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GZ 06 - Juni 2013.pmd - Marktgemeinde Pottendorf

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Gemeindezeitung Nr. 6 / <strong>Juni</strong> 2013<br />

!!! Wichtige Informationen !!!<br />

Stellenausschreibung Bauamt<br />

Bei der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Pottendorf</strong> ist die Stelle<br />

einer Technikerin / eines Technikers am Bauamt<br />

nachzubesetzen. Die Arbeitszeit beträgt 40 Wochenstunden.<br />

Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach einer Probezeit<br />

nach den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes<br />

1976 (GVBG) LGBl. 2420 in der<br />

jeweils geltenden Fassung.<br />

Anstellungserfordernisse:<br />

> Österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft<br />

eines EU bzw. EWR Mitgliedstaates<br />

> Körperliche Eignung<br />

> Strafregisterbescheinigung (nicht älter als drei<br />

Monate, erst bei einer Probeanstellung erforderlich)<br />

Hauptaufgaben:<br />

Bauamtstätigkeiten<br />

Anforderungsprofil:<br />

Abgeschlossene HTL-Ausbildung mit Matura - Fachrichtung<br />

Bauwesen, der Präsenz- oder Zivildienst kann<br />

vor oder nach einer Probeanstellung absolviert werden,<br />

EDV-Kenntnisse, Organisationstalent, Bereitschaft für<br />

Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, Bürgernähe und<br />

Kommunikationsfähigkeit, Soziale Kompetenz, Gruppenfähigkeit<br />

/ Teamwork, Genauigkeit und Belastbarkeit,<br />

Selbstsicherheit und sicheres Auftreten<br />

Eine eigenhändig geschriebene Bewerbung mit<br />

angeschlossenem Lebenslauf ist unter Anschluss der<br />

erforderlichen Nachweise bis spätestens Freitag, den<br />

19. Juli 2013 bei Amtsleiterin Andrea Zich am<br />

Gemeindeamt der <strong>Marktgemeinde</strong> <strong>Pottendorf</strong> abzugeben.<br />

Aktuelle Informationen zu<br />

Friedhofsangelegenheiten<br />

Die Errichtung oder Veränderungen von Grabsteinen<br />

bzw. Grabdenkmälern sind bewilligungspflichtig. Veränderungen<br />

dürfen nur nach erfolgter Bewilligung durchgeführt<br />

werden. Ebenso ist die Ausgestaltung der Wegen<br />

zwischen den Grabstellen nur in Absprache mit der<br />

Friedhofsverwaltung gestattet; Auch das Bepflanzen der<br />

Grabstellen mit Bäumen oder Sträuchern nur mit vorheriger<br />

Bewilligung durch die Friedhofsverwaltung.<br />

Gemäß § 29 Abs. 3 des NÖ Bestattungsgesetzes 2007,<br />

LGBI. in der geltenden Fassung, wird bekanntgegeben,<br />

dass die Benützungsrechte an den nachstehend angeführten<br />

Grabstellen erloschen sind. Angehörige werden<br />

ersucht, sich mit der Friedhofsverwaltung der <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Pottendorf</strong> in Verbindung zu setzen, andernfalls<br />

geht das Eigentum der Grabstelle nach Ablauf der<br />

Kundmachungsfrist (15. Oktober 2013) an die <strong>Marktgemeinde</strong><br />

<strong>Pottendorf</strong> über.<br />

Betrifft: Friedhof <strong>Pottendorf</strong><br />

Grabstelle Sektor A 188 Polacek Leopoldine<br />

Grabstelle Sektor A 774/775 Kölbl Maria<br />

Grabstelle Sektor B 515 Mozelt Jutta<br />

... in Siegersdorf<br />

Ausg´steckt is´<br />

25. <strong>Juni</strong> - 3. Juli 2013<br />

Heuriger Zehetner, Fischastraße 31<br />

4. Juli - 21. Juli 2013<br />

Heuriger Klampfl, Fischastraße 43<br />

23. Juli - 7. August 2013<br />

Heuriger Zehetner, Fischastraße 31<br />

Seite 22

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