Protokoll GR 18.02.2013 öffentlich - Oberhausen-Rheinhausen
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Nr. 02/2013<br />
• Im Sanitärbereich sind pro Krippengruppe ein<br />
Krippen-WC in Höhe von 26cm, 1 Waschbecken sowie 1<br />
Wickelbereich vorzuhalten.<br />
• Wo befinden sich die Kinderwagen-<br />
Abstellmöglichkeiten?<br />
• die geforderten Sanitäreinrichtungen<br />
sind vorhanden bzw. werden bei der<br />
Umbaumaßnahme erstellt<br />
• die Kinderwagenabstellmöglichkeit<br />
befindet sich im Eingangsbereich der<br />
Einrichtung<br />
Mitarbeiter des Kinderhauses St.<br />
Katharina<br />
• Bitte teilen Sie uns noch die Größe des<br />
Außenspielgeländes mit.<br />
In der ursprünglichen Planung waren die beiden<br />
Gruppenräume mit etwas über 30 m² kleiner als in der nun<br />
vorliegenden Genehmigungsplanung. In der Mitte der beiden<br />
Räume war ein Schlafraum angeordnet.<br />
Der weitere Schlafraum war im derzeitigen Personalraum<br />
angesiedelt. Der nun geplante Flur im Bereich der U3-Kinder<br />
war um den zweiten Schlafraum (14,33 m² ) größer.<br />
Die Größe der Räume, die den Vorschriften des KVJS<br />
entsprachen, wurden als zu klein abgelehnt. Begründet wurde<br />
dies mit der dann fehlenden Möglichkeit, dass die Kinder ihr<br />
Essen in den Gruppenräumen einnehmen.<br />
• das Außenspielgelände hat eine Größe<br />
von ca. 2.750 m² bei ca. 140 betreuten<br />
Kindern.<br />
Zunächst war vonseiten der Architekten ein<br />
weiterer Anbau angedacht, der auch von den<br />
Mitarbeitern des Kinderhauses akzeptiert<br />
worden wäre.<br />
Im Hinblick auf die durch den Anbau<br />
entstehenden Mehrkosten von ca. 300.000,00 €<br />
wurde der Vorschlag jedoch vonseiten des<br />
SOSJSK und der Gemeindeverwaltung<br />
abgelehnt. Dabei war auch entscheidend, dass<br />
die vorgelegte Planung den Erfordernissen des<br />
KVJS entsprach.<br />
SOSJSK und Gemeindeverwaltung konnten<br />
jedoch dem Vorschlag der Mitarbeiter<br />
zustimmen, den bisherigen Personalraum<br />
insgesamt als Schlafraum zu nutzen und den<br />
Kinderwagenabstellbereich am Eingang des<br />
Kinderhauses anzuordnen.<br />
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