berechtigt.<br />

9. Bedienung des Türöffners am Ein- bzw. Ausgang des Ges<strong>und</strong>heitsamtes<br />

sowie der Türöffner des Straßenverkehrsamtes<br />

9.1 Zum Betreten des Einganges am Ges<strong>und</strong>heitsamt ist die<br />

Gleitzeitkarte links neben der Tür von außen vor den Sensor<br />

zu halten. Bei Aufleuchten der grünen Kontrolllampe kann die<br />

linke Tür geöffnet werden.<br />

Zum Verlassen des Ges<strong>und</strong>heitsamtes ist der an der Tür angebrachte<br />

Türöffner zu betätigen <strong>und</strong> gleichzeitig gegen die<br />

rechte Tür zu drücken.<br />

- Seite 25 -


9.2 Zum Betreten des <strong>Mitarbeiter</strong>einganges sowie der Zulassungsstelle<br />

des Straßenverkehrsamtes ist die Gleitzeitkarte an<br />

den dafür vorgesehenen Sensor zu halten. Es blinkt für mehrere<br />

Sek<strong>und</strong>en die grüne Kontrolllampe auf <strong>und</strong> die Türen können<br />

geöffnet werden.<br />

Auf der ersten <strong>und</strong> zweiten Etage des Straßenverkehrsamtes<br />

sind die Zutrittskontrollen links bzw. rechts von den Eingängen<br />

<strong>im</strong> Treppenhaus angebracht.<br />

- Seite 26 -


Leitfaden<br />

zur Bedienung<br />

der TARIS-Funktionen<br />

über das Intranet der<br />

Kreisverwaltung Düren<br />

1. für Bedienstete<br />

2. für Vorgesetzte<br />

- Seite 27 -


1. Leitfaden zur Bedienung der TARIS-Funktionen<br />

über das Intranet der Kreisverwaltung Düren<br />

Die Funktionen des TARIS-Zeitmanagementsystems, die nicht über die<br />

Terminals ausgeführt werden können, stehen seit dem 1.1.2000 <strong>im</strong> Intranet<br />

der Kreisverwaltung Düren zur Verfügung.<br />

Diese Funktionen können von allen PC-Arbeitsplätzen <strong>im</strong> Netzwerk der<br />

Kreisverwaltung Düren aufgerufen werden, die über einen sogenannten<br />

„Browser” (Internet-Explorer oder Netscape Navigator) verfügen.<br />

Nach einer kurzen Wartezeit erscheint folgendes Bild <strong>im</strong> Browser:<br />

Durch Anklicken der Schaltfläche „TARIS” am linken Bildrand gelangen<br />

Sie zur Auswahlseite mit den Zeitmanagementfunktionen:<br />

Die einzelnen Funktionen können durch Anklicken einer Schaltfläche links<br />

außen oder<br />

einer unterstrichenen Textpassage („Hyperlink”) aufgerufen werden. Die<br />

Schaltfläche „Home” bringt Sie auf die Startseite des Intranets zurück. Die<br />

nachfolgende Übersicht wird <strong>im</strong> Rahmen der aktuellen Anpassung noch<br />

um weitere Funktionen ergänzt.<br />

- Seite 28 -


Die Funktionen <strong>im</strong> Einzelnen:<br />

Monatsübersicht<br />

In der Monatsübersicht erhalten Sie Auskunft über Ihre derzeitigen Gleitzeit-<br />

<strong>und</strong> Urlaubssaldi sowie die gespeicherten Zeitwerte der Terminalbuchungen.<br />

Geben Sie für diese Funktion Ihren Nachnamen, Ihre Personalnummer (6-<br />

stellig) sowie Ihre Gleitzeitkartennummer (4-stellig) an. Die Zahlen sind<br />

stets mit führenden Nullen zu vervollständigen, falls diese nicht 4- oder 6-<br />

stellig sind. Wählen Sie den gewünschten Monat zur Anzeige aus.<br />

Anschließend erhalten Sie die Monatsübersicht in Listenform:<br />

- Seite 29 -


Der verfügbare Urlaub <strong>und</strong> das Gleitzeitsaldo beziehen sich stets auf den<br />

Vortag, unabhängig vom gewählten Anzeigemonat! Die dabei verwendeten<br />

Codes haben folgende Bedeutung:<br />

U+ Urlaub beantragt U Urlaub genehmigt<br />

U- Urlaub abgelehnt K Krank<br />

ZA/u<br />

F<br />

Ganztägiger Zeitausgleich/<br />

keine Buchung<br />

DR<br />

Dienstreise<br />

Urlaubsantrag stellen<br />

Über den Auswahlpunkt „Urlaubsantrag” gelangen Sie auf folgenden Bildschirm:<br />

Auch hier erfolgt die Anmeldung mit Nachname, Personal- <strong>und</strong> Gleitzeitkartennummer.<br />

Zusätzlich ist anzugeben, welche Vorgesetzte / welcher Vorgesetzte über<br />

die Erteilung von Urlaub zu entscheiden hat. Den Nachnamen dieser Person<br />

können Sie aus einer Liste auswählen.<br />

Den Urlaub legen Sie durch den ersten Urlaubstag („von:”) <strong>und</strong> den letzten<br />

Urlaubstag („bis”) fest. Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche „Beantragen”.<br />

Anschließend erhalten Sie eine Übersicht über die gewählte Zeitdauer mit<br />

Angabe von Urlaubstagen, Wochenenden <strong>und</strong> Feiertagen.<br />

- Seite 30 -


Sofern einer Urlaubsbeantragung nichts <strong>im</strong> Wege stand, wird die Meldung<br />

„Urlaubsantrag wurde eingetragen für die Zeit vom ... bis... ( = x Urlaubstage).<br />

Urlaubsgenehmigung erfolgt durch .....” ausgegeben. Zur<br />

Urlaubsgenehmigung erfolgt eine automatische Mitteilung an die Vorgesetzte/den<br />

Vorgesetzten.<br />

Wurde die Urlaubsgenehmigung fehlerhaft eingegeben (z.Bsp. Urlaubsbeginn<br />

in der Vergangenheit oder Urlaubsende liegt vor dem Urlaubsbeginn),<br />

so erfolgt eine entsprechende Fehlermeldung.<br />

Ist in der TARIS-Planung bereits ein Abwesenheitsgr<strong>und</strong> für diesen Zeitpunkt<br />

eingetragen, erfolgt eine Meldung „Urlaubsantrag NICHT EINGE-<br />

TRAGEN ...”.<br />

Informationen über die eingetragenen Urlaubsanträge oder genehmigte<br />

Urlaubstage erhalten Sie unter dem Menüpunkt „Monatsübersicht Ihres<br />

Zeitkontos”.<br />

Der ganztägige Zeitausgleich ist nach den gleichen Vorgaben abzuwickeln<br />

wie der Urlaubsantrag.<br />

- Seite 31 -


2. Bedienungsanleitung der TARIS-Funktionen für Vorgesetzte<br />

über das Intranet der Kreisverwaltung Düren<br />

Die Funktionen <strong>im</strong> Einzelnen:<br />

Auskunftsseite<br />

In der „Auskunftsseite für Vorgesetzte (Chefseite)” erhalten Sie Informationen<br />

über die Ihrer Organisationseinheit zugeordneten Bediensteten mit<br />

deren derzeitigen Gleitzeit- <strong>und</strong> Urlaubssaldi sowie die gespeicherten<br />

Zeitwerte der Terminalbuchungen. Die Einträge in der Übersicht sind farblich<br />

markiert <strong>und</strong> unterscheiden zwischen den Zuständen „Anwesend”,<br />

„Abwesend” sowie „Sonn- <strong>und</strong> Feiertage”.<br />

Geben Sie für diese Funktion Ihren Nachnamen <strong>und</strong> das Ihnen zugeteilte<br />

Passwort für die TARIS-Funktionen ein.<br />

Anschließend erhalten Sie die Übersicht in Listenform. Diese entspricht<br />

dem Aufbau der „Monatsübersicht” für alle <strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Mitarbeiter</strong>.<br />

Die dabei verwendeten Codes haben folgende Bedeutung:<br />

U+ Urlaub beantragt U Urlaub genehmigt<br />

U- Urlaub abgelehnt K Krank<br />

ZA/u<br />

F<br />

Ganztägiger Zeitausgleich / keine<br />

Buchung<br />

DR<br />

Dienstreise<br />

- Seite 32 -


Urlaubsantrag genehmigen<br />

Über den Auswahlpunkt „Urlaubsgenehmigung” gelangen Sie auf folgenden<br />

Bildschirm:<br />

Auch hier erfolgt die Anmeldung mit Nachname <strong>und</strong> Passwort.<br />

Zusätzlich ist anzugeben, für welche <strong>Mitarbeiter</strong>in / welchen <strong>Mitarbeiter</strong><br />

über die Erteilung von Urlaub entschieden wird. In der Regel ist dies der<br />

Nachnamen dieser Person.<br />

Bei <strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Mitarbeiter</strong>n, die über ein E-Mail-Konto verfügen,<br />

wird zudem eine elektronische Benachrichtigung über die Stellung eines<br />

Urlaubsantrages versandt. In dieser Nachricht ist bereits ein automatischer<br />

Aufruf dieser Genehmigungsseite vorhanden. In diesem Fall braucht<br />

nur noch das Passwort ergänzt zu werden.<br />

Nach dem Aufruf der Seite erhalten Sie eine Übersicht über den Urlaubsantrag/die<br />

Urlaubsanträge der <strong>Mitarbeiter</strong>in/des <strong>Mitarbeiter</strong>s:<br />

In der Tabelle sind die Zeiträume für die Urlaubsplanung eingetragen.<br />

Durch anklicken der Checkbox () in der zweiten Tabellenspalte <strong>und</strong> dem<br />

Anklicken der Schaltfläche „Urlaub festsetzen” wird der beantragte Urlaub<br />

genehmigt. Wird die Checkbox nicht markiert, wird der Urlaub abgelehnt.<br />

Möchten Sie ohne eine Entscheidung über den Urlaub diese Seite verlassen,<br />

klicken Sie am linken Seitenrand auf „Home” oder „Nach oben”.<br />

- Seite 33 -


Die Genehmigung für ganztägigen Zeitausgleich ist nach den gleichen<br />

Vorgaben abzuwickeln wie die Urlaubgenehmigung.<br />

Krankmeldung<br />

Um eine <strong>Mitarbeiter</strong>in/einen <strong>Mitarbeiter</strong> Ihrer Organisationseinheit krank zu<br />

melden, können Sie <strong>im</strong> TARIS-Menü den Punkt „Krankmelden” auswählen.<br />

Wie bei der Urlaubsgenehmigung erfolgt auch hier die Anmeldung mit<br />

Nachname <strong>und</strong> Passwort.<br />

Zusätzlich ist anzugeben, für welche <strong>Mitarbeiter</strong>in / welchen <strong>Mitarbeiter</strong> die<br />

Krankmeldung erfolgt. In der Regel ist dies der Nachnamen dieser Person.<br />

Bitte beachten: Krankmeldungen sind noch am gleichen Tag <strong>im</strong> System<br />

einzutragen!<br />

Verspätete Krankmeldungen können nicht verarbeitet werden.<br />

- Seite 34 -


Arbeitszeiterfassung entsprechend dem<br />

Schutzzweck des Arbeitszeitgesetzes<br />

Name: Personal-Nr.: ___________<br />

Datum: Überschreitung Begründung (nur bei einer Arbeitszeiteiner<br />

Arbeits- dauer von über 10h MO-FR <strong>und</strong> bei<br />

zeitdauer von SA, SO- <strong>und</strong> Feiertagsarbeit):<br />

9,5h MO-FR<br />

bzw. von 0h<br />

Hinweis: Solche Arbeitszeiten sind mit der<br />

SA/SO/Feiertag Führungskraft abzust<strong>im</strong>men (nach Möglichkeit<br />

um:<br />

vorab)!<br />

Bitte bewahren Sie dieses Blatt nach dem letzten Eintrag zwei Jahre auf!<br />

Vordrucke sind in Word <strong>im</strong> allgemeinen Vorlagenverzeichnis "Erfassungsbogen.dot" hinterlegt!<br />

- Seite 35 -


- Seite 36 -


Auszug aus dem Arbeitszeitgesetz<br />

§ 3<br />

Arbeitszeit der Arbeitnehmer<br />

Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht St<strong>und</strong>en<br />

nicht überschreiten. Sie kann bis zu zehn St<strong>und</strong>en nur verlängert<br />

werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten<br />

oder innerhalb von 24 Wochen <strong>im</strong> Durchschnitt acht St<strong>und</strong>en<br />

werktäglich nicht überschritten werden.<br />

§ 4<br />

Ruhepausen<br />

Die Arbeit ist durch <strong>im</strong> voraus feststehende Ruhepausen von<br />

mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als<br />

sechs bis zu neun St<strong>und</strong>en <strong>und</strong> 45 Minuten bei einer Arbeitszeit<br />

von mehr als neun St<strong>und</strong>en insgesamt zu unterbrechen.<br />

Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von<br />

jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als<br />

sechs St<strong>und</strong>en hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne<br />

Ruhepause beschäftigt werden.<br />

§ 5<br />

Ruhezeit<br />

(1) Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen<br />

Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von<br />

mindestens elf St<strong>und</strong>en haben.<br />

- Seite 37 -


- Seite 38 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!