Jahresrechnung 2004 - Unterseen
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Einwohnergemeinde <strong>Unterseen</strong> Vorbericht Seite 3<br />
1. RECHNUNGSFÜHRUNG<br />
Am 18. Oktober 2000 wählte der Gemeinderat Roger Salzmann, mit Stellenantritt 1. Februar 2001,<br />
zum Finanzverwalter.<br />
Die <strong>Jahresrechnung</strong> <strong>2004</strong> ist gemäss den gesetzlichen Vorschriften nach dem neuen Rechnungsmodell<br />
NRM erstellt worden.<br />
Als EDV-Hilfsmittel wurde die EDV-Gemeindelösung der Firma DIALOG, Rothenburg eingesetzt.<br />
Seit 1. März <strong>2004</strong> sind die nötigen Programme und Daten im Rechenzentrum Interlaken installiert.<br />
2. GRUNDLAGERECHNUNG<br />
Als Grundlage der vorliegenden Rechnung dient die <strong>Jahresrechnung</strong> 2003. Diese wurde wie folgt<br />
genehmigt:<br />
- von der Finanzkommission am 24. März <strong>2004</strong><br />
- vom Gemeinderat am 13. April <strong>2004</strong><br />
- von der Gemeindeversammlung am 14. Juni <strong>2004</strong><br />
- Passation durch das Regierungsstatthalteramt am 18. August <strong>2004</strong><br />
3. VORANSCHLAG, STEUERANLAGE UND GEBÜHREN<br />
An der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2003 wurde der Voranschlag <strong>2004</strong> mit vorgesehenen<br />
Abschreibungen auf dem Bilanzfehlbetrag von Fr. 509'423.00 genehmigt. Der Voranschlag<br />
basierte auf folgenden Steueranlagen und Gebühren:<br />
a) durch die Gemeindeversammlung zu beschliessende Grundlagen:<br />
Gemeindesteuern<br />
Einkommen und Vermögen<br />
Liegenschaftssteuern<br />
1.94 Einheiten (unverändert)<br />
1.5 Promille (unverändert)<br />
Aufwandsteuern<br />
Hundetaxe<br />
Fr. 100.00 (unverändert)<br />
b) durch den Gemeinderat festzusetzende Gebühren:<br />
Abwassergebühren (gemäss Abwasserentsorgungsreglement, gültig ab 01.10.1996)<br />
Grundgebühr<br />
Fr. 100.00 pro Wohnung/Betrieb (unverändert)<br />
Verbrauchsgebühr Fr. 1.50 pro m 3 Wasserverbrauch (unverändert)<br />
berechnet auf dem Wasserbezug vom 01.10.2003<br />
bis 30.09.<strong>2004</strong><br />
Strassenabwasser Fr. 0.50 pro m 2 entwässerte Fläche (unverändert)<br />
Abfallentsorgung (gemäss Abfallreglement vom 16. März 1992)<br />
Grundgebühren<br />
180 % des Grundgebührentarifs (unverändert)<br />
Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens<br />
jährliche Einlagen<br />
0.5 % des aktuellen Gebäudeversicherungswertes