DAS VERZEICHNIS BODEN - EstrichTechnik
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kettsiegelhersteller (kurz CTA) sieht sich gerade hier gefordert, mit allgemein verbindlichen<br />
Festlegungen klar und deutlich Stellung zu beziehen und, wenn Wege<br />
oder Erkenntnisse falsch erscheinen, nach dem Prinzip der Vorsicht eher mehr als<br />
weniger zu warnen. Mit dieser vorsorglichen Grundhaltung will die CTA den Anwender<br />
vor teuren Fehlschlägen bewahren.<br />
Alle Beteiligten wollen erreichen, dass Parkett ein akzeptierter pflegeleichter Bodenbelag<br />
ist und bleibt, der vom Endkunden viele Jahre mit großer Zufriedenheit<br />
genutzt wird. Hierzu bedarf es neben einer guten handwerklichen Arbeit auch der<br />
richtigen Auswahl der Beschichtung und der Auftragsmengen. Es ist sicherlich<br />
unstrittig, dass in einem stark strapazierten Objekt eine Beschichtung mit dem Hinweis<br />
„nur im Wohnbereich einsetzen“ nichts zu suchen hat. Aber auch die Anzahl der<br />
aufgetragen Schichten und der verwendeten Gesamtmenge sind wichtige Faktoren<br />
für das Gelingen der Arbeit. Von der CTA wurden Mindestanforderungen für unterschiedliche<br />
Beanspruchungsklassen entwickelt. Diese legen Auftragsmengen und<br />
Anzahl der Schichten fest. Diese Vorgaben werden von den Sachverständigen<br />
genutzt und sind heute Grundlage bei der Bewertung einzelner Schichtstärkenmessungen.<br />
Aufklärung des Endkunden<br />
Die CTA stellt dem Fachhandwerk für die Kundenberatung ein Entwurfsschreiben zur<br />
Verfügung. Der Text kann unverändert oder den individuellen Wünschen entsprechend<br />
verändert übernommen werden. Der parkettlegende Betrieb kommt so fachgerecht<br />
seiner Aufklärungs- und Beratungspflicht nach. Ein CTA-Vorschlag, wie man<br />
als Handwerksbetrieb seinen Kunden vor den Parkettarbeiten mithilfe eines Entwurfsschreiben<br />
als "Service vor dem Verkauf" aufklären kann. Die Themen „Prävention<br />
von Beanstandungen, Umwelt und Chemie, Geruchsbelästigung, Arbeitssicherheit,<br />
Fugenbildung und Raumklima, sachgemäße Pflege und Reinigung des Bodens“<br />
werden offen angesprochen und sorgen für Rechtssicherheit im Vertragsverhältnis.<br />
Diese Informationen erhält man unter www.c-t-a.de bzw. auf Anfrage.<br />
Mit Pflege zur Dauerhaftigkeit<br />
Auch die ausführliche und kompetente Information darüber, was der Parkettboden<br />
kann und was bei unterschiedlicher Nutzung beachtet werden muss, wurde in verbindlichen<br />
Pflegeanweisungen zusammengefasst. Hier wird festgeschrieben, was insbesondere<br />
bei der Reinigung und Pflege zu beachten ist. Aber auch die optimalen<br />
raumklimatischen Bedingungen tragen zur Werterhaltung des Bodens bei.<br />
Die Mitgliedsfirmen der CTA haben gemeinsame Vorlagen für Pflegeanweisungen<br />
entwickelt, jeweils abgestimmt auf die unterschiedlichen Oberflächen und die jeweilige<br />
Nutzung von Parkett. Auch bei der Ausarbeitung dieser Pflegeanweisungen<br />
erfolgte ein reger Gedankenaustausch mit den Sachverständigen und den Innungen<br />
zum Nutzen aller Marktteilnehmer.<br />
Einer der ersten Punkte bei der Begutachtung eines Parkettbodens durch einen Sachverständigen<br />
ist daher die Frage, ob dem Endkunden vom Parkettleger spätestens<br />
bei Abnahme des Bodens, besser aber auch bei Auftragsannahme, eine verbindliche<br />
Pflegeanweisung übergeben wurde. Dies verpflichtet den Endkunden zur Einhaltung<br />
der Vorgaben.<br />
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