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10 Fragen und Antworten zur Vertrauensarbeitszeit

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Herrmann · Kutscher · Weidinger<br />

Arbeitszeitberatung<br />

tag sowie jeglicher an Samstagen oder Sonntagen erbrachten Arbeitszeit hingegen<br />

wird<br />

(a) wohl nicht so leicht mit einer Zeitkontenführung verwechselt (mit der all dies ja<br />

nichts zu tun hat bzw. von der man in <strong>Vertrauensarbeitszeit</strong>-Regelungen ja gerade<br />

weg will) <strong>und</strong> führt<br />

(b) zu Informationen über die Gesetzeseinhaltung für den Arbeitgeber, denen in<br />

jedem Fall nachzugehen ist: Schließlich befindet man sich Montag bis Freitag bereits<br />

dicht an der gesetzlichen Obergrenze.<br />

In jedem Fall sind die Aufzeichnungen gemäß § 16 Abs. 2 Satz 2 ArbZG zwei<br />

Jahre lang aufzubewahren. Der Mitarbeiter muss daher gebeten werden, sein<br />

Aufzeichnungsformular an einer für behördliche Überprüfungen zugänglichen<br />

Stelle im Betrieb zu deponieren.<br />

Ein Beispielformular für diese vereinfachte Aufzeichnungsform zeigt Schaubild 5:<br />

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