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Protokoll GR 18.02.2013 öffentlich - Oberhausen-Rheinhausen

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Nr. 02/2013<br />

Gemeindeverwaltung würde in diesem Fall die erforderlichen Ausschreibungen im<br />

Auftrag und auf Rechnung der Grundstückseigentümer vornehmen. Bei beiden<br />

Varianten könnten Probleme im Bereich Umsatzsteuer, Schenkungssteuer und<br />

Erschließungsbeiträge auftreten. Um rechtlich richtige Entscheidungen treffen zu<br />

können und um keine unnötigen Kosten in Form von Steuern zu produzieren, soll<br />

hier die Entscheidung des Landratsamtes abgewartet werden.<br />

Weiterer Ablauf des Verfahrens<br />

Der weitere Ablauf des Verfahrens ist nach der Beauftragung der Ingenieurbüros so<br />

vorgesehen, dass zunächst der Aufstellungsbeschluss für die geänderte Fläche<br />

gefasst wird. Darüber hinaus wird aus den Reihen des Gemeinderates ein<br />

beschließender Umlegungsausschuss gebildet, der die Zuteilung der Grundstücke<br />

und die Regularien für die Zuteilung mit begleitet. Weiterhin ist nach Anhörung der<br />

Eigentümer der Umlegungsbeschluss zu fassen. In diesem Rahmen werden die<br />

Beteiligten auch über die rechtlichen Wirkungen des Umlegungsbeschlusses<br />

informiert. Mit der Veröffentlichung des Umlegungsbeschlusses treten für die<br />

Eigentümer Verfügungsbeschränkungen in Bezug auf den Verkauf und die<br />

Veränderung der Grundstücke ein (§ 51 BauGB). In Einzelgesprächen mit den<br />

Eigentümern soll dann noch einmal deren Wunsch nach Größe, Lage und<br />

Bebauungsmöglichkeit abgefragt werden, um den Ansprüchen der zukünftigen<br />

Bewohner gerecht zu werden. Erst wenn dies abgeklärt ist, kann im Rahmen der<br />

Bauleitplanung die Offenlage erfolgen und die voraussichtlichen Kosten der<br />

Erschließung ermittelt werden. Die nächsten Schritte wären somit, der<br />

Aufstellungsbeschluss, die Einrichtung eines Umlegungsausschusses, die frühzeitige<br />

Behörden- und Bürgerbeteiligung, die Information der Eigentümer und das Führen<br />

von Einzelgesprächen mit den betroffenen Eigentümerinnen und Eigentümern.<br />

Im Haushaltsjahr 2013 voraussichtlich für die Gemeinde anfallende Kosten<br />

Für die Durchführung der Bauleitplanung hat der Gemeinderat im Haushalt der<br />

Gemeinde 30.000,00 € zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2013 wäre bei einem<br />

positiven Fortgang des Verfahrens mit den nachstehenden Kosten zu rechnen.<br />

Nr. Leistung Betrag<br />

1. Bauleitplanung mit Umweltbericht, FFH Vorprüfung und 21.236,91 €<br />

artenschutzrechtlicher Übersichtsbegehung<br />

2. Objektplanung Wasserversorgung 1.936,45 €<br />

3. Objektplanung Abwasserentsorgung 2.022,55 €<br />

4. Objektplanung Erschließungsflächen 7.412,83 €<br />

5. Vermessung 20.000,00 €<br />

Gesamtbetrag 52.608,74 €<br />

Der Betrag liegt um ca. 23.000,00 € über dem Haushaltsansatz der Gemeinde. Er<br />

fällt jedoch nur an, wenn bis zum Ende des Jahres von allen Eigentümerinnen und<br />

Eigentümern die schriftliche Zusage zur Umlegung sowie die<br />

Kostenübernahmeerklärung vorliegt. Nur in diesem Fall kann das<br />

Bauleitplanverfahren abgeschlossen und abgerechnet werden. Es ist zu diesem<br />

Zeitpunkt noch schwer abzuschätzen, ob dies tatsächlich gelingen wird. Gegenüber<br />

dem Vorgehen in der Vergangenheit durch das ursprüngliche Büro, wird nun das<br />

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