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Düren, im Juli 2003 Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ...

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1. Geltungsbereich<br />

Diese Dienstvereinbarung gilt für alle <strong><strong>Mitarbeiter</strong>innen</strong> <strong>und</strong> <strong>Mitarbeiter</strong> der Kreisverwaltung<br />

Düren, sofern nicht eine individuelle Arbeitszeitregelung Anwendung findet.<br />

2. Durchschnittliche Arbeitszeit<br />

Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit beträgt 1/5 der individuellen Wochenarbeitszeit,<br />

auch für Teilzeit-Beschäftigte. Diese ist zugleich Gr<strong>und</strong>lage für die Zeitkontenführung<br />

<strong>und</strong> die Bewertung von Fehltagen.<br />

3. Arbeitszeitrahmen<br />

Frühestmöglicher Arbeitsbeginn ist gr<strong>und</strong>sätzlich arbeitstäglich um 6.30 Uhr <strong>und</strong> Arbeitsende<br />

spätestens montags bis donnerstags 19.00 Uhr bzw. freitags 16.00 Uhr.<br />

Die tägliche Arbeitszeit darf gr<strong>und</strong>sätzlich zehn bei Beamtinnen <strong>und</strong> Beamten zwölf<br />

St<strong>und</strong>en nicht überschreiten.<br />

4. Arbeitszeit<br />

4.1 Gr<strong>und</strong>satz<br />

Lage <strong>und</strong> Verteilung der Arbeitszeit richten sich nach den vereinbarten Aufgaben<br />

<strong>und</strong> der Abst<strong>im</strong>mung <strong>im</strong> Team. Absprachen zum Zeitausgleich sind <strong>im</strong><br />

Team <strong>und</strong> mit der Führungskraft zu regeln.<br />

4.2 Servicezeiten<br />

Servicezeit ist die vereinbarte durchgängige Erreichbarkeit des Teams. Dazu<br />

gehört auch die Vereinbarung von Serviceversprechen, also jener Leistungen,<br />

deren Erbringung das Team seinen K<strong>und</strong>innen <strong>und</strong> K<strong>und</strong>en während der gesamten<br />

Servicezeit in gegenseitiger Absprache garantiert. Dies schließt evtl. differenzierte<br />

Besetzungsstärken der Teams ein. Die Einhaltung der Besetzungsstärke,<br />

der Serviceversprechen <strong>und</strong> der Servicezeit sind Sache der jeweiligen<br />

Teams.<br />

Individuelle Terminvereinbarungen sind erwünscht <strong>und</strong> jederzeit möglich.<br />

Für die Organisationseinheiten der Kreisverwaltung gilt mit Ausnahme des<br />

Straßenverkehrsamtes gr<strong>und</strong>sätzlich folgende einheitliche Servicezeit:<br />

montags bis donnerstags 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr<br />

bzw. freitags<br />

08.00 Uhr bis 13.00 Uhr<br />

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