Protokoll GR 18.02.2013 öffentlich - Oberhausen-Rheinhausen
Protokoll GR 18.02.2013 öffentlich - Oberhausen-Rheinhausen
Protokoll GR 18.02.2013 öffentlich - Oberhausen-Rheinhausen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Nr. 02/2013<br />
Gemeindeverwaltung würde in diesem Fall die erforderlichen Ausschreibungen im<br />
Auftrag und auf Rechnung der Grundstückseigentümer vornehmen. Bei beiden<br />
Varianten könnten Probleme im Bereich Umsatzsteuer, Schenkungssteuer und<br />
Erschließungsbeiträge auftreten. Um rechtlich richtige Entscheidungen treffen zu<br />
können und um keine unnötigen Kosten in Form von Steuern zu produzieren, soll<br />
hier die Entscheidung des Landratsamtes abgewartet werden.<br />
Weiterer Ablauf des Verfahrens<br />
Der weitere Ablauf des Verfahrens ist nach der Beauftragung der Ingenieurbüros so<br />
vorgesehen, dass zunächst der Aufstellungsbeschluss für die geänderte Fläche<br />
gefasst wird. Darüber hinaus wird aus den Reihen des Gemeinderates ein<br />
beschließender Umlegungsausschuss gebildet, der die Zuteilung der Grundstücke<br />
und die Regularien für die Zuteilung mit begleitet. Weiterhin ist nach Anhörung der<br />
Eigentümer der Umlegungsbeschluss zu fassen. In diesem Rahmen werden die<br />
Beteiligten auch über die rechtlichen Wirkungen des Umlegungsbeschlusses<br />
informiert. Mit der Veröffentlichung des Umlegungsbeschlusses treten für die<br />
Eigentümer Verfügungsbeschränkungen in Bezug auf den Verkauf und die<br />
Veränderung der Grundstücke ein (§ 51 BauGB). In Einzelgesprächen mit den<br />
Eigentümern soll dann noch einmal deren Wunsch nach Größe, Lage und<br />
Bebauungsmöglichkeit abgefragt werden, um den Ansprüchen der zukünftigen<br />
Bewohner gerecht zu werden. Erst wenn dies abgeklärt ist, kann im Rahmen der<br />
Bauleitplanung die Offenlage erfolgen und die voraussichtlichen Kosten der<br />
Erschließung ermittelt werden. Die nächsten Schritte wären somit, der<br />
Aufstellungsbeschluss, die Einrichtung eines Umlegungsausschusses, die frühzeitige<br />
Behörden- und Bürgerbeteiligung, die Information der Eigentümer und das Führen<br />
von Einzelgesprächen mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern.<br />
Im Haushaltsjahr 2013 voraussichtlich für die Gemeinde anfallende Kosten<br />
Für die Durchführung der Bauleitplanung hat der Gemeinderat im Haushalt der<br />
Gemeinde 30.000,00 € zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2013 wäre bei einem<br />
positiven Fortgang des Verfahrens mit den nachstehenden Kosten zu rechnen.<br />
Nr. Leistung Betrag<br />
1. Bauleitplanung mit Umweltbericht, FFH Vorprüfung und 21.236,91 €<br />
artenschutzrechtlicher Übersichtsbegehung<br />
2. Objektplanung Wasserversorgung 1.936,45 €<br />
3. Objektplanung Abwasserentsorgung 2.022,55 €<br />
4. Objektplanung Erschließungsflächen 7.412,83 €<br />
5. Vermessung 20.000,00 €<br />
Gesamtbetrag 52.608,74 €<br />
Der Betrag liegt um ca. 23.000,00 € über dem Haushaltsansatz der Gemeinde. Er<br />
fällt jedoch nur an, wenn bis zum Ende des Jahres von allen Eigentümerinnen und<br />
Eigentümern die schriftliche Zusage zur Umlegung sowie die<br />
Kostenübernahmeerklärung vorliegt. Nur in diesem Fall kann das<br />
Bauleitplanverfahren abgeschlossen und abgerechnet werden. Es ist zu diesem<br />
Zeitpunkt noch schwer abzuschätzen, ob dies tatsächlich gelingen wird. Gegenüber<br />
dem Vorgehen in der Vergangenheit durch das ursprüngliche Büro, wird nun das<br />
-41-