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Protokoll GR 18.02.2013 öffentlich - Oberhausen-Rheinhausen

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Nr. 02/2013<br />

Niederschrift<br />

über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<br />

<strong>Rheinhausen</strong><br />

am <strong>18.02.2013</strong> um 18.00 Uhr<br />

1. Vorsitzender: Bürgermeister Martin Büchner<br />

2. Gemeinderäte: Frank Baumann (bis 20.25 Uhr), Peter Börzel, Daniel<br />

Born, Hajo Böser, Helmut Brand, Peter Brand,<br />

Florian Häfele, Margareta Hartkorn, Norbert Horn,<br />

Brigitte Klee, Thorsten Koch, Katharina Korrmann,<br />

Raimund Kraus (bis 20.23 Uhr), Tatjana Lindemann,<br />

Werner Most, Heinz Nagel, Peter Prestel, Karsten<br />

Rausch, Karl Riegel, Hans Strubel, Margit Zieger,<br />

Thomas Zieger<br />

3. Beamte, Beschäftigte<br />

usw.:<br />

Melanie Horn, Ute Zeller<br />

Dominic Sievert als <strong>Protokoll</strong>führer<br />

Nach Eröffnung der Verhandlung stellt der Vorsitzende fest, dass zu der<br />

Verhandlung durch Ladung vom 07.02.2013 ordnungsgemäß eingeladen<br />

worden ist;<br />

Zeit, Ort und Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Verhandlung am<br />

15.02.2013 ortsüblich bekannt gegeben worden sind;<br />

Das Kollegium beschlussfähig ist, weil 23 Mitglieder anwesend sind.<br />

Es fehlten als beurlaubt:<br />

Jasmine Brand, Peter Hoffmann<br />

nicht beurlaubt oder aus anderen Gründen:<br />

--<br />

als Urkundspersonen wurden ernannt:<br />

Brigitte Klee, Hans Strubel<br />

Hierauf wurde in die Beratung der auf der Tagesordnung stehenden Punkte<br />

eingetreten und folgendes beschlossen:<br />

-1-


Nr. 02/2013<br />

<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />

Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>18.02.2013</strong><br />

TOP Nr.: 1 öffentlich DS-Nr. <strong>GR</strong>11/2013<br />

Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />

Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung am 21.01.2013<br />

gefassten Gemeinderatsbeschlüsse<br />

Der Gemeinderat fasste in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 21.01.2013 folgende<br />

Beschlüsse:<br />

1. Der Gemeinderat stimmte der Verringerung der Größe eines Bauplatzes zu.<br />

Der Käufer übernimmt sowohl die Kosten der ursprünglichen Vermessung<br />

hälftig als auch die neuen Vermessungskosten.<br />

2. Der Gemeinderat stimmte einem Antrag auf Ratenzahlung einer<br />

offenstehender Forderung gegenüber der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<br />

<strong>Rheinhausen</strong> zu. Mit der letzten Ratenzahlung sind auch die anfallenden<br />

Verzugszinsen zu bezahlen.<br />

3. Der Gemeinderat stimmte einem Antrag auf Stundung einer Forderung zu. Mit<br />

der letzten Stundungsrate sind auch die anfallenden Stundungszinsen zu<br />

entrichten.<br />

4. Der Gemeinderat stimmte der Verleihung der Ehrenmedaille „als besondere<br />

Anerkennung für ehrenamtliche Tätigkeit und für besondere Verdienste um die<br />

Gemeinde“ zu.<br />

Diese Beschlüsse werden gemäß § 35 Abs. 1 GemO bekannt gegeben und zwar in<br />

der in diesem Paragraphen vorgeschriebenen Form, d.h. ohne Abstimmungsergebnis<br />

und ohne Bekanntgabe des Verlaufs.<br />

-2-


Nr. 02/2013<br />

<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />

Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>18.02.2013</strong><br />

TOP Nr.: 2 öffentlich DS-Nr. <strong>GR</strong>12/2013<br />

Fachamt: Rechnungsamt<br />

Jagdverpachtung<br />

zur Beschlussfassung<br />

Beratung:<br />

Bürgermeister Büchner geht sehr ausführlich auf die Sitzungsvorlage dieses<br />

Tagesordnungspunktes ein. Er merkt an, dass die derzeit bestehenden<br />

Jagdpachtverträge für die Eigenjagdbezirke von der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>–<br />

<strong>Rheinhausen</strong> im Jahre 2004 abgeschlossen wurden. Auf die damalige<br />

Sitzungsvorlage vom 22. März 2004, TOP 9, DS-Nr. <strong>GR</strong>035/2004 wird verwiesen.<br />

Die Laufzeit der Verträge beträgt nach § 11 BJagdG mindestens 9 Jahre. Die<br />

Verträge enden somit, da lediglich eine Mindestlaufzeit von 9 Jahren festgelegt<br />

wurde, Ende März 2013. Eine Neuverpachtung hat nach den gesetzlichen<br />

Grundlagen zu erfolgen. Die Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>–<strong>Rheinhausen</strong> ist Eigentümerin<br />

von zusammenhängenden Flächen von mehr als 75 ha auf der Gemarkung<br />

<strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong>. Diese bilden nach dem Bundesjagdgesetz und dem<br />

Landesjagdgesetz einen so genannten Eigenjagdbezirk. Insgesamt handelt es sich<br />

dabei um eine Fläche von 895 ha. Der Eigenjagdbezirk der Gemeinde wird um die<br />

angrenzenden Flächen erweitert, die im Zusammenhang weniger als 150 ha<br />

aufweisen. Insgesamt entsteht somit eine Fläche für den Eigenjagdbezirk von 955<br />

ha. Auf diesem sind maximal 11 Pächter zulässig.<br />

Darüber hinaus ist die Gemeinde Eigentümerin von Flächen auf der Gemarkung<br />

Römerberg mit einer Größe von ca. 187 ha. Zusammen mit den privaten Flächen<br />

ergibt sich hieraus ein Eigenjagdbezirk mit 204 ha.<br />

Namens und im Auftrag der BASF ist die Gemeinde berechtigt auch den<br />

Eigenjagdbezirk vor dem Ringdeich mit einer Größe von 133 ha zu verpachten.<br />

Auf beiden Jagdbezirken in Rheinland-Pfalz können jeweils bis zu 3 Pächter<br />

eingesetzt werden.<br />

Nachstehend sind die gebildeten Jagdbögen <strong>Oberhausen</strong>-West, <strong>Oberhausen</strong>-Ost<br />

und <strong>Rheinhausen</strong> ersichtlich.<br />

-3-


Nr. 02/2013<br />

Jagdbogen <strong>Oberhausen</strong>-West<br />

Pächter Pachtpreis Fläche<br />

Ewald Unser,<br />

Heinz Ehringer<br />

5,50 €/ha Feld/Wald<br />

2,75 €/ha Wasser<br />

Pachtpreis insgesamt incl.<br />

vom Gemeinderat im Jahre<br />

292 ha Feld/Wald<br />

27 ha Wasser<br />

2006 genehmigte<br />

Pachtminderung wegen der<br />

Hobbytierweiden<br />

1.553,75 € pro Jahr<br />

-4-


Nr. 02/2013<br />

Jagdbogen <strong>Oberhausen</strong>-Ost<br />

Pächter Pachtpreis Fläche<br />

Walter Scheurer<br />

Norbert Scheurer<br />

Peter Marquetand<br />

5,50 €/ha Feld/Wald<br />

2,75 €/ha Wasser<br />

Pachtpreis insgesamt<br />

1.771,00 € pro Jahr<br />

223 ha Feld/Wald<br />

198 ha Wasser<br />

-5-


Nr. 02/2013<br />

Jagdbogen <strong>Rheinhausen</strong><br />

Walter Hambsch<br />

Walter Werner<br />

Pächter Pachtpreis Fläche<br />

5,50 €/ha Feld/Wald<br />

2,75 €/ha Wasser<br />

Pachtpreis insgesamt<br />

968,00 € pro Jahr<br />

137 ha Feld/Wald<br />

78 ha Wasser<br />

-6-


Nr. 02/2013<br />

Eigenjagdbezirk „Insel Flotzgrün“ und Eigenjagdbezirk BASF „Insel Flotzgrün“<br />

Eigenjagdbezirk Pächter Pachtpreis Fläche Max. mögliche<br />

Pächterzahl<br />

BASF Insel Flotzgrün Helmut Feuerstein 6,20 €/ha<br />

Pachtpreis insgesamt<br />

824,60 €<br />

133 ha 3 Personen,<br />

allerdings 1/3 der<br />

Pachtfläche ist<br />

Insel Flotzgrün<br />

Rudi Zieger<br />

Matthias Machauer<br />

6,20 €/ha<br />

Pachtpreis insgesamt<br />

1.264,80 €<br />

befriedeter Bezirk<br />

204 ha 3 Personen<br />

Der Gemeinderat soll mit der vorliegenden Sitzungsvorlage entscheiden, wer<br />

Pächter der Eigenjagdbezirke der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong> – <strong>Rheinhausen</strong> wird.<br />

Für die Vergabe der Jagden haben sich auf die Veröffentlichung im Mitteilungsblatt<br />

die nachstehenden Personen gemeldet bzw. hatten die bisherigen Pächter bereits<br />

einen Antrag auf Pacht gestellt. Die Verwaltung hat von allen Pachtinteressenten<br />

eine Zusammenstellung ihrer Wünsche und Anregungen für die Neuverpachtung<br />

erstellt.<br />

-7-


Nr. 02/2013<br />

Änderungswünsche Pachtanträge gegenüber bisherigem Pachtvertrag<br />

Antragsteller<br />

Helmut Feuerstein<br />

Eigenjagdbezirk<br />

BASF Insel<br />

Flotzgrün<br />

Rudi Zieger,<br />

Matthias Machauer<br />

Eigenjagdbezirk<br />

<strong>Oberhausen</strong>-<br />

<strong>Rheinhausen</strong><br />

Insel Flotzgrün<br />

Walter Scheurer,<br />

Norbert Scheurer,<br />

Peter Marquetand<br />

Eigenjagdbezirk<br />

<strong>Oberhausen</strong>-<br />

<strong>Rheinhausen</strong><br />

Jagdbogen<br />

<strong>Oberhausen</strong> „Ost“<br />

Sonderkündigungsrecht<br />

Pachtvertrag durch<br />

Pächter<br />

Wenn der Wildschaden pro<br />

Jagdjahr höher als die<br />

Jagdpacht ist<br />

Haben sich Umstände, die<br />

zur Grundlage des Vertrages<br />

geworden sind, nach<br />

Vertragsabschluss<br />

schwerwiegend geändert<br />

und hätten Verpächter und<br />

Pächter den Vertrag nicht<br />

oder mit anderem Inhalts<br />

geschlossen, so kann die<br />

Anpassung des Vertrages<br />

verlangt werden<br />

Wenn der Wildschaden pro<br />

Jagdjahr höher als die<br />

Jagdpacht ist<br />

Wildschadensersatzregelung Pachtpreis Bemerkungen<br />

Pauschale Abgeltung an den<br />

Landwirt (Höhe unbenannt),<br />

darüber hinaus trägt der<br />

Verpächter den Wildschaden<br />

Bis 250,00 € der Pächter alleine.<br />

Übersteigender Betrag 50%<br />

Pächter und 50% Verpächter.<br />

a) Variante<br />

Haben sich Umstände, die zur<br />

Grundlage des Vertrages<br />

geworden sind, nach<br />

Vertragsabschluss schwerwiegend<br />

geändert und hätten Verpächter<br />

und Pächter den Vertrag nicht<br />

oder mit anderem Inhalts<br />

geschlossen, so kann die<br />

Anpassung des Vertrages verlangt<br />

werden<br />

Alternativ<br />

Deponiegelände (ca.<br />

1/3 der Gseamtfläche<br />

des Jagdbogens)<br />

wurde befriedeter<br />

Bezirk.<br />

Pachtpreis um 1/3<br />

reduzieren<br />

Berechnungsgrundlage<br />

sollte der Pachtpreis<br />

pro Hektar des<br />

Eigenjagdbezirks<br />

„Insel Flotzgrün“ sein.<br />

keine Aussage<br />

keine Aussage.<br />

Möchte auf Grund der<br />

reduzierten noch<br />

bejagbaren Fläche den<br />

Jagdbezirk alleine<br />

pachten.<br />

Antrag auf Pacht bezieht<br />

sich auf den<br />

Eigenjagdbezirk<br />

<strong>Oberhausen</strong>-<br />

<strong>Rheinhausen</strong><br />

„Insel Flotzgrün“<br />

Gemeinsamer Antrag auf<br />

Neupacht eines zu<br />

verpachtenden<br />

Jagdbogen.<br />

Antrag auf neue<br />

Grenzziehung des<br />

Jagdbogen bis zur<br />

B 36(bedeutet, zuzüglich<br />

ein Teil vom Jagdbogen<br />

„<strong>Rheinhausen</strong>“.<br />

Ewald Unser,<br />

Heinz Ehringer<br />

Nino Mann-<br />

Marinovic<br />

Eigenjagdbezirk<br />

<strong>Oberhausen</strong>-<br />

<strong>Rheinhausen</strong><br />

Jagdbogen<br />

<strong>Oberhausen</strong> „West“<br />

Walter Hambsch<br />

Walter Werner<br />

Uwe Puttenat<br />

Eigenjagdbezirk<br />

<strong>Oberhausen</strong>-<br />

<strong>Rheinhausen</strong><br />

Jagdbogen<br />

„<strong>Rheinhausen</strong>“<br />

Peter Sohn<br />

<strong>Rheinhausen</strong><br />

Wenn der Wildschaden pro<br />

Jagdjahr höher als die<br />

Jagdpacht ist<br />

b) Variante<br />

Bis 250,00 € der Pächter alleine.<br />

Übersteigender Betrag 50%<br />

Pächter und 50% Verpächter.<br />

33% Pächter, 33% Verpächter,<br />

33% Landwirtschaftlicher Nutzer<br />

wie bisher. a)<br />

Entsprechend der gesetzlichen<br />

Bestimmungen, jedoch maximal<br />

bis zur Höhe der aktueller<br />

Jagdpacht. Beinhaltet auch<br />

Verfahrenskosten.<br />

b)<br />

50% Pächter, 50 % Verpächter<br />

keine Aussage<br />

Keine Aussage.<br />

Angenommener Vorteil der<br />

Schadensabwicklung durch<br />

Verbund einerseits<br />

Wildschadensgeschädigter und<br />

andererseits Haftender für<br />

Wildschaden.<br />

3,00 €/ha Herr Mann-Marinovic<br />

war bisher nicht Pächter,<br />

besitzt jedoch einen<br />

unentgeltlichen<br />

Begehungsschein für den<br />

Jagdbogen.<br />

Beunruhigung im Revier<br />

immer stärker, steigende<br />

Tierentsorgungskosten<br />

bei Fallwild.<br />

Steigende<br />

Veterinärkosten.<br />

wie bisher<br />

Herr Puttenat war bisher<br />

Besitzer eines<br />

unentgeltlichen<br />

Begehungsscheines im<br />

Jagdbogen <strong>Rheinhausen</strong>.<br />

Ist seit 2006 Pächter<br />

Mitpächter<br />

gemeinschaftlicher<br />

Jagdbezirk <strong>Rheinhausen</strong>.<br />

keine Aussage Pachtinteresse<br />

vornehmlich am<br />

Jagdbogen <strong>Rheinhausen</strong>,<br />

alternativ auch an den<br />

anderen Jagdbögen.<br />

Bisher nicht Pächter.<br />

-8-


Nr. 02/2013<br />

Die Pächter der Eigenjagd „Insel Flotzgrün“, der Eigenjagd Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<br />

<strong>Rheinhausen</strong> Jagdbögen „Ost“ und „West“ weisen ausdrücklich auf die Problematik<br />

der geänderten Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen in Bezug auf<br />

gestiegenen Maisanbau und der flächenhaften Entwicklung der Maisanbauflächen<br />

hin. Dies stellt ein erhebliches Problem bei der Verhinderung von Wildschäden dar.<br />

Außerdem steigt natürlich auch der Wildschaden mit dem steigenden<br />

Verkaufserlösen für die angebauten Agrarprodukte.<br />

Pachtpreis<br />

Der Pachtzins beträgt derzeit auf der Insel Flotzgrün 6,20 €/ha.<br />

Für die Flächen des Eigenjagdbezirks <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> wurden 5,50 €/ha<br />

für Feld und Wald bzw. 2,75 €/ha für Wasser vom Gemeinderat beschlossen.<br />

Eine Umfrage bei umliegenden Gemeinden ergab folgendes Ergebnis:<br />

Gemeinde Pachtpreis Wildschadenregelung Bemerkungen<br />

Waghäusel<br />

6,20 €/ha Wald Pächter in gesamter<br />

2,50 €/ha Feld<br />

2,50 €/ha Wasser<br />

Höhe<br />

Philippsburg<br />

Ubstadt-Weiher<br />

10,00 €/ha Wald<br />

2,50 €/ha Feld<br />

2,50 €/ha Wasser<br />

12,50 €/ha Wald<br />

2,50 €/ha Feld<br />

1,50 €/ha Wasser<br />

Pächter in gesamter<br />

Höhe<br />

Pächter in gesamter<br />

Höhe<br />

Hambrücken 3,25 €/ha Feld Pächter in gesamter<br />

Höhe<br />

Die Regelung des<br />

Wildschadens mit einer<br />

Wildschadenskasse hat<br />

sich nicht bewährt.<br />

Dem Gemeinderat steht es frei, den Pachtpreis nach eigenem Ermessen<br />

festzulegen. Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, den Pachtzins für die Insel<br />

Flotzgrün auf 5,20 €/ha und für die Flächen des Eigenjagdbezirks <strong>Oberhausen</strong>-<br />

<strong>Rheinhausen</strong> auf 4,50 €/ha für Feld und Wald festzulegen. Für Wasser sollte der<br />

Pachtpreis von 2,50 €/ha beibehalten werden. Im Hinblick darauf, dass seitens der<br />

BASF eine Bejagung der Deponie auf Grund der Gefährdung der Abdichtung nicht<br />

mehr zugelassen wird, sollte bei der Berechnung des Pachtpreises die Fläche<br />

unberücksichtigt bleiben.<br />

Dies ergäbe folgende neue Pachtpreise:<br />

Bezirk Derzeitiger Pachtpreis Neuer Pachtpreis<br />

<strong>Oberhausen</strong> „West“ 1.553,75 € 1.388,25 €<br />

<strong>Oberhausen</strong> „Ost“ 1.771,00 € 1.548,00 €<br />

<strong>Rheinhausen</strong> 968,00 € 831,00 €<br />

BASF Insel Flotzgrün 824,60 € 461,06 €<br />

Insel Flotzgrün 1.264,80 € 1.060,80 €<br />

-9-


Nr. 02/2013<br />

Stellungnahme der Gemeindeverwaltung zur Wildschadensregelung bzw.<br />

dem Einräumen von Sonderkündigungsrechten<br />

Die Pachtinteressenten wünschen überwiegend die Einräumung eines<br />

Sonderkündigungsrechts bei Wildschäden bzw. eine generelle Regelung zur<br />

Anpassung des Vertrages bei Änderungen in den Verhältnissen. Darüber hinaus wird<br />

eine Begrenzung der Schadenshöhe für Wildschäden gefordert.<br />

Die Gemeindeverwaltung kann die Bedenken in Bezug auf mögliche Wildschäden<br />

nachvollziehen. Sie spricht sich jedoch gegen eine generelle Beteiligung bei<br />

Schadensereignissen aus. Dies bedeutet nicht, dass eine teilweise Übernahme der<br />

Kosten im konkreten Einzelfall durch den Gemeinderat beschlossen werden kann. Es<br />

sollte jedoch bei Einzelfallentscheidungen verbleiben. Dabei ist der<br />

Gemeindeverwaltung bewusst, dass Wildschäden grundsätzlich vom<br />

Grundstückeigentümer auszugleichen sind und nur durch Vertrag auf den Pächter<br />

übergehen. Dennoch sollte es bei der bisherigen Regelung verbleiben. Damit hat der<br />

Gemeinderat auch die Möglichkeit im konkreten Einzelfall auf den Landwirt<br />

einzuwirken, um ihn an den entstehenden Kosten zu beteiligen. So kann mit dem<br />

Beschluss zur Übernahme der Kosten gleichzeitig auch ein Beschluss zur Kündigung<br />

landwirtschaftlicher Flächen gefasst werden, um zukünftig eine bessere<br />

Wildschadensverhütung zu gewährleisten.<br />

Den Pächtern sollte jedoch ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden, wenn<br />

der einzelne Wildschaden die Jahrespacht überschreitet. Dieses<br />

Sonderkündigungsrecht bedeutet nicht, dass der bis zur Kündigung entstandene<br />

Schaden nicht vom Jagdpächter zu ersetzen ist.<br />

Zuteilung der einzelnen Jagdbögen<br />

Der Gemeinderat beschließt im Folgenden die Anzahl der Personen, die für den<br />

jeweiligen Jagdbogen ein Jagdpachtvertrag von der Gemeinde erhalten. Die<br />

Höchstanzahl der Pächter ist aus der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.<br />

Größe 1 Anzahl der Pächter Bewerber<br />

<strong>Oberhausen</strong> „West“ 319 ha 4 Ewald Unser, Heinz Ehringer<br />

Nino Mann-Marinovic, Peter Sohn<br />

<strong>Oberhausen</strong> „Ost“ 421 ha 5 Walter Scheuer, Norbert Scheurer<br />

Peter Marquetand, Peter Sohn<br />

<strong>Rheinhausen</strong> 215 ha 3 Walter Hambsch, Walter Werner<br />

Uwe Puttenat 2 , Peter Sohn<br />

BASF Insel Flotzgrün 133 ha 3 Helmut Feuerstein<br />

Insel Flotzgrün 204 ha 3 Rudi Zieger, Matthias Machauer<br />

1 Bitte beachten Sie, dass auf Grund der Gesamtgröße des Eigenjagdbezirks nur 11 Pächter zugelassen werden<br />

können<br />

2 Herr Puttenat ist bereits Pächter des gemeinschaftlichen Jagdbezirks <strong>Rheinhausen</strong> mit Herrn Walter Hambsch<br />

und Herrn Walter Werner<br />

-10-


Nr. 02/2013<br />

Bürgermeister Büchner merkt nach seinen Ausführungen an, dass er in Bezug auf<br />

die Vergabe der einzelnen Bezirke unter Beschlussvorschlag 2 jeweils eine geheime<br />

Wahl durchführen lässt. Er erläutert kurz das Prozedere zur Wahl. Die Verwaltung<br />

schlägt vor die nachfolgende Anzahl an Personen für die einzelnen Eigenjagdbezirke<br />

sowie der Jagdbögen festzulegen.<br />

Anzahl der Pächter<br />

<strong>Oberhausen</strong> „West“ 3<br />

<strong>Oberhausen</strong> „Ost“ 3<br />

<strong>Rheinhausen</strong> 3<br />

BASF Insel Flotzgrün 1<br />

Insel Flotzgrün 2<br />

Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um deren<br />

Stellungnahmen zum Beschlussvorschlag 1.<br />

Alle Fraktionen können sich dem Vorschlag der Verwaltung in Bezug auf Anzahl der<br />

Personen anschließen.<br />

Beschluss:<br />

1.<br />

Der Gemeinderat beschließt bei der Verpachtung der Eigenjagdbezirke sowie<br />

der Jagdbögen die nachstehende Anzahl von Personen zu berücksichtigen.<br />

Anzahl der Pächter<br />

<strong>Oberhausen</strong> „West“ 3<br />

<strong>Oberhausen</strong> „Ost“ 3<br />

<strong>Rheinhausen</strong> 3<br />

BASF Insel Flotzgrün 1<br />

Insel Flotzgrün 2<br />

Herr Peter Sohn erklärt, dass er sich nicht für den Jagdbogen <strong>Oberhausen</strong> „West“<br />

beworben habe und auch kein Interesse an der Aufnahme in diesem Pachtvertrag<br />

habe.<br />

Bürgermeister Büchner erklärt, dass Herr Sohn damit als Bewerber für <strong>Oberhausen</strong><br />

„West“ wegfällt. Es sind damit noch drei Bewerber vorhanden. Bürgermeister<br />

Büchner frägt ob offen gewählt werden kann. Kein Gemeinderat widerspricht oder<br />

enthält sich der Stimme.<br />

Beschluss:<br />

2.<br />

Der Gemeinderat beschließt die Verpachtung der Eigenjagdbezirke sowie der<br />

Jagdbögen an folgende Bewerber durchzuführen.<br />

<strong>Oberhausen</strong> „West“<br />

Pächter<br />

Ewald Unser (einstimmig)<br />

Heinz Ehringer (einstimmig)<br />

Nino Mann-Marinovic (einstimmig)<br />

-11-


Nr. 02/2013<br />

Herr Peter Sohn erklärt, dass er sich nicht für den Jagdbogen <strong>Oberhausen</strong> „Ost“<br />

beworben habe und auch kein Interesse an der Aufnahme in diesem Pachtvertrag<br />

habe.<br />

Bürgermeister Büchner erklärt, dass Herr Sohn damit als Bewerber für <strong>Oberhausen</strong><br />

„Ost“ wegfällt. Es sind damit noch drei Bewerber vorhanden. Bürgermeister<br />

Büchner frägt ob offen gewählt werden kann. Kein Gemeinderat widerspricht oder<br />

enthält sich der Stimme.<br />

Beschluss:<br />

2.<br />

Der Gemeinderat beschließt die Verpachtung der Eigenjagdbezirke sowie der<br />

Jagdbögen an folgende Bewerber durchzuführen.<br />

<strong>Oberhausen</strong> „Ost“<br />

Pächter<br />

Walter Scheurer (einstimmig; gewählt)<br />

Norbert Scheurer (einstimmig; gewählt)<br />

Peter Marquetand (einstimmig; gewählt)<br />

In Bezug auf die Verpachtung des Jagdbogens <strong>Rheinhausen</strong> lässt Bürgermeister<br />

Büchner nun eine geheime Wahl durchführen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte<br />

der Stimmen der anwesenden Stimmberechtigten hat. Die Wahl ergibt das im<br />

Beschluss dargestellte Ergebnis.<br />

Beschluss:<br />

2.<br />

Der Gemeinderat beschließt die Verpachtung der Eigenjagdbezirke sowie der<br />

Jagdbögen an folgende Bewerber durchzuführen.<br />

<strong>Rheinhausen</strong><br />

Pächter<br />

Walter Hambsch (17 Stimmen; gewählt)<br />

Walter Werner (22 Stimmen; gewählt)<br />

Uwe Puttenat (21 Stimmen; gewählt)<br />

Peter Sohn (2 Stimmen, nicht gewählt)<br />

-12-


Nr. 02/2013<br />

Bürgermeister Büchner frägt ob in Bezug auf die Vergabe „BASF Insel Flotzgrün“<br />

offen gewählt werden kann. Kein Gemeinderat widerspricht oder enthält sich der<br />

Stimme.<br />

Beschluss:<br />

2.<br />

Der Gemeinderat beschließt die Verpachtung der Eigenjagdbezirke sowie der<br />

Jagdbögen an folgende Bewerber durchzuführen.<br />

BASF Insel Flotzgrün<br />

Pächter<br />

Helmut Feuerstein (einstimmig; gewählt)<br />

Bürgermeister Büchner frägt ob in Bezug auf die Vergabe „Insel Flotzgrün“ offen<br />

gewählt werden kann. Kein Gemeinderat widerspricht oder enthält sich der<br />

Stimme.<br />

Beschluss:<br />

2.<br />

Der Gemeinderat beschließt die Verpachtung der Eigenjagdbezirke sowie der<br />

Jagdbögen an folgende Bewerber durchzuführen.<br />

Insel Flotzgrün<br />

Pächter<br />

Rudi Zieger (einstimmig; gewählt)<br />

Matthias Machauer (einstimmig; gewählt )<br />

Nach der Vergabe lässt Bürgermeister Büchner den Gemeinderat über den<br />

Beschlussvorschlag 3 abstimmen.<br />

Beschluss:<br />

3.<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig folgende Pachtpreise:<br />

Eigenjagdbezirk<br />

Insel Flotzgrün<br />

<strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />

Feld/Wald 4,50 € pro ha 5,20 € pro ha<br />

Wasser 2,50 € pro ha 2,50 € pro ha<br />

-13-


Nr. 02/2013<br />

Zu guter Letzt lässt Bürgermeister Büchner den Gemeinderat über die<br />

Beschlussvorschläge 4 und 5 abstimmen.<br />

Beschluss:<br />

4.<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig keine generelle Übernahme von<br />

Wildschäden im Vertrag aufzunehmen. Bei größeren Schäden bleibt eine<br />

Einzelfallentscheidung vorbehalten.<br />

5.<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig ein Sonderkündigungsrecht des<br />

Pächters, wenn ein einzelner Wildschaden die jährliche Jagdpacht übersteigt.<br />

Gemeinderat Brand (FÖDL) und seine Fraktion stellen den Antrag, dass der im<br />

Bereich des Naturschutzgebiets Wagbachniederung liegende Geländestreifen<br />

vollständig dem Jagdbogen <strong>Oberhausen</strong> „Ost“ zugeschlagen werden sollte.<br />

Bürgermeister Büchner formuliert den Antrag und lässt über den Antrag der<br />

Fraktion der FÖDL abstimmen.<br />

Beschluss:<br />

Antrag der Fraktion der FÖDL<br />

Die Fraktion der FÖDL beantragt den im Bereich des Naturschutzgebiets<br />

Wagbachniederung liegenden Geländestreifen vollständig dem Jagdbogen<br />

„Ost“ <strong>Oberhausen</strong> zuzuschlagen.<br />

6 Ja-Stimmen, 13 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen<br />

Ablehnung<br />

Gemeinderat Brand (FÖDL) und die Fraktion der FÖDL beantragen weiterhin, den<br />

Pachtzins für den Jagdbogen <strong>Oberhausen</strong> „Ost“ um die Seenfläche des Erlichsees<br />

zu vermindern.<br />

Bürgermeister Büchner formuliert den Antrag und lässt über den Antrag der<br />

Fraktion der FÖDL abstimmen.<br />

Beschluss:<br />

Die Fraktion der FÖDL beantragt den Pachtzins für den Jagdbogen<br />

<strong>Oberhausen</strong> Ost um die Seenfläche des Erlichsees zu vermindern.<br />

6 Ja-Stimmen, 12 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen<br />

Ablehnung<br />

-14-


Nr. 02/2013<br />

<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />

Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>18.02.2013</strong><br />

TOP Nr.: 3 öffentlich DS-Nr. <strong>GR</strong>13/2013<br />

Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />

Resolution des Gemeinderates zur beabsichtigten Schließung des Ärztlichen<br />

Notdienstes Kirrlach<br />

Beratung:<br />

Bürgermeister Büchner geht auf den Sachverhalt ein. Wie der Tagespresse zu<br />

entnehmen ist, bestehen von Seiten der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-<br />

Württemberg (KVBW) Bestrebungen, den Ärztlichen Notdienst Kirrlach zu schließen.<br />

Seitens des Gemeinderates der Stadt Waghäusel wurde hierzu im Dezember eine<br />

Resolution verabschiedet, welche sich gegen die Pläne richtet. Auch der<br />

Gemeinderat der Gemeinde Hambrücken hat sich in seiner Januarsitzung mit der<br />

Angelegenheit befasst und der Resolution zugestimmt.<br />

Die Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> möchte sich dieser Resolution ebenfalls<br />

anschließen, da die Schließung des ärztlichen Notdienstes Kirrlach zu einer<br />

Verschlechterung der ärztlichen Versorgung im nördlichen Landkreis führen würde<br />

und auch die Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> beträfe.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> beschließt daher den<br />

nachfolgenden Resolutionstext. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen an die<br />

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg zu übersenden.<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

mit völligem Unverständnis nimmt der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<br />

<strong>Rheinhausen</strong> die Überlegungen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-<br />

Württemberg zur Kenntnis, dass der Ärztliche Notdienst Kirrlach zur Schließung<br />

anstehen soll.<br />

Der Notdienst Kirrlach ist für knapp 74.000 Einwohner im Einsatz und betreut zudem<br />

12 Alten-und Pflegeheime. Seit Jahrzehnten wird dort hervorragende Arbeit für<br />

unsere Region geleistet.<br />

Erst Anfang 2009 wurden die neuen Räume in der ehemaligen Kegelbahn in der<br />

Rheintalhalle in Kirrlach bezogen.<br />

Das Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg,<br />

Gisela Dahl, war bei der Eröffnungsfeier anwesend und (wir zitieren aus den<br />

Badischen Neuesten Nachrichten vom 17.02.2009) „lobte den enormen Einsatz der<br />

Kirrlacher DRK Mitglieder und nannte solche Ambulanzen ein Zukunfstmodell“.<br />

Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb dieses „Zukunftsmodell“ nunmehr als<br />

„Auslaufmodell“ dienen soll.<br />

-15-


Nr. 02/2013<br />

Die Schließung des Notdienstes in Kirrlach würde aus Sicht der Gemeinde<br />

<strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> zu einer enormen Verschlechterung der medizinischen<br />

Versorgung führen. Dies gilt insbesondere für ältere Bürgerinnen und Bürger aber<br />

auch für Kleinkinder und Säuglinge.<br />

Der Gemeinderat der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> schließt sich daher der<br />

Resolution der Stadt Waghäusel sowie der Gemeinde Hambrücken an und fordert<br />

die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg auf, von den Plänen zur<br />

Schließung des Ärztlichen Notdienstes Kirrlach Abstand zu nehmen und im Sinne<br />

aller betroffenen Bürgerinnen und Bürger für eine gesicherte Zukunft zu sorgen.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um deren<br />

Stellungnahmen.<br />

Gemeinderat Koch (CDU) erteilt die Zustimmung der CDU-Fraktion zum<br />

vorliegenden Beschlussvorschlag.<br />

Gemeinderätin Korrmann (FÖDL) und ihre Fraktion können sich dem vorgelegten<br />

Beschlussvorschlag der Gemeindeverwaltung ebenfalls anschließen.<br />

Gemeinderat Born (SPD) begrüßt die Resolution gegen die Schließung des<br />

Ärztlichen Notdienstes Kirrlach außerordentlich und beauftragt die<br />

Gemeindeverwaltung den Resolutionstext, wie oben aufgeführt, an die<br />

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg zu übersenden.<br />

Gemeinderat Nagel (FW) stimmt abschließend ebenfalls zu.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Resolution gegen die Schließung des<br />

Ärztlichen Notdienstes Kirrlach zu und beauftragt die Gemeindeverwaltung<br />

den Resolutionstext, wie oben aufgeführt, an die Kassenärztliche Vereinigung<br />

Baden-Württemberg zu übersenden.<br />

-16-


Nr. 02/2013<br />

<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />

Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>18.02.2013</strong><br />

TOP Nr.: 4 öffentlich DS-Nr. <strong>GR</strong>14/2013<br />

Fachamt: Rechnungsamt<br />

zur Beschlussfassung<br />

Antrag der Seelsorgeeinheit <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> auf einen<br />

Investitionszuschuss zur Sanierung des Kirchendaches der Laurentiuskirche<br />

<strong>Rheinhausen</strong><br />

Beratung:<br />

Bürgermeister Büchner erläutert den Sachverhalt der Sitzungsvorlage. Er merkt an,<br />

dass mit Schreiben vom 24.01.2013, eingegangen am 29.01.2013 die<br />

Seelsorgeeinheit <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> einen kommunalen Zuschuss zur<br />

Dachsanierung der Laurentius-Kirche, <strong>Rheinhausen</strong> (Das Antragsschreiben liegt als<br />

Anlage bei) beantragte. Die Sanierungsausgaben werden mit einem Betrag von<br />

290.000,00 € angegeben. Beinhaltet hierbei sind die kompletten Dacharbeiten sowie<br />

Gerüstbau- und Natursteinarbeiten. Aufträge mit einem Gesamtbetrag von<br />

214.157,17 € wurden bereits durch den Stiftungsrat an die entsprechenden Firmen<br />

vergeben. Die Verwaltung ist der Auffassung für die genannten Sanierungsarbeiten<br />

einen Investitionszuschuss von 12,5 % und somit ein Höchstbetrag von 36.250,00 €<br />

zu gewähren. Die Auszahlung des Zuschusses soll nach Vorlage der Rechnungen<br />

erfolgen. Da im Haushaltsplan für das Jahr 2013 für diese Sanierungsmaßnahmen<br />

kein Ansatz eingestellt wurde, wäre dieser Betrag überplanmäßig unter der<br />

Haushaltsstelle 3700-987000.010 gemäß § 84 GemO zu genehmigen.<br />

Hinweis:<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.06.2001, TOP Nr. 6,<br />

DS-Nr. <strong>GR</strong>075/2001 zur Sanierung der Außenanlagen (hat teilweise auch die<br />

Außenanlagen des Kindergartens St. Franziskus betroffen) einem<br />

Investitionszuschuss von 40.903,00 € bei Gesamtkosten von 155.000,00 €<br />

zugestimmt.<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.01.2002, TOP Nr. 3, DS-<br />

Nr.<strong>GR</strong>003/2002 zur Restauration der Orgel in der St. Laurentius-Kirche <strong>Rheinhausen</strong><br />

einem Investitionszuschuss von 25.000,00 € bei Gesamtkosten von 148.000,00 €<br />

zugestimmt.<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 30.11.2007 (Vorberatung des<br />

Haushaltsplanes 2010) zur Restauration der Orgel in der Pfarrkirche <strong>Oberhausen</strong><br />

einem Investitionszuschuss von 10.000,00 € bei Gesamtkosten von 44.000,00 €<br />

zugestimmt.<br />

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.11.2009 (Vorberatung des<br />

Haushaltsplanes 2010) zur Renovierung der Fassade in der St. Laurentius-Kirche<br />

<strong>Rheinhausen</strong> einem Investitionszuschuss von 15.000,00 € bei Gesamtkosten von<br />

100.000,00 € im Haushaltsplan 2010 zugestimmt.<br />

-17-


Nr. 02/2013<br />

Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um deren<br />

Stellungnahmen.<br />

Gemeinderat Häfele (SPD) erklärt sich für befangen und begibt sich in den<br />

Zuhörerbereich.<br />

Gemeinderätin Hartkorn (CDU) kann dem Beschlussvorschlag die Zustimmung der<br />

CDU-Fraktion erteilen.<br />

Gemeinderätin Zieger (FÖDL) erteilt ebenfalls ihre Zustimmung.<br />

Gemeinderat Brand (SPD) kann zustimmen.<br />

Gemeinderat Strubel (FW) erteilt abschließend die Zustimmung der FW-Fraktion<br />

zum Beschlussvorschlag.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat gewährt einstimmig der Seelsorgeeinheit <strong>Oberhausen</strong>-<br />

<strong>Rheinhausen</strong> für die Sanierungsmaßnahmen am Dach der<br />

St. Laurentiuskirche, <strong>Rheinhausen</strong> einen Investitionszuschuss von 12,5 % bis<br />

zum Höchstbetrag von 36.250,00 €. Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der<br />

entsprechenden Rechnungen.<br />

Der Gemeinderat stimmt einstimmig den dadurch entstehenden<br />

überplanmäßigen Ausgaben unter der Haushaltsstelle 3700-987000.010 gemäß<br />

§ 84 GemO zu.<br />

-18-


-19-<br />

Nr. 02/2013


Nr. 02/2013<br />

<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />

Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>18.02.2013</strong><br />

TOP Nr.: 5 öffentlich DS-Nr. <strong>GR</strong>15/2013<br />

Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />

Beschluss über die Durchführung der Erweiterungsmaßnahme am Kinderhaus<br />

St. Katharina in <strong>Rheinhausen</strong>, Erteilung des baurechtlichen Einvernehmens für<br />

den Bauantrag<br />

Beratung:<br />

Bürgermeister Büchner ruft die beiden Tagesordnungspunkte 5 und 6<br />

gemeinschaftlich auf.<br />

Bürgermeister Büchner informiert den Gemeinderat darüber, dass der Technische<br />

Ausschuss in seiner Sitzung am <strong>18.02.2013</strong> den Tagesordnungspunkt auf Grund<br />

seiner Bedeutung und Wichtigkeit an den Gemeinderat verwiesen hat. Weiterhin führt<br />

er aus, dass sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 24. September 2012 DS-Nr.<br />

<strong>GR</strong>72/2012 mit dem Ausbau der Kindergärten in der Gemeinde befasst und zunächst<br />

die Ausbaustandorte in <strong>Rheinhausen</strong> und <strong>Oberhausen</strong> beschlossen hat. In der<br />

Sitzung am 17. Dezember 2012 wurde die Gemeindeverwaltung ermächtigt, ein<br />

geeignetes Architekturbüro mit der Planung zu beauftragen. Am 04. Januar 2012<br />

fand eine erste Besprechung mit dem Ausschuss Schulentwicklung, Jugendzentrum,<br />

Schulsozialarbeit und Kindergärten, Vertretern der Kirchengemeinde, der<br />

Kindergartenleitungen sowie dem Architekten Gerhard Leicht aus dem Büro der PIA<br />

Architekten statt. In diesem Termin hatten alle Seiten noch einmal Gelegenheit Ihre<br />

Vorstellungen in das Verfahren mit einzubringen. In den folgenden Wochen wurden<br />

weitere Gespräche mit den Kindergartenleitungen geführt, um die Planungen zu<br />

optimieren und auf den konkreten Bedarf abzustimmen. Parallel dazu wurde der<br />

Gemeinderat, die Vertreter der Kirche, die Kindergartenbeauftragten, das<br />

erzbischöfliche Bauamt sowie der KVJS über den jeweiligen Planungsstand<br />

informiert und aufgefordert, Stellungnahme zu den übersandten Unterlagen zu<br />

nehmen. Dabei gingen folgende Anregungen bei der Gemeinde bzw. bei den<br />

Architekten ein:<br />

-20-


Nr. 02/2013<br />

Stellungnahme<br />

Erzbischöfliches Bauamt Heidelberg keine Stellungnahme, da das Erzbischöfliche Bauamt von der<br />

Planung nicht betroffen ist. Das Gebäude steht im Eigentum<br />

der Gemeinde<br />

KVJS E-Mail vom 28. Januar 2013<br />

Bitte um Mitteilung der Anzahl der Gruppen und<br />

Gruppenformen bzw. Angebotsstruktur<br />

Berücksichtigung / Lösung im Verfahren<br />

E-Mail vom 28. Januar 2013<br />

Im Kinderhaus St. Katharina entsteht<br />

ein zusätzlicher Gruppenraum für Ü3 -<br />

Kinder. Aus einem bisherigen<br />

Gruppenraum werden zwei<br />

Gruppenräume für U3 - Kinder.<br />

Zusätzlich wird ein Personalraum<br />

angebaut.<br />

Im Kinderhaus St. Katharina sind dann 8<br />

Gruppenräume vorhanden. Die<br />

Angebotsformen sowie die<br />

Altersstruktur ergeben sich aus der<br />

Struktur der Kinder und deren<br />

Bedürfnissen bzw. den Bedürfnissen der<br />

Eltern. Sie kann von Kindergartenjahr zu<br />

Kindergartenjahr unterschiedlich sein.<br />

E-Mail vom 30. Januar 2013<br />

• Die beiden Schlafräume der Krippengruppen liegen<br />

knapp unterhalb der Mindestfläche (1,5 qm pro Kind), die<br />

Gruppenräume der Krippengruppen sind jedoch<br />

ausreichend groß. Des Weiteren sind Schlafräume von<br />

Krippengruppen zweckgebundene Räume, in welchem<br />

für jedes Kind eine jederzeit zur Verfügung stehende<br />

Schlafmöglichkeit vorgehalten werden muss.<br />

E-Mail vom 30. Januar 2013<br />

• Wir gehen davon aus, dass die<br />

Schlafräume für die Krippengruppe eine<br />

ausreichende Größe haben, um die<br />

maximale Anzahl von 10 Kindern pro<br />

Gruppe aufnehmen zu können. Wie Sie aus<br />

den übersandten Plänen entnehmen<br />

konnten, wird ein vorhandener Raum<br />

geteilt. Eine Vergrößerung der Räume ist<br />

daher nicht möglich. Die in der KVJS<br />

Broschüre "Der Bau von<br />

Tageseinrichtung"<br />

geforderte<br />

Schlafmöglichkeit von mindestens 1,5 m²<br />

pro Kind wird durch die Verwendung von<br />

Doppelstockbett mehr als erreicht.<br />

-21-


Nr. 02/2013<br />

• Im Sanitärbereich sind pro Krippengruppe ein<br />

Krippen-WC in Höhe von 26cm, 1 Waschbecken sowie 1<br />

Wickelbereich vorzuhalten.<br />

• Wo befinden sich die Kinderwagen-<br />

Abstellmöglichkeiten?<br />

• die geforderten Sanitäreinrichtungen<br />

sind vorhanden bzw. werden bei der<br />

Umbaumaßnahme erstellt<br />

• die Kinderwagenabstellmöglichkeit<br />

befindet sich im Eingangsbereich der<br />

Einrichtung<br />

Mitarbeiter des Kinderhauses St.<br />

Katharina<br />

• Bitte teilen Sie uns noch die Größe des<br />

Außenspielgeländes mit.<br />

In der ursprünglichen Planung waren die beiden<br />

Gruppenräume mit etwas über 30 m² kleiner als in der nun<br />

vorliegenden Genehmigungsplanung. In der Mitte der beiden<br />

Räume war ein Schlafraum angeordnet.<br />

Der weitere Schlafraum war im derzeitigen Personalraum<br />

angesiedelt. Der nun geplante Flur im Bereich der U3-Kinder<br />

war um den zweiten Schlafraum (14,33 m² ) größer.<br />

Die Größe der Räume, die den Vorschriften des KVJS<br />

entsprachen, wurden als zu klein abgelehnt. Begründet wurde<br />

dies mit der dann fehlenden Möglichkeit, dass die Kinder ihr<br />

Essen in den Gruppenräumen einnehmen.<br />

• das Außenspielgelände hat eine Größe<br />

von ca. 2.750 m² bei ca. 140 betreuten<br />

Kindern.<br />

Zunächst war vonseiten der Architekten ein<br />

weiterer Anbau angedacht, der auch von den<br />

Mitarbeitern des Kinderhauses akzeptiert<br />

worden wäre.<br />

Im Hinblick auf die durch den Anbau<br />

entstehenden Mehrkosten von ca. 300.000,00 €<br />

wurde der Vorschlag jedoch vonseiten des<br />

SOSJSK und der Gemeindeverwaltung<br />

abgelehnt. Dabei war auch entscheidend, dass<br />

die vorgelegte Planung den Erfordernissen des<br />

KVJS entsprach.<br />

SOSJSK und Gemeindeverwaltung konnten<br />

jedoch dem Vorschlag der Mitarbeiter<br />

zustimmen, den bisherigen Personalraum<br />

insgesamt als Schlafraum zu nutzen und den<br />

Kinderwagenabstellbereich am Eingang des<br />

Kinderhauses anzuordnen.<br />

-22-


Nr. 02/2013<br />

Die nunmehr vorliegende Planung entspricht den Vorstellungen der Mitarbeiter des<br />

Kinderhauses, der Kindergartenbeauftragten sowie den Vertretern der Kirche. Auf die<br />

letzte Mitteilung an den KVJS hat die Gemeindeverwaltung bisher keine<br />

Rückmeldung erhalten, sodass davon ausgegangen wird, dass erhebliche<br />

Einwendungen nicht vorgebracht werden.<br />

Das Architekturbüro teilt uns am 04. Februar 2013 mit, dass das Landratsamt noch<br />

eine Brandverhütungsschau durchführen möchte, die sich auf die gesamte<br />

Einrichtung bezieht. Nach der bisherigen Kostenschätzung des Architekturbüros<br />

belaufen sich die Kosten für den Umbau und die Erweiterung im Kinderhaus St.<br />

Katharina auf ca. 869.000,00 €. Im Haushaltsplan für das Jahr 2013 sind für die<br />

Maßnahme lediglich 330.000,00 € vorgesehen. Die Gemeindeverwaltung bittet daher<br />

um Bewilligung von überplanmäßigen Ausgaben von 540.000,00 € auf der<br />

Haushaltsstelle 4640-942000.011. Inwieweit für diese Maßnahme Fördermittel des<br />

Landes bewilligt werden, kann derzeit noch nicht abschließend geklärt werden. Diese<br />

belaufen sich jedoch voraussichtlich nur auf 20.000,00 € (Schaffung von 10<br />

zusätzlichen Betreuungsplätzen durch Umwandlung, d.h. Räume die bisher zur<br />

Betreuung von Kindern genutzt werden, werden künftig für U3-Kinder genutzt).<br />

Die Kostensteigerung gegenüber dem Haushaltsansatz ist im Wesentlichen auf den<br />

erheblich größeren Anbau zurückzuführen. In der Sitzung vom Juli 2012 wurde noch<br />

von einer Erweiterung um einen zusätzlichen Gruppenraum in einer Größe von 85 m²<br />

ausgegangen. Erst zum Ende des Jahres 2012 haben die Mitarbeiterinnen des<br />

Kinderhauses St. Katharina vorgeschlagen, die Betreuung der U3-Kinder im hinteren<br />

Teil des „Altbaus“ zu konzentrieren. Im Gegenzug sollte im Eingangsbereich der<br />

geplante neue Gruppenraum entstehen. Durch die Verlegung der U3-Gruppen ist<br />

jedoch auch der Personalraum entfallen. Dieser wird nun ebenfalls im Bereich zur<br />

Rheinstraße errichtet. Die Erweiterung hat eine Größe von 175 m². Entfallen kann die<br />

angedachte Containerlösung. Dennoch ist diese Lösung um einiges teurer als die<br />

ursprüngliche Planung. Sie wird jedoch den Abläufen innerhalb der Einrichtung<br />

gerechter und sichert eine noch bessere Betreuung.<br />

Im nächsten Schritt geht Bürgermeister Büchner auf den Bauantrag ein, den der<br />

Technische Ausschuss mit Beschluss vom <strong>18.02.2013</strong> wegen seiner grundsätzlichen<br />

Bedeutung an den Gemeinderat verwiesen hat.<br />

Es ist beabsichtigt, im Bereich des Kinderhauses <strong>Rheinhausen</strong> zur Rheinstraße<br />

einen 23,17 m langen und 7,57 m breiten Anbau zu errichten. Die Erweiterung erfolgt<br />

in Holzbauweise mit einem Flachdach, das begrünt wird. Sie hat eine Höhe von<br />

3,53 m. Die Straßenseite besteht aus einer Fensterfront und einer kleinen Terrasse.<br />

Abgegrenzt wird das Gelände durch eine Hecke, die auch als Sichtschutz dient.<br />

Die zusätzlich entstehende Fläche wird als Personalraum, Gruppenraum mit<br />

Intensivraum, Lagerraum sowie Sanitärraum genutzt.<br />

-23-


Nr. 02/2013<br />

Darstellung der zusätzlichen Räume<br />

Darstellung der Ansicht zur Rheinstraße<br />

-24-


Nr. 02/2013<br />

Im hinteren Bereich des Altbaus wird der dort vorhandene Gruppenraum geteilt,<br />

sodass dort zwei Gruppenräume für die U3-Kindbetreuung entstehen. Der derzeitige<br />

Personalraum wird ebenfalls geteilt. Dort sind die Schlafräume untergebracht. Im<br />

angrenzenden Raum entstehen die erforderlichen Sanitäreinrichtungen sowie die<br />

Wickeltische. Die rechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 34<br />

BauGB. Danach ist ein Vorhaben zulässig, das sich nach Art und Maß der baulichen<br />

Nutzung, der Bauweise und der Fläche, die überbaut werden soll, in die nähere<br />

Umgebung einfügt. Die Umgebung des Kinderhauses St. Katharina ist geprägt durch<br />

die Ortsverwaltung, die Tullahalle und das Tullabad. Darüber hinaus prägt das<br />

Kinderhaus selbst die Umgebung. An die öffentliche Einrichtung grenzt die<br />

Wohnbebauung bzw. die Kirche an. Die Erweiterung des zulässigerweise errichteten<br />

Kinderhauses ist somit nach seiner Art zulässig. Auch die Größe des<br />

Gesamtgebäudes überschreitet die Größe der vorhandenen Bebauung nicht. Die<br />

Baumaßnahme erfolgt in offener Bauweise. Die erforderlichen Grenzabstände<br />

werden eingehalten.<br />

Auch die Fläche, die überbaut werden soll, entspricht dem der angrenzenden<br />

Wohnbebauung. Das Bauvorhaben ist somit nach § 34 BauGB zulässig.<br />

Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um deren<br />

Stellungnahmen.<br />

Gemeinderat Prestel (CDU) und die Fraktion der CDU stimmen den<br />

Beschlussvorschlägen der Tagesordnungspunkte 5 und 6 zu.<br />

Gemeinderätin Zieger (FÖDL) erteilt ebenfalls die Zustimmung zu allen<br />

Beschlussvorschlägen der Tagesordnungspunkte 5 und 6.<br />

Gemeinderat Brand (SPD) steht den Beschlussvorschlägen der<br />

Tagesordnungspunkte 5 und 6 ebenfalls durchweg positiv gegenüber und erteilt die<br />

Zustimmung der SPD-Fraktion.<br />

Gemeinderat Strubel (FW) stimmen den Beschlussvorschlägen der<br />

Tagesordnungspunkte 5 und 6 zu.<br />

Alle Fraktionen sprechen der Gemeindeverwaltung und dem Architekten ein großes<br />

Lob und herzlichen Dank für die schnelle Umsetzung aus.<br />

Beschluss:<br />

1.<br />

Der Gemeinderat fasst einstimmig den Baubeschluss zur Erweiterung des<br />

Kinderhauses St. Katharina nach den beigefügten Plänen.<br />

2.<br />

Der Gemeinderat nimmt einstimmig die erwarteten Baukosten von<br />

869.000,00 € zur Kenntnis.<br />

-25-


Nr. 02/2013<br />

3.<br />

Der Gemeinderat beschließt einstimmig überplanmäßige Ausgaben in Höhe<br />

von 540.000,00 € gemäß § 84 GemO auf der Haushaltsstelle 4640-942000.011<br />

4.<br />

Der Gemeinderat erteilt einstimmig nach den §§ 34, 36 BauGB sein<br />

Einvernehmen zur geplanten Erweiterung des bestehenden Kinderhauses St.<br />

Katharina.<br />

Zusatz:<br />

Es ist ein flachgeneigtes Pultdach erwünscht.<br />

-26-


Nr. 02/2013<br />

<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />

Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>18.02.2013</strong><br />

TOP Nr.: 6 öffentlich DS-Nr. <strong>GR</strong>16/2013<br />

Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />

Beschluss über die Durchführung der Erweiterungsmaßnahme am<br />

Kindergarten St. Franziskus in <strong>Oberhausen</strong>, Erteilung des baurechtlichen<br />

Einvernehmens für den Bauantrag<br />

Beratung:<br />

Bürgermeister Büchner informiert den Gemeinderat darüber, dass der Technische<br />

Ausschuss in seiner Sitzung am <strong>18.02.2013</strong> den Tagesordnungspunkt auf Grund<br />

seiner Bedeutung und Wichtigkeit an den Gemeinderat verwiesen hat. In Bezug auf<br />

die in den zurückliegenden Wochen vorgenommen Planungen sowie die Einbindung<br />

der Beteiligten wird auf den vorangegangenen Tagesordnungspunkt zum Ausbau<br />

des Kinderhauses <strong>Rheinhausen</strong> Bezug genommen. Neben dem Sonderausschuss<br />

des Gemeinderates, den Vertretern der Kirche, dem KVJS sowie der<br />

Kindergartenleitung, ist hier auch das erzbischöfliche Bauamt, Heidelberg, Herr Paul<br />

Künzig zu beteiligen. Der Kindergarten St. Franziskus steht im Eigentum der Kirche.<br />

Planung und Bau wird mit Zustimmung der kirchlichen Gremien von der Gemeinde<br />

durchgeführt. Zur Realisierung des Vorhabens bedarf es daher auch der Zustimmung<br />

des erzbischöflichen Bauamtes.<br />

-27-


Nr. 02/2013<br />

Stellungnahme<br />

Erzbischöfliches Bauamt Heidelberg E-Mail vom 17. Januar 2013<br />

Für die Beurteilung fehlen mir insbesondere die Angaben zur<br />

Dachform und die Abgrenzungen zum Garten<br />

Schwesternhaus / Pfarrhaus.<br />

Unklar ist auch die Frage der Belichtung und Belüftung der<br />

Nassbereiche. Die Raumbezeichnung „Lageplan“ ist wohl ein<br />

Versehen<br />

Berücksichtigung / Lösung im Verfahren<br />

E-Mail vom 17. Januar 2013<br />

Es ging bei der Übersendung der Pläne darum,<br />

dass zur Aufteilung und Größe der Räume<br />

Stellung genommen wird. Da Sie verschiedene<br />

Punkte ansprechen, wäre es nett, wenn Sie uns<br />

vorab mitteilen würden, was von Ihnen bei<br />

diesen Fragen nicht gewünscht wird. Inwiefern<br />

ist die Abgrenzung Garten Schwesternhaus für<br />

Ihre Beurteilung von Interesse. Lageplan<br />

bedeutet Lager.<br />

Es wäre schön, wenn Sie uns vorab Ihre<br />

Vorstellungen mitteilen würden, damit wir nicht<br />

umplanen müssen.<br />

E- Mail vom 17. Januar 2013<br />

Generell finde ich die Planung in Ordnung, zumal ich meine<br />

Anregungen wie Eingang als Bindeglied zum Anbau und die<br />

klare Eigenständigkeit des Baukörpers verwirklicht sehe.<br />

Weiter ist die Ausführung wohl auch in Holzständer-Bauweise<br />

vorgesehen.<br />

Vonseiten des Erzb. Bauamtes gibt es somit keine<br />

Einwendungen zu dem jetzigen Planungsstand.<br />

E-Mail vom 25. Januar 2013<br />

Unter energetischen Gesichtspunkten kann ich Ihre<br />

Begeisterung teilen.<br />

Probleme sehe ich bei den bis auf den Boden reichenden<br />

Fenstern; es müssten alle Elemente in VSG ausgeführt und<br />

zudem verhindert werden, dass die Kinder gegen die Scheibe<br />

laufen.<br />

Auch kann ich noch nicht erkennen, wie die Belichtung /<br />

Belüftung des Waschraumes erfolgt. (Schnitt b-b ohne<br />

Aussage)<br />

E-Mail vom 25. Januar 2013<br />

Die Scheiben werden entsprechend dem<br />

Standard ausgeführt. Der Kindergarten in<br />

Philippsburg wurde in ähnlicher Weise errichtet.<br />

Die Entlüftung der Sanitärräume muss über<br />

einen Abzug erfolgen. Weitere Auskünfte kann<br />

Ihnen der Architekt erteilen<br />

-28-


Nr. 02/2013<br />

Die Fassaden der Schmalseiten Nord / Süd sind ohne<br />

Überstand geplant. Hier würden mich die Oberflächen<br />

interessieren; vielleicht ist hierüber in den weiteren Plänen<br />

mehr zu erfahren.<br />

KVJS E-Mail vom 28. Januar 2013<br />

Bitte um Mitteilung der Anzahl der Gruppen und<br />

Gruppenformen bzw. Angebotsstruktur.<br />

Die Ausführung erfolgt in Holzbauweise.<br />

E-Mail vom 28. Januar 2013<br />

Im Kinderhaus St. Franziskus entstehen zwei<br />

zusätzliche Gruppenräume für U3 - Kinder. Aus<br />

einem bisherigen Gruppenraum wird ein<br />

Gruppenraum, der sowohl für U3 - Kinder als<br />

auch Ü3 - Kinder genutzt werden kann.<br />

Zusätzlich werden ein kleiner Personalraum<br />

sowie zusätzliche Sanitärräume angebaut.<br />

Im Kindergarten St. Franziskus sind dann 8<br />

Gruppenräume vorhanden. Die Angebotsformen<br />

sowie die Altersstruktur ergeben sich aus der<br />

Struktur der Kinder und deren Bedürfnissen<br />

bzw. den Bedürfnissen der Eltern. Sie kann von<br />

Kindergartenjahr zu Kindergartenjahr<br />

unterschiedlich sein.<br />

Mitarbeiter des Kindergartens St.<br />

Franzikus<br />

Die Gruppenräume der U3 - Kinder könnten im Hinblick auf<br />

die Einnahme des Mittagessens etwas größer sein.<br />

Die Größe der Gruppenräume entspricht den<br />

Vorgaben des KVJS. Sie sind mit mehr als 30 m²<br />

ausreichend groß.<br />

-29-


Nr. 02/2013<br />

Die nunmehr vorliegende Planung entspricht den Vorstellungen der Mitarbeiter des<br />

Kindergartens, des Kindergartenbeauftragten sowie den Vertretern der Kirche. Von<br />

Seiten des KVJS liegt noch keine abschließende Beurteilung vor. Es ist jedoch beim<br />

derzeitigen Planungsstand nicht davon auszugehen, dass erhebliche Einwendungen<br />

vorgebracht werden. Das Architekturbüro teilt uns am 04. Februar 2013 mit, dass das<br />

Landratsamt noch eine Brandverhütungsschau durchführen möchte, die sich auf die<br />

gesamte Einrichtung bezieht. Nach der bisherigen Kostenschätzung des<br />

Architekturbüros belaufen sich die Kosten für den Umbau und die Erweiterung im<br />

Kindergartens St. Franzikus auf ca. 849.000,00 €. Im Haushaltsplan für das Jahr<br />

2013 sind für Maßnahmen (St. Franziskus und St. Marien) 330.000,00 € vorgesehen.<br />

Die Gemeindeverwaltung bittet daher um Bewilligung von überplanmäßigen<br />

Ausgaben von 520.000,00 € auf der Haushaltsstelle 3700-987000.010. Inwieweit für<br />

diese Maßnahme Fördermittel des Landes bewilligt werden, kann derzeit noch nicht<br />

abschließend geklärt werden. Diese belaufen sich voraussichtlich auf ca.<br />

240.000,00 € (Schaffung von 20 zusätzlichen Betreuungsplätzen durch Neubau). Die<br />

Kostensteigerung gegenüber dem Haushaltsansatz ist im Wesentlichen auf den<br />

erheblich größeren Anbau zurückzuführen. In der Sitzung vom Juli 2012 wurde noch<br />

von einer Erweiterung um zwei zusätzlichen Gruppenräumen in einer Größe von<br />

145 m² ausgegangen. Die nun vorliegende Planung ist wesentlich großzügiger. Sie<br />

wird jedoch den Abläufen innerhalb der Einrichtung gerechter und sichert eine noch<br />

bessere Betreuung.<br />

Im nächsten Schritt geht Bürgermeister Büchner auf den Bauantrag ein, den der<br />

Technische Ausschuss mit Beschluss vom <strong>18.02.2013</strong> wegen seiner grundsätzlichen<br />

Bedeutung an den Gemeinderat verwiesen hat.<br />

Es ist beabsichtigt, im Bereich des Kindergartens in <strong>Oberhausen</strong> zum Pfarrhaus<br />

einen 25,68 m langen und 7,57 m breiten Anbau zu errichten. Die Erweiterung erfolgt<br />

in Holzbauweise mit einem Flachdach, das begrünt wird. Sie hat eine Höhe von<br />

3,50 m. Die Ostseite besteht aus einer Fensterfront und einer kleinen Terrasse.<br />

Die zusätzlich entstehende Fläche wird als Personalraum, zwei Gruppenräume mit<br />

Schlafräumen, Lagerraum, Sanitärbereich sowie Kinderwagenabstellplatz genutzt.<br />

-30-


Nr. 02/2013<br />

Darstellung der zusätzlichen Räume<br />

Darstellung der Südansicht<br />

-31-


Nr. 02/2013<br />

Darstellung der Ostansicht<br />

Der an den Neubau angrenzende Gruppenraum wird mit einer Trennwand versehen,<br />

sodass er bei Bedarf sowohl für die Betreuung von U3-Kindern als auch von Ü3-<br />

Kindern verwendet werden kann.<br />

Die rechtliche Zulässigkeit des Bauvorhabens beurteilt sich nach § 34 BauGB.<br />

Danach ist ein Vorhaben zulässig, das sich nach Art und Maß der baulichen<br />

Nutzung, der Bauweise und der Fläche, die überbaut werden soll, in die nähere<br />

Umgebung einfügt. Die Umgebung des Kindergartens St. Franziskus ist geprägt<br />

durch das Martinshaus, das Pfarrhaus, die Kirche sowie die Parkplatzflächen der<br />

Kirche und der Volksbank. Darüber hinaus prägt der Kindergarten selbst die<br />

Umgebung. An die öffentlichen Einrichtungen grenzt die Wohnbebauung an.<br />

Die Erweiterung des zulässigerweise errichteten Kindergartens ist somit nach seiner<br />

Art zulässig. Auch die Größe des Gesamtgebäudes überschreitet die Größe der<br />

vorhandenen Bebauung nicht. Die Baumaßnahme erfolgt in offener Bauweise. Die<br />

erforderlichen Grenzabstände werden eingehalten. Auch die Fläche, die überbaut<br />

werden soll, entspricht der angrenzenden Bebauung. Das Bauvorhaben ist somit<br />

nach § 34 BauGB zulässig.<br />

Die Stellungnahmen der Fraktionen sind dem vorangegangenen<br />

Tagesordnungspunkt zu entnehmen, da die Tagesordnungspunkte 5 und 6<br />

gemeinsam aufgerufen wurden.<br />

-32-


Nr. 02/2013<br />

Beschluss:<br />

1.<br />

Der Gemeinderat fasst den Baubeschluss zur Erweiterung des Kindergartens<br />

St. Franziskus nach den beigefügten Plänen.<br />

2.<br />

Der Gemeinderat nimmt die erwarteten Baukosten von 849.000,00 € zur<br />

Kenntnis.<br />

3.<br />

Der Gemeinderat beschließt überplanmäßige Ausgaben in Höhe von<br />

520.000,00 € gemäß § 84 GemO auf der Haushaltsstelle 3700-987000.010.<br />

4.<br />

Der Gemeinderat erteilt nach den §§ 34, 36 BauGB sein Einvernehmen zur<br />

geplanten Erweiterung des bestehenden Kindergartens St. Franziskus.<br />

Zusatz:<br />

Es ist ein flachgeneigtes Pultdach erwünscht.<br />

-33-


Nr. 02/2013<br />

<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />

Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>18.02.2013</strong><br />

TOP Nr.: 7 öffentlich DS-Nr. <strong>GR</strong>17/2013<br />

Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />

Abschluss einer Vereinbarung mit der STEG über die Erstellung eines<br />

integrierten Entwicklungskonzeptes, einer Grobanalyse sowie der Erstellung<br />

eines Förderantrags für das Programm der städtebaulichen Erneuerung<br />

Beratung:<br />

Bürgermeister Büchner geht auf den Sachverhalt ein. Er merkt an, dass im<br />

Rahmen der diesjährigen Haushaltsplanberatungen der Gemeinderat darüber<br />

informiert wurde, dass die Gemeindeverwaltung Gespräche mit verschiedenen Büros<br />

in Bezug auf einen Förderantrag für das Landesprogramm der städtebaulichen<br />

Erneuerung geführt hat. Ziel der Überlegungen ist der Erhalt von Fördermittel für<br />

Sanierungsmaßnahmen von Bürgerinnen und Bürgern bzw. der Gemeinde. Die<br />

STEG Stadtentwicklung GmbH hat angeboten, die Gemeinde bei einer solchen<br />

Maßnahme zu unterstützen und den Förderantrag auszuarbeiten. Hierzu ist zunächst<br />

eine Grobanalyse der Situation des für die Entwicklung vorgesehenen Gebietes<br />

erforderlich, das noch gemeinsam festgelegt werden soll. Erste Überlegungen<br />

beinhalten den Bereich vom Rathaus in <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> bis zur<br />

Kantstraße mit Teilen der Schützenstraße und Sofienstraße. Eine genaue Festlegung<br />

erfolgt nach Beauftragung des Büros. Die Kosten für die Antragstellung belaufen sich<br />

auf ca. 6.500,00 €. Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Das Angebot der STEG<br />

Stadtentwicklung GmbH ist in der Anlage beigefügt.<br />

Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um deren<br />

Stellungnahmen.<br />

Gemeinderat Most (CDU) kann die Zustimmung der CDU-Fraktion zum<br />

Beschlussvorschlag erteilen.<br />

Gemeinderat Börzel (FÖDL) stimmt ebenfalls zu und erhofft sich davon einige<br />

Impulse.<br />

Gemeinderat Häfele (SPD) erteilt ebenfalls die Zustimmung seiner Fraktion zum<br />

Beschlussvorschlag.<br />

Gemeinderat Nagel (FW) stimmt abschließend ebenfalls zu.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Abschluss der in der Anlage<br />

beigefügten Vereinbarung mit der STEG Stadtentwicklung GmbH zum Preis<br />

von ca. 6.500,00 € zu.<br />

-34-


-35-<br />

Nr. 02/2013


-36-<br />

Nr. 02/2013


-37-<br />

Nr. 02/2013


Nr. 02/2013<br />

<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />

Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>18.02.2013</strong><br />

TOP Nr.: 8 öffentlich DS-Nr. <strong>GR</strong>18/2013<br />

Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />

Baugebiet Erlengewann; Beschluss über die Vergabe der Leistungen<br />

Bebauungsplan mit Fachgutachten, Objektplanung Wasserversorgung und<br />

Abwasserentsorgung, Objektplanung Erschießungsflächen sowie von<br />

vermessungstechnischen Arbeiten; Übernahme von Grundstücken durch die<br />

Gemeinde<br />

Beratung:<br />

Bürgermeister Büchner erläutert sehr ausführlich den Sachverhalt der<br />

Sitzungsvorlage. Er merkt an, dass sich der Gemeinderat letztmalig in seiner Sitzung<br />

am 26. März 2012 mit der Erschließungsmaßnahme für das geplante Neubaugebiet<br />

„Erlengewann“ befasst. Auf die Sitzungsvorlage DS-Nr. <strong>GR</strong>25/2012 wird verwiesen.<br />

In Bezug auf die Bedeutung und die Wichtigkeit der Planungsmaßnahme, die<br />

demografische Entwicklung in der Gemeinde sowie die Möglichkeiten zur<br />

Innenentwicklung und zur Festlegung von Baugeboten wurde der Gemeinderat<br />

bereits mehrfach informiert. Im Gegensatz zu den umliegenden Gemeinden<br />

Waghäusel, Philippsburg, Altlußheim und Neulußheim entwickeln sich die<br />

Einwohnerzahlen der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong> rückläufig. Auch über die<br />

damit verbundenen geringeren Landeszuweisungen wurde der Gemeinderat bereits<br />

mehrfach informiert.<br />

Bevölkerungsentwicklung in der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />

Jahr<br />

Anzahl der Einwohner<br />

2010 9.507<br />

2011 9.458<br />

2012 9.438<br />

Diese Entwicklung konnte auch nicht durch das von der Gemeindeverwaltung seit<br />

Jahren eingeführte Flächenmanagement gestoppt werden. So werden regelmäßig<br />

die Gebäudeleerstände in der Gemeinde geprüft, mögliche Flächen der<br />

Innenentwicklung begutachtet (z.B. Sofienstraße / Schützenstraße, Goethestraße,<br />

Herderstraße, Weiherweg, Adlerstraße, Kolpingstraße, Amselweg, Raimundstraße,<br />

Pomázer Platz, Lindenweg, regelmäßige Gesamtbetrachtung der bebauten Flächen<br />

auf Freiflächen etc.) und wo möglich einer Bebauung zugeführt sowie zahlreiche<br />

Kaufwillige über Grundstücke und Immobilien informiert und mögliche Verkäufer<br />

ermittelt. Dennoch ist es in der Vergangenheit nur im unzureichenden Maße<br />

gelungen Interessenten eine entsprechende Immobilie oder ein Baugrundstück zu<br />

vermitteln. Zahlreiche Familien haben zwischenzeitlich außerhalb der Gemeinde ein<br />

passendes Baugrundstück oder ein passendes Haus gefunden. Gerade jüngere<br />

Familien wünschen sich häufiger ein Baugrundstück zur Errichtung eines<br />

Eigenheims. Aber es ist auch verstärkt festzustellen, dass immer mehr Menschen im<br />

Alter feststellen, dass ihre in der Vergangenheit geschaffene Immobilie zu groß<br />

geworden ist und gerne nach der Veräußerung der alten etwas neues kleineres<br />

-38-


Nr. 02/2013<br />

bauen würden. Da gerade diese Menschen eine sehr starke Bindung an die<br />

Gemeinde haben, kommt für sie ein Umzug in die Nachbarkommunen nur selten in<br />

Frage. Sie belegen daher dauerhaft für Familien besonders geeignete Wohnflächen,<br />

da Angebote für Bauflächen auf dem Markt nur in sehr geringen Umfang angeboten<br />

werden.<br />

Stand des Verfahrens<br />

Nachdem der Gemeinderat in der Sitzung im März 2012 die Verkleinerung des<br />

Gebietes beschlossen hatte, wurden vonseiten eines weiteren Eigentümers<br />

Bedenken geäußert. Diese gehen zwar nicht dahin, dass man sich gegen die<br />

Ausweisung von Neubauflächen ausspricht, man lehne jedoch eine Einbeziehung<br />

der eigenen Flächen ab. Zur Sicherstellung der Erschließung sei man jedoch bereit,<br />

den für den Straßenbau benötigten Anteil im Bereich der Waghäusler Straße zur<br />

Verfügung zu stellen. Die Grundstückssituation stellt sich somit derzeit wie<br />

nachstehend dargestellt dar. Für die grün gekennzeichnete Fläche liegt eine<br />

Zustimmung der Grundstückseigentümer vor. Die gelben Flächen werden bei der<br />

zukünftigen Planung voraussichtlich als private Grünflächen ausgewiesen.<br />

In der oben genannten Sitzung wurde dem Gemeinderat auch mitgeteilt, dass das<br />

bisher beauftragte Büro seine Geschäftstätigkeit zum Ende des Jahres 2011<br />

eingestellt hat. Die Gemeindeverwaltung hat sich im zurückliegenden Jahr darum<br />

bemüht, ein neues Büro für die Durchführung der Maßnahme zu finden. Im Hinblick<br />

auf die negative Erfahrung der Vergangenheit war man dabei bestrebt ein<br />

Ingenieurbüro zu finden, das in diesem Bereich Erfahrung hat und für die Gemeinde<br />

bereits tätig war. Letztendlich ist man nach Gesprächen mit möglichen Anbietern zu<br />

-39-


Nr. 02/2013<br />

dem Ergebnis gekommen, dem Gemeinderat das Büro Modus Consult für die<br />

Arbeiten vorzuschlagen. Das Büro war bereits im Rahmen von Bauleitplanverfahren<br />

für die Gemeinde und Nachbargemeinden tätig. In Zusammenarbeit mit anderen<br />

Büros, wie GeoTeam Ingenieure, Scheckeler Umweltuntersuchungen bietet Modus<br />

Consult die nachstehenden Leistungen an. Der Vertragsabschluss würde mit<br />

Ausnahme der Vermessungsarbeiten mit dem Büro Modus Consult erfolgen. Für die<br />

erforderlichen Vermessungen sowie die Umlegung stünde das GeoTeam Ingenieure<br />

zur Verfügung, die bereits mehrfach mit Modus Consult bei Planungen<br />

zusammengearbeitet haben.<br />

Vergabe der Leistungen Bebauungsplan mit Fachgutachten, Objektplanung<br />

Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, Objektplanung<br />

Erschließungsflächen sowie von Vermessungstechnischen Arbeiten<br />

Nr. Leistung Betrag<br />

1. Bauleitplanung mit Umweltbericht, FFH Vorprüfung und 21.236,91 €<br />

artenschutzrechtlicher Übersichtsbegehung<br />

2. Objektplanung Wasserversorgung 14.167,96 €<br />

3. Objektplanung Abwasserentsorgung 14.826,93 €<br />

4. Objektplanung Erschließungsflächen 43.206,46 €<br />

5. Vermessung 82.210,00 €<br />

Gesamtsumme 175.648,26 €<br />

Bei ca. 30.470 m² Ackerflächen, die in das Verfahren eingebracht werden, entspricht<br />

dies einem Preis für die Planungsleistungen von 5,76 €/m². Diese Kosten werden von<br />

den zukünftigen Grundstückseigentümern zu übernehmen sein. Sie entsprechen im<br />

Bereich der Bauleitplanung den bisher für die Leistung veranschlagten Kosten<br />

(21.969,25 €; Angebot ursprüngliches Büro). Vermessungskosten werden nach<br />

Gebührenordnung abgerechnet. Die weiteren Kosten wurden bisher noch nicht<br />

abgefragt. Die genauen Aufschlüsselungen der einzelnen Beträge sind den<br />

beigefügten Angeboten zu entnehmen, von denen wir jeweils ein Exemplar den<br />

Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung gestellt haben. Die angebotenen Leistungen<br />

entsprechen sämtlichen während des Verfahrens erforderlichen Ingenieurleistungen.<br />

Sie können sich durch zusätzliche Leistungen, Preissteigerungen bei den Baukosten<br />

oder weiterer derzeit nicht ersichtlicher Gutachten, wie z.B. einer FFH - Prüfung<br />

erhöhen aber auch vermindern. Die Gemeindeverwaltung schlägt vor, das Büro<br />

Modus Consult mit den Leistungen Nr. 1 bis 4 und das Büro GeoTeam Ingenieure mit<br />

der Leistung Nr. 5 zu beauftragen.<br />

Hinweis: Das Büro Modus Consult ist kein Erschließungsträger. Es plant und<br />

begleitet lediglich die Arbeiten bis zur Fertigstellung der Maßnahme. Grundsätzlich<br />

werden die Bauunternehmen durch einen zwischengeschalteten Erschließungsträger<br />

beauftragt, der die Haftung für die Zahlung übernimmt. Dieser schließt mit den<br />

Grundstückseigentümern Verträge, wonach diese die Kosten letztendlich zu<br />

übernehmen haben.<br />

Die Gemeindeverwaltung lässt derzeit durch das Kommunal- und Prüfungsamt des<br />

Landkreises Karlsruhe überprüfen, ob die Gemeinde die Stellung des<br />

„Erschließungsträgers“ übernehmen kann oder ob die Durchführung der<br />

Baumaßnahmen auch durch die Grundstückseigentümer selbst möglich ist. Die<br />

-40-


Nr. 02/2013<br />

Gemeindeverwaltung würde in diesem Fall die erforderlichen Ausschreibungen im<br />

Auftrag und auf Rechnung der Grundstückseigentümer vornehmen. Bei beiden<br />

Varianten könnten Probleme im Bereich Umsatzsteuer, Schenkungssteuer und<br />

Erschließungsbeiträge auftreten. Um rechtlich richtige Entscheidungen treffen zu<br />

können und um keine unnötigen Kosten in Form von Steuern zu produzieren, soll<br />

hier die Entscheidung des Landratsamtes abgewartet werden.<br />

Weiterer Ablauf des Verfahrens<br />

Der weitere Ablauf des Verfahrens ist nach der Beauftragung der Ingenieurbüros so<br />

vorgesehen, dass zunächst der Aufstellungsbeschluss für die geänderte Fläche<br />

gefasst wird. Darüber hinaus wird aus den Reihen des Gemeinderates ein<br />

beschließender Umlegungsausschuss gebildet, der die Zuteilung der Grundstücke<br />

und die Regularien für die Zuteilung mit begleitet. Weiterhin ist nach Anhörung der<br />

Eigentümer der Umlegungsbeschluss zu fassen. In diesem Rahmen werden die<br />

Beteiligten auch über die rechtlichen Wirkungen des Umlegungsbeschlusses<br />

informiert. Mit der Veröffentlichung des Umlegungsbeschlusses treten für die<br />

Eigentümer Verfügungsbeschränkungen in Bezug auf den Verkauf und die<br />

Veränderung der Grundstücke ein (§ 51 BauGB). In Einzelgesprächen mit den<br />

Eigentümern soll dann noch einmal deren Wunsch nach Größe, Lage und<br />

Bebauungsmöglichkeit abgefragt werden, um den Ansprüchen der zukünftigen<br />

Bewohner gerecht zu werden. Erst wenn dies abgeklärt ist, kann im Rahmen der<br />

Bauleitplanung die Offenlage erfolgen und die voraussichtlichen Kosten der<br />

Erschließung ermittelt werden. Die nächsten Schritte wären somit, der<br />

Aufstellungsbeschluss, die Einrichtung eines Umlegungsausschusses, die frühzeitige<br />

Behörden- und Bürgerbeteiligung, die Information der Eigentümer und das Führen<br />

von Einzelgesprächen mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern.<br />

Im Haushaltsjahr 2013 voraussichtlich für die Gemeinde anfallende Kosten<br />

Für die Durchführung der Bauleitplanung hat der Gemeinderat im Haushalt der<br />

Gemeinde 30.000,00 € zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2013 wäre bei einem<br />

positiven Fortgang des Verfahrens mit den nachstehenden Kosten zu rechnen.<br />

Nr. Leistung Betrag<br />

1. Bauleitplanung mit Umweltbericht, FFH Vorprüfung und 21.236,91 €<br />

artenschutzrechtlicher Übersichtsbegehung<br />

2. Objektplanung Wasserversorgung 1.936,45 €<br />

3. Objektplanung Abwasserentsorgung 2.022,55 €<br />

4. Objektplanung Erschließungsflächen 7.412,83 €<br />

5. Vermessung 20.000,00 €<br />

Gesamtbetrag 52.608,74 €<br />

Der Betrag liegt um ca. 23.000,00 € über dem Haushaltsansatz der Gemeinde. Er<br />

fällt jedoch nur an, wenn bis zum Ende des Jahres von allen Eigentümerinnen und<br />

Eigentümern die schriftliche Zusage zur Umlegung sowie die<br />

Kostenübernahmeerklärung vorliegt. Nur in diesem Fall kann das<br />

Bauleitplanverfahren abgeschlossen und abgerechnet werden. Es ist zu diesem<br />

Zeitpunkt noch schwer abzuschätzen, ob dies tatsächlich gelingen wird. Gegenüber<br />

dem Vorgehen in der Vergangenheit durch das ursprüngliche Büro, wird nun das<br />

-41-


Nr. 02/2013<br />

Bebauungsplanverfahren und die Umlegung gleichzeitig betrieben. Darüber hinaus<br />

sollen die entstehenden Kosten so weit als möglich ermittelt werden, um den<br />

Eigentümern auch entsprechende Angaben machen zu können, mit welchen Kosten<br />

und Flächenabzug zu rechnen sein wird. Sollten die Ausgaben tatsächlich in dieser<br />

Höhe entstehen, so könnte die Erschließungsmaßnahme im kommenden Jahr<br />

vollständig abgeschlossen werden. Es entstünden dadurch im Gemeindehaushalt<br />

zunächst überplanmäßige Ausgaben jedoch keine Mehrausgaben, da die Arbeiten so<br />

oder so durchgeführt werden müssen. Da der Sachverhalt derzeit noch nicht<br />

abschließend beurteilt werden kann, soll auch kein Beschluss über überplanmäßige<br />

Kosten gefasst werden.<br />

Übernahme von Grundstücken durch die Gemeinde<br />

Eigentümer von Grundstücken haben bereits erklärt, dass sie eventuell kein eigenes<br />

Baugrundstück erhalten möchten, aber dem Verfahren nicht ablehnend<br />

gegenüberstehen. In solchen Fällen wäre es möglich, dass die Gemeinde diese<br />

Grundstücke erwirbt, sofern sich kurzfristig kein anderer Käufer findet.<br />

Die Gemeindeverwaltung ging im bisherigen Verfahren davon aus, dass ein solcher<br />

Erwerb seitens des Gemeinderates sicherlich als unproblematisch erachtet wird. Um<br />

dies jedoch auch rechtssicher bestätigen zu können, wäre eine entsprechende<br />

Absichtserklärung des Gemeinderates erforderlich. Selbstverständlich wird der<br />

Gemeinderat vor jedem Erwerb informiert und um Zustimmung gebeten.<br />

Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um deren<br />

Stellungnahmen.<br />

Gemeinderätin Lindemann (CDU) kann dem vorgelegten Beschlussvorschlag der<br />

Gemeindeverwaltung in allen Punkten folgen und erteilt die Zustimmung ihrer<br />

Fraktion.<br />

Gemeinderat Zieger (FÖDL) spricht sich nach wie vor gegen die Ausweisung neuer<br />

Baugebiete aus. Vielmehr sollte man die Innenentwicklung in <strong>Oberhausen</strong>-<br />

<strong>Rheinhausen</strong> beispielsweise mit Dorfentwicklungsplänen unter Schonung der<br />

Ressourcen vorantreiben. Die Fraktion der FÖDL wird daher die<br />

Beschlussvorschläge 2 und 3 ablehnen.<br />

Gemeinderat Horn (SPD) kann dem Beschlussvorschlag in allen Punkten<br />

zustimmen.<br />

Gemeinderat Strubel (FW) erteilt abschließend die Zustimmung der FW-Fraktion<br />

zum vorgelegten Beschlussvorschlag.<br />

-42-


Nr. 02/2013<br />

Beschluss:<br />

1.<br />

Der Gemeinderat nimmt einstimmig den Sachstandsbericht zur Kenntnis.<br />

2.<br />

Der Gemeinderat beauftragt das Büro ModusConsult bzw. das Büro GeoTeam<br />

Ingenieure mit der Durchführung der nachstehenden Aufgaben zu derzeit<br />

ermittelten Gesamtkosten von 175.648,26 €.<br />

Nr. Leistung Betrag<br />

1. Bauleitplanung mit Umweltbericht, FFH Vorprüfung und 21.236,91 €<br />

artenschutzrechtlicher Übersichtsbegehung<br />

2. Objektplanung Wasserversorgung 14.167,96 €<br />

3. Objektplanung Abwasserentsorgung 14.826,93 €<br />

4. Objektplanung Erschließungsflächen 43.206,46 €<br />

5. Vermessung GeoTeam Ingenieure 82.210,00 €<br />

Gesamtsumme 175.648,26 €<br />

16 Ja-Stimmen und 6 Gegenstimmen<br />

Zustimmung<br />

3.<br />

Der Gemeinderat stimmt grundsätzlich dem Erwerb von Grundstücksflächen<br />

durch die Gemeinde während des Verfahrens zu. Über den Ankauf entscheidet<br />

der Gemeinderat im Einzelfall.<br />

16 Ja-Stimmen und 6 Gegenstimmen<br />

Zustimmung<br />

-43-


Nr. 02/2013<br />

<strong>Protokoll</strong> zur Sitzungsvorlage der Gemeinde <strong>Oberhausen</strong>-<strong>Rheinhausen</strong><br />

Gremium: Gemeinderat Sitzungstag: <strong>18.02.2013</strong><br />

TOP Nr.: 9 öffentlich DS-Nr. <strong>GR</strong>19/2013<br />

Fachamt: Büro des Bürgermeisters zur Beschlussfassung<br />

Zustimmung zu außerplanmäßigen Ausgaben im Bereich des Freizeitzentrums<br />

Erlichsee<br />

Beratung:<br />

Bürgermeister Büchner geht auf die Sitzungsvorlage ein. Er stellt fest, dass der<br />

Gemeinderat in seiner Sitzung am 15. Mai 2012, DS-Nr. <strong>GR</strong>45/2012 der Gewährung<br />

eines Zuschusses für die Errichtung des Kioskgebäudes beim Freizeitzentrum<br />

Erlichsee in Höhe von 125.500,00 € zugestimmt hat. Im Jahr 2012 wurden<br />

113.688,11 € abgerechnet. Die Gemeindeverwaltung ging bei den<br />

Haushaltsplanungen für das Jahr 2013 davon aus, dass damit die Baumaßnahme<br />

abgeschlossen ist, da bei einer Begehung Ende Oktober 2012 anlässlich der<br />

Überprüfung der eingereichten Rechnungen keine Restarbeiten mehr erkennbar<br />

waren. Mit Schreiben vom 28. Dezember 2012, bei der Gemeinde am 07. Januar<br />

2013 eingegangen, legt die Betreiberin des Freizeitzentrums nunmehr zwei weitere<br />

Rechnungen der Firmen Wacker Kälte- und Maschinen- Gastroservice und Werner<br />

GdbR über zusammen ca. 31.000,00 € vor.<br />

Firma<br />

Betrag netto<br />

Werner GdbR 19.754,16 €<br />

Wacker 11.046,55 €<br />

Gesamt 30.800,71 €<br />

Die Baumaßnahme verursachte somit Kosten von insgesamt 144.488,82 €. Seitens<br />

der Gebäude- und Inhaltsversicherung wurde bisher ein Teilbetrag von 75.539,50 €<br />

zur Auszahlung gebracht. Davon entfielen 50.000,00 € auf den entstandenen<br />

Gebäudeschaden und 25.539,50 € auf den Schaden an der Einrichtung. Es ist davon<br />

auszugehen, dass weitere Zahlungen in Höhe von mindestens 30.000,00 € erfolgen<br />

werden. Haushaltsmittel auf der Ausgabenseite stehen keine zur Verfügung. Die<br />

Gemeindeverwaltung bittet daher um Bewilligung außerplanmäßiger Ausgaben in<br />

Höhe von 31.000,00 € auf der Haushaltsstelle 5710-987000.010. Zur Finanzierung<br />

dieser Ausgaben stehen nicht vorgesehene Einnahmen im Verwaltungshaushalt<br />

durch Versicherungsleistungen zur Verfügung.<br />

Nach seinen Ausführungen bittet Bürgermeister Büchner die Fraktionen um deren<br />

Stellungnahmen.<br />

Gemeinderat Most (CDU) erteilt die Zustimmung der CDU-Fraktion.<br />

Gemeinderätin Korrmann (FÖDL) stimmt zu.<br />

Gemeinderat Horn (SPD) kann die Zustimmung seiner Fraktion zum<br />

Beschlussvorschlag erteilen.<br />

Gemeinderat Rausch (FW) stimmt abschließend ebenfalls zu.<br />

-44-


Nr. 02/2013<br />

Beschluss:<br />

1.<br />

Der Gemeinderat nimmt mit 18 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen die<br />

entstandenen Mehrkosten in Höhe von ca. 18.988,82 € zur Kenntnis.<br />

2.<br />

Der Gemeinderat beschließt mit 18 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen, Mittel in<br />

Höhe von 31.000,00 € auf der Haushaltsstelle 5710-987000.010 für<br />

außerplanmäßige Ausgaben gemäß § 84 GemO bereitzustellen.<br />

-45-


Nr. 02/2013<br />

Bekanntgaben<br />

Bürgermeister Büchner gibt das nachstehende Schreiben bekannt, welches dem<br />

Gemeinderat in der Sitzung ebenfalls ausgeteilt wurde.<br />

-46-


Nr. 02/2013<br />

Des weiteren gibt Bürgermeister Büchner bekannt, dass das vorläufige<br />

Rechnungsergebnis für 2012 eine Zuführung vom Verwaltungshaushalt in den<br />

Vermögenshaushalt von 1.932.352,17 € ergibt. Die Zuführung zu den Rücklagen<br />

beträgt 1.052.808,98 €. Beim Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung erwirtschaftete die<br />

Gemeinde einen voraussichtlichen Verlust von 34.738,85 €. Somit eine<br />

Verbesserung was bedeutet, dass man weiterhin Gebührenausgleichsrückstellungen<br />

zur Verfügung hat. Änderungen können sich noch bei der Erstellung der Bilanz<br />

ergeben. Beim Eigenbetrieb Wasserversorgung erwirtschaftete die Gemeinde einen<br />

voraussichtlichen Gewinn von 43.206,65 €. Der Erfolgsplan sah weder einen Gewinn<br />

noch einen Verlust vor. Änderungen können sich noch bei der Erstellung der Bilanz<br />

ergeben (Abgrenzung von Wassergebühren u.a.).<br />

-47-


Nr. 02/2013<br />

Hinweis:<br />

Die Audio-Aufnahmen der Sitzung sind Bestandteil des <strong>Protokoll</strong>s.<br />

Der <strong>Protokoll</strong>führer:<br />

Der Bürgermeister:<br />

Der Gemeinderat:<br />

-48-

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