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Der Vorstand hat gemäß § 312 AktG e<strong>in</strong>en Bericht über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen aufgestellt.<br />

Der Abschlussprüfer hat diesen Bericht geprüft und folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:<br />

„Nach unserer pflichtgemäßen Prüfung und Beurteilung bestätigen wir, dass<br />

1. die tatsächlichen Angaben des Berichtes richtig s<strong>in</strong>d,<br />

2. bei den im Bericht aufgeführten Rechtsgeschäften die Leistung der Gesellschaft nicht unangemessen<br />

hoch war,<br />

3. bei den im Bericht aufgeführten Maßnahmen ke<strong>in</strong>e Umstände für e<strong>in</strong>e wesentliche andere Beurteilung<br />

als die durch den Vorstand sprechen.“<br />

Der Bericht des Vorstandes und der Prüfbericht des Abschlussprüfers s<strong>in</strong>d den Mitgliedern des Aufsichtsrates<br />

rechtzeitig vor der Bilanzsitzung zur Verfügung gestellt worden. Der Aufsichtsrat hat vom Prüfungsergebnis<br />

des Abschlussprüfers zustimmend Kenntnis genommen. Nach dem abschließenden Ergebnis se<strong>in</strong>er<br />

eigenen Prüfung erhebt der Aufsichtsrat ke<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>wendungen gegen die am Schluss des Berichtes über die<br />

Beziehungen zu verbundenen Unternehmen abgegebene Erklärung des Vorstandes.<br />

Der Aufsichtsrat hat am 2. September 2008 die e<strong>in</strong>vernehmliche vorzeitige Beendigung der Bestellung von<br />

Herrn Dr. Wolfgang Ahlemeyer als Mitglied des Vorstandes zum Ablauf des 17. Oktober 2008 beschlossen.<br />

Herr Hans-Jürgen Schmidt hat mit Wirkung zum Ablauf des 5. März 2008 se<strong>in</strong> Mandat als Mitglied des Aufsichtsrates<br />

niedergelegt. An se<strong>in</strong>er Stelle wurde durch Beschluss des Amtsgerichtes Chemnitz vom 23. April<br />

2008 Frau Petra Re<strong>in</strong>bold-Knape zum Mitglied des Aufsichtsrates bestellt.

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