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Jahresrechnung 2004 - Unterseen

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Einwohnergemeinde <strong>Unterseen</strong> Vorbericht Seite 3<br />

1. RECHNUNGSFÜHRUNG<br />

Am 18. Oktober 2000 wählte der Gemeinderat Roger Salzmann, mit Stellenantritt 1. Februar 2001,<br />

zum Finanzverwalter.<br />

Die <strong>Jahresrechnung</strong> <strong>2004</strong> ist gemäss den gesetzlichen Vorschriften nach dem neuen Rechnungsmodell<br />

NRM erstellt worden.<br />

Als EDV-Hilfsmittel wurde die EDV-Gemeindelösung der Firma DIALOG, Rothenburg eingesetzt.<br />

Seit 1. März <strong>2004</strong> sind die nötigen Programme und Daten im Rechenzentrum Interlaken installiert.<br />

2. GRUNDLAGERECHNUNG<br />

Als Grundlage der vorliegenden Rechnung dient die <strong>Jahresrechnung</strong> 2003. Diese wurde wie folgt<br />

genehmigt:<br />

- von der Finanzkommission am 24. März <strong>2004</strong><br />

- vom Gemeinderat am 13. April <strong>2004</strong><br />

- von der Gemeindeversammlung am 14. Juni <strong>2004</strong><br />

- Passation durch das Regierungsstatthalteramt am 18. August <strong>2004</strong><br />

3. VORANSCHLAG, STEUERANLAGE UND GEBÜHREN<br />

An der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2003 wurde der Voranschlag <strong>2004</strong> mit vorgesehenen<br />

Abschreibungen auf dem Bilanzfehlbetrag von Fr. 509'423.00 genehmigt. Der Voranschlag<br />

basierte auf folgenden Steueranlagen und Gebühren:<br />

a) durch die Gemeindeversammlung zu beschliessende Grundlagen:<br />

Gemeindesteuern<br />

Einkommen und Vermögen<br />

Liegenschaftssteuern<br />

1.94 Einheiten (unverändert)<br />

1.5 Promille (unverändert)<br />

Aufwandsteuern<br />

Hundetaxe<br />

Fr. 100.00 (unverändert)<br />

b) durch den Gemeinderat festzusetzende Gebühren:<br />

Abwassergebühren (gemäss Abwasserentsorgungsreglement, gültig ab 01.10.1996)<br />

Grundgebühr<br />

Fr. 100.00 pro Wohnung/Betrieb (unverändert)<br />

Verbrauchsgebühr Fr. 1.50 pro m 3 Wasserverbrauch (unverändert)<br />

berechnet auf dem Wasserbezug vom 01.10.2003<br />

bis 30.09.<strong>2004</strong><br />

Strassenabwasser Fr. 0.50 pro m 2 entwässerte Fläche (unverändert)<br />

Abfallentsorgung (gemäss Abfallreglement vom 16. März 1992)<br />

Grundgebühren<br />

180 % des Grundgebührentarifs (unverändert)<br />

Spezialfinanzierung Werterhalt für die Liegenschaften des Finanzvermögens<br />

jährliche Einlagen<br />

0.5 % des aktuellen Gebäudeversicherungswertes

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