Seite 2 Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> Nr. 9/2010
07.03. Herr Gerhard Irle, Heckendalheim, Otto-Walle-Straße 22, feiert seinen 73. Geburtstag. 08.03. Frau Maria Tussing geb. Allgayer, Ommersheim, Osthofenstraße 9, vollendet ihr 75. Lebensjahr. 08.03. Herr Walter Flierl, Ormesheim, Haagwieserweg 6, wird 82 Jahre alt. 08.03. Frau Alice Kunz geb. Sams, Ormesheim, Wiesenstraße 22, feiert ihren 74. Geburtstag. 10.03. Frau Walburga Walle geb. Fickinger, Heckendalheim, St. Ingberter Straße 64, vollendet ihr 79. Lebensjahr. Wir gratulieren den Jubilaren herzlich und wünschen ihnen einen gesegneten Lebensabend bei bester Gesundheit. Bekanntmachung der 3. Sitzung des Ortsrates Bliesmengen-Bolchen am Donnerstag, 11.03.2010, Beginn: 19.00 Uhr, Sitzungsort: Sitzungsraum, Obergeschoss, Bliestalhalle, Ritterstraße, <strong>Mandelbachtal</strong>/Bliesmengen- Bolchen Tagesordnung: Öffentlicher Teil 01. Einwohnerfragestunde auf der Grundlage des § 20 a KSVG 02. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Bliesmengen-Bolchen vom 19.11.2009 (öffentlicher Teil) 03. Reaktivierung des Jugendclubs Bliesmengen-Bolchen durch Einberufung einer Jungbürgerversammlung 04. Benennung der Mitglieder für den Beirat des Jugendclubs Bliesmengen-Bolchen 05. Beschluss einer Nutzungsvereinbarung mit dem Jugendclub Bliesmengen-Bolchen 06. Antrag der SPD-Fraktion über Jugendförderung 07. Antrag der CDU-Fraktion; hier Verlegung der Bushaltestelle in der Bliestalstraße von der Apotheke zur Firma Seibert 08. Antrag der CDU; hier: Neue Rückwand für die Bushaltestelle Nähe Ackermann 09. Verschiedenes: a) Bürgertreff am 26.09.2010 b) Patronsfest Peter und Paul 10. Zusammenlegung der Schiedsbezirke Bliesmengen-Bolchen und Habkirchen 11. Mitteilungen und Anfragen Nichtöffentlicher Teil 12. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates Bliesmengen-Bolchen vom 19. November 2009 (nichtöffentlicher Teil) 13. Mitteilungen und Anfragen Waltraud Rebmann, Ortsvorsteherin Einladung zu einer Informationsveranstaltung bezüglich der versandten Erschließungsbeitragsbescheide Um Fragen zu den endgültigen Erschließungsbeitragsbescheiden zu beantworten, lädt die Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> alle betroffenen und interessierten Grundstückseigentümer des Neubaugebietes „In der Oberwiese“/„Am schwarzen Kreuz“ zu einer Informationsveranstaltung ein. Diese findet am Mittwoch, 03. März 2010, um 18.00 Uhr in der Bliestalhalle, Ritterstr., Bliesmengen-Bolchen, 66399 <strong>Mandelbachtal</strong>, statt. Der Bürgermeister: Keßler Jagdgenossenschaft Habkirchen Am Dienstag, <strong>16</strong>. März 2010, findet um 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Habkirchen statt. Tagesordnung: 1. Behandlung und evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom <strong>16</strong>.09.2009 2. Neuwahl des Jagdvorstehers, des stellv. Jagdvorstehers und des Genossenschaftsausschusses 3. Haushaltsplan 2010 4. Mitteilungen und Anfragen Die Eigentümer aller bejagbaren Flächen auf der Gemarkung Habkirchen, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, sind Jagdgenossen und bilden eine Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossen werden hiermit zur Genossenschaftsversammlung eingeladen. Die Jagd darf nicht ausgeübt werden auf Grundflächen mit Gebäuden und auf unmittelbar an eine Behausung angrenzenden Hofraum und Hausgarten, auf Friedhöfen oder solchen Grundstücksflächen, auf denen die Jagdausübung die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit oder das Leben von Menschen gefährden würde. Gemäß § 3 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Saarl. Jagdgesetzes vom 27. Januar 2000 (Amtsblatt S. 2<strong>68</strong>) hat der Jagdvorsteher das Grundflächenverzeichnis auf dem Laufenden zu halten. Die Jagdgenossen sind verpflichtet, ihm Veränderungen anzuzeigen. Nur aufgrund solcher Anzeigen wird das Grundflächenverzeichnis berichtigt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur derjenige Jagdgenosse und demnach auch stimmberechtigt ist, wer im Grundflächenverzeichnis eingetragen ist. Ich fordere hiermit alle Jagdgenossen auf, bis spätestens zum Beginn der Jagdgenossenschaftsversammlung Veränderungen im Grundflächenverzeichnis unter Vorlage von Grundbuchmitteilungen oder notariellen Urkunden und Kaufverträgen bei der Gemeindeverwaltung im Rathaus in Ormesheim, Zimmer 1.<strong>16</strong>, anzuzeigen. Gleiches gilt auch für die Eigentümer von Grundflächen, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, die bisher noch nicht in dem Grundflächenverzeichnis erfasst waren. Vertretungen bei Versammlungen sind nur mit Vollmacht möglich. Vollmachtsvordrucke sind im Rathaus, Zimmer 1.<strong>16</strong>, erhältlich. Der Jagdvorsteher: Elmar Zapp Jagdgenossenschaft Heckendalheim Am Donnerstag, 18. März 2010, findet um 19.30 Uhr im Gasthaus „Dorfkrug“ eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Heckendalheim statt. Tagesordnung: 1. Behandlung und evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift vom 24. März 2009 2. Neuwahl des Jagdvorstehers, des stellv. Jagdvorstehers und des Genossenschaftsausschusses 3. Änderung des Jagdpachtvertrages 4. Haushaltsplan 2010 5. Mitteilungen und Anfragen Die Eigentümer aller bejagbaren Flächen auf der Gemarkung Heckendalheim, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, sind Jagdgenossen und bilden eine Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossen werden hiermit zur Genossenschaftsversammlung eingeladen. Die Jagd darf nicht ausgeübt werden auf Grundflächen mit Gebäuden und auf unmittelbar an eine Behausung angrenzenden Hofraum und Hausgarten, auf Friedhöfen oder solchen Grundstücksflächen, auf denen die Jagdausübung die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit oder das Leben von Menschen gefährden würde. Gemäß § 3 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Saarl. Jagdgesetzes vom 27. Januar 2000 (Amtsblatt S. 2<strong>68</strong>) hat der Jagdvorsteher das Grundflächenverzeichnis auf dem Laufenden zu halten. Die Jagdgenossen sind verpflichtet, ihm Veränderungen anzuzeigen. Nur aufgrund solcher Anzeigen wird das Grundflächenverzeichnis berichtigt. Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> Nr. 9/2010 Seite 3