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Tel. (0 68 42) 89 16 47 ·Fax 89 16 48 Bastian - Mandelbachtal

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07.03. Herr Gerhard Irle, Heckendalheim, Otto-Walle-Straße 22, feiert<br />

seinen 73. Geburtstag.<br />

08.03. Frau Maria Tussing geb. Allgayer, Ommersheim, Osthofenstraße<br />

9, vollendet ihr 75. Lebensjahr.<br />

08.03. Herr Walter Flierl, Ormesheim, Haagwieserweg 6, wird 82<br />

Jahre alt.<br />

08.03. Frau Alice Kunz geb. Sams, Ormesheim, Wiesenstraße 22,<br />

feiert ihren 74. Geburtstag.<br />

10.03. Frau Walburga Walle geb. Fickinger, Heckendalheim, St. Ingberter<br />

Straße 64, vollendet ihr 79. Lebensjahr.<br />

Wir gratulieren den Jubilaren herzlich und wünschen ihnen einen<br />

gesegneten Lebensabend bei bester Gesundheit.<br />

Bekanntmachung<br />

der 3. Sitzung des Ortsrates Bliesmengen-Bolchen am Donnerstag,<br />

11.03.2010, Beginn: 19.00 Uhr, Sitzungsort: Sitzungsraum, Obergeschoss,<br />

Bliestalhalle, Ritterstraße, <strong>Mandelbachtal</strong>/Bliesmengen-<br />

Bolchen<br />

Tagesordnung:<br />

Öffentlicher Teil<br />

01. Einwohnerfragestunde auf der Grundlage des § 20 a KSVG<br />

02. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates<br />

Bliesmengen-Bolchen vom 19.11.2009 (öffentlicher Teil)<br />

03. Reaktivierung des Jugendclubs Bliesmengen-Bolchen durch Einberufung<br />

einer Jungbürgerversammlung<br />

04. Benennung der Mitglieder für den Beirat des Jugendclubs Bliesmengen-Bolchen<br />

05. Beschluss einer Nutzungsvereinbarung mit dem Jugendclub<br />

Bliesmengen-Bolchen<br />

06. Antrag der SPD-Fraktion über Jugendförderung<br />

07. Antrag der CDU-Fraktion;<br />

hier Verlegung der Bushaltestelle in der Bliestalstraße von der<br />

Apotheke zur Firma Seibert<br />

08. Antrag der CDU;<br />

hier: Neue Rückwand für die Bushaltestelle Nähe Ackermann<br />

09. Verschiedenes:<br />

a) Bürgertreff am 26.09.2010<br />

b) Patronsfest Peter und Paul<br />

10. Zusammenlegung der Schiedsbezirke Bliesmengen-Bolchen und<br />

Habkirchen<br />

11. Mitteilungen und Anfragen<br />

Nichtöffentlicher Teil<br />

12. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Ortsrates<br />

Bliesmengen-Bolchen vom 19. November 2009 (nichtöffentlicher<br />

Teil)<br />

13. Mitteilungen und Anfragen<br />

Waltraud Rebmann, Ortsvorsteherin<br />

Einladung zu einer Informationsveranstaltung bezüglich<br />

der versandten Erschließungsbeitragsbescheide<br />

Um Fragen zu den endgültigen Erschließungsbeitragsbescheiden<br />

zu beantworten, lädt die Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> alle betroffenen<br />

und interessierten Grundstückseigentümer des Neubaugebietes „In<br />

der Oberwiese“/„Am schwarzen Kreuz“ zu einer Informationsveranstaltung<br />

ein.<br />

Diese findet am Mittwoch, 03. März 2010, um 18.00 Uhr in der Bliestalhalle,<br />

Ritterstr., Bliesmengen-Bolchen, 66399 <strong>Mandelbachtal</strong>,<br />

statt.<br />

Der Bürgermeister: Keßler<br />

Jagdgenossenschaft Habkirchen<br />

Am Dienstag, <strong>16</strong>. März 2010, findet um 19.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus<br />

eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Habkirchen<br />

statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Behandlung und evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift<br />

vom <strong>16</strong>.09.2009<br />

2. Neuwahl des Jagdvorstehers, des stellv. Jagdvorstehers und des<br />

Genossenschaftsausschusses<br />

3. Haushaltsplan 2010<br />

4. Mitteilungen und Anfragen<br />

Die Eigentümer aller bejagbaren Flächen auf der Gemarkung Habkirchen,<br />

die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, sind<br />

Jagdgenossen und bilden eine Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossen<br />

werden hiermit zur Genossenschaftsversammlung eingeladen.<br />

Die Jagd darf nicht ausgeübt werden auf Grundflächen mit Gebäuden<br />

und auf unmittelbar an eine Behausung angrenzenden Hofraum<br />

und Hausgarten, auf Friedhöfen oder solchen Grundstücksflächen,<br />

auf denen die Jagdausübung die öffentliche Ruhe, Ordnung und<br />

Sicherheit oder das Leben von Menschen gefährden würde. Gemäß<br />

§ 3 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Saarl. Jagdgesetzes<br />

vom 27. Januar 2000 (Amtsblatt S. 2<strong>68</strong>) hat der Jagdvorsteher<br />

das Grundflächenverzeichnis auf dem Laufenden zu halten. Die Jagdgenossen<br />

sind verpflichtet, ihm Veränderungen anzuzeigen. Nur<br />

aufgrund solcher Anzeigen wird das Grundflächenverzeichnis berichtigt.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur derjenige<br />

Jagdgenosse und demnach auch stimmberechtigt ist, wer im<br />

Grundflächenverzeichnis eingetragen ist.<br />

Ich fordere hiermit alle Jagdgenossen auf, bis spätestens zum Beginn<br />

der Jagdgenossenschaftsversammlung Veränderungen im<br />

Grundflächenverzeichnis unter Vorlage von Grundbuchmitteilungen<br />

oder notariellen Urkunden und Kaufverträgen bei der Gemeindeverwaltung<br />

im Rathaus in Ormesheim, Zimmer 1.<strong>16</strong>, anzuzeigen.<br />

Gleiches gilt auch für die Eigentümer von Grundflächen, auf denen<br />

die Jagd ausgeübt werden darf, die bisher noch nicht in dem Grundflächenverzeichnis<br />

erfasst waren. Vertretungen bei Versammlungen<br />

sind nur mit Vollmacht möglich. Vollmachtsvordrucke sind im<br />

Rathaus, Zimmer 1.<strong>16</strong>, erhältlich.<br />

Der Jagdvorsteher: Elmar Zapp<br />

Jagdgenossenschaft Heckendalheim<br />

Am Donnerstag, 18. März 2010, findet um 19.30 Uhr im Gasthaus<br />

„Dorfkrug“ eine Versammlung der Jagdgenossenschaft Heckendalheim<br />

statt.<br />

Tagesordnung:<br />

1. Behandlung und evtl. Einwendungen gegen die Niederschrift<br />

vom 24. März 2009<br />

2. Neuwahl des Jagdvorstehers, des stellv. Jagdvorstehers und des<br />

Genossenschaftsausschusses<br />

3. Änderung des Jagdpachtvertrages<br />

4. Haushaltsplan 2010<br />

5. Mitteilungen und Anfragen<br />

Die Eigentümer aller bejagbaren Flächen auf der Gemarkung Heckendalheim,<br />

die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören,<br />

sind Jagdgenossen und bilden eine Jagdgenossenschaft. Die Jagdgenossen<br />

werden hiermit zur Genossenschaftsversammlung eingeladen.<br />

Die Jagd darf nicht ausgeübt werden auf Grundflächen mit Gebäuden<br />

und auf unmittelbar an eine Behausung angrenzenden Hofraum<br />

und Hausgarten, auf Friedhöfen oder solchen Grundstücksflächen,<br />

auf denen die Jagdausübung die öffentliche Ruhe, Ordnung und<br />

Sicherheit oder das Leben von Menschen gefährden würde. Gemäß<br />

§ 3 Abs. 2 der Verordnung zur Durchführung des Saarl. Jagdgesetzes<br />

vom 27. Januar 2000 (Amtsblatt S. 2<strong>68</strong>) hat der Jagdvorsteher<br />

das Grundflächenverzeichnis auf dem Laufenden zu halten. Die Jagdgenossen<br />

sind verpflichtet, ihm Veränderungen anzuzeigen. Nur<br />

aufgrund solcher Anzeigen wird das Grundflächenverzeichnis berichtigt.<br />

Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde <strong>Mandelbachtal</strong> Nr. 9/2010 Seite 3

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