Protokoll GR 18.02.2013 öffentlich - Oberhausen-Rheinhausen
Protokoll GR 18.02.2013 öffentlich - Oberhausen-Rheinhausen
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Nr. 02/2013<br />
Niederschrift<br />
über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<br />
<strong>Rheinhausen</strong><br />
am <strong>18.02.2013</strong> um 18.00 Uhr<br />
1. Vorsitzender: Bürgermeister Martin Büchner<br />
2. Gemeinderäte: Frank Baumann (bis 20.25 Uhr), Peter Börzel, Daniel<br />
Born, Hajo Böser, Helmut Brand, Peter Brand,<br />
Florian Häfele, Margareta Hartkorn, Norbert Horn,<br />
Brigitte Klee, Thorsten Koch, Katharina Korrmann,<br />
Raimund Kraus (bis 20.23 Uhr), Tatjana Lindemann,<br />
Werner Most, Heinz Nagel, Peter Prestel, Karsten<br />
Rausch, Karl Riegel, Hans Strubel, Margit Zieger,<br />
Thomas Zieger<br />
3. Beamte, Beschäftigte<br />
usw.:<br />
Melanie Horn, Ute Zeller<br />
Dominic Sievert als <strong>Protokoll</strong>führer<br />
Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass zu der<br />
Verhandlung durch Ladung vom 07.02.2013 ordnungsgemäß eingeladen<br />
worden ist;<br />
Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am<br />
15.02.2013 ortsüblich bekannt gegeben worden sind;<br />
Das Kollegium beschlussfähig ist, weil 23 Mitglieder anwesend sind.<br />
Es fehlten als beurlaubt:<br />
Jasmine Brand, Peter Hoffmann<br />
nicht beurlaubt oder aus anderen Gründen:<br />
--<br />
als Urkundspersonen wurden ernannt:<br />
Brigitte Klee, Hans Strubel<br />
Hierauf wurde in die Beratung der auf der Tagesordnung stehenden Punkte<br />
eingetreten und folgendes beschlossen:<br />
-1-
Nr. 02/2013<br />
<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />
Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>18.02.2013</strong><br />
TOP Nr.: 1 öffentlich DS-Nr. <strong>GR</strong>11/2013<br />
Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.01.2013<br />
gefassten Gemeinderatsbeschlüsse<br />
Der Gemeinderat fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 21.01.2013 folgende<br />
Beschlüsse:<br />
1. Der Gemeinderat stimmte der Verringerung der Größe eines Bauplatzes zu.<br />
Der Käufer übernimmt sowohl die Kosten der ursprünglichen Vermessung<br />
hälftig als auch die neuen Vermessungskosten.<br />
2. Der Gemeinderat stimmte einem Antrag auf Ratenzahlung einer<br />
offenstehender Forderung gegenüber der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<br />
<strong>Rheinhausen</strong> zu. Mit der letzten Ratenzahlung sind auch die anfallenden<br />
Verzugszinsen zu bezahlen.<br />
3. Der Gemeinderat stimmte einem Antrag auf Stundung einer Forderung zu. Mit<br />
der letzten Stundungsrate sind auch die anfallenden Stundungszinsen zu<br />
entrichten.<br />
4. Der Gemeinderat stimmte der Verleihung der Ehrenmedaille „als besondere<br />
Anerkennung für ehrenamtliche Tätigkeit und für besondere Verdienste um die<br />
Gemeinde“ zu.<br />
Diese Beschlüsse werden gemäß § 35 Abs. 1 GemO bekannt gegeben und zwar in<br />
der in diesem Paragraphen vorgeschriebenen Form, d.h. ohne Abstimmungsergebnis<br />
und ohne Bekanntgabe des Verlaufs.<br />
-2-
Nr. 02/2013<br />
<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />
Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>18.02.2013</strong><br />
TOP Nr.: 2 öffentlich DS-Nr. <strong>GR</strong>12/2013<br />
Fachamt: Rechnungsamt<br />
Jagdverpachtung<br />
zur Beschlussfassung<br />
Beratung:<br />
Bürgermeister Büchner geht sehr ausführlich auf die Sitzungsvorlage dieses<br />
Tagesordnungspunktes ein. Er merkt an, dass die derzeit bestehenden<br />
Jagdpachtverträge für die Eigenjagdbezirke von der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>–<br />
<strong>Rheinhausen</strong> im Jahre 2004 abgeschlossen wurden. Auf die damalige<br />
Sitzungsvorlage vom 22. März 2004, TOP 9, DS-Nr. <strong>GR</strong>035/2004 wird verwiesen.<br />
Die Laufzeit der Verträge beträgt nach § 11 BJagdG mindestens 9 Jahre. Die<br />
Verträge enden somit, da lediglich eine Mindestlaufzeit von 9 Jahren festgelegt<br />
wurde, Ende März 2013. Eine Neuverpachtung hat nach den gesetzlichen<br />
Grundlagen zu erfolgen. Die Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>–<strong>Rheinhausen</strong> ist Eigentümerin<br />
von zusammenhängenden Flächen von mehr als 75 ha auf der Gemarkung<br />
<strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong>. Diese bilden nach dem Bundesjagdgesetz und dem<br />
Landesjagdgesetz einen so genannten Eigenjagdbezirk. Insgesamt handelt es sich<br />
dabei um eine Fläche von 895 ha. Der Eigenjagdbezirk der Gemeinde wird um die<br />
angrenzenden Flächen erweitert, die im Zusammenhang weniger als 150 ha<br />
aufweisen. Insgesamt entsteht somit eine Fläche für den Eigenjagdbezirk von 955<br />
ha. Auf diesem sind maximal 11 Pächter zulässig.<br />
Darüber hinaus ist die Gemeinde Eigentümerin von Flächen auf der Gemarkung<br />
Römerberg mit einer Größe von ca. 187 ha. Zusammen mit den privaten Flächen<br />
ergibt sich hieraus ein Eigenjagdbezirk mit 204 ha.<br />
Namens und im Auftrag der BASF ist die Gemeinde berechtigt auch den<br />
Eigenjagdbezirk vor dem Ringdeich mit einer Größe von 133 ha zu verpachten.<br />
Auf beiden Jagdbezirken in Rheinland-Pfalz können jeweils bis zu 3 Pächter<br />
eingesetzt werden.<br />
Nachstehend sind die gebildeten Jagdbögen <strong>Oberhausen</strong>-West, <strong>Oberhausen</strong>-Ost<br />
und <strong>Rheinhausen</strong> ersichtlich.<br />
-3-
Nr. 02/2013<br />
Jagdbogen <strong>Oberhausen</strong>-West<br />
Pächter Pachtpreis Fläche<br />
Ewald Unser,<br />
Heinz Ehringer<br />
5,50 €/ha Feld/Wald<br />
2,75 €/ha Wasser<br />
Pachtpreis insgesamt incl.<br />
vom Gemeinderat im Jahre<br />
292 ha Feld/Wald<br />
27 ha Wasser<br />
2006 genehmigte<br />
Pachtminderung wegen der<br />
Hobbytierweiden<br />
1.553,75 € pro Jahr<br />
-4-
Nr. 02/2013<br />
Jagdbogen <strong>Oberhausen</strong>-Ost<br />
Pächter Pachtpreis Fläche<br />
Walter Scheurer<br />
Norbert Scheurer<br />
Peter Marquetand<br />
5,50 €/ha Feld/Wald<br />
2,75 €/ha Wasser<br />
Pachtpreis insgesamt<br />
1.771,00 € pro Jahr<br />
223 ha Feld/Wald<br />
198 ha Wasser<br />
-5-
Nr. 02/2013<br />
Jagdbogen <strong>Rheinhausen</strong><br />
Walter Hambsch<br />
Walter Werner<br />
Pächter Pachtpreis Fläche<br />
5,50 €/ha Feld/Wald<br />
2,75 €/ha Wasser<br />
Pachtpreis insgesamt<br />
968,00 € pro Jahr<br />
137 ha Feld/Wald<br />
78 ha Wasser<br />
-6-
Nr. 02/2013<br />
Eigenjagdbezirk „Insel Flotzgrün“ und Eigenjagdbezirk BASF „Insel Flotzgrün“<br />
Eigenjagdbezirk Pächter Pachtpreis Fläche Max. mögliche<br />
Pächterzahl<br />
BASF Insel Flotzgrün Helmut Feuerstein 6,20 €/ha<br />
Pachtpreis insgesamt<br />
824,60 €<br />
133 ha 3 Personen,<br />
allerdings 1/3 der<br />
Pachtfläche ist<br />
Insel Flotzgrün<br />
Rudi Zieger<br />
Matthias Machauer<br />
6,20 €/ha<br />
Pachtpreis insgesamt<br />
1.264,80 €<br />
befriedeter Bezirk<br />
204 ha 3 Personen<br />
Der Gemeinderat soll mit der vorliegenden Sitzungsvorlage entscheiden, wer<br />
Pächter der Eigenjagdbezirke der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong> – <strong>Rheinhausen</strong> wird.<br />
Für die Vergabe der Jagden haben sich auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt<br />
die nachstehenden Personen gemeldet bzw. hatten die bisherigen Pächter bereits<br />
einen Antrag auf Pacht gestellt. Die Verwaltung hat von allen Pachtinteressenten<br />
eine Zusammenstellung ihrer Wünsche und Anregungen für die Neuverpachtung<br />
erstellt.<br />
-7-
Nr. 02/2013<br />
Änderungswünsche Pachtanträge gegenüber bisherigem Pachtvertrag<br />
Antragsteller<br />
Helmut Feuerstein<br />
Eigenjagdbezirk<br />
BASF Insel<br />
Flotzgrün<br />
Rudi Zieger,<br />
Matthias Machauer<br />
Eigenjagdbezirk<br />
<strong>Oberhausen</strong>-<br />
<strong>Rheinhausen</strong><br />
Insel Flotzgrün<br />
Walter Scheurer,<br />
Norbert Scheurer,<br />
Peter Marquetand<br />
Eigenjagdbezirk<br />
<strong>Oberhausen</strong>-<br />
<strong>Rheinhausen</strong><br />
Jagdbogen<br />
<strong>Oberhausen</strong> „Ost“<br />
Sonderkündigungsrecht<br />
Pachtvertrag durch<br />
Pächter<br />
Wenn der Wildschaden pro<br />
Jagdjahr höher als die<br />
Jagdpacht ist<br />
Haben sich Umstände, die<br />
zur Grundlage des Vertrages<br />
geworden sind, nach<br />
Vertragsabschluss<br />
schwerwiegend geändert<br />
und hätten Verpächter und<br />
Pächter den Vertrag nicht<br />
oder mit anderem Inhalts<br />
geschlossen, so kann die<br />
Anpassung des Vertrages<br />
verlangt werden<br />
Wenn der Wildschaden pro<br />
Jagdjahr höher als die<br />
Jagdpacht ist<br />
Wildschadensersatzregelung Pachtpreis Bemerkungen<br />
Pauschale Abgeltung an den<br />
Landwirt (Höhe unbenannt),<br />
darüber hinaus trägt der<br />
Verpächter den Wildschaden<br />
Bis 250,00 € der Pächter alleine.<br />
Übersteigender Betrag 50%<br />
Pächter und 50% Verpächter.<br />
a) Variante<br />
Haben sich Umstände, die zur<br />
Grundlage des Vertrages<br />
geworden sind, nach<br />
Vertragsabschluss schwerwiegend<br />
geändert und hätten Verpächter<br />
und Pächter den Vertrag nicht<br />
oder mit anderem Inhalts<br />
geschlossen, so kann die<br />
Anpassung des Vertrages verlangt<br />
werden<br />
Alternativ<br />
Deponiegelände (ca.<br />
1/3 der Gseamtfläche<br />
des Jagdbogens)<br />
wurde befriedeter<br />
Bezirk.<br />
Pachtpreis um 1/3<br />
reduzieren<br />
Berechnungsgrundlage<br />
sollte der Pachtpreis<br />
pro Hektar des<br />
Eigenjagdbezirks<br />
„Insel Flotzgrün“ sein.<br />
keine Aussage<br />
keine Aussage.<br />
Möchte auf Grund der<br />
reduzierten noch<br />
bejagbaren Fläche den<br />
Jagdbezirk alleine<br />
pachten.<br />
Antrag auf Pacht bezieht<br />
sich auf den<br />
Eigenjagdbezirk<br />
<strong>Oberhausen</strong>-<br />
<strong>Rheinhausen</strong><br />
„Insel Flotzgrün“<br />
Gemeinsamer Antrag auf<br />
Neupacht eines zu<br />
verpachtenden<br />
Jagdbogen.<br />
Antrag auf neue<br />
Grenzziehung des<br />
Jagdbogen bis zur<br />
B 36(bedeutet, zuzüglich<br />
ein Teil vom Jagdbogen<br />
„<strong>Rheinhausen</strong>“.<br />
Ewald Unser,<br />
Heinz Ehringer<br />
Nino Mann-<br />
Marinovic<br />
Eigenjagdbezirk<br />
<strong>Oberhausen</strong>-<br />
<strong>Rheinhausen</strong><br />
Jagdbogen<br />
<strong>Oberhausen</strong> „West“<br />
Walter Hambsch<br />
Walter Werner<br />
Uwe Puttenat<br />
Eigenjagdbezirk<br />
<strong>Oberhausen</strong>-<br />
<strong>Rheinhausen</strong><br />
Jagdbogen<br />
„<strong>Rheinhausen</strong>“<br />
Peter Sohn<br />
<strong>Rheinhausen</strong><br />
Wenn der Wildschaden pro<br />
Jagdjahr höher als die<br />
Jagdpacht ist<br />
b) Variante<br />
Bis 250,00 € der Pächter alleine.<br />
Übersteigender Betrag 50%<br />
Pächter und 50% Verpächter.<br />
33% Pächter, 33% Verpächter,<br />
33% Landwirtschaftlicher Nutzer<br />
wie bisher. a)<br />
Entsprechend der gesetzlichen<br />
Bestimmungen, jedoch maximal<br />
bis zur Höhe der aktueller<br />
Jagdpacht. Beinhaltet auch<br />
Verfahrenskosten.<br />
b)<br />
50% Pächter, 50 % Verpächter<br />
keine Aussage<br />
Keine Aussage.<br />
Angenommener Vorteil der<br />
Schadensabwicklung durch<br />
Verbund einerseits<br />
Wildschadensgeschädigter und<br />
andererseits Haftender für<br />
Wildschaden.<br />
3,00 €/ha Herr Mann-Marinovic<br />
war bisher nicht Pächter,<br />
besitzt jedoch einen<br />
unentgeltlichen<br />
Begehungsschein für den<br />
Jagdbogen.<br />
Beunruhigung im Revier<br />
immer stärker, steigende<br />
Tierentsorgungskosten<br />
bei Fallwild.<br />
Steigende<br />
Veterinärkosten.<br />
wie bisher<br />
Herr Puttenat war bisher<br />
Besitzer eines<br />
unentgeltlichen<br />
Begehungsscheines im<br />
Jagdbogen <strong>Rheinhausen</strong>.<br />
Ist seit 2006 Pächter<br />
Mitpächter<br />
gemeinschaftlicher<br />
Jagdbezirk <strong>Rheinhausen</strong>.<br />
keine Aussage Pachtinteresse<br />
vornehmlich am<br />
Jagdbogen <strong>Rheinhausen</strong>,<br />
alternativ auch an den<br />
anderen Jagdbögen.<br />
Bisher nicht Pächter.<br />
-8-
Nr. 02/2013<br />
Die Pächter der Eigenjagd „Insel Flotzgrün“, der Eigenjagd Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<br />
<strong>Rheinhausen</strong> Jagdbögen „Ost“ und „West“ weisen ausdrücklich auf die Problematik<br />
der geänderten Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen in Bezug auf<br />
gestiegenen Maisanbau und der flächenhaften Entwicklung der Maisanbauflächen<br />
hin. Dies stellt ein erhebliches Problem bei der Verhinderung von Wildschäden dar.<br />
Außerdem steigt natürlich auch der Wildschaden mit dem steigenden<br />
Verkaufserlösen für die angebauten Agrarprodukte.<br />
Pachtpreis<br />
Der Pachtzins beträgt derzeit auf der Insel Flotzgrün 6,20 €/ha.<br />
Für die Flächen des Eigenjagdbezirks <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> wurden 5,50 €/ha<br />
für Feld und Wald bzw. 2,75 €/ha für Wasser vom Gemeinderat beschlossen.<br />
Eine Umfrage bei umliegenden Gemeinden ergab folgendes Ergebnis:<br />
Gemeinde Pachtpreis Wildschadenregelung Bemerkungen<br />
Waghäusel<br />
6,20 €/ha Wald Pächter in gesamter<br />
2,50 €/ha Feld<br />
2,50 €/ha Wasser<br />
Höhe<br />
Philippsburg<br />
Ubstadt-Weiher<br />
10,00 €/ha Wald<br />
2,50 €/ha Feld<br />
2,50 €/ha Wasser<br />
12,50 €/ha Wald<br />
2,50 €/ha Feld<br />
1,50 €/ha Wasser<br />
Pächter in gesamter<br />
Höhe<br />
Pächter in gesamter<br />
Höhe<br />
Hambrücken 3,25 €/ha Feld Pächter in gesamter<br />
Höhe<br />
Die Regelung des<br />
Wildschadens mit einer<br />
Wildschadenskasse hat<br />
sich nicht bewährt.<br />
Dem Gemeinderat steht es frei, den Pachtpreis nach eigenem Ermessen<br />
festzulegen. Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Pachtzins für die Insel<br />
Flotzgrün auf 5,20 €/ha und für die Flächen des Eigenjagdbezirks <strong>Oberhausen</strong>-<br />
<strong>Rheinhausen</strong> auf 4,50 €/ha für Feld und Wald festzulegen. Für Wasser sollte der<br />
Pachtpreis von 2,50 €/ha beibehalten werden. Im Hinblick darauf, dass seitens der<br />
BASF eine Bejagung der Deponie auf Grund der Gefährdung der Abdichtung nicht<br />
mehr zugelassen wird, sollte bei der Berechnung des Pachtpreises die Fläche<br />
unberücksichtigt bleiben.<br />
Dies ergäbe folgende neue Pachtpreise:<br />
Bezirk Derzeitiger Pachtpreis Neuer Pachtpreis<br />
<strong>Oberhausen</strong> „West“ 1.553,75 € 1.388,25 €<br />
<strong>Oberhausen</strong> „Ost“ 1.771,00 € 1.548,00 €<br />
<strong>Rheinhausen</strong> 968,00 € 831,00 €<br />
BASF Insel Flotzgrün 824,60 € 461,06 €<br />
Insel Flotzgrün 1.264,80 € 1.060,80 €<br />
-9-
Nr. 02/2013<br />
Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zur Wildschadensregelung bzw.<br />
dem Einräumen von Sonderkündigungsrechten<br />
Die Pachtinteressenten wünschen überwiegend die Einräumung eines<br />
Sonderkündigungsrechts bei Wildschäden bzw. eine generelle Regelung zur<br />
Anpassung des Vertrages bei Änderungen in den Verhältnissen. Darüber hinaus wird<br />
eine Begrenzung der Schadenshöhe für Wildschäden gefordert.<br />
Die Gemeindeverwaltung kann die Bedenken in Bezug auf mögliche Wildschäden<br />
nachvollziehen. Sie spricht sich jedoch gegen eine generelle Beteiligung bei<br />
Schadensereignissen aus. Dies bedeutet nicht, dass eine teilweise Übernahme der<br />
Kosten im konkreten Einzelfall durch den Gemeinderat beschlossen werden kann. Es<br />
sollte jedoch bei Einzelfallentscheidungen verbleiben. Dabei ist der<br />
Gemeindeverwaltung bewusst, dass Wildschäden grundsätzlich vom<br />
Grundstückeigentümer auszugleichen sind und nur durch Vertrag auf den Pächter<br />
übergehen. Dennoch sollte es bei der bisherigen Regelung verbleiben. Damit hat der<br />
Gemeinderat auch die Möglichkeit im konkreten Einzelfall auf den Landwirt<br />
einzuwirken, um ihn an den entstehenden Kosten zu beteiligen. So kann mit dem<br />
Beschluss zur Übernahme der Kosten gleichzeitig auch ein Beschluss zur Kündigung<br />
landwirtschaftlicher Flächen gefasst werden, um zukünftig eine bessere<br />
Wildschadensverhütung zu gewährleisten.<br />
Den Pächtern sollte jedoch ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden, wenn<br />
der einzelne Wildschaden die Jahrespacht überschreitet. Dieses<br />
Sonderkündigungsrecht bedeutet nicht, dass der bis zur Kündigung entstandene<br />
Schaden nicht vom Jagdpächter zu ersetzen ist.<br />
Zuteilung der einzelnen Jagdbögen<br />
Der Gemeinderat beschließt im Folgenden die Anzahl der Personen, die für den<br />
jeweiligen Jagdbogen ein Jagdpachtvertrag von der Gemeinde erhalten. Die<br />
Höchstanzahl der Pächter ist aus der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.<br />
Größe 1 Anzahl der Pächter Bewerber<br />
<strong>Oberhausen</strong> „West“ 319 ha 4 Ewald Unser, Heinz Ehringer<br />
Nino Mann-Marinovic, Peter Sohn<br />
<strong>Oberhausen</strong> „Ost“ 421 ha 5 Walter Scheuer, Norbert Scheurer<br />
Peter Marquetand, Peter Sohn<br />
<strong>Rheinhausen</strong> 215 ha 3 Walter Hambsch, Walter Werner<br />
Uwe Puttenat 2 , Peter Sohn<br />
BASF Insel Flotzgrün 133 ha 3 Helmut Feuerstein<br />
Insel Flotzgrün 204 ha 3 Rudi Zieger, Matthias Machauer<br />
1 Bitte beachten Sie, dass auf Grund der Gesamtgröße des Eigenjagdbezirks nur 11 Pächter zugelassen werden<br />
können<br />
2 Herr Puttenat ist bereits Pächter des gemeinschaftlichen Jagdbezirks <strong>Rheinhausen</strong> mit Herrn Walter Hambsch<br />
und Herrn Walter Werner<br />
-10-
Nr. 02/2013<br />
Bürgermeister Büchner merkt nach seinen Ausführungen an, dass er in Bezug auf<br />
die Vergabe der einzelnen Bezirke unter Beschlussvorschlag 2 jeweils eine geheime<br />
Wahl durchführen lässt. Er erläutert kurz das Prozedere zur Wahl. Die Verwaltung<br />
schlägt vor die nachfolgende Anzahl an Personen für die einzelnen Eigenjagdbezirke<br />
sowie der Jagdbögen festzulegen.<br />
Anzahl der Pächter<br />
<strong>Oberhausen</strong> „West“ 3<br />
<strong>Oberhausen</strong> „Ost“ 3<br />
<strong>Rheinhausen</strong> 3<br />
BASF Insel Flotzgrün 1<br />
Insel Flotzgrün 2<br />
Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um deren<br />
Stellungnahmen zum Beschlussvorschlag 1.<br />
Alle Fraktionen können sich dem Vorschlag der Verwaltung in Bezug auf Anzahl der<br />
Personen anschließen.<br />
Beschluss:<br />
1.<br />
Der Gemeinderat beschließt bei der Verpachtung der Eigenjagdbezirke sowie<br />
der Jagdbögen die nachstehende Anzahl von Personen zu berücksichtigen.<br />
Anzahl der Pächter<br />
<strong>Oberhausen</strong> „West“ 3<br />
<strong>Oberhausen</strong> „Ost“ 3<br />
<strong>Rheinhausen</strong> 3<br />
BASF Insel Flotzgrün 1<br />
Insel Flotzgrün 2<br />
Herr Peter Sohn erklärt, dass er sich nicht für den Jagdbogen <strong>Oberhausen</strong> „West“<br />
beworben habe und auch kein Interesse an der Aufnahme in diesem Pachtvertrag<br />
habe.<br />
Bürgermeister Büchner erklärt, dass Herr Sohn damit als Bewerber für <strong>Oberhausen</strong><br />
„West“ wegfällt. Es sind damit noch drei Bewerber vorhanden. Bürgermeister<br />
Büchner frägt ob offen gewählt werden kann. Kein Gemeinderat widerspricht oder<br />
enthält sich der Stimme.<br />
Beschluss:<br />
2.<br />
Der Gemeinderat beschließt die Verpachtung der Eigenjagdbezirke sowie der<br />
Jagdbögen an folgende Bewerber durchzuführen.<br />
<strong>Oberhausen</strong> „West“<br />
Pächter<br />
Ewald Unser (einstimmig)<br />
Heinz Ehringer (einstimmig)<br />
Nino Mann-Marinovic (einstimmig)<br />
-11-
Nr. 02/2013<br />
Herr Peter Sohn erklärt, dass er sich nicht für den Jagdbogen <strong>Oberhausen</strong> „Ost“<br />
beworben habe und auch kein Interesse an der Aufnahme in diesem Pachtvertrag<br />
habe.<br />
Bürgermeister Büchner erklärt, dass Herr Sohn damit als Bewerber für <strong>Oberhausen</strong><br />
„Ost“ wegfällt. Es sind damit noch drei Bewerber vorhanden. Bürgermeister<br />
Büchner frägt ob offen gewählt werden kann. Kein Gemeinderat widerspricht oder<br />
enthält sich der Stimme.<br />
Beschluss:<br />
2.<br />
Der Gemeinderat beschließt die Verpachtung der Eigenjagdbezirke sowie der<br />
Jagdbögen an folgende Bewerber durchzuführen.<br />
<strong>Oberhausen</strong> „Ost“<br />
Pächter<br />
Walter Scheurer (einstimmig; gewählt)<br />
Norbert Scheurer (einstimmig; gewählt)<br />
Peter Marquetand (einstimmig; gewählt)<br />
In Bezug auf die Verpachtung des Jagdbogens <strong>Rheinhausen</strong> lässt Bürgermeister<br />
Büchner nun eine geheime Wahl durchführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte<br />
der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten hat. Die Wahl ergibt das im<br />
Beschluss dargestellte Ergebnis.<br />
Beschluss:<br />
2.<br />
Der Gemeinderat beschließt die Verpachtung der Eigenjagdbezirke sowie der<br />
Jagdbögen an folgende Bewerber durchzuführen.<br />
<strong>Rheinhausen</strong><br />
Pächter<br />
Walter Hambsch (17 Stimmen; gewählt)<br />
Walter Werner (22 Stimmen; gewählt)<br />
Uwe Puttenat (21 Stimmen; gewählt)<br />
Peter Sohn (2 Stimmen, nicht gewählt)<br />
-12-
Nr. 02/2013<br />
Bürgermeister Büchner frägt ob in Bezug auf die Vergabe „BASF Insel Flotzgrün“<br />
offen gewählt werden kann. Kein Gemeinderat widerspricht oder enthält sich der<br />
Stimme.<br />
Beschluss:<br />
2.<br />
Der Gemeinderat beschließt die Verpachtung der Eigenjagdbezirke sowie der<br />
Jagdbögen an folgende Bewerber durchzuführen.<br />
BASF Insel Flotzgrün<br />
Pächter<br />
Helmut Feuerstein (einstimmig; gewählt)<br />
Bürgermeister Büchner frägt ob in Bezug auf die Vergabe „Insel Flotzgrün“ offen<br />
gewählt werden kann. Kein Gemeinderat widerspricht oder enthält sich der<br />
Stimme.<br />
Beschluss:<br />
2.<br />
Der Gemeinderat beschließt die Verpachtung der Eigenjagdbezirke sowie der<br />
Jagdbögen an folgende Bewerber durchzuführen.<br />
Insel Flotzgrün<br />
Pächter<br />
Rudi Zieger (einstimmig; gewählt)<br />
Matthias Machauer (einstimmig; gewählt )<br />
Nach der Vergabe lässt Bürgermeister Büchner den Gemeinderat über den<br />
Beschlussvorschlag 3 abstimmen.<br />
Beschluss:<br />
3.<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Pachtpreise:<br />
Eigenjagdbezirk<br />
Insel Flotzgrün<br />
<strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />
Feld/Wald 4,50 € pro ha 5,20 € pro ha<br />
Wasser 2,50 € pro ha 2,50 € pro ha<br />
-13-
Nr. 02/2013<br />
Zu guter Letzt lässt Bürgermeister Büchner den Gemeinderat über die<br />
Beschlussvorschläge 4 und 5 abstimmen.<br />
Beschluss:<br />
4.<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig keine generelle Übernahme von<br />
Wildschäden im Vertrag aufzunehmen. Bei größeren Schäden bleibt eine<br />
Einzelfallentscheidung vorbehalten.<br />
5.<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig ein Sonderkündigungsrecht des<br />
Pächters, wenn ein einzelner Wildschaden die jährliche Jagdpacht übersteigt.<br />
Gemeinderat Brand (FÖDL) und seine Fraktion stellen den Antrag, dass der im<br />
Bereich des Naturschutzgebiets Wagbachniederung liegende Geländestreifen<br />
vollständig dem Jagdbogen <strong>Oberhausen</strong> „Ost“ zugeschlagen werden sollte.<br />
Bürgermeister Büchner formuliert den Antrag und lässt über den Antrag der<br />
Fraktion der FÖDL abstimmen.<br />
Beschluss:<br />
Antrag der Fraktion der FÖDL<br />
Die Fraktion der FÖDL beantragt den im Bereich des Naturschutzgebiets<br />
Wagbachniederung liegenden Geländestreifen vollständig dem Jagdbogen<br />
„Ost“ <strong>Oberhausen</strong> zuzuschlagen.<br />
6 Ja-Stimmen, 13 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen<br />
Ablehnung<br />
Gemeinderat Brand (FÖDL) und die Fraktion der FÖDL beantragen weiterhin, den<br />
Pachtzins für den Jagdbogen <strong>Oberhausen</strong> „Ost“ um die Seenfläche des Erlichsees<br />
zu vermindern.<br />
Bürgermeister Büchner formuliert den Antrag und lässt über den Antrag der<br />
Fraktion der FÖDL abstimmen.<br />
Beschluss:<br />
Die Fraktion der FÖDL beantragt den Pachtzins für den Jagdbogen<br />
<strong>Oberhausen</strong> Ost um die Seenfläche des Erlichsees zu vermindern.<br />
6 Ja-Stimmen, 12 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen<br />
Ablehnung<br />
-14-
Nr. 02/2013<br />
<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />
Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>18.02.2013</strong><br />
TOP Nr.: 3 öffentlich DS-Nr. <strong>GR</strong>13/2013<br />
Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />
Resolution des Gemeinderates zur beabsichtigten Schließung des Ärztlichen<br />
Notdienstes Kirrlach<br />
Beratung:<br />
Bürgermeister Büchner geht auf den Sachverhalt ein. Wie der Tagespresse zu<br />
entnehmen ist, bestehen von Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-<br />
Württemberg (KVBW) Bestrebungen, den Ärztlichen Notdienst Kirrlach zu schließen.<br />
Seitens des Gemeinderates der Stadt Waghäusel wurde hierzu im Dezember eine<br />
Resolution verabschiedet, welche sich gegen die Pläne richtet. Auch der<br />
Gemeinderat der Gemeinde Hambrücken hat sich in seiner Januarsitzung mit der<br />
Angelegenheit befasst und der Resolution zugestimmt.<br />
Die Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> möchte sich dieser Resolution ebenfalls<br />
anschließen, da die Schließung des ärztlichen Notdienstes Kirrlach zu einer<br />
Verschlechterung der ärztlichen Versorgung im nördlichen Landkreis führen würde<br />
und auch die Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> beträfe.<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> beschließt daher den<br />
nachfolgenden Resolutionstext. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen an die<br />
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg zu übersenden.<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
mit völligem Unverständnis nimmt der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<br />
<strong>Rheinhausen</strong> die Überlegungen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-<br />
Württemberg zur Kenntnis, dass der Ärztliche Notdienst Kirrlach zur Schließung<br />
anstehen soll.<br />
Der Notdienst Kirrlach ist für knapp 74.000 Einwohner im Einsatz und betreut zudem<br />
12 Alten-und Pflegeheime. Seit Jahrzehnten wird dort hervorragende Arbeit für<br />
unsere Region geleistet.<br />
Erst Anfang 2009 wurden die neuen Räume in der ehemaligen Kegelbahn in der<br />
Rheintalhalle in Kirrlach bezogen.<br />
Das Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg,<br />
Gisela Dahl, war bei der Eröffnungsfeier anwesend und (wir zitieren aus den<br />
Badischen Neuesten Nachrichten vom 17.02.2009) „lobte den enormen Einsatz der<br />
Kirrlacher DRK Mitglieder und nannte solche Ambulanzen ein Zukunfstmodell“.<br />
Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb dieses „Zukunftsmodell“ nunmehr als<br />
„Auslaufmodell“ dienen soll.<br />
-15-
Nr. 02/2013<br />
Die Schließung des Notdienstes in Kirrlach würde aus Sicht der Gemeinde<br />
<strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> zu einer enormen Verschlechterung der medizinischen<br />
Versorgung führen. Dies gilt insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger aber<br />
auch für Kleinkinder und Säuglinge.<br />
Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> schließt sich daher der<br />
Resolution der Stadt Waghäusel sowie der Gemeinde Hambrücken an und fordert<br />
die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg auf, von den Plänen zur<br />
Schließung des Ärztlichen Notdienstes Kirrlach Abstand zu nehmen und im Sinne<br />
aller betroffenen Bürgerinnen und Bürger für eine gesicherte Zukunft zu sorgen.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um deren<br />
Stellungnahmen.<br />
Gemeinderat Koch (CDU) erteilt die Zustimmung der CDU-Fraktion zum<br />
vorliegenden Beschlussvorschlag.<br />
Gemeinderätin Korrmann (FÖDL) und ihre Fraktion können sich dem vorgelegten<br />
Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung ebenfalls anschließen.<br />
Gemeinderat Born (SPD) begrüßt die Resolution gegen die Schließung des<br />
Ärztlichen Notdienstes Kirrlach außerordentlich und beauftragt die<br />
Gemeindeverwaltung den Resolutionstext, wie oben aufgeführt, an die<br />
Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg zu übersenden.<br />
Gemeinderat Nagel (FW) stimmt abschließend ebenfalls zu.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Resolution gegen die Schließung des<br />
Ärztlichen Notdienstes Kirrlach zu und beauftragt die Gemeindeverwaltung<br />
den Resolutionstext, wie oben aufgeführt, an die Kassenärztliche Vereinigung<br />
Baden-Württemberg zu übersenden.<br />
-16-
Nr. 02/2013<br />
<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />
Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>18.02.2013</strong><br />
TOP Nr.: 4 öffentlich DS-Nr. <strong>GR</strong>14/2013<br />
Fachamt: Rechnungsamt<br />
zur Beschlussfassung<br />
Antrag der Seelsorgeeinheit <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> auf einen<br />
Investitionszuschuss zur Sanierung des Kirchendaches der Laurentiuskirche<br />
<strong>Rheinhausen</strong><br />
Beratung:<br />
Bürgermeister Büchner erläutert den Sachverhalt der Sitzungsvorlage. Er merkt an,<br />
dass mit Schreiben vom 24.01.2013, eingegangen am 29.01.2013 die<br />
Seelsorgeeinheit <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> einen kommunalen Zuschuss zur<br />
Dachsanierung der Laurentius-Kirche, <strong>Rheinhausen</strong> (Das Antragsschreiben liegt als<br />
Anlage bei) beantragte. Die Sanierungsausgaben werden mit einem Betrag von<br />
290.000,00 € angegeben. Beinhaltet hierbei sind die kompletten Dacharbeiten sowie<br />
Gerüstbau- und Natursteinarbeiten. Aufträge mit einem Gesamtbetrag von<br />
214.157,17 € wurden bereits durch den Stiftungsrat an die entsprechenden Firmen<br />
vergeben. Die Verwaltung ist der Auffassung für die genannten Sanierungsarbeiten<br />
einen Investitionszuschuss von 12,5 % und somit ein Höchstbetrag von 36.250,00 €<br />
zu gewähren. Die Auszahlung des Zuschusses soll nach Vorlage der Rechnungen<br />
erfolgen. Da im Haushaltsplan für das Jahr 2013 für diese Sanierungsmaßnahmen<br />
kein Ansatz eingestellt wurde, wäre dieser Betrag überplanmäßig unter der<br />
Haushaltsstelle 3700-987000.010 gemäß § 84 GemO zu genehmigen.<br />
Hinweis:<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.06.2001, TOP Nr. 6,<br />
DS-Nr. <strong>GR</strong>075/2001 zur Sanierung der Außenanlagen (hat teilweise auch die<br />
Außenanlagen des Kindergartens St. Franziskus betroffen) einem<br />
Investitionszuschuss von 40.903,00 € bei Gesamtkosten von 155.000,00 €<br />
zugestimmt.<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.01.2002, TOP Nr. 3, DS-<br />
Nr.<strong>GR</strong>003/2002 zur Restauration der Orgel in der St. Laurentius-Kirche <strong>Rheinhausen</strong><br />
einem Investitionszuschuss von 25.000,00 € bei Gesamtkosten von 148.000,00 €<br />
zugestimmt.<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.11.2007 (Vorberatung des<br />
Haushaltsplanes 2010) zur Restauration der Orgel in der Pfarrkirche <strong>Oberhausen</strong><br />
einem Investitionszuschuss von 10.000,00 € bei Gesamtkosten von 44.000,00 €<br />
zugestimmt.<br />
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.11.2009 (Vorberatung des<br />
Haushaltsplanes 2010) zur Renovierung der Fassade in der St. Laurentius-Kirche<br />
<strong>Rheinhausen</strong> einem Investitionszuschuss von 15.000,00 € bei Gesamtkosten von<br />
100.000,00 € im Haushaltsplan 2010 zugestimmt.<br />
-17-
Nr. 02/2013<br />
Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um deren<br />
Stellungnahmen.<br />
Gemeinderat Häfele (SPD) erklärt sich für befangen und begibt sich in den<br />
Zuhörerbereich.<br />
Gemeinderätin Hartkorn (CDU) kann dem Beschlussvorschlag die Zustimmung der<br />
CDU-Fraktion erteilen.<br />
Gemeinderätin Zieger (FÖDL) erteilt ebenfalls ihre Zustimmung.<br />
Gemeinderat Brand (SPD) kann zustimmen.<br />
Gemeinderat Strubel (FW) erteilt abschließend die Zustimmung der FW-Fraktion<br />
zum Beschlussvorschlag.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat gewährt einstimmig der Seelsorgeeinheit <strong>Oberhausen</strong>-<br />
<strong>Rheinhausen</strong> für die Sanierungsmaßnahmen am Dach der<br />
St. Laurentiuskirche, <strong>Rheinhausen</strong> einen Investitionszuschuss von 12,5 % bis<br />
zum Höchstbetrag von 36.250,00 €. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der<br />
entsprechenden Rechnungen.<br />
Der Gemeinderat stimmt einstimmig den dadurch entstehenden<br />
überplanmäßigen Ausgaben unter der Haushaltsstelle 3700-987000.010 gemäß<br />
§ 84 GemO zu.<br />
-18-
-19-<br />
Nr. 02/2013
Nr. 02/2013<br />
<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />
Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>18.02.2013</strong><br />
TOP Nr.: 5 öffentlich DS-Nr. <strong>GR</strong>15/2013<br />
Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />
Beschluss über die Durchführung der Erweiterungsmaßnahme am Kinderhaus<br />
St. Katharina in <strong>Rheinhausen</strong>, Erteilung des baurechtlichen Einvernehmens für<br />
den Bauantrag<br />
Beratung:<br />
Bürgermeister Büchner ruft die beiden Tagesordnungspunkte 5 und 6<br />
gemeinschaftlich auf.<br />
Bürgermeister Büchner informiert den Gemeinderat darüber, dass der Technische<br />
Ausschuss in seiner Sitzung am <strong>18.02.2013</strong> den Tagesordnungspunkt auf Grund<br />
seiner Bedeutung und Wichtigkeit an den Gemeinderat verwiesen hat. Weiterhin führt<br />
er aus, dass sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. September 2012 DS-Nr.<br />
<strong>GR</strong>72/2012 mit dem Ausbau der Kindergärten in der Gemeinde befasst und zunächst<br />
die Ausbaustandorte in <strong>Rheinhausen</strong> und <strong>Oberhausen</strong> beschlossen hat. In der<br />
Sitzung am 17. Dezember 2012 wurde die Gemeindeverwaltung ermächtigt, ein<br />
geeignetes Architekturbüro mit der Planung zu beauftragen. Am 04. Januar 2012<br />
fand eine erste Besprechung mit dem Ausschuss Schulentwicklung, Jugendzentrum,<br />
Schulsozialarbeit und Kindergärten, Vertretern der Kirchengemeinde, der<br />
Kindergartenleitungen sowie dem Architekten Gerhard Leicht aus dem Büro der PIA<br />
Architekten statt. In diesem Termin hatten alle Seiten noch einmal Gelegenheit Ihre<br />
Vorstellungen in das Verfahren mit einzubringen. In den folgenden Wochen wurden<br />
weitere Gespräche mit den Kindergartenleitungen geführt, um die Planungen zu<br />
optimieren und auf den konkreten Bedarf abzustimmen. Parallel dazu wurde der<br />
Gemeinderat, die Vertreter der Kirche, die Kindergartenbeauftragten, das<br />
erzbischöfliche Bauamt sowie der KVJS über den jeweiligen Planungsstand<br />
informiert und aufgefordert, Stellungnahme zu den übersandten Unterlagen zu<br />
nehmen. Dabei gingen folgende Anregungen bei der Gemeinde bzw. bei den<br />
Architekten ein:<br />
-20-
Nr. 02/2013<br />
Stellungnahme<br />
Erzbischöfliches Bauamt Heidelberg keine Stellungnahme, da das Erzbischöfliche Bauamt von der<br />
Planung nicht betroffen ist. Das Gebäude steht im Eigentum<br />
der Gemeinde<br />
KVJS E-Mail vom 28. Januar 2013<br />
Bitte um Mitteilung der Anzahl der Gruppen und<br />
Gruppenformen bzw. Angebotsstruktur<br />
Berücksichtigung / Lösung im Verfahren<br />
E-Mail vom 28. Januar 2013<br />
Im Kinderhaus St. Katharina entsteht<br />
ein zusätzlicher Gruppenraum für Ü3 -<br />
Kinder. Aus einem bisherigen<br />
Gruppenraum werden zwei<br />
Gruppenräume für U3 - Kinder.<br />
Zusätzlich wird ein Personalraum<br />
angebaut.<br />
Im Kinderhaus St. Katharina sind dann 8<br />
Gruppenräume vorhanden. Die<br />
Angebotsformen sowie die<br />
Altersstruktur ergeben sich aus der<br />
Struktur der Kinder und deren<br />
Bedürfnissen bzw. den Bedürfnissen der<br />
Eltern. Sie kann von Kindergartenjahr zu<br />
Kindergartenjahr unterschiedlich sein.<br />
E-Mail vom 30. Januar 2013<br />
• Die beiden Schlafräume der Krippengruppen liegen<br />
knapp unterhalb der Mindestfläche (1,5 qm pro Kind), die<br />
Gruppenräume der Krippengruppen sind jedoch<br />
ausreichend groß. Des Weiteren sind Schlafräume von<br />
Krippengruppen zweckgebundene Räume, in welchem<br />
für jedes Kind eine jederzeit zur Verfügung stehende<br />
Schlafmöglichkeit vorgehalten werden muss.<br />
E-Mail vom 30. Januar 2013<br />
• Wir gehen davon aus, dass die<br />
Schlafräume für die Krippengruppe eine<br />
ausreichende Größe haben, um die<br />
maximale Anzahl von 10 Kindern pro<br />
Gruppe aufnehmen zu können. Wie Sie aus<br />
den übersandten Plänen entnehmen<br />
konnten, wird ein vorhandener Raum<br />
geteilt. Eine Vergrößerung der Räume ist<br />
daher nicht möglich. Die in der KVJS<br />
Broschüre "Der Bau von<br />
Tageseinrichtung"<br />
geforderte<br />
Schlafmöglichkeit von mindestens 1,5 m²<br />
pro Kind wird durch die Verwendung von<br />
Doppelstockbett mehr als erreicht.<br />
-21-
Nr. 02/2013<br />
• Im Sanitärbereich sind pro Krippengruppe ein<br />
Krippen-WC in Höhe von 26cm, 1 Waschbecken sowie 1<br />
Wickelbereich vorzuhalten.<br />
• Wo befinden sich die Kinderwagen-<br />
Abstellmöglichkeiten?<br />
• die geforderten Sanitäreinrichtungen<br />
sind vorhanden bzw. werden bei der<br />
Umbaumaßnahme erstellt<br />
• die Kinderwagenabstellmöglichkeit<br />
befindet sich im Eingangsbereich der<br />
Einrichtung<br />
Mitarbeiter des Kinderhauses St.<br />
Katharina<br />
• Bitte teilen Sie uns noch die Größe des<br />
Außenspielgeländes mit.<br />
In der ursprünglichen Planung waren die beiden<br />
Gruppenräume mit etwas über 30 m² kleiner als in der nun<br />
vorliegenden Genehmigungsplanung. In der Mitte der beiden<br />
Räume war ein Schlafraum angeordnet.<br />
Der weitere Schlafraum war im derzeitigen Personalraum<br />
angesiedelt. Der nun geplante Flur im Bereich der U3-Kinder<br />
war um den zweiten Schlafraum (14,33 m² ) größer.<br />
Die Größe der Räume, die den Vorschriften des KVJS<br />
entsprachen, wurden als zu klein abgelehnt. Begründet wurde<br />
dies mit der dann fehlenden Möglichkeit, dass die Kinder ihr<br />
Essen in den Gruppenräumen einnehmen.<br />
• das Außenspielgelände hat eine Größe<br />
von ca. 2.750 m² bei ca. 140 betreuten<br />
Kindern.<br />
Zunächst war vonseiten der Architekten ein<br />
weiterer Anbau angedacht, der auch von den<br />
Mitarbeitern des Kinderhauses akzeptiert<br />
worden wäre.<br />
Im Hinblick auf die durch den Anbau<br />
entstehenden Mehrkosten von ca. 300.000,00 €<br />
wurde der Vorschlag jedoch vonseiten des<br />
SOSJSK und der Gemeindeverwaltung<br />
abgelehnt. Dabei war auch entscheidend, dass<br />
die vorgelegte Planung den Erfordernissen des<br />
KVJS entsprach.<br />
SOSJSK und Gemeindeverwaltung konnten<br />
jedoch dem Vorschlag der Mitarbeiter<br />
zustimmen, den bisherigen Personalraum<br />
insgesamt als Schlafraum zu nutzen und den<br />
Kinderwagenabstellbereich am Eingang des<br />
Kinderhauses anzuordnen.<br />
-22-
Nr. 02/2013<br />
Die nunmehr vorliegende Planung entspricht den Vorstellungen der Mitarbeiter des<br />
Kinderhauses, der Kindergartenbeauftragten sowie den Vertretern der Kirche. Auf die<br />
letzte Mitteilung an den KVJS hat die Gemeindeverwaltung bisher keine<br />
Rückmeldung erhalten, sodass davon ausgegangen wird, dass erhebliche<br />
Einwendungen nicht vorgebracht werden.<br />
Das Architekturbüro teilt uns am 04. Februar 2013 mit, dass das Landratsamt noch<br />
eine Brandverhütungsschau durchführen möchte, die sich auf die gesamte<br />
Einrichtung bezieht. Nach der bisherigen Kostenschätzung des Architekturbüros<br />
belaufen sich die Kosten für den Umbau und die Erweiterung im Kinderhaus St.<br />
Katharina auf ca. 869.000,00 €. Im Haushaltsplan für das Jahr 2013 sind für die<br />
Maßnahme lediglich 330.000,00 € vorgesehen. Die Gemeindeverwaltung bittet daher<br />
um Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben von 540.000,00 € auf der<br />
Haushaltsstelle 4640-942000.011. Inwieweit für diese Maßnahme Fördermittel des<br />
Landes bewilligt werden, kann derzeit noch nicht abschließend geklärt werden. Diese<br />
belaufen sich jedoch voraussichtlich nur auf 20.000,00 € (Schaffung von 10<br />
zusätzlichen Betreuungsplätzen durch Umwandlung, d.h. Räume die bisher zur<br />
Betreuung von Kindern genutzt werden, werden künftig für U3-Kinder genutzt).<br />
Die Kostensteigerung gegenüber dem Haushaltsansatz ist im Wesentlichen auf den<br />
erheblich größeren Anbau zurückzuführen. In der Sitzung vom Juli 2012 wurde noch<br />
von einer Erweiterung um einen zusätzlichen Gruppenraum in einer Größe von 85 m²<br />
ausgegangen. Erst zum Ende des Jahres 2012 haben die Mitarbeiterinnen des<br />
Kinderhauses St. Katharina vorgeschlagen, die Betreuung der U3-Kinder im hinteren<br />
Teil des „Altbaus“ zu konzentrieren. Im Gegenzug sollte im Eingangsbereich der<br />
geplante neue Gruppenraum entstehen. Durch die Verlegung der U3-Gruppen ist<br />
jedoch auch der Personalraum entfallen. Dieser wird nun ebenfalls im Bereich zur<br />
Rheinstraße errichtet. Die Erweiterung hat eine Größe von 175 m². Entfallen kann die<br />
angedachte Containerlösung. Dennoch ist diese Lösung um einiges teurer als die<br />
ursprüngliche Planung. Sie wird jedoch den Abläufen innerhalb der Einrichtung<br />
gerechter und sichert eine noch bessere Betreuung.<br />
Im nächsten Schritt geht Bürgermeister Büchner auf den Bauantrag ein, den der<br />
Technische Ausschuss mit Beschluss vom <strong>18.02.2013</strong> wegen seiner grundsätzlichen<br />
Bedeutung an den Gemeinderat verwiesen hat.<br />
Es ist beabsichtigt, im Bereich des Kinderhauses <strong>Rheinhausen</strong> zur Rheinstraße<br />
einen 23,17 m langen und 7,57 m breiten Anbau zu errichten. Die Erweiterung erfolgt<br />
in Holzbauweise mit einem Flachdach, das begrünt wird. Sie hat eine Höhe von<br />
3,53 m. Die Straßenseite besteht aus einer Fensterfront und einer kleinen Terrasse.<br />
Abgegrenzt wird das Gelände durch eine Hecke, die auch als Sichtschutz dient.<br />
Die zusätzlich entstehende Fläche wird als Personalraum, Gruppenraum mit<br />
Intensivraum, Lagerraum sowie Sanitärraum genutzt.<br />
-23-
Nr. 02/2013<br />
Darstellung der zusätzlichen Räume<br />
Darstellung der Ansicht zur Rheinstraße<br />
-24-
Nr. 02/2013<br />
Im hinteren Bereich des Altbaus wird der dort vorhandene Gruppenraum geteilt,<br />
sodass dort zwei Gruppenräume für die U3-Kindbetreuung entstehen. Der derzeitige<br />
Personalraum wird ebenfalls geteilt. Dort sind die Schlafräume untergebracht. Im<br />
angrenzenden Raum entstehen die erforderlichen Sanitäreinrichtungen sowie die<br />
Wickeltische. Die rechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 34<br />
BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, das sich nach Art und Maß der baulichen<br />
Nutzung, der Bauweise und der Fläche, die überbaut werden soll, in die nähere<br />
Umgebung einfügt. Die Umgebung des Kinderhauses St. Katharina ist geprägt durch<br />
die Ortsverwaltung, die Tullahalle und das Tullabad. Darüber hinaus prägt das<br />
Kinderhaus selbst die Umgebung. An die öffentliche Einrichtung grenzt die<br />
Wohnbebauung bzw. die Kirche an. Die Erweiterung des zulässigerweise errichteten<br />
Kinderhauses ist somit nach seiner Art zulässig. Auch die Größe des<br />
Gesamtgebäudes überschreitet die Größe der vorhandenen Bebauung nicht. Die<br />
Baumaßnahme erfolgt in offener Bauweise. Die erforderlichen Grenzabstände<br />
werden eingehalten.<br />
Auch die Fläche, die überbaut werden soll, entspricht dem der angrenzenden<br />
Wohnbebauung. Das Bauvorhaben ist somit nach § 34 BauGB zulässig.<br />
Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um deren<br />
Stellungnahmen.<br />
Gemeinderat Prestel (CDU) und die Fraktion der CDU stimmen den<br />
Beschlussvorschlägen der Tagesordnungspunkte 5 und 6 zu.<br />
Gemeinderätin Zieger (FÖDL) erteilt ebenfalls die Zustimmung zu allen<br />
Beschlussvorschlägen der Tagesordnungspunkte 5 und 6.<br />
Gemeinderat Brand (SPD) steht den Beschlussvorschlägen der<br />
Tagesordnungspunkte 5 und 6 ebenfalls durchweg positiv gegenüber und erteilt die<br />
Zustimmung der SPD-Fraktion.<br />
Gemeinderat Strubel (FW) stimmen den Beschlussvorschlägen der<br />
Tagesordnungspunkte 5 und 6 zu.<br />
Alle Fraktionen sprechen der Gemeindeverwaltung und dem Architekten ein großes<br />
Lob und herzlichen Dank für die schnelle Umsetzung aus.<br />
Beschluss:<br />
1.<br />
Der Gemeinderat fasst einstimmig den Baubeschluss zur Erweiterung des<br />
Kinderhauses St. Katharina nach den beigefügten Plänen.<br />
2.<br />
Der Gemeinderat nimmt einstimmig die erwarteten Baukosten von<br />
869.000,00 € zur Kenntnis.<br />
-25-
Nr. 02/2013<br />
3.<br />
Der Gemeinderat beschließt einstimmig überplanmäßige Ausgaben in Höhe<br />
von 540.000,00 € gemäß § 84 GemO auf der Haushaltsstelle 4640-942000.011<br />
4.<br />
Der Gemeinderat erteilt einstimmig nach den §§ 34, 36 BauGB sein<br />
Einvernehmen zur geplanten Erweiterung des bestehenden Kinderhauses St.<br />
Katharina.<br />
Zusatz:<br />
Es ist ein flachgeneigtes Pultdach erwünscht.<br />
-26-
Nr. 02/2013<br />
<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />
Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>18.02.2013</strong><br />
TOP Nr.: 6 öffentlich DS-Nr. <strong>GR</strong>16/2013<br />
Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />
Beschluss über die Durchführung der Erweiterungsmaßnahme am<br />
Kindergarten St. Franziskus in <strong>Oberhausen</strong>, Erteilung des baurechtlichen<br />
Einvernehmens für den Bauantrag<br />
Beratung:<br />
Bürgermeister Büchner informiert den Gemeinderat darüber, dass der Technische<br />
Ausschuss in seiner Sitzung am <strong>18.02.2013</strong> den Tagesordnungspunkt auf Grund<br />
seiner Bedeutung und Wichtigkeit an den Gemeinderat verwiesen hat. In Bezug auf<br />
die in den zurückliegenden Wochen vorgenommen Planungen sowie die Einbindung<br />
der Beteiligten wird auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt zum Ausbau<br />
des Kinderhauses <strong>Rheinhausen</strong> Bezug genommen. Neben dem Sonderausschuss<br />
des Gemeinderates, den Vertretern der Kirche, dem KVJS sowie der<br />
Kindergartenleitung, ist hier auch das erzbischöfliche Bauamt, Heidelberg, Herr Paul<br />
Künzig zu beteiligen. Der Kindergarten St. Franziskus steht im Eigentum der Kirche.<br />
Planung und Bau wird mit Zustimmung der kirchlichen Gremien von der Gemeinde<br />
durchgeführt. Zur Realisierung des Vorhabens bedarf es daher auch der Zustimmung<br />
des erzbischöflichen Bauamtes.<br />
-27-
Nr. 02/2013<br />
Stellungnahme<br />
Erzbischöfliches Bauamt Heidelberg E-Mail vom 17. Januar 2013<br />
Für die Beurteilung fehlen mir insbesondere die Angaben zur<br />
Dachform und die Abgrenzungen zum Garten<br />
Schwesternhaus / Pfarrhaus.<br />
Unklar ist auch die Frage der Belichtung und Belüftung der<br />
Nassbereiche. Die Raumbezeichnung „Lageplan“ ist wohl ein<br />
Versehen<br />
Berücksichtigung / Lösung im Verfahren<br />
E-Mail vom 17. Januar 2013<br />
Es ging bei der Übersendung der Pläne darum,<br />
dass zur Aufteilung und Größe der Räume<br />
Stellung genommen wird. Da Sie verschiedene<br />
Punkte ansprechen, wäre es nett, wenn Sie uns<br />
vorab mitteilen würden, was von Ihnen bei<br />
diesen Fragen nicht gewünscht wird. Inwiefern<br />
ist die Abgrenzung Garten Schwesternhaus für<br />
Ihre Beurteilung von Interesse. Lageplan<br />
bedeutet Lager.<br />
Es wäre schön, wenn Sie uns vorab Ihre<br />
Vorstellungen mitteilen würden, damit wir nicht<br />
umplanen müssen.<br />
E- Mail vom 17. Januar 2013<br />
Generell finde ich die Planung in Ordnung, zumal ich meine<br />
Anregungen wie Eingang als Bindeglied zum Anbau und die<br />
klare Eigenständigkeit des Baukörpers verwirklicht sehe.<br />
Weiter ist die Ausführung wohl auch in Holzständer-Bauweise<br />
vorgesehen.<br />
Vonseiten des Erzb. Bauamtes gibt es somit keine<br />
Einwendungen zu dem jetzigen Planungsstand.<br />
E-Mail vom 25. Januar 2013<br />
Unter energetischen Gesichtspunkten kann ich Ihre<br />
Begeisterung teilen.<br />
Probleme sehe ich bei den bis auf den Boden reichenden<br />
Fenstern; es müssten alle Elemente in VSG ausgeführt und<br />
zudem verhindert werden, dass die Kinder gegen die Scheibe<br />
laufen.<br />
Auch kann ich noch nicht erkennen, wie die Belichtung /<br />
Belüftung des Waschraumes erfolgt. (Schnitt b-b ohne<br />
Aussage)<br />
E-Mail vom 25. Januar 2013<br />
Die Scheiben werden entsprechend dem<br />
Standard ausgeführt. Der Kindergarten in<br />
Philippsburg wurde in ähnlicher Weise errichtet.<br />
Die Entlüftung der Sanitärräume muss über<br />
einen Abzug erfolgen. Weitere Auskünfte kann<br />
Ihnen der Architekt erteilen<br />
-28-
Nr. 02/2013<br />
Die Fassaden der Schmalseiten Nord / Süd sind ohne<br />
Überstand geplant. Hier würden mich die Oberflächen<br />
interessieren; vielleicht ist hierüber in den weiteren Plänen<br />
mehr zu erfahren.<br />
KVJS E-Mail vom 28. Januar 2013<br />
Bitte um Mitteilung der Anzahl der Gruppen und<br />
Gruppenformen bzw. Angebotsstruktur.<br />
Die Ausführung erfolgt in Holzbauweise.<br />
E-Mail vom 28. Januar 2013<br />
Im Kinderhaus St. Franziskus entstehen zwei<br />
zusätzliche Gruppenräume für U3 - Kinder. Aus<br />
einem bisherigen Gruppenraum wird ein<br />
Gruppenraum, der sowohl für U3 - Kinder als<br />
auch Ü3 - Kinder genutzt werden kann.<br />
Zusätzlich werden ein kleiner Personalraum<br />
sowie zusätzliche Sanitärräume angebaut.<br />
Im Kindergarten St. Franziskus sind dann 8<br />
Gruppenräume vorhanden. Die Angebotsformen<br />
sowie die Altersstruktur ergeben sich aus der<br />
Struktur der Kinder und deren Bedürfnissen<br />
bzw. den Bedürfnissen der Eltern. Sie kann von<br />
Kindergartenjahr zu Kindergartenjahr<br />
unterschiedlich sein.<br />
Mitarbeiter des Kindergartens St.<br />
Franzikus<br />
Die Gruppenräume der U3 - Kinder könnten im Hinblick auf<br />
die Einnahme des Mittagessens etwas größer sein.<br />
Die Größe der Gruppenräume entspricht den<br />
Vorgaben des KVJS. Sie sind mit mehr als 30 m²<br />
ausreichend groß.<br />
-29-
Nr. 02/2013<br />
Die nunmehr vorliegende Planung entspricht den Vorstellungen der Mitarbeiter des<br />
Kindergartens, des Kindergartenbeauftragten sowie den Vertretern der Kirche. Von<br />
Seiten des KVJS liegt noch keine abschließende Beurteilung vor. Es ist jedoch beim<br />
derzeitigen Planungsstand nicht davon auszugehen, dass erhebliche Einwendungen<br />
vorgebracht werden. Das Architekturbüro teilt uns am 04. Februar 2013 mit, dass das<br />
Landratsamt noch eine Brandverhütungsschau durchführen möchte, die sich auf die<br />
gesamte Einrichtung bezieht. Nach der bisherigen Kostenschätzung des<br />
Architekturbüros belaufen sich die Kosten für den Umbau und die Erweiterung im<br />
Kindergartens St. Franzikus auf ca. 849.000,00 €. Im Haushaltsplan für das Jahr<br />
2013 sind für Maßnahmen (St. Franziskus und St. Marien) 330.000,00 € vorgesehen.<br />
Die Gemeindeverwaltung bittet daher um Bewilligung von überplanmäßigen<br />
Ausgaben von 520.000,00 € auf der Haushaltsstelle 3700-987000.010. Inwieweit für<br />
diese Maßnahme Fördermittel des Landes bewilligt werden, kann derzeit noch nicht<br />
abschließend geklärt werden. Diese belaufen sich voraussichtlich auf ca.<br />
240.000,00 € (Schaffung von 20 zusätzlichen Betreuungsplätzen durch Neubau). Die<br />
Kostensteigerung gegenüber dem Haushaltsansatz ist im Wesentlichen auf den<br />
erheblich größeren Anbau zurückzuführen. In der Sitzung vom Juli 2012 wurde noch<br />
von einer Erweiterung um zwei zusätzlichen Gruppenräumen in einer Größe von<br />
145 m² ausgegangen. Die nun vorliegende Planung ist wesentlich großzügiger. Sie<br />
wird jedoch den Abläufen innerhalb der Einrichtung gerechter und sichert eine noch<br />
bessere Betreuung.<br />
Im nächsten Schritt geht Bürgermeister Büchner auf den Bauantrag ein, den der<br />
Technische Ausschuss mit Beschluss vom <strong>18.02.2013</strong> wegen seiner grundsätzlichen<br />
Bedeutung an den Gemeinderat verwiesen hat.<br />
Es ist beabsichtigt, im Bereich des Kindergartens in <strong>Oberhausen</strong> zum Pfarrhaus<br />
einen 25,68 m langen und 7,57 m breiten Anbau zu errichten. Die Erweiterung erfolgt<br />
in Holzbauweise mit einem Flachdach, das begrünt wird. Sie hat eine Höhe von<br />
3,50 m. Die Ostseite besteht aus einer Fensterfront und einer kleinen Terrasse.<br />
Die zusätzlich entstehende Fläche wird als Personalraum, zwei Gruppenräume mit<br />
Schlafräumen, Lagerraum, Sanitärbereich sowie Kinderwagenabstellplatz genutzt.<br />
-30-
Nr. 02/2013<br />
Darstellung der zusätzlichen Räume<br />
Darstellung der Südansicht<br />
-31-
Nr. 02/2013<br />
Darstellung der Ostansicht<br />
Der an den Neubau angrenzende Gruppenraum wird mit einer Trennwand versehen,<br />
sodass er bei Bedarf sowohl für die Betreuung von U3-Kindern als auch von Ü3-<br />
Kindern verwendet werden kann.<br />
Die rechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB.<br />
Danach ist ein Vorhaben zulässig, das sich nach Art und Maß der baulichen<br />
Nutzung, der Bauweise und der Fläche, die überbaut werden soll, in die nähere<br />
Umgebung einfügt. Die Umgebung des Kindergartens St. Franziskus ist geprägt<br />
durch das Martinshaus, das Pfarrhaus, die Kirche sowie die Parkplatzflächen der<br />
Kirche und der Volksbank. Darüber hinaus prägt der Kindergarten selbst die<br />
Umgebung. An die öffentlichen Einrichtungen grenzt die Wohnbebauung an.<br />
Die Erweiterung des zulässigerweise errichteten Kindergartens ist somit nach seiner<br />
Art zulässig. Auch die Größe des Gesamtgebäudes überschreitet die Größe der<br />
vorhandenen Bebauung nicht. Die Baumaßnahme erfolgt in offener Bauweise. Die<br />
erforderlichen Grenzabstände werden eingehalten. Auch die Fläche, die überbaut<br />
werden soll, entspricht der angrenzenden Bebauung. Das Bauvorhaben ist somit<br />
nach § 34 BauGB zulässig.<br />
Die Stellungnahmen der Fraktionen sind dem vorangegangenen<br />
Tagesordnungspunkt zu entnehmen, da die Tagesordnungspunkte 5 und 6<br />
gemeinsam aufgerufen wurden.<br />
-32-
Nr. 02/2013<br />
Beschluss:<br />
1.<br />
Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss zur Erweiterung des Kindergartens<br />
St. Franziskus nach den beigefügten Plänen.<br />
2.<br />
Der Gemeinderat nimmt die erwarteten Baukosten von 849.000,00 € zur<br />
Kenntnis.<br />
3.<br />
Der Gemeinderat beschließt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von<br />
520.000,00 € gemäß § 84 GemO auf der Haushaltsstelle 3700-987000.010.<br />
4.<br />
Der Gemeinderat erteilt nach den §§ 34, 36 BauGB sein Einvernehmen zur<br />
geplanten Erweiterung des bestehenden Kindergartens St. Franziskus.<br />
Zusatz:<br />
Es ist ein flachgeneigtes Pultdach erwünscht.<br />
-33-
Nr. 02/2013<br />
<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />
Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>18.02.2013</strong><br />
TOP Nr.: 7 öffentlich DS-Nr. <strong>GR</strong>17/2013<br />
Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />
Abschluss einer Vereinbarung mit der STEG über die Erstellung eines<br />
integrierten Entwicklungskonzeptes, einer Grobanalyse sowie der Erstellung<br />
eines Förderantrags für das Programm der städtebaulichen Erneuerung<br />
Beratung:<br />
Bürgermeister Büchner geht auf den Sachverhalt ein. Er merkt an, dass im<br />
Rahmen der diesjährigen Haushaltsplanberatungen der Gemeinderat darüber<br />
informiert wurde, dass die Gemeindeverwaltung Gespräche mit verschiedenen Büros<br />
in Bezug auf einen Förderantrag für das Landesprogramm der städtebaulichen<br />
Erneuerung geführt hat. Ziel der Überlegungen ist der Erhalt von Fördermittel für<br />
Sanierungsmaßnahmen von Bürgerinnen und Bürgern bzw. der Gemeinde. Die<br />
STEG Stadtentwicklung GmbH hat angeboten, die Gemeinde bei einer solchen<br />
Maßnahme zu unterstützen und den Förderantrag auszuarbeiten. Hierzu ist zunächst<br />
eine Grobanalyse der Situation des für die Entwicklung vorgesehenen Gebietes<br />
erforderlich, das noch gemeinsam festgelegt werden soll. Erste Überlegungen<br />
beinhalten den Bereich vom Rathaus in <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> bis zur<br />
Kantstraße mit Teilen der Schützenstraße und Sofienstraße. Eine genaue Festlegung<br />
erfolgt nach Beauftragung des Büros. Die Kosten für die Antragstellung belaufen sich<br />
auf ca. 6.500,00 €. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Das Angebot der STEG<br />
Stadtentwicklung GmbH ist in der Anlage beigefügt.<br />
Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um deren<br />
Stellungnahmen.<br />
Gemeinderat Most (CDU) kann die Zustimmung der CDU-Fraktion zum<br />
Beschlussvorschlag erteilen.<br />
Gemeinderat Börzel (FÖDL) stimmt ebenfalls zu und erhofft sich davon einige<br />
Impulse.<br />
Gemeinderat Häfele (SPD) erteilt ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion zum<br />
Beschlussvorschlag.<br />
Gemeinderat Nagel (FW) stimmt abschließend ebenfalls zu.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Abschluss der in der Anlage<br />
beigefügten Vereinbarung mit der STEG Stadtentwicklung GmbH zum Preis<br />
von ca. 6.500,00 € zu.<br />
-34-
-35-<br />
Nr. 02/2013
-36-<br />
Nr. 02/2013
-37-<br />
Nr. 02/2013
Nr. 02/2013<br />
<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />
Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>18.02.2013</strong><br />
TOP Nr.: 8 öffentlich DS-Nr. <strong>GR</strong>18/2013<br />
Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />
Baugebiet Erlengewann; Beschluss über die Vergabe der Leistungen<br />
Bebauungsplan mit Fachgutachten, Objektplanung Wasserversorgung und<br />
Abwasserentsorgung, Objektplanung Erschießungsflächen sowie von<br />
vermessungstechnischen Arbeiten; Übernahme von Grundstücken durch die<br />
Gemeinde<br />
Beratung:<br />
Bürgermeister Büchner erläutert sehr ausführlich den Sachverhalt der<br />
Sitzungsvorlage. Er merkt an, dass sich der Gemeinderat letztmalig in seiner Sitzung<br />
am 26. März 2012 mit der Erschließungsmaßnahme für das geplante Neubaugebiet<br />
„Erlengewann“ befasst. Auf die Sitzungsvorlage DS-Nr. <strong>GR</strong>25/2012 wird verwiesen.<br />
In Bezug auf die Bedeutung und die Wichtigkeit der Planungsmaßnahme, die<br />
demografische Entwicklung in der Gemeinde sowie die Möglichkeiten zur<br />
Innenentwicklung und zur Festlegung von Baugeboten wurde der Gemeinderat<br />
bereits mehrfach informiert. Im Gegensatz zu den umliegenden Gemeinden<br />
Waghäusel, Philippsburg, Altlußheim und Neulußheim entwickeln sich die<br />
Einwohnerzahlen der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> rückläufig. Auch über die<br />
damit verbundenen geringeren Landeszuweisungen wurde der Gemeinderat bereits<br />
mehrfach informiert.<br />
Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />
Jahr<br />
Anzahl der Einwohner<br />
2010 9.507<br />
2011 9.458<br />
2012 9.438<br />
Diese Entwicklung konnte auch nicht durch das von der Gemeindeverwaltung seit<br />
Jahren eingeführte Flächenmanagement gestoppt werden. So werden regelmäßig<br />
die Gebäudeleerstände in der Gemeinde geprüft, mögliche Flächen der<br />
Innenentwicklung begutachtet (z.B. Sofienstraße / Schützenstraße, Goethestraße,<br />
Herderstraße, Weiherweg, Adlerstraße, Kolpingstraße, Amselweg, Raimundstraße,<br />
Pomázer Platz, Lindenweg, regelmäßige Gesamtbetrachtung der bebauten Flächen<br />
auf Freiflächen etc.) und wo möglich einer Bebauung zugeführt sowie zahlreiche<br />
Kaufwillige über Grundstücke und Immobilien informiert und mögliche Verkäufer<br />
ermittelt. Dennoch ist es in der Vergangenheit nur im unzureichenden Maße<br />
gelungen Interessenten eine entsprechende Immobilie oder ein Baugrundstück zu<br />
vermitteln. Zahlreiche Familien haben zwischenzeitlich außerhalb der Gemeinde ein<br />
passendes Baugrundstück oder ein passendes Haus gefunden. Gerade jüngere<br />
Familien wünschen sich häufiger ein Baugrundstück zur Errichtung eines<br />
Eigenheims. Aber es ist auch verstärkt festzustellen, dass immer mehr Menschen im<br />
Alter feststellen, dass ihre in der Vergangenheit geschaffene Immobilie zu groß<br />
geworden ist und gerne nach der Veräußerung der alten etwas neues kleineres<br />
-38-
Nr. 02/2013<br />
bauen würden. Da gerade diese Menschen eine sehr starke Bindung an die<br />
Gemeinde haben, kommt für sie ein Umzug in die Nachbarkommunen nur selten in<br />
Frage. Sie belegen daher dauerhaft für Familien besonders geeignete Wohnflächen,<br />
da Angebote für Bauflächen auf dem Markt nur in sehr geringen Umfang angeboten<br />
werden.<br />
Stand des Verfahrens<br />
Nachdem der Gemeinderat in der Sitzung im März 2012 die Verkleinerung des<br />
Gebietes beschlossen hatte, wurden vonseiten eines weiteren Eigentümers<br />
Bedenken geäußert. Diese gehen zwar nicht dahin, dass man sich gegen die<br />
Ausweisung von Neubauflächen ausspricht, man lehne jedoch eine Einbeziehung<br />
der eigenen Flächen ab. Zur Sicherstellung der Erschließung sei man jedoch bereit,<br />
den für den Straßenbau benötigten Anteil im Bereich der Waghäusler Straße zur<br />
Verfügung zu stellen. Die Grundstückssituation stellt sich somit derzeit wie<br />
nachstehend dargestellt dar. Für die grün gekennzeichnete Fläche liegt eine<br />
Zustimmung der Grundstückseigentümer vor. Die gelben Flächen werden bei der<br />
zukünftigen Planung voraussichtlich als private Grünflächen ausgewiesen.<br />
In der oben genannten Sitzung wurde dem Gemeinderat auch mitgeteilt, dass das<br />
bisher beauftragte Büro seine Geschäftstätigkeit zum Ende des Jahres 2011<br />
eingestellt hat. Die Gemeindeverwaltung hat sich im zurückliegenden Jahr darum<br />
bemüht, ein neues Büro für die Durchführung der Maßnahme zu finden. Im Hinblick<br />
auf die negative Erfahrung der Vergangenheit war man dabei bestrebt ein<br />
Ingenieurbüro zu finden, das in diesem Bereich Erfahrung hat und für die Gemeinde<br />
bereits tätig war. Letztendlich ist man nach Gesprächen mit möglichen Anbietern zu<br />
-39-
Nr. 02/2013<br />
dem Ergebnis gekommen, dem Gemeinderat das Büro Modus Consult für die<br />
Arbeiten vorzuschlagen. Das Büro war bereits im Rahmen von Bauleitplanverfahren<br />
für die Gemeinde und Nachbargemeinden tätig. In Zusammenarbeit mit anderen<br />
Büros, wie GeoTeam Ingenieure, Scheckeler Umweltuntersuchungen bietet Modus<br />
Consult die nachstehenden Leistungen an. Der Vertragsabschluss würde mit<br />
Ausnahme der Vermessungsarbeiten mit dem Büro Modus Consult erfolgen. Für die<br />
erforderlichen Vermessungen sowie die Umlegung stünde das GeoTeam Ingenieure<br />
zur Verfügung, die bereits mehrfach mit Modus Consult bei Planungen<br />
zusammengearbeitet haben.<br />
Vergabe der Leistungen Bebauungsplan mit Fachgutachten, Objektplanung<br />
Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Objektplanung<br />
Erschließungsflächen sowie von Vermessungstechnischen Arbeiten<br />
Nr. Leistung Betrag<br />
1. Bauleitplanung mit Umweltbericht, FFH Vorprüfung und 21.236,91 €<br />
artenschutzrechtlicher Übersichtsbegehung<br />
2. Objektplanung Wasserversorgung 14.167,96 €<br />
3. Objektplanung Abwasserentsorgung 14.826,93 €<br />
4. Objektplanung Erschließungsflächen 43.206,46 €<br />
5. Vermessung 82.210,00 €<br />
Gesamtsumme 175.648,26 €<br />
Bei ca. 30.470 m² Ackerflächen, die in das Verfahren eingebracht werden, entspricht<br />
dies einem Preis für die Planungsleistungen von 5,76 €/m². Diese Kosten werden von<br />
den zukünftigen Grundstückseigentümern zu übernehmen sein. Sie entsprechen im<br />
Bereich der Bauleitplanung den bisher für die Leistung veranschlagten Kosten<br />
(21.969,25 €; Angebot ursprüngliches Büro). Vermessungskosten werden nach<br />
Gebührenordnung abgerechnet. Die weiteren Kosten wurden bisher noch nicht<br />
abgefragt. Die genauen Aufschlüsselungen der einzelnen Beträge sind den<br />
beigefügten Angeboten zu entnehmen, von denen wir jeweils ein Exemplar den<br />
Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt haben. Die angebotenen Leistungen<br />
entsprechen sämtlichen während des Verfahrens erforderlichen Ingenieurleistungen.<br />
Sie können sich durch zusätzliche Leistungen, Preissteigerungen bei den Baukosten<br />
oder weiterer derzeit nicht ersichtlicher Gutachten, wie z.B. einer FFH - Prüfung<br />
erhöhen aber auch vermindern. Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, das Büro<br />
Modus Consult mit den Leistungen Nr. 1 bis 4 und das Büro GeoTeam Ingenieure mit<br />
der Leistung Nr. 5 zu beauftragen.<br />
Hinweis: Das Büro Modus Consult ist kein Erschließungsträger. Es plant und<br />
begleitet lediglich die Arbeiten bis zur Fertigstellung der Maßnahme. Grundsätzlich<br />
werden die Bauunternehmen durch einen zwischengeschalteten Erschließungsträger<br />
beauftragt, der die Haftung für die Zahlung übernimmt. Dieser schließt mit den<br />
Grundstückseigentümern Verträge, wonach diese die Kosten letztendlich zu<br />
übernehmen haben.<br />
Die Gemeindeverwaltung lässt derzeit durch das Kommunal- und Prüfungsamt des<br />
Landkreises Karlsruhe überprüfen, ob die Gemeinde die Stellung des<br />
„Erschließungsträgers“ übernehmen kann oder ob die Durchführung der<br />
Baumaßnahmen auch durch die Grundstückseigentümer selbst möglich ist. Die<br />
-40-
Nr. 02/2013<br />
Gemeindeverwaltung würde in diesem Fall die erforderlichen Ausschreibungen im<br />
Auftrag und auf Rechnung der Grundstückseigentümer vornehmen. Bei beiden<br />
Varianten könnten Probleme im Bereich Umsatzsteuer, Schenkungssteuer und<br />
Erschließungsbeiträge auftreten. Um rechtlich richtige Entscheidungen treffen zu<br />
können und um keine unnötigen Kosten in Form von Steuern zu produzieren, soll<br />
hier die Entscheidung des Landratsamtes abgewartet werden.<br />
Weiterer Ablauf des Verfahrens<br />
Der weitere Ablauf des Verfahrens ist nach der Beauftragung der Ingenieurbüros so<br />
vorgesehen, dass zunächst der Aufstellungsbeschluss für die geänderte Fläche<br />
gefasst wird. Darüber hinaus wird aus den Reihen des Gemeinderates ein<br />
beschließender Umlegungsausschuss gebildet, der die Zuteilung der Grundstücke<br />
und die Regularien für die Zuteilung mit begleitet. Weiterhin ist nach Anhörung der<br />
Eigentümer der Umlegungsbeschluss zu fassen. In diesem Rahmen werden die<br />
Beteiligten auch über die rechtlichen Wirkungen des Umlegungsbeschlusses<br />
informiert. Mit der Veröffentlichung des Umlegungsbeschlusses treten für die<br />
Eigentümer Verfügungsbeschränkungen in Bezug auf den Verkauf und die<br />
Veränderung der Grundstücke ein (§ 51 BauGB). In Einzelgesprächen mit den<br />
Eigentümern soll dann noch einmal deren Wunsch nach Größe, Lage und<br />
Bebauungsmöglichkeit abgefragt werden, um den Ansprüchen der zukünftigen<br />
Bewohner gerecht zu werden. Erst wenn dies abgeklärt ist, kann im Rahmen der<br />
Bauleitplanung die Offenlage erfolgen und die voraussichtlichen Kosten der<br />
Erschließung ermittelt werden. Die nächsten Schritte wären somit, der<br />
Aufstellungsbeschluss, die Einrichtung eines Umlegungsausschusses, die frühzeitige<br />
Behörden- und Bürgerbeteiligung, die Information der Eigentümer und das Führen<br />
von Einzelgesprächen mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern.<br />
Im Haushaltsjahr 2013 voraussichtlich für die Gemeinde anfallende Kosten<br />
Für die Durchführung der Bauleitplanung hat der Gemeinderat im Haushalt der<br />
Gemeinde 30.000,00 € zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2013 wäre bei einem<br />
positiven Fortgang des Verfahrens mit den nachstehenden Kosten zu rechnen.<br />
Nr. Leistung Betrag<br />
1. Bauleitplanung mit Umweltbericht, FFH Vorprüfung und 21.236,91 €<br />
artenschutzrechtlicher Übersichtsbegehung<br />
2. Objektplanung Wasserversorgung 1.936,45 €<br />
3. Objektplanung Abwasserentsorgung 2.022,55 €<br />
4. Objektplanung Erschließungsflächen 7.412,83 €<br />
5. Vermessung 20.000,00 €<br />
Gesamtbetrag 52.608,74 €<br />
Der Betrag liegt um ca. 23.000,00 € über dem Haushaltsansatz der Gemeinde. Er<br />
fällt jedoch nur an, wenn bis zum Ende des Jahres von allen Eigentümerinnen und<br />
Eigentümern die schriftliche Zusage zur Umlegung sowie die<br />
Kostenübernahmeerklärung vorliegt. Nur in diesem Fall kann das<br />
Bauleitplanverfahren abgeschlossen und abgerechnet werden. Es ist zu diesem<br />
Zeitpunkt noch schwer abzuschätzen, ob dies tatsächlich gelingen wird. Gegenüber<br />
dem Vorgehen in der Vergangenheit durch das ursprüngliche Büro, wird nun das<br />
-41-
Nr. 02/2013<br />
Bebauungsplanverfahren und die Umlegung gleichzeitig betrieben. Darüber hinaus<br />
sollen die entstehenden Kosten so weit als möglich ermittelt werden, um den<br />
Eigentümern auch entsprechende Angaben machen zu können, mit welchen Kosten<br />
und Flächenabzug zu rechnen sein wird. Sollten die Ausgaben tatsächlich in dieser<br />
Höhe entstehen, so könnte die Erschließungsmaßnahme im kommenden Jahr<br />
vollständig abgeschlossen werden. Es entstünden dadurch im Gemeindehaushalt<br />
zunächst überplanmäßige Ausgaben jedoch keine Mehrausgaben, da die Arbeiten so<br />
oder so durchgeführt werden müssen. Da der Sachverhalt derzeit noch nicht<br />
abschließend beurteilt werden kann, soll auch kein Beschluss über überplanmäßige<br />
Kosten gefasst werden.<br />
Übernahme von Grundstücken durch die Gemeinde<br />
Eigentümer von Grundstücken haben bereits erklärt, dass sie eventuell kein eigenes<br />
Baugrundstück erhalten möchten, aber dem Verfahren nicht ablehnend<br />
gegenüberstehen. In solchen Fällen wäre es möglich, dass die Gemeinde diese<br />
Grundstücke erwirbt, sofern sich kurzfristig kein anderer Käufer findet.<br />
Die Gemeindeverwaltung ging im bisherigen Verfahren davon aus, dass ein solcher<br />
Erwerb seitens des Gemeinderates sicherlich als unproblematisch erachtet wird. Um<br />
dies jedoch auch rechtssicher bestätigen zu können, wäre eine entsprechende<br />
Absichtserklärung des Gemeinderates erforderlich. Selbstverständlich wird der<br />
Gemeinderat vor jedem Erwerb informiert und um Zustimmung gebeten.<br />
Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um deren<br />
Stellungnahmen.<br />
Gemeinderätin Lindemann (CDU) kann dem vorgelegten Beschlussvorschlag der<br />
Gemeindeverwaltung in allen Punkten folgen und erteilt die Zustimmung ihrer<br />
Fraktion.<br />
Gemeinderat Zieger (FÖDL) spricht sich nach wie vor gegen die Ausweisung neuer<br />
Baugebiete aus. Vielmehr sollte man die Innenentwicklung in <strong>Oberhausen</strong>-<br />
<strong>Rheinhausen</strong> beispielsweise mit Dorfentwicklungsplänen unter Schonung der<br />
Ressourcen vorantreiben. Die Fraktion der FÖDL wird daher die<br />
Beschlussvorschläge 2 und 3 ablehnen.<br />
Gemeinderat Horn (SPD) kann dem Beschlussvorschlag in allen Punkten<br />
zustimmen.<br />
Gemeinderat Strubel (FW) erteilt abschließend die Zustimmung der FW-Fraktion<br />
zum vorgelegten Beschlussvorschlag.<br />
-42-
Nr. 02/2013<br />
Beschluss:<br />
1.<br />
Der Gemeinderat nimmt einstimmig den Sachstandsbericht zur Kenntnis.<br />
2.<br />
Der Gemeinderat beauftragt das Büro ModusConsult bzw. das Büro GeoTeam<br />
Ingenieure mit der Durchführung der nachstehenden Aufgaben zu derzeit<br />
ermittelten Gesamtkosten von 175.648,26 €.<br />
Nr. Leistung Betrag<br />
1. Bauleitplanung mit Umweltbericht, FFH Vorprüfung und 21.236,91 €<br />
artenschutzrechtlicher Übersichtsbegehung<br />
2. Objektplanung Wasserversorgung 14.167,96 €<br />
3. Objektplanung Abwasserentsorgung 14.826,93 €<br />
4. Objektplanung Erschließungsflächen 43.206,46 €<br />
5. Vermessung GeoTeam Ingenieure 82.210,00 €<br />
Gesamtsumme 175.648,26 €<br />
16 Ja-Stimmen und 6 Gegenstimmen<br />
Zustimmung<br />
3.<br />
Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich dem Erwerb von Grundstücksflächen<br />
durch die Gemeinde während des Verfahrens zu. Über den Ankauf entscheidet<br />
der Gemeinderat im Einzelfall.<br />
16 Ja-Stimmen und 6 Gegenstimmen<br />
Zustimmung<br />
-43-
Nr. 02/2013<br />
<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />
Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>18.02.2013</strong><br />
TOP Nr.: 9 öffentlich DS-Nr. <strong>GR</strong>19/2013<br />
Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />
Zustimmung zu außerplanmäßigen Ausgaben im Bereich des Freizeitzentrums<br />
Erlichsee<br />
Beratung:<br />
Bürgermeister Büchner geht auf die Sitzungsvorlage ein. Er stellt fest, dass der<br />
Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Mai 2012, DS-Nr. <strong>GR</strong>45/2012 der Gewährung<br />
eines Zuschusses für die Errichtung des Kioskgebäudes beim Freizeitzentrum<br />
Erlichsee in Höhe von 125.500,00 € zugestimmt hat. Im Jahr 2012 wurden<br />
113.688,11 € abgerechnet. Die Gemeindeverwaltung ging bei den<br />
Haushaltsplanungen für das Jahr 2013 davon aus, dass damit die Baumaßnahme<br />
abgeschlossen ist, da bei einer Begehung Ende Oktober 2012 anlässlich der<br />
Überprüfung der eingereichten Rechnungen keine Restarbeiten mehr erkennbar<br />
waren. Mit Schreiben vom 28. Dezember 2012, bei der Gemeinde am 07. Januar<br />
2013 eingegangen, legt die Betreiberin des Freizeitzentrums nunmehr zwei weitere<br />
Rechnungen der Firmen Wacker Kälte- und Maschinen- Gastroservice und Werner<br />
GdbR über zusammen ca. 31.000,00 € vor.<br />
Firma<br />
Betrag netto<br />
Werner GdbR 19.754,16 €<br />
Wacker 11.046,55 €<br />
Gesamt 30.800,71 €<br />
Die Baumaßnahme verursachte somit Kosten von insgesamt 144.488,82 €. Seitens<br />
der Gebäude- und Inhaltsversicherung wurde bisher ein Teilbetrag von 75.539,50 €<br />
zur Auszahlung gebracht. Davon entfielen 50.000,00 € auf den entstandenen<br />
Gebäudeschaden und 25.539,50 € auf den Schaden an der Einrichtung. Es ist davon<br />
auszugehen, dass weitere Zahlungen in Höhe von mindestens 30.000,00 € erfolgen<br />
werden. Haushaltsmittel auf der Ausgabenseite stehen keine zur Verfügung. Die<br />
Gemeindeverwaltung bittet daher um Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben in<br />
Höhe von 31.000,00 € auf der Haushaltsstelle 5710-987000.010. Zur Finanzierung<br />
dieser Ausgaben stehen nicht vorgesehene Einnahmen im Verwaltungshaushalt<br />
durch Versicherungsleistungen zur Verfügung.<br />
Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um deren<br />
Stellungnahmen.<br />
Gemeinderat Most (CDU) erteilt die Zustimmung der CDU-Fraktion.<br />
Gemeinderätin Korrmann (FÖDL) stimmt zu.<br />
Gemeinderat Horn (SPD) kann die Zustimmung seiner Fraktion zum<br />
Beschlussvorschlag erteilen.<br />
Gemeinderat Rausch (FW) stimmt abschließend ebenfalls zu.<br />
-44-
Nr. 02/2013<br />
Beschluss:<br />
1.<br />
Der Gemeinderat nimmt mit 18 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen die<br />
entstandenen Mehrkosten in Höhe von ca. 18.988,82 € zur Kenntnis.<br />
2.<br />
Der Gemeinderat beschließt mit 18 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen, Mittel in<br />
Höhe von 31.000,00 € auf der Haushaltsstelle 5710-987000.010 für<br />
außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 84 GemO bereitzustellen.<br />
-45-
Nr. 02/2013<br />
Bekanntgaben<br />
Bürgermeister Büchner gibt das nachstehende Schreiben bekannt, welches dem<br />
Gemeinderat in der Sitzung ebenfalls ausgeteilt wurde.<br />
-46-
Nr. 02/2013<br />
Des weiteren gibt Bürgermeister Büchner bekannt, dass das vorläufige<br />
Rechnungsergebnis für 2012 eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den<br />
Vermögenshaushalt von 1.932.352,17 € ergibt. Die Zuführung zu den Rücklagen<br />
beträgt 1.052.808,98 €. Beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung erwirtschaftete die<br />
Gemeinde einen voraussichtlichen Verlust von 34.738,85 €. Somit eine<br />
Verbesserung was bedeutet, dass man weiterhin Gebührenausgleichsrückstellungen<br />
zur Verfügung hat. Änderungen können sich noch bei der Erstellung der Bilanz<br />
ergeben. Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung erwirtschaftete die Gemeinde einen<br />
voraussichtlichen Gewinn von 43.206,65 €. Der Erfolgsplan sah weder einen Gewinn<br />
noch einen Verlust vor. Änderungen können sich noch bei der Erstellung der Bilanz<br />
ergeben (Abgrenzung von Wassergebühren u.a.).<br />
-47-
Nr. 02/2013<br />
Hinweis:<br />
Die Audio-Aufnahmen der Sitzung sind Bestandteil des <strong>Protokoll</strong>s.<br />
Der <strong>Protokoll</strong>führer:<br />
Der Bürgermeister:<br />
Der Gemeinderat:<br />
-48-