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Protokoll GR 18.02.2013 öffentlich - Oberhausen-Rheinhausen

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Nr. 02/2013<br />

• Im Sanitärbereich sind pro Krippengruppe ein<br />

Krippen-WC in Höhe von 26cm, 1 Waschbecken sowie 1<br />

Wickelbereich vorzuhalten.<br />

• Wo befinden sich die Kinderwagen-<br />

Abstellmöglichkeiten?<br />

• die geforderten Sanitäreinrichtungen<br />

sind vorhanden bzw. werden bei der<br />

Umbaumaßnahme erstellt<br />

• die Kinderwagenabstellmöglichkeit<br />

befindet sich im Eingangsbereich der<br />

Einrichtung<br />

Mitarbeiter des Kinderhauses St.<br />

Katharina<br />

• Bitte teilen Sie uns noch die Größe des<br />

Außenspielgeländes mit.<br />

In der ursprünglichen Planung waren die beiden<br />

Gruppenräume mit etwas über 30 m² kleiner als in der nun<br />

vorliegenden Genehmigungsplanung. In der Mitte der beiden<br />

Räume war ein Schlafraum angeordnet.<br />

Der weitere Schlafraum war im derzeitigen Personalraum<br />

angesiedelt. Der nun geplante Flur im Bereich der U3-Kinder<br />

war um den zweiten Schlafraum (14,33 m² ) größer.<br />

Die Größe der Räume, die den Vorschriften des KVJS<br />

entsprachen, wurden als zu klein abgelehnt. Begründet wurde<br />

dies mit der dann fehlenden Möglichkeit, dass die Kinder ihr<br />

Essen in den Gruppenräumen einnehmen.<br />

• das Außenspielgelände hat eine Größe<br />

von ca. 2.750 m² bei ca. 140 betreuten<br />

Kindern.<br />

Zunächst war vonseiten der Architekten ein<br />

weiterer Anbau angedacht, der auch von den<br />

Mitarbeitern des Kinderhauses akzeptiert<br />

worden wäre.<br />

Im Hinblick auf die durch den Anbau<br />

entstehenden Mehrkosten von ca. 300.000,00 €<br />

wurde der Vorschlag jedoch vonseiten des<br />

SOSJSK und der Gemeindeverwaltung<br />

abgelehnt. Dabei war auch entscheidend, dass<br />

die vorgelegte Planung den Erfordernissen des<br />

KVJS entsprach.<br />

SOSJSK und Gemeindeverwaltung konnten<br />

jedoch dem Vorschlag der Mitarbeiter<br />

zustimmen, den bisherigen Personalraum<br />

insgesamt als Schlafraum zu nutzen und den<br />

Kinderwagenabstellbereich am Eingang des<br />

Kinderhauses anzuordnen.<br />

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